Protokoll der Sitzung vom 10.12.2009

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 68. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt. Ich begrüße alle Anwesenden auf das Herzlichste.

Ich kann die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses feststellen.

(Unruhe)

Ich darf Ihnen die Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung bekannt geben. Für die 36. Sitzungsperiode des Landtages liegen folgende Entschuldigungen vor:

Staatsminister Robra wird die heutige Sitzung des Landtages wegen der Sitzung des ZDF-Fernsehrats um 13 Uhr verlassen.

Minister Haseloff entschuldigt sich für heute ab 15.30 Uhr wegen der Eröffnung des Obermeistertages.

Minister Daehre ist wegen der Bauministerkonferenz heute ganztägig entschuldigt.

Herr Minister Bullerjahn hat sich für heute ganztägig entschuldigt. Er nimmt an der Sondersitzung des Finanzausschusses des Bundesrates teil.

Minister Professor Dr. Olbertz hat sich für heute ganztägig wegen der Teilnahme an der Kultusministerkonferenz entschuldigt. - Das sind die Entschuldigungen der Mitglieder der Landesregierung.

Ich komme zu unserer Tagesordnung, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Tagesordnung der 36. Sitzungsperiode liegt Ihnen vor. Zusätzlich aufzunehmen ist als Tagesordnungspunkt 23 die Aktuelle Debatte. Dazu haben die Fraktion der SPD und die Fraktion DIE LINKE jeweils ein Thema eingereicht. Das von der SPD-Fraktion in der Drs. 5/2326 beantragte Thema lautet: „Die Gefährdung der journalistischen Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die ‚Causa Brender’“. Das von der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/2327 beantragte Thema lautet: „Internationale Klimaschutzanstrengungen intensiver unterstützen“.

Wie im Ältestenrat vereinbart, werden wir morgen früh mit der Aktuellen Debatte beginnen und uns danach die Änderung der Bauordnung vornehmen. Das sind die Mitteilungen zur Tagesordnung. - Herr Bischoff, Sie haben um das Wort gebeten.

Herr Präsident, wir möchten beantragen, den Tagesordnungspunkt 6 und den Tagesordnungspunkt 13 in der Reihenfolge zu tauschen - das liegt an der Anwesenheit der Redner - und den Tagesordnungspunkt 12 ohne Debatte zu behandeln.

Die Tagesordnungspunkte 6 und 13 in der Reihenfolge zu tauschen und den Tagesordnungspunkt 12 ohne Debatte durchzuführen. Gibt es dazu allgemeine Zustimmung? - Ich sehe höre keinen Widerspruch. Dann machen wir das so.

Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Zustimmung zur Tages

ordnung. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist die Tagesordnung für die heutige und die morgige Sitzung beschlossen worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Finanzausgleichsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2018

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 5/2316

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/2325

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/2328

Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/2333

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/2334

Die erste Beratung fand in der 60. Sitzung des Landtages am 18. Juni 2009 statt. Es ist eine Debatte mit einer Redezeit von zehn Minuten je Fraktion vereinbart worden. Wir treten in die Beratung ein. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Schindler. Bitte schön, Frau Schindler.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in der 60. Sitzung am 18. Juni 2009 zur federführenden Beratung in den Innenausschuss überwiesen. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Finanzen, für Landesentwicklung und Verkehr, für Soziales sowie für Bildung, Wissenschaft und Kultur beteiligt.

In der 55. Sitzung am 4. Juni 2009 verständigte sich der Innenausschuss darauf, eine Anhörung zum Gesetzentwurf durchzuführen und als Termin den 12. August 2009 vorzusehen, sofern der Gesetzentwurf in der Landtagssitzung im Juni 2009 an den Ausschuss überwiesen wird.

Die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen stellten unmittelbar nach der Überweisung des Gesetzentwurfes eine Liste der Anzuhörenden auf, damit die Einladungen unmittelbar danach versandt werden konnten. Zu der Anhörung, die in öffentlicher Sitzung stattfand, wurden die mitberatenden Ausschüsse sowie Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister, die kommunalen Spitzenverbände und Sachverständige eingeladen.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages legte dem Innenausschuss mit Schreiben vom 14. August 2009 eine Synopse mit Empfehlungen zum Gesetzentwurf vor, die als Vorlage 17 an die beteiligten Ausschüsse verteilt wurde.

Das Ministerium des Innern übergab dem Innenausschuss die Modellrechnung zum Referentenentwurf nach der Steuerschätzung vom Mai 2009. Diese Unterlagen wurden am 25. August 2009 als Vorlage 19 an die beteiligten Ausschüsse verteilt.

Eine Modellrechnung zur FAG-Novelle ab dem Jahr 2010 wurde dem Innenausschuss am 28. August 2009 als Vorlage 21 übergeben.

Der Innenausschuss befasste sich in der 58. Sitzung am 16. und 17. September 2009 erneut mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Finanzausgleich und erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse.

Zur Beratung lag dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der vorsah, die Finanzausgleichsmasse auf dem Niveau des Jahres 2009 beizubehalten. Hierbei handelte es sich um die Vorlage 23. Ein Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Vorlage 24 lag ebenfalls zur Beratung vor. Hierbei handelte es sich um einen Katalog von Hinweisen, die die mitberatenden Ausschüsse in ihre Entscheidungsfindung einfließen lassen sollten.

Im Ergebnis der Beratung beschloss der Innenausschuss mit 7 : 5 : 0 Stimmen, den Gesetzentwurf der Landesregierung unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Beratung an die mitberatenden Ausschüsse zu überweisen. Darüber hinaus beschloss er einstimmig, die Vorlage 23 an die mitberatenden Ausschüsse zu überweisen. Mit 8 : 3 : 1 Stimmen wurde außerdem beschlossen, den Antrag der Regierungsfraktionen in der Vorlage 24 an die mitberatenden Ausschüsse mit der Anmerkung zu überweisen, die Hinweise und Empfehlungen in die Beschlussfassung einzubeziehen und dem Innenausschuss konstruktive Lösungsansätze zu unterbreiten.

Der Ausschuss für Soziales befasste sich in der 46. Sitzung am 23. September 2009 mit dem Entwurf eines Finanzausgleichsgesetzes und der vorläufigen Beschlussempfehlung vom 21. September 2009, die als Vorlage 25 verteilt wurde.

Dem Sozialausschuss lag ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen vor, in dem es um die Einführung eines § 8a in das FAG geht. Dieser Änderungsantrag liegt als Vorlage 26 vor und wurde einstimmig beschlossen.

Der Ausschuss für Soziales gab in seiner Beschlussempfehlung vom 29. September 2009, die als Vorlage 27 verteilt wurde, bekannt, dass er sich in der 40. Sitzung am 28. Oktober 2009 mit den übrigen seinen Geschäftsbereich betreffenden Teilen des Gesetzentwurfs befassen wird.

Der Ausschuss für Finanzen nahm den Entwurf eines Finanzausgleichsgesetzes und die Vorlage 25 auf die Tagesordnung der 75. Sitzung am 14. Oktober 2009.

Zur Beratung legte die Fraktion DIE LINKE als Tischvorlage einen Änderungsantrag vor; es handelt sich hierbei um die Vorlage 29. Dieser Änderungsantrag gleicht inhaltlich der Vorlage 23. Außerdem beantragte die Fraktion DIE LINKE im Verlaufe der Beratung, § 2 Abs. 3 FAG zu streichen. Der Änderungsantrag sowie der mündlich eingebrachte Änderungsantrag wurden mit 3 : 8 : 1 Stimmen abgelehnt.

Der Finanzausschuss beschloss mit 7 : 5 : 0 Stimmen, den Gesetzentwurf mit den in der Vorlage 17 vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst geäußerten Änderungsvorschlägen zu beschließen.

Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr befasste sich in der 41. Sitzung am 28. Oktober 2009 mit

dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Er stimmte dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit den rechtsförmlichen Änderungsvorschlägen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 14. August 2009 mit 7 : 3 : 0 Stimmen zu. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Vorlage 23 fand keine Mehrheit.

Einer Anregung der Fraktion der CDU in der Vorlage 24, die Ziffer 2 zu ergänzen und eine besondere Ergänzungszuweisung Straßenbaulast für die Landkreise aufzunehmen, folgte der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit 6 : 2 : 2 Stimmen.

Am 9. November 2009 erreichte den federführenden Ausschuss für Inneres ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der als Vorlage 35 verteilt wurde und die Einfügung eines § 14a - Sonderbedarfszuweisungen - zum Ziel hat.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur nahm den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung der 53. und der 54. Sitzung am 28. Oktober 2009 bzw. am 11. November 2009. Er legte dem federführenden Ausschuss für Inneres mit Schreiben vom 12. November 2009 eine Beschlussempfehlung vor, in der mit 7 : 2 : 0 Stimmen empfohlen wird, den Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen und den Änderungsantrag in der Vorlage 23 abzulehnen. Die Vorlage 24 nahm der Bildungsausschuss zur Kenntnis. Bei dieser Beschlussempfehlung handelt es sich um die Vorlage 36.

Der Sozialausschuss beschäftigte sich in der 49. Sitzung am 16. November 2009 noch einmal mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Mit 8 : 3 : 1 Stimmen beschloss er, dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit den rechtsförmlichen Änderungsvorschlägen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 14. August 2009 zuzustimmen. Den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Vorlage 23 lehnte der Sozialausschuss mehrheitlich ab.

Der Vorlage 24 stimmte er mit einer Ergänzung in Ziffer 2 zu, neben der Jugendpauschale auch die Aufgaben nach § 7 des Gesundheitsdienstgesetzes sowie die Aufgaben nach § 8 Nrn. 1, 3 und 7 und den §§ 27 bis 35 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches zu berücksichtigen.

Außerdem bat er mit 11 : 0 : 1 Stimmen den federführenden Ausschuss zu prüfen, ob zusätzlich als besondere Ergänzungszuweisungen für die Wahrnehmung der Aufgaben der Hilfen zur Erziehung auch Aufgaben nach den §§ 35a, 41 und 42 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches in das Gesetz aufgenommen werden.

Schließlich empfahl er einstimmig, die Auszahlung der Mittel der Jugendpauschale sowie der Leistungen nach dem Gesundheitsdienstgesetz und dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches in einem Zweimonatsrhythmus, beginnend ab dem 10. Februar, festzulegen.

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales wurde als Vorlage 38 verteilt.

Die Empfehlung des Sozialausschuss in der Vorlage 27 ist in einem Änderungsvorschlag der Regierungsfraktionen, die als Vorlage 37 verteilt wurde, enthalten und fand aus diesem Grund bei der Abstimmung keine weitere Beachtung. Das Auszahldatum wurde jedoch auf den 10. Februar geändert. Hier folgte der Innenausschuss