Protokoll der Sitzung vom 21.01.2010

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 70. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt der fünften Wahlperiode. Dazu möchte ich alle Anwesenden auf das Herzlichste begrüßen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Mir liegt die Entschuldigung eines Mitglieds der Landesregierung für die 37. Sitzungsperiode vor. Entschuldigt hat sich Herr Wirtschaftsminister Dr. Haseloff. Er wird erst ab 13 Uhr im Hause sein. Er nimmt an einer Veranstaltung anlässlich einer Großinvestition in Greppin teil.

Meine Damen und Herren! Ich komme zur Tagesordnung der 37. Sitzungsperiode. Die Fraktion DIE LINKE beantragt die zusätzliche Aufnahme einer Aktuellen Debatte mit folgendem Thema: Europäisches Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung - Maßnahmen der Landesregierung. Dazu, meine Damen und Herren, liegt Ihnen die Drs. 5/2375 vor.

Gemäß der Vereinbarung im Ältestenrat schlage ich vor, die Aktuelle Debatte als Tagesordnungspunkt 9 auf die Tagesordnung zu nehmen und nach der Mittagspause zu behandeln.

Die Fraktionen der CDU und der SPD beantragen die zusätzliche Aufnahme eines Gesetzentwurfes in der Drs. 5/2379. Die Drucksache liegt Ihnen vor. Der Titel lautet: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes. Die Fraktionen - so wurde mir signalisiert - haben sich darauf verständigt, dass sie bereit sind, den Gesetzentwurf als letzten Tagesordnungspunkt aufzunehmen und zu behandeln.

Meine Damen und Herren! Weitere Anträge zur Tagesordnung liegen mir nicht vor. Gibt es Wünsche, noch irgendetwas aufzunehmen? - Das ist nicht der Fall.

Ich bitte um Abstimmung über die Tagesordnung. Wer der Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist die Tagesordnung als Geschäftsgrundlage so beschlossen.

Zum zeitlichen Ablauf. Wir werden gegen 19 Uhr unsere Sitzung beschließen. Anschließend findet ab 20 Uhr die parlamentarische Begegnung beim MDR statt.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Vereidigung eines Mitglieds der Landesregierung

Herr Ministerpräsident Professor Dr. Böhmer hat mich mit Schreiben vom 8. Januar 2010 darüber informiert, dass er gemäß Artikel 65 Abs. 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt Herrn Norbert Bischoff mit Wirkung vom 1. Januar 2010 zum Minister für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt ernannt habe. Meine Damen und Herren, Ihnen liegt dazu die Drs. 5/2373 vor.

Nach Artikel 66 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ist nunmehr vor dem Landtag der Amtseid abzulegen. Herr Bischoff, ich bitte Sie, nach vorn zu kommen. Ich darf auch herzlich Ihre Familienangehörigen begrüßen. Es ist ja etwas Außergewöhnliches, et

was Besonderes, wenn man den Amtseid vor dem Landtag ablegt.

Meine Damen und Herren, ich würde Sie herzlich bitten, sich von den Plätzen zu erheben.

Herr Minister Bischoff, ich bitte Sie, die rechte Hand zu erheben und den Amtseid zu leisten. Bitte, nehmen Sie das Wort.

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetz wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.

Herzlichen Dank, Herr Bischoff. Ich gratuliere Ihnen und wünsche Ihnen Gottes Segen, viel Kraft und immer eine glückliche Hand bei der Amtsführung.

(Starker Beifall bei allen Fraktionen und von der Regierungsbank)

Meine Damen und Herren! Ich möchte in diesem Zusammenhang der ehemaligen Ministerin Frau Dr. Kuppe, die ein langjähriges Mitglied des Hauses ist und lange Zeit als Ministerin für das Land Sachsen-Anhalt gewirkt hat, von dieser Stelle aus meinen ganz herzlichen Dank aussprechen, auch im Namen des Hohen Hauses. Wir wünschen auch ihr viel Kraft und für den neuen Lebensabschnitt alles Gute. Sie bleibt ja Mitglied dieses Hauses, wie mir signalisiert wurde.

(Lebhafter Beifall im ganzen Hause)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt 1 abgeschlossen.

Wir kommen zu einem ganz wichtigen Tagesordnungspunkt, dem Tagesordnungspunkt 2, dem Höhepunkt eines parlamentarischen Jahres:

Zweite Beratung

a) Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2010/2011

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2189

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 5/2370

b) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 (Haushaltsgesetz 2010/2011 - HG 2010/2011)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2190

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 5/2371

Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/2377 und 5/2382

Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/2380 und 5/2381

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu diesem Tagesordnungspunkt haben sich die Fraktionen in der Sitzung des Ältestenrates am 14. Januar 2010 auf das folgende Verfahren verständigt:

Zunächst erfolgt die Berichterstattung durch die Vorsitzende des Finanzausschusses zum Haushaltsbegleitgesetz 2010/2011 und zum Haushaltsgesetz 2010/2011. Für die anschließende Debatte wurde eine Gesamtredezeit gemäß der Struktur F vorgesehen, also 180 Minuten. Nach der Tabelle entfallen auf die LINKE 34 Minuten, die CDU 51 Minuten, die SPD 32 Minuten und die FDP 13 Minuten. Die Landesregierung hat eine Redezeit von 50 Minuten. Ich bitte darauf zu achten, dass im Rahmen der Redezeit Änderungsanträge und gegebenenfalls Entschließungsanträge mit einzubringen sind.

Traditionell beginnen wir mit der so genannten Generaldebatte zum Einzelplan 02. Danach werden die anderen Einzelpläne zur Debatte gestellt. Mir wurde signalisiert, dass nach der Einbringung durch die Berichterstatterin für die Landesregierung der Minister der Finanzen das Wort nehmen möchte. Anschließend wollen wir dann in die Debatte eintreten.

Meine Damen und Herren! So viel zu den formalen Dingen, die zum Tagesordnungspunkt 2 zu sagen waren.

Ich bitte nun die Abgeordnete Frau Dr. Klein, zur Berichterstattung über die vom Ausschuss für Finanzen unterbreitete Beschlussempfehlung das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Da es heute die erste Sitzung des Landtages im neuen Jahr ist, wünsche ich Ihnen noch alles Gute für dieses Jahr, Glück, Gesundheit, Wohlergehen und viele Einfälle für eine schöpferische Tätigkeit als Abgeordnete.

Als Berichterstatterin habe ich im Auftrag des Ausschusses für Finanzen den Bericht über die Beratung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 und zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2010/2011 zu erstatten.

Die beiden Gesetzentwürfe wurden von der Landesregierung in der 64. Sitzung des Landtages am 8. Oktober 2009 in erster Lesung in den Landtag eingebracht. Sie wurden an alle Ausschüsse, ausgenommen den Ausschuss für Petitionen und den Ausschuss für Wahlprüfung, überwiesen.

Während der Beratung über die Gesetzentwürfe erhielten wir die Ergebnisse der November-Steuerschätzung, die bei der Behandlung des Einzelplans 13 berücksichtigt wurden. Aufgrund der späten Einbringung des Haushalts wurde ebenso der vorläufige Haushaltsabschluss des Jahres 2009 berücksichtigt. Dieser wurde in der 90. Sitzung des Finanzausschusses am 11. Januar 2010 behandelt.

Insgesamt gab es sowohl im Finanzausschuss als auch in den Fachausschüssen eine umfangreiche Diskussion über die Gesetzentwürfe. Allein der Finanzausschuss tagte 13-mal zu den Gesetzentwürfen. Auf alle Änderungen und Diskussionspunkte kann ich leider nicht eingehen. Ich werde mich wie üblich auf die wichtigsten konzentrieren.

Zunächst zu den wichtigsten Eckdaten des Entwurfs des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2010 und 2011:

Der Entwurf der Landesregierung sah Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 9 944 128 200 € für das Haus

haltsjahr 2010 und 9 815 180 000 € für das Haushaltsjahr 2011 vor. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen war auf einen Betrag von 2 437 115 800 € für das Haushaltsjahr 2010 und auf einen Betrag von 2 317 945 700 € für das Haushaltsjahr 2011 festgelegt worden. Die Landesregierung sah eine Nettokreditaufnahme in Höhe von bis zu 662 007 700 € im Haushaltsjahr 2010 und von bis zu 534 188 900 € im Haushaltsjahr 2011 vor.

In § 18 Abs. 2 des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2010/2011 wurde festgelegt, dass aus der Finanzausgleichsmasse für die Jahre 2010 und 2011 ein Betrag von jeweils 35 Millionen € entnommen wird.

Der Finanzminister wies in seiner Einbringungsrede zum Entwurf des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 am 8. Oktober 2009 darauf hin, dass in den Eckwerten des Haushaltsplans für die Jahre 2010 und 2011 die Konjunkturpaktmittel enthalten seien. Als weitere Eckpunkte des Entwurfs des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 nannte er unter anderem die Personalausgaben in Höhe von rund 2,5 Milliarden €, die Kommunalzuweisungen in Höhe von fast 1,6 Milliarden € und die Zinsausgaben in Höhe von 900 Millionen €. Die Zuweisungen für Investitionen beliefen sich für das Haushaltsjahr 2010 auf einen Betrag von knapp 1,6 Milliarden € und für das Haushaltsjahr 2011 auf einen Betrag von 1,3 Milliarden €. Des Weiteren wies der Finanzminister darauf hin, dass das Haushaltsvolumen abnehme, da unter anderem die Mittel aus dem Solidarpakt abgeschmolzen würden.

In der Generalaussprache im Ausschuss für Finanzen am 21. Oktober 2009 machte traditionell der Landesrechnungshof seine Ausführungen. Der Präsident wies unter anderem darauf hin, dass die Landesregierung unabhängig von den Rahmenbedingungen selbst alles tun müsse, um die Konsolidierung fortzusetzen und damit auch das Vertrauen in die finanzielle Handlungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte zu sichern.

Das strukturelle Defizit ist in den vergangenen Jahren weiter gewachsen. Der Präsident kritisierte, dass der Abbau des strukturellen Defizits verschoben werde und echte Einsparungen kaum zu sehen seien. Zumindest für ihn sei finanzpolitisch nicht nachvollziehbar, warum auf Einschnitte in Leistungsgesetze verzichtet werden solle. Darüber hinaus gab es noch grundsätzliche Bemerkungen zu den voraussichtlichen Auswirkungen des Jahresabschlusses 2009, zum Personal, zum Problem der Bindung von Drittmitteln und zu den Diskussionen über das geplante FAG und dessen Widerspiegelung im Entwurf des Haushaltsplanes.

Die Fraktion DIE LINKE betonte, sie werde sich im Rahmen der Haushaltsberatungen schwerpunktmäßig auf die Kommunalfinanzen, auf die Neueinstellung von Personal, insbesondere von Referendaren und Anwärtern, sowie auf eine Ausfinanzierung der Tarifsteigerungen beim Personal der Hochschulen konzentrieren. Außerdem sah sie grundsätzlichen Diskussionsbedarf zu § 7 des Entwurfs des Haushaltsgesetzes, bei dem sie wie auch der Landesrechnungshof erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geltend machte. Außerdem kritisierte sie Artikel 4 des Entwurfs des Haushaltsbegleitgesetzes, nach dem die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer künftig gänzlich dem Land zufallen sollten.

Aus der Sicht der SPD-Fraktion war der vorliegende Haushaltsplanentwurf insofern bedenklich, als er eine Neuverschuldung ausweise. Dennoch sei der Haushalts