Angelika Klein

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Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/2531 neu in der 75. Sitzung am 29. April 2010 an den Ausschuss für Finanzen zur federführenden Be
ratung und an den Ausschuss für Inneres zur Mitberatung überwiesen.
In der 97. Sitzung des Ausschusses für Finanzen wurde eine Anhörung zum Entwurf des Besoldungsneuregelungsgesetzes Sachsen-Anhalt durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde auch der Gesetzentwurf zur Verteilung von Versorgungslasten bei Dienstherrenwechseln aufgerufen. Zum Gesetzentwurf äußerten sich ein Vertreter des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt, ein Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der Präsident des Landesrechnungshofes.
Der Ausschuss für Finanzen hat in der 98. Sitzung am 23. Juni 2010 über den Gesetzentwurf beraten und eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet. Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE lehnten den Gesetzentwurf wie auch den Staatsvertrag ab, da er dem Ziel, die Versorgungslasten bei Dienstherrenwechseln im Sinne der Förderung der Mobilität von Beamten zu regeln, nicht gerecht werde. Probleme werden im Hinblick auf die Abfindungs- und Dienstzeitenregelungen wie auch auf die Dokumentspflichten und die Zahlungsmodalitäten gesehen.
Die Vertreterin der FDP-Fraktion betonte, dass es für Sachsen-Anhalt wohl nicht darauf ankomme, die Mobilität der Beamten zu fördern, sondern dass es darum gehen müsse, gut ausgebildete Beamte im Land zu halten und sie nicht an andere Länder oder an den Bund zu verlieren. Auf ihre Nachfrage hin erläuterte der Finanzminister, dass mögliche Abfindungszahlungen dem Pensionsfonds zugeführt werden sollen. Zu der haushaltstechnischen Umsetzung konnte er noch keine Ausführungen machen.
Der Ausschuss für Finanzen beschloss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion, den vorliegenden Gesetzentwurf unverändert an den mitberatenden Ausschuss für Inneres zu überweisen.
Der Ausschuss für Inneres beriet in der 76. Sitzung am 26. August 2010 über den Gesetzentwurf auf der Grundlage der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Finanzen. Er verabschiedete mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen eine Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Finanzen.
Der Ausschuss für Finanzen hat in der 99. Sitzung am 26. August 2010 zu dieser Beschlussempfehlung beraten und sie beschlossen. Diese Beschlussempfehlung liegt Ihnen vor.
Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt Ihnen mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung. - Danke schön.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Da es heute die erste Sitzung des Landtages im neuen Jahr ist, wünsche ich Ihnen noch alles Gute für dieses Jahr, Glück, Gesundheit, Wohlergehen und viele Einfälle für eine schöpferische Tätigkeit als Abgeordnete.
Als Berichterstatterin habe ich im Auftrag des Ausschusses für Finanzen den Bericht über die Beratung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 und zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2010/2011 zu erstatten.
Die beiden Gesetzentwürfe wurden von der Landesregierung in der 64. Sitzung des Landtages am 8. Oktober 2009 in erster Lesung in den Landtag eingebracht. Sie wurden an alle Ausschüsse, ausgenommen den Ausschuss für Petitionen und den Ausschuss für Wahlprüfung, überwiesen.
Während der Beratung über die Gesetzentwürfe erhielten wir die Ergebnisse der November-Steuerschätzung, die bei der Behandlung des Einzelplans 13 berücksichtigt wurden. Aufgrund der späten Einbringung des Haushalts wurde ebenso der vorläufige Haushaltsabschluss des Jahres 2009 berücksichtigt. Dieser wurde in der 90. Sitzung des Finanzausschusses am 11. Januar 2010 behandelt.
Insgesamt gab es sowohl im Finanzausschuss als auch in den Fachausschüssen eine umfangreiche Diskussion über die Gesetzentwürfe. Allein der Finanzausschuss tagte 13-mal zu den Gesetzentwürfen. Auf alle Änderungen und Diskussionspunkte kann ich leider nicht eingehen. Ich werde mich wie üblich auf die wichtigsten konzentrieren.
Zunächst zu den wichtigsten Eckdaten des Entwurfs des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2010 und 2011:
Der Entwurf der Landesregierung sah Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 9 944 128 200 € für das Haus
haltsjahr 2010 und 9 815 180 000 € für das Haushaltsjahr 2011 vor. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen war auf einen Betrag von 2 437 115 800 € für das Haushaltsjahr 2010 und auf einen Betrag von 2 317 945 700 € für das Haushaltsjahr 2011 festgelegt worden. Die Landesregierung sah eine Nettokreditaufnahme in Höhe von bis zu 662 007 700 € im Haushaltsjahr 2010 und von bis zu 534 188 900 € im Haushaltsjahr 2011 vor.
In § 18 Abs. 2 des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2010/2011 wurde festgelegt, dass aus der Finanzausgleichsmasse für die Jahre 2010 und 2011 ein Betrag von jeweils 35 Millionen € entnommen wird.
Der Finanzminister wies in seiner Einbringungsrede zum Entwurf des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 am 8. Oktober 2009 darauf hin, dass in den Eckwerten des Haushaltsplans für die Jahre 2010 und 2011 die Konjunkturpaktmittel enthalten seien. Als weitere Eckpunkte des Entwurfs des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 nannte er unter anderem die Personalausgaben in Höhe von rund 2,5 Milliarden €, die Kommunalzuweisungen in Höhe von fast 1,6 Milliarden € und die Zinsausgaben in Höhe von 900 Millionen €. Die Zuweisungen für Investitionen beliefen sich für das Haushaltsjahr 2010 auf einen Betrag von knapp 1,6 Milliarden € und für das Haushaltsjahr 2011 auf einen Betrag von 1,3 Milliarden €. Des Weiteren wies der Finanzminister darauf hin, dass das Haushaltsvolumen abnehme, da unter anderem die Mittel aus dem Solidarpakt abgeschmolzen würden.
In der Generalaussprache im Ausschuss für Finanzen am 21. Oktober 2009 machte traditionell der Landesrechnungshof seine Ausführungen. Der Präsident wies unter anderem darauf hin, dass die Landesregierung unabhängig von den Rahmenbedingungen selbst alles tun müsse, um die Konsolidierung fortzusetzen und damit auch das Vertrauen in die finanzielle Handlungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte zu sichern.
Das strukturelle Defizit ist in den vergangenen Jahren weiter gewachsen. Der Präsident kritisierte, dass der Abbau des strukturellen Defizits verschoben werde und echte Einsparungen kaum zu sehen seien. Zumindest für ihn sei finanzpolitisch nicht nachvollziehbar, warum auf Einschnitte in Leistungsgesetze verzichtet werden solle. Darüber hinaus gab es noch grundsätzliche Bemerkungen zu den voraussichtlichen Auswirkungen des Jahresabschlusses 2009, zum Personal, zum Problem der Bindung von Drittmitteln und zu den Diskussionen über das geplante FAG und dessen Widerspiegelung im Entwurf des Haushaltsplanes.
Die Fraktion DIE LINKE betonte, sie werde sich im Rahmen der Haushaltsberatungen schwerpunktmäßig auf die Kommunalfinanzen, auf die Neueinstellung von Personal, insbesondere von Referendaren und Anwärtern, sowie auf eine Ausfinanzierung der Tarifsteigerungen beim Personal der Hochschulen konzentrieren. Außerdem sah sie grundsätzlichen Diskussionsbedarf zu § 7 des Entwurfs des Haushaltsgesetzes, bei dem sie wie auch der Landesrechnungshof erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geltend machte. Außerdem kritisierte sie Artikel 4 des Entwurfs des Haushaltsbegleitgesetzes, nach dem die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer künftig gänzlich dem Land zufallen sollten.
Aus der Sicht der SPD-Fraktion war der vorliegende Haushaltsplanentwurf insofern bedenklich, als er eine Neuverschuldung ausweise. Dennoch sei der Haushalts
planentwurf aus der Sicht der SPD-Fraktion ehrgeizig genug, um die Neuverschuldung in Grenzen zu halten. Ein Eingriff in Leistungsgesetze sei bewusst unterblieben und sollte nach Möglichkeit auch künftig unterbleiben. Problematisch sei allerdings die globale Minderausgabe, zu der noch eine globale Minderausgabe für den Personalbereich gekommen sei.
Die FDP-Fraktion betonte, dass sie den Haushaltsplanentwurf 2010/2011 nicht für einen Sparhaushalt halte, zumal seit Monaten bekannt sei, dass die schlimmste aller Wirtschaftskrisen herrsche. Einsparmöglichkeiten sah sie etwa im Bereich der Drittmittelbindung oder durch die Reduzierung der Investitionen auf ein Maß, das dem Durchschnitt des Mittelabflusses der letzten Jahre entspreche. Für einen falschen Ansatz hielt sie es, Mittel für Zwecke einzustellen, für die seit Jahren keine Mittel abgeflossen seien.
Die CDU-Fraktion wies darauf hin, dass ihre Schwerpunkte in den Haushaltsberatungen auf der Umsetzung des FAG, im Bildungsbereich, auf Investitionen sowie auf der Verminderung der Verschuldung liegen würden. Vorrangiges Ziel sei es, die Neuverschuldung so weit wie möglich zu begrenzen.
Zu den Beratungen im Einzelnen. Ich werde diesmal versuchen, wenig Zahlen zu nennen und insbesondere die Diskussionen über die Probleme darzustellen, mit denen wir uns sehr tiefgründig beschäftigt haben und wahrscheinlich noch weiter werden beschäftigen müssen.
Bei Einzelplan 01 - Landtag - Kapitel 01 01 gibt es auf Empfehlung des Präsidenten und des Ältestenrates sieben Änderungen, die von den Koalitionsfraktionen in Form von Änderungsanträgen aufgegriffen wurden.
Eine sich schon über Jahre hinziehende Diskussion gab es über den Ansatz bei Titel 812 15 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen - und hier konkret über den Einbau einer Schrankenanlage im Parkhaus Bärstraße. Begründet wurde die Notwendigkeit des Einbaus einer Schrankenanlage damit, dass der Vermieter auf einer solchen bestehe, um nachvollziehen zu können, dass die Nutzer der vom Landtag angemieteten Parkplätze auch wirklich diese benutzten. Auf mündlichen Antrag der SPD-Fraktion hin wurde letztlich ein Sperrvermerk ausgebracht.
In der Bereinigungssitzung gab es erneut eine Diskussion über den Einbau einer Schrankenanlage. Einen Kontakt mit der Vermieterin hatte es noch nicht gegeben. Die Verwaltung will abwarten, ob es diesbezüglich im ersten Quartal 2010 zu Problemen kommt, wenn also die derzeit gültigen Mietpreise auslaufen. Der Sperrvermerk wurde aufrechterhalten.
Bei Einzelplan 02 - Staatskanzlei - gab es nur geringfügige Änderungen.
Zu Einzelplan 03 - Ministerium des Inneren - lagen dem Ausschuss für Finanzen neben den Änderungsempfehlungen des Ausschusses für Inneres neun Änderungsanträge der FDP-Fraktion vor.
Der Einzelplan hat im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2009 einen Aufwuchs der Ausgaben um einen Betrag von 23,8 Millionen € für das Haushaltsjahr 2010 und um einen Betrag von 27,8 Millionen € für das Haushaltsjahr 2011 zu verzeichnen. Dieser Mehrbedarf resultiert im Wesentlichen aus den steigenden Personalkosten. Aus diesem Grund gab es hierzu eine Debatte, deren
Ergebnis die sich letztlich auch in den anderen Einzelplänen niederschlug.
Die einzelnen Ministerien hatten zunächst noch Kosten für die Ausbildungsinitiative und die Nachausbildungsoffensive veranschlagt, obwohl die Landesregierung bereits im Sommer beschlossen hatte, beide Maßnahmen in den Jahren 2010 und 2011 nicht mehr durchzuführen. Da die Kosten nur für einige Ministerien aufgeschlüsselt werden konnten, wurden die Ansätze bei Einzelplan 13 Kapitel 13 02 Titel 462 02 - Globale Minderausgabe für Personalausgaben - bis zur Bereinigungssitzung um einen Betrag von jeweils 5 Millionen € angehoben. Die Ansätze bei Einzelplan 03 wurden entsprechend reduziert.
Auf ein weiteres Problem, das auch im Zusammenhang mit § 18 Abs. 2 des Entwurfs des Haushaltsgesetzes steht, hat der Landesrechnungshof wiederholt hingewiesen. Bei Kapitel 03 63 Titel 633 08 - Sonstige Zuweisungen an Gemeinden, Gemeindeverbände und Landkreise für die Aufgaben der Unterbringung von Personen nach dem Aufnahmegesetz - waren Mittel in Höhe von 8 Millionen € für das Jahr 2010 und in Höhe von 8,5 Millionen € für das Jahr 2011 veranschlagt worden.
Ich nehme an - so wurde es auch im Ausschuss interpretiert; ich muss das jetzt vorsichtig sagen; zwar habe ich das Protokoll mehrfach gelesen, jedoch hat es sich mir immer noch nicht gänzlich erschlossen; das gebe ich zu -, dass in die Bedarfsberechnung des Innenministeriums zur Finanzausgleichsmasse ebenfalls Mittel eingeflossen sind, die von den Kommunen für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Aufnahmegesetz benötigt werden.
So war der Stand. Deshalb gab es nun einschließlich der Bereinigungssitzung die Debatte, ob das nun eine Doppelveranschlagung der Mittel ist oder nicht. Erst nach der Aussage des Innenministeriums in der Bereinigungssitzung, dass die Kommunen weit mehr Mittel brauchten, als bei Kapitel 03 63 veranschlagt seien, entschieden sich die Koalitionsfraktionen lediglich für eine Kürzung des Titels 633 08 bei Beibehaltung der entsprechenden Bedarfszuweisung im Einzelplan 13 Kapitel 13 12. Im Haushaltsgesetz wurde dann aber § 18 Abs. 2 ersatzlos gestrichen.
Auf eine dritte Debatte sei noch hingewiesen: Bei Kapitel 03 31 - Brandschutz und Katastrophenschutz Land - gab es im Zusammenhang mit Titelgruppe 62 - Zuweisungen zur Förderung des Brandschutzes aus Mitteln der Feuerschutzsteuer - in Verbindung mit Artikel 4 des Haushaltsbegleitgesetzes 2010/2011 - eine längere Debatte. Die pauschale Zuweisung von 70 % der Feuerschutzsteuer an die Kommunen soll künftig wegfallen.
Die SPD-Fraktion verwies darauf, dass es in anderen Ländern bereits länger so praktiziert werde. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer sollen künftig die Kosten des Landes für Brandschutz und Hilfeleistung, insbesondere aber die Kosten für die Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge und das Institut der Feuerwehr abdecken.
Auf die Frage nach der Einhaltung des Konnexitätsprinzips - den Kommunen seien durch das Brandschutzgesetz Aufgaben übertragen worden, weswegen das Land entsprechende Mittel bereitstellen müsse - wurde von der SPD eingeräumt, dass den Kommunen ca. 5 Millionen € für die Aufgaben Brandschutz und Hilfeleistung
weniger zur Verfügung stünden; jedoch wurde darauf verwiesen, dass das Land Mittel für Lohnausfallersatzleistungen für Lehrgangsteilnehmer ebenso wie Fördermittel für Investitionen an Gemeinden einstelle, sodass man auf eine ausgleichende Summe komme.
Vonseiten der CDU-Fraktion kam abschließend die Bitte, dass die Landesregierung schon bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen darauf achten möge, dass sie möglichst verfassungskonform seien.
Zum Einzelplan 04 - Ministerium der Finanzen. Hier gab es einige Diskussionen zum Personalbereich, zur Budgetierung der Finanzämter sowie zu den mit der Finanzämterstrukturreform zusammenhängenden Aufgaben, die bei Kapitel 04 06 veranschlagt sind.
Zum Einzelplan 05 - Ministerium für Gesundheit und Soziales. Beträchtliche Veränderungen gab es bei diesem Einzelplan. Sie finden sie in der Beschlussempfehlung auf den Seiten 49 bis 64. Neben der Beschlussempfehlung des Fachausschusses lagen dem Ausschuss noch drei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor. Darüber hinaus lagen uns noch eine Vielzahl von Schreiben von Vereinen und Verbänden sowie diverse Schreiben des Landessportbundes vor.
Entsprechend den Beschlüssen des Sozialausschusses wurden die geplanten Kürzungen bei der institutionellen Förderung und bei den Beratungs- und Schutzleistungen zurückgenommen. Allerdings wurde bei den entsprechenden Titeln eine verbindliche Erläuterung angefügt:
„Die Inanspruchnahme der VE erfolgt mit der Maßgabe, dass sich der Träger aktiv in den Prozess der Neustrukturierung einbringt und die Konsequenzen aus der Umstrukturierung ab dem Haushaltsjahr 2012 im Wirtschaftsplan/Finanzierungsplan Berücksichtigung finden.“
Sehr lange wurde über die Finanzierung der Suchtberatung gestritten. Sie war sowohl bei Kapitel 05 02 Titelgruppe 61 wie auch zweimal bei Einzelplan 13 Kapitel 13 12 eingestellt. Der Finanzausschuss entschied letztlich, dass es sich hier um eine Doppelveranschlagung handele, und strich in den Erläuterungen zur Titelgruppe 61 die Suchtberatung und demzufolge auch das Geld für die Suchtberatung im Einzelplan 05.
Die Gelder für die Suchtberatung finden Sie nun im Einzelplan 13 bei Kapitel 13 12, und zwar bei Titel 613 15 - Besondere Ergänzungszuweisungen - Gesundheitsdienstgesetz - und bei Titel 633 16 - Zuweisungen an die Kommunen zur Finanzierung von Suchtberatungsstellen. Bei beiden Titeln sind jeweils 1 496 400 € für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 eingestellt.
Eine interessante Diskussion gab es im Zusammenhang mit Kapitel 15 04 - Fachaufgaben des Landesverwaltungsamts -; denn hier ging es um die Umsetzung des Zweiten Funktionalreformgesetzes und den damit verbundenen Übergang des Personals in die Kommunen. Es wurde deutlich, dass sich dieser Übergang sehr schwierig gestaltet. Die Mehrheit der Stellen fällt erst in den Jahren 2012, 2013 oder 2014 weg.
Dem Land kommt also die Übertragung der Aufgaben sehr teuer zu stehen. Einerseits spart es maximal 1,9 Millionen € im Jahre 2010 und 2,2 Millionen € im Jahr 2011, andererseits ist im Einzelplan 13 eine Erstattungssumme
allein für Personalkosten im Rahmen des Funktionalreformgesetzes in Höhe von 5,5 bzw. 5,4 Millionen € eingestellt. Außerdem musste der Abgang der entsprechenden Stellen im Stellenplan konkretisiert werden.
Ein Hin und Her in der Beschlussfassung gab es letztlich bis zur Bereinigungssitzung auch bei Kapitel 05 17 - Kinder, Jugend und Familie -, und hier insbesondere bei Titel 633 63 - Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen der Kinderbetreuung. Es gab letztlich auf Bitten des Finanzausschusses noch einmal eine Abstimmung zwischen Sozialministerium und Landesrechnungshof, die zu neuen Ansätzen führte.
So waren zunächst nicht die Ist-Zahlen von Kindern im Krippenbereich beachtet worden; außerdem waren Veränderungen bei der Berechnung der pauschalen Zuweisungen aufgrund der Betreuungszeiten erforderlich gewesen, und es gibt unterschiedliche Tarifbindungen, weshalb es keine belastbaren Daten, sondern nur Beispielrechnungen gibt. Alle drei Punkte wurden in der Bereinigungssitzung noch einmal diskutiert. Die dort aufgeworfenen Fragestellungen sind aber aus der Sicht des Finanzausschusses unbedingt im Sozialausschuss weiter zu erörtern.
Ein vorläufiger Abschluss für das Kapitel 05 18 - Sportförderung - konnte erst in der letzten Bereinigungssitzung am 11. Januar 2010 gefunden werden. Die Änderungen in der Sportförderung haben auch den Finanzausschuss ein ganzes Jahr lang bewegt. Insofern war es für uns schon verwunderlich, dass zu Beginn der Haushaltsberatungen die für die Beratungen notwendigen Unterlagen wie Wirtschaftspläne und Stellenpläne noch nicht vorlagen. So wurde in der 81. Sitzung am 23. November 2009 zunächst der Titel 684 04 - Zuschüsse an den Landessportbund - mit einem Sperrvermerk versehen.
In der Sitzung am 16. Dezember 2009 fehlten immer noch die Wirtschaftspläne, die Stellenpläne für die Internate und Mensen sowie für die Landessportschule. Auch der wiederholt angemahnte Hinweis auf das Konsolidierungsprogramm fehlte. Einige Unterlagen erhielten wir zwar inzwischen als Tischvorlagen; diese konnten jedoch nicht ausgewertet werden. So wurde letztlich ein Sperrvermerk für den gesamten Titel ausgebracht.
In der 90. Sitzung des Finanzausschusses am 11. Januar 2010 wurde uns vonseiten des Finanzministeriums versichert, dass seit dem 8. Januar 2010 ein Wirtschaftsplan des Landessportbundes vorliege und der Sperrvermerk aufgehoben werden könne. Diesem Anliegen folgten die Koalitionsfraktionen. Sie finden also für den Haushalt des Landessportbundes keinen Sperrvermerk mehr.
Zum Einzelplan 06 - Kultusministerium - Wissenschaft und Forschung. Neben der Beschlussempfehlung des Fachausschusses lagen hierzu zwei Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE vor. Der Streit begann bei diesem Einzelplan bereits beim Vorwort.
Diskussionspunkte waren unter anderem der Vorschlag der Landesregierung, die Mittel für die Zielvereinbarungen zu 90 % freizugeben und die restlichen 10 % an Parameter und an die Erfüllung von zu vereinbarenden Zielen zu binden, sowie der Vorschlag, die Tarifaufwüchse einschließlich der West-Ost-Anpassung zu 90 % aus
dem Landeshaushalt zu begleichen und 10 % den Hochschulen als Konsolidierungsauflage aufzuerlegen.
Der Bildungsausschuss hatte beschlossen, dem ersten Vorschlag nicht zu folgen und die Zuschüsse zu 100 % einzustellen. Im Finanzausschuss zog die SPD-Fraktion mit Verweis auf weiteren Beratungsbedarf diese Beschlüsse zunächst zurück.
In der Bereinigungssitzung erläuterte der Finanzminister die Position der Landesregierung, dass für 2010 das prozentuale Verhältnis der Grund- und Leistungsbudgets von 95 % zu 5 % Grundlage der Zuweisungen sein solle.
Nach einer von den Koalitionsfraktionen beantragten Auszeit wurde der entsprechende Änderungsantrag zur Änderung des Vorwortes im Abschnitt D - Erläuterungen - Nr. 2 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. Sie können ihn gern nachlesen.
In der Bereinigungssitzung am 11. Januar 2010 wurde der Einzelplan 06 auf Antrag der SPD-Fraktion erneut angefasst und mündlich der Antrag gestellt, den letzten Satz unter Nr. 2. einschließlich der gestrichenen Tabelle nun in die Erläuterungen bei Kapitel 06 02 - Allgemeine Bewilligungen - aufzunehmen.
Die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, die Tarifaufwüchse bei den Hochschulen komplett aus dem Landeshaushalt zu finanzieren, wurden ebenso wie der Änderungsantrag abgelehnt, mit dem Mittel zur Stärkung der Ausbildung von Lehrkräften an den Universitäten in Sachsen-Anhalt im Haushalt vorgesehen werden sollten.
Einzelplan 07 - Kultusministerium - Bildung und Kultur. Dem Finanzausschuss lag neben der Beschlussempfehlung ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Außerdem gab es eine Vielzahl von Schreiben insbesondere zur Erwachsenenbildung. Der Kultusminister ging bei der Einbringung auf vier ihm wichtige Problemkreise ein, von denen ich zwei darstellen will, weil sie im Ausschuss mehrfach eine Rolle spielten.
So wurde der Mittelansatz bei Kapitel 07 03 - Reformationsjubiläum 2017 - im Hinblick auf Titelgruppe 61 hinterfragt. Bisher hat nur das Land eine Finanzierungsvorstellung unter Berücksichtigung von EU-Mitteln, die bei den Kapiteln 13 06 und 13 07 veranschlagt sind. Beim Bund sind Kofinanzierungsmittel beantragt worden. Diese sind im Bundeshaushalt 2010 aber nicht berücksichtigt worden. Demzufolge können wir also für dieses Jahr auch kein Geld erwarten. Der Bund fördert aber auch nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen worden sind. Insofern haben wir hier ein ziemlich kompliziertes Konstrukt.
Der Finanzausschuss entschloss sich deshalb einstimmig, einen Sperrvermerk auszubringen. In der Beschlussempfehlung sind aber nur die Verpflichtungsermächtigungen mit einem Sperrvermerk versehen worden. Deswegen bitte ich Sie, dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu folgen und die Titelgruppe damit komplett zu sperren. Ich begründe ihn gleich einmal, weil wir uns diesbezüglich sehr einig waren.
Der zweite Problemkreis ist bei Kapitel 07 20 - Berufsbildende Schulen/Erwachsenenbildung - zu finden. Die Kürzungen hätten drastische Einschnitte bei der Erwachsenenbildung verursacht. Der Bildungsausschuss hatte deshalb bereits beschlossen, den bestehenden Ansatz für beide Haushaltsjahre um jeweils 250 000 € zu erhöhen. Dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Ansätze für beide Haushaltsjahre um jeweils 405 000 € zu
erhöhen, wollten die Koalitionsfraktionen nicht folgen. In der Bereinigungssitzung erhöhte die Koalition den Ansatz aber nochmals um 250 000 € pro Haushaltsjahr.
Diesbezüglich muss eine Korrektur auf Seite 80 der Beschlussempfehlung erfolgen. Dort ist ein Rechenfehler passiert. Bei Titel 685 61 - Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen - erhöht sich der Ansatz für das Jahr 2010 von 1 155 800 € um 1 Million € auf 2 155 800 € sowohl für das Jahr 2010 als auch für das Jahr 2011. Dort steht eine Summe von 2,9 Millionen €. Das würde der Erwachsenbildung sicherlich gut zu Gesicht stehen und die Summe würden sie auch nehmen.
Aber wir müssen halt beim richtigen Rechnen bleiben.
Darüber hinaus wurde die Personalentwicklung, die in diesem Einzelplan eine wesentliche Rolle spielt, natürlich auch von den unterschiedlichsten Gesichtspunkten her thematisiert.
Einzelplan 08 - Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Zur Beratung lagen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit, ein Schreiben des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit sowie vier Änderungsanträge der FDP-Fraktion vor. Die Diskussion zu diesem Einzelplan war eher verhalten.
In der Bereinigungssitzung wurde dieser Titel auf Antrag der Koalitionsfraktionen für das Haushaltsjahr 2010 um 300 000 € erhöht. Das Land hat Werbespots produziert, mit denen das Binnenmarketing verstärkt werden soll. Diese sollen künftig auch in den privaten Regionalsendern des Landes gezeigt werden. Über den Sinn bzw. Unsinn dieses Vorhabens gab es dann eine längere Diskussion. Letztlich wurde der Antrag aber mehrheitlich angenommen.
Die in der 80. Sitzung des Finanzausschusses von der FDP-Fraktion gestellten Änderungsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt. In der Bereinigungssitzung zog die FDP-Fraktion ihre Anträge zurück, da sie gleichlautend mit denen der Koalitionsfraktionen waren.
Die Anträge der Fraktion DIE LINKE, die im Wirtschaftsausschuss behandelt wurden, sollten im Finanzausschuss geprüft werden. In der eigentlichen Sitzung konnte uns das Wirtschaftsministerium noch kein Prüfergebnis mitteilen. Ich muss sagen, dass ich es leider vergessen habe, sie in der Bereinigungssitzung noch einmal aufzurufen. Das tut mir leid.
In der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung fehlt leider die Übersicht über die Kostenerstattungen an die Investitionsbank, obwohl deren Übersendung mehrfach im Ausschuss angemahnt und von den Verantwortlichen zugesagt wurde. Diese sollte im Vorbericht zum Haushaltsplan auftauchen. Sie ist nicht drin. Da sie zugesagt worden war, hoffe ich, dass wir sie bis zur Drucklegung bekommen und sie sich dann darin wiederfindet.
Einzelplan 09 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Landwirtschaft. Auch bei diesem Einzelplan gab es eine Vielzahl von Änderungen. Sie finden sie in der Beschlussempfehlung auf den Seiten 90 bis 99. Sie basieren auf der Beschlussempfehlung des Fachausschusses, auf einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und einem Änderungsantrag der FDPFraktion, dem sogar - man höre und staune - einstimmig zugestimmt wurde. Auch so geschehen noch Zeichen und Wunder.
Darüber hinaus gab es noch eine ganze Reihe von Änderungen durch die Landesregierung. Ein Teil der Änderungen beruht auf Anpassungen an die Modalitäten der EU. Diskussionen gab es hier und dann auch beim Einzelplan 15 zur Umsetzung des Zweiten Funktionalreformgesetzes und dem entsprechenden Übergang der Stellen.
Bei der Beratung über das Kapitel 09 80 - Landesbetriebe der Forstverwaltung, Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt - gab es eine erste Diskussion, die im Zusammenhang mit den im Sondervermögen „Grundstock“ geplanten Waldverkäufen in Verbindung mit Immobilien stand. Die Landesregierung betonte wiederholt, dass es ihr um die Frage gehe, wie mit leerstehenden Immobilien sinnvoll umgegangen werden soll und dass die in diesem Zusammenhang geplanten Waldverkäufe absolute Sonderfälle seien.
Einzelplan 11 - Ministerium der Justiz. Neben der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung lagen dem Finanzausschuss 18 Änderungsanträge der FDP-Fraktion vor.
Obwohl dem Finanzausschuss zu diesem Zeitpunkt noch kein Konzept vorlag, standen die geplanten Strukturveränderungen zur Diskussion. Den Abgeordneten war es hierbei besonders wichtig, dass Investitionsvorhaben nur an den Standorten durchgeführt werden, die langfristig Bestand haben. Das wurde durch die Justizministerin zugesichert.
Diskussionen gab es auch zu den geplanten Beförderungen im Bereich der Justiz, da hierfür entsprechende Stellen erst geschaffen werden mussten. Die entsprechenden Änderungen finden Sie in der Beschlussempfehlung ab Seite 177.
Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung. Bei Einzelplan 13 gab es sowohl während der Beratung über den Einzelplan als auch in den Bereinigungssitzungen gravierende Änderungen. Es gab insgesamt 19 Anträge der Koalitionsfraktionen, 16 Anträge der FDP-Fraktion und zwei Anträge der Fraktion DIE LINKE.
Ausgehend von der November-Steuerschätzung verringern sich bei Kapitel 13 01 - Steuern - die Ansätze bei den Steuereinnahmen um 1 Million € im Haushaltsjahr 2010. Ursprünglich hatte die Landesregierung geplant, die voraussichtlichen Steuermindereinnahmen aufgrund des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes bereits in diesem Haushalt mit zu veranschlagen. Das wurde von der CDU-Fraktion abgelehnt und in einen Nachtragshaushalt verschoben.
Diskussionen und wichtige Änderungen gab es bei Kapitel 13 02 - Allgemeine Bewilligungen. Einige wenige seien genannt: So war die Erhöhung der Entnahme aus dem Grundstock im Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 11 Millionen € umstritten, da sich hierin auch die Verkäufe von Landeswald widerspiegeln. Ein entsprechender
Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde abgelehnt. Die Zuführungen zur Zukunftsstiftung wurden nach langem Überlegungsprozess in den Koalitionsfraktionen letztlich für beide Jahre auf null gesetzt.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde bei Titel 961 01 - Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen - der Ansatz für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 jeweils von null auf 60 Millionen € erhöht. Damit wurde das Defizit aus dem Haushaltsjahr 2009 übertragen. Zur Erwirtschaftung dessen gibt es auch gleich eine globale Minderausgabe in Höhe von 80 Millionen € für das Jahr 2010 und in Höhe von 40 Millionen € für das Jahr 2011.
Da bei Einzelplan 15 auf die Erhebung des „Wasserpfennigs“ verzichtet wurde, wurde der Ansatz bei Titel 972 01 - Globale Minderausgaben - um zusätzliche 15 Millionen € sowohl für das Haushaltsjahr 2010 als auch für das Haushaltsjahr 2011 erhöht.
Erhöht wurde auch der Ansatz bei Titel 462 02 - Globale Minderausgabe für Personalausgaben - um jeweils 5 Millionen €. Bei dem Titel „Globale Minderausgaben in den Landesbetrieben“ wurden 3 Millionen € für 2010 und 5 Millionen € für 2011 neu eingestellt. Neu eingestellt wurde auch eine globale Minderausgabe für den Vollzug des Funktionalreformgesetzes.
Inhaltliche Diskussionen, verbunden mit einem Antrag der FDP-Fraktion, der aber letztlich abgelehnt wurde, gab es zur Titelgruppe 62 - Strategische Steuerungsinstrumente - und dabei zu den Aufgaben der Investitionsbank. Hier wurde zumindest die Erläuterung konkretisiert.
Bei Kapitel 13 10 - Ausgleichsleistungen zwischen Land, Bund und Ländern - mussten Mindereinnahmen bei Titel 211 02 - Allgemeine Bundesergänzungszuweisung - in Höhe von 5 Millionen € für 2010 veranschlagt werden und bei Titel 212 01 - Länderfinanzausgleich - in Höhe von 41 Millionen €.
Bei Kapitel 13 12 - Finanzzuweisungen an die Gemeinden - gab es zahlreiche Änderungen und eigentlich bis zur letzten Minute heftige Diskussionen.
Über die Diskussionen und erfolgten Änderungen zu den Suchtberatungsstellen habe ich bereits etwas gesagt, ebenso zu den Mitteln, die von den Kommunen für die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Ausnahmegesetz benötigt werden.
Die Koalitionsfraktionen verständigten sich darauf, die Rückzahlungen von Überzahlungen der Kommunen auf drei Jahre zu strecken. Sie betragen nun 52 Millionen € für jedes Haushaltsjahr. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Rückzahlungen gänzlich zu streichen, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Neu ist der Titel 613 14 - Zuweisungen an Gemeinden aufgrund der Kompensationszahlungen des Bundes für den Wegfall der Kfz-Steuer. Die Gemeinden erhalten rund 13 Millionen € in jedem der Haushaltsjahre.
Neu ausgebracht und bis zum 11. Januar 2010 auch diskutiert worden ist der Titel 633 04 - Zuweisungen an Gemeinden zum Ausgleich besonderer Härten - mit einem Ansatz von jeweils 1,157 Millionen € für 2010 und für 2011. Die Erläuterung zu diesem Titel haben Sie sicherlich schon gelesen. Auch so kann man Haushaltspläne interessant gestalten.
Bei Kapitel 13 25 - Schuldenverwaltung - lagen drei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, zwei Ände
rungsanträge der Fraktion DIE LINKE und zwei Änderungsanträge der FDP-Fraktion vor. Im Kern der Debatte ging es um die Höhe der Zinszahlungen in den Jahren 2010 und 2011. Bis zur Bereinigungssitzung verringerten sich die Ansätze um 54,5 Millionen € für 2010 und um 58 Millionen € für 2011.
Die Veränderungen bei Titel 325 01 - Schuldenaufnahmen auf dem Kreditmarkt - es handelt sich um eine Erhöhung um 77,234 Millionen € für 2010 und um 6,36 Millionen € für 2011 - wurden dagegen erst in der Sitzung am 11. Januar 2010 beschlossen.
Im Einzelplan 14 - Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - gab es wie auch bei den anderen Einzelplänen Veränderungen bei der Veranschlagung der Stellen. Die weiteren vom Finanzausschuss beschlossenen Änderungen beziehen sich alle auf die Beschlussempfehlung des Fachausschusses. Sie finden sie in der Beschlussempfehlung auf den Seiten 126 bis 145.
Debatten bzw. in erster Linie wohl Erläuterungsbedarf gab es bei Kapitel 14 07 - Städtebau -, bei Kapitel 14 12 - Straßenbau - und bei Kapitel 14 13 - Landesbetrieb Bau.
Einzelplan 15 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Umwelt. Auch hierzu lagen eine Vielzahl von Änderungen in der Beschlussempfehlung des Fachausschusses sowie ein Änderungsantrag der FDP vor, der sich zum Kristallisationspunkt der Debatte entwickelte.
Die FDP-Fraktion beantragte, bei Kapitel 15 02 den Titel 099 84 - Einnahmen aus Wasserentnahmegebühren - im Ansatz für beide Haushaltsjahre auf null zu stellen und bei Titel 893 75 - Zuführungen zum Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt - den Ansatz für 2010 und für 2011 ebenfalls auf Null zu stellen. Letzterer Titel sollte als Gegenfinanzierung für den Wegfall des Wasserpfennigs dienen.
Zunächst lehnte eine Mehrheit diesen Antrag aus den unterschiedlichsten Gründen ab. In der Bereinigungssitzung gab es dann Anträge der Koalitionsfraktionen, nach denen die Einnahmetitelgruppe 84 - Wasserentnahmeentgelt - gestrichen wurde. Die Koalitionsfraktionen beschlossen zusammen mit der FDP, die geplanten Zuführungen zum Sondervermögen Altlastensanierung entgegen den ausführlich vorgetragenen Bedenken der Landesregierung in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 um jeweils 15 Millionen € zu kürzen. Aufgrund der massiven Bedenken der Landesregierung und der überaus schnellen Reaktion der Bundesverwaltung
- der überaus schnellen, ja - wurden diese Kürzungen in der Sitzung am 11. Januar 2010 wieder rückgängig gemacht und, wie ich bereits sagte, die globale Minderausgabe im Einzelplan 13 aufgestockt.
Diesmal gab es während der Haushaltsberatungen auch beim Einzelplan 16 - Landesrechnungshof - einige kleinere Veränderungen, die sich auf die Absenkung des Ansatzes bei zwei Titeln und eine Änderung im Stellenplan beschränken.
Neu ist der Einzelplan 19. Die Erläuterungen, warum es diesen Einzelplan gibt, hat der Finanzminister in seiner Einführungsrede gegeben. Problematisch bei der Behandlung dieses Planes war die Tatsache, dass es keine Vergleichbarkeit gibt.
Neu in diesem Zusammenhang ist auch das Landesrechenzentrum, das im vergangenen Sommer gegründet wurde. Hierzu gibt es noch eine ganze Reihe offener Fragen. So lassen sich zum Beispiel die Mietaufwendungen nicht abschätzen; sie sind abhängig von der Sanierung des Gebäudes des Finanzamtes in Halle. Insofern beschloss der Finanzausschuss einstimmig, bei Kapitel 19 01 - Landesrechenzentrum - die Zuschüsse für Ausgaben und für Investitionen um insgesamt 1,5 Millionen € für 2010 und um 750 000 € für 2011 zu verringern. Kleinere Änderungen gab es noch bei einigen Fachkapiteln des Einzelplans.
Einzelplan 20 - Hochbau. Bei Kapitel 20 03 - Hochbau Ressorts (ohne Hochschulen) - gab es einige wenige Änderungen. Ebenso gibt es bei Kapitel 20 04 - Hochbau Hochschulen - nur wenige Änderungen. Das können Sie in der Beschlussempfehlung nachlesen.
Zu den Sondervermögen. Änderungen grundsätzlicher Natur gab es auf Antrag der Koalitionsfraktionen beim Einzelplan 51 - Sondervermögen „Grundstock des Landes Sachsen-Anhalt“. Zum einen wurde der Titel 131 05 - Einnahmen aus dem Verkauf von Forstimmobilien - auf null gesetzt. Zum anderen wurde die Zweckbestimmung bei Titel 131 03 wie folgt geändert: Einnahmen aus Verkaufserlösen von Objekten der Forstwirtschaft. Geändert wurden auch der Ansatz, der um die Ansätze aus Titel 131 05 erhöht wurde, und die Erläuterungen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, den Verkauf der Waldflächen und der Immobilien zu streichen, wurde abgelehnt.
Nun zum Haushaltsgesetz 2010/2011. Hierbei gibt es einige inhaltliche Änderungen, die im Laufe der Haushaltsberatungen auf der Grundlage von Anträgen der Koalitionsfraktionen sowohl in den Fachausschüssen als auch im Finanzausschuss eingearbeitet wurden.
Eine Änderung gibt es bei § 3 Abs. 1. Hier wurde die Höhe der aufzunehmenden Kredite entsprechend den Veränderungen bei der Haushaltsplanung angepasst. So kann das Ministerium der Finanzen im Haushaltsjahr 2010 Kredite bis zur Höhe von 739 241 700 € aufnehmen und im Haushaltsjahr 2011 bis zur Höhe von 540 549 300 €. Neu ist der Absatz 1/1.
Im Absatz 3 wird der Umfang des Einsatzes von Derivaten neu geregelt.
Bei § 6 Abs. 1 wurde der letzte Satz gestrichen. Er war verfassungsrechtlich genauso problematisch wie der § 7, der im Zuge der Beratungen und auf Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung gestrichen wurde.
Auch § 6 Abs. 2 war verfassungsrechtlich bedenklich. Im Sinne der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit wurde er gestrichen.
Gestrichen wurde auch § 13 Abs. 1, da es keine landeseigenen sozialen Einrichtungen mehr gibt, die kostengünstig an Dritte abgegeben werden könnten.
§ 18 wurde dem neuen FAG entsprechend neu formuliert und Absatz 2 gestrichen.
Mit der Beschlussempfehlung zum Haushaltsgesetz in der Drs. 5/2371 liegen Ihnen auch die neuen Eckdaten für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 vor. Entgegen dem ursprünglichen Ansatz werden die Einnahmen und Ausgaben auf 9 923 633 800 € für das Haushaltsjahr 2010 und auf 9 797 734 100 € für das Haushaltsjahr 2011 festgestellt.
Die Beschlussempfehlung wurde im Ausschuss für Finanzen mit sechs Jastimmen bei drei Neinstimmen angenommen.
Ihnen liegt mit der Drs. 5/2370 eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes mit mehrheitlich redaktionellen Änderungen vor.
Inhaltlich geändert wurde Artikel 1 § 2. Darin ist die Erhöhung der Grunderwerbssteuer geregelt. Der Tag des Inkrafttretens dieses Artikels ist im Unterschied zu den anderen Artikeln auf den 1. März 2010 festgelegt worden.
Eine weitere inhaltliche Änderung gab es bei Artikel 4 Nr. 3. Der § 23 - Feuerschutzsteuer - bleibt im Haushaltsbegleitgesetz, allerdings werden die Worte „des Katastrophenschutzes“ gestrichen. An dieser Stelle bestanden rechtliche Bedenken, da die Feuerschutzsteuer nicht für die Belange des allgemeinen Katastrophenschutzes genutzt werden soll. Außerdem wurde der letzte Satz ersatzlos gestrichen.
Artikel 6 wurde an die aktuelle Rechtslage angepasst.
Die Beschlussempfehlung zum Haushaltsbegleitgesetz wurde im Ausschuss für Finanzen mit sieben Jastimmen bei drei Neinstimmen angenommen.
Abschließend möchte ich mich bei den Mitgliedern des Finanzausschusses für ihre Mitarbeit und Geduld bedanken. Ich muss sagen, es war manchmal mehr oder weniger chaotisch und es war dann schwer, den Überblick zu behalten.
Danken möchte in erster Linie dem Finanzminister, aber auch all seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Danken möchte ich aber auch den anderen Ministern und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien.
Außerdem möchte ich mich bei dem Präsidenten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes bedanken, die uns in allen Sitzungen mit Hinweisen und Erklärungen zur Seite standen.
Danken möchte ich Herrn Vogt und Frau Ruhbaum, die uns aus gesetzgeberischer Sicht begleitet haben.
Mein ganz besonderer Dank gilt an dieser Stelle Frau Gaertner, die in Vertretung von Frau Kahl die Haushaltsberatungen begleitet und für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen zuständig war. Ich danke auch den anderen Damen und Herren des Ausschusssekretariats, die die Beratungen in einer uns neuen Form begleitet haben. Zu den Sitzungen waren jeweils zwei Ausschusssekretäre anwesend, was sich als positiv für die Arbeit erwiesen hat.
Ferner danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stenografischen Dienstes ganz besonders. Diese mussten unseren Diskussionen immer wieder folgen und sie haben es ermöglicht, dass wir beinahe alle Protokolle des Finanzausschusses - bis auf das letzte - in Vorbereitung auf die heutige Sitzung bereits erhalten haben. Das ist, so glaube ich, sehr viel wert.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Berichterstatterin habe ich im Auftrag des Ausschusses für Finanzen Ihnen den Bericht über die Beratung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2008/2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009) in der Drs. 5/1854 neu sowie über den mit überwiesenen Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1875 zu erstatten.
Der Gesetzentwurf wurde von der Landesregierung in der 55. Sitzung des Landtages am 19. März 2009 zur ersten Lesung in den Landtag eingebracht und in alle ständigen Ausschüsse mit Ausnahme des Petitionsausschusses und des Unterausschusses Rechnungsprüfung überwiesen.
Der Entwurf der Landesregierung sieht einen Haushaltsumfang in Höhe von 1 151 351 500 € vor, wobei die Verpflichtungsermächtigungen auf einen Betrag in Höhe von 1 379 480 200 € festgelegt wurden.
Damit übersteigt der vorgelegte Entwurf den ursprünglichen Haushalt 2009 um rund 158 Millionen € sowie bei den Verpflichtungsermächtigungen um rund 729 Millionen €. Hauptursachen für die Aufstellung des Nachtragshaushaltes sind die Umsetzung der Konjunkturprogramme I und II sowie die voraussichtliche Reduzierung der Steuereinnahmen um 390 Millionen € gegenüber dem ursprünglichen Plan.
Weitere Eckpunkte der Landesregierung für den Nachtragshaushalt 2009 sind die Anhebung des Bürgschafts
rahmen des Landes von 2,34 Milliarden € auf 3 Milliarden €, die gesetzliche Regelung, dass mit Einwilligung des Ausschusses für Finanzen des Landtages landeseigene bebaute und unbebaute Liegenschaften zu Zwecken der öffentlichen Verwaltung an Gebietskörperschaften des Landes zu 25 vom Hundert des vollen Wertes veräußert werden können, sowie die Aussetzung der Zuführungsverpflichtung an den Pensionsfonds für das Haushaltsjahr 2009, um Mindereinnahmen und Mehrausgaben decken zu können.
In der Generalaussprache im Ausschuss für Finanzen in der 66. Sitzung am 25. März 2009 machte der Landesrechnungshof traditionell seine Ausführungen und äußerte sich grundsätzlich zum Entwurf des Nachtragshaushaltes. Der Präsident des Landesrechnungshofes verwies zunächst darauf, dass die Landesregierung auch die Möglichkeit gehabt hätte, das Konjunkturprogramm nach § 42 Abs. 1 LHO umzusetzen. Darauf wurde verzichtet. Mit dem Entwurf des Nachtragshaushaltes hat sich die Landesregierung für weitere Gestaltungsmöglichkeiten im Haushalt entschieden, wie zum Beispiel die Erweiterung der Schülerbeförderung.
Der Landesrechnungshof hob positiv hervor, dass die Landesregierung an der Null bei der Nettoneuverschuldung festhalte. Allerdings gebe es bei der Gegenfinanzierung der Mindereinnahmen und Mehrausgaben im Nachtragshaushalt so gut wie keine eigenen Sparbemühungen im konsumtiven Bereich. Lediglich die Erhöhung der allgemeinen globalen Minderausgabe um 35 Millionen € und der globalen Minderausgabe Personal um 20 Millionen € übt etwas Druck aus. Bezüglich der Veranschlagung von Mitteln in Höhe von 4 Millionen € für die Schülerbeförderung wurde darauf verwiesen, dass nach wie vor eine Änderung des Schulgesetzes nicht vorliege.
Des Weiteren verwies der Präsident an einigen Punkten auf die Veranschlagung von Mitteln aus dem Konjunkturprogramm II für die Kommunen sowie auf einige Punkte im Einzelplan 05. Darauf werde ich im Rahmen meiner Ausführungen zu den entsprechenden Einzelplänen kurz eingehen.
Die SPD-Fraktion brachte in der Generaldebatte zum Ausdruck, dass es als positiv zu werten sei, dass die Landesregierung auch angesichts der aktuellen Entwicklung keine Nettoneuverschuldung ins Auge gefasst habe. Probleme sieht sie aber bei der Umsetzung der globalen Minderausgaben. Hinsichtlich der Schülerbeförderung ist sie optimistisch, dass noch vor der Sommerpause die entscheidende Novellierung des Schulgesetzes vorliegen wird.
Einen Schwerpunkt sieht die SPD-Fraktion in der Schulsanierung. Sie betonte, dass sie die Freigabe der Mittel für große Baumaßnahmen im Umfang von bis zu 5 Millionen € ohne Beteiligung des Ausschusses für Finanzen nicht befürworte.
Die CDU-Fraktion sah zwei grundlegende Botschaften in dem Entwurf des Nachtragshaushalts. Erstens. Es gibt viele Investitionsmittel. Und zweitens. Die Zeiten werden härter. Klärungsbedarf sah sie unter anderem bei den für die Schülerbeförderung veranschlagten Mitteln; denn bei der grundsätzlich sinkenden Schülerzahl müssten eigentlich auch die dafür bereitgestellten Mittel reduziert werden.
Die FDP-Fraktion kritisierte ebenfalls die geplante Grenze bei 5 Millionen € für die Vergabe von Mitteln für Bau
maßnahmen. Sie sah außerdem eine ganze Reihe von finanziellen Spielräumen bei den einzelnen Ressorts, die nur unzureichend genutzt würden, um Sonderwünsche gegenzufinanzieren.
Seitens der Fraktion DIE LINKE wurde darauf verwiesen, dass die grundsätzliche Kritik am Entwurf eines Nachtragshaushalts bereits in der Landtagssitzung geäußert worden sei; es werde Änderungsanträge zu einzelnen Punkten geben. Auch sie sprach sich gegen die 5-Millionen-Euro-Grenze bei Baumaßnahmen aus.
Außerdem begrüßte sie, dass nun endlich Mittel für die Ausdehnung der Schülerbeförderung eingestellt würden, und verwies darauf, dass ein Vorschlag zur Änderung des Schulgesetzes von der Fraktion DIE LINKE bereits bei den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2008/2009 eingereicht worden sei, auf den die Koalitionsfraktionen gern zurückgreifen dürften. Die Fraktion DIE LINKE forderte nochmals, zusätzliche Mittel für Neueinstellungen im Jahr 2009 bereitzustellen.
An die Grundsatzdiskussion schloss sich die Diskussion zu den Einzelplänen 01 und 04 an. Der Ausschuss für Finanzen entschloss sich nach längerer Debatte einstimmig für die Ausbringung eines Sperrvermerkes bei Kapitel 01 01 Titel 812 15. Eine Entscheidung des Ältestenrates zum Einbau einer Schranke im Parkhaus Bärstraße steht noch aus.
Beim Einzelplan 04 - Ministerium der Finanzen - wurde der geplante Zuschuss an das Landesinformationszentrum durch das Finanzministerium in Höhe von 180 000 € in einen Antrag der Koalitionsfraktionen gefasst, der letztlich zurückgezogen wurde.
Die abschließende Beratung zu dem Entwurf eines Nachtragshaushalts fand in der 67. Sitzung des Finanzausschusses am 2. April 2009 statt. Dazu lagen die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor. Auf Änderungen durch die Fachausschüsse gehe ich bei den betreffenden Einzelplänen ein.
Darüber hinaus gab es einen Formulierungsvorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zum Gesetzentwurf. Vonseiten der Koalitionsfraktionen gab es zwölf Änderungsanträge. Von der FDP-Fraktion gab es drei Änderungsanträge; einer davon war sehr umfangreich und betraf fast alle Einzelpläne. Von der Fraktion DIE LINKE lag der bereits überwiesene Änderungsantrag vor. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Debatte noch eine Reihe Änderungen mündlich beantragt.
Ich komme jetzt zu den Einzelplänen. Dabei werde ich nur auf wesentliche Änderungen des Nachtragshaushalts eingehen, die Ihnen in der Beschlussempfehlung in der Drs. 5/1893 vorliegen. Und ich werde auf die Punkte im Entwurf des Nachtragshaushalts in der Drs. 5/1854 neu eingehen, zu denen es eine Debatte bzw. Änderungsanträge gab.
Einzelplan 02 - Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt. Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hatte dem Entwurf des Nachtragshaushalts mehrheitlich zugestimmt. Allerdings gab es einen Antrag des Ausschusses für Soziales, die Mittel für das Eine-Welt-Haus Magdeburg im Einzelplan 02 zu belassen. Dieser Beschlussempfehlung folgte der Ausschuss für Finanzen mit fünf Jastimmen bei vier Enthaltungen in der Hoffnung, dass sich die beiden Fachausschüsse bis zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2010/2011 in dieser Frage einigen.
Einzelplan 03 - Ministerium des Innern. Auf Empfehlung des Innenausschusses wurden bei Kapitel 03 20 - Landespolizei - die Ansätze für Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie für den Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen um insgesamt 108 000 € erhöht. Zur Deckung wurden die Einnahmen aus der Erstattung von Einsatzkosten anderer Bundesländer erhöht.
Einstimmig wurde auch der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Kapitel 03 31 - Brandschutz- und Katastrophenschutz Land - angenommen; der Zuschuss an den Landesfeuerwehrverband wurde um 8 000 € erhöht.
Ebenfalls einstimmig wurde der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Kapitel 03 43 - Statistisches Landesamt - angenommen, der eine zusätzliche Stelle zum Ziel hatte, um die erhebliche Aufgabenerweiterung und -verdichtung, die sich aus der Durchführung des FAG und des Gemeindefinanzreformgesetzes ergeben, abfangen zu können.
Grundsätzliche Debatten gab es um den Änderungsantrag der FDP-Fraktion bei Kapitel 03 70 - Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt. Die FDP beantragte, der Stiftung bereits mit dem Nachtragshaushalt zusätzliche Investitionsmittel als Ausgleich für die im Jahr 2008 nicht abgerufenen Mittel einzustellen. Die FDP-Fraktion hatte dafür eine Vielzahl von Refinanzierungsvorschlägen in den einzelnen Ressorts zusammengetragen, die ich jetzt im Einzelnen nicht benennen werde. Da die Gedenkstätten Moritzplatz und Lichtenburg Investitionsmittel für das Jahr 2009 erhalten, entschied der Ausschuss mehrheitlich, dass mit dem Doppelhaushalt 2010/2011 wieder Mittel eingestellt werden sollten. Der FDP-Antrag wurde abgelehnt.
Einzelplan 05 - Ministerium für Gesundheit und Soziales. Bei Kapitel 05 02 gab es die bereits erwähnte Änderung, das Eine-Welt-Haus Magdeburg in Einzelplan 02 zu belassen.
Bei Kapitel 05 17 - Kinder, Jugend und Familie - wurde der in den letzten Wochen heiß umstrittene, aber gesetzlich verankerte Zuschuss für die Sprachstandsförderung aus den Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände in Höhe von 200 000 € herausgenommen und in voller Höhe mit 300 000 € einstimmig bei Titel 534 63 eingestellt.
Heftig diskutiert wurde über das Kapitel 05 21, da das Ministerium hinsichtlich der Kosten für den Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Investitionsbank nicht aussagefähig war. Die gewünschte Aussage erhielt der Ausschuss dann bei der Behandlung des Einzelplans 13 vom Direktor der Investitionsbank.
Ausgangspunkt der Debatte war die Belastung des Landessportbundes im Haushaltsjahr 2010, wenn für die Jahre 2009 und 2010 bezahlt werden muss. Damit steht dem Sport selbst für das Jahr 2010 weniger Geld zur Verfügung. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden die Erläuterungen zur Sportförderung entsprechend dem jetzt erreichten Stand ergänzt. Bei dem Titel „Schuldendiensthilfen für den LSB“ wurde dem Vorschlag des Ausschusses für Soziales gefolgt und ein Sperrvermerk ausgebracht.
Einzelplan 06 - Kultusministerium - Wissenschaft und Forschung. Diskussionen gab es bei Kapitel 06 11 - Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Der Zuschuss
an den Betrieb wird laut Entwurf des Nachtragshaushaltsplans um 100 000 € aufgestockt. Bisher mussten die Universitäten innerhalb ihres Budgets neue Stellen erarbeiten. Eine Aufstockung des Budgets für zusätzliche Stellen war nicht vorgesehen. Allerdings wurde der Antrag der FDP, hier einen Sperrvermerk auszubringen, mehrheitlich abgelehnt.
Einzelplan 07 - Kultusministerium - Bildung und Kultur. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, bei Kapitel 07 83 - Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie - 524 000 € mehr einzustellen, um das Grab von Königin Editha und andere archäologische Funde zu sichern, wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen.
Der Beschlussempfehlung des Fachausschusses, bei diesem Kapitel bei Titel 681 71 - Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke - die Verpflichtungsermächtigungen und die einzelnen Jahresscheiben zu ändern, wurde ebenfalls gefolgt.
Einzelplan 08 - Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Hierzu lagen drei Änderungsanträge der FDP-Fraktion vor. Zwei wurden mehrheitlich abgelehnt, der dritte wurde zurückgezogen. Auch hierbei ging es um Refinanzierungsvorschläge für die Investitionsmittel der Stiftung Gedenkstätten.
Einzelplan 09 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Eine Debatte gab es um den Zuschuss zur Landesgartenschau in Aschersleben in Höhe von 675 000 €. Diese Summe zur Verfügung zu stellen, war im vergangenen Jahr vom Finanzausschuss abgelehnt worden. Ende des Jahres 2008 hatte das MLU gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit die Summe aus den beiden Haushalten zusammen und beim Finanzministerium eingereicht, aber nicht die Freigabe beantragt. Nun war sie ohne Einsparungen des Ministeriums im Nachtragshaushalt aufgetaucht. Trotz Kritik auch vonseiten der Koalitionsfraktionen wurde der Antrag der FDP-Fraktion, die Mittel zu streichen, von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hatte die Bitte an den Ausschuss für Finanzen gerichtet, den Ansatz bei Titelgruppe 99 im Einzelplan 13 um 530 000 € zur Sicherstellung EU-konformer Förderverfahren und Umsetzung der Ergebnisse des Health Checks zu erhöhen. Da das Ministerium eine entsprechende Refinanzierung aus dem Kapitel 09 80 - Landesforstbetrieb - nachweisen konnte, übernahmen die Koalitionsfraktionen diesen Antrag.
Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung. Bei Kapitel 13 01 - Steuern - gab es auch aufgrund der Anregungen aus den Ausführungen des Landesrechnungshofs die Debatte um die Ausweisung der Steuermindereinnahmen, da bei den Umsatzsteuermindereinnahmen nur der Gesamtanteil ausgewiesen wurde und nicht der Landesanteil und der kommunale Anteil. Die Erläuterungen wurden entsprechend geändert.
Bei Kapitel 13 02 - Allgemeine Bewilligungen - lag ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, bei den Personalverstärkungsmitteln 8 Millionen € für 400 Neueinstellungen für das Haushaltsjahr 2009 zu nutzen. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Bei Kapitel 13 12 - Finanzzuweisungen an die Gemeinden - lagen ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und insgesamt vier Änderungsanträge der Fraktion
DIE LINKE vor. Der Antrag der Koalitionsfraktionen schlug eine Erhöhung der Erstattungen an die Investitionsbank um 100 000 € vor, um den wirtschaftspolitischen Dialog des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit und die Steuerung von Förderprogrammen zu sichern. Die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE liegen Ihnen vor. Sie wurden im Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt.
Die Titel zum geplanten Entschuldungsprogramm erhielten einen Sperrvermerk.
Zu Kapitel 13 15 - Zuschüsse an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften -, das bisher nicht Bestandteil des Nachtragshaushaltes war, gab es einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Erhöhung der Zuschüsse aufgrund der Tariferhöhung für Angestellte und deren Übernahme für Beamte um insgesamt 945 000 €.
Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und der FDPFraktion gab es bei Kapitel 13 30 - Investitionen gemäß Zukunftsinvestitionsgesetz. So wurden die ursprünglich geplanten zusätzlichen Stellen für die Umsetzung des Konjunkturprogramms II und der Kommunalentschuldung gestrichen.
Auf Beschlussempfehlung des Sozialausschusses wurden Zuschüsse in Höhe von 2 Millionen € für Investitionen in den Maßregelvollzug eingestellt.
Aus der Debatte ergab sich nach einer Auszeit der Koalitionsfraktionen, dass 13 Millionen € aus den Ansätzen der einzelnen Ministerien für Infrastrukturmittel, für Breitbandtechnologie und Breitbandversorgung zu entnehmen und wie folgt zu verwenden sind: 8 Millionen € sind für die Informationstechnologie an die Landkreise auszuweisen - pauschal nach Einwohnerzahl - und 5 Millionen € sollen in die Schulbausanierung fließen.
Einstimmig wurde beschlossen, dass alle nicht verbrauchten Mittel aus dem Konjunkturprogramm II noch in die Schulbausanierung fließen. Dieser Beschluss fehlt in der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. Er muss in die einleitenden Erläuterungen zu Kapitel 13 30 aufgenommen werden, nach dem Haushaltsvermerk „Wertgrenze kleine Baumaßnahmen“ auf Seite 24.
Ausgehend von der Debatte zum Einzelplan 20 wurde bei Kapitel 13 30 ein Drei-Sterne-Haushaltsvermerk ausgebracht, auf den ich beim Einzelplan 20 eingehe.
Bei Kapitel 13 50 - Versorgung - gab es noch eine Erhöhung des Ansatzes bei den Erstattungen an den Bund für Zusatzversorgungssysteme um 5 Millionen € wegen der höher als erwartet ausgefallenen Rentenerhöhung. Die Deckung erfolgt aus Kapitel 13 25 - Schuldenverwaltung.
Einzelplan 14 - Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr. Den Änderungen in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr wurde mehrheitlich zugestimmt, auch wenn die Kampagne gegen die Wildunfälle in allen Fraktionen nicht unumstritten war. Dem Antrag der FDP-Fraktion, zusätzliche Mittel für ein PPP-Modellprojekt im Landesstraßenbau in Höhe von 100 000 € einzustellen, wurde nicht gefolgt.
Einzelplan 20 - Hochbau. Das Ministerium brachte hierzu einen Vorschlag ein, Bauvorhaben erst ab 5 Millionen € als „große Baumaßnahme“ zu betrachten. Nach einer kurzen Debatte und einer Auszeit beschlossen die Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und der FDP, bei Kapitel 13 30 einen Drei
Sterne-Haushaltsvermerk neu zu auszubringen. Ich zitiere diesen Vermerk:
„Die Wertgrenze für kleine Baumaßnahmen wird von derzeit 1 Million € auf 5 Millionen € erhöht. Diese Regelung ist zeitlich begrenzt und erfolgt nur bei Berücksichtigung von nachfolgend dargestellten Auflagen: Für die vorgesehenen Maßnahmen sind entsprechende Liegenschafts- und Nutzungskonzepte dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr durch die jeweiligen Ressorts vorzulegen, die Ausnahmeregelung ist auf 2009 hinsichtlich der Maßnahmen begrenzt, es ist ein paralleles Verfahren durchzuführen und der Ausschuss für Finanzen ist in jeder Sitzung über die Maßnahmen zu informieren, bis zum 9. April 2009 haben die Ressorts die Bauanträge beim Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr vorzulegen, wenn nicht, wird eine Umschichtung der frei werdenden Mittel in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen vorgenommen, der Landesrechungshof ist bei allen Maßnahmen zu beteiligen.“
Bei Einzelplan 51 Kapitel 51 32 - Wirtschaftsplan Sondervermögen Grundstock - gab es keine Änderungen.
Mit der Beschlussempfehlung zum Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2008/2009 (Nachtragshaushalts- gesetz 2009) liegen Ihnen nunmehr die neuen Eckpunkte für den Nachtragshaushalt vor. Diese haben sich im Vergleich zum Entwurf der Landesregierung nicht geändert. Der Ausschuss beschloss die vorliegende Beschlussempfehlung mit 6 : 0 : 3 Stimmen.
Abschließend möchte ich mich bei den Mitgliedern des Finanzausschusses für ihre Mitarbeit und vor allem Geduld bedanken. Es haben zwar nur zwei Ausschusssitzungen stattgefunden, in denen aber aufgrund des Zeitdrucks in höchster Konzentration gearbeitet werden musste.
Danken möchte auch ich den Vertreterinnen und Vertretern des Finanzministeriums und der anderen Ministerien, dem Präsidenten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofs, die uns in den Sitzungen mit Hinweisen und Erklärungen zur Seite standen. Danken möchte ich auch dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, insbesondere Herrn Vogt.
Vor allem die abschließende Beratung des Finanzausschusses am 2. April 2009 hat vielleicht die Chance, mit einer Beratungszeit von 14:45 Stunden in die Geschichte des Landtages einzugehen.
Deshalb gilt mein besonderer Dank an dieser Stelle den Ausschusssekretärinnen Frau Kahl und Frau Gaertner für die Vor- und Nachbereitung der Sitzung. Danken möchte ich vor allem auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stenografischen Dienstes, die mit uns durchhalten mussten und kaum Chancen hatten, sich für kurze Zeit zu entspannen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf eines Gesetzes zur Garantieermächtigung des Ministeriums der Finanzen zugunsten der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale - in der Drs. 5/1784 wurde dem Ausschuss für Finanzen in der 53. Sitzung des Landtages am 19. Februar 2009 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung überwiesen.
Der Ausschuss für Finanzen hatte sich mit der Problematik vorab bereits in der 62. Sitzung am 17. Dezember 2008 befasst. Der Ausschuss beriet in der 64. Sitzung am 25. Februar 2009 über den Gesetzentwurf. In der Diskussion stellte zunächst der Finanzminister noch einmal die Position der Landesregierung dar. Mit der geplanten Anleihe soll die Chancengleichheit der NordLB im Wettbewerb wiederhergestellt sowie die Kreditversorgung der Wirtschaft gesichert werden. Das Land erwartet ein stärkeres Engagement der NordLB in SachsenAnhalt. Die Zustimmung der Europäischen Kommission liegt vor.
Anschließend ist Herr Dr. Allerkamp, Mitglied des Vorstands der NordLB, auf die Situation der NordLB eingegangen. Dabei ging es zunächst um die Frage, warum die NordLB nicht unter den Schirm der Soffin gehe. Ausschlaggebend war aus der Sicht der NordLB die auf drei Jahre begrenzte Laufzeit der Angebote. Die NordLB benötige Refinanzierungen mit einer mindestens fünfjährigen Laufzeit.
Gegen die Soffin spreche auch, dass die dafür zu zahlenden Entgelte an den Bund fließen, die Garantieentgelte für das Emissionsprogramm jedoch an das Land. Herr Dr. Allerkamp verwies des Weiteren darauf, dass die erste Emission aufgrund der Zustimmung des niedersächsischen Landtages bereits erfolgreich auf den Markt gebracht wurde.
Er griff dann ein Thema auf, das den Finanzausschuss bereits im Dezember beschäftigt hatte. Es ging um die
Frage, weshalb die Zweckgesellschaft in Luxemburg angesiedelt sei. Dazu gab es noch einmal eine ausführliche Debatte, in der der Umstand, dass das Insolvenzrecht der Bundesrepublik und Luxemburgs unterschiedlich sei, eine Rolle spielte.
Auch die Höhe des Bürgschaftsrahmens und dessen Auswirkungen auf die Belastbarkeit des Landeshaushaltes spielten in der Diskussion eine Rolle. Der Finanzminister verwies darauf, dass der Bürgschaftsrahmen vom Haushaltsgesetzgeber vorgegeben werde und dies eine politische Entscheidung sei.
Bei der Einzelberatung über die Paragrafen wurden sowohl vom Präsidenten des Landesrechnungshofs als auch vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst die in § 1 enthaltenen Worte „angemessene Konditionen“ als rechtlich zu unbestimmt dargestellt. Auf Vorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes wurde § 1 einstimmig mit der Maßgabe beschlossen, das Wort „Konditionen“ durch das Wort „Bedingungen“ zu ersetzen.