Bernhard Bönisch
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Ihre Vorrede, Herr Präsident, hat die Debatte fast vorweggenommen. Sie war sehr ausführlich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegenden Beschlussempfehlung liegen die Haushaltsrechnung für das Jahr 2007 und der Bericht des Landesrechnungshofes 2008 zugrunde. Wir haben Letzteren im Unterausschuss Rechnungsprüfung in neun Sitzungen beraten. Daraus resultiert die vorliegende Beschlussempfehlung, die im Finanzausschuss bestätigt worden ist.
Ich danke den Ausschussmitgliedern, denn die Arbeit im Unterausschuss war auch in dieser Periode für die Jahresrechnung 2007 von Sachlichkeit und Kollegialität geprägt. Das ist dort eigentlich immer so und dafür bedanke ich mich recht herzlich.
Ausdruck dessen ist, dass fast alle Beschlüsse im Unterausschuss Rechnungsprüfung einstimmig gefasst werden.
Ich danke auch Frau Kahl, der Ausschusssekretärin, und Frau Mohs vom Landesrechnungshof für die effektive Unterstützung und möchte es auch nicht versäumen, Frau Gaertner zu erwähnen, die aufgrund von Krankheit kurzfristig einspringen musste und sich sehr schnell und sehr gut in die Problematik unseres Ausschusses eingearbeitet hat.
Auch den Vertretern der Ministerien gilt mein Dank, wobei in dieser Hinsicht offenkundig immer noch jede Menge Steigerungsmöglichkeiten registriert werden können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde nicht auf Einzelheiten aus der Beschlussvorlage eingehen, aber ich möchte etwas erzählen, was Sie nicht einfach aus der Vorlage erlesen können, etwas aus der Arbeit des Unterausschusses Rechnungsprüfung. Im Kern orientiert sich die Arbeit des Unterausschusses an den Jahresberichten. Aber manchmal entwickeln Themen dort eine unvorhersehbare Dynamik, und dann kommt es zu Begebenheiten, wie ich sie jetzt kurz schildern will.
Ein Beispiel ist nämlich die Kritik an der Abarbeitung eines Förderprogramms, die dann zu der sehr allgemeinen Fragestellung geführt hat, wer eigentlich welches
Programm effektiv bearbeiten sollte. Sollte das in den Ministerien geschehen, im nachgeordneten Landesverwaltungsamt oder möglicherweise in der Investitionsbank? Die Entscheidung dazu fällt im Einzelfall nicht leicht, weil einerseits die relevanten Kriterien häufig sehr komplex sind und weil andererseits mitunter der Eindruck entsteht, dass die Ministerien sich an den Aufgaben, die sie einmal haben, in beinahe irrationaler Weise festklammern.
Deshalb hat sich sozusagen auf dem Umweg über diese Frage eine eigentlich schon längst überfällige behördenübergreifende Arbeitsgruppe gebildet, die die Aufgabe hat, einen Algorithmus für die Ermittlung der Kosten der Erledigung einzelner Aufgaben zu erarbeiten. Das ist eine für den öffentlichen Dienst beinahe revolutionäre Idee, die sich aber tatsächlich in der Umsetzung befindet. Ich freue mich; denn diese Idee kann wirklich ungeahnte Wirkungen entfalten, wenn wir sie weiterhin konsequent verfolgen.
Es verwundert dann allerdings nicht, dass Einzelne offensichtlich versuchen, die Arbeit der Arbeitsgruppe zu verhindern oder zumindest zu behindern. Aber ich kann Ihnen versichern, dass wir im Unterausschuss an der Thematik dranbleiben werden. Ich freue mich schon auf die nächste Berichterstattung, auf den nächsten Zwischenbericht, der im August 2010 fällig sein wird.
Das war eine sehr knappe Beschreibung eines großen Themas. Ich hoffe, ich konnte trotzdem ein wenig auf das hinweisen, was so alles daraus resultieren kann, wenn eine Landesregierung eine Haushaltsrechnung vorlegt, ein Landesrechnungshof die Amtsführung prüft und das alles im parlamentarischen Rahmen kritisch gewürdigt wird. Schauen Sie bitte in diese Vorlage hinein, die Ihnen heute zur Beschlussfassung vorliegt.
- Entschuldigung, falls Sie das nicht schon längst getan haben. Ich denke, das kann auch für Sie sehr nützlich sein. Jedenfalls bitte ich Sie, der Vorlage zuzustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frau Präsidentin hat eben schon ausführlich vorgetragen, worum es geht. Ich muss dem nichts hinzufügen.
Wir haben den Bericht des Landesrechnungshofes - Jahresbericht 2007 - in zehn Sitzungen des Unterausschusses Rechnungsprüfung behandelt. Daraus resultiert die vorliegende Beschlussempfehlung mit ihren Anlagen.
Ich danke insbesondere Frau Kahl und Frau Mohs für die gute Unterstützung bei der Vorbereitung der Sitzungen, dem Landesrechnungshof für die konstruktive Mitarbeit und natürlich auch meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Unterausschuss. Wir sind fünf Leute - eine kleine, aber durchaus streitbare Truppe, die dennoch auch in diesem Jahr fast alle Beschlüsse einstimmig gefasst hat. Mir ist nur ein einziger Fall in Erinnerung, in dem wir ernsthafte Differenzen nicht ausräumen konnten; ich komme noch darauf zurück.
Auch die Mitwirkung der Landesregierung war in der Regel von Konstruktivität und dem Willen zur Zusammenarbeit geprägt. Auch dafür herzlichen Dank, insbesondere auch Herrn Staatssekretär Dr. Sundermann, der immer ein fairer Partner war. Aber auch Herr Ahlborn darf beim Dank nicht vergessen werden.
Dass es in einigen Häusern noch Steigerungsmöglichkeiten gibt, das weiß man. Darüber muss ich mich hier nicht weiter auslassen.
Auch die Beratungen über den Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2006 ließen keine Langeweile aufkommen. Die Themenfülle war wieder allumfassend. Auf einige Themen möchte ich exemplarisch eingehen.
Wir hatten heute hier im Hause zum Beispiel das Thema der Schulbauförderung - es ging um das Konjunkturprogramm - und es wurde gefragt, warum die Umsetzung von Förderprogrammen in diesem Bereich etwas länger dauere. Ich habe dafür eine mögliche Erklärung anzubieten. Wir haben nämlich im Unterausschuss und dann auch im Finanzausschuss selbst im Zusammenhang mit dem Ganztagsschulprogramm den folgenden Beschluss gefasst, dem Sie heute gewissermaßen beitreten sollen:
„Der Ausschuss für Finanzen/Unterausschuss Rechnungsprüfung erwartet, dass das Kultusministerium künftig bei Förderprogrammen alle denkbaren Kriterien bereits im Vorfeld erwägt.“
Angesichts dessen ist es wohl verständlich, dass man zu tun hat. Gut Ding will eben Weile haben.
Ein weiteres Thema will ich exemplarisch ansprechen: Auf Seite 73 der Vorlage finden Sie das Thema Haushaltskonsolidierung in den Kommunen. Auch dabei geht es um ein Thema, das im Rahmen des Konjunkturprogramms größere Bedeutung erlangt. Wir haben dazu beschlossen - ich zitiere -:
„Der Ausschuss für Finanzen/Unterausschuss Rechnungsprüfung hält es für notwendig, in den gesetzlichen Vorschriften eine Klarstellung zum Grad der Verbindlichkeit der beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzepte für nachfolgende Haushaltsplanungen vorzunehmen.“
Ich denke, das ist ein ganz wichtiges Thema. Hier sind wir als Parlament gefordert, wenngleich wir die Landesregierung vorerst gebeten haben, dem Unterausschuss Rechnungsprüfung bis zum 30. Juni 2009 über das Veranlasste zu berichten. Ich denke, wir sollten das Thema wirklich sehr ernst nehmen. Ich bitte die Innenpolitiker, das sehr zügig in Angriff zu nehmen, damit auch im Rahmen der Kofinanzierung des Konjunkturprogramms, die möglicherweise schwierig werden könnte, Rechtssicherheit besteht, auch im Zusammenhang mit den schon gefassten Haushaltskonsolidierungsbeschlüssen.
Ein weiteres wichtiges Thema mit einer vielleicht etwas überraschenden Wendung haben wir unter der Überschrift „Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen“ behandelt. Es ist auf Seite 99 zu finden.
Wir haben unter anderem empfohlen, dass das Ministerium des Innern in enger Zusammenarbeit mit den kom
munalen Spitzenverbänden und dem Landesrechnungshof ein Handbuch über die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen erstellt, das die Anforderungen an die Ordnungsgemäßheit, Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Transparenz und Kontrolle der kommunalen Beteiligungsgesellschaften definiert.
Die Landesregierung ist auch in diesem Fall gebeten worden, bis zum 30. Juni 2009 über das Veranlasste zu berichten. Ich sehe dem mit sehr viel Spannung entgegen. Ich ahne, dass wir auch darüber zu interessanten Diskussionen kommen werden.
Zwei Themen möchte ich noch kurz anreißen, die uns schon lange Zeit beschäftigen. Sie finden in dem Bericht zwar überhaupt keine Erwähnung, haben aber wiederum Relevanz für das Konjunkturprogramm. Dabei handelt es sich erstens um ein Thema aus dem Jahresbericht 2003 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung 2002, das ziemlich harmlos klingt. In dem Bericht - Teil 1 - heißt es unter Nr. 12 nämlich:
„Fehlende Einnahmen aufgrund der Nichtgeltendmachung von Zinsansprüchen des Landes in den klassischen Städtebauförderprogrammen“.
Das klingt harmlos. Daraus entwickelte sich aber eine sehr grundsätzlich geführte Debatte über den Umgang mit Verwendungsnachweisen. Wir hatten zwischendurch festgestellt, dass dort ein riesiger Berg an nicht abgearbeiteten Verwendungsnachweisen aufgelaufen war. Es gab solidarische Hilfe unter den Ministerien, man hat sich untereinander Personal ausgeborgt, um die Fülle zu bewältigen. Ich hoffe, dass letztlich keine EU-Fördermittel verloren gehen, weil Verwendungsnachweise nicht rechtzeitig geprüft werden konnten.
Jetzt sind wir dabei, die Prüfung der Verwendungsnachweise neu zu strukturieren, um einerseits zu vermeiden, dass es bei der Einbeziehung der kommunalen Rechnungsprüfungsämter zu Doppelkontrollen kommt, und um andererseits zu verhindern, dass bei der Kontrolle von Sachverhalten eventuell Lücken entstehen.
Hierbei geht es sehr schleppend voran. Hier ist noch mehr Wille zur Lösung des Problems bei den einzelnen Häusern und den beteiligten Akteuren gefordert. Ich möchte das an dieser Stelle ausdrücklich betonen. Ich hoffe, dass wir in diesem Jahr nach vier Jahren der Behandlung im Unterausschuss endlich zu Potte kommen; denn auch hier könnte, wie gesagt, in absehbarer Zeit eine größere Flut von neuen Verwendungsnachweisen auf die Häuser zurollen, die dann bewältigt werden muss.
Ein weiteres Thema - das klingt zunächst ebenfalls harmlos - sind die Kosten des Zuwendungsverfahrens beim Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt aus dem Jahresbericht 2004, betreffend das Jahr 2003. Das Landesförderinstitut gibt es so nicht mehr, das heißt heute IB; die IB ist der Rechtsnachfolger dieses Landesförderinstituts.
Hierbei geht es um die Frage, wer die Abarbeitung von Förderprogrammen übernimmt, und zwar sowohl hinsichtlich der Verteilung der Mittel als auch hinsichtlich der späteren Prüfung der Verwendungsnachweise. Auch hier kommen wir leider zu keinem schlüssigen Ergebnis, und das auch schon seit mehr als drei Jahren.
Diesbezüglich sind solche Fragen zu klären wie die Dienstherrenfähigkeit der IB, weil zum Beispiel auch Personal übergehen muss, wenn die Förderprogramme
übergehen. Wir können nicht die Leute in den Häusern arbeitslos machen, während auf der anderen Seite alles überquillt.
Diese Problemkreise bewegen wir schon lange. Ich hoffe, dass wir auch hier, wieder im Zusammenhang mit möglichen Förderprogrammen, die im Rahmen des Konjunkturprogramms neu aufgelegt werden, endlich zu einer Lösung kommen.
Ich empfehle Ihnen die Lektüre des Rechnungshofsberichtes 2007. Auch der Bericht von 2008 liegt schon vor und ist sehr interessant. Sie können sich auch gern, wenn Sie die Themen besonders interessieren, die Anlagen zu der Drucksache ansehen; denn mitunter sind dort sehr interessante Lösungsansätze enthalten, die wir in den Ausschüssen weiter verfolgen sollten.
Wir sollten das alles sehr ernst nehmen. Wir im Unterausschuss tun das. Der Unterausschuss hat dem Finanzausschuss empfohlen, der Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2006 zuzustimmen. Dieser hat das einstimmig getan. Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu folgen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Beschlussempfehlung - der Herr Präsident hat es gerade verlesen; es geht um die Entlastung der Landesregierung für das Jahr 2005 - liegt die Haushaltsrechnung für das Jahr 2005 in Verbindung mit dem Jahresbericht 2006 des Landesrechnungshofes zugrunde. Letzteren haben wir im Unterausschuss in zahlreichen Sitzungen behandelt. Daraus resultiert die vorliegende Drucksache.
Ich danke dem Landesrechnungshof, heute einmal namentlich insbesondere Frau Mohs, aber auch Frau Kahl für die gute Zuarbeit und insbesondere den Mitgliedern des Unterausschusses Frau Dr. Hüskens, Frau Dr. Klein, Herrn Doege und Herrn Harms für die konstruktive, angenehme Zusammenarbeit.
Sie sehen, meine Damen und Herren, eine kleine, aber feine Truppe, die übrigens auch in diesem Jahr fast alle Beschlüsse einstimmig gefasst hat.
Auch die Mitwirkung der Landesregierung war in der Regel von Konstruktivität und dem Willen zur Zusammenarbeit geprägt. Auch dafür herzlichen Dank.
Es gibt in einigen Häusern noch Steigerungsmöglichkeiten. Das machen wir jeweils auch im Ausschuss deutlich. Das ist halt so.
Auch die Themen in den Beratungen zum Haushaltsjahr 2005 ließen keine Langeweile aufkommen. Über Einzelheiten kann und will ich mich hier nicht äußern; die Themenfülle war zu umfangreich. Sie können diese Themen im Anhang der Drucksache nachlesen; Sie können sie dort entnehmen. Am besten ist es allerdings, Sie lesen die jeweiligen Jahresberichte des Landesrechnungshofes im Original. Das ist eine sehr empfehlenswerte Lektüre.
Auf ein Thema möchte ich allerdings auch in diesem Jahr etwas näher eingehen. In jedem Jahr kommt in dem Bericht des Landesrechnungshofes auch die Finanzsituation der Kommunen zur Sprache. Im vergangenen Jahr hatte ich mich an dieser Stelle über die Notwendigkeit der Überarbeitung des § 90 der Gemeindeordnung ausgelassen. Dabei hatte ich meiner Hoffnung Ausdruck verliehen, dass wir dieses Thema im Jahr 2007 ins Visier nehmen würden. Daraus ist leider nichts geworden. Das lag wohl daran, dass die Innenpolitiker andere Themen für wichtiger hielten. Aber ein Blick auf die Haushaltssituation der meisten Kommunen sollte uns motivieren, die Problematik des § 90 sehr ernst und endlich ernsthaft in Angriff zu nehmen.
Wir hatten in diesem Jahr noch ein anderes Thema im Unterausschuss, nämlich die FAG-Struktur. Darüber, dass diesbezüglich dringender Handlungsbedarf besteht, herrscht Konsens, denke ich. Schon die Auswirkungen der Fusion von Dessau und Roßlau sollten für uns Anlass sein, das Finanzausgleichsgesetz zu überdenken. Mir persönlich ist jedenfalls bis heute nicht ganz klar, welche Bedeutung dieser Zusammenschluss für die Verteilung der Mittel auf die kreisfreien Städte im nächsten Jahr haben wird.
Es wird also für die Innenpolitiker unter uns durchaus interessant sein, einmal auf Seite 85 der Beschlussvorlage nachzulesen, welche Maximen wir Finanzer zu diesem Thema erarbeitet haben.
Auch die Mitglieder des Finanzausschusses können interessante Aussagen beispielsweise auf den Seiten 50, 53 und 58 finden, nämlich zur Gestaltung der Haushaltsrechnungen.
Sogar für Sozialpolitiker bietet die Beschlussvorlage durchaus interessante Lektüre. Auf Seite 77 werden ausgewählte Maßnahmen der Jugendhilfe erörtert, was übrigens zu dem Antrag der FDP-Fraktion geführt hat, der heute unter TOP 21 behandelt werden soll. Ich weiß nicht, ob das Thema noch drankommt.
Auf Seite 73 stehen interessante Aussagen zum Umgang mit den Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II. Es ist, so denke ich, für jeden Kommunalpolitiker Pflicht, dort einmal hineinzuschauen.
Am besten, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es, Sie schauen alle einmal in diese Beschlussvorlage von vorn bis hinten hinein. Wahrscheinlich kann jeder von uns die eine oder andere Inspiration daraus mitnehmen. Für heute jedenfalls bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stehe heute als Vorsitzender des Unterausschusses Rechnungsprüfung hier, um die Beschlussempfehlung zur Entlastung der Landesregierung für das Jahr 2004 einzubringen. Dieser Empfehlung liegt die Haushaltsrechnung für das Jahr 2004 in Verbindung mit dem Jahresbericht 2005 des Landesrechnungshofes zugrunde. Letzteren haben wir im Unterausschuss in zahlreichen Sitzungen behandelt.
Ich danke dem Landesrechnungshof und insbesondere den Mitgliedern des Unterausschusses für die konstruktive Zusammenarbeit. Wir haben dort übrigens fast alle Beschlüsse einstimmig gefasst. Auch die Mitwirkung der Landesregierung war in der Regel von Konstruktivität und dem Willen zur Zusammenarbeit geprägt. Auch dafür möchte ich mich bedanken.
Die Themen ließen auch bei den Beratungen zum Jahr 2004 keine Langeweile aufkommen, aber über entsprechende Einzelheiten kann und will ich mich hier nicht äußern. Sie können die Themen dem Anhang zur Drucksache entnehmen.
Auf ein Thema möchte ich allerdings etwas näher eingehen. In jedem Jahr findet auch die Finanzsituation der Kommunen Niederschlag im Bericht des Landesrechnungshofes. Dabei steht naturgemäß jeweils die Verschuldungssituation im Vordergrund, die leider inzwischen in allzu vielen Kommunen besorgniserregende Höhen erreicht hat.
Dieses Thema habe ich bereits im vergangenen Jahr bei der Einbringung des Entlastungsbeschlusses für das Jahr 2003 angesprochen. Inzwischen haben wir darüber auch im Unterausschuss intensiver diskutiert. Dabei gab es durchaus unterschiedliche Auffassungen im Detail, einerseits unter uns Abgeordneten, andererseits zwischen den Abgeordneten und dem Landesrechnungshof, obwohl wir die entsprechenden Passagen der Berichte des Landesrechnungshofes fast immer zustimmend zur Kenntnis genommen haben.
Ein Thema, über das wir diskutiert haben, ist mir erst gestern wieder im Stadtrat von Halle als Problem deut
lich geworden. Ich zitiere aus Seite 77 des Anhangs zu unserer Drucksache:
„Gemäß § 90 Abs. 3 GO LSA haben die Kommunen für jedes Jahr einen in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Entspricht die Haushaltsplanung einer Kommune nicht dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs, ist gemäß § 92 Abs. 3 GO LSA i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen.
Das Haushaltskonsolidierungskonzept dient dem Ziel, die künftige dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Dabei ist der Haushaltsausgleich zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederherzustellen, spätestens jedoch im fünften auf das Finanzplanungsjahr folgende Jahr, wie es das Gesetz zur Erleichterung der Haushaltsführung der Kommunen vom 23. März 2004 vorsieht.“
Haushaltsausgleich - das ist die hohe Maxime, die hierbei deutlich wird. Dabei bezieht sich der Landesrechnungshof auf § 90 Abs. 3 der Gemeindeordnung. - Ich bitte um etwas mehr Ruhe. Die Kommunalpolitiker sollten einmal hinhören; es ist möglicherweise wirklich interessant, was ich hier zu sagen habe.
Auf diesen Absatz bezieht sich auch die Kommunalaufsicht, wenn sie den Haushalt einer Kommune zu beurteilen hat, und zwar ausschließlich auf diesen Absatz. Das heißt, der Haushaltsausgleich ist scheinbar das einzige Kriterium der Bewertung.
Das Konsolidierungsziel der Stadt Halle beispielsweise lautete zuletzt, im Jahr 2012 den Haushalt ausgeglichen zu haben. Wie sieht aber ein Haushaltsausgleich im Jahr 2012 aus, wenn die Kommunen die Doppik eingeführt haben werden, wozu sie ab dem Jahr 2011 verpflichtet sind? Das ist bis heute bei uns gar nicht geklärt, aber doch arbeiten wir alle darauf hin. Worauf also eigentlich? - Wir wissen es gar nicht, aber wir schreiten auf unserem Konsolidierungskurs stramm voran.
Mitarbeiter der Kommunalaufsicht beim Landesverwaltungsamt sagen beispielsweise auf meine Fragen: Na klar, Einnahmen und Ausgaben müssen im Einklang sein. Aber das ist mir zu einfach. Denn es drängt sich mir die Frage auf: Was ist mit dem Eigentum? Momentan findet Eigentum in unseren kommunalen Haushalten praktisch gar nicht statt, dann aber schon. Und es ist durchaus möglich, dass heute vernünftig aussehende Maßnahmen unter den Aspekten der Doppik eher unsinnig wirken, der Verkauf einer rentablen Beteiligung beispielsweise. Diesbezüglich ist unbedingt Klarheit zu schaffen, und zwar durch uns hier im Landtag. Diese Probleme können wir unmöglich allein den Mitarbeitern der Kommunalaufsicht überlassen. Wir sind es, die den Übergang organisieren müssen.
- Danke, Sie haben es verstanden. - Das Themenfeld haben wir im Rechnungsprüfungsausschuss schon angerissen, aber damit sind wir noch längst nicht fertig. Wir werden es wohl in den Finanzausschuss transferieren müssen, genauso wie das Thema der Beachtung des Absatzes 2 dieses § 90. Dieser Absatz gebietet nämlich das wirtschaftlich vernünftige Handeln, aus meiner Sicht
gegenüber dem Haushaltsausgleich die wesentlich wichtigere Maxime.
Manche heute durch die Kommunalaufsicht von den Kommunen verlangten haushaltsrelevanten Handlungen stehen mitunter in direktem Widerspruch zu diesem Wirtschaftlichkeitsgebot. Aber das wird kaum zur Kenntnis genommen, obwohl es ebenfalls ein Gesetzesbestandteil ist und in der Reihenfolge sogar vor dem Haushaltsausgleich angesiedelt ist.
Meiner persönlichen Meinung nach sollten wir sogar den gesamten Absatz 3 des § 90 streichen. In Sachsen hat man ein „soll“ eingefügt. Aber diese Diskussion möchte ich heute hier gar nicht weiter aufmachen, denn sie hat mit der Entlastung der Landesregierung für das Jahr 2004 nur sehr mittelbar zu tun. Wir werden das - das ist vorbesprochen - im Finanz- und im Innenausschuss zu besprechen haben, wie übrigens auch die Rolle der Kommunalaufsicht insgesamt.
Der heutigen Beschlussempfehlung bitte ich zuzustimmen. - Vielen Dank.