Peter Oleikiewitz
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren, die Grundlagen für die heutige Beschlussempfehlung hat der Präsident eben genannt. Es waren ein Antrag der PDS-Fraktion, ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD und ein Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, die gemeinsam an den federführenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen überwiesen worden sind.
Die Beratungen im Landwirtschaftsausschuss fanden in der 20. Sitzung am 28. November 2003, in der 25. Sitzung am 12. März 2004, in der 27. Sitzung am 16. April 2004, in der 30. Sitzung am 25. Juni 2004 und in der 35. Sitzung am 22. Oktober 2004 statt. In den genannten Beratungen berichtete die Landesregierung ausführlich über den jeweiligen Stand der Erarbeitung einer gesetzlichen Regelung zur Lösung der Altschuldenproblematik durch die Bundesregierung bzw. den Bundestag.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen hat der Bundestag am 25. Juni dieses Jahres die Grundlage für eine Ablösung der Altschulden geschaffen. In der nun vorliegenden Verordnung zur Durchführung des Landwirtschaftsaltschuldengesetzes wurden die notwendigen Konkretisierungen vorgenommen.
Damit wurde der vom Bundesverfassungsgericht aufgegebenen Beobachtungs- und gegebenenfalls Nachbesserungspflicht hinsichtlich der Zielerreichung der bilanziellen Entlastung von Altschulden entsprochen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes und der Verordnung sind somit die wesentlichen Kernpunkte der Anträge erfüllt bzw. überholt.
Aufgrund dessen und angesichts der Beschlussfassung über das infrage stehende Gesetz im Bundestag am 25. Juni dieses Jahres erarbeitete der Landwirtschaftsausschuss in seiner Sitzung am selben Tage eine vorläufige Beschlussempfehlung, die er an den Finanzausschuss weiterleitete. Darin wird empfohlen, die Anträge für erledigt zu erklären, da das Gesetzgebungsverfahren in Bundesrat und Bundestag, wie ich eben schon erläutert habe, bereits abgeschlossen ist.
Eine von der PDS-Fraktion in der Sitzung am 25. Juni 2004 eingebrachte Beschlussempfehlung, in der diese deutlich machte, dass sie das Vorgehen der Bundesregierung und das Gesetz zur Änderung der Regelungen
über die Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen nach wie vor kritisiere, wurde im ersten Abschnitt mit 2 : 9 : 0 Stimmen und im zweiten Abschnitt mit 2 : 8 : 1 Stimmen abgelehnt.
Der Finanzausschuss stimmte dem Votum des federführenden Ausschusses mit neun Jastimmen ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen zu.
In der 35. Sitzung am 22. Oktober 2004 stimmte der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Ihnen heute vorliegenden Beschlussempfehlung mit neun Jastimmen bei drei Gegenstimmen ohne Enthaltung zu. Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.