Wigbert Schwenke

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/851 wurde in der 26. Sitzung des Landtages am 14. September 2007 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales überwiesen. Mit der Mitberatung ist der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr betraut worden.
Der Ausschuss für Soziales hat sich erstmals in der 27. Sitzung am 3. April 2008 mit dieser Problematik befasst. In dieser Sitzung verständigte sich der Ausschuss zunächst über den weiteren Umgang mit dem Antrag.
Dazu lag ihm von der Fraktion DIE LINKE der schriftlichen Vorschlag vor, die Ausschüsse für Inneres, für Bildung, Wissenschaft und Kultur, für Wirtschaft und Arbeit, für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Recht und Verfassung zu bitten, sich an der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung zu beteiligen und konkrete Vorschläge einzubringen. Für die einzelnen Ressorts wurden dafür bestimmte Problemstellungen definiert.
Der Ausschuss hat sich jedoch dem Vorschlag der Fraktion der FDP angeschlossen, Vertreter der Ministerien für eine Berichterstattung zur Gesamtproblematik in den Ausschuss einzuladen. Es wurde vereinbart, zunächst das Ministerium des Innern, das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt sowie das Kultusministerium auf der Grundlage des Antrages in der Drs. 5/851 anzuhören.
Die Berichterstattung der genannten Ressorts fand in der 29. Sitzung des Ausschusses für Soziales am 18. Ju
ni 2008 statt. Im Ergebnis der Berichterstattung blieben jedoch Fragen offen, sodass das Ministerium des Innern sowie das Kultusministerium gebeten wurden, dem Ausschuss nochmals Bericht zu erstatten. Die Berichte wurden dahin gehend kritisiert, dass sie sich vorwiegend auf die Barrierefreiheit im Zusammenhang mit Rollstuhlfahrern bezogen.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt wurde zudem gebeten, einen schriftlichen Bericht über Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im ländlichen Raum, insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, nachzureichen.
In der 30. Sitzung des Ausschusses für Soziales am 3. September 2008 fanden weitere Berichterstattungen der Landesregierung zur Problematik der Barrierefreiheit statt. Eingeladen wurden die Staatskanzlei sowie das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, das Ministerium der Justiz sowie das Ministerium der Finanzen. Vorab wurden von fast allen Ressorts schriftliche Berichte zu dieser Problematik eingereicht. Auch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt sowie das Kultusministerium haben nochmals schriftliche Zuarbeiten vorgelegt. Die Berichte wurden zur Kenntnis genommen und erörtert.
Da der Ausschuss den Bericht des Kultusministeriums jedoch wiederholt als ungenügend einschätzte - die Kritik aus der vorangegangenen Sitzung, dass sich Barrierefreiheit im Schulbereich auf Baumaßnahmen reduziere, hatte in der neuen Zuarbeit keine Berücksichtigung gefunden -, wurde das Kultusministerium erneut zur Berichterstattung in den Ausschuss eingeladen. Außerdem wurde das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr gebeten, den noch nicht schriftlich eingereichten Bericht nachzuliefern.
In der darauffolgenden Beratung zur Drs. 5/851 in der 36. Sitzung am 3. September 2008 wurde das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr angehört. Ein schriftlicher Bericht dieses Hauses lag vor.
Zur 39. Sitzung am 11. März 2009 wurde das Kultusministerium erneut zu einer Berichterstattung eingeladen. Dazu war auf die Bitte des Ausschusses hin der Kultusminister Herr Professor Dr. Olbertz anwesend, der ausführlich zum Thema der Barrierefreiheit im Zuständigkeitsbereich seines Ressorts berichtete. Mit dieser Berichterstattung wurde die Anhörung aller Ressorts der Landesregierung abgeschlossen.
In der 43. Sitzung des Ausschusses für Soziales am 20. Mai 2009 wurde eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet. Dazu lagen dem Ausschuss ein Entwurf der Koalitionsfraktionen und ein Entwurf der Fraktion DIE LINKE vor. Der Ausschuss ist der Empfehlung der Koalitionsfraktionen mit 8 : 3 : 0 Stimmen gefolgt und hat den in dem Entwurf enthaltenen Wortlaut als vorläufige Beschlussempfehlung übernommen.
Die Empfehlung der Fraktion DIE LINKE wurde mit 2 : 8 : 1 Stimmen abgelehnt, da die darin enthaltenen konkreten Vorgaben nach Ansicht der Fraktionen der CDU und der SPD die Handlungsspielräume der Landesregierung einschränken würden.
Der mitberatende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 38. Sitzung am 3. Juni 2009 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst und empfohlen, diese unter der Maßgabe anzunehmen, dass unter Punkt 2 ein zusätzlicher Buchsta
be b eingefügt wird. Darin wird die Landesregierung gebeten, in den Aktionsplan zur Verwirklichung der Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt auch einen Maßnahmenplan zur weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr aufzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat die Beschlussempfehlung mit 9 : 0 : 3 Stimmen verabschiedet.
Die abschließende Beratung über den Antrag führte der federführende Ausschuss für Soziales in der 50. Sitzung am 2. Dezember 2009 durch. Dazu lag ihm das genannte Votum des mitberatenden Ausschusses vor, welches vom federführenden Ausschuss übernommen wurde.
Darüber hinaus wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen in Absatz 3 der Beschlussempfehlung durch Einfügen der Wörter „räumlichen, mobilen und kommunikativen“ das Wort „Barrierefreiheit“ näher definiert.
Des Weiteren gab es eine Erweiterung des Punktes 2 der Beschlussempfehlung. Die Koalitionsfraktionen beantragten, unter Punkt 2 Satz 1 nach dem Wort „physischen“ die Wörter „mentalen und virtuellen“ einzufügen.
Die so erweiterte Beschlussempfehlung an den Landtag, die dem Plenum heute vorliegt, hat der federführende Ausschuss mit 7 : 3 : 0 Stimmen beschlossen. Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Beschlussempfehlung ebenfalls zu folgen. - Ich danke für Ihre Geduld und Aufmerksamkeit.