Petra Grimm-Benne

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Das Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 07/03 aus dem Jahr 2003 wurde dem Ausschuss für Recht und Verfassung mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 29. August 2003 auf Grundlage von § 52 der Geschäftsordnung des Landtages überwiesen.
Mit der in Rede stehenden Verfassungsbeschwerde stellen insgesamt 56 Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt den Antrag, festzustellen, dass Artikel 4 des Ersten Investitionserleichterungsgesetzes Artikel 87 Abs. 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt verletzt.
Dies wird damit begründet, dass keine besondere Finanzierungsregelung hinsichtlich der Kostendeckung für die durch das genannte Gesetz auf die Gemeinden übertragenen Aufgaben vorgesehen und für die aus der Wahrnehmung dieser Aufgaben anfallende Mehrbelastung der Gemeinden kein angemessener Ausgleich geschaffen worden ist.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in seiner 17. Sitzung am 4. September 2003 mit dem Verfahren befasst. Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem Landtag zu empfehlen, keine Stellungnahme abzugeben. Ich bitte um Ihre Zustimmung.