Norbert Bischoff

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Herr Präsident, wir möchten beantragen, den Tagesordnungspunkt 6 und den Tagesordnungspunkt 13 in der Reihenfolge zu tauschen - das liegt an der Anwesenheit der Redner - und den Tagesordnungspunkt 12 ohne Debatte zu behandeln.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine vier Zettelchen kann ich nicht zu Protokoll geben. Aber weil die angesprochenen Fragen im Ausschuss noch beredet werden müssen, insbesondere die letzte den Datenschutz betreffende, verzichte ich jetzt auf weitere Ausführungen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst zu dem Antrag der LINKEN in der Drs. 5/2192. Punkt 1 des Antrags, der den wertvollen Beitrag des AdR begrüßt, kann man sofort unterstützen. Aber dann kommt Punkt 2, in dem das Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht wird, dass keine lokalen Vertreter außer den bundesweiten Vertretern der kommunalen Spitzenverbände in dem Ausschuss vertreten sind.
Ohne darauf einzugehen, welche Aufgaben der Ausschuss der Regionen hat und wie seine Beschlüsse zustande kommen, möchte ich auf seine Zusammensetzung zu sprechen kommen. Der AdR hat 367 Mitglieder; das ist zumindest der Sachstand, den ich in den letzten Tagen mitbekommen habe. Davon sind 162 Mitglieder Vertreter der Regionen, 205 Mitglieder sind Kommunalvertreter. Die generelle Ansicht, dass die kommunale Ebene im Ausschuss der Regionen überrepräsentiert ist, wird zumindest in den einschlägigen Kommentaren bestätigt.
Ich gebe zu, dass man das nicht genau nachvollziehen kann. Darin haben Sie, Herr Czeke, Recht. Denn das Auswahlverfahren in den einzelnen Ländern gestaltet sich sehr unterschiedlich. Auch gibt es unterschiedliche Zuordnungen. Zum Beispiel werden die autonomen Provinzen Finnlands zu den Regionen gezählt. In den Niederlanden und in Frankreich werden die Departements bzw. die Präfekturen zu den Kommunen gezählt. Es findet also eine unterschiedliche Zuordnung in den einzelnen Ländern statt, sodass man nicht genau sagen kann, wie groß die Zahl der kommunalen Vertreter im AdR ist.
Diese Zuordnung wird auch in den Mitgliedstaaten selbst oft nicht so differenziert, weil Mitglieder sowohl die Regionen als auch die Kommunen vertreten. Auch das wird in den Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt.
Der Regelung in Deutschland - darauf hat der Staatsminister bereits hingewiesen - gingen ein langer Prozess und eine Auseinandersetzung voraus. Im Jahr 1993 hat man sich dahin gehend geeinigt, dass die drei Vertreter der bundesweiten kommunalen Spitzenverbände dorthin zu entsenden sind und dass die anderen Mitglieder die Länder vertreten.
Wenn man es genauer betrachtet - ich kann verstehen, wie Sie das betrachten -, dann stellt man fest, dass es in diesem Gremium wie in allen anderen Gremien auch gehandhabt wird: Auch die Länder vertreten kommunale Interessen. Auch im Bundesrat sind die Länder und nicht die Kommunen vertreten, und die Länder haben dort die Aufgabe, die Kommunen zu vertreten. Ähnliches gilt auch für den Ausschuss der Regionen; oft wird beides vertreten.
Hinsichtlich der Frage, ob es inhaltliche Defizite gibt und ob die kommunalen Belange zu wenig zu Wort kommen, habe ich einmal nachgeforscht. Ich habe diesbezüglich weder Beschwerden noch Einsprüche gehört. Im Großen und Ganzen scheint es so zu sein, dass keine Hinweise darauf vorliegen, dass die Länder der Meinung
sind, die kommunale Ebene müsse im AdR stärker zu Wort kommen.
Deshalb lautet unser Resümee wie folgt: keine Änderung der Zusammensetzung. Das Verfahren sollte so beibehalten werden, wie es ist.
Nun zu unserem Vorschlag. Wir schlagen Tilmann Tögel als vertretendes Mitglied im Ausschuss der Regionen vor und bitten Sie, Tilman Tögel zu wählen.
Tilman Tögel ist ein erfahrener und kompetenter Europäer - so sage ich es einfach einmal -, der die europäische Politik nicht nur vertritt, sondern dies auch kompetent tut. Viele von Ihnen kennen ihn und wissen, dass er zwei Legislaturperioden lang Vertreter im AdR war. Er kennt sich aus. Er kennt auch die Strukturen genau. Wer mit ihm einmal in Brüssel war, der weiß, dass er das dort wie seine rechte und linke Hosentasche kennt. Er kennt sich auch gut in den Themen aus.
Das heißt nicht, dass ich gegen Herrn Kosmehl spreche, der das in den letzten Jahren sicherlich auch kennengelernt und vertreten hat. Aber ich meine, es ist wichtig, jemanden dort zu haben, der sich gut auskennt, der etwas von der Materie versteht und der die Kontaktpersonen und Ansprechpartner kennt.
Sicherlich trifft Tilman Tögel - das gebe ich zu; ich habe die Diskussionen mitbekommen - durch seine direkte Art - er kommt immer schnell auf den Punkt - bei manchen nicht auf Gegenliebe. Man muss sich daran erst gewöhnen. Wer ihn aber kennengelernt hat und länger mit ihm zu tun hat, der weiß, dass dahinter Kompetenz steckt. Wir schätzen ihn deshalb sehr.
Ich glaube, manches gehört einfach zur Machart eines Menschen, dass er sich in einer bestimmten Art und Weise ausdrückt und benimmt. Für uns ist er ein ausgesprochener Fachmann. Deshalb sollten wir vielleicht manche persönliche Befindlichkeit zurückstellen. Wir bitten Sie um Bestätigung von Tilman Tögel als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss der Regionen. - Vielen Dank.
Wir wollen versuchen, die Tagesordnungspunkte 16 und 19 zu behandeln, weil hierfür keine Einbringung und keine Debatte vorgesehen ist.
Herr Präsident! Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Magdeburger rede ich jetzt vielleicht für die Landeshauptstadt, das Thema geht aber nicht nur Magdeburg, sondern auch Dessau und das ganze Land an und es geht nicht nur Karstadt an, sondern auch - ich sage es einmal verkürzt - das Callcenter in Magdeburg. Insgesamt geht es für das Land um 1 500 Arbeitsplätze.
Ich will darauf verzichten, über das zu berichten, was in den letzten Tagen und Wochen bis heute in den Zeitungen stand, und das nicht noch einmal alles aufzählen, sondern mich heute auf das konzentrieren, was unsere Aufgabe als Parlament ist, unsere Aufgabe als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt und - bei vielen von Ihnen - als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen und Landkreisen.
Bundesweit stehen 53 000 Arbeitsplätze auf dem Spiel, für Sachsen-Anhalt, wie gesagt, 1 500: in Magdeburg bei Karstadt ca. 300 Arbeitsplätze und im Callcenter ca. 800 bis 900 Arbeitsplätze und in Dessau noch einmal rund 200 Arbeitsplätze. Das sind alles drei - das will ich schon zu Anfang sagen - attraktive Standorte mitten in den Zentren der beiden großen Städte mit engagierten Mitarbeitern in den Warenhäusern mit Vollsortiment. Das wissen Sie auch; denn viele von Ihnen gehen bei Karstadt auch einkaufen, und ich hoffe, Sie tun es in den nächsten Tagen noch viel häufiger.
Die Standorte sind Zugpferde für die Innenstadthändler ringsherum. Auch das Callcenter hier in Magdeburg hat einen guten Ruf. Von daher ist es, glaube ich, wichtig, uns die Folgen einer Schließung vor Augen zu führen.
Die Folgen einer Schließung wären Verschärfung der Arbeitslosigkeit und Verödung der Innenstädte. Hier in Magdeburg sieht man das ganz deutlich: Der Blaue Bock steht noch. Es ist unvorstellbar, dass daneben auch noch Karstadt leer stünde. Auch das Verschwinden des Callcenters im City-Carré mit rund 4 000 m² Bürofläche würde ein riesengroßes Loch reißen.
Was tun? - Ich glaube, wir sollten uns heute nicht mit der Frage auseinandersetzen, was der Staat darf und was der Staat nicht tun soll. Dafür ist noch Zeit übrig. Wichtig ist allerdings, darauf hinzuweisen, dass es, glaube ich, von vornherein falsch ist anzunehmen, dass es den Staat oder den Steuerzahler nichts kosten würde, wenn er sich nicht engagiert. Ich möchte auch mit der Mär aufräumen, dass es auf den Steuerzahler zurückfiele, wenn sich der Staat bei einem Unternehmen engagierte, das Zukunftsperspektiven hat. Es fällt auch auf den Steuerzahler zurück, wenn Leute arbeitslos werden. Von daher sollten wir diese Diskussion nicht führen.
Es ist wichtig, dass es keinen Kahlschlag bei den Beschäftigten gibt, dass die Arbeitsplätze bei Karstadt und Quelle erhalten bleiben, dass die Warenhäuser bestehen bleiben und dass auch das Callcenter, das wirklich modern ausgerüstet ist, erhalten bleibt.
Politik muss zu Lösungen für die Beschäftigten beitragen. Ich sage ganz offen: Es geht hierbei nicht allein um Ökonomie, wie es manchmal gesagt wird, wonach Arbeitsplätze nachrangig seien, sondern es geht gleichrangig um beides, weil beides miteinander zusammenhängt. Politik muss die Sorgen und Nöte der Menschen ernst nehmen. Ganz vorn und ganz oben steht dabei: der Erhalt eines Unternehmens, das Zukunftsperspektiven hat, und das kann auch mit staatlicher Hilfe, in welcher Form auch immer, geschehen.
Die Aufgabe des Staates ist es natürlich nicht, für Managementfehler zu haften. Es ist aber heute auch nicht meine Aufgabe, darüber nachzusinnen, wer die Zeche bezahlt. Man muss deutlich sagen, das Risiko des Unternehmers, von dem oft geredet wird, tragen zu einem großen Teil die Beschäftigten mit.
Wenn gerade bei Karstadt in den Jahren von 2004 bis 2007 in einem Tarifvertrag schon Lohnkürzungen geregelt worden sind, dann haben die Beschäftigten seit dieser Zeit schon einen ordentlichen Teil des Risikos mitgetragen.
Was brauchten Karstadt und das Callcenter jetzt? - Ich glaube, was sie erstens und vor allen Dingen brauchen, ist ein deutliches öffentliches Zeichen für die Standorte in Magdeburg und Dessau.
Das Zweite, was sie brauchen, ist ein deutliches Zeichen der Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen; denn nur in Zusammenarbeit zwischen beiden wird es möglich sein, die Standorte, die schon attraktiv sind, noch zu stärken und die Attraktivität der Innenstädte ins
gesamt zu stärken. Dabei haben wir in Magdeburg noch etliches vor uns.
Deshalb ist es wichtig, dass auch das Land alle Möglichkeiten prüft, wie dem Unternehmen und den Beschäftigten geholfen werden kann. Dafür stehen wir hier. Es geht darum, dass die Standortbedingungen noch verbessert werden und dass die Infrastruktur vor Ort verbessert wird, sodass man an diesen Standorten sozusagen nicht vorbeikommen kann. Außerdem ist es auch wichtig, dass es konkrete Zusagen in Richtung der Innenstadtgestaltung und der Infrastruktur gibt, natürlich in Zusammenarbeit mit den Kommunen, die auch ihren Beitrag leisten müssen.
Ich habe in den letzten Tagen gehört, dass es in Magdeburg schon Überlegungen gibt, die Parkplätze für eine gewisse Zeit kostenlos zur Verfügung zu stellen, damit gerade in der Sommerzeit, in der viele in ihren Gärten sind, viele dort einkaufen. Es ist so ungeheuer wichtig, dass in den drei Monaten, in denen im Rahmen des Insolvenzverfahrens geprüft wird, wie kräftig das Unternehmen noch ist, so etwas wie ein Aufschwung kommt, dass die Leute dort einkaufen gehen, dass sozusagen Solidarität unter uns allen sichtbar wird, dass das wirklich gute und moderne Standorte sind.
Das Dritte ist die Unterstützung der Beschäftigten bei ihren Bemühungen, die Vorteile der Standorte hervorzuheben. Das Land ist durch die Ministerien und durch die Ministerialverwaltung in einer anderen Rolle, wenn es darum geht, auf die Verantwortlichen zuzugreifen und anzumahnen, was sie tun können. Das Land kann aber auch in der Öffentlichkeit und bei eventuellen Investoren oder Interessenten anders als andere darauf hinweisen, wie toll und wie attraktiv diese Standorte sind.
Das können die Beschäftigten nicht allein. Die haben schon genug Unterschriften gesammelt. In dieser Hinsicht hat das Callcenter übrigens ein bisschen mehr Schwierigkeiten, weil dessen Mitarbeiter nicht den direkten Kontakt mit den Kunden haben. Aber das ist schon ein deutliches Zeichen.
Ich würde einfach sagen - so wie es oft gesagt wird -, wir müssen, wenn wieder eine Hochzeit ansteht, weil eine Beziehung gescheitert ist, die Braut noch schöner machen, auch wenn sie schon attraktiv ist und Kompetenz mitbringt. Ich finde, wir haben hier drei Bräute, die schön sind. Die müssen wir noch attraktiver machen. Die müssen wir auch durch die öffentliche Meinung ausstatten.
Ich will zum Schluss noch einmal deutlich sagen, dass Sie im Callcenter freundliche Stimmen hören, wenn Sie dort anrufen. Sie werden auch heute noch freundliche Stimmen hören, obwohl die Mitarbeiter durch die Krise emotional belastet sind; denn sie wissen nicht, was vor ihnen steht. Sie bemühen sich trotz dieser Sache, freundlich zu sein. Sie sind modern ausgestattet. Das Callcenter hier hat eine moderne Struktur. Sie sind technisch auf dem neuesten Stand.
Es sind kompetente Mitarbeiter an einem guten Standort und sie kommen aus dem ganzen Bereich. Gerade bezüglich des Callcenters ist es auch wichtig, noch einmal deutlich zu sagen, dass das ein Niedriglohnbereich ist. Es gibt dort viele Aufstocker, die ohnehin schon von staatlicher Hilfe leben. Deshalb ist es umso wichti
ger, diesen Standort zu erhalten und sich dafür einzusetzen.
Karstadt ist - es ist auch deutlich gesagt worden - ein Standort, der Tariflöhne zahlt, schon von Anfang an. Das ist ganz wichtig, weil das auch mit Steuernzahlen und mit Kaufkraft einhergeht. Das sind engagierte und freundliche Mitarbeiter. Sie sollten sich in den nächsten Tagen davon überzeugen und das mitnehmen. Es sind erfolgreiche Häuser, die längst schon schwarze Zahlen schreiben. Man weiß es in Deutschland. Ich glaube, das müssen wir verstärken, damit kein Investor dort vorbeigehen kann; denn sie sind Zugpferde der regionalen Entwicklung.
Also noch einmal zum Schluss: Wichtig ist unser aller Engagement heute, dass wir es vermeiden, eine Auseinandersetzung zu führen, wer wo Schuld hat und wer etwas zu machen hat. Das hilft dem Standort nicht und den Mitarbeitern dort nicht. Wir sollten dafür werben, dass neue Investoren oder Interessenten an diesen Bräuten nicht vorbeikommen, sondern dass sie sich um sie reißen, dass sie einfach sagen, das ist etwas, was uns selbst attraktiv macht, das wir brauchen. Damit helfen wir alle mit, dass Karstadt und Quelle, wie immer sie in Zukunft heißen mögen, erhalten bleiben und noch stärker und noch attraktiver werden, als sie es schon sind.
Ich wäre jedenfalls froh, wenn ich früh aus dem Fenster schaue - ich wohne schräg gegenüber - und sehe, dass der blaue Würfel weiterhin blau leuchtet und viele Leute dort einkaufen. Ich denke, die Mitarbeiter haben es verdient. Wir alle haben es verdient. Wir alle haben einen Nutzen davon. Darum helfen Sie alle mit, dass dafür eine gute Lösung kommt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn es die rasante Entwicklung in den letzten Jahren in der digitalen Welt und im Internet nicht gegeben hätte, dann hätten wir diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag gar nicht auf dem Tisch. Diese Entwicklung wird weitergehen. Es wird auch nicht der letzte Rundfunkänderungsstaatsvertrag sein, über den wir hier reden werden. Und er wird auch diese Komponenten vorrangig im Blickpunkt haben. Daher betrachte ich den vorliegenden Staatsvertrag als eine Regelung zur Sicherstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der digitalen Weg.
Mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag sichern wir die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, indem
er seine Angebote im digitalen Zeitalter platzieren kann, und zwar in einem fairen Wettbewerb mit allen anderen Anbietern. Das ist Sinn und Zweck des Staatsvertrages.
Daher glaube ich, dass der vorliegende Staatsvertrag ein wichtiger Meilenstein, aber mit Sicherheit nicht der letzte Schritt ist und dass wir das Thema auch in Zukunft werden begleiten können.
Durch das Internet haben die Bürgerinnen und Bürger enorme Möglichkeiten, sich zu informieren. Dieses Medium nutzt auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Bei der Frage, welcher Mehrwert jeweils dahinter steht, halte ich es für wichtig, dass das Machtwissen eingegrenzt wird und dass alle Bürgerinnen und Bürger Anteil daran haben.
Wir werden uns auch in Zukunft über die Fragen unterhalten müssen - die Diskussionen in den letzten Tagen haben das gezeigt -, was Sponsoring ist, was Werbung ist und ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk darauf verzichten kann und, wenn ja, inwiefern. Darüber werden wir noch eine Weile ausgiebig diskutieren können.
Zu der Frage - das höre ich auch oft von meinen Kolleginnen und Kollegen -, ob wir eigentlich mit dem zufrieden sind, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk anbietet, gibt es immer unterschiedliche Meinungen. Damit ist es fast wie mit der Kunst und mit der Frage, was Kunst ist.
Ich habe in den letzten Tagen mitbekommen, wie viele von uns und von meinen Mitarbeitern in der Fraktion auf irgendeine Arztserie am Dienstagabend warten, die sie sich unbedingt ansehen wollen. Für manch einen ist der Krimi das Allerhöchste und Allerheiligste - nicht nur der „Tatort“ am Sonntagabend.
Für manche kann es nicht genug Wiederholungen geben, weil man die immer wieder gern sieht. Wieder andere sagen: Mensch, schon wieder eine Wiederholung; das ist mir zu viel.
Der Sport ist ganz wichtig. Ich selbst sehr gern Kabarett.
Das kommt leider immer erst spät am Abend.
Ich will damit nur sagen: Die Interessen sind so unterschiedlich, dass wir uns davor hüten sollten - damit hat Herr Gebhardt Recht -, unsere persönlichen Ansichten zum Maßstab dafür zu machen, welche Programme gut und welche schlecht sind. Das sollten wir uns nicht zumuten und dafür gibt es übrigens Gremien. Diese Gremien sind in dem Staatsvertrag gestärkt worden und sollen in den Dreistufentest einbezogen werden.
Herr Kosmehl und Herr Gebhardt, ich bin nicht Ihrer Meinung. Natürlich kostet der Dreistufentest Geld, wobei ich allerdings nicht weiß, ob er immer wieder Geld kosten wird. Wenn wir ihn aber nicht machen würden, dann, bin ich der Überzeugung, würden Sie mit dem Vorwurf kommen: Wenn man schon solche Beurteilungen macht, dann müssen es doch Unabhängige sein, die feststellen, ob die neuen Programme einen Mehrwert bieten oder nicht und welche Auswirkungen das auf den Wettbewerb hat.
Natürlich kosten Unabhängige Geld. Eine Alternative haben Sie nicht aufgezeigt.
Ich möchte zum Schluss noch ein anderes Thema ansprechen, das indirekt damit zu tun hat. Von den Gebühren, die wir zahlen, kommt ein Anteil von 2 % den Landesmedienanstalten zugute. Damit werden vorrangig auch Bürgermedien und offene Kanäle unterstützt, die Sie alle kennen. Das sind Einrichtungen, in denen sich die Leute basisdemokratisch engagieren und mitmachen, die bürgerschaftliches Engagement stärken.
An dieser Stelle will ich den Staatsminister ausdrücklich loben - ich mache das sehr selten. Ich war vor Kurzem bei einer Veranstaltung in Halle, bei der es um die Community Media in Europa ging, also um die Vernetzung dieses bürgerschaftlichen Engagements bei den Medien, beim Hörfunk, beim Fernsehen, und darum, wie die das sozusagen miteinander machen, wie sie auch Europa darstellen und wie das von unten wächst, indem sich junge Leute, aber auch Menschen quer über alle Bevölkerungsschichten engagieren und beteiligen.
Ich finde es absolut bemerkenswert, wie Sie sich dafür einsetzen, mit welchem Engagement und mit welcher Kenntnis Sie sich dafür einsetzen. Manchmal sagen mir die Leute, sie könnten sich vorstellen, dass sich der Staatsminister - jetzt von den Worten her - mehr engagierte. Sie sind aber so engagiert dabei, dass ich sagen muss: Von dieser Seite kannte ich Sie noch nicht. Ich finde es gut, dass Sie sich hierbei so stark engagieren. Das will ich hier einmal ausdrücklich sagen.
Wenn wir in Zukunft auch erreichen könnten, dass die offenen Kanäle und Bürgermedien vielleicht auch in das DVB-T-Netz eingespeist werden, was eine gute Zielsetzung wäre, dann wären wir zufrieden.
Wir stimmen dem Gesetzentwurf eines Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu; denn ich glaube, er ist ein guter Kompromiss. Wir werden in Zukunft noch weiter zu diskutieren haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte das von gestern wiederholen: Unser Abgeordneter Tilman Tögel hätte natürlich gern gesprochen; er hätte sich gewünscht, dass die Regierungserklärung später gehalten würde.
Aber Europa geht jeden Abgeordneten an und eigentlich müsste jeder darüber reden können. Deshalb rede ich auch hier.
- Ja, Herr Kosmehl, einfach ein bisschen länger warten.
Herr Czeke, ich habe in Ihrer Rede - um gleich am Anfang darauf einzugehen - die Begeisterung für Europa vermisst.
- Ich habe es leider nicht verstanden, aber vielleicht zeigt ihr Lachen die Begeisterung für Europa. Dann wäre es ja was.
Die Hälfte oder mehr als die Hälfte Ihrer Rede war eine Aufzählung von Negativbeispielen.
Die kann man natürlich bringen. In dem Prozess, in dem sich Europa befindet, gibt es einen Haufen Probleme - keine Frage. Ich wünsche mir aber, dass man mehr in den Vordergrund stellt, dass Europa eine Idee von Freiheit, Frieden und Solidarität ist.
Dazu haben Sie nichts gesagt. Sie haben am Anfang gesagt, dass die Leute fragen, welchen Nutzen sie von Europa hätten. Dabei habe ich gedacht: Das kann nicht wahr sein.
Das ist sicherlich eine Frage, welchen Nutzen ich von allem habe. Welchen Nutzen hat Deutschland, hat unser Nationalstaat?
Die Frage ist aber auch, Herr Czeke: Welchen Nutzen haben die anderen, die osteuropäischen Länder, die dazugehören? Welchen Nutzen haben eigentlich andere davon?
Das sind eigentlich die Ziele. Die Geschichte der Europäischen Union ist zweifellos eine Erfolgsgeschichte und trotzdem stehen wir heute vor riesigen Herausforderungen.
Mir hat schon zu denken gegeben, was der luxemburgische Premierminister Juncker gesagt hat: Europa bringt uns nicht mehr zum Träumen. Dabei habe ich mich wie wahrscheinlich auch einige von Ihnen hier im Saal daran erinnert, dass es Zeiten gab, in denen wir hier in festen Grenzen gelebt haben. Wir haben aber gesehen, was in Westeuropa los war, auch unter Konrad Adenauer in Richtung Frankreich, was die Versöhnung nach dem Krieg anging, und wie Europa langsam gewachsen ist, wenngleich sicherlich erst als Wirtschaftsunion.
Das waren doch Gedanken, von denen wir als junge Leute gesagt haben, die wären wirklich eine Vision für ein Nachkriegsdeutschland, in dem man sich wohlfühlen könnte, weil man sich als Deutscher vielleicht nicht so ganz mit seiner Identität zufrieden gab angesichts dessen, was passiert war. Ich jedenfalls habe damals wirklich von Europa geträumt.
Als dann Willy Brandt das Tor auch zum Osten aufstieß und Versöhnung in Richtung Polen und in Richtung der osteuropäischen Nachbarn praktizierte, habe ich noch mehr von Europa geträumt. Ich dachte, das könnte eine Vision sein, in der wir uns als Deutsche wieder zurechtzufinden, sodass wir sagen könnten: Wir haben eine bestimmte Stellung und eine Verantwortung in Europa.
Woran liegt es, dass die Bürger 30 Jahre nach den ersten Direktwahlen das Interesse und die Begeisterung für Europa verloren haben, obwohl die Deutschen die Zukunft der Europäischen Union ja durchaus positiv sehen? - Sie wünschen sich eine Union, die mit starker Stimme spricht, eine Solidargemeinschaft mit einer starken Identität und einheitlichen Regeln und Gesetzen. Und sie wünschen sich, dass Europa nicht ein bloßer Wirtschafts- oder Währungsraum ist, sondern natürlich auch - darin gebe ich Ihnen Recht, Herr Czeke - ein soziales Projekt - da hakt es ordentlich.
Aber das, was uns verbindet, ist nicht der Nutzen, sondern das sind Frieden, Demokratie, Wohlstand, Gerechtigkeit und Solidarität.
Meine Damen und Herren! Am 7. Juni 2009 sind zum siebten Mal Wahlen zum Europäischen Parlament. 375 Millionen Wählerinnen und Wähler sind aufgefordert zu wählen. Die Rumänen und Bulgaren sind zum ersten
Mal dabei. Es gibt 4,3 Millionen Erstwähler und zwei Millionen Wähler in unserem schönen Bundesland.
Allein vor diesem Hintergrund müssen europäische Themen natürlich mehr Raum in den Parlamenten und in der Öffentlichkeit einnehmen. Dabei macht es mir wirklich zu schaffen, dass zwei Drittel der Bundesbürger noch nicht einmal wissen, dass in diesem Jahr Europawahlen sind, obwohl Europa unser Leben tagtäglich prägt, nicht nur wenn man auf die Etiketten der Lebensmittel sieht - Gott sei Dank auch eine Vereinheitlichung, die mehr und mehr voranschreitet.
Wir sind in vielen positiven Dingen miteinander verwoben, die wir einfach zur Kenntnis nehmen. Dass die Grenzen offen sind, ist zur Normalität geworden. Dass es eine Währung gibt, die stabil ist - gerade in dieser schwierigen Zeit, in der uns die Krisen überschatten -, nehmen die Leute als selbstverständlich hin. Es gibt viele Dinge, die wirkliche Krisen waren, wie BSE, Vogelgrippe und vieles andere mehr, in denen Europa versucht hat, einheitlich zu reagieren.
Man könnte eine Unmenge von Beispielen nehmen, von denen man sagen könnte, Europa ist eigentlich eine Geschichte, in der wir in Sicherheit und ein Stück weit auch in sozialer Sicherheit leben können.
Aber ein Anteil von 52 % der Deutschen gibt an, eigentlich kein Interesse an der Europawahl zu haben. Diese ernüchternde Zahl zeigt, dass wir die Augen nicht davor verschließen dürfen, dass Europa tatsächlich sehr weit weg ist, dass Bürgerinnen und Bürger zu wenig Vertrauen in die europäischen Institutionen haben.
Daraus ergibt sich in viel größerem Maße als bisher die Aufgabe, die Bürger Sachsen-Anhalts von der europäischen Idee zu begeistern und sie - das habe ich bei den Schulbesuchen mitbekommen; ich war nicht in Europaschulen - über die Bedeutung und die Funktionsweise der EU aufzuklären, und zwar nicht allein die Schülerinnen und Schüler, Herr Kultusminister, sondern auch die Lehrerinnen und Lehrer. Denn ich habe festgestellt, dass die Unwissenheit bei diesen ähnlich groß ist, unabhängig davon, dass sich, wie ich bei der gestrigen Besprechung mitbekommen habe, viel zu wenige Schulen zurückgemeldet haben.
Das lässt einen doch nach den Ursachen fragen: Haben die Schüler kein Interesse oder haben die Lehrerinnen und Lehrer das Interesse nicht geweckt? - Auch das ist eine unserer Aufgaben und eine Aufgabe der Landesregierung, darauf hinzuwirken, dass sich Schulen für diesen Europatag melden. Ich bin überzeugt davon, dass alle hier sitzenden Abgeordneten hingehen würden, wenn sich Schulen in ihrem Wahlbereich melden. Es gibt also noch allerhand zu tun.
Sorge macht mir und wahrscheinlich auch Ihnen als Demokratinnen und Demokraten die Wahlbeteiligung. Sie lag in Sachsen-Anhalt beim letzten Mal bei 42 %. Damit lag Sachsen-Anhalt noch nicht einmal im Bundesdurchschnitt.
Das Europäische Parlament würde durch den Reformvertrag von Lissabon meines Erachtens eine erhebliche Stärkung seiner Kompetenzen erfahren. Es würde mit seinen Kompetenzen zum gleichberechtigten Partner und somit mehr in die Gesetzgebung eingebunden werden.
Auch wenn das Europäische Parlament seit der ersten Direktwahl im Jahr 1979 erheblich gestärkt wurde, ist die Entwicklung, die Sie hier sehen, aus unserer Sicht keinesfalls abgeschlossen. Es wird noch ein langer Prozess sein. Ich habe es erst kürzlich gesagt: Wahrscheinlich werden viele die Vision, wie es in 50 oder in 100 Jahren in Europa aussehen könnte und welche Form Europa dann annehmen wird, gar nicht mehr erleben.
Die neuen Bundesländer befinden sich nach wie vor in einem schwierigen Strukturwandel. Sachsen-Anhalt hat im Vergleich zum EU- und Bundesdurchschnitt noch immer einen deutlichen Nachholbedarf. Deshalb dienen die Fonds dem Ziel, die Lebensverhältnisse denen der Europäischen Union anzugleichen. Ich könnte die konkreten Zahlen dazu liefern.
Es gibt auch einen Rückgang in den Strukturfondsmitteln. Es sind 18 % weniger gegenüber der Förderperiode 2000 bis 2006. Aber es ist trotzdem noch ein großer Nutzen, der für uns und für die Verflechtung, die gerade Sachsen-Anhalt in der außenwirtschaftlichen Lage mit anderen EU-Mitgliedstaaten hat, wichtig ist. Ich habe nachgelesen: Von den Beitrittsländern sind für uns Polen und Tschechien mit einem Exportanteil von 11,7 % die Hauptexportländer. Das ist nicht wenig.
Die großen Herausforderungen, vor denen wir derzeit stehen, können wir nicht allein auf nationaler Ebene lösen. Wir brauchen dazu ein starkes und einiges Europa. Das sichert der Vertrag von Lissabon. Es ist wichtig, dass Europa mit einer Stimme spricht, um sich in der Welt behaupten zu können.
Angesichts dieser Wirtschafts- und Finanzkrise wünschen sich 61 % der Befragten einen größeren Einfluss der EU als heute, um in zehn Jahren wirtschaftlich und politisch besser dazustehen. Zu diesem Schluss kommt zumindest die Bertelsmann-Stiftung. Damit die Europäische Union allerdings auch präventiv auf derartige Krisen reagieren kann, brauchen wir entsprechende vertragliche Grundlagen.
Wir als Sozialdemokraten begrüßen es sehr, dass ein erneuter Versuch unternommen wird, den Vertrag von Lissabon in Kraft zu setzen, denn er schafft eine handlungsfähige Institution, sinnvolle Instrumente und klare Zuständigkeiten.
Ich will noch einen weiteren Punkt ansprechen. Am letzten Dienstag hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verhandlung zum EU-Vertrag begonnen. Dabei macht mir diese Verbindung Bauchschmerzen: sowohl DIE LINKE als auch andere, etwa Herr Gauweiler von der CSU, bringen ihre Argumente vor, wenngleich diese beileibe nicht deckungsgleich sind.
Bei den eingegangenen Beschwerden geht es um zwei fundamentale Kritikpunkte, die durchaus begründet sind und die wir auch teilen: die schleichende Zentralisierung und das europäische Demokratiedefizit. Für diese Kritik ist, finde ich, Lissabon der falsche Adressat; denn der Lissabonner Vertrag nimmt genau in dieser Frage, ob es zu zentralistisch ist, Korrekturen vor.
Sollte das Gericht letztlich inhaltliche Änderungen am Reformvertrag fordern oder ihn sogar zu Fall bringen, wäre das ein herber Rückschlag für die Europäische Union. Dann wären wir zurückgeworfen auf die Situation des Vertrages von Nizza und der Vertrag von Nizza ist deutlich schlechter als der Vertrag von Lissabon.
Der Vorwurf der Entmachtung des deutschen Gesetzgebers verkennt den Charakter und den Inhalt des Lissabonner Vertrags vollständig. Auch nach seinem Inkrafttreten wird die Europäische Union keinesfalls eine umfassende Kompetenz besitzen. Die Gemeinschaftsorgane werden weiterhin nur das regeln dürfen, was die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft ausdrücklich im Vertrag zur Regelung überlassen. Es kommt durch den Vertrag von Lissabon nicht zu einem europäischen Superstaat. Eine derartige Panikmache hat mit der Realität wenig zu tun.
Ich freue mich immer wieder, wenn Sie unseren Europaabgeordneten Schulz zitieren. Wenn man - ich habe es jetzt nicht dabei - Frau Kaufmann oder André Brie liest, dann sieht man, dass es - ich denke, das ist auch bei Ihnen so - Europabegeisterte gibt.
- Hoffentlich bekommen sie noch Unterstützung, um Sachsen-Anhalt weiterhin in Europa vertreten zu können. Ich weiß noch nicht, wie es dort ausgeht. Vielleicht haben sie doch eine Chance, im Europäischen Parlament zu sein.
- Das ist gut. Ich glaube, dass DIE LINKE in SachsenAnhalt in dieser Frage hinter den beiden steht. Ich hoffe es jedenfalls.
Der Vertrag von Lissabon weitet die parlamentarischen Rechte des Europäischen Parlamentes sowohl bei der Gesetzgebung als auch bei der Bestellung der Kommission massiv aus und stärkt gleichzeitig die Rechte des Deutschen Bundestages. In keinem anderen Vertrag waren die Rechte der nationalen Parlamente so stark ausgeprägt wie im Vertrag von Lissabon.
Ich komme zurück zu dem, was ich am Anfang gesagt habe. Der Reformvertrag stärkt auch die soziale Dimension der Europäischen Union. Ich weiß, dass es noch eine riesige Aufgabe ist. Diese Auffassung teile ich mit Ihnen, aber ich teile nicht die kritische Betrachtung.
Die sozialen Standards, die wir in Deutschland haben und die wir manchmal als nicht ausreichend kritisieren, dürfen durch die europäische Entwicklung nicht reduziert werden; sondern die anderen europäischen Länder müssen sich an diesen und noch höheren Standards messen lassen.
Das ist ein weiter Weg, wenn man weiß, dass es sowohl in osteuropäischen, aber auch in südeuropäischen Ländern völlig andere Strukturen hinsichtlich des Gesundheitssystems und der Versorgung gibt. Diesbezüglich müssen wir noch viel tun. Aber es ist eine Chance, dass wir nicht allein auf unseren Standards beharren, sondern dass wir die anderen mitnehmen.
Damit komme ich zu meinem allerwichtigsten Punkt. Für mich schafft Europa - auch bei Ihrer Kritik, dass militaristische Tendenzen vorhanden sind - - Ich glaube, dass der Friedensaspekt dadurch, dass Länder in der Wirtschafts-, in der Finanz- und in der Sozialunion zusammenhalten, viel größer ist, und dass das Frieden schafft in einer viel fundamentaleren Dimension, als wenn wir sie nicht hätten.
Wir müssen aufpassen, dass die Kontrolle da ist, was in Fragen der Verteidigung und Ähnlichem mehr geschieht. Das ist unbestritten. Aber zu sagen, wir verzichten auf Europa und denken nationalstaatlich, oder selbst der Versuch würde uns meilenweit zurückwerfen und die Gefahr von gewaltsamen Auseinandersetzungen erhöhen. Für mich ist es diesbezüglich wichtig zu sagen, dass Europa Wohlstand, Frieden und Freiheit für viele Völker sichert. Das ist der eigentliche Wert.
Ja.
Gleich zu der ersten Bemerkung. Tilman Tögel hat mir von sich aus nichts aufgeschrieben. Das hat unsere Praktikantin gemacht, die da oben auf der Zuschauertribüne sitzt,
Sie hat mir ein bisschen zugearbeitet. Darin kommt das Wort „militaristisch“ gar nicht vor.
Sie hat auch einmal ein Praktikum in Brüssel gemacht. Und wir sind froh, dass wir sie haben; denn ich finde, das macht sie hervorragend.
Nein, das steht nicht darin. Ich wollte es einfach nur zum Anlass nehmen, weil ich ein paar Mal mitbekommen habe, dass darin sozusagen die größten Probleme liegen. Ich glaube, ich habe es auch vorsichtig - so hoffe ich - ausgedrückt.
Zur letzten Frage. Sie als Landwirt sind sicherlich mehr Fachmann als ich und wissen daher, wie die Bewältigung der Krise im Einzelnen zu beurteilen ist. Dazu sage ich: Ich bin Bürger und kann das nicht so gut beurteilen. Ich fühlte mich aber sicherer. Ob die Abstimmungsprozesse alle richtig gut gelaufen sind, das kann ich nicht beurteilen.
Ich fühlte mich aber irgendwie sicherer, als ich erfuhr, dass in verschiedenen europäischen Ländern versucht worden ist, das einzudämmen, und dass geeignete Maßnahmen eingeleitet worden sind. Ich hoffe immer noch, dass es bei all den Schwierigkeiten so besser gelingen wird, als wenn wir das nationalstaatlich regeln würden. Ansonsten kann ich nur sagen: Alles kann eigentlich nur besser werden.
Zu der Frage der Abstimmung. Ich bin der Meinung, man kann sich darüber streiten, ob man das Abstimmungsprozedere, das mit dem Vertrag von Lissabon vorgeschlagen wird, gut findet. Ich finde es jedenfalls besser als die bisherige Einstimmigkeitsregelung, mit der auch nichts vorwärtsgeht. Man kann sich darüber streiten, wie günstig oder ungünstig die Stimmenverteilung für Deutschland als das bevölkerungsreichste Land in der EU ist.
Ich halte es trotzdem für besser, was dort geregelt ist. Ich habe auch keinen anderen Vorschlag. Solange es keinen anderen Vorschlag gibt, der besser ist als der aktuelle, ist das in Ordnung.
Beim Mindestlohn gehen wir d’accord. Dazu muss ich eigentlich gar nichts sagen.
Dann kriege ich von der anderen Seite Druck. Das mit dem Mindestlohn klären wir unter uns Sozialdemokraten.
Es gibt genügend europäische Länder, die uns das vormachen und in denen das kein Problem ist. Aber das jetzt noch einmal aufzuführen - - Dann kommt wieder sofort: Das vernichtet Arbeitsplätze. Wenn man den Prozess dort betrachtet, wo es einen Mindestlohn gibt, dann sieht man: Da gab es gleich am Anfang eine Wellenbewegung nach unten, aber am Ende hat sich das prima
eingespielt. Deshalb kämpfen wir auch dafür, dass ein Mindestlohn in ganz Europa eingeführt wird.
Ich betrachte Ihren Beitrag als Ergänzung. Ich wollte ausdrücken - ich glaube, ich habe es auch ausgedrückt; zumindest habe ich es versucht -, dass es, wenn es
denn so wäre, dass wir einen hohen sozialen Standard haben, nicht sein kann, dass wir in den Standards zurückgehen. Dann sollten die anderen ihre Standards erhöhen oder alle sollten die Standards generell erhöhen.
Es gibt Bereiche - das lässt sich schwer vergleichen, weil die Strukturen so unterschiedlich sind -, in denen haben wir, wahrscheinlich aufgrund unserer Strukturen, aufgrund unserer Wohlfahrtsverbände etc., einen anderen Standard in der sozialen Absicherung als andere Länder. Ich gebe aber unumwunden zu: Es gibt auch Beispiele, bei denen wir uns nicht mit anderen Ländern messen können, weil entsprechende Regelungen bei uns noch fehlen.
Ich glaube, die Chance Europas liegt darin, dass wir das Beste voneinander mitnehmen und dass niemand Abstriche machen muss, wenn es darum geht, in Sicherheit und in sozialem Wohlstand zu leben. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kosmehl sprach eben von einem Vertreter aus einer der Koalitionsfraktionen, der gesagt habe, das könnten wir doch durchwinken - so habe ich es, glaube ich, nicht ausgedrückt.
Damit haben Sie tatsächlich Recht. Das hat etwas mit dem zu tun, mit dem Sie angefangen haben. Als ich das gelesen habe, habe ich mir gesagt: Mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir uns hier und auch im Ausschuss schon so oft und so ausführlich beschäftigt. Ich hatte fast gedacht, es sei schon durch - das war so mein erster Gedanke, den ich dann prompt losgeworden bin.
Das heißt natürlich nicht - - Natürlich müssen wir über den Gesetzentwurf hier noch einmal ausführlich beraten.
Trotzdem: An dieser Stelle ausdrücklichen Dank dafür, dass wir, glaube ich, schon im September 2008 den Entwurf hatten und darüber deshalb bereits im Herbst im Ausschuss umfassend haben beraten können.
Ich möchte heute auf einige Punkte eingehen, die gemäß dem Ausschussprotokoll von einzelnen Anwesenden damals kritisch angemerkt worden sind. Ansonsten müsste man jetzt erst einmal hören, was die Redner nach mir zu dem Thema noch darlegen wollen.
Es bleibt für uns dabei: Es ist ein Kompromiss zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Fernsehanbietern, den Verlagen und den Medien. Es ist ein Kompromiss, und zwar auf der Grundlage, dass die digitale Welt, speziell das Internet, so viele Verbreitungsmöglichkeiten bietet - das ist ja der eigentliche Auslöser -, mit denen man im Wettbewerb, in Konkurrenz zu anderen Anbietern stehen kann und bezüglich deren darüber nachgedacht werden muss, was programmbegleitend und was programmbezogen ist. Dazwischen wird differenziert.
In dem Zusammenhang stellen sich Fragen wie: Wo geschieht denn hier eigentlich Verdrängung? Wer verdrängt im Internet wen und was darf der Einzelne dort? - Es wird von „presseähnlichen Angeboten“ gesprochen, die sich die Vertreter der Printmedien natürlich zu Recht genau ansehen und bezüglich deren sie immer wieder die Frage stellen: Was bietet der Öffentlich-Rechtliche im Internet an und ist das alles programmbezogen bzw. programmbegleitend?
Die Europäische Union kommt als Dritte ins Spiel. Sie sagt: Der Wettbewerb muss gewährleistet sein. Sie hat ja schon - siehe England - deutlich gemacht, dass es den Öffentlich-Rechtlichen nicht zusteht, eine flächendeckende lokale Berichterstattung durchzuführen. Sie können zwar über lokale Ereignisse berichten, dürfen es aber nicht flächendeckend tun. Das muss sozusagen den anderen Rundfunkanbietern vorbehalten bleiben.
Welche Inhalte haben die Regelungen? - Als positiv ist zu verbuchen, dass der Öffentlich-Rechtliche in seinem Auftrag gesichert wird. Das ist etwas ganz Wichtiges. Gut ist auch, dass jetzt deutlich wird, dass er sich im Internet nach bestimmten Spielregeln bewegen kann. Die Abgrenzung zu den privaten Anbietern und zu den Printmedien ist meines Erachtens gelungen.
Positiv ist auch, dass, nachdem die Ministerpräsidenten den Vertrag nun unterzeichnet haben, diesbezüglich nun endlich - das haben Sie richtig ausgedrückt - zumindest ein wenig Ruhe eingekehrt ist.
Die Ministerpräsidenten haben außerdem den so genannten Dreistufentest eingeführt. Dieser Test ist spannend. Darüber gab es im Ausschuss die heftigsten Diskussionen. Dazu möchte ich sagen: Darüber wird geredet. Das machen ja die Rundfunkräte, die dafür da sind.
In der ersten Stufe dieses Tests geht es darum, dass, wenn ein besonderer Beitrag kommt, und zwar einer mit einer wichtigen, grundlegenden Bedeutung, nicht irgendwelche kleineren Beiträge, festgestellt werden muss, welchen Beitrag er für die Demokratie, die Gesellschaft
und die Kultur leistet. Ich möchte einmal sagen: Das bekommen die Aufsichtsgremien noch hin.
Die zweite Stufe des Tests bezieht sich auf das, was teuer werden könnte. Man muss feststellen, welchen Beitrag ein Bericht zum publizistischen Wettbewerb leistet. Übrigens, Herr Gebhardt: Darin steht kein Verbot. Es geht darum, welchen Beitrag er zum publizistischen Wettbewerb leistet. Das halte ich für richtig, weil klargestellt werden muss, ob es hier totale Verdrängung gibt und wie sich das ausgleicht.
Die dritte Stufe des Tests betrifft den finanziellen Aufwand. Es muss veranschaulicht werden, was es kostet, sodass die KEF es nachvollziehen kann.
Ergänzend zu dem zweiten Teil, dem Beitrag zum publizistischen Wettbewerb, sei noch gesagt: Hier ist eine Stellungnahme Dritter, und zwar unabhängiger Dritter, angeraten. Das halte ich für wichtig. Das ist aber kostenintensiv, klar.
Was würde aber passieren, wenn man das nicht tun würde? - Dann wäre der Vorwurf doch erst recht laut: Sie bedienen sich und machen, was sie wollen. Es müssen deshalb unabhängige Dritte eingeschaltet werden, damit objektiv festgestellt wird, welche Kosten tatsächlich anfallen, ob es einen Mehrwert gibt und wie der Wettbewerb geregelt ist. Ich glaube, wenn das nicht passieren würde, wären die Vorwürfe noch viel schlimmer.
Ich bin auch gespannt - das gebe ich zu -, wie die Marktanalysen aussehen werden und wie die Kosten in ihrem Budget dann verteilt sein werden. Die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten haben alle fest zugesagt, dass sie diese zumindest bis 2011/2012 in ihrem Bereich unterbringen.
Dass die Rundfunkräte aufgewertet würden, finde ich eigentlich gut. Ich finde gut, dass sie zuständig sein sollen. Dass sie von der Intendanz wirklich unabhängig geführt werden müssen, halte ich auch für richtig. Ich halte es außerdem für richtig, dass dort nicht eine eigene Geschäftsstelle oder eine eigene Verwaltung geschaffen wird, sondern dass sie sich anderer, also Dritter bedienen können.
Ich begrüße auch, dass die Protokollerklärung, die von Sachsen-Anhalt ausging, von allen unterzeichnet worden ist. Man kann darin die Stellen nachlesen, an denen noch einmal zum Ausdruck gebracht wird, dass der Auftrag auch in Richtung der Gebührenzahler geht, dass man genau überlegen muss, welche Angebote man machen möchte, und dass man dabei die Kosten im Blick haben muss.
Ich möchte zum Schluss meines Redebeitrages noch zwei Dinge sagen, die mir wichtig sind. Ich habe mit Genugtuung und, ich sage einmal, mit Freude, weil ich gerne einmal ein bisschen im Internet herumstöbere,
gelesen, dass die digitalen Archive gesichert sind, und zwar auch die Archive, die zur Information über demokratische, soziale und kulturelle Fragen der Zeit- und Kulturgeschichte da sind. Des Weiteren habe ich gelesen, dass dies Angebote für alle sind und dass man kostenlos darauf zugreifen kann.
Wer einmal auf die Internetseiten von ZDF oder ARD geht, wird sehen, das man in solchen Archiven Informa
tionen ab dem Jahr 1952 abrufen kann. Darin kann man zum Beispiel Berichte aus damaligen Tagesschauen nachlesen und sogar sehen. Das ist wirklich total interessant.
Das finde ich viel wichtiger als die Frage der Sportereignisse. Ich kann damit leben, dass diese Sender nicht länger als 24 Stunden lang über Sportereignisse im Internet zeitnah Bericht erstatten, weil das unheimlich viel kosten würde. Ich glaube, mit Blick auf die Archive kann ich damit leben. Das ist hinnehmbar. Ich glaube, dass man damit leben kann. Übrigens: Alles, was im Sport ein paar Tage zurückliegt, ist so interessant nicht mehr. Manche wollen nur zeitnah wissen, was im Sport passiert.
Ich glaube, bei allen medienpolitischen Sprechern im Haus war in letzter Zeit Herr von Haken. Ich glaube, er hat auch Herrn Kosmehl besucht; bei mir war er jedenfalls. Er ist derjenige, der die Werbe-GmbH für den MDR in Erfurt führt. Hier wird eine unabhängige GmbH gesondert geführt, die unter marktüblichen Bedingungen Werbung und Sponsoring betreibt, also ohne Mittel aus Gebühreneinnahmen dafür zu verwenden und ohne dass eine Quersubventionierung erfolgt. Ich denke, auch das ist wichtig. Wir sollten uns vielleicht einmal ansehen, wie das dort gemacht wird und wie das dort läuft.
Insgesamt sage ich: Es ist ein tragfähiger Kompromiss. Der Gesetzentwurf sieht klarere Regelungen für die so genannte digitale Welt vor. Wir werden uns sicherlich noch des Öfteren damit beschäftigen. Ich freue mich auf die weitere ausführliche Beratung darüber im Ausschuss, auch weil es unheimlich interessant ist, die vielen Aspekte und die unterschiedlichen Sichtweisen der Sprecher zu beleuchten. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich rede an dieser Stelle für Tilmann Tögel, der mit dem Ministerpräsidenten in Jordanien ist.
- Sie wollten wohl alle mitfahren und die Königin sehen, oder was?
- Das wäre etwas, über das man im Ausschuss berichten könnte, und zwar in allen Ausschüssen. Das kann ich mir vorstellen.
Herr Czeke, ich habe mir den Antrag hoch und runter durchgelesen und habe mir überlegt, was man anderes dazu sagen sollte als: Das soll man machen. Es wird in der Begründung an keiner Stelle deutlich - Sie haben einiges erwähnt -, an welcher Stelle etwas klemmt oder etwas nicht gemacht wird.
Nach Artikel 65 des EU-Strukturfondsvertrages ist ohnehin festgelegt, was die Wirtschafts- und Sozialpartner machen müssen und wie sie eingebunden werden sollen. Übrigens sind sie hauptsächlich für die Prüfung, für die Billigung und für die Kontrolle zuständig, und nicht für die Erarbeitung von Kriterien. Ich weiß aber nicht, was mit dem Antrag bezweckt werden soll.
Wenn ich mir vorstelle, man würde alle Partner im Land einbeziehen, die man für bestimmte Planungen braucht, dann müsste möglicherweise Herr Dr. Daehre bei der Umweltverträglichkeitsprüfung einmal darüber berichten, wie er mit den Partnern, die dabei einbezogen und gehört werden müssen, umgeht und was man mit denen macht. Das gilt für Planungsvorhaben und die Planungsdurchführung. Das gilt auch für den Landesjugendhilfeausschuss. Also, es gibt so viele Institutionen im Land, die Begleitausschüsse und Partner brauchen.
Wenn man das alles in die Ausschüsse überweisen wollte, dann, so finde ich, sind sie überfordert. Wenn es allerdings Probleme gäbe - darin gebe ich Ihnen Recht -, bei denen man sagen könnte, etwas hat nicht funktioniert oder etwas ist zu kurz gekommen, wäre das etwas
anderes. Aber das lässt sich aus der Begründung einfach nicht herauslesen.
Daher werden wir dem Antrag zustimmen. Darüber kann man im Ausschuss reden. Aber ansonsten gibt es wenig Substanz, auf die man eingehen kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 17,95 € ab 1. Januar 2009, das ist der strittige Punkt.
- 17,98 €, sehr richtig, vielen Dank. - Die Frage ist, ob es das wert ist, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Grundversorgung haben und dass wir ihn sichern.
Ich will darauf eingehen - das habe ich auch beim letzten Mal gemacht und darüber haben wir uns hier gestritten -, ob das richtig ist und ob man dem zustimmen kann. Ich habe damals schon gesagt, wenn man das Bundesverfassungsgericht ernst nimmt - ich glaube, das machen alle im Haus - - Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach deutlich gesagt, dass zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit im dualen Rundfunksystem eine bedarfsgerechte Finanzierung zugrunde zulegen ist. Es hat außerdem ausdrücklich den Vorschlag der KEF bestätigt.
Das heißt, unser Spielraum in dieser Frage ist sehr begrenzt. Darauf will ich gleich eingehen. Bei dieser jetzigen Gebührenerhöhung, die auch noch begründet worden ist, wenn man sich vor Augen führt, in wie vielen Stufen es seit dem Jahr 2001 eine Erhöhung gegeben hat und wie das im Vergleich zum Verbraucherpreisindex aussieht, also im Vergleich zu den Preissteigerungen, wird man sehen, dass das weit darunter bleibt.
Eines wird immer vergessen: Mit den Gebühren wird noch anderes finanziert. Es werden damit nicht nur ZDF, ARD, Hörfunk und die Länderanstalten finanziert, sondern eben auch die Landesmedienanstalten. Sie bekommen davon immerhin 34 Cent. Das ist nicht viel, aber davon leben sie.
Wir hätten im Land Sachsen-Anhalt nicht so hervorragende Bürgermedien - - Vor wenigen Wochen gab es die Verleihung des mitteldeutschen Medienpreises. Einige waren vielleicht in Halle und haben es sich angesehen. Dort haben junge Leute gezeigt - es wurde auch vorgeführt, das war sehr interessant -, wozu sie fähig sind, welche Produktionen sie auf diesem Gebiet machen und wie der Zugang dazu ist. Wenn wir die Bürgermedien und die offenen Kanäle nicht hätten, also alles das, was durch die Medienanstalten mit gefördert wird, dann wäre das schade. Das wird von den Privaten nicht geleistet.
Bei alldem hat das Bundesverfassungsgericht auch deutlich gesagt, dass der Grundsatz der Trennung zwischen allgemeiner Rundfunkgesetzgebung - das steht uns tatsächlich zu - und der Festsetzung der Rundfunkgebühr gewährleistet sein muss. Wir mischen uns sehr oft in die allgemeine Rundfunkgesetzgebung ein - das machen wir schon - und bei den Gebühren stimmen wir nicht zu, obwohl wir keine rechtliche Handhabe bei den Gebühren haben, wenn die Anstalten nachgewiesen haben, etwas zu machen.
Wir können bei der allgemeinen Rundfunkgesetzgebung etwas machen. Das heißt, im Gesamtprogrammauftrag von ARD, ZDF und Hörfunk können wir sagen, das gehört für uns zum Grundauftrag. Aber wir können nicht festlegen, was zur Finanzierung gehört. Wenn die KEF in Zukunft sagt: Das ist eine bedarfsgerechte Finanzierung, dann werden wir keine Möglichkeit haben, von diesem Gebührenvorschlag abzuweichen.
Ich kann verstehen, dass dieser begrenzte Spielraum, den das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat, ärgerlich ist. Aber ich glaube trotzdem und ich bleibe dabei, wir sollten dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag, natürlich mit Rücksicht auf die finanzielle Situation der Bürgerinnen und Bürger, erfüllt.
Ich finde es richtig, dass wir in der Präambel und auch in den Diskussionen deutlich machen, dass jede Ausweitung von Programmen begründet werden muss. Es wurde unlängst Kritik geäußert, dass für Kinder und Jugend
liche etwas gesondert gemacht wird. Gerade das kritisiere ich nicht. Denn ich glaube, die Angebote im Bereich Bildung und im Bereich Kinder und Jugendliche sind im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hervorragend. Wenn ich mir die Privaten ansehe - dazu sage ich heute nichts -, dann fallen sie im Hinblick auf das, was am Nachmittag für Kinder und Jugendliche gezeigt wird, bei Weitem hinter den öffentlich-rechtlich Rundfunk zurück. Deshalb ist es gut, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben.
Richtig ist aber auch, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht alles tun muss, was machbar ist. Er muss Einschränkungen hinnehmen. Diesbezüglich sind wir gefordert.
Herr Kosmehl, darin gebe ich Ihnen Recht. - Ich muss jedes Mal wieder an seine Verantwortung appellieren, nicht nur Bildungsangebote, sondern Sendungen, die zur Identifikation beitragen, auszustrahlen und - das wurde deutlich gesagt - sich nicht selbst Konkurrenz zu machen. Das ist auch richtig. ARD und ZDF müssen sich nicht Konkurrenz machen, wenn es um bestimmte Berichterstattungen oder Sportereignisse und Ähnliches geht; dort kann man sehr viel gemeinsam machen.
Vielleicht zum Schluss noch eine Bemerkung zu dem, was das Bundesverfassungsgericht gesagt hat und was jetzt viele diskutieren. Es soll keine Vermischung zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk, der gebührenfinanziert ist, und dem, was die Privaten tun, geben. Wir merken, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk oft in der Gefahr schwebt, mit den Privaten etwas gemeinsam zu machen, also Kooperationen einzugehen, um davon zu profitieren. Am Ende merkt man nicht mehr, wo die klare Trennung ist. Die klare Trennung sollte allerdings gegeben sein.
Von daher bin ich ein Verfechter davon, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk sehen sollte, ob er nicht aus Sponsoring und Werbung schrittweise aussteigt. Das ist etwas, worüber ich nachdenke. Man könnte vielleicht sagen, dass er es für Sportveranstaltungen und für hervorragende Kulturveranstaltungen nutzen kann; denn diese sind sehr aufwendig. Viele andere Dinge wären aber klarer geregelt, wenn man sagen kann, das muss nicht sein, an dieser Stelle sollte er sich zurückziehen. Das muss jeweils diskutiert werden.
Ich finde - Herr Gebhardt hatte es bereits gesagt -, die Auseinandersetzung, die innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Hinblick auf die Verteilung der Gelder zwischen ZDF und ARD stattfindet - - Das können die meinetwegen machen. Innerhalb der ARD besteht die Schwierigkeit, dass die neuen Länder - ich nehme Radio Bremen aus, die haben auch ihre Schwierigkeiten - weiter unterfinanziert sind und dass der solidarische Ausgleich mit der Gebühr zwischen den ARDAnstalten in Ost und West tatsächlich gerechter werden muss.
Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu dem Änderungsantrag bezüglich der Präambel. Ansonsten ist alles gesagt worden. - Ich danke Ihnen.
Herr Ministerpräsident, es ist ja nicht so, dass wir in den letzen Jahren gar nichts kommunalisiert hätten. Ein gutes Beispiel dafür ist die Jugendpauschale; dies ist eines der Beispiele. Trotzdem gibt es in den letzten Jahren Menschen - auch in unseren Reihen -, die Bedenken äußern, weil sie sagen, das werde in den Landkreisen sehr unterschiedlich gehandhabt. Einige haben es kofinanziert, manche nicht, manche haben es für andere Zwecke verwendet.
Meine Frage ist, ob es nicht trotzdem richtig ist, es so gemacht zu haben, auch wenn man in Kauf nehmen muss, dass die demokratisch legitimierte Ebene der Kommune sehr unterschiedlich agiert. Dies steht im Gegensatz zu der Forderung, das Land muss für gleichwertige Verhältnisse einstehen und deshalb muss man es zentral behalten. Wie sehen Sie das?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Ausschuss wurde darüber schon oft diskutiert, teilweise auch im Landtag. Wir haben bereits über andere Rundfunkstaatsverträge geredet. Es geht um 95 Cent. Sicherlich war mehr angemeldet, aber die KEF hat das so festgelegt.
Wenn man ihren Bericht einmal genau liest, dann stellt man fest, dass sie in ihrer Abwägung sagt, dass es gerade in dem Prozess, in dem sich der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk derzeit innerhalb der europäischen Medienlandschaft befinde, gerechtfertigt sei, die Sicherstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten. Unter den Begriffen Finanzierung, Digitalisierung und Qualitätssicherung hat die KEF dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch Entwicklungsgarantien zugesagt.
Unterdessen ist auch der Kompromiss zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung zum Fortbestehen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kein Thema mehr.
Was im Raum steht, Herr Kosmehl, ist Folgendes: Heute vor einem Jahr, am 11. September 2007, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Darüber kann man sich nun ärgern wie man will, aber es hat die KEF ausdrücklich gestärkt, auch in ihrer Finanzierungsverantwortung.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber Grenzen aufgezeigt, innerhalb deren wir wenig Spielraum haben, überhaupt noch etwas zu regeln, wenn es um die Finanzierung geht. Wir können eher Einfluss auf die allgemeine Rundfunkgesetzgebung nehmen und darauf, ob die Programme, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk anbietet, notwendig sind und ob er sich erweitern muss oder nicht. Dies ist jedoch alles unter dem Aspekt der Rundfunkfreiheit zu betrachten. Das bedeutet, dass wir als Gesetzgeber nicht in die Verantwortung der Rundfunkanstalten eingreifen dürfen. Dem Bundesverfassungsgericht ging es insbesondere um den Schutz der publizistischen Vielfalt, um die Sicherstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und um die bedarfsgerechte Finanzierung.
Wir als SPD-Fraktion glauben, möglicherweise anders als Sie, dass die Bedeutung und die besondere Rolle des öffentlichen Rundfunks noch zunehmen wird.
Auch der privatwirtschaftliche Rundfunk steckt ohne Zweifel in einer marktwirtschaftlich und betriebsökonomisch schwierigen Situation. Aber im Unterschied zum privatwirtschaftlichen Rundfunk, der von Marktprozessen abhängig ist, muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk davon frei bleiben. Das hat übrigens auch das Bundesverfassungsgericht deutlich gesagt.
Nach den gesetzlichen Vorgaben sollen die Gebühren es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglichen, seinen klassischen Funktionsauftrag zu erfüllen. Neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung soll er Aufgaben der Information, Bildung und Unterhaltung sowie seine kulturelle Verantwortung wahrnehmen. Von daher ist die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vom
Bundesverfassungsgericht zugewiesene Grundversorgung für uns keine Minimalversorgung.
Was die Bestrebungen angeht - darüber werden wir beim Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag diskutieren müssen -, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk davon abkoppeln zu wollen, die Möglichkeiten ergreifen zu können, die die digitalisierte Welt bietet, werden wir uns streiten müssen; denn ich bin generell der Auffassung, dass er eine Vorreiterrolle spielen können und vielleicht auch ein Stückchen Navigator im Bereich dieses Mediums sein muss.
Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder unterstrichen, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Entwicklungsgarantie zugestanden wird, sich angesichts der Digitalisierung neue Verbreitungswege zu suchen, und dass es darum geht, im Zeitalter der Digitalisierung dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag gerecht zu werden.
Daher bleibt uns heute auch kein Spielraum, das nicht umzusetzen, was die KEF vorgeschlagen hat und was die Ministerpräsidenten schon unterzeichnet haben. Uns bleibt für die Zukunft aber die Möglichkeit, beim Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch einmal genau hinzusehen, ob alles das, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk anbietet, notwendig ist. Dabei gehe ich mit Ihnen mit. Aber dem Versuch, ihn gerade bei den Dingen, die heute wichtig sind, einzuschränken - gerade das Internet bietet hervorragende Möglichkeiten, Informationen weiterzugeben -, werden wir auf jeden Fall energisch widersprechen.
Wichtig ist mir noch, an dieser Stelle daran zu erinnern, dass die Ministerpräsidenten vor einem Jahr gesagt haben - darauf haben Sie auch beim letzten Mal hingewiesen -, sie wollten in einem Jahr ein alternatives Finanzierungsmodell vorschlagen. Bis jetzt liegt es noch nicht vor. Auch wir warten darauf, dass es zumindest ab dem Jahr 2013, in der nächsten Gebührenperiode, ein vereinfachtes Verfahren gibt. Das wollen wir auch. Wir wollen auch ein Verfahren, bei dem man endlich von der Gebührenpflicht für Zweitgeräte wegkommt; da muss es eine klarere Regelung geben. Wir wollen weiterhin an der solidarischen Finanzierung festhalten, dass also für sozial Schwache, Behinderte oder Hartz-IV-Empfänger die Möglichkeit der Gebührenbefreiung besteht; so etwas bietet sonst niemand an. Von daher werden wir der Erhöhung um 95 Cent auf jeden Fall zustimmen. Noch interessanter wird die Diskussion dann beim nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden. - Vielen Dank.
Herr Gallert, ich habe zumindest bemerkt, dass es unterschiedliche Meinungen zum Umgang mit Rechtsextremismus gibt - das ist klar. Es wird auch überall diskutiert. Es ist hier aber auch die Frage zu stellen, ob eine Auseinandersetzung mit denjenigen möglich ist, die die Auseinandersetzung auf dieser Ebene gar nicht suchen und gar nicht wollen.
Ich habe eine völlig andere Frage, die dahin zielt zu fragen, ob die Auseinandersetzung nicht mittlerweile so weit gediehen ist, dass die Zivilcourage nicht mehr ausreicht, weil Menschen Angst haben, dagegen aufzustehen. Wenn im letzten Jahr auf dem Domplatz laut geschrien wurde, und zwar überlaut geschrien wurde: „Wir kriegen euch alle!“, dann ist ein Zustand erreicht, bei dem ich glaube, dass das Dritte Reich seinen Fortlauf genommen hat; denn nachher war so viel Angst vorhanden, dass sich die Menschen gar nicht mehr getraut haben, etwas zu unternehmen. Ich will nur, dass Sie das berücksichtigen. Wichtig ist, dass ein Verbot nicht erübrigt, dass wir uns weiter auseinandersetzen müssen. Ich glaube, dass es auch weiterhin notwenig ist. - Das ist das eine.
Zum letzten Punkt. Ich will es vorsichtig sagen: Für uns Sozialdemokraten gibt es diese Gleichsetzung, die Sie genannt haben, auf keinen Fall. Gleichwohl gibt es Verbrechen, die sozusagen unter staatlichem Schutz oder mit staatlichem Wollen geschehen sind. Ich glaube, die haben eine andere Größenordnung und müssen anders betrachtet werden als die individuellen Geschichten, die auch passieren, auch von kleineren Gruppen. - Das ist eher eine Anmerkung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zuallererst möchte ich sagen, dass man an der Stimmung im Raum merkt, dass es einfach Zeit wird, dass wir die Geschäftsordnung beschließen. Die ist schon so oft beredet worden, sowohl in den Fraktionen als auch hier, dass ich den Eindruck habe, die Unruhe, die herrscht, liegt nicht daran, dass wir sie nicht wollen, sondern daran, dass sie so oft beredet worden ist und wir sie einfach einmal beschließen müssen.
Von daher will ich jetzt gar nicht mehr im Einzelnen darauf eingehen. Dazu ist schon genug gesagt worden.
Ich denke aber, es ist wichtig, an dieser Stelle noch einmal kurz zu den Änderungsanträgen der LINKEN Stellung zu nehmen. Ich glaube, man kann zu allen Änderungsanträgen, die vorliegen, sagen, das ist sinnvoll, das könnte man machen. Es gibt aber auch gegenteilige Auffassungen, zum Beispiel was die Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen angeht. Im kommunalen Bereich ist das völlig klar. Wer das vergleicht, der kann sagen: Warum macht ihr das eigentlich nicht auch?
Ich habe in den vielen Jahren im Landtag jedenfalls mitgekriegt, dass unsere Ausschüsse gut arbeiten. Ich halte es auch für die Außendarstellung für wichtig zu sagen, dass sie gut arbeiten; denn das ist mein Argument, dass ich sage, wenn hier im Parlament manchmal geredet und hin und her gerannt wird, dann liegt das daran, dass wir hier sozusagen die offene Tür des Landtags sind und das unsere Arbeit an den zwei Tagen ist, aber die eigentliche Arbeit in den Ausschüssen und in den Fraktionen gemacht wird. Dort herrscht meines Erachtens Disziplin und dort wird auch gearbeitet, zumindest in den Ausschüssen, in denen ich bin.
Ich will damit sagen: Ich glaube jedenfalls nicht, dass es durch eine Öffentlichkeit besser wird. Meine Erfahrung ist - jetzt beziehe ich mich einmal nicht auf die Sonderausschüsse, in denen die Öffentlichkeit sowieso zugelassen ist -, dass wir manchmal mit völlig anderen Statements und Erwartungen aus den Ausschüssen herausgehen, weshalb ich mich manchmal frage, ob wir überhaupt in der gleichen Veranstaltung waren.
Ich sage also, ich sehe nicht, dass es dadurch besser würde, und halte die jetzige Regelung für richtig, dass wir in den Ausschüssen unter uns beraten können und dann im Landtag deutlich machen, was wir in den Ausschüssen entschieden haben, und das dann dort begründen.
Zu der Teilnahme der kommunalen Spitzenverbände ist alles gesagt worden. Wir sollten uns einfach nicht das Recht nehmen lassen, auch die kommunalen Spitzenverbände, so wichtig sie sind, dann einzuladen, wenn wir es für richtig halten, dass sie dazu gehören. Wir sind die