Norbert Bischoff
Sitzungen
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich gleich ein Lächeln auf Ihren Gesichtern sehe, gebe ich zu: Wir haben die Chance, die manche hier nicht haben, über das, was wir zu Hause nicht klären können, dann im Landtag ausgiebig zu diskutieren.
In dieser Frage sind wir tatsächlich auch unterschiedlicher Meinung. In den letzten beiden Sitzungen des Sozialausschusses - vielleicht auch im Bildungsausschuss, das weiß ich nicht genau - ist dieses Thema ausgiebig beredet worden. Ich sage auch: Dank der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Herrn Bönisch - da das gerade Halle betrifft - ist das auf die Tagesordnung gekommen. All die Jahre zuvor stand es nicht auf der Tagesordnung, zumindest nicht dieses Problem, das die Förderschulen, die Nachmittagsbetreuung und die Ferienbetreuung betrifft. Das möchte ich erst einmal sagen.
Aber es ist richtig: Wenn es dann erwähnt wird und irgendwo auftaucht, dann muss man sich des Problems annehmen. Und das haben wir auch getan. Man muss deutlich sagen - Frau Bull hat das sehr eindrucksvoll deutlich gemacht -: In den Förderschulen sind eben zwei - ich möchte es einmal so nennen - Arten von Kindern, die einen, die nach einer Einzelfallprüfung Eingliederungshilfe nach SGB IX und SGB XII bekommen können, und die anderen, die emotionalen Förderbedarf haben, also die „schwierigen“ Kinder, bei denen der soziale Hintergrund etwas schwieriger ist. Sie sind auch dort, jedoch wird bei ihnen der gleiche Förderbedarf nicht anerkannt.
Das Problem, dies zusammenzubringen, haben wir nur dort. In allen anderen Bereichen - im Kindergartenbereich, im Kitabereich und im Krippenbereich - ist das nicht so; dort ist die Integration - ich hoffe, auch immer mehr die Inklusion - gelungen. Im Bereich der Förderschulen haben wir es noch nicht, und deshalb plädiere ich in Bezug auf alle Programme, auch auf die, die später greifen, dafür, das inklusiv zu machen. Im besten Fall sollten wir die gemeinsame Beschulung in naher Zukunft hinbekommen.
Ich bin froh, dass es zwischen dem Sozialministerium und dem Kultusministerium zumindest gelungen ist - auf der Arbeitsebene ist das gut gelungen; das war in den Ausschüssen deutlich zu spüren, das haben die Abgeordneten, die dort waren, auch anerkannt -, einen gangbaren Weg zu finden und zu sagen: Wir gestalten den Alltag in der Förderschule so - das brauchen die Kinder dort auch -, dass dort Abwechslung herrscht und dass die Bildungsangebote so sind, dass sie sie wahrnehmen können - dort sind ja Kinder mit geistigen und anderen Behinderungen -, und dass wir den Tag so strecken, dass die Angebote nicht nur bis 15 Uhr oder 15.30 Uhr
oder vielleicht auch 16 Uhr reichen, sondern bis zu der Zeit, zu der der Bus abfährt. Denn es ist wichtig, dass dort keine Lücke entsteht.
Dann müssen wir - das habe ich letztens gesagt - weitersehen. Wenn das umgesetzt ist, möchte ich sehen, wo noch Bedarf besteht. Wenn noch Bedarf besteht, dann müssen wir uns mit ihm beschäftigen. Es wird immer von einem Bedarf gesprochen und es wird behauptet, die Sozialagentur mache das alles nicht ordentlich oder wimmele die Antragsteller ab. Ich möchte nicht behaupten, dass das nicht vorkommt, aber es ist eine Unterstellung, zu behaupten, dass sie das generell so täten. Gegen diese Unterstellung wehre ich mich. - Das gilt es also erst einmal umzusetzen.
Die Ferienangebote sind ebenfalls ein großes Problem. Das Kultusministerium hat versucht - das kann nicht gleich in den Winterferien umgesetzt werden -, mit den Jugendämtern einen Weg zu finden. Denn in vielen Landkreisen gibt es das Problem nicht, weil dort die Jugendämter unkompliziert regeln, dass diese Kinder eine Ferienbetreuung in den Einrichtungen erhalten. Meistens sind es die Kindertagesstätten oder Horte, wo sie in den Sommerferien unterkommen können. Das wollen wir per Erlass regeln.
Ein Problem besteht darin, dass Eltern rechtzeitig anmelden sollten, dass sie für ihre Kinder für die Ferienzeit im Sommer oder im Winter nächsten Jahres eine Betreuung brauchen. Die Jugendämter müssen sich darauf einstellen können, eine Vermittlerrolle zu spielen. Natürlich müssen die Eltern - das haben wir jetzt auch mitbekommen - aktiv werden und müssen ihre Kinder dort anmelden, aber das Jugendamt kann dabei eine Vermittlerrolle spielen. Diesbezüglich besteht noch Gesprächsbedarf zwischen den Jugendämtern, dem Sozialministerium und dem Kultusministerium. Eine erste Abstimmung hat erst am letzten Mittwoch stattgefunden.
Wenn wir beides umgesetzt haben - es ist eine wichtige Angelegenheit, dass diese Kinder einen Anspruch auf außerschulische Bildung und Teilhabeangebote haben; deshalb finde ich den ersten Absatz schon richtig -, dann müssen wir einmal sehen, welche Lücken tatsächlich noch da sind und welcher Bedarf noch gedeckt werden muss. Anders kann man es, glaube ich, nicht regeln. Eine andere Möglichkeit sehe ich zurzeit nicht.
Ich bin froh, dass wir das so unkompliziert hinbekommen haben. Es war zugegebenermaßen ein längerer Prozess, aber dass er jetzt auf dem Weg ist, halte ich für richtig. Das Ziel muss immer sein, dass wir wirklich inklusiv denken und inklusive Möglichkeiten schaffen, und möglichst wenig Sonderangebote. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist unbestritten, dass die Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt prioritäre Bedeutung hat, zumal die demografische Entwicklung und der Fachkräftemangel noch einmal besonders augenscheinlich werden lassen, dass wir die jungen Leute brauchen. Dass das der Landesregierung bewusst ist, haben Sie, Herr Mewes, sehr deutlich gesagt.
Es gibt tatsächlich nicht nur eine Vielzahl von Programmen, die auf der Landesebene, zum Beispiel durch das Wirtschaftsministerium und durch das Kultusministerium, aufgelegt worden sind. Ich denke nur an das Programm „Schulerfolg sichern“, das zusammen mit dem Sozialministerium initiiert worden ist.
Es gibt auch unheimlich viele Netzwerkstrukturen auf der Ebene der Landkreise. Es gibt Programme, die die EU auflegt. Es gibt die Bundesagentur für Arbeit und die Argen, die das individuell zuschneiden. Es gibt dafür Bundes- und EU-Mittel. Vor allen Dingen gibt es eine stark differenzierte Trägerlandschaft, die aus freien, gemeinnützigen und gewerblichen Trägern besteht. Es gibt also eine Vielzahl von Dingen neben denen, die Sie genannt haben.
Wenn man sich dann noch einmal die Differenzierung der Träger nach Rechtskreisen, nach kommunalem Umfeld sowie nach Bund und EU ansieht, dann stellt man fest, dass es schwierig wird, einen Überblick über das Feld der Jugendberufshilfe zu behalten. Diesen Überblick zu gewinnen, das war - das habe ich mir sagen lassen - das Thema im Jugendhilfeausschuss.
Es kommt noch ein schwieriger Punkt hinzu. Sie sagten zu Recht - wir alle beklagen es -, dass die Jugendhilfeplanung vor Ort das Thema gar nicht aufnimmt. Sie nimmt es nicht auf, weil es nachrangig ist. Vorrangig sind das SGB II und das SGB III. Alles andere soll später stattfinden. Letztlich hat sich die Jugendhilfeplanung ein Stück weit herausgezogen.
Ich finde es aber richtig, dass sich der Landesjugendhilfeausschuss mit dem Thema beschäftigt. Sie nehmen jetzt die Vorstellungen des Landesjugendhilfeausschusses zum Anlass - das hätte jede andere Fraktion auch tun können -, um die Landesregierung mit der Festlegung einer Koordinierungsstelle zu beauftragen.
Ich frage mich bei den drei Punkten, die Sie in Ihrem Antrag genannt haben, wie man das angesichts der Vielzahl von Anbietern in der Trägerlandschaft und von Programmen machen soll. Ich frage mich, wie viele Personalstellen diese Koordinierungsstelle haben soll, damit man dort überhaupt einen annähernden Überblick gewinnen kann.
Deshalb finde ich den Vorschlag akzeptabel - der muss auch im Landesjugendhilfeausschuss beredet worden sein; die, die dabei gewesen sind, können es vielleicht bestätigen -, dass man sich vor der Einrichtung einer solchen Stelle erst einmal einen Überblick über das vorhandene Feld verschaffen muss und dass man eruieren muss, wie man das austauschen kann, wie die IstAnalyse ist und was sozusagen in Sachsen-Anhalt stattfindet.
Dazu hat man sich mit der Fachabteilung des Sozialministeriums in Auswertung der Beschlusslage des Landesjugendhilfeausschusses mit dem Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt, der die Arbeit des Landesjugendhilfeausschusses im Vorfeld der Beschlussfassung intensiv begleitet, ausgetauscht. Man hat ihn gebeten - das wissen Sie wahrscheinlich auch - ein Förderprojekt zu konzipieren, in dessen Ergebnis eine Analyse der Ist-Situation der Jugendberufshilfe in Sachsen-Anhalt vorliegen soll.
Dieses Konzept soll Auskunft geben insbesondere über die Entwicklung der Zielgruppen, über Angebotsstrukturen, über Konzepte der Jugendberufshilfe vor Ort, über
die Qualitätsstandards sowie über die Kooperationsstrukturen und die Informationswege.
Solch ein Überblick - das möchte ich sagen - ist erst einmal notwendig, um eine Strukturentscheidung zu treffen und sagen zu können, ob wir eine Landeskoordinierungsstelle Jugendberufshilfe überhaupt brauchen.
Was wir auf keinen Fall brauchen, das ist eine zusätzliche Stelle, die in dieser ganzen vernetzten oder nicht vernetzten Struktur ein zusätzliches Hemmnis bildet, weil sie etwas Ähnliches macht, was andere auch tun, oder weil sie sich verzettelt, weil vorher noch gar kein Konzept vorliegt.
Wir wollen wissen, wie die Akteure vor Ort, also die Vertreter der Bundesanstalt für Arbeit, die Vertreter der Optionskommunen, der Jugendhilfe, der Schulen, der freien, der gemeinnützigen und der sonstigen Träger die Situation vor Ort selbst wahrnehmen. Wir wollen auch wissen, wie vor Ort das Ineinandergreifen von Hilfen und anderweitigen Maßnahmen funktioniert und ob man hinsichtlich der Bedarfsdeckung eine verbesserte Einschätzung vornehmen kann.
All das soll zunächst die Grundlage für die mögliche Einrichtung einer solchen Landeskoordinierungsstelle sein, wenn festgestellt worden ist, dass sie ein geeignetes Instrument zur passgenauen und effizienten Vernetzung diese Dinge ist.
Das verabredete Konzept ist unterdessen vorgelegt worden. Es wird von der Fachabteilung des Sozialministeriums grundsätzlich als geeignet eingestuft. Es ist verabredet, dass die skizzierte Analyse binnen eines Jahres umgesetzt wird. Dazu soll - das wissen Sie auch - im nächsten Jahr eine Landeskonferenz stattfinden. Erst wenn die Ergebnisse der Landeskonferenz vorliegen, macht es Sinn, über diesen Antrag und darüber nachzudenken, ob wir das überhaupt brauchen. - Vielen Dank.
Sie freuen sich so sehr darüber, meine Damen und Herren von der FDP? - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Dr. Hüskens meint, ich könnte die Rede zu Protokoll geben. Das wäre wieder etwas Neues.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich ausdrücklich bei den Mitgliedern und insbesondere auch bei den Vorsitzenden des Sozialausschusses und des Ausschusses für Recht und Verfassung dafür zu bedanken, dass wir bei der Fülle der Gesetze, die wir in den Ausschüssen hatten, zu dem Punkt gekommen sind, an dem wir jetzt angelangt sind. Es ist ein umfangreiches Gesetz. Das war auch in der Vorbereitung im Ministerium so. Herr Strebinger, dessen Herzblut daran hängt, ist hier. Er ist einer derjenigen, die dabei mit gelitten und mit gestritten haben. Ich glaube, es ist ein guter Kompromiss, wie er bis jetzt bei jedem Gesetz gefunden worden ist.
Ich finde, dass es zu den Rollen der Legislative und der Exekutive gehört, dass ein konstruktiver Streit im Ausschuss stattfindet. Das war auch so, auch mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. Wenn am Ende das möglichst Beste dabei herauskommt, dann ist es richtig.
Am Anfang hat die FDP-Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf auch ein Stückchen Druck gemacht und gesagt: Ihr
müsst ein bisschen kommen. Das haben wir dann auch gemacht. Aber da man doch so lange gebraucht hat und ich schon Befürchtungen hatte, ob wir das noch bis zum Ende der Wahlperiode hinbekommen, bin ich sehr dankbar, dass es heute so weit ist. Also Dank an alle, die mitgemacht haben.
Hauptziel des Gesetzes ist der Schutz der Würde der Menschen, die pflegebedürftig sind, und das Ziel, deren Interessen und Bedürfnisse in den Mittelpunkt zu stellen. Dem dienen alle Regelungen, die im Gesetzentwurf enthalten sind, ob es sich um Teilhaberegelungen, Mitbestimmungsregelungen, die gesamte Frage von Kontrolle und gemeinschaftlichen Prüfungen der zwei Prüfinstitute handelt. Alles dient dazu, die Würde der Menschen und ihre Interessen in den Mittelpunkt zu rücken. Das finde ich absolut richtig. Auch dieses Beratungsangebot für die selbstorganisierten Wohngemeinschaften aufzunehmen, ist eine richtige Zielstellung.
Also noch einmal herzlichen Dank. Ich will den Rednern und Rednerinnen nicht alles vorwegnehmen. Vielen Dank für die Beratung. Ich bitte um Zustimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nur in Ergänzung meines Beitrags vom 18. März 2010 etwas vortragen. Ich habe damals deutlich gemacht, wie meine Stellungnahme zu dem Thema ist. Ich habe damals nicht die Meinung der Landesregierung wiedergegeben, sondern die, die dazu vonseiten der SPD vertreten wird, nämlich dass wir für eine solidarische Finanzierung sind.
Mittlerweile sind einige Dinge klarer geworden. Auch das, was ich am 18. März 2010 gesagt habe, ist jetzt konkretisiert geworden. In der nächsten Woche wird das
Vorhaben wahrscheinlich im Bundestag verabschiedet werden.
Sozusagen der andere Teil der Landesregierung will die Finanzierung sicher und auch demografiefester machen und hat sich für die Einführung der einkommensunabhängigen Zusatzprämie ausgesprochen, sodass wir uns aus Koalitionsgründen im Bundesrat, würde dort abgestimmt, der Stimme enthalten würden. Daher nehme ich an, dass die Koalitionsfraktionen dem vorliegenden Antrag heute nicht zustimmen werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zuallererst bedanken für die konstruktive Beratung und Auseinandersetzung im Ausschuss. Das ist übrigens nach langer Zeit eine Novellierung dieses Behindertengleichstellungsgesetzes gewesen, das zurückzuführen ist, Herr Eckert, auf die Initiative des Landesbehindertenbeirates. Er hat inhaltlich wesentlich dazu beitragen und hat es auch begleitet. Von daher sind vielleicht manche kritische Anfragen, die noch gekommen sind, sicherlich richtig, aber im Großen und Ganzen ist es das Verdienst des Beirates, der das eingebracht und begleitet hat.
- Das wollte ich nur sagen, weil es ein wenig anklang, als wäre der Beirat nicht so richtig damit einverstanden. Ich glaube schon, es ist auch auf ihn zurückzuführen. Deshalb mein ausdrücklicher Dank verbunden mit der Bitte um weitere - -
- Ich habe gesagt, die größeren Teile des Gesetzes, Herr Dr. Eckert, sind vom Behindertenbeirat mitgetragen und initiiert worden. Deshalb mein herzlicher Dank. Natürlich ist immer noch mehr zu machen. Ich hoffe, dass auch weiterhin eine solche konstruktive Beratung und Begleitung durch den Behindertenbeirat möglich ist.
Die Schwerpunkte der Politik zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sind im Gesetzentwurf enthalten. Ich nenne nur das Benachteiligungsverbot, die Barrierefreiheit im umfassenden Sinne, die Beteiligung von Menschen mit Behinderung an politischen Entscheidungen, die Interessenvertretung und im weitesten Sinne - das haben wir noch vor uns - von Inklusion und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Ich habe zwei Zitate, die ich vorbringen möchte. Diese habe ich beim Blättern wiedergefunden. Sie stammen aus der Zeit, als ich Stadtrat war. Verschiedene Städte haben der Erklärung von Barcelona zugestimmt. Ich weiß gar nicht, wann das war, ich glaube, 1995. Das finde ich in unserer Diskussion sehr wichtig. Hier steht,
dass die Grenzen zwischen Normalität und Behinderung so gut wie nicht begrifflich festgelegt sind und deshalb die Unterschiede zwischen den Bürgerinnen und Bürgern als Teil der Vielfalt verstanden werden müssen, die die Gesellschaft ausmacht, und entsprechend die Strukturen und Dienstleistungen so zu begreifen sind, dass sie von der ganzen Bevölkerung genutzt werden können.
Ich denke, die Inklusion ist die Zielrichtung dieses Gesetzes. Sie ist in vielen Teilen enthalten, obwohl sicherlich noch manches offen ist. Da gibt es in der UN-Konvention bei der Verwirklichung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Richtung Inklusion auch eine Formulierung, die ich als wichtig erachte und über die wir hier oft diskutieren. Dort heißt es, dass es Normalität ist, dass Menschen mit Behinderung Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben. Dieses bedeutet - ich zitiere -, dass grundsätzlich die allgemeinen Angebote für alle - und damit auch für Menschen mit Behinderung - geöffnet werden müssen und Sondersysteme mehr und mehr der Vergangenheit angehören und überflüssig werden.
Diese Zielrichtung können wir alle im Haus teilen. Ich glaube, an dieser Zielrichtung sollten wir weiter arbeiten. Von daher danke ich noch einmal allen für die konstruktive Mitarbeit und für die Zusammenarbeit. Das Ministerium wird sich bemühen, die Verordnungen möglichst schnell zu erlassen und umzusetzen, denn erst dann kann das Gesetz richtig wirken. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lydia Hüskens beantworte, möchte ich etwas voranstellen.
Die Feuerwehr-Unfallkasse beantragte am 12. November 2008 die Genehmigung einer Satzungsänderung, mit der ihre eigene Zuständigkeit für die Geschäftsführerbestellung festgeschrieben werden sollte. Diese Satzungsänderung wurde mit Bescheid vom 30. März 2009 durch das Sozialministerium als nicht genehmigungsfähig abgelehnt.
Hiergegen erhob die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte am 27. April Klage vor dem Sozialgericht, die sie mit dem Schriftsatz vom 23. Februar 2010 begründete. Mit Beschluss vom 15. März 2010 hat das Sozialgericht das Ruhen des Verfahrens angeordnet und das Verfahren an die Mediationsabteilung des Landessozialgerichtes übergeben.
Ein für den 26. Mai 2010 durch das Landessozialgericht anberaumtes Mediationsgespräch wurde von der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte kurzfristig abgesagt. Vom Ergebnis der Mediation bzw. des Gerichtsverfahrens hängt der Fortgang der Angelegenheit ab.
In der 75. Sitzung am 3. und 4. Juni 2010 hat sich der Ausschuss für Inneres mit dieser Frage unter Punkt 8 der Tagesordnung - Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes/Feuerwehr Leitbild - beschäftigt.
Dies vorausgeschickt, darf ich die Kleine Anfrage wie folgt beantworten.
Zu Frage 1: Zum derzeitigen Verfahrensstand im Besetzungsverfahren des Geschäftsführers der FeuerwehrUnfallkasse Mitte kann mitgeteilt werden, dass durch das Sozialgericht Sachsen-Anhalt ein Mediationsgespräch für den 29. November 2010 anberaumt wurde.
Zu Frage 2: Ein Abschluss des Verfahrens ist aufgrund des noch ausstehenden Mediationsgespräches und des anhängigen sozialgerichtlichen Verfahrens derzeit nicht absehbar.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kann nicht nur mit sechs Jahren etwas dazulernen. Das beginnt mit null Jahren und geht auch noch mit 60 Jahren weiter. Das werde ich in diesem Jahr erreichen.
Ich möchte, weil es eine gute Gelegenheit ist, das im Zusammenhang mit diesem Antrag zu machen, an dieser Stelle einmal mit einigen Dingen Schluss machen, bezüglich deren ich mich sonst immer sehr zurückhalte oder wozu ich sonst die Gelegenheit nicht erhalte.
Als im Jahr 2003 die damalige Regierung aus FDP und CDU dieses Kinderbetreuungsgesetz angepackt hat, hat
te mein Kollege Kley den Auftrag - zumindest hatte ich es damals so verstanden -, 30 Millionen € einzusparen. Ich glaube, diese Größenordnung war es. Er unterhält sich gerade. Damals wurde der Vorschlag unterbreitet, den Krippenbereich herauszunehmen, wie es in Sachsen und Thüringen war. Das hätte diese Kosteneinsparungen ungefähr gebracht.
- Ja, genau. - Dann ging auch in unserer Fraktion die Diskussion darüber los, wie man damit umgehen soll.
Da kann man eines machen. Man kann als Opposition - die Diskussion kennen meine Kollegen in der Fraktion - sagen: Wir bleiben bei der reinen Lehre, wir halten unsere Fahne aufrecht, auch wenn wir wissen, wie die Mehrheiten im Landtag sind. Meine Befürchtung ist, wir hätten die Krippenbetreuung im ersten Jahr nie wieder gekriegt. Wir hätten das, was wir hatten, nie wieder gekriegt.
Damals ist der Vorschlag geboren worden - das immer unter dem Betreuungsaspekt -, den Eltern, die leider keine Arbeit haben, zuzumuten, ihre Kinder bis mittags in den Kindergarten zu bringen und sie nachmittags selbst zu betreuen. Das haben wir damals eingebracht. Man hätte es auch sein lassen können, man hätte sagen können: Macht ihr es!
Darauf hat die damalige Regierung - die hätte es auch nicht machen müssen; die hätte sagen können, sie hat die Mehrheit, man braucht sich dem Vorschlag der SPD weder anzuschließen noch ihn zu beraten - das mitgemacht. Übrigens - das will ich an dieser Stelle auch sagen -: Es hat damals bei den ersten Gesprächen auch die Initiative mitgemacht. Das war auch der Grund dafür zu sagen: Wir machen weiter.
- Na klar. Die saßen bei uns im Zimmer des Fraktionsvorsitzenden. Ich will das mal deutlich sagen. Es war vielleicht auch kein ganz schlechter Gedanke. Dass sie es nachher, ein paar Wochen später, anders gesehen haben, mache ich ihnen auch gar nicht zum Vorwurf. Auch damals hat man weitergedacht. Und weshalb sollte eine Initiative etwas unterstützen, das als Kompromiss gedacht ist? Sie sind sozusagen - mit meinen Worten - bei der reinen Lehre geblieben.
Ich wurde dann immer - manchmal auch in meiner eigenen Fraktion bzw. Partei - so als Vater dieses Kompromisses hingestellt. Ich stehe immer noch dazu, dass es damals richtig war. - Das erst einmal zur Geschichte oder dazu, wie es gelaufen ist.
In den folgenden Jahren habe ich viele Gespräche geführt. Sie haben das wahrscheinlich auch getan. Dann ist tatsächlich ein Lernprozess eingetreten. Dieser Lernprozess ist bei mir im letzten halben Jahr besonders stark vorangeschritten - das gebe ich zu -, vor allem aufgrund der Diskussion über das Bildungsprogramm „Bildung: elementar - Bildung von Anfang an“ bzw. die Qualifizierungsinitiative „kita elementar“, was übrigens - das muss man fairerweise auch sagen - damals eingeführt worden ist. Ich will es nicht so darstellen, als hätte es nur die SPD getan.
Aber im Wege dieses Bildungsprogramms „Bildung: elementar - Bildung von Anfang an“, das davon ausgeht, vom Kind her zu denken, das berücksichtigt, dass jedes Kind, wenn es zur Welt kommt, neugierig ist, die Welt
entdecken will und Bewegungsdrang hat, unabhängig vom sozialen Status der Eltern, völlig unabhängig davon soll dieser Ansatz umgesetzt und schließlich auch weiterentwickelt werden. Der Ansatz impliziert: Wir denken vom Kind her. Wir machen die Pädagogik vom Kind her. Wir machen Bildung vom Kind her gedacht und versuchen, die Kinder so stark zu machen, dass sie eben gerade nicht von der jeweiligen Situation der Eltern oder von dem Vermögen der Eltern abhängig sind.
Da geschieht sehr viel. Es ist bemerkenswert, was da zertifiziert worden ist und in welchem Umfang sich die Erzieherinnen freiweg schulen. Da sind wir noch lange nicht durch. Wir haben eine Zielzahl von 9 000 bis zum Jahr 2013 gehabt. Wir sind noch ein Stückchen weit entfernt davon.
Ich halte diesen Ansatz für unheimlich wichtig, weil gerade die Forschung sagt, die kognitiven Fähigkeiten werden bis zum sechsten Lebensjahr grundgelegt. Ich sage: Wenn das grundgelegt ist, dann ist das auch für die Schule gut. Wer nämlich mit Freude in die Schule geht und wer sozusagen diesen Entdeckerdrang, den Drang hat, die Welt zu erfahren, wer das im Kindergartenalter mitbekommt, der hat Lust aufs Lernen und wird, wenn es um Zensuren geht, nicht demotiviert wirken, sondern vielleicht eher wie jemand, der sich sagt: Ich strenge mich wieder an. Diese Welt ist doch interessant. Das gilt übrigens auch für die Bewegung.
Ich habe die Vorstellung - sie ist im letzten halben Jahr in mir herangereift -, dass wir das Programm acht Jahre durchhalten, weil man nur über einen solchen langen Zeitraum vernünftige Ergebnisse erzielen kann, und uns dabei das Ziel setzen, auch den Übergang von der Kita zur Grundschule noch besser auszugestalten. Dies könnte zum Beispiel erreicht werden, indem auch die GrundschullehrerInnen diesen Ansatz mit verfolgen.
Ich gebe zu, dass es ein Fehlschluss gewesen ist, dass Kinder aus den genannten Familien, die ihre Kinder selbst betreuen könnten, in jedem Fall in der Lage sind, eine sinnvolle Betreuung mit dem Ziel der Bildung zu gewährleisten. Eine Betreuung durch die Familie findet in den genannten Familien oft nicht einmal statt. Die Kinder werden einfach vor den Fernseher gesetzt.
Deshalb rede ich nicht mehr von Betreuung, sondern nur noch von Bildung im Kindergarten. Denn diesen Bildungsaspekt brauchen die Kinder auch. Den brauchen sie auch viel später noch.
Wenn wir es uns leisten könnten - ich bin der Meinung, dass wir es auch sollten; ich will an dieser Stelle aber nicht in eine Haushaltsberatung übergehen -, diesen Anspruch zu erhöhen, dann könnte das - es hängt ja am Geld - schrittweise oder gleichzeitig erfolgen.
Damit sollten gerade die Kinder gefördert werden, die aus Elternhäusern kommen, die eine Betreuung mit dem Ziel der Bildung selbst nicht leisten können, weil sie sich entweder nicht darauf eingerichtet haben oder weil sie die Bildung, die ihre Kinder unbedingt brauchen, gar nicht vermitteln können. Es handelt sich um solche Eltern - das wissen wir -, die ihre Kinder nicht zur Bewegung anregen, weshalb die Kinder zu dick sind, oder die die Kinder vor den Computer oder den Fernseher setzen. Nicht alle Kinder, aber besonders die Kinder aus diesen Familien sind davon stark gefährdet.
Die Mittel brauchen wir auf jeden Fall, damit wir nicht schon ab dem Kindergarten eine Gruppe von jungen Menschen vor uns herschieben, die später diese 20 % an Schülern ausmachen werden, die einen schlechten oder gar keinen Schulabschluss haben.
Deshalb bin ich jetzt auch so ein vehementer Verfechter davon geworden zu sagen: Das müssten wir machen. Das muss dann natürlich weitergehen. Das ist sozusagen der Hintergrund, weshalb ich in so einer Art Wandlungsprozess bin.
Die Erzieherinnen vor Ort sagen: Uns ist die schrittweise Einführung der Ganztagsbetreuung wichtiger
als die Vor- und Nachbereitungsstunden, die sie auch wichtig finden, oder der Personalschlüssel.
Ich schlage übrigens vor, den Personalschlüssel zu ändern, aber nicht bezogen auf die Gruppen. Die Bertelsmann-Stiftung hat darauf hingewiesen, dass die Kinder im ersten Lebensjahr, also im Alter von null bis zu einem Jahr, eine feste Bezugsperson brauchen. Es ist eigentlich klar und augenscheinlich, dass sie nicht viele Bezugspersonen brauchen. Deshalb würde ich den Schlüssel für das erste Jahr oder für die ersten eineinhalb Jahre vielleicht ändern.
Die Bertelsmann-Stiftung sagt aber auch, dass man den Schlüssel im zweiten und dritten Jahr auf das Niveau erhöhen kann, auf dem er sich im Kindergarten befindet. Vielleicht kann man eine Verschiebung hinbekommen, damit das innerhalb des Personalschlüssels besser verteilt ist, ohne dass es gleich kostenerhöhend wirkt.
Ich halte es außerdem für richtig, den Ganztagsanspruch auf acht Stunden festzusetzen. Ich halte es übrigens für richtig, dass diejenigen, die keine Arbeit haben, ihre Kinder hinbringen und nach acht Stunden abholen können. Denn die Berechnung des Anspruchs auf zehn Stunden hat sich daraus ergeben, dass immer auch der Weg vom Kindergarten zur Arbeit und von der Arbeit zum Kindergarten berücksichtigt worden ist. Das sollte man einmal definieren.
- Doch, das halte ich für ganz richtig. Das ist eine Begrenzung, die man denjenigen durchaus zumuten könnte. Ansonsten wäre es eine Benachteiligung derjenigen, die Arbeit haben.
Dabei sollte man auch die Frage stellen, ob wir es uns im Zuge einer Novellierung leisten könnten, die Kernbildungszeit auf einen Zeitraum von - meinetwegen - 9 Uhr bis 15 Uhr festzulegen. Alles, was davor oder danach geschieht, kann man auch mit Hilfskräften - in Anführungsstrichen - leisten. Es sollte also keine riesige Kostenexplosion geben, sondern vernünftige Zahlen.
Ich möchte dem jetzt aber nicht vorgreifen. Das alles sind Dinge, die bei einer Novellierung bedacht werden müssen, über die aber vielleicht nicht so kontrovers diskutiert werden muss.
Ich halte sehr viel davon, Kinder fit zu machen für das Leben, Kinder fit zu machen für Bildung. Denn Bildung ist die Grundlage des Lebens, die Grundlage der Chancen, die man im Leben hat, und sie macht ein Stück weit
auch unabhängig von der sozialen Situation im Elternhaus. Dafür sollten wir alle Kraft aufwenden.
Ich sage das an dieser Stelle als Sozialminister und spreche nicht gleich für die gesamte Landesregierung. Darüber haben wir im Kabinett nicht geredet. Das ist ein Stück weit meine persönliche Meinung, die von dem letzten Dreivierteljahr geprägt ist. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. Dass wir ihn zum Ende der Wahlperiode noch einbringen, hat den Hintergrund, dass die Europäische Kommission am 28. Januar 2010 beschlossen hat, ein Vertragsverletzungsverfahren vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen, um die Bundesrepublik Deutschland zu verklagen.
Es geht darum, dass diese Regelung, die wir auch hier im Land und in den Bundesländern haben, nicht mit der am 1. Mai in Kraft getretenen EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit im Einklang steht. Wichtig dabei ist: Danach haben auch berufstätige EU-Bürger einen Anspruch auf Sozialleistungen ihres Beschäftigungslandes, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Wohnort und ihrem gewöhnlichen Aufenthalt. Das gilt auch für Familienangehörige eines in Sachsen-Anhalt Beschäftigten und im EU-Ausland Wohnenden sowie für Rentner, die im EU-Ausland leben. Auch deren Familienangehörige können nach dieser Verordnung einen Anspruch auf Blinden- und Gehörlosengeld haben.
Diese EU-Verordnung soll nun in Landesrecht umgesetzt werden. Zur Höhe der Kosten haben wir keine Angaben. Das kann nur abgeschätzt werden. Wir gehen davon aus, dass es nur geringe Kosten sein werden; denn für uns ist zurzeit noch gar nicht überschaubar, wen das tatsächlich treffen könnte. Aber es muss zumindest EU-rechtskonform sein.
Die Arbeits- und Sozialminister hatten zwar am 17. Februar 2010 im Umlaufverfahren beschlossen, dass sie das prüfen wollen und dass sie in ihren Ländern klarstellende Regelungen schaffen wollen. Trotzdem hat am 30. April die Kommission die Bundesrepublik verklagt. Von daher ist es jetzt zwingend notwendig, dass wir das noch in diesen Monaten über die Runden bringen und unser Blinden- und Gehörlosengesetz mit der EU-Verordnung kompatibel machen.
In diesem Sinne wünsche ich eine konstruktive und zügige Beratung. Ich schlage vor, dass man das gleich in den Ausschuss für Soziales überweist. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf geht auf einen Beschluss des Landtages vom 9. Oktober 2008 zurück, der besagt, dass die Landesregierung bis zum Ende der Wahlperiode einen Gesetzentwurf vorlegen soll, in dem die eingetragenen Lebenspartnerschaften der Ehe gleichgestellt werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird dieser Bitte des Landtages nachgekommen.
Der vorliegende Gesetzentwurf schließt die derzeit vorhandene Lücke auf der Landesebene, abgesehen vom Landesbeamtenrecht und vom Landesbesoldungsrecht. Hierzu ist schon im Frühjahr durch eine umfangreiche Gesetzesnovellierung eine Angleichung vorgenommen worden.
Es werden 18 Gesetze und Verordnungen geändert - das sehen Sie an den Artikeln -, angefangen beim Ministergesetz über die Elternwahlverordnung bis hin zum Fischereigesetz. Also überall dort, wo bisher von „Eheleuten“ die Rede ist, ist jetzt auch die Rede von den eingetragenen Lebenspartnerschaften, die gleichberechtigt mit benannt werden.
Einbezogen in die Gesetzesnovellierung sind auch die Entscheidungen, die das Bundesverfassungsgericht erst in den letzten Monaten gefällt hat. Deshalb hat es etwas gedauert. Das eine ist, den hinterbliebenen Lebenspartnern von Arbeitnehmern eine Witwenrente aus einem Versorgungswerk zu gewähren, ähnlich wie sie den Verheirateten zusteht. Deshalb mussten auch die landesrechtlichen Regelungen der berufsständischen Versorgungswerke mit aufgenommen werden. Die andere Entscheidung betraf die erbschaftsteuerrechtliche Ungleichbehandlung von Eheleuten und verpartnerten Menschen. Das betrifft etwa die Kommunalabgabenverordnung, weil diese ebenfalls davon betroffen ist.
Es zeigt sich, dass eine lückenlose Regelung aller Bereiche der Gesetzgebung notwendig ist, damit gerichtliche Auseinandersetzungen überflüssig werden.
Die Landesregierung hat vorher eine schriftliche Anhörung der betroffenen Verbände und Institutionen durchgeführt. Von den 19 Angeschriebenen haben lediglich das Rechtsanwaltsversorgungswerk und die Ärztekammer zurückgeschrieben und gesagt, es wäre ihnen ein zu starker Eingriff in ihre Selbstverwaltungsangelegenheiten.
- Genau.
Alle anderen haben sich zu dem Gesetzentwurf nicht geäußert. Der Landesverband der Lesben und Schwulen allerdings hat uneingeschränkte Zustimmung signalisiert.
- Selbstverständlich. Ja.
Die Landesregierung ist gehalten bzw. hat die Pflicht, die Regelungen zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebotes in die Gesetze einzubringen, was wir hiermit tun. Ich bitte um zügige Beratung. Ich vermute, es soll eine Überweisung in den Sozialausschuss und wahr
scheinlich in den Ausschuss für Recht und Verfassung werden.
- Nicht. Dann reicht auch der Sozialausschuss. Ich wäre froh, wenn es zügig beraten werden könnte. Es ist nur eine Anpassung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Ich mache vielleicht eine kleine Vorbemerkung. Als ich mich aufgrund des Antrags der FDP-Fraktion mit dem Thema beschäftigen musste, habe ich mehrere Stunden damit verbracht und Nachfragen gestellt, um überhaupt zu verstehen, was dahinter steht. Sie haben mit Ihren letzten Bemerkungen, dass sich doch einmal das MK, das MLU usw. damit beschäftigen sollen, zwar schon richtig darauf hingewiesen. Das ist ein Thema - ich sage das ganz offen -, das eigentlich bei uns im Sozialministerium angesiedelt ist, während andere Dinge woanders geregelt sind.
Es ist tatsächlich ein Problem, womit wir seit einiger Zeit befasst sind. Aber der Beschlussvorschlag in dem Antrag klingt danach, als hätte es die Landesregierung versäumt, eine Gleichstellung der früher landesrechtlich geregelten Altenpflegeausbildung, also der bis zum Jahr 2003 geltenden Ausbildung, nach dem Bundesaltenpflegegesetz vorzunehmen.
Da muss man richtigstellen - aber das musste ich auch erst nach etlichen Nachfragen lernen -, dass durch das Bundesgesetz, also nach § 29 des Bundesaltenpflegegesetzes, bereits eine Gleichstellung der landesrechtlichen Ausbildungen mit dem Ausbildungsabschluss nach dem Bundesrecht getroffen worden ist. Sie sind also gleichgestellt. Wer die Ausbildung nach Landesrecht erfolgreich abgeschlossen hat, der ist bereits durch das Bundesgesetz berechtigt, die Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ oder „Altenpfleger“ zu führen, genauso wie die Menschen, die die bundesrechtlich geregelte dreijährige Ausbildung erfolgreich absolviert haben und somit ab dem Jahr 2006 in der Altenhilfe tätig sind.
Eine formalrechtliche Gleichstellung ist also schon vorhanden. Deshalb kann die Landesregierung eine weitere
Gleichstellung nicht anordnen. Aber Sie meinen mit Ihrem Antrag eigentlich etwas anderes.
Das Problem besteht in Sachsen-Anhalt darin, dass die hiesigen Krankenkassen einen Rahmenvertrag mit den Verbänden der ambulanten Pflegeeinrichtungen - es geht um die ambulante Pflege - geschlossen haben, in dem bestimmt ist, dass für eine Qualifizierung zur Pflegedienstleitung - um die geht es eigentlich - eine Basisausbildung für die Altenpflege nach dem Bundesgesetz vorhanden sein muss. Eine landesrechtliche Altenpflegeausbildung ist somit nicht ausreichend.
Die Krankenkassen begründen das damit - sie sind berechtigt, die Eignung der Leistungserbringer für die häusliche Krankenpflege zu prüfen; um die geht es hier, also nicht um die stationäre irgendwo in den Heimen -, dass sie das bestimmen können. Dazu gehört auch die Qualifizierung des Leitungspersonals.
Trotz der formalrechtlichen Gleichstellung gibt es zwischen der landesrechtlichen Ausbildung und der bundesrechtlichen Ausbildung erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Ausbildungsinhalte. Das sage ich ganz kurz: In der Altenpflegeausbildung nach Landesrecht geht es hauptsächlich um die sozialpflegerischen Tätigkeiten. Die Ausbildung nach dem Bundesgesetz ist eine Heilberufeausbildung. Da ist die Behandlungspflege mit drin, weil es sich um eine häusliche Krankenpflege handelt. Es wird also Krankenpflege ausgeübt.
Unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung gibt es sicherlich gute Gründe, für die Qualifikation zur Pflegedienstleitung zu verlangen, dass die Behandlungspflege beherrscht wird.
Jetzt kommt das eigentlich Ärgerliche, worauf Sie hinweisen. Das ist auch ärgerlich. Es geht darum, dass die Bundesländer in die zwischen ihnen und den Krankenkassen abgeschlossenen Rahmenverträge unterschiedliche Qualifikationsanforderungen aufgenommen haben. Ich habe die Übersicht hier hinten drin. Das können wir vielleicht im Ausschuss sehen.
Sie haben schon zwei Länder erwähnt - da gehört noch eines dazu -, die das landesrechtlich regeln. Es sind die Länder Sachsen, Brandenburg und noch eines. Andere haben es wieder anders geregelt wie Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Wieder anders haben es die Stadtstaaten und Schleswig-Holstein geregelt.
Das Sozialministerium hat den Krankenkassen vorgeschlagen, im Rahmenvertrag eine längere Qualifizierung für die Leitungsfunktion festzulegen, welche eine Nachqualifizierung auf dem Gebiet der Behandlungspflege einschließt. Also die, die die Pflegedienstleitung übernehmen wollen, sollen eine Nachqualifizierung machen. Die Krankenkassen waren jedoch nicht dazu bereit, weil sie den bestehenden Vertrag als Ganzes nicht infrage stellen wollten. Das wurde damals einvernehmlich geregelt mit den Verbänden.
Am 31. August - es ist also noch nicht allzu lange her - hat das Sozialministerium eine Besprechung mit den Verbänden von Einrichtungen der Hauskrankenpflege gehabt. Dabei ist bekannt geworden, dass die Verbände den Vertrag mit den Krankenkassen mittlerweile gekündigt haben.
Jetzt haben wir den Zustand, dass dieser Vertrag nicht mehr gilt und die Verbände eine Nachqualifizierung so ähnlich wie in Sachsen oder in Brandenburg favorisie
ren. Nach ihrer Aussage sind auch genügend interessierte Altenpflegerinnen vorhanden, die bereit wären, die Nachqualifizierung auf eigene Kosten zu absolvieren.
- Jetzt habe ich mich verblättert. Dann muss ich das aus dem Kopf weiter vortragen. Das macht auch nichts.
Das Ministerium wird sich jetzt zumindest mit den Krankenkassen zusammensetzen, um zu klären, ob das Problem der Zugangsvoraussetzungen für die Pflegedienstleitung mithilfe eines neuen Vertrages geklärt werden wird. Wenn die Krankenkassen mit den Verbänden zu keiner Einigung kommen, dann werden wir das landesrechtlich regeln, wahrscheinlich so ähnlich wie in Brandenburg oder in Sachsen mit 160 bis 200 Stunden entsprechend den Qualifizierungsanforderungen. Wir müssen es dann sozusagen selbst in die Hand nehmen.
Auf das Problem ist also richtig hingewiesen worden. Wir haben uns darauf verlassen, dass das die Krankenkassen mit den Verbänden selber regeln. Das hat nicht funktioniert. Aus diesem Grund ist es richtig, dass wir da tätig werden müssen. Nähere Informationen werde ich dann im Ausschuss geben. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE soll die Landesregierung aufgefordert werden, dem Antrag des Landes Berlin im Bundesrat zuzustimmen, wie es Frau Bull am Ende Ihrer Rede gesagt hat. Damit soll die Bundesregierung aufge
fordert werden, einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts vorzulegen.
Nachdem im Februar 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft getreten ist, hat es im Bereich der Gleichstellung von Personen, die in einer Lebenspartnerschaft leben, mit Personen, die in einer Ehe leben, eine Reihe von Veränderungen gegeben. Das Bundesverfassungsgericht - darauf beziehen sich viele in den letzten Monaten - hat in mehreren Urteilen festgestellt, dass eine Diskriminierung der Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe nicht gerechtfertigt ist. Das gilt zum Beispiel im Bereich der Hinterbliebenenversorgung, was das letzte Urteil des Bundesverfassungsgerichts betrifft. In diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zu einer entsprechenden Nachbesserung aufgefordert.
Ich will an dieser Stelle einen kleinen Einschub machen: Ich habe im Sozialministerium - in meinem Redemanuskript steht immer: „in meinem Haus“, aber das sage ich nicht; denn es ist ja nicht mein Haus, sondern unser Haus -
auch Beamte, von denen mir einer gesagt hat, er habe anfangs eher eine andere Auffassung vertreten, weil er an der Grundauffassung festgehalten habe, dass die Ehe besonders geschützt werden solle. Im Laufe der Zeit habe er aber festgestellt, dass man es durch die Rechtsprechung, durch die vielen Entscheidungen auch des Bundesverfassungsgerichts juristisch eigentlich nicht mehr begründen könne, warum es noch einen Unterschied - darauf komme ich noch - geben sollte. Das müsse er als Jurist akzeptieren, weil er keine anderen Begründungen habe.
Es gibt also offensichtlich eine innere Auseinandersetzung zwischen dem, was auch nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts rechtlich möglich ist, und dem, was jeder für sich entsprechend den eigenen Wertvorstellungen für richtig hält. Darüber einen Konsens herzustellen, ist wahrscheinlich die eigentliche Schwierigkeit.
Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz wurden grundlegende Benachteiligungen von gleichgeschlechtlichen Paaren abgeschafft. Es wurde ihnen ermöglicht, ihre Beziehung zu legalisieren. Dies hat für die Paare, die sich entschieden haben, sich zu verpartnern - das ist auch ein schwieriges Wort -, eine Reihe von Verbesserungen und Klarstellungen im alltäglichen Leben bewirkt und hat darüber hinaus auch zu einer Veränderung in der öffentlichen Wahrnehmung geführt. Eine komplette rechtliche Gleichstellung mit der Ehe hat bisher allerdings nicht stattgefunden.
Es gibt noch immer Unterschiede zur Ehe. In den Bundesländern gibt es verschiedene Stellen, die für das Rechtsinstitut - so heißt es - der eingetragenen Partnerschaft zuständig sind. Es gibt für verpartnerte Personen zum Beispiel kein Ehegattensplitting bei der Aufteilung der Steuerklassen.
Die Beendigung der Verpartnerung erfolgt nicht durch Scheidung, sondern durch Aufhebung. Nachpartnerschaftlicher Unterhalt ist nach einer Aufhebung der Verpartnerung nicht zwingend vorgeschrieben, sondern nur
in Härtefällen möglich. Auch die gemeinsame Adoption eines fremden Kindes ist bisher bei verpartnerten Paaren nicht möglich.
Auf Landesebene hat das Kabinett gerade den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesrechts aufgrund der bundesrechtlichen Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft zur Anhörung freigegeben. Es war ein Auftrag des Landtags aus dem Jahr 2009, diese Anpassung in allen Landesgesetzen bis Ende des Jahres 2010 vorzunehmen. Demnächst wird den Landtag also ein Artikelgesetz erreichen.
Ausgehend davon, dass bei Ehepaaren ebenso wie bei verpartnerten Paaren das Zusammenleben auf Dauer angelegt ist und die Partner füreinander Fürsorge- und Einstandspflichten wahrnehmen, stellt sich angesichts der modernen Entwicklung nun die Frage, ob eine vergleichbare Lebenssituation für homosexuelle Paare nur durch eine Angleichung des Rechts der Lebenspartnerschaft an die rechtlichen Grundlagen der Ehe erreicht werden kann oder ob es sinnvoll ist, das Institut der Verpartnerung auch bei homosexuellen Paaren durch das Institut der Ehe zu ersetzen. - Darum geht es, wenn man immer sagt, dass man das eine für das andere öffnen möchte.
Das Land Berlin als Antragsteller des Entschließungsantrags im Bundesrat geht davon aus, dass nur durch die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare ein vollständiger Abbau der Diskriminierung erreicht werden kann.
Nach Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates - übrigens Ehe und Familie gleichrangig; also der Ort, an dem auch Kinder groß werden; so werden Ehe und Familie definiert.
Allerdings - das ist eine wichtige Einschränkung, die für mich in der Konsequenz nachzuvollziehen ist - hat das Bundesverfassungsgericht der Theorie des Abstandsgebots eine klare Absage erteilt. Bisher war es immer die Auffassung gewesen, dass es einen Unterschied geben müsse, dass die Ehe einen besonderen Status gegenüber der Verpartnerung habe. Diesem Abstandsgebot hat das Bundesverfassungsgericht eine klare Absage erteilt. Das bedeutet, dass der besondere Schutz von Ehe und Familie nicht dazu führen darf, dass andere Lebensformen demgegenüber schlechter gestellt werden.
Mein Jurist hat mir dazu gesagt, das sei für ihn nur schwer verdaulich, weil er eine andere innere Auffassung habe, man müsse dies aber akzeptieren. Vor diesem Hintergrund wäre es aber jedenfalls möglich, zum Beispiel das Ehegattensplitting auch für verpartnerte Personen einzuführen.
Da ich weiß, dass beantragt werden wird, den Antrag an den Ausschuss zu überweisen,
will ich jetzt nicht alles vortragen. Das wird im Rechtsausschuss sicherlich noch einmal behandelt werden.
Ich möchte eher noch zu der Frage kommen, ob es einen zwingenden Grund dafür gibt, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Grundsätzlich können alle bisher für die Ehe geltenden Privilegien auch für verpartnerte Personen gesetzlich geregelt werden. Man muss hier also ähnlich öffnen. Man kann umgekehrt sagen: Alles, was für die Ehe möglich ist, kann man auch auf das Rechtsinstitut der Verpartnerung übertragen.
Der Unterschied bliebe allerdings die Bezeichnung. Das eine bleibt Ehe, das andere bleibt Verpartnerung. Allein aus der unterschiedlichen Bezeichnung der Rechtsinstitute eine Diskriminierung abzuleiten halte ich allerdings für weit hergeholt. Das könnte man auch lassen.
In anderen europäischen Staaten können gleichgeschlechtliche Paare ebenso heiraten wie heterosexuelle Paare und sind mit eben denselben Rechten ausgestattet. Die Rechtsinstitute sind allerdings in den einzelnen Staaten unterschiedlich ausgestaltet. Die Kompetenz für die entsprechenden gesetzlichen Regelungen liegt allein beim Gesetzgeber.
Die Öffnung - das sei einfach nur einmal rechtlich gesagt, das ist nicht meine oder unsere Überzeugung - der Ehe für homosexuelle Paare hätte rechtlich die Konsequenz, dass das erst seit weniger als einem Jahrzehnt geltende Lebenspartnergesetz hinfällig würde und abgeschafft werden könnte, da es ja für heterosexuelle Paare lediglich ein Rechtsinstitut zur Legalisierung der Beziehung - nämlich die Ehe - gibt.
Ich gehe davon aus, dass die hier von mir angesprochenen Aspekte so komplex sind, dass sie einer weiterführenden Diskussion bedürfen, besonders unter den Rechtsaspekten. Ich rege an bzw. unterstütze, dass zumindest über die Rechtslage noch einmal ausführlich im Ausschuss für Recht und Verfassung sowie im Sozialausschuss beraten wird. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich die Frage der Abgeordneten Birke Bull für die Landesregierung beantworte, lassen Sie mich Folgendes voranstellen.
Der Vorschlag des Landes Berlin sieht vor, im Wege einer Änderung des SGB XII die Regelungen zur Transparenz im Bereich der Vergütungsfindung in der Pflegeversicherung aus dem § 85 SGB IX in das SGB XII zu übertragen. Das setzt die Erweiterung der Pflichten zur Offenlegung betriebswirtschaftlicher Daten voraus, die nun auch im SGB XII normiert werden sollen.
Die tatsächlichen Gestehungskosten sollen bei der Verhandlung der Vergütung wieder eine Rolle spielen. Diese sollen die Kostenwirklichkeit abbilden und nicht nur den am Markt erzielbaren Preis. Den neuen Transparenzpflichten soll ein Sanktionssystem für Fälle der Vertragsverletzung zur Seite gestellt werden.
Der Rechtsschutz bei Streitigkeiten über den Abschluss und die Durchführung der Leistung und Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen sollen nach § 75 SGB XII vereinheitlicht werden. Der Berliner Antrag berührt die Arbeiten der schon seit längerem eingesetzten BundLänder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe.
Unter Einbeziehung der dort erzielten Ergebnisse finden derzeit Abstimmungen zwischen den Ländern zur Behandlung des Berliner Antrags statt, die noch nicht abgeschlossen sind. Seit den letzten Tagen weiß ich übrigens, dass die Behandlung des Antrags im Bundesrat erst einmal einvernehmlich verschoben worden ist, um den Ländern mehr Möglichkeiten für Beratungen über die Anträge zu geben.
Zu 1: Die vorgeschlagenen Regelungen führen faktisch das Selbstkostendeckungsprinzip wieder ein und stehen im deutlichen Konflikt zu den Regelungen in § 76 SGB XII, wonach auf Inhalt und Qualität der Leistungen abgestellt wird und diese zur Grundlage der Leistungsvergütung gemacht werden. Das Selbstkostendeckungsprinzip hatte in der Vergangenheit für vergleichbare Leistungen zu ganz erheblichen Preisspannen bei den Pflegesätzen geführt, ohne dass die Kostenträger dies hätten verhindern können.
Vor dem Hintergrund dieser Situation hat die Gesetzesreform im Jahr 1996 das Selbstkostendeckungsprinzip durch das Prinzip der Leistungsvergütung abgelöst. Da
her sollte von einer Wiedereinführung des Selbstkostendeckungsprinzips abgesehen werden, zumal dies erfahrungsgemäß nicht zu Kostensenkungen, sondern zu erhöhten Kosten führt.
Die im Berliner Antrag vorgesehene Schiedsstellenfähigkeit von Leistungsvereinbarungen begegnet ebenfalls erheblichen Bedenken. Erfahrungen aus der Zeit, als die Schiedsstellenfähigkeit von Leistungsvereinbarungen gegeben war, haben gezeigt, dass die Schiedsstellen nicht in der Lage waren, vertretbare und von beiden Seiten akzeptierte Lösungen vorzuschlagen.
Die Einführung eines Prüfrechtes, das sich auf Umfang und Qualität der Leistung als die maßgeblichen Parameter für die Bemessung der Leistungsvergütung bezieht, ist in den Ländern allerdings unstrittig und wird weiter verfolgt. Dasselbe gilt auch für Sanktionsmöglichkeiten bei Verletzungen der Leistungsvereinbarung.
Die Meinungsbildung zu den Änderungsanträgen ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Über die Inhalte wird in den Ländern zurzeit diskutiert. Es wäre an dieser Stelle zu viel, auf die fünf Punkte einzugehen, über die zurzeit diskutiert wird.
Zu 2: Aus den vorgenannten Gründen kann dem Antrag Berlins in unveränderter Fassung nicht zugestimmt werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist interessant festzustellen, dass das geltende Gesetz vom 9. Oktober 1992 stammt. Man könnte sagen, es ist eines der ältesten Gesetze, die in der Zwischenzeit keine Novellierung erfahren haben und bis heute gelten. Von daher ist es, glaube ich, Zeit, das Gesetz an die veränderten Bedingungen, die Entwicklungen in der Gesetzgebung beim Bund, bei der Rechtsprechung und auch an den technischen Fortschritt sowie die Fortschritte in der Therapie anzupassen. Dass es so lange in dieser Form bestand, spricht dafür, dass es eine gute Qualität hat. Es hat die Landtage und Landesregierungen überstanden, ohne dass es beanstandet wurde.
Ich bin davon überzeugt, dass heute ein qualitativ überzeugendes Gesetz vorliegt, das den heutigen Anforderungen entspricht. Manche Dinge wurden geheilt, manches auch verbessert. Ich bin der Ansicht, dass der Ausschuss in den Beratungen dem Entwurf der Landesregierung den letzten Schliff gegeben hat. Die Anregungen - das möchte ich von Regierungsseite ausdrücklich sagen - aus den Anhörungen, insbesondere durch den Psychiatrieausschuss, den Landesrechnungshof und den Datenschutzbeauftragten, wurden aufgenommen.
Es wurden die sonst so zwangsläufigen Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte eingeschränkt, damit niemand hilflos ausgeliefert ist, der sich dort Therapien unterzieht. Es werden nur noch bei unmittelbarer Lebensgefahr Zwangsmaßnahmen angewandt. Die Sprecherinnen und Sprecher werden noch etwas dazu sagen.
Ich bedanke mich ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit, auch beim GBD, und hoffe, dass wir dann eine gute Rechtsgrundlage haben, um den Menschen zu helfen, die dort untergebracht sind. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte vonseiten der Landesregierung kurz Stellung dazu nehmen. Ich begrüße es erst einmal, dass die die Regierung tragenden Fraktionen diesen Gesetzentwurf einbringen.
Ich habe im Januar angekündigt, dass man das Gesetz novellieren müsse, und damals schon auf die nächste Wahlperiode geschielt. Aber im Frühjahr ist die Diskussion richtig in Gang gekommen. Herr Kurze hat absolut Recht, wenn er sagt: Das ist nicht nur eine Diskussion, die in diesem Land geführt wird, sondern eine, die bundesweit in allen Ländern geführt wird. Das geht bis hin zu den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs. Als es diese gab, ging es noch einmal los, obwohl sie uns nicht direkt betroffen haben.
Ich bedanke mich dafür, dass der Gesetzentwurf eingebracht worden ist und dass es ein kurzer Gesetzentwurf ist, der an der Front derer, die den Rettungsdienst leisten, sozusagen ein Stück weit Beruhigung mit sich bringt. Das halte ich für richtig; denn auch in der Anhörung ist deutlich geworden, dass es eine Vielzahl von Dingen gibt, die man auf die Schnelle nicht regeln kann.
Wichtig ist auch Folgendes - darauf hat Herr Kurze deutlich hingewiesen -: Es ist vor allem in den letzten Tagen noch einmal deutlich Zug hineingekommen, auch durch die Wohlfahrtsverbände und die Rettungsdienste bundesweit, die auf Berlin noch einmal dahin gehend Druck ausüben, dass in das SGB V eine Regelung aufgenommen wird, nach der der Rettungsdienst auch eine Krankenbehandlung und nicht lediglich eine Transportmittelgeschichte ist, sodass dann auch die Frage der Ausschreibung eine völlig andere ist. Denn dann gehört es zur Daseinsvorsorge, ist gesetzlich geregelt und wir sind in der Vergabe dieser Dinge freier. Man sollte das, was dabei passiert, nicht abwarten, aber begleiten.
Es gibt etliche Landkreise, die nicht davon berührt sind, weil ihre Genehmigungen bis in das Jahr 2014/2015 hineinragen. Aber bei denen, bei denen es jetzt akut ist, ist erst einmal ein Stück weit Ruhe eingekehrt. Das finde ich sehr wichtig.
Es gibt natürlich gleichzeitig auch Diskussionen - die werden wir im nächsten Jahr führen - Zur Frage des Kostendeckungsprinzips, das wir wieder einmal angesprochen haben. Der Bund hat uns vorgegeben, dass wir sozusagen keine Kostensteigerung bei den Kassen verursachen dürfen. Es sollte ja Beitragsstabilität gegeben sein, und wenn eine Erhöhung erfolgt, dann nur entsprechend der Entwicklung der Grundlohnsumme. Nur in diesem Rahmen kann es sich bewegen. Die Schiedsstelle ist eine ähnliche Sache.
Ich möchte noch kurz etwas zu den Reaktionen der Kassen sagen - vielleicht darf ich das auch einmal in meiner Funktion tun -: Ich fand sie und auch die öffentliche Diskussion nicht angemessen. Das betrifft alle Abgeordneten in diesem Hause. Wenn jemand persönlich zitiert wird, der sein Recht als Abgeordneter wahrnimmt, das einzubringen, dann finde ich es nicht gut, ihn mit Namen in der Zeitung bloßzustellen. Das halte ich nicht für richtig. Es ist sein legitimes Recht. Ich glaube auch, das schadet unserer Zusammenarbeit generell.
Ich sage das auch deswegen, weil manch einer sagt: Herr Kurze ist ja beim DRK. Ich komme vom ArbeiterSamariter-Bund; das könnte man mir also genauso unterschieben. Alle, die irgendwo bei den Rettungsdiensten engagiert sind, kennen das auch. Warum soll jemand, der dort engagiert ist, nicht auch im Landtag die Probleme ansprechen und lösen? Ich halte das für einen ganz normalen Vorgang.
Daher fand ich diese Reaktion nicht angemessen, noch dazu, weil bei den Ausschreibungen davon gesprochen wurde, dass der billigste Anbieter zu nehmen sei. Das haben wir noch nicht einmal in der Wirtschaft. Dort ist es immer der wirtschaftlichste Anbieter. Also, es war schon ein harter Tobak. Aber so ist das. Wir bemerken jetzt auch bei den Leitstellen Diskussionen, auf die die Krankenkassen noch einmal kräftig aufspringen.
Es sei noch einmal deutlich gesagt: Die Leitstellen sind nicht der eigentliche Kostensteigerungsfaktor. Ich will jetzt nicht näher darauf eingehen, sonst haben wir eine innerfamiliäre Auseinandersetzung.
Natürlich können sich die integrierten Leitstellen zusammenschließen. Wenn sie sich freiwillig zusammenfinden, spricht überhaupt nichts dagegen. Aber ich glaube, wir sollten an dieser vernetzten Struktur festhalten.
Es ist tatsächlich nicht der Grund für die Kostensteigerung. Es sind tatsächlich die Notarzteinsätze. Es liegt daran, dass wir zu wenige Notärzte in den Krankenhäusern haben. Die haben sich teilweise verabschiedet. In diesem Gesamtzusammenhang müssen wir das sehen.
Wir müssen im nächsten Jahr auf jeden Fall im Blick haben, ob der Sicherstellungsauftrag erhalten bleiben soll. Darüber ist die KV auch nicht so ganz glücklich, weil sie nicht anders hantieren kann, als sie es jetzt macht. Sie muss an die Börse gehen, damit sie das sicherstellen kann. Das ist unheimlich teuer.
Die Überlegung, ob man die Krankenhäuser oder die Krankenkassen - das ist erst einmal egal - mit in das Boot nehmen sollte, halte ich für absolut richtig.
Insofern bedanke ich mich. Ich wünsche eine gute Beratung und Anhörung. Dann werden die ganzen Pro
bleme noch einmal auf den Tisch kommen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die landesrechtliche Umsetzung des Verbraucherinformationsgesetzes des Bundes in den Anwendungsbereich des Landes einbeziehen, nämlich die Landkreise und kreisfreien Städte sozusagen in eine gesetzliche Informationspflicht nehmen, wenn sich Bürgerinnen und Bürger auf der kommunalen Ebene Informationen besorgen wollen.
Da ich glaube, dass dies auf Zustimmung aller im Landtag vertretenen Fraktionen stößt, möchte ich nur vier Sätze sagen. Der Gesetzentwurf geht ja noch an die Ausschüsse.
In einer Auseinandersetzung, die auch dazugehört, wurde unter anderem erörtert, wie die Aufteilung der Kosten ist, wenn wir Aufgaben auf die kommunale Ebene verlagern bzw. sie damit beauftragen, diese Informationen weiterzugeben.
Wir haben uns daran orientiert - Sie haben es vielleicht in der Begründung gelesen -, was sozusagen auf der Landesebene passiert ist, seitdem das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes in Kraft getreten ist. Vom Mai 2008 bis zum April 2009 gab es zwölf Anfragen und im zweiten Geltungsjahr gingen fünf Auskunftsersuchen ein. Bundesweit waren es 14 Anfragen. Wenn man es herunterbricht auf die Landesebene, kann man also sagen, dass sich der Bedarf stark in Grenzen hält.
Wir gehen deshalb davon aus, dass es auf kommunaler Ebene noch viel weniger Anfragen sein werden, weil eher Einzelfragen und nicht gebündelte Fragen gestellt werden, wie sie oft beim Landesamt für Verbraucherschutz und ähnlichen Einrichtungen vorkommen.
Im Übrigen sollen die meisten Anfragen - das ist im Bundesgesetz geregelt - durch Gebühren finanziert werden. Eine Ausnahme bilden Verstöße gegen das Lebensmittel-Futtermittelgesetz. Die Kosten, die durch diese Anfragen entstehen, müssen durch das Land erstattet werden. Wir gehen davon aus - das ist wahrscheinlich einmalig -, dass Kosten in Höhe von 650 € für das ganze Land entstehen. Wir hoffen, dass das ausreicht.
Alles andere können wir, glaube ich, im Ausschuss bereden. Das Gesetz zielt auf jeden Fall darauf, mehr Transparenz für den Verbraucher bis hin zur kommunalen Ebene herzustellen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Dort können wir dann alles Nähere behandeln. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nicht noch einmal ausführlich Stellung dazu nehmen, was Integration und Inklusion bedeuten und wie wichtig das ist, und ich möchte auch nicht auf die UN-Konvention eingehen.
- Das mache ich mit Herrn Kley dann einmal ausführlich und lange beim Kaffeetrinken.
- Dann erläuterte ich das auch.
Es ist klar, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu gewährleisten und so viel Normalität wie möglich zu erlangen ist. Das ist eine Zielstellung, die wir natürlich verfolgen.
Ich habe mir erzählen lassen, dass wir im Jahr 2000 201 Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, mit
sonderpädagogischem Förderbedarf hatten, die am regulären Unterricht teilnahmen, und in diesem Schuljahr sind es 1 445. Das ist kein riesengroßer Anstieg, aber zumindest gab es in den letzten zehn Jahren keinen Stillstand.
Die Frage ist, wie man eine normale Schullaufbahn im Rahmen einer inklusiven Beschulung ermöglichen und gestalten kann. Dabei geht es jetzt darum, wie das Leistungspotenzial erweitert wird. Das Land als überörtlicher Träger der Sozialhilfe stellt den Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen Integrationshelferinnen und Integrationshelfer zur Seite.
Jetzt habe ich gehört, dass der Antrag wohl an den Bildungsausschuss und an den Sozialausschuss überwiesen werden soll. Ich finde es richtig, dass wir uns darüber verständigen, welche Funktion diese Integrationshelferinnen und Integrationshelfer bzw. - wie heißt es? - diese Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter eigentlich ausüben sollen und welche Qualifikation sie haben sollen.
Nach Meinung der Landesregierung und des Sozialministeriums ist es wichtig, dass diese Eingliederungsleistung dazu dient, diesen Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen, und zwar in Bezug auf Orientierung, Mobilität, persönliche Hygiene, also sozusagen in Bezug auf die Voraussetzungen, damit man in der Schule lernen kann. Sie sollen jedenfalls nicht - in Anführungsstrichen - Hilfslehrerinnen und Hilfslehrer sein. Sie sollen auch nicht Nachhilfeunterricht geben. Sie haben auch keinen pädagogischen Auftrag. Das sollen vielmehr die engagierten Lehrerinnen und Lehrer bewerkstelligen.
Deshalb glauben wir, dass kein besonderes fachliches Profil vonnöten ist. Viel wichtiger ist es, dass sich ein Vertrauensverhältnis zwischen beiden Beteiligten entwickelt. Wichtig ist die Persönlichkeit der Integrationshelferinnen und Integrationshelfer, welche charakterlichen Eigenschaften sie haben, ob sich ein Zusammenspiel entwickelt. Dies bedarf nach unserer Auffassung keiner spezifischen Regularien. Diese könnten sogar kontraproduktiv sein, weil dann wieder bürokratische Hürden aufgebaut würden: Welche Qualifizierung muss vorhanden sein? Welche Qualifizierungsangebote müssen unterbreitet werden? Man könnte es auch nicht flexibel genug anbieten.
Von den genannten 1 445 Schülerinnen und Schülern, die integrativ beschult werden, benötigen 50 eine Integrationshelferin oder einen Integrationshelfer. Die Mehrzahl dieser integrativ beschulten Kinder benötigt keine dritte Person, die hinzugezogen werden muss, um in der Schule zurechtzukommen. - Ich will das einmal so stehen lassen.
Man kann sich darüber streiten, woran es liegt, dass es so wenige Schülerinnen und Schüler sind - weil die Beantragungssituation vielleicht so ist, dass es noch zwischen dem örtlichen und dem überörtlichen Träger, der Sozialagentur, ausgehandelt werden muss. Aber zumindest kann man sagen, dass es für den größeren Teil nicht erforderlich ist.
Ich finde es wichtig, weil der Antrag in Punkt 2 deutlich macht, dass es um Qualifizierung und Ähnliches geht, dass die Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitiker im
Bildungsausschuss Überlegungen darüber anstellen, welche Qualifizierung die Integrationshelferinnen und Integrationshelfer brauchen oder ob es ausreichend ist, wie ich es verstehe und auch mit der Kultusministerin abgestimmt habe, dass ein Vertrauensverhältnis besteht, dass man sich in dieser Lebenssituation Menschen anvertrauen kann, die ein offenes Ohr und ein offenes Herz haben.
Darüber sollte man sich auch im Sozialausschuss verständigen. Dann können wir auch zu den anderen Fragen Rede und Antwort stehen, sodass es sich eventuell erübrigte, es noch einmal im Landtag zu behandeln. Aber darin sind die Antragsteller und die Ausschüsse ja frei. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf den Antrag der Linksfraktion zu sprechen komme, ein paar Zahlen, die sich jetzt nicht auf die Einrichtungen, sondern auf die Kinder beziehen.