Gerald Grünert
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Antrag in Drs. 5/853 sowie den Alternativantrag in Drs. 5/874 in der 25. Sitzung am 13. September 2007 zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Inneres überwiesen.
Die Anträge standen erstmals in der 26. Sitzung des Innenausschusses am 25. Oktober 2007 auf der Tagesordnung und wurden gemeinsam mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2008/2009 und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze in Drs. 5/901 beraten. Im Ergebnis der Beratung wurde nach einer kurzen Aussprache beschlossen, zu den Gesetzentwürfen sowie zu den Anträgen eine Anhörung durchzuführen.
Die Anhörung fand am 19. November 2007 in öffentlicher Sitzung statt. Neben den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesrechnungshof wurden zur Anhörung auch verschiedene Sachverständige, Landesverbände und Vertretungen eingeladen.
Der Landkreistag Sachsen-Anhalt überreichte dem Ausschuss im Vorfeld der Anhörung eine umfangreiche Stellungnahme.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 19. November 2007 kam der Innenausschuss überein, sich in Vorbereitung der Beratungen zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes mit den vorliegenden Anträgen zu befassen.
In der 28. Sitzung am 22. November 2007 verständigte sich der Innenausschuss darauf, die Anträge regelmäßig aufzurufen und Berichte der Landesregierung über die Vorbereitung zur Strukturreform des kommunalen Finanzausgleichs entgegenzunehmen.
In der 40. Sitzung des Innenausschusses am 12. Juni 2008 informierte die Landesregierung über die Sitzung der Finanzstrukturkommission, die am 23. Januar 2008 stattgefunden hatte.
Ein weiteres Mal befasste sich der Innenausschuss mit den oben genannten Anträgen im Zusammenhang mit der Novelle des Finanzausgleichsgesetzes in Drs. 5/901 in der 42. Sitzung am 25. September 2008.
Über die Arbeit der Finanzstrukturkommission informierte die Landesregierung noch einmal in der 49. Sitzung am 5. März 2009.
In der 56. Sitzung am 6. August 2009 beschloss der Innenausschuss, die Anträge zur Strukturreform des kommunalen Finanzausgleichs weiter im Zusammenhang mit dem Finanzausgleichsgesetz zu beraten. Das erfolgte in der 58. Sitzung am 16. und 17. September 2009 und in der 64. Sitzung am 2. Dezember 2009.
Im Ergebnis der Beratung im Dezember beschloss der Innenausschuss mit 9 : 0 : 1 Stimmen, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag „Strukturreform des kommunalen Finanzausgleichs“ in Drs. 5/853 für erledigt zu erklären, weil er im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Finanzausgleichsgesetzes mehrmals beraten worden sei. Der Alternativantrag in Drs. 5/874 ist damit gegenstandslos geworden.
Aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE ist die Sachlage aus inhaltlicher Sicht weder erledigt, noch ist für sie über die Sache abschließend beraten worden. Eine Weiterberatung des Antrages in Drs. 5/853 hätte jedoch aufgrund der abschließenden Beratung des Entwurfs eines Finanzausgleichsgesetzes in Drs. 5/2018 keine Aussicht auf Erfolg.
Sehr verehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. Sie liegt Ihnen in Drs. 5/2317 vor. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.