Protokoll der Sitzung vom 29.05.2008

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 39. Sitzung des Landtages der fünften Wahlperiode. Dazu möchte ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, ganz herzlich begrüßen.

Wir haben einen besonderen Anlass, der sich im Raum schon ankündigt: Wir haben heute ein Geburtstagskind unter uns. Frau Dr. Verena Späthe - bei Frauen wagt man sich gar nicht, das zu sagen, aber bei jemandem, die so aussieht wie sie, kann man es ruhig tun - feiert heute ihren 50. Geburtstag.

(Beifall im ganzen Hause)

Frau Späthe, das Hohe Haus und auch ich persönlich gratulieren Ihnen. Alles Gute! Bleiben Sie so, wie Sie sind - eine freundliche, engagierte Abgeordnete. Herzlichen Glückwunsch!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Ich komme zu Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung. Für die 21. Sitzungsperiode liegen folgende Entschuldigungen vor:

Erstens. Herr Minister Professor Dr. Olbertz entschuldigt sich für die heutige Sitzung in der Zeit von 14 bis 15 Uhr und für die morgige Sitzung in der Zeit von 10 bis 11 Uhr. Er nimmt an einer Veranstaltung im Wissenschaftszentrum Sachsen-Anhalt in Wittenberg teil. Es geht um ein neues Förderkonzept. Am 30. Mai 2008 nimmt er an einem Festkolleg im Max-Planck-Institut für Thermodynamik teil. Er hält dort einen Vortrag.

Zweitens. Frau Ministerin Dr. Kuppe wird am heutigen Tage, am 29. Mai 2008 an einer Jugend- und Familienministerkonferenz teilnehmen.

Drittens. Herr Minister Dr. Daehre entschuldigt sich für den 30. Mai 2008. Er nimmt an einer Sitzung des Deutschen Bundestages teil, um dort beim Thema Bahnprivatisierung die Landesinteressen zu vertreten.

Letztens. Herr Staatsminister Robra wird am 30. Mai 2008 einen Vortrag im Rahmen einer Veranstaltung zum Rundfunkrecht an der Uni Köln halten. - Das sind die Entschuldigungen der Mitglieder der Landesregierung.

Meine Damen und Herren! Ich leite zur Tagesordnung der 21. Sitzungsperiode über. Die Aktuelle Debatte werden wir morgen als ersten Tagesordnungspunkt aufrufen.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung beantragt die Behandlung von vier Beschlussempfehlungen, die in den Drs. 5/1290 bis 5/1293 vorliegen. Es geht um Stellungnahmen für das Verfassungsgericht. Ich schlage vor, diese Gegenstände als Tagesordnungspunkte 27 a bis 27 d am morgigen Tag zu behandeln.

Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? - Bitte schön, Herr Dr. Thiel.

Herr Präsident, unsere Fraktion beantragt, den Tagesordnungspunkt 17 - das ist heute der letzte - von der Tagesordnung zu nehmen. Das Kabinett hat in dieser Woche einen Beschluss zum Einstellungskorridor bei der Polizei gefasst. Wir wollen die Umstände noch einmal

näher prüfen, bevor wir diese Dinge im Landtag behandeln möchten.

Ich nehme zur Kenntnis, dass der Punkt von der Tagesordnung gestrichen werden soll.

Gibt es weitere Fragen zur Tagesordnung? - Das sehe ich nicht. Dann bitte ich um Ihre Zustimmung, dass wir so verfahren können. Gibt es Zustimmung zur Tagesordnung? - Bei allen Fraktionen Zustimmung. Dann können wir so verfahren.

Zum zeitlichen Ablauf der 39. Sitzung: Wir werden heute um 20 Uhr in der NordLB die parlamentarische Begegnung mit dem Wissenschaftszentrum Sachsen-Anhalt, Lutherstadt Wittenberg haben. Die heutige Sitzung wird gegen 19 Uhr beendet sein.

Meine Damen und Herren! Das sind die Dinge zur Tagesordnung und zum Ablauf.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 1 aufrufe, begrüße ich Gäste des Mitteldeutschen Rundfunks auf der Südtribüne. Herzlich willkommen, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall im ganzen Hause)

Wir werden heute noch den Tag gemeinsam verbringen. Ich wünsche uns eine gute Beratung und Ihnen natürlich gute Eindrücke davon, wie das politische Verfahren in der heutigen Debatte vonstatten geht.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Beratung

a) Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gemäß § 2 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes (Minderheitsantrag)

Antrag mehrerer Abgeordneter - Drs. 5/1260

b) Besetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und der FDP - Drs. 5/1277

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir noch einige Bemerkungen. Nach Artikel 54 Abs. 1 der Landesverfassung hat der Landtag das Recht und auf Antrag von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Diese Regelung entspricht auch der Bestimmung des § 2 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes. Wir haben 97 Abgeordnete. Das erforderliche Quorum beträgt also 25 Abgeordnete.

Mir liegt in der Drs. 5/1260 ein entsprechender Antrag vor, den 32 Mitglieder des Landtages unterzeichnet haben. Somit hat der Landtag die Pflicht, den Untersuchungsausschuss einzusetzen.

Gemäß § 5 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes bestätigt der Landtag zugleich mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses den Vorsitzenden und dessen Vertreter sowie weitere von den Fraktionen benannte Mitglieder und deren Stellvertreter. Dazu liegt Ihnen ebenfalls ein Antrag in der Drs. 5/1277 vor.

Im Ältestenrat wurde eine Fünfminutendebatte vereinbart. Nach der Einbringung werden die Fraktionen in der Reihenfolge SPD, FDP, CDU und DIE LINKE sprechen.

Zur Einbringung darf ich zunächst der Antragstellerin das Wort erteilen, der Abgeordneten Frau Hunger von der LINKEN. Bitte schön, Frau Hunger, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit März 2008 beschäftigen Probleme der Abfallentsorgung das Land. An die Öffentlichkeit gekommen sind sie durch die lautstarke Meldung von Bürgerinitiativen und durch die Medien.

Wir haben uns zunächst in einer ersten Sitzung des Umweltausschusses mit der Situation beschäftigt, danach in einer umfangreichen Aktuellen Debatte und im Rahmen eines Antrages im Plenum die Fragen diskutiert und dann in einer zweiten Sitzung des Umweltausschusses im April 2008 das Thema insofern vertieft, als wir erste Maßnahmen der Landesregierung zur Kenntnis genommen haben und über die Möglichkeiten, Schaden abzuwenden, diskutiert haben. Ich erspare mir und Ihnen den nochmaligen Bericht und die Chronologie der Vorgänge in Möckern und Vehlitz, weil ich der Meinung bin, dass wir im Plenum und in den Ausschüssen darüber sehr umfangreich diskutiert haben.

Ich möchte lediglich ein gewisses Fazit aus dieser Diskussion ziehen. Alle Redner haben übereinstimmend mögliche illegale Praktiken verurteilt und gesagt, dass es notwendig ist, dagegen vorzugehen. - Das ist nichts Überraschendes. Damit war zu rechnen, und ich hoffe, dass sich dieses Wollen im Untersuchungsausschuss weiter manifestiert.

Die Minister haben uns ihre derzeitigen Kontrollen erläutert und versprachen Transparenz des weiteren Handelns. Die Fragen aber nach dem Warum, nach begünstigenden Strukturen, die dieses Handeln erst nötig gemacht haben, wurden zu wenig konsequent beantwortet.

(Beifall bei der LINKEN)

Als Beispiel möchte ich noch einmal die Deponie Zeuchfeld anführen. Obwohl die Information darüber, dass es sich dort mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit um illegale Ablagerungen handelt, haben wir nach wie vor lediglich die Aussage: Es wird geprüft.

Auch der Frage der ausreichenden Kontrolle wurde viel zu wenig Gewicht beigemessen. Argumente wie „mangelndes Geld“ und „mangelnde Kapazitäten“ muss man, denke ich, einfach ernster diskutieren.

Die Zertifizierung eines Betriebes wird immer noch als Garantie für tadelloses Handeln und verminderte Kontrollmöglichkeiten gesehen. Ich denke, auch die Mechanismen der Selbstkontrolle müssen an dieser Stelle noch einmal ernsthafter auf den Prüfstand.

Natürlich wurde auch die Bundesverantwortung immer mehr in den Fokus genommen. Allerdings denke ich, dass die eigenen Möglichkeiten, hier zu reagieren, immer noch nicht ausgeschöpft sind. Wenn man das Defizit im Bund schon erkennt, dann muss man, denke ich, Genehmigungsverfahren besonders aufmerksam gestalten und muss Kontrolle ausüben.

Bezüglich des Problems der Transparenz, die uns versprochen wurde, möchte ich nur ein Beispiel nennen: Wir hatten die zweite Sitzung des Umweltausschusses, in der über die Arbeiten in Möckern und Vehlitz berichtet wurde, und am nächsten Tag mussten wir aus der Zeitung erfahren, dass es dort um Brandgefahr geht. Ob das alles so dramatisch gewesen ist, will ich jetzt gar nicht beurteilen. Aber in der Tatsache, dass dieser Fakt im Ausschuss gar nicht zur Sprache gekommen ist, sehe ich mangelnde Transparenz.

(Beifall bei der LINKEN)

Da uns also die wirkliche Transparenz und ein Umdenken zur Wahrnehmung der eigenen Verantwortung noch fehlen - wobei ich sagen möchte, dass ich hierbei durchaus unterschiedliche Wahrnehmungen in den verschiedenen Ministerien festgestellt habe -, haben wir uns dafür entschieden, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu beantragen. Das tun wir nicht, um Klamauk oder Lärm zu machen, wie es uns die Fraktion der CDU unterstellt. Wir wollen auch nicht das Land skandalträchtig in die Öffentlichkeit bringen;

(Oh! bei der CDU - Herr Tullner, CDU: Meineid!)

vielmehr meinen wir, dass die Öffentlichkeit, die Bürger ein Recht darauf haben, dass die Zustände in den Gruben vor ihrer Haustür schnellstmöglich beseitigt werden,

(Beifall bei der LINKEN und bei der FDP)

dass darüber hinaus alle Ursachen ermittelt werden, damit so etwas nicht wieder vorkommt, und dass die Ursachen für diese Situation besser geklärt werden.

Wir wollen auch in keiner Weise diese Branche als Abzocker oder Gesetzesbrecher in Verruf bringen; vielmehr geht es uns darum, die schwarzen Schafe zu ermitteln. Aus der Branche haben wir im Übrigen fast nur positive Reaktionen auf unseren Antrag erfahren; das bezieht sich nicht nur auf die Müllverbrenner.

(Herr Gürth, CDU: Das Sein bestimmt das Be- wusstsein!)