Harry Lienau
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Henke, ob da noch so viel Veränderungspotenzial drin ist, das weiß ich nicht. Ich glaube nicht. Mit Sicherheit wird man über die eine oder andere Sache noch diskutieren müssen. Ich halte es aber für richtig, dass diese Punkte separat herausgezogen werden und die EU-Dienstleistungsrichtlinie separat behandelt wird. Ich glaube, dass das sehr speziell ist und dass man das schon so machen kann. So stark muss man das nicht kritisieren.
Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in der Landesgesetzgebung wirft, wie Sie es auch schon gesagt haben, ihre Schatten voraus. Sie mündet heute in den vorliegenden Gesetzentwurf zur Novellierung der Bauordnung unseres Landes. Das große Paket zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie erreicht unseren Landtag noch in diesem Jahr. Ich beziehe mich dabei auf die entsprechenden Ausschussberichte des Wirtschaftsministeriums, welches bei der Erarbeitung die Federführung innehat. Unter Tagesordnungspunkt 20 wird morgen mit Sicherheit noch darüber diskutiert werden.
Fest steht bereits jetzt, dass erhebliche Veränderungen in Richtung Modernisierung und Verwaltungsdienstleistungen sowie Zugriff durch die Wirtschaft und die Bürger zu erwarten sind. In diesem Zusammenhang ist auch das Gesetz zur Geodateninfrastruktur zu sehen. Es soll
dafür Sorge tragen, dass ein offener Dienstleistungsmarkt mit einheitlichen digitalen Daten- und Informationspools arbeiten kann.
Die Gesamtheit dieser Veränderungen stellt aus meiner Sicht eine Mammutaufgabe dar, die nach meiner Ansicht in den nächsten Jahren erhebliche Veränderungen in diesem Land nach sich ziehen wird.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die EU-Dienstleistungsrichtlinie im Wesentlichen für die Bauvorlageberechtigung und die Nachweisberechtigung für Standsicherheit und Brandschutz unter dem Abschnitt der Genehmigungsverfahren in der Bauordnung um.
Ziel der Novellierung der Landesbauordnung ist es, die hohen Sicherheitsstandards für den Bauherrn mit dem freien europäischen Dienstleistungsmarkt in Einklang zu bringen, ohne bürokratische Hemmnisse und möglichst ohne Mehrfachprüfung. Hierbei ist festzustellen, dass die Qualität der Bauvorlage durch die Vorgaben für die Berufsqualifikation und die Berufspraxis der Dienstleister verantwortungsvoll nachgewiesen werden muss. Ich meine, dass das in dem Entwurf auch berücksichtigt worden ist. Die Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten oder die Anzeige bei der zuständigen Kammer dient insoweit weiterhin der Kontrolle und dem Nachweis. Ich denke, auch das ist im Entwurf erfüllt worden.
Nicht ohne Diskussion bei der Behandlung im Ausschuss - darauf wurde schon hingewiesen - wird die Aufgabe der Bezeichnungen „Ingenieur“ und „Baustatiker“ im Gesetzentwurf sein. In diesem Zusammenhang gilt es meiner Meinung nach zu prüfen, ob die Begriffe wirklich entbehrlich sind, die Harmonisierung des Binnenmarktes behindern oder dem Recht entgegenstehen. Ich denke, dabei muss man auch die Anforderungen der Musterbauordnung berücksichtigen.
Zu begrüßen ist weiterhin die lange angekündigte und nunmehr geregelte Verbesserung des Brandschutzes durch die Einführung einer flächendeckenden Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern. Diese Regelung sollte jedoch nicht durch eine endlose Diskussion über die Nachrüstungsfrist aufgehalten werden. Meiner Meinung nach könnte man in diesem Zusammenhang auch auf die Gesetzgebung in anderen Ländern zurückgreifen und schauen, welche Erfahrungen damit gemacht worden sind.
Ich denke, Herr Schrader, eine Pflicht ist in diesem Fall notwendig. Ich bin sonst auch kein Freund von Pflichten; aber wir müssen immer daran denken, dass es hierbei um Sicherheit geht. Ich glaube, wenn wir das freiwillig machen, dann wird es mit Sicherheit nicht in der Form umgesetzt, wie wir es uns vielleicht alle wünschen.
- Ach so.
Ich beantrage für meine Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit. - Herzlichen Dank.