Matthias Gärtner

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist ein Thema, bei dem sich die Gemüter vielleicht etwas beruhigen können; es ist trotzdem nicht unwichtig.
Dieser Gesetzentwurf wurde dem Innenausschuss in der 65. Sitzung des Landtages am 6. Oktober 2005 zur Beratung überwiesen. Der Bitte der Landesregierung, über den Gesetzentwurf in der ersten Lesung zügig zu beraten, um ein rechtzeitiges In-Kraft-Treten der Regelungen zu gewährleisten, trug der Innenausschuss Rechnung. Bereits in der Sitzung am 12. Oktober 2005 erfolgte die Erarbeitung der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung.
Eine inhaltliche Änderung wurde seitens des Ausschusses bei Artikel 1 vorgenommen. Diese wurde erforderlich, weil dem vom Landtag überwiesenen Gesetzentwurf kein Staatsvertrag mit den entsprechenden Unterschriften beigefügt war und der Ausschuss vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst darauf aufmerksam gemacht wurde, dass Staatsverträge nur unterzeichnet in den Landtag kommen dürfen.
Um dieses Problem zu umgehen, folgte man dem Vorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, in Artikel 1 die Daten des Staatsvertrages einzutragen. Die Änderung in Artikel 2 ist rechtsförmlicher Art. Mit großer Mehrheit verabschiedete der Innenausschuss die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte Sie, der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde dem Innenausschuss in der 54. Sitzung des Landtags am 28. Januar 2005 zur federführenden Beratung überwiesen. Ziel dieses Gesetzes ist die Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes des Bundes in Landesrecht.
Nachdem in der 48. Sitzung des Innenausschusses über den weiteren Umgang mit dem Gesetzentwurf gesprochen wurde, fand in der 49. Sitzung eine öffentliche Anhörung dazu statt. Die Möglichkeit, sich im Innenausschuss zu diesem Gesetzentwurf zu äußern, nahmen die kommunalen Spitzenverbände, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen-Anhalt sowie der Ausländerbeauftragte des Landes wahr.
Die kommunalen Spitzenverbände, die künftig für die Aufnahme der illegal eingereisten Ausländerinnen und Ausländer zuständig sind, äußerten Bedenken gegen die in der Begründung dargestellte Gesetzesfolgenabschätzung bezüglich der Kosten. Sie argumentierten, dass die Kommunen für einen neuen Personenkreis zuständig würden und dass die Fallzahlen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden könnten.
Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen-Anhalt schlug vor, dass im Rahmen des Familiennachzugs nach Sachsen-Anhalt kommende Ausländerinnen und Ausländer, die nur bei freien Kapazitäten betreut werden können, in das Aufnahmegesetz einbezogen werden sollten.
Der Ausländerbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt begrüßte ausdrücklich die vorgesehenen Änderungen in § 2 des Aufnahmegesetzes. Dadurch werden die Beratungsangebote noch praxisgerechter gestaltet und die erfolgreiche Entwicklung wird fortgesetzt. Dies trägt zur Beruhigung sowohl bei den Ratsuchenden als auch bei den kommunalen Bediensteten bei.
Nach der Auswertung der Anhörung fand die abschließende Beratung und Beschlussfassung in der 55. Sitzung des Innenausschusses am 6. Juli 2005 statt. Bei den in der Synopse vorgenommenen Änderungen fanden die rechtsförmlichen Vorschläge sowie die sprachlichen Änderungsvorschläge des GBD Berücksichtigung. Seitens der Fraktionen wurden keine Änderungsanträge gestellt.
Der Innenausschuss votierte mit zehn Jastimmen bei drei Stimmenthaltungen der Linkspartei.PDS für den Gesetzentwurf. Ich bitte Sie um die Annahme der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.