Curt Becker

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Sehr geehrte Damen und Herren! Ich heiße Sie alle zur heutigen konstituierenden Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der vierten Legislaturperiode, zu der Sie gemäß Artikel 45 Abs. 1 Satz 2 unserer Landesverfassung vom Landtagspräsidenten der dritten Wahlperiode eingeladen worden sind, sehr herzlich willkommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch Parlamente leben von überlieferten Gebräuchen und Übungen. Eine dieser Übungen ist, dass das älteste Mitglied des Landtages die konstituierende Sitzung eröffnen und den ersten Teil dieser Sitzung leiten darf, bis der Herr Präsident oder die Frau Präsidentin des Landtags gewählt ist.
Man hat mir gesagt, dass ich der an Lebensjahren älteste Abgeordnete im Landtag von Sachsen-Anhalt sei, und auch in den Zeitungen ist solches vermeldet worden.
Ich bin Curt Becker aus der Domstadt Naumburg, mit einem Direktmandat gewählter Abgeordneter dieses Landtages. Ich wurde - daraus kann man auch kein Geheimnis machen - am 19. Juni 1936 in Naumburg geboren.
Ich frage aber vorsichtshalber - und schaue mich um -: Befindet sich unter den Abgeordneten vielleicht ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete, der oder die älter ist als ich? - Ich sehe, das ist offensichtlich nicht der Fall.
Dann darf ich von diesem Amt und dieser Ehre Gebrauch machen.
Meine Damen und Herren! Ich eröffne damit offiziell die erste Parlamentssitzung des neu gewählten Landtages von Sachsen-Anhalt der vierten Wahlperiode. Ich begrüße Sie herzlich, und zwar alle Mitglieder des Landtages sowie die große Zahl von Gästen, die heute unserer Sitzung beiwohnen wollen.
Unter unseren Gästen sind viele verdiente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Man möge es mir nachsehen, wenn ich nur einige wenige namentlich erwähne. Ich begrüße besonders den Präsidenten des Landtages von Sachsen-Anhalt der dritten Wahlperiode Herrn Wolfgang Schaefer
- Herr Präsident, seien Sie uns willkommen -, den Vizepräsidenten des Landtages der dritten Wahlperiode Herrn Walter Remmers
und die Vizepräsidentin des Landtages der dritten Wahlperiode Frau Roswitha Stolfa.
Ein Stück Wehmut mag Sie dort oben auf der Tribüne befallen. Wir freuen uns, dass Sie dennoch gekommen sind.
Ich begrüße auch den Präsidenten des Landesverfassungsgerichts Herrn Dr. Kemper.
Ich begrüße die Vertreter des Militärs und ich begrüße die hohe Geistlichkeit. Die Herren Bischöfe haben nicht zugesagt, aber ich sehe die Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche bei der Landesregierung. Ich begrüße Herrn Steinhäuser und Herrn Rether. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Ich sage Ihnen noch einmal Dank für den Fürbittgottesdienst, mit dem Sie uns im Grunde genommen den Weg in die nächsten vier Jahre gewiesen haben.
Auf den Tribünen haben weitere Ehrengäste der Fraktionen Platz genommen, die ich ebenfalls im Namen des Hohen Hauses ganz herzlich begrüße.
Zwei Personen möchte ich besonders begrüßen, zum einen den scheidenden Ministerpräsidenten Herrn Dr. Reinhard Höppner
und zum anderen den designierten Ministerpräsidenten Herrn Professor Dr. Wolfgang Böhmer.
Nun weiß ich aus meiner Tätigkeit als Bürgermeister und Oberbürgermeister: Man hat bei solchen Begrüßungen immer jemanden vergessen. Deshalb sage ich: Diejenigen, die auf den Tribünen Platz genommen haben und die vergessen wurden, die von besonderer Wichtigkeit sind und die vielleicht von weniger großer Wichtigkeit sind, sind uns die am herzlichsten Begrüßten.
Ich begrüße auch alle anderen, die als Gäste zu uns gekommen sind, um heute dieser Eröffnungssitzung beizuwohnen. Außerdem heiße ich herzlich willkommen die Journalisten von Presse, Funk und Fernsehen. Mögen Sie uns in den nächsten vier Jahren mit derselben Fairness begleiten, mit der Sie das in den letzten zwölf Jahren getan haben. Herzlich Willkommen!
Meine Damen und Herren! Ich beginne nun mit einigen persönlichen Worten. Das steht dem Alterspräsidenten zu. Eigentlich war vorgesehen, dass ich an dieser Stelle aufstehe, aber das Mikrofon gibt das nicht her. Sie müssen also mit mir sitzend vorlieb nehmen.
Ich möchte mich, weil ich Ihren Tatendrang hier oben förmlich spüre - Sie möchten jetzt die Tagesordnung, die vor Ihnen liegt, abarbeiten -, bei meinen Ausführungen im Wesentlichen auf drei Punkte beschränken.
Zunächst möchte ich das Augenmerk richten auf die Frage, die auch heute im Fürbittgottesdienst angesprochen wurde, nämlich die Frage des Mandats auf Zeit.
Dem Landtag in seiner jetzigen Zusammensetzung gehören nur noch 24 Mitglieder an, die im Jahr 1990 den Einstieg in die Landespolitik wählten und seitdem ununterbrochen Mitglied des Landtags waren. Davon gehören zwölf der SPD-, neun der CDU- und drei der PDSFraktion an. Das verdeutlicht, dass wir als Abgeordnete ein Mandat auf Zeit ausüben. Es ist sicherlich von unterschiedlicher Dauer, aber es währt in der Regel nicht länger als zwölf bis 16 Jahre.
Im Verlauf meiner Parlamentsjahre sind mir Zweifel daran gekommen, ob wir uns immer dessen bewusst sind, dass das ein Mandat auf Zeit ist. Gesagt ist das rasch, vor allem dann, wenn man sich gegenüber dem Bürger
geriert, sich in Wahlveranstaltungen volksnah gibt. Dann kommt einem das Bekenntnis „Es ist ja nur eine Zeitaufgabe“ sehr schnell über die Lippen. Doch ist es uns wirklich immer bewusst, dass die Landtagsarbeit kein Beruf, sondern nur eine zeitweilige Berufung ist, ein Mandat auf Zeit?
Wer heute in einer großen Tageszeitung unseres Landes gelesen hat, musste erfahren, dass immerhin fünf Abgeordnete vor der Landtagswahl in die Rubrik „Beruf“ die Bezeichnung „Landtagsabgeordneter“ eingetragen haben. Das mag ein Versehen gewesen sein. Aber eine Tendenz wird daraus immerhin erkennbar.
Sieht man einmal von der besonderen Einstiegssituation von Parlamentariern im Jahr 1990 ab, so gilt heute, zwölf Jahre danach: Wir müssen wissen, worauf wir uns einlassen, wenn wir uns vorübergehend als Abgeordnete engagieren. Ein jeder muss für Beruf und berufliches Fortkommen selbst Vorsorge treffen. Das Land Sachsen-Anhalt kann dafür, dass wir eines Tages nicht mehr hier sitzen werden, nicht in Haftung genommen werden, einmal abgesehen von einigen Übergangsregelungen, die vernünftig und auch gerechtfertigt sind.
Einigen jüngeren Mitgliedern des neuen Landtags, die sich noch in der Berufsausbildung befinden, erlaube ich mir von hier oben aus zuzurufen: Vernachlässigen Sie Ihre Ausbildung nicht um der Politik willen! Setzen Sie Prioritäten! Es gibt nichts Kläglicheres als Politiker ohne Beruf oder mit einer abgebrochenen Berufsausbildung.
Aber auch für uns andere Abgeordnete ergibt sich aus dem Umstand, dass es sich um ein Mandat auf Zeit handelt, eine weitere Erkenntnis, nämlich die, dass wir unsere Aufgabe zwar ernst nehmen sollen, dass wir uns aber persönlich nicht allzu wichtig nehmen dürfen; denn selbst wenn die Aufgabe bleibt, wir Abgeordnete sind alle - ich betone: alle - ersetzbar.
Als Zweites möchte ich etwas zum Rollenverständnis von Opposition und Koalition sagen. Spätestens seit sich die Staatsrechtsliteratur der Weimarer Verfassung angenommen hat, gibt es das Wort, dass in der Demokratie die Minderheit von heute die Mehrheit von morgen sei und umgekehrt. Dass der Sieger von heute der Verlierer von gestern war, haben wir im Jahr 1998 und in diesem Jahr erneut erleben müssen. Diese Erkenntnis über den ständigen Wechsel der Machtkonstellationen sollte uns veranlassen, stets fair miteinander umzugehen.
Man sollte dabei nicht denken, dass das etwa auf Kumpanei hinauslaufen soll. Diese Haltung soll vielmehr darauf abzielen, niemals den demokratischen Grundkonsens infrage zu stellen und in dem politischen Gegner immer auch den Menschen mit seinen Stärken, seinen Schwächen, seinen Höhen und Tiefen zu sehen und ihn als Persönlichkeit anzunehmen.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle von einem ganz persönlichen Erlebnis erzählen. Ich erinnere mich sehr gern an Ihre Worte, Herr Dr. Höppner, die Sie Anfang der 90er-Jahre in Bezug auf mich ausgesprochen haben, als das Hohe Haus wieder einmal eine der unsäglichen Debatten über Ost/West geführt hat, indem Sie sagten: Der Becker ist doch einer von uns.
Obwohl wir beide in den zurückliegenden acht Jahren in Grundsatzfragen völlig unterschiedlicher Meinung waren, Herr Dr. Höppner, so gilt doch auch heute: Sie sind
einer von uns, auch wenn draußen einige an dem von Ihnen in freier Wahl erworbenen Mandat zu rütteln versuchen sollten.
Herr Dr. Höppner, ich frage mich auch - viele werden das gar nicht wissen -, was etwa im Jahr 1992 aus der Verabschiedung der Landesverfassung geworden wäre - wir brauchten immerhin eine Zweidrittelmehrheit -, wenn nicht damals wir beide in Ihrem Abgeordnetenbüro in einem wechselseitigen Geben und Nehmen alle Stolpersteine ausgeräumt hätten. Das, meine Damen und Herren, verstehe ich unter demokratischem Grundkonsens.
Dies alles bedenkend, sollten wir eine Streitkultur pflegen, die getragen wird vom gegenseitigen Respekt und von der Achtung des Andersdenkenden. Die Bürger draußen im Land erwarten von uns übrigens Entscheidungen und nicht kleinliche Haarspaltereien, Sticheleien und Eifersüchteleien.
Mein Appell richtet sich deshalb insoweit auch an die vier Fraktionsvorsitzenden, an Sie, Frau Dr. Sitte, an Sie, Frau Pieper, an Sie, Herrn Dr. Püchel, und an Sie, Herrn Scharf: Lassen Sie sich auch in angespannten Situationen - solche Situationen werden wir, auch angesichts der Erfahrungen der letzten Jahre, immer wieder erleben - nicht ins Bockshorn jagen. Es gehört zu Ihren Aufgaben, trotz kämpferischer Auseinandersetzung diese demokratische Grundhaltung stets zu bewahren.
Meine Damen und Herrn! Gestatten Sie mir ein letztes Wort - wie könnte es anders sein? - zur Rolle der Landesparlamente im föderativen System Deutschlands. Die parlamentarische Arbeit in deutschen Bundesländern vollzieht sich zunehmend im Spannungsverhältnis von Aufgabenentzug durch bundes- und europarechtliche Vorgaben und von Aufgabenentzug durch die Exekutive infolge des Erlasses von Verordnungen, Richtlinien und Erlassen. Dazwischen spielt sich der eigentliche Arbeitsraum des Parlaments, der immer mehr bedroht wird, ab. Dazu kommt der in der Öffentlichkeit immer stärker werdende Ruf, die Aufgabe eines Parlaments bestehe eigentlich mehr darin, Vorschriften abzubauen als neue zu schaffen; im Übrigen seien die wichtigsten Gesetze erlassen worden und ihre Fortschreibung habe, wie die Geschichte lehre, in den seltensten Ausnahmefällen zu nennenswerten Verbesserungen geführt.
Der deutsche Föderalismus, von dessen Existenzberechtigung übrigens die Mehrheit der Bevölkerung überzeugt ist, wird nur dann eine Überlebenschance haben, wenn die Länder - das gilt auch für unser Land Sachsen-Anhalt - den Mut haben, neben der Reform der Exekutive auch die Reform der Legislative ernsthaft in die Überlegungen einzubeziehen.
Dazu reicht die bloße Verringerung um einige Parlamentsmandate nicht aus, meine sehr verehrten Damen und Herren. Vielleicht sollten wir uns auch einmal in anderen Ländern in Europa umschauen. Vielleicht wird dann aus der geplanten Reise des Innenausschusses in die Schweiz, die bislang immer wieder verschoben wurde, doch noch einmal etwas.
Über Parlamentsreformen, die diesen Namen verdienen, ernsthaft nachzudenken, wird eine permanente und
auch eine spannende Aufgabe dieses Hohen Hauses auch in der Zukunft sein. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir fahren nun in der Konstituierung des Landtags fort und kommen zur
Berufung des vorläufigen Sitzungsvorstandes
Zur Komplettierung des heutigen Interimspräsidiums ist es notwendig, aus der Mitte des Hauses zwei Abgeordnete zu benennen, die mit mir gemeinsam den Sitzungsvorstand bilden. Ich schlage Ihnen vor, dass wir das jüngste weibliche und das jüngste männliche Mitglied des Landtags bitten, vorübergehend im Sitzungsvorstand Platz zu nehmen.
Ich habe mir aufschreiben lassen, das an Lebensjahren jüngste weibliche Mitglied des Landtags ist Frau Judith Röder von der Fraktion der FDP. Sie ist geboren - in diesem Alter darf man das sagen - am 13. April 1968 und das zufälligerweise auch noch in Naumburg, was mich besonders freut.
Das an Lebensjahren jüngste männliche Mitglied des Landtags ist Herr Peter Kehl, ebenfalls von der FDPFraktion, geboren am 23. April 1976. Herr Kehl, kommen auch Sie bitte nach vorn und nehmen hier Platz.
Ich frage beide, ob sie bereit sind, dieses Amt zu übernehmen. - Sie haben sich schon hingesetzt.
Ich nehme an, dass das der Realakt der Bereitschaftserklärung war. Ich danke Ihnen dafür.
Der Sitzungsvorstand ist damit komplett. Ich komme nun zur
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Landeswahlleiter hat mit Datum vom 15. Mai 2002 amtlich mitteilen lassen, dass er die Wahl von 115 Abgeordneten festgestellt habe. Ich weise der Vollständigkeit wegen darauf hin, dass für die Prüfung der Gültigkeit der Wahl nach Artikel 44 der Landesverfassung der Landeswahlleiter nicht zuständig ist; dies ist vielmehr Sache dieses Hohen Hauses.
Die vom Landeswahlleiter als gewählt festgestellten Abgeordneten sind zu dieser Sitzung eingeladen worden. Ich darf die Schriftführerin an meiner Seite, Frau Röder, bitten, die Namen der Abgeordneten des Landtages der vierten Legislaturperiode in alphabetischer Reihenfolge aufzurufen.
Sie, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, bitte ich, nach dem Aufruf Ihres Namens - insofern ändern sich die Riten, die wir bislang hatten - aufzustehen und laut mit „hier“ zu antworten.
Wir möchten dieses Verfahren wählen, weil 50 % der Abgeordneten, die jetzt dem Landtag angehören, neu sind. Wir möchten Sie kennen lernen; deshalb dieses etwas umständliche Prozedere.
Ich bitte Frau Röder, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Folgende Abgeordnete sind anwesend:
Frau von Angern
Herr Bischoff
Herr Bönisch
Herr Borgwardt
Frau Brakebusch
Herr Brumme
Frau Budde
Frau Bull
Herr Bullerjahn
Herr Czeke
Herr Dr. Daehre
Herr Daldrup
Frau Dirlich
Herr Doege
Herr Dr. Eckert
Herr El-Khalil
Herr Ernst
Herr Felke
Frau Ferchland
Frau Feußner
Herr Dr. Fikentscher
Frau Fischer (Naumburg)
Frau Fischer (Merseburg)
Frau Fischer (Leuna)
Herr Gallert
Herr Gärtner
Herr Gebhardt
Herr Geisthardt
Frau Grimm-Benne
Herr Grünert
Herr Gurke
Herr Gürth
Herr Hacke
Frau Hajek
Herr Hauser
Frau Dr. Hein
Herr Dr. Heyer
Herr Höhn
Herr Dr. Höppner
Frau Dr. Hüskens
Herr Jantos
Frau Kachel
Herr Kasten
Herr Kehl
Frau Dr. Klein
Herr Kley
Frau Knöfler
Herr Koch
Herr Dr. Köck
Herr Kolze
Herr Kosmehl
Herr Krause
Herr Kühn
Frau Dr. Kuppe
Herr Kurze
Herr Laaß
Frau Liebrecht
Herr Lienau
Herr Lukowitz
Herr Madl
Herr Maertens
Herr Metke
Frau Mittendorf
Herr Oleikiewitz
Herr Prof. Dr. Paqué
Frau Dr. Paschke
Frau Pieper
Herr Poser
Herr Dr. Püchel
Herr Qual
Herr Radke
Herr Radschunat
Herr Rauls
Herr Reck
Herr Dr. Rehberger
Herr Reichert
Frau Röder
Frau Rogée
Herr Rothe
Frau Rotzsch
Herr Ruden
Herr Sänger
Herr Scharf
Herr Dr. Schellenberger
Herr Scheurell
Herr Schlaak
Frau Schmidt
Herr Schomburg
Herr Dr. Schrader
Herr Schröder
Herr Schulz
Herr Schwenke
Frau Seifert
Frau Dr. Sitte
Herr Dr. Sobetzko
Herr Prof. Dr. Spotka
Herr Stadelmann
Herr Stahlknecht
Herr Steinecke
Herr Dr. Thiel
Frau Tiedge
Herr Tögel
Herr Tullner
Frau Vogel
Herr Dr. Volk
Frau Dr. Weiher
Frau Weiß
Frau Wernicke
Herr Wolpert
Frau Wybrands
Herr Zimmer
Ich danke Ihnen. - Ich darf die Frage stellen: Ist noch jemand im Saal, der nicht aufgerufen wurde? - Das ist nicht der Fall.
Dann darf ich feststellen, dass durch Namensaufruf erkannt wurde, dass von den in den Landtag gewählten 115 Landtagsabgeordneten 112 in der konstituierenden Sitzung anwesend sind und der Landtag damit beschlussfähig ist; denn mehr als die Hälfte der Abgeordneten ist anwesend. Somit stelle ich ausdrücklich die Beschlussfähigkeit des Landtages fest.
Ich komme zu einem weiteren Punkt:
Mitteilung über die Bildung von Fraktionen
Im Landtag der vierten Wahlperiode haben sich die 115 Mitglieder des Landtages gemäß Artikel 47 Abs. 1 unserer Landesverfassung in Verbindung mit § 2 der Geschäftsordnung des Landtages zu insgesamt vier Fraktionen zusammengeschlossen. Es haben sich konstituiert: die Fraktion der CDU mit 48 Mitgliedern, die Fraktion der SPD mit 25 Mitgliedern, die Fraktion der PDS mit 25 Mitgliedern und die Fraktion der FDP mit 17 Mitgliedern.
Nachdem ich dies festgestellt habe, kommen wir jetzt zu einem weiteren wichtigen Punkt:
Genehmigung der Tagesordnung
Auf Anregung des Präsidenten der dritten Wahlperiode Herrn Schaefer haben die Fraktionen einvernehmlich eine Tagesordnung für die konstituierende Sitzung der vierten Wahlperiode aufgestellt, die Ihnen gedruckt vorliegt. Änderungsanträge zu dieser Tagesordnung liegen mir nicht vor. Ich möchte dennoch die Frage stellen, ob Wünsche bestehen, diese Tagesordnung zu ändern oder zu ergänzen. - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass die Tagesordnung so genehmigt ist und wir entsprechend dieser Tagesordnung verfahren dürfen. - Herzlichen Dank.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:
a) Geschäftsordnung des Landtages der vierten Wahlperiode - Drs. 4/1
b) Allgemeine Genehmigung in Immunitätsangelegenheiten - Drs. 4/2
c) Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses - Drs. 4/3
Der Landtag der vierten Wahlperiode hat noch keine verabschiedete Geschäftsordnung. Es besteht im Hause
Einvernehmen darüber, die Geschäftsordnung des Landtages der dritten Wahlperiode als Geschäftsordnung des neu gewählten Landtages in Kraft zu setzen. Als Beratungsgrundlage hierzu haben Sie die Landtagsdrucksache 4/1 auf Ihren Plätzen liegen. Nach der Verständigung unter den Fraktionen entspricht der Entwurf wörtlich der Geschäftsordnung des Landtags der dritten Wahlperiode mit folgenden kleinen Ausnahmen:
In der vorliegenden Fassung wurden zunächst in Abschnitt 5 die §§ 11 bis 13 sowie § 17 herausgenommen. Das sind die Regelungen über die Ausschüsse. Diese Regelungen sollen in der nächsten Sitzungsperiode des Landtages, das heißt günstigstenfalls am morgigen Freitag, aufgrund einer Empfehlung des Ältestenrates beschlossen werden.
In der heutigen Sitzung haben wir auch einen Beschluss über die allgemeine Genehmigung in Immunitätsangelegenheiten zu fassen, um den in Artikel 58 der Landesverfassung in Verbindung mit § 53 der Geschäftsordnung geforderten Regelungen zu entsprechen. Auch hierzu liegt Ihnen eine entsprechende Drucksache vor, die Drs. 4/2. Diese Drucksache entspricht wörtlich dem Beschluss des Landtages der dritten Wahlperiode. Redaktionell sind aber in Punkt 1 und in Punkt 2 die Worte „dritte Wahlperiode“ durch die Worte „vierte Wahlperiode“ ersetzt worden.
Es geht hierbei vornehmlich um die Frage des Tätigwerdens von Strafverfolgungsbehörden und Gerichtsbarkeit in Bagatellfällen, damit nicht immer ein Beschluss durch das Hohe Haus erforderlich ist. Es kann jeder von uns einmal in die Situation kommen, dass er bei einem Verkehrsdelikt gestellt wird. Das wünsche ich niemandem, meine Damen und Herren, damit das gleich gesagt sei,
aber ausweichen kann man dem manchmal nicht. Dann sollte es nicht unbedingt erforderlich sein, einen Plenarbeschluss herbeizuführen. Diese Fragen werden in dieser Drucksache geregelt. Ich nehme an, dass Sie sich im Einzelnen bereits darin vertieft haben.
Des Weiteren liegen Ihnen in der Drucksache 4/3 die Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses vor. Auch hierzu der Hinweis, dass redaktionelle Änderungen insoweit erfolgten, als die Worte „dritte Wahlperiode“ durch die Worte „vierte Wahlperiode“ ersetzt wurden. Zu dieser Vorlage möchte ich allerdings noch darauf hinweisen, dass eine zeitliche Befristung aufgenommen worden ist: Die Regelung soll nur bis zum 16. Mai 2003, also für ein Jahr gelten.
Mir ist signalisiert worden, dass zu den drei Vorlagen das Einvernehmen aller vier Fraktionen des Landtages herbeigeführt wurde. Ich möchte aber dennoch fragen - es kann sich etwas Neues auftun -, ob das Wort hierzu gewünscht wird. - Ich schaue von rechts nach links und von links nach rechts und entdecke keine Wortmeldung. Dann können wir jetzt zu unserer ersten Abstimmung schreiten; für viele ist es wirklich die erste Abstimmung in diesem Hohen Hause.
Die Fraktionen haben sich im Übrigen darauf verständigt, dass über diese drei Vorlagen en bloc abgestimmt wird. Ich bitte Sie nun, von der Abstimmungskarte, die Ihnen vorliegt und die Sie in den nächsten vier Jahren noch sehr häufig werden zücken müssen, Gebrauch zu machen und über diese Drucksachen abzustimmen.
Wer diesen drei vorliegenden Drucksachen 4/1, 4/2 und 4/3 zustimmen will, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit gilt es festzustellen, dass alle anwesenden Abgeordneten diesen Drucksachen ihre Zustimmung gegeben haben. Ich bedanke mich.
Wir kommen nun zu dem wichtigsten Punkt, den der Alterspräsident zu bewältigen hat.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:
Wahl des Präsidenten des Landtages der vierten Wahlperiode und Amtsübernahme
Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drs. 4/4
Nach Artikel 49 Abs. 1 erster Teilsatz der Landesverfassung wählt der Landtag seine Präsidentin oder seinen Präsidenten. Das Vorschlagsrecht regelt unsere Verfassung nicht, aber die Geschäftsordnung hat - wie sollte es anders sein; wir haben zu allen Dingen eine Vorschrift - eine klare Bestimmung getroffen. Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung steht der an Mitgliedern stärksten Fraktion das Recht zu, dem Hohen Haus einen Vorschlag für die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten zu unterbreiten.
Die stärkste Fraktion ist die CDU-Fraktion. Sie hat in der Drucksache 4/4 den Abgeordneten Professor Dr. Adolf Spotka vorgeschlagen.
Bevor wir nun in die Wahl eintreten, möchte ich noch einige Vorbemerkungen machen. Diese Wahl ist eine Abstimmung im Sinne des Artikels 51 Abs. 1 unserer Landesverfassung in Verbindung mit § 4 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Danach ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Es wird keine bestimmte Mehrheit erwartet, sondern es muss nur die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen sein.
Es ist im Vorfeld mit den Fraktionen Einvernehmen auch darüber erzielt worden, die Wahl geheim, also mit Stimmzetteln durchzuführen.
Ich darf Ihnen nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Abstimmungsverfahren erläutern. Zunächst zum Stimmzettel. Darauf steht der von der CDU-Fraktion unterbreitete Vorschlag. Sie haben die Möglichkeit, mit Ja oder mit Nein zu stimmen oder sich der Stimme zu enthalten. Aus der Praxis von Wahlen weiß ich, dass dieser Hinweis oft nicht ausreicht. Deshalb muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass der Stimmzettel ungültig ist, wenn er beschädigt oder in irgendeiner Weise verändert ist, Zusätze enthält oder mehr als ein Kreuz aufweist, etwa drei Kreuze.
Noch eine Bemerkung zum Verfahren selbst. Sie werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten am Präsidium einen Stimmzettel. Damit gehen Sie zur Wahlkabine. Nachdem Sie den Stimmzettel in der Wahlkabine ausgefüllt haben, werfen Sie den einmal gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Ich habe noch einen Wunsch: Bitte verwenden Sie den Stift, der in der Wahlkabine liegt. Nehmen Sie ihn bitte nicht mit, sonst gibt es einen Stau, weil der Nächste nicht weiß, womit er schreiben soll.