Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 23. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der fünften Wahlperiode. Dazu möchte ich alle Anwesenden auf das Herzlichste begrüßen.

Es hat sich schon herumgesprochen, dass wir heute ein Geburtstagskind haben: Herr Minister Hövelmann hat heute seinen 40. Geburtstag. Lieber Holger Hövelmann, von diesem Hohen Hause herzlichen Glückwunsch und alles Gute. Bleib uns so erhalten, wie du bist!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich finde es schön und auch bemerkenswert, dass man an einem so besonderen Geburtstag nichts Wichtigeres zu tun hat, als im Landtag an einer Landtagssitzung teilzunehmen. Das zeichnet ihn sicherlich besonders aus.

Meine Damen und Herren! Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Ich komme zu Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung. Für die 13. Sitzungsperiode liegt mir eine Entschuldigung vor: Herr Minister Dr. Daehre hat sich für den Donnerstag ab 13 Uhr entschuldigt. Er nimmt an der konstituierenden Sitzung des Kreistages des Bördekreises teil. Weitere Entschuldigungen liegen nicht vor.

Ich komme zur Tagesordnung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Tagesordnung liegt Ihnen vor.

Die Fraktion DIE LINKE hat fristgemäß einen Antrag auf eine Aktuelle Debatte eingereicht. Der Antrag mit dem Titel „Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft“ liegt Ihnen in der Drs. 5/774 vor und soll nach der Übereinkunft im Ältestenrat als Tagesordnungspunkt 28 auf die Tagesordnung gesetzt und am morgigen Freitag als erster Beratungsgegenstand behandelt werden.

Die Fraktionen der CDU und der SPD haben bereits im Ältestenrat einen Antrag zu dem Thema Biokraftstoffe angekündigt. Dieser liegt nun unter der Überschrift „Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Einsatzes von Biokraftstoffen“ in der Drs. 5/775 vor und soll zusätzlich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Ich schlage vor, ihn als Tagesordnungspunkt 29 aufzunehmen, also als letzten Tagesordnungspunkt für die morgige Sitzung.

Im Ältestenrat wurde des Weiteren vereinbart, den Tagesordnungspunkt 10 - Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Jugendstrafe in Sachsen-Anhalt - Jugendstrafvollzugsgesetz Sachsen-Anhalt - am Freitagfrüh, nunmehr nach der Aktuellen Debatte, zu behandeln.

Der Tagesordnungspunkt 15 - Volksinitiative „SachsenAnhalt 2011 - Bürger gegen die flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden und Zwangseingemeindungen in Ober- und Mittelzentren“ - wird am Freitag als erster Tagesordnungspunkt nach der Mittagspause behandelt. Wir hatten festgelegt, dass wir jeder Fraktion zehn Minuten Redezeit gewähren.

Gibt es weitere Anmerkungen zur Tagesordnung? - Das sehe ich nicht. Damit ist die Tagesordnung, sofern es keinen Widerspruch gibt, so bestätigt worden und wir können danach verfahren. - Herzlichen Dank.

Zum zeitlichen Ablauf. Wir werden die Sitzung wie vereinbart gegen 19.45 Uhr beenden. Um 20 Uhr beginnt dann der parlamentarische Abend. Ich hoffe, dass es nicht regnet und dass Sie zahlreich erscheinen werden.

Ich mache kurz auf Folgendes aufmerksam: Ein junger Fotograf wird in unserem Auftrag für die Öffentlichkeitsarbeit hier im Hause Fotos machen. Wundern Sie sich also nicht, wenn fotografiert wird. Sie sind somit darüber informiert.

Eine weitere Information: Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr trifft sich in der Mittagspause im Raum B1 09. - Das waren die Informationen. Wir können in die Tagesordnung einsteigen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Nachtragshaushaltsgesetz 2007)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/694

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 5/753

Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/786, 5/787, 5/788, 5/789, 5/790, 5/792, 5/793 und 5/794

Die erste Beratung fand in der 22. Sitzung des Landtages am 14. Juni 2007 statt. Berichterstatterin des Ausschusses für Finanzen ist die Abgeordnete Frau Dr. Angelika Klein.

Es ist eine Debatte mit 90 Minuten Redezeit vereinbart worden, also die Redezeitstruktur D. Die Redezeit verteilt sich wie folgt: DIE LINKE 16 Minuten, CDU 26 Minuten, SPD 15 Minuten, FDP acht Minuten und Landesregierung 25 Minuten.

Ich erteile jetzt der Berichterstatterin Frau Dr. Klein das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als Berichterstatterin habe ich Ihnen im Auftrag des Ausschusses für Finanzen den Bericht über die Beratung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für die Feststellung des Haushaltsplans für Haushaltsjahr 2007, kurz Nachtragshaushaltsgesetz 2007, zu erstatten.

Der Gesetzentwurf wurde von der Landesregierung in der 22. Sitzung des Landtages am 14. Juni 2007 in der ersten Lesung in den Landtag eingebracht und abweichend von der Geschäftsordnung des Landtages an den Finanzausschuss, an den Innenausschuss, an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sowie an den Umweltausschuss überwiesen.

Der Grund für den Nachtragshaushalt sind voraussichtliche Steuermehreinnahmen in Höhe von 237 Millionen €.

Der Entwurf der Landesregierung sah einen Haushaltsumfang von 10 190 118 400 € vor, wobei die Summe der Verpflichtungsermächtigungen auf eine Höhe von 2 010 099 800 € festgelegt wurde.

Frau Dr. Klein, darf ich Sie einmal unterbrechen? - Hinten sind Sie schlecht zu hören. Kann die Technik das ein bisschen lauter stellen? Die Kollegen hinten verstehen nichts, obwohl es leise ist und sie aufmerksam zuhören. - Bitte sehr, Frau Dr. Klein.

(Herr Gürth, CDU: Es ist gut zu verstehen hier! - Herr Stahlknecht, CDU: Wir haben alles gehört!)

Die Nettokreditermächtigung belief sich auf 375 Millionen €.

Weitere Eckpunkte der Landesregierung für den Nachtragshaushalt 2007 sind zusätzliche Zuweisungen an die Kommunen in Höhe von 53 Millionen €, zusätzliche Investitionen in den Baubereich in Höhe von 15 Millionen € und eine Zuführung zur geplanten Zukunftsstiftung in Höhe von 10 Millionen €. Außerdem waren Mittel in Höhe von 15 Millionen € zur Unterstützung von Gemeinden geplant, die sich freiwillig zu Einheitsgemeinden zusammenschließen. Dem Pensionsfonds sollten Mittel in Höhe von 57,3 Millionen € und dem Sondervermögen „Altlastensanierung“ Mittel in Höhe von 46,5 Millionen € zusätzlich zugeführt werden.

In der Generalaussprache im Ausschuss für Finanzen am 20. Juni 2007 machte der Landesrechnungshof traditionell seine Ausführungen und äußerte sich zunächst grundsätzlich zu dem Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes.

Der Präsident des Landesrechnungshofes verwies zunächst auf die grundsätzliche Position des Landesrechnungshofes zu der aktuellen Verschuldungssituation des Landes, die er bei der Vorstellung des Jahresberichts 2006 - Teil 2 - zur Haushaltsrechnung für 2006 am 1. Juni 2007 zum Ausdruck gebracht hatte. Dabei hatte der Landesrechnungshof darauf aufmerksam gemacht, welche Auswirkungen die Gesamtverschuldung des Landes Ende 2006 in Höhe von 20 Milliarden € für die Zukunft haben wird, wenn nicht jede Chance ergriffen wird, die gegenwärtig sprudelnden Steuermehreinnahmen nahezu vollständig zur Reduzierung der Verschuldung einzusetzen.

Der Landesrechnungshof kam bei der grundsätzlichen Bewertung des Entwurfs des Nachtragshaushaltsgesetzes und der Eckpunkte des Doppelhaushalts 2008/2009 zu dem Schluss, dass die in der letzten Legislaturperiode herangezogene Begründung für das Verschieben der Konsolidierungsziele von 2006 auf 2010 - aufgrund von Steuermindereinnahmen - jetzt offensichtlich keine Bedeutung mehr habe.

Nach der Logik der Finanzpolitik der letzten Legislaturperiode hätten die Steuermehreinnahmen konsequent und nahezu vollständig zur Reduzierung der Neuverschuldung genutzt werden müssen. Dass dies in der genannten Größenordnung nicht passierte, ist aus der Sicht des Landesrechnungshofes besonders kritikwürdig.

Schwerpunkte setzte der Landesrechnungshof bei der beabsichtigten frühzeitigen Einzahlung in den Pensionsfonds und bei den Zuführungen an das Sondervermögen „Altlastensanierung“. Zu den genannten Bereichen machte der Präsident des Landesrechnungshofes

umfangreiche Ausführungen, die über alle Beratungen hinweg auch zu den zwischen den Oppositionsfraktionen und den Koalitionsfraktionen kontrovers diskutierten Themen gehörten.

Die FDP-Fraktion brachte in der Generaldebatte zum Ausdruck, dass die Landesregierung auch angesichts der aktuellen Diskussion um die Förderung der neuen Bundesländer zumindest deutlich machen sollte, dass sie genauso wie andere ostdeutsche Länder den Abbau der Neuverschuldung verfolge. Die vorgesehenen Zuführungen an den Pensionsfonds und die Zukunftsstiftung sowie alle anderen dort aufgeführten Maßnahmen seien damit jedoch nicht vereinbar.

Die Zuführung an das Sondervermögen „Altlastensanierung“ wie auch die Vorhaben in den Bereichen IT, Infrastruktur und Bauen seien aus der Sicht der FDP-Fraktion überflüssig. Sie warb dafür, die Neuverschuldung so niedrig wie möglich zu halten, um den Geberländern im Länderfinanzausgleich zu signalisieren, dass SachsenAnhalt auch bei steigenden Steuereinnahmen sorgfältig mit diesen umgeht.

Die CDU-Fraktion teilte die Befürchtungen der FDPFraktion hinsichtlich des Zeitplanes zur Rückführung der Neuverschuldung und kündigte an, dafür einzutreten, dass bereits ab dem Jahr 2009 auf eine Schuldenaufnahme verzichtet wird.

Kritisiert wurde ebenfalls die Zuführung zum Altlastensanierungsfonds. Bevor eine Zustimmung der CDU-Fraktion erfolgen könne, müsse seitens des Bundes unmissverständlich klargestellt werden, dass mit der geplanten Zuführung die für die Jahre 2008 und 2009 vorgesehenen Zuführungen abgegolten seien. Diese Klarstellung erfolgte in der Sitzung des Ausschuss für Finanzen am 2. Juli 2007.

Klärungsbedarf sah die CDU-Fraktion hinsichtlich der Mittel in Höhe von 15 Millionen €, die für Investitionen im Baubereich vorgesehen sind, sowie für die Gelder im IT-Bereich. Außerdem ist die Frage gestellt worden, ob es überhaupt zulässig sei, Ausgaben, die im Jahr 2007 nicht zwingend zu leisten seien, in dieses Haushaltsjahr vorzuziehen.

Die SPD-Fraktion betonte, dass Sachsen-Anhalt an dem Ziel, spätestens im Jahr 2010 ohne die Aufnahme neuer Schulden auszukommen, festhalten sollte und sich nicht auf einen Wettlauf mit anderen Bundesländern einlassen sollte, wer dieses Ziel als Erster erreiche. Die SPD-Fraktion unterstütze die im Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes vorgesehenen Maßnahmen.

Vonseiten der Fraktion DIE LINKE wurde darauf hingewiesen, dass bereits in der Landtagssitzung eine grundsätzliche Kritik an dem Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes geäußert worden sei und dass es Änderungsanträge zu einzelnen Punkten geben werde.

Die Diskussion über die Einzelpläne sowie die abschließende Beratung über den Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes fanden in der 31. Sitzung des Ausschuss für Finanzen am 2. Juli 2007 statt.

Dazu lagen auch die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor. Der Ausschuss für Inneres hat dem Nachtragshaushalt ohne Änderung zugestimmt. Die Ausschüsse für Umwelt sowie für Landesentwicklung und Verkehr stimmten der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, haben

allerdings Änderungen empfohlen. Ferner bat der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in einem Schreiben darum, eine Aufstockung der Zahl der Ausbildungsplätze beim Landesgestüt Sachsen-Anhalt von acht auf zwölf zu ermöglichen.

Darüber hinaus gab es eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit redaktionellen Änderungsvorschlägen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes.

Vonseiten der Koalitionsfraktionen gab es fünf Änderungsanträge; von der Fraktion DIE LINKE gab es acht Änderungsanträge.

In der genannten Ausschusssitzung gab es zunächst noch einmal eine grundsätzliche Debatte, da die Landesregierung von einer weiteren Steigerung der Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2007 ausging.