Silke Schindler
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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes und des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes in der Drs. 5/2809 hat der Landtag in seiner 79. Sitzung am 9. September 2010 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres überwiesen. Mit der Mitberatung wurde der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr betraut.
Mit dem Inkrafttreten des Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform und den Zuordnungsgesetzen
der zum Abschluss gebrachten landesweiten Gemeindegebietsreform hat sich die kommunale Gebietsstruktur in den verdichteten Stadtumlandräumen der kreisfreien Städte Halle und Magdeburg gravierend verändert.
Aufgrund der im unmittelbaren Umland von Halle und Magdeburg gebildeten Einheitsgemeinden wird keine zwingende Notwendigkeit mehr gesehen, die Aufgaben der Flächennutzungsplanung der Zuständigkeit der kreisfreien Städte und der umliegenden Einheitsgemeinden weiterhin zu entziehen und organisatorisch auf die zuständige Planungs- und Verwaltungsebene eines Stadt-Umland-Verbandes zu verlagern. Vor diesem Hintergrund sieht der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf in der Drs. 5/2809 die Aufhebung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes und des KommunalneugliederungsGrundsätzegesetzes vor.
Der Innenausschuss befasste sich erstmals in der 78. Sitzung am 27. Oktober 2010 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
Die Fraktion DIE LINKE beabsichtigt mit ihrem Änderungsantrag, das mit dem KommunalneugliederungsGrundsätzegesetz verfolgte Handlungskonzept zur organisatorischen Ausgestaltung des Stadt-Umland-Raumes um die kreisfreien Städte nicht aufzuheben, sondern den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Deshalb schlug sie vor, die verbindliche Abstimmung von Flächennutzungsplänen, die Bildung von Zweckverbänden und die Aufstellung von Teilgebietsentwicklungsplänen durch das Land zu fördern, um nachhaltig die Stadt-Umland-Beziehungen der kreisfreien Städte zu entwickeln. Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt, weil er nicht für zielführend gehalten wurde.
Im Ergebnis der Beratungen zu diesem Gesetzentwurf erarbeitete der Ausschuss für Inneres eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und empfahl mit 9 : 0 : 2 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Fassung. Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde als Vorlage 1 verteilt.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr schloss sich in der 56. Sitzung am 24. November 2010 nach einer kurzen Aussprache mit 8 : 3 : 0 Stimmen der Vorlage an.
Am 26. November 2010 befasste sich der Ausschuss für Inneres abschließend mit dem Gesetzentwurf. Er beschloss mit 8 : 2 : 0 Stimmen, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. Sie liegt Ihnen in der Drs. 5/2976 vor. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes - es handelt sich hierbei um den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/2379 - hat der Landtag in der 70. Sitzung am 21. Januar 2010 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf soll die Regelung zur Kostenerstattung im Aufnahmegesetz aufgehoben werden, weil die Kosten für die Unterbringung von Personen nach dem Aufnahmegesetz bei der Ermittlung des Finanzbedarfs im Rahmen der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes bereits berücksichtigt worden sind, dies also eine so genannte Doppelveranschlagung darstellt.
Die erste Beratung des Gesetzentwurfes erfolgte in der 68. Sitzung des Innenausschusses am 4. März 2010. Im Ergebnis der Beratung beschloss der Innenausschuss, eine Anhörung durchzuführen und den mitberatenden Ausschuss für Finanzen zu dieser Anhörung einzuladen.
Die Anhörung fand am 15. April 2010 in öffentlicher Sitzung statt. Hierzu wurden die kommunalen Spitzenverbände, die Integrationsbeauftragte der Landesregierung und der Finanzminister geladen.
Im Anschluss daran erarbeitete der Innenausschuss mit 6 : 3 : 1 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen und empfahl die Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Fassung.
Der Ausschuss für Finanzen nahm den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD sowie die vorläufige Beschlussempfehlung auf die Tagesordnung der 95. Sitzung am 5. Mai 2010. Er empfahl dem federführenden Ausschuss für Inneres, das Inkrafttreten des Gesetzes in § 2 auf den 1. Juli 2010 zu ändern. Im Übrigen schloss er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs erfolgte in der 75. Sitzung des Innenausschusses am 3. Juni 2010. Der Anregung des Finanzausschusses wurde mehrheitlich gefolgt. Der Innenausschuss verabschiedete mit 8 : 3 : 0 Stimmen die Ihnen in der Drs. 5/2623 vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in der 60. Sitzung am 18. Juni 2009 zur federführenden Beratung in den Innenausschuss überwiesen. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Finanzen, für Landesentwicklung und Verkehr, für Soziales sowie für Bildung, Wissenschaft und Kultur beteiligt.
In der 55. Sitzung am 4. Juni 2009 verständigte sich der Innenausschuss darauf, eine Anhörung zum Gesetzentwurf durchzuführen und als Termin den 12. August 2009 vorzusehen, sofern der Gesetzentwurf in der Landtagssitzung im Juni 2009 an den Ausschuss überwiesen wird.
Die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen stellten unmittelbar nach der Überweisung des Gesetzentwurfes eine Liste der Anzuhörenden auf, damit die Einladungen unmittelbar danach versandt werden konnten. Zu der Anhörung, die in öffentlicher Sitzung stattfand, wurden die mitberatenden Ausschüsse sowie Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister, die kommunalen Spitzenverbände und Sachverständige eingeladen.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages legte dem Innenausschuss mit Schreiben vom 14. August 2009 eine Synopse mit Empfehlungen zum Gesetzentwurf vor, die als Vorlage 17 an die beteiligten Ausschüsse verteilt wurde.
Das Ministerium des Innern übergab dem Innenausschuss die Modellrechnung zum Referentenentwurf nach der Steuerschätzung vom Mai 2009. Diese Unterlagen wurden am 25. August 2009 als Vorlage 19 an die beteiligten Ausschüsse verteilt.
Eine Modellrechnung zur FAG-Novelle ab dem Jahr 2010 wurde dem Innenausschuss am 28. August 2009 als Vorlage 21 übergeben.
Der Innenausschuss befasste sich in der 58. Sitzung am 16. und 17. September 2009 erneut mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Finanzausgleich und erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse.
Zur Beratung lag dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der vorsah, die Finanzausgleichsmasse auf dem Niveau des Jahres 2009 beizubehalten. Hierbei handelte es sich um die Vorlage 23. Ein Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Vorlage 24 lag ebenfalls zur Beratung vor. Hierbei handelte es sich um einen Katalog von Hinweisen, die die mitberatenden Ausschüsse in ihre Entscheidungsfindung einfließen lassen sollten.
Im Ergebnis der Beratung beschloss der Innenausschuss mit 7 : 5 : 0 Stimmen, den Gesetzentwurf der Landesregierung unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Beratung an die mitberatenden Ausschüsse zu überweisen. Darüber hinaus beschloss er einstimmig, die Vorlage 23 an die mitberatenden Ausschüsse zu überweisen. Mit 8 : 3 : 1 Stimmen wurde außerdem beschlossen, den Antrag der Regierungsfraktionen in der Vorlage 24 an die mitberatenden Ausschüsse mit der Anmerkung zu überweisen, die Hinweise und Empfehlungen in die Beschlussfassung einzubeziehen und dem Innenausschuss konstruktive Lösungsansätze zu unterbreiten.
Der Ausschuss für Soziales befasste sich in der 46. Sitzung am 23. September 2009 mit dem Entwurf eines Finanzausgleichsgesetzes und der vorläufigen Beschlussempfehlung vom 21. September 2009, die als Vorlage 25 verteilt wurde.
Dem Sozialausschuss lag ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen vor, in dem es um die Einführung eines § 8a in das FAG geht. Dieser Änderungsantrag liegt als Vorlage 26 vor und wurde einstimmig beschlossen.
Der Ausschuss für Soziales gab in seiner Beschlussempfehlung vom 29. September 2009, die als Vorlage 27 verteilt wurde, bekannt, dass er sich in der 40. Sitzung am 28. Oktober 2009 mit den übrigen seinen Geschäftsbereich betreffenden Teilen des Gesetzentwurfs befassen wird.
Der Ausschuss für Finanzen nahm den Entwurf eines Finanzausgleichsgesetzes und die Vorlage 25 auf die Tagesordnung der 75. Sitzung am 14. Oktober 2009.
Zur Beratung legte die Fraktion DIE LINKE als Tischvorlage einen Änderungsantrag vor; es handelt sich hierbei um die Vorlage 29. Dieser Änderungsantrag gleicht inhaltlich der Vorlage 23. Außerdem beantragte die Fraktion DIE LINKE im Verlaufe der Beratung, § 2 Abs. 3 FAG zu streichen. Der Änderungsantrag sowie der mündlich eingebrachte Änderungsantrag wurden mit 3 : 8 : 1 Stimmen abgelehnt.
Der Finanzausschuss beschloss mit 7 : 5 : 0 Stimmen, den Gesetzentwurf mit den in der Vorlage 17 vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst geäußerten Änderungsvorschlägen zu beschließen.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr befasste sich in der 41. Sitzung am 28. Oktober 2009 mit
dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Er stimmte dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit den rechtsförmlichen Änderungsvorschlägen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 14. August 2009 mit 7 : 3 : 0 Stimmen zu. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Vorlage 23 fand keine Mehrheit.
Einer Anregung der Fraktion der CDU in der Vorlage 24, die Ziffer 2 zu ergänzen und eine besondere Ergänzungszuweisung Straßenbaulast für die Landkreise aufzunehmen, folgte der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit 6 : 2 : 2 Stimmen.
Am 9. November 2009 erreichte den federführenden Ausschuss für Inneres ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der als Vorlage 35 verteilt wurde und die Einfügung eines § 14a - Sonderbedarfszuweisungen - zum Ziel hat.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur nahm den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung der 53. und der 54. Sitzung am 28. Oktober 2009 bzw. am 11. November 2009. Er legte dem federführenden Ausschuss für Inneres mit Schreiben vom 12. November 2009 eine Beschlussempfehlung vor, in der mit 7 : 2 : 0 Stimmen empfohlen wird, den Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen und den Änderungsantrag in der Vorlage 23 abzulehnen. Die Vorlage 24 nahm der Bildungsausschuss zur Kenntnis. Bei dieser Beschlussempfehlung handelt es sich um die Vorlage 36.
Der Sozialausschuss beschäftigte sich in der 49. Sitzung am 16. November 2009 noch einmal mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Mit 8 : 3 : 1 Stimmen beschloss er, dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit den rechtsförmlichen Änderungsvorschlägen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 14. August 2009 zuzustimmen. Den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Vorlage 23 lehnte der Sozialausschuss mehrheitlich ab.
Der Vorlage 24 stimmte er mit einer Ergänzung in Ziffer 2 zu, neben der Jugendpauschale auch die Aufgaben nach § 7 des Gesundheitsdienstgesetzes sowie die Aufgaben nach § 8 Nrn. 1, 3 und 7 und den §§ 27 bis 35 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches zu berücksichtigen.
Außerdem bat er mit 11 : 0 : 1 Stimmen den federführenden Ausschuss zu prüfen, ob zusätzlich als besondere Ergänzungszuweisungen für die Wahrnehmung der Aufgaben der Hilfen zur Erziehung auch Aufgaben nach den §§ 35a, 41 und 42 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches in das Gesetz aufgenommen werden.
Schließlich empfahl er einstimmig, die Auszahlung der Mittel der Jugendpauschale sowie der Leistungen nach dem Gesundheitsdienstgesetz und dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches in einem Zweimonatsrhythmus, beginnend ab dem 10. Februar, festzulegen.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales wurde als Vorlage 38 verteilt.
Die Empfehlung des Sozialausschuss in der Vorlage 27 ist in einem Änderungsvorschlag der Regierungsfraktionen, die als Vorlage 37 verteilt wurde, enthalten und fand aus diesem Grund bei der Abstimmung keine weitere Beachtung. Das Auszahldatum wurde jedoch auf den 10. Februar geändert. Hier folgte der Innenausschuss
der Empfehlung des Sozialausschusses in der Vorlage 38 und einem mündlich eingebrachten Änderungsvorschlag der Regierungsfraktionen.
Er wurde einstimmig beschlossen
- Ja, er wurde einstimmig beschlossen.
Als Vorlage 39 wurde die von den Fraktionen der CDU und der SPD vorgelegte Modellrechnung zum FAG-Entwurf mit Stand vom 17. November 2009 verteilt.
Der Innenausschuss setzte den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung der 64. Sitzung am 2. Dezember 2009. Bevor er in dieser Sitzung in die Abstimmung trat, übergab die Landesregierung dem Ausschuss eine Vergleichsberechnung mit Stand vom 25. November 2009 als Tischvorlage; sie ist als Vorlage 49 erfasst worden.
Zur Beratung lagen zwei Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD vor. Es handelte sich hierbei um die Vorlagen 37 und 44. Beiden Änderungsanträgen wurde mehrheitlich zugestimmt.
Die Regierungsfraktionen beantragten außerdem die Einführung eines neuen § 29 zum Ausgleich von Härten, die mit Einnahmeverlusten verbunden sind. Dieser Änderungsvorschlag wurde mit 8 : 0 : 4 Stimmen beschlossen.
Außerdem lagen fünf Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE vor. Es handelt sich hierbei um die bereits genannten Vorlagen 23 und 35 sowie die Vorlagen 41, 42 und 48. Mit den Änderungsanträgen verfolgt die Fraktion unter anderem das Ziel, den Unterschied zwischen der vorläufigen und der endgültigen Ausgleichsmasse für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 nicht zu verrechnen. Alle Änderungsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt.
Die Fraktion der FDP legte dem Innenausschuss einen Änderungsantrag sowie eine Volltextversion des FAG vor. Hierbei handelt es sich um die Vorlagen 47 und 46. Der Änderungsantrag fand nicht die erforderliche Mehrheit.
Im Verlauf der Gesetzesberatung erreichten den Innenausschuss zahlreiche Stellungnahmen, die an die Mitglieder des federführenden und der mitberatenden Ausschüsse weitergeleitet wurden.
Nach einer umfangreichen Aussprache verabschiedete der Innenausschuss in der 64. Sitzung am 2. Dezember 2009 unter Berücksichtigung der rechtsförmlichen Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit 8 : 4 : 0 Stimmen die Ihnen in der Drs. 5/2316 vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der 27. Sitzung am 11. Oktober 2007 hat der Landtag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze, einen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/901, zur federführenden Beratung in den Innenausschuss überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.
Die Landesregierung verfolgte mit diesem Gesetzentwurf zum einen das Ziel, den freiwilligen Zusammenschluss zu Einheitsgemeinden finanziell zu unterstützen. Zum anderen machte der Zusammenschluss der Städte Dessau und Roßlau eine finanzielle Folgeregelung für die Verschiebung zwischen den kommunalen Gruppen erforderlich.
Darüber hinaus soll auf die Kofinanzierung von Straßenbauprojekten aus Mitteln der Investitionshilfe mittelfristig verzichtet werden. Die Finanzierung der Suchtberatungsstellen sollte zur Verfahrensvereinfachung in das FAG überführt werden. Außerdem bietet das 1995 in Kraft getretene Finanzausgleichsgesetz weiteres Optimierungspotenzial in der Durchführung.
Der Innenausschuss befasste sich erstmals in der 26. Sitzung am 25. Oktober 2007 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich zum Verfahren. Im Ergebnis der Beratung wurde beschlossen, am 19. November 2007 eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Diese Anhörung fand am Nachmittag des 19. November 2007 in öffentlicher Sitzung statt.
Zur Anhörung wurden unter anderem die kommunalen Spitzenverbände, der Landesrechnungshof SachsenAnhalt, die Finanzministerien der Länder Thüringen und Sachsen sowie Sachverständige und Verbände eingeladen.
Nach erfolgter Anhörung und nach der Vorlage der Niederschrift über die Anhörung erfolgte eine weitere Beratung des Gesetzentwurfs in der 28. Sitzung am 22. November 2007. Zu Beginn der Beratung sprach sich der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion dafür aus, das Gesetz zum 1. Januar 2008 in Kraft treten zu lassen, weil bestimmte Anpassungen notwendig sind und nicht aufgeschoben werden können.
Eine grundlegende Überarbeitung des Finanzausgleichsgesetzes sollte auf der Grundlage des von der Landesregierung bereits angekündigten weiteren Gesetzentwurfs zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
Die Fraktion DIE LINKE regte an, wegen der zahlreichen nicht geklärten Fragen die Teile des Gesetzentwurfs, die am 1. Januar 2008 in Kraft treten mussten, in das Haushaltsbegleitgesetz aufzunehmen. Die anderen im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen sollten erst nach umfassender Erörterung auf der Grundlage eines weiteren Gesetzentwurfs in Kraft gesetzt werden.
Der Anregung der SPD-Fraktion folgend, wurde der Gesetzentwurf nach einer ausführlichen Debatte zur Abstimmung gestellt. Mit 8 : 4 : 0 Stimmen wurde dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung empfohlen.
In der 30. Sitzung des Ausschusses für Inneres am 29. November 2007 verständigten sich die Ausschussmitglieder darauf, dass den Fraktionen jeweils ein Exemplar des vom Ministerium vorgelegten Orientierungsdatenerlasses zur Verfügung gestellt wird. Am 30. November 2007 wurde den Referenten der Fraktionen jeweils ein Exemplar überlassen.
Weil die beabsichtigte Beratung des Gesetzentwurfs in der 45. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 29. November 2007 nicht stattfand, verzichtete der Innenausschuss in der 31. Sitzung am 5. Dezember 2007 auf eine abschließende Beratung und auf die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag.
Der Bitte der SPD-Fraktion in der 41. Sitzung des Innenausschuss am 4. September 2008 entsprechend, erfolgte eine weitere Beratung des Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze in der 42. Sitzung am 25. September 2008. In Vorbereitung dieser Sitzung wurde den Ausschussmitgliedern am 24. September 2008 ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD elektronisch zur Kenntnis gegeben. Ein gedrucktes Exemplar dieses Änderungsantrages wurde den Ausschussmitgliedern zu Beginn der Sitzung am 25. September 2008 als Tischvorlage übergeben.
Zur Begründung des Änderungsantrages führten die Koalitionsfraktionen aus, durch die Änderung von Nr. 2 Buchstabe a des Artikels 1 erreichen zu wollen, dass der Ausgleich der für die kreisfreien Städte vorgesehenen Erhöhung ihres Anteils nicht zulasten der zentralen Orte im kreisangehörigen Bereich erfolgen soll. Zur Stärkung der Mittelzentren soll der Zuschlag um drei auf elf Prozentpunkte erhöht werden. Diese Änderung soll zunächst nur für das Jahr 2009 gelten. Danach ist eine Anpassung an die Festlegungen in einer FAG-Änderung vorgesehen.
Die unter Nr. 14 in Artikel 1 vorgesehene Änderung des § 21 Abs. 1 FAG trägt der Tatsache Rechnung, dass die bisherige pauschale Kostenregelung im Finanzaus
gleichsgesetz durch ein pauschaliertes Verfahren im Aufnahmegesetz ersetzt worden ist. Deshalb ist die Anpassung des § 21 Abs. 1 FAG erforderlich.
Darüber hinaus ist die Streichung einiger Nummern in Artikel 1 vorgesehen, da die Änderungen teilweise mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2008 beschlossen worden sind bzw. in eine weitere Änderung des FAG einfließen sollen. Die Änderung des Artikels 4 macht deutlich, dass das Gesetz nur für das Jahr 2009 gelten soll.
Der Änderungsantrag wurde nach kurzer Diskussion mit 8 : 1 : 2 Stimmen angenommen.
Im Ergebnis der Beratung verabschiedete der Innenausschuss in der Sitzung am 25. September 2008 mit 8 : 0 : 3 Stimmen eine weitere vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Finanzausschuss. Darüber hinaus kam der Ausschuss überein, die vorläufige Beschlussempfehlung den kommunalen Spitzenverbänden mit der Bitte zu übersenden, sich bis zur abschließenden Beratung des Innenausschusses über den Gesetzentwurf am 23. Oktober 2008 hierzu schriftlich zu äußern.
Mit Schreiben vom 9. Oktober 2008 erhielt der Innenausschuss eine Synopse mit den rechtsförmlichen Anmerkungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.
Der Finanzausschuss befasste sich in der 58. Sitzung am 15. Oktober 2008 mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom 25. September 2008. Er schloss sich dieser vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 4 Stimmen an.
Am 16. Oktober 2008 wurde den Mitgliedern des Innenausschusses ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE übergeben. Die Stellungnahme des Landkreistages Sachsen-Anhalt vom 21. Oktober 2008 sowie die des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt vom 22. Oktober 2008 zur vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom 25. September 2008 lagen dem Ausschuss rechtzeitig vor und konnten daher bei der abschließenden Beratung des in Rede stehenden Gesetzentwurfs in der Drs. 5/901 in der 43. Sitzung am 23. Oktober 2008 berücksichtigt werden.
Vor Beginn dieser Sitzung teilte die Fraktion DIE LINKE dem Innenausschuss mit, dass der Änderungsantrag vom 16. Oktober 2008 zurückgezogen wird. Gleichzeitig wurde dem Ausschuss ein neuer Änderungsantrag überreicht. Dieser wurde als Tischvorlage an die Ausschussmitglieder verteilt. Die Fraktion DIE LINKE schlägt in ihrem Änderungsantrag insbesondere eine Veränderung der Berechnungsmodalitäten der Steuerkraftmesszahlen vor. Dieser Änderungsantrag fand keine Zustimmung.
Nach einer ausführlichen Diskussion verabschiedete der Innenausschuss in der 43. Sitzung am 23. Oktober 2008 unter Berücksichtigung der rechtsförmlichen Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit 8 : 0 : 4 Stimmen die Ihnen in der Drs. 5/1568 vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf in der Drs. 5/695 in der 22. Sitzung am 14. Juni 2007 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Die gerade durchgeführte Kreisgebietsreform, aber auch die Zielstellung der Landesregierung, eine bürgernahe Polizei vorzuhalten und die Präsenz der Polizei in der Fläche zu stärken, verlangen eine Anpassung der Polizeistruktur an diese Erfordernisse. Die Anzahl der Polizeidirektionen wurde von sechs auf drei reduziert. Das Ziel der neuen Polizeistruktur, die Bürgernähe und die Flächenpräsenz der Polizei zu stärken, wird dadurch erreicht. Zugleich wird mit der Verlagerung von Aufgaben von der Direktionsebene auf die Reviere insbesondere
dem Dienstleistungsgedanken in den Kernbereichen der polizeilichen Aufgabenerfüllung Rechnung getragen.
Nach diesen Änderungen in der Polizeiorganisation sind die besoldungs- und personalvertretungsrechtlichen Vorschriften an die neue Struktur anzupassen sowie der Personalübergang zu regeln.
Die Landesregierung schlägt in Artikel 1 - Änderung des Landesbesoldungsgesetzes - vor, den Polizeipräsidenten oder die Polizeipräsidentin der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord, der bzw. die für 1,2 Millionen Einwohner und 3 820 Beschäftigte zuständig ist, künftig nach der Besoldungsgruppe B 3 und den Polizeipräsidenten oder die Polizeipräsidentin der Polizeidirektion SachsenAnhalt Süd in Halle - er bzw. sie ist für 820 000 Einwohner und 2 620 Beschäftigte zuständig - künftig nach der Besoldungsgruppe B 2 zu besolden. Der Polizeipräsident oder die Polizeipräsidentin der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost, zuständig für 410 000 Einwohner und 1 550 Beschäftigte, ist weiterhin nach der Besoldungsgruppe A 16 mit Zulage zu besolden.
Bei der Festlegung der Besoldungsgruppen für die Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten orientiert sich der Gesetzentwurf an den Regelungen vergleichbarer Bundesländer. Bei der Erarbeitung der Vorschläge hat sich die Landesregierung jedoch nicht an der oberen Grenze, sondern bewusst am unteren Drittel orientiert. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen diesbezüglichen Regelungen werden für angemessen und in Anbetracht der finanziellen Situation des Landes SachsenAnhalt auch für vertretbar gehalten.
Mit der Änderung des § 80 des Personalvertretungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, wie sie Artikel 2 des Gesetzentwurfs der Landesregierung vorsieht, wird die bewährte Personalratsstruktur im Polizeibereich aufrechterhalten. Dienststellen im Sinne des Personalvertretungsrechts sind weiterhin die Reviere.
Da in Halle und in Magdeburg jeweils lediglich ein Revier vorgesehen ist, sich die Zuständigkeit der jeweiligen Polizeidirektion jedoch über die beiden Städte hinaus und damit auf weitere Polizeireviere erstreckt, kann nunmehr auch in den Polizeirevieren Halle und Magdeburg ein Personalrat gewählt werden.
Um personalrechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, regelt Artikel 3 des Gesetzentwurfs den Übergang der Dienststellen auf die jeweiligen Behörden. Von diesem Personalübergang sind sowohl das Tarifpersonal als auch die Statusgruppe der Beamtinnen und Beamten erfasst.
Artikel 4 des Gesetzentwurfs regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.
Der Ausschuss für Inneres befasste sich erstmals in der 21. Sitzung am 28. Juni 2007 mit dem Gesetzentwurf. In Vorbereitung dieser Beratung legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Ausschuss eine Stellungnahme und eine Synopse vor, in der den Bestimmungen des Gesetzentwurfs Änderungsvorschläge des GBD gegenübergestellt worden sind.
Zu Beginn der Beratung beantragte die Fraktion der FDP, zu dem Gesetzentwurf eine Anhörung durchzuführen, um die Betroffenen und die Polizeigewerkschaft zu dieser Thematik zu hören. Nach einer kurzen Aussprache kam der Ausschuss überein, keine Anhörung durchzuführen.
Im Verlaufe der Beratung informierte die Landesregierung über die Besoldung einiger Inhaber vergleichbarer Dienstposten in anderen Bundesländern. Sie erläuterte außerdem die Gründe für die im Gesetzentwurf vorgenommene Differenzierung der jeweiligen Präsidenten der Polizeidirektionen Nord, Süd und Ost.
Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der Innenausschuss unter Berücksichtigung der Vorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen. Er empfahl mit 9 : 0 : 3 Stimmen, den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung - es handelte sich um rechtsförmliche Änderungen - zu beschließen, und bat den mitberatenden Ausschuss um eine Stellungnahme dazu.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich daraufhin in der 31. Sitzung am 2. Juli 2007 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Der Finanzausschuss schloss sich mit 7 : 0 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses an.
Der Ausschuss für Inneres beabsichtigte, sich in der 22. Sitzung am 4. Juli 2007 erneut mit dem Gesetzentwurf zu befassen. Da die Koalitionsfraktionen jedoch noch Erörterungsbedarf hatten, wurde ihrer Bitte, die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs auf die für den 27. September 2007 geplante Sitzung zu verschieben, entsprochen.
In Vorbereitung der abschließenden Beratung unterbreitete der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Ausschuss einen Vorschlag zur Überarbeitung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der Polizeistrukturreform.
In der 25. Sitzung am 27. September 2007 verabschiedete der Innenausschuss nach einer kurzen Debatte unter Berücksichtigung der rechtsförmlichen Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 19. September 2007 mit 9 : 0 : 3 Stimmen eine Beschlussempfehlung an den Landtag.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung in Drs. 5/891. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.