Ich eröffne die 53. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt. Ich begrüße alle Anwesenden ganz herzlich. Ich begrüße insbesondere auch unsere Gäste auf der Tribüne, Damen und Herren von der Landeszentrale für politische Bildung. Seien Sie herzlich willkommen!
Meine Damen und Herren! Ich komme zu den Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung. Für die 28. Sitzungsperiode lassen sich folgende Mitglieder der Landesregierung entschuldigen:
erstens Ministerpräsident Herr Professor Dr. Böhmer, der sich auf einer Auslandsreise in Jordanien befindet,
zweitens Minister Herr Dr. Haseloff. Er ist heute ganztägig abwesend. Er nimmt an der Abschlusssitzung der Expertengruppe Chemie in Brüssel teil. Herr Dr. Haseloff hat heute Geburtstag; deshalb übermitteln wir von dieser Stelle aus einen herzlichen Glückwunsch. Alles Gute!
Drittens. Minister Herr Dr. Daehre lässt sich für heute entschuldigen. Er nimmt in Brüssel an einer Präsentation der Internationalen Bauausstellung teil.
Viertens. Minister Herr Bullerjahn und Ministerin Frau Professor Dr. Kolb sind aufgrund ihrer Teilnahme an der Bundesratssitzung am morgigen Tag verhindert. Diese Mitglieder der Landesregierung lassen sich also entschuldigen. - Herr Gürth, bitte.
Ich komme zur Tagesordnung, meine Damen und Herren. Die Tagesordnung für die 28. Sitzungsperiode liegt Ihnen vor.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung beantragt, eine weitere Beschlussempfehlung auf die Tagesordnung zu setzen. Hierbei geht es um die Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend die Zustimmung zum Lissabonner Vertrag. Wenn Sie damit einverstanden sind, würde ich dieses Thema als Tagesordnungspunkt 17 b für die Behandlung am heutigen Tage vorsehen. - Herr Gürth.
Herr Präsident, ich möchte Sie bitten, den Antrag in der Drs. 5/1809 auf die Tagesordnung zu setzen. Es handelt sich hierbei um einen Antrag aller Fraktionen bezüglich der Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung Kloster und Kaiserpfalz Memleben. Das Thema müsste, wenn niemand widerspricht, in die Tagesordnung eingeordnet werden können.
Ich schlage vor, das Thema für den morgigen Tag als Tagesordnungspunkt 25 vorzusehen, als letzten Tagesordnungspunkt.
Gibt es weitere Fragen? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Ihre Zustimmung zur Tagesordnung. Wer der Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist die Geschäftsgrundlage gegeben und die Tagesordnung so bestätigt worden.
Die heutige Landtagssitzung wird voraussichtlich gegen 20 Uhr beendet werden. Eine parlamentarische Begegnung findet heute nicht statt, sodass Sie einen freien Abend für sich oder in den Fraktionen haben. Dazu wünsche ich Ihnen viel Spaß.
a) Stand der Umsetzung des Konjunkturprogramms des Bundes (Gesetz zur Umsetzung von Zu- kunftsinvestitionen der Kommunen und Länder - ZuInvG) in Sachsen-Anhalt
Im Ältestenrat wurde vereinbart, die beiden Themen wegen ihrer inhaltlichen Nähe in einer verbundenen Debatte zu behandeln. Der Alternativantrag ist im Rahmen der Debatte einzubringen. Wir werden am Ende des Tagesordnungspunktes einen Beschluss dazu fassen.
Im Ältestenrat ist eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion vereinbart worden. Minister Herr Bullerjahn hat mir signalisiert, dass er ein wenig länger sprechen wolle.
Ich nehme an, Sie werden angesichts des Konjunkturprogramms Verständnis dafür haben. Wir werden sehen, wie es dann läuft.
Meine Damen und Herren! Ich rufe die Abgeordnete Frau Fischer von der SPD-Fraktion auf. Anschließend wird der Minister der Finanzen das Wort ergreifen. Frau Fischer, Sie haben das Wort in der verbundenen Debatte zu den beiden von mir genannten Themen. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Am letzten Freitag hat der Deutsche Bundestag in Berlin das zweite Konjunkturpaket vorab beschlossen. Morgen wird es aller Voraussicht nach durch den Bundesrat verabschiedet.
Warum brauchen wir nach dem ersten auch ein zweites Konjunkturpaket? - Deutschland ist ebenso wie andere Länder aufgrund der internationalen Finanzkrise von einer schweren Wirtschaftskrise, oder besser formuliert: von einer Rezession betroffen.
Der weltwirtschaftliche Abschwung, verstärkt durch die Finanzkrise, trifft Deutschland aufgrund dessen starker
Exportorientierung besonders hart. Wir konstatieren eine rückläufige Nachfrage nach technologisch hochwertigen Investitionsgütern. Dadurch werden negative Rückwirkungen auf die binnenwirtschaftliche Aktivität, insbesondere die Investitionstätigkeit ausgelöst.
Nach Berechnungen der Bundesregierung ist in diesem Jahr mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um 2,25 % zu rechnen. Damit sind ca. 500 000 Arbeitsplätze in Gefahr.
Diese Situation erfordert schnelles staatliches Handeln. Deshalb haben die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen im Januar 2009 ein zweites Konjunkturpaket auf den Weg gebracht, mit dem die Folgen der Krise abgemildert werden sollen.
Ein Instrument stellt das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität dar. Zu den darin beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages, die Absenkung des Eingangssteuersatzes, auch der Kindergeldbonus in Höhe von 100 €, Erleichterungen bei der Durchführung von Kurzarbeit, Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen und - nicht zu vergessen - die Erhöhung der Regelsätze für Kinder in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe durch die Einführung einer dritten Altersstufe oder auch die Absenkung der paritätischen Beitragssätze zur GKV zum 1. Juli.
Zudem stellt der Bund Mittel in Höhe von insgesamt 16,9 Milliarden € für Investitionen der öffentlichen Hand und zur Stärkung von Forschung und Konjunktur zur Verfügung.
Einen bedeutenden Schwerpunkt, insbesondere im Hinblick auf den letztgenannten Punkt, bildet das Zukunftsinvestitionsgesetz, mit dem zusätzliche Investitionen der Kommunen und Länder in verschiedenen Bereichen mit Mitteln in Höhe von insgesamt 10 Milliarden € gefördert werden.
Die Einzelheiten der Umsetzung werden durch eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt. Bis zum Ende des Jahres 2009 sollen die hierfür bereitgestellten Mittel mindestens zur Hälfte abgerufen werden; und sie sollen überwiegend, das heißt zu mindestens 70 %, für Investitionen der Kommunen eingesetzt werden.
Bei kommunalen Investitionen sind die Kommunen mit einem Eigenanteil beteiligt. Dabei sind die Länder aufgefordert, dafür zu sorgen, dass auch finanzschwache Kommunen entsprechende Hilfen erhalten. Die Finanzhilfen werden zudem trägerneutral gewährt.
Das Land Sachsen-Anhalt erhält vom Bund Mittel in Höhe von 231,55 Millionen €. Das entspricht 65 % der Gesamtsumme zur Förderung von Investitionen in den Schwerpunkt der Bildungsinfrastruktur, also in Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, in Schulen, Hochschulen, kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung und auch in die Forschung.
Für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur mit den Bereichen Krankenhäuser, Städtebau, ländliche Infrastruktur, kommunale Straßen, Informationstechnologie usw. stellt der Bund dem Land Sachsen-Anhalt Mittel in Höhe von 124,7 Millionen € - das entspricht einem Anteil von 35 % der Gesamtsumme - zur Verfügung. Der Bund übernimmt einen Anteil von 75 % der Investitionskosten; die Länder und Kommunen übernehmen einen Anteil
Bei aller Freude über die richtigen und vor allen Dingen wichtigen Maßnahmen, die manchen nicht weit genug gehen, möchte ich daran erinnern, dass dies alles nicht passiert, weil sich die große Koalition darauf verständigt hat, Wohltaten zu verteilen. Es ist wegen des wirtschaftlichen Abschwunges und der Gefährdung so vieler Arbeitsplätze zwingend notwendig, mit einem solchen Konjunkturpaket zu reagieren.
Aber es kostet auch richtig Geld. Steuersenkungen bedeuten Steuermindereinnahmen. Zuwendungen für Kinder und Familien, Investitionen im Land und in den Kommunen bedeuten zusätzliche Ausgaben für unsere Haushalte. Auch unser Landeshaushalt bleibt davon nicht verschont.
In der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern werden den Ländern zahlreiche Auflagen erteilt. Unter anderem übernehmen die Länder eine umfangreiche Berichterstattung an den Bund. So müssen bis Ende Mai 2009 die Informationen zu den geplanten Investitionen, zu den Anteilen der Kommunen und zum Umfang der öffentlichen Finanzierung der geplanten Bundesförderung an das Bundesfinanzministerium gemeldet werden.
Weiterhin müssen die Länder gegenüber dem Bund nachweisen, dass es sich bei den geförderten Projekten um zusätzliche Investitionsmaßnahmen handelt. Diese Überprüfung müssen die Länder auch bei ihren Gemeinden durchführen und gegenüber dem Bund die entsprechenden Nachweise bringen.
Ich habe Ihnen eben in aller Kürze die wesentlichen Inhalte des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und der Länder vorgestellt. Aufgrund der Eilbedürftigkeit - ein Anteil von 50 % muss noch im Jahr 2009 abfließen und bis Mai 2009 müssen die geplanten Investitionen mit den Anteilen der Länder und der Kommunen gegenüber dem Bund gemeldet sein -
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie herzlich - wir können das hier vorn nicht richtig verfolgen -, ein bisschen Rücksicht zu nehmen.
ergab sich für die SPD-Landtagsfraktion die Notwendigkeit, diese Aktuelle Debatte zu beantragen. Sowohl der Landtag von Sachsen-Anhalt als auch die Kommunen in unserem Land müssen so schnell wie möglich erfahren, unter welchen Bedingungen Mittel des Bundes aus dem Konjunkturpaket II verwendet werden können.