Birke Bull
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Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf in der Drs. 5/333 ist im November 2006 an den Ausschuss für Soziales überwiesen worden. Eine Mehrheit des Landtages hatte damals entschieden, dass es einer Mitberatung durch andere Fachausschüsse nicht bedarf.
Die zentrale Intention der einbringenden Fraktion war die Schaffung von Voraussetzungen für eine hohe Qualität in der Kinderbetreuung. Dazu gehören, um nur einige Punkte aus dem Gesetzentwurf zu nennen, der Ganztagsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesstätte, die Weiterschreibung des Bildungsauftrags oder auch die Einbeziehung von Bildungs- und Beratungsangeboten für Eltern in die Aufgaben der Kindertageseinrichtungen. Es ging darum, die frühkindliche Bildung weiter zu qualifizieren, weil die einbringende Fraktion der Auffassung war, dass mittels frühkindlicher Bildung ohne Einschränkungen für alle Kinder auch ein Beitrag zur Verhinderung bzw. zum Abbau von Kinderarmut geleistet werden könne.
Der Ausschuss für Soziales tagte im Januar 2007. Auf Antrag der damaligen Fraktion der Linkspartei.PDS ist eine Anhörung durchgeführt worden. Das ist damals gemeinsam getragen worden. Gleichzeitig wurde der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst beauftragt, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme lag den Ausschussmitgliedern im Februar 2007 vor.
An der Anhörung im März 2007 nahmen die kommunalen Spitzenverbände, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege und der Kinderschutzbund teil. Eingeladen waren auch Vertreter der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle, der Technischen Universität in Dresden, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie des Wittenberger Tagesmütter- und Tagesväter-Vereins e. V., die jedoch nicht teilnahmen.
Ich will Ihnen gern einige wesentliche Auszüge aus den Stellungnahmen unterbreiten. Professor Dr. Merten vom Kinderschutzbund begrüßte die Intentionen des Gesetzentwurfs und verwies auf die Entwicklung von Kinderarmut auch in Sachsen-Anhalt. Nach seiner Auffassung böten insbesondere die Potenziale frühkindlicher Bildung in Kindergärten und Kinderkrippen gute Möglichkeiten, der Kinderarmut zu begegnen bzw. diese zu verhindern.
Die Vertreterin der Liga der Freien Wohlfahrtspflege begrüßte den Gesetzentwurf ebenfalls und meinte, dass es vor allem begrüßenswert wäre, dass wissenschaftliche Erkenntnisse ernst genommen würden und sich der Entwurf insbesondere gegen die Diskriminierung von Kindern erwerbsloser Eltern wende.
Die kommunalen Spitzenverbände äußerten Bedenken gegen den Gesetzentwurf und befürchteten aufgrund der gesetzlichen Festschreibung der verschiedenen Standards erhebliche Kostenbelastungen für die kommunalen Haushalte und auch für den Landeshaushalt. Sie rechneten mit erhöhten Elternbeiträgen, sodass auch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zusätzlich belastet würden. Darüber hinaus befürchteten die Vertreter und Vertreterinnen der kommunalen Spitzenverbände, dass es zu einem großen Umstellungsaufwand kommen würde. Die kommunalen Spitzenverbände lehnten deshalb eine erneute Änderung des Kinderförderungsgesetzes ab und demnach auch den Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS.
Der Beauftragte der evangelischen Kirchen beim Landtag und bei der Landesregierung Sachsen-Anhalts legte in einer schriftlichen Stellungnahme seine Auffassung dar und stand dem zu beratenden Gesetzentwurf positiv gegenüber. Er begrüßte das Anliegen, das damit verfolgt wurde.
Es war zunächst vorgesehen, über den in Rede stehenden Gesetzentwurf im Mai 2007 zu beraten. Die Fraktion der Linkspartei.PDS beantragte jedoch eine Absetzung der Beratung, weil sie es für sinnvoll hielt, zunächst die Verhandlungen auf der bundespolitischen Ebene abzuwarten. Die Verhandlungen auf Bundesebene waren dann im Wesentlichen auch die Ursache für mehrfache Vertagungen. Die Beratung wurde mehrfach auf die Tagesordnung gesetzt, um sie wieder zu vertagen.
Im Dezember 2007 wurde über den Gesetzentwurf im Sozialausschuss abschließend beraten. Das Ergebnis ist die Beschlussempfehlung, die Ihnen, meine Damen und Herren, heute vorliegt.
Die Fraktion DIE LINKE legte in den Beratungen dieses Ausschusses einen Änderungsantrag zu ihrem eigenen Gesetzentwurf vor, der sich zum einen auf § 12, also auf die Finanzierung, und zum anderen auf § 24, also auf die Übergangsvorschriften bezog.
Zum einen sollten damit in § 12 die finanziellen Ansätze für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die die Fraktion berechnet hatte, korrigiert werden. Sie hatte
sich an die Nachrechnungen des Ministeriums für Gesundheit und Soziales angelehnt, die allen Ausschussmitgliedern vorlagen.
Die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Änderungsempfehlungen sind bis auf eine Ausnahme zum Antrag erhoben worden.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der CDU und der SPD bekräftigten ihren wirklichen Willen, mittelfristig die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung zu verbessern. Die Haushaltslage lasse dies aber momentan nicht zu. Dies bedauerten sie ausdrücklich.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu § 12, also finanzielle Änderungen, wurde mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU abgelehnt.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu § 24 - Sie erinnern sich, die Übergangsvorschriften - wurde mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP abgelehnt.
Auch der gesamte Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der drei Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP abgelehnt. Das findet sich so in der Beschlussempfehlung wieder.
Als gute Demokratin, wie mein Kollege Fikentscher immer zu sagen pflegt, muss ich an dieser Stelle um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung bitten. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drs. 5/32 und der Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drs. 5/51 wurden in der 3. Sitzung des Landtages am 9. Juni 2006 vom Plenum in den Ausschuss für Soziales überwiesen. Weitere Ausschüsse waren an der Beratung nicht beteiligt.
Im Kern ging es darum, die Sozialhilfesätze an die Regelsätze anzupassen, die Leistungsberechtigte im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II erhalten. Nach § 28 SGB XII haben die Länder die Pflicht, die Regelsätze zum 1. Juli eines jeden Jahres festzulegen. Insbesondere galt es festzustellen, wie die Landesregierung mit dieser Problematik umzugehen gedenkt.
Die Fraktion der Linkspartei.PDS fordert in ihrem Antrag, die Anpassung der Regelsätze spätestens zum 1. Januar 2007 vorzunehmen. Die Fraktion der FDP dagegen befürwortet in ihrem Änderungsantrag das Vorgehen, zunächst im Laufe des Jahres 2007 zu überprüfen, ob und in welcher Höhe eine Anpassung an die Regelsätze erforderlich ist.
Der Ausschuss für Soziales befasste sich damit erstmals in seiner Sitzung am 28. Juni 2006. Die Landesregierung informierte dabei darüber, dass sie der Entscheidung der Bundesregierung hinsichtlich der Berechnung der Regelsätze spätestens zum 1. Januar 2007 folgen werde.
Zu den finanziellen Auswirkungen der Ost-West-Anpassung der Regelsätze nach SGB XII insbesondere auf die Kommunen konnte die Landesregierung damals aufgrund von Verzögerungen bei der Datenerhebung durch das Statistische Landesamt noch keine Angaben machen. Diese Daten sollten erst im Herbst 2006 vorliegen.
Die Landesregierung räumte im Rahmen der Beratung auch eine gewisse Unsicherheit bei der Haushaltsaufstellung ein; denn die Gesetzesänderung trat erst zum 1. Januar 2007 in Kraft, sodass bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2007 die Einstellung der Mittel nicht in dieser Weise erfolgen konnte, da die Aufstellung des Haushaltsplanes auf der Basis des geltenden Rechtes erfolgt.
Die antragstellenden Fraktionen, also die Fraktionen der Linkspartei.PDS und der FDP, befürworteten es deshalb, die Punkte 1 und 2 des vorliegenden Antrages und den Punkt 3 des Änderungsantrages der Fraktion der FDP zu beschließen.
- Ich habe am Anfang gesagt, dass es zwei verschiedene Anträge waren. - Dieser Wortlaut sollte als Grundlage für die Einstellung von Mitteln dienen, um Mehrkosten für die Kommunen aufgrund der Erhöhung der Sozialhilfeleistungen auszugleichen.
Die Koalitionsfraktionen votierten jedoch dafür, eine Beschlussempfehlung erst dann zu erarbeiten, wenn ausreichend belastbare Daten vorliegen. Der Ausschuss beschloss daraufhin mit 8 : 4 : 0 Stimmen, eine Beschlussempfehlung frühestens im Oktober 2006 zu erarbeiten.
Die nächste Beratung im Ausschuss erfolgte am 6. Dezember 2006. Dem Ausschuss wurde zur Beratung als Tischvorlage eine statistische Übersicht über die Regelsätze vorgelegt. Sie erinnern sich, die Prognose war, dass es im Herbst Daten dazu geben würde. Die Ministerin informierte den Ausschuss darüber, dass Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Änderung des SGB XII mittlerweile verabschiedet hätten, das unter anderem die in dem Antrag gewünschte Anpassung des Regelsatzes Ost an den Regelsatz West vorsehe. Dem Ausschuss wurden die finanziellen Auswirkungen dieser Anpassung dargestellt.
Die Anpassung war mittlerweile erfolgt, sodass die Fraktion der Linkspartei.PDS feststellte, dass sich damit logischerweise Punkt 1 ihres Antrages erledigt hatte. Sie beantragte, Punkt 2 ihres Antrages wie folgt neu zu fassen:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Neugestaltung der Regelsätze einzusetzen, die insbesondere den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen stärker gerecht wird.“
Das war das Ergebnis einer Debatte und einer Anhörung, die im Ausschuss stattgefunden hatte. Die Fraktion begründete das unter anderem damit, dass der Regelsatz für Kinder ein abgeleiteter Regelsatz sei, der für den Bereich Bildung keine Mittel vorsehe.
Hinsichtlich des Punktes 3 des Antrages der Fraktion der Linkspartei wurde beantragt, die Jahreszahl „2007“ durch die Jahreszahl „2008“ zu ersetzen. Das betraf die Überprüfung der Auskömmlichkeit der Mittel für die Kommunen.
Die Landesregierung warnte davor, einen eigenständigen Regelsatz für Kinder festzulegen - das bezieht sich noch einmal auf Punkt 2 -, da sich dieser letztlich als nachteilig erweisen könne. Die Fraktion der FDP als Einbringerin des Änderungsantrages schloss sich den Vorschlägen der Fraktion der Linkspartei.PDS zu Punkt 1 und Punkt 2 an.
Hinsichtlich des Punktes 3 schlugen sie vor, diesen in der Fassung des Änderungsantrages in Drs. 5/51 zu beschließen.
Die Koalitionsfraktionen kündigten daraufhin an, den geänderten Antrag abzulehnen, und erklärten, die Problematik habe sich aus ihrer Sicht erledigt. Das Ziel, die Regelsätze zum 1. Januar 2007 anzugleichen, sei erreicht worden. Außerdem sei es aus ihrer Sicht selbstverständlich, dass bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2008/2009 darauf geachtet werden werde, dass die Zuweisungen an die Kommunen auskömmlich seien.
Die Fraktion der FDP unterstrich das dringende Erfordernis, Leistungen, die den Kommunen zusätzlich auferlegt würden, auf ihre finanziellen Auswirkungen hin zu überprüfen. Die Landesregierung solle deshalb durch einen Beschluss des Landtages ausdrücklich dazu aufgefordert werden.
Der Ausschuss für Soziales lehnte die von den Fraktionen der Linkspartei.PDS und der FDP vorgeschlagenen Änderungen bei 4 : 8 : 0 Stimmen ab.
Wir haben damals vergessen, über den ursprünglichen Antrag abzustimmen. Deshalb erfolgte in der Sitzung darauf, am 10. Januar 2007, eine Abstimmung über den Ursprungsantrag. Die Abstimmung ergab, dass der Antrag in der ursprünglichen Fassung bei 4 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt wurde, dem Landtag also zu empfehlen sei, diesen Antrag abzulehnen.
- Nein, das ist nicht unsere Rede, sondern die Berichterstattung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Ansonsten hätte ich Ihnen etwas ganz anderes erzählt.
Deswegen bitte ich im Namen der Mehrheit des Ausschusses darum, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.