Bianca Görke

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich habe mir einiges aufgeschrieben. Aber das hat sich erledigt, nicht jedoch die Gründe für unseren heutigen Antrag.
Ich denke, Herr Kollege Rotter, Sie haben gerade in eindrucksvoller Weise vorgeführt, warum wir dieses Berichterstattungsverlangen überhaupt eingebracht haben. Denn genauso wurde um dieses Thema herumgeeiert. Erst war es noch unklar, was auf uns zukommt, dann musste man abwarten, dann gab es Beratungsbedarf, dann war das Thema überholt und dann warten wir auch noch auf die Bundespolitik, die das schon richten wird.
Aber unsere Intention war genau gegenteilig. Wir wollten Signale aus dem Land Sachsen-Anhalt senden, weil wir verstanden haben, dass das Thema aktuell ist, dass es die Kammern, die Betroffenen und die Menschen interessiert. Das ist progressive Politik. Dafür sind wir da.
Tatsächlich haben wir die Kunst des Nihilismus erlebt: Wie kann ich etwas aussitzen, vor mir hertragen, es nicht bearbeiten? - Das ist ungefähr so attraktiv wie eine schwarze Null. Die kann man zu etwas addieren, die kann man multiplizieren,
sie ändert nichts, sie ist nicht schick, sie bewegt nichts, sie ist undynamisch. Das haben Sie uns vor Augen geführt.
Viele Sachen haben sich nicht erledigt. Die Zugangsfristen wurden nicht angeglichen, obwohl die Kammern und die Agentur darauf gedrungen ha
ben. - Herr Kolze, ich lausche Ihnen nachher gern. Aber im Moment finde ich es etwas irritierend, zumal Sie nie dabei waren.
Auch auf das Vier-Augen-Prinzip bei der Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern sind Sie nicht eingegangen. Sie haben eine Arbeit abgeliefert, die von Stillstand und von Blockadehaltung geprägt war. Das hat uns auf die Barrikaden getrieben.
Das hat uns heute diesen Antrag in das Plenum bringen lassen.
- Sie haben die Aufzählung bei der Berichterstattung gehört. Wer wirklich einen guten Job gemacht hat - darin muss ich Ihnen Recht geben -, das war das Ministerium. Wir haben immer Auskunft bekommen. Wir haben aber nicht progressiv unseren Job gemacht, weil Sie sich verweigert haben. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! An den Hochschulen werden Programme zur Aufnahme von Flüchtlingen in das akademische Leben erstellt. Im Rahmen des Nachtragshaushalts sind zu ihrer Umsetzung Mittel vorgesehen.
Ich frage die Landesregierung:
Wie ist der Stand der Bearbeitung der diesbezüglichen Anträge der Hochschulen und wann werden ihnen die Mittel zur Verfügung gestellt?
Wie viele Anträge liegen bis jetzt vor?
Danke. - Frau Professor Dr. Dalbert, ich muss einmal über Bande spielen. Können Sie sich vorstellen, welchen psychischen Schaden es bei kleinen Kindern auslöst, so früh für nicht wert befunden zu werden, an eine Schule zu gehen, in die sie gern möchten und deren Schulform sie sich zutrauen? Können Sie das in etwa psychisch einschätzen?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Vor etwas mehr als zwei Monaten redete ich an dieser Stelle bereits über das Berufsanerkennungsgesetz, da der Entwurf seitens
der Landesregierung im November eingebracht wurde. Schon an diesem Fakt kann man erkennen, welches Tempo diesem gesamten Verfahren innewohnte, besser gesagt: innewohnen musste - eine Dynamik, die wir weder verursacht noch zu verantworten haben. Wir haben uns dem nicht entzogen und unsere Sacharbeit geleistet, wollen aber deren Fallstricke zu bedenken geben.
An dieser Stelle sei tatsächlich - darin schließe ich mich Herrn Tögel vollumfänglich an - dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gedankt, der es durch akribische Fleißarbeit geschafft hat, eine Synopse zu erstellen und den Entwurf gesetzeskonform zu gestalten.
Diesem wohnten auch noch die zahlreichen Anmerkungen aus der Anhörung inne. Dieses Pensum an Arbeit in dieser Zeit zu bewältigen, dafür zolle ich, dafür zollen wir Ihnen Respekt.
Es ist auch nicht Misstrauen in diese fachliche Arbeit, die uns dazu bewogen hat, uns in den Ausschüssen der Stimme zu enthalten, sondern ganz einfach der Tatsache geschuldet, dass der Teufel, hier: der Fehlerteufel, oft im Detail stecken kann. Dies kann seriös gar nicht ausgeschlossen werden. Hierbei war wohl der Grundsatz, den mein Kollege Grünert heute Morgen anmerkte, umgekehrt worden: Die Zukunft wird dies klären; denn hier galt eindeutig Schnelligkeit vor Gründlichkeit.
Jetzt aber, nach der Verabschiedung, sollten wir unbedingt die personelle Umsetzung vorantreiben. Was nützen uns verbesserte Rahmenbedingungen, wenn die Verfahrensdauer weiterhin überdurchschnittlich ist
und die Kosten des Verfahrens ebenfalls eher dazu einladen, in benachbarte Bundesländer mit zügiger Abwicklung abzuwandern. Dies zu verhindern und sofort entsprechend gegenzusteuern sollte jetzt höchste Priorität haben.
Die Neuregelungen und Verbesserungen, die mit diesem Gesetz einhergehen, begrüßen wir ausdrücklich. Wir haben mit vielen Akteuren gesprochen und wissen, dass nachjustiert werden musste. Dennoch werden wir uns auch heute wegen der vorgenannten Tatsachen bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung der Stimme enthalten. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ein längst überfälliger Schritt, die Anpassung an EU-Richtlinien zur Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, soll nun gegangen werden. Das erkenne ich uneingeschränkt an. Nichtsdestotrotz kann ich Ihnen, Herr Minister, die Kritik an den zeitlichen Abläufen, die Sie eben ein wenig geschönt dargestellt haben, nicht ersparen.
Mir ist durchaus bewusst, dass Sie auf Druck der EU bis zum Januar 2016 eine parlamentarische Entscheidung zu den Änderungen herbeiführen müssen. Aber das Wissen um die zu erbringende Leistung ist keinesfalls neu, sondern das war Ihnen schon bei der Einbringung des ersten Gesetzes im Juli 2014 bekannt. Umso verwunderlicher ist es, dass sich das Parlament nun - man kann wohl sagen: auf den letzten Drücker - in der Novembersitzung mit der ersten Lesung befassen soll.
Ich könnte natürlich positiv anmerken, dass diesem Vorgehen eine gewisse Konsequenz innewohnt; denn bereits bei der Umsetzung des ersten
Gesetzes agierte unser Land - als Schlusslicht der 16 Länder - gerade noch in der Frist.
Als wirklich ärgerlich bei dieser Verfahrensweise empfinde ich allerdings die verkürzten Anhörungsverfahren. Es mangelt an fachlich fundierten Hinweisen wichtiger, kompetenter Partner; dafür bleibt nun schlicht keine Zeit mehr.
Sachsen-Anhalt kann sich gar kein Zurückbleiben bei den Anerkennungsverfahren leisten, denn sowohl die Kammern, Verbände und Betriebe als auch die Agentur klagen über einen Fachkräftemangel. Das gilt übrigens auch bei den reglementierten Berufen. Es gibt mehrere Beispiele, bei denen die Verfahrensdauer unseres Landes dazu führte, dass die Antragsteller in andere Bundesländer gegangen sind, in denen die Bearbeitung schneller und zielgerichteter geführt wurde. Eine Kollegin berichtete davon im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen muss auch die Umsetzung durch ausreichendes und qualifiziertes Personal sichergestellt werden,
sonst mutiert Ihr Gesetz schnell zu einem Papiertiger.
Große Einigkeit, Herr Minister, herrscht sicherlich bei der Einführung des Europäischen Berufsausweises. Diese elektronische Datenbank und die Möglichkeit, den Antrag bereits im Herkunftsland stellen zu können, vereinfachen die Verfahren, aber es sollte auch auf die anderen Berufsgruppen ausgeweitet werden.
Für begrüßenswert hält meine Fraktion auch die Ausweitung der Möglichkeiten einer Anerkennung unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus. Das ist progressiv und notwendig, aber allein die Anerkennung nützt uns noch nichts, wenn es nicht eine Angleichung der Bleibeperspektiven gibt. Nach erfolgreicher Anerkennung muss also auch sichergestellt werden, dass die Menschen tatsächlich in ihrem Beruf arbeiten können.
Die Erwerbstätigkeit in Sachsen-Anhalt sollte e i n e Möglichkeit sein, die wir begrüßen und unterstützen, aber die Arbeitnehmer müssen frei in der Wahl ihres Arbeitsortes sein, und vor allem muss die Möglichkeit bestehen, die in der Heimat erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen einzubringen. Dies ist natürlich eine Forderung an die Bundesgesetzgebung, das ist mir auch bewusst; aber sie wird unsere Landesinteressen immer wieder tangieren, deshalb muss dies auch Eingang in die Überlegungen finden.
Weitere fachliche Fragen ergeben sich bei dem partiellen Zugang zu den reglementierten Berufen.
Darf dann die teilanerkannte Sozialtherapeutin nur Gespräche führen und nicht mehr analysieren? Darf die Apothekerin dann nur Cremes verkaufen? Wie soll das gehen?
Die Befürchtungen hinsichtlich beruflicher, aber auch tariflicher Unterschiede innerhalb der Berufsgruppen müssen wir ernst nehmen. Es darf uns keineswegs passieren, dass wir eine ZweiklassenArbeitnehmerschaft etablieren. Das Ziel sollte eine vollständige Berufsanerkennung sein,
sonst bleibt die hehre Absicht, endlich Schluss damit zu machen, dass hochqualifizierte Menschen in unser Land kommen und als Billiglohnkräfte missbraucht werden, schlicht eine Forderung auf dem Papier.
Wie soll beispielsweise in unterschiedlichen Ländern eine völlige Gleichwertigkeit der Ausbildung nachgewiesen werden, wenn doch die Ausbildungssysteme erheblich voneinander abweichen? Die Möglichkeiten der weiteren Qualifizierung entpuppen sich bei genauem Betrachten als völlig neue Ausbildung. Die Tendenz, dass die Antragsteller allein wegen der hohen Kosten auf ein Verfahren verzichten, ist bundesweit leider schon erkennbar.
Sie sehen, wir können dem Gesetzentwurf sehr viel Positives abgewinnen, aber wir werden ihn keinesfalls nur durchwinken. Hierzu besteht erheblicher Klärungsbedarf. An diesem Prozess wollen wir in gewohnter Weise in intensiver Beratung in den Ausschüssen konstruktiv mitwirken. Eine durch den GBD erstellte Synopse wäre dabei sehr hilfreich. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn alle verantwortlich zeichnen, dann waren wir es wohl auch.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegte Antrag ist bereits seit einiger Zeit im parlamentarischen Raum. Es herrscht im Grundsatz eine fraktionsübergreifende Einigkeit, wie gerade demonstriert wurde.
Diese Einigkeit ist ganz sicher nicht Ausdruck einer ausufernden Harmonie, sondern es ist ein Reagieren auf die Bedürfnisse einer sich wandelnden Gesellschaft. Dazu gehört auch, dass tradiertes Wissen in seinen Grundfesten erschüttert werden darf. Hier spreche ich von dem alten Ansatz, Abiturienten seien die künftige akademische Elite und die anderen, allgemeinen Schulen das Rückgrat der Wirtschaft, des Handels und des Gewerbes.
Die Durchlässigkeit von Bildungsgängen in der beruflichen Bildung, die wir explizit befürworten, erfordert aber ein Beschreiten anderer Wege und eine Mitnahme aller. Längst endet die duale Ausbildung nicht im Berufsleben, sondern mündet dann in eine akademische Laufbahn. Auch diese Möglichkeiten sollten nachhaltiger in allen Schulformen publiziert werden.
Die Antragsteller beziehen sich in ihrem Antrag auf den Berufsbildungsbericht 2012. Inzwischen liegt uns auch der Berufsbildungsbericht des Jahres 2014 sowohl in digitaler Form als auch in Hochglanzoptik vor. Glänzend ist hieran allerdings lediglich die Aufmachung. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Insbesondere die Zahl der Ausbildungsabbrüche ist leider auf einem hohen Niveau geblieben, hat sich sogar leicht erhöht.
Sachsen-Anhalt findet sich einmal mehr im RoteLaterne-Bereich wieder. Umso mehr darf es verwundern, dass sich die Berufsorientierungsprojekte „Brafo“ und „Mobi-Kig“ ausdrücklich nicht an die Gymnasien richten. Im Februar 2015 wurde für 9 000 Schülerinnen und Schüler in 25 Losen das Programm „Brafo“, welches sich aus ESF-Mitteln finanziert, auf den Weg gebracht. Nicht einbezogen werden die Gymnasien; ganz im Gegenteil: Bei den Zugangsvoraussetzungen wird explizit darauf hingewiesen, dass nur Schüler ohne gymnasialen Bildungsgang antragsberechtigt sind.
Schauen wir in ein großes Flächenland, nämlich Nordrhein-Westfalen. Dort wurde ESF-gestützt ein Programm aufgelegt, welches genau dem heute zu behandelnden Antrag entspricht, nämlich eine verbindliche Berufs- und Studienorientierung für alle Schülerinnen und Schüler zu etablieren. Das ist innovativ und der richtige Weg,
weg von der Zweiklassenbildung hin zu Möglichkeiten einer echten Bildungsdurchlässigkeit und Chancennutzung. Denn es liegt ebenfalls im Interesse der Gesellschaft, Sekundarschüler auf Möglichkeiten akademischer Bildung aufmerksam zu
machen. Ja, auch eine Berufsorientierung an Gymnasien kann für die Lebensplanung wichtig sein. Sie ist wesentlich bei der Entscheidungsfindung.
Ganz sicher kann es auch passieren, dass ein gymnasialer Schüler sagt: O Gott, in der Fernsehkochshow sah das alles ganz toll aus, aber in der Praxis ist das anders; ich setze mich lieber auf den Hosenboden und studiere doch. Das ist auch richtig und notwendig; denn es verhindert eine verpatzte Karriere. Es hilft, Enttäuschungen zu minimieren, es schont Ressourcen und es eröffnet gute Perspektiven sowohl für die jungen Menschen als auch für die Hochschulen als auch für die Wirtschaft. Es ist einfach ein Stück Lebenswirklichkeit.
Dabei soll nicht unerwähnt bleiben, dass es zahlreiche gute Initiativen und zahlreiche Kooperationen zwischen Schulen und der Bundesagentur, den weiterführenden Fach- und Hochschulen sowie Betrieben gibt. Dies alles ist lobenswert und zeigt die Bereitschaft der Akteure. Aber eine generelle Verpflichtung lässt sich daraus nicht ableiten.
Wie uns im Brief des Kultusministeriums versichert wird, ist Lebensläufe schreiben und Bewerbung üben keine gute Berufsorientierung. Ich komme zum Schluss. Unsere Fraktion unterstützt ausdrücklich die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur. - Vielen Dank.
Mit Datum vom 28. Juli 2015 wurde die oben genannte Richtlinie vom Ministerium für Inneres und
Sport veröffentlicht. Gültig soll diese vom 18. August bis zum 31. Dezember 2015 sein.
Die Sprachkursförderrichtlinie soll der Durchführung von niederschwelligen Sprachkursen für Ausländer, vor allem der Vermittlung von ersten Grundkenntnissen der deutschen Sprache für typische Alltagssituationen und damit der Verbesserung der sozialen Inklusion dienen. Förderfähig sind allerdings nur Sprachkurse, die bis zum 30. September 2015 abgeschlossen sind. Vorhaben, die bereits vor Antragstellung begonnen wurden, sind ausgeschlossen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie schätzt die Landesregierung die Praktika
bilität der Richtlinie angesichts des engen zeitlichen Rahmens bis zum 30. September 2015 ein?
2. Ist eine Fortsetzung der Richtlinie auch in der
neuen Förderperiode bis 2020 geplant und auf den Weg gebracht?
Vielen Dank, Herr Minister, für die Beantwortung. Trotzdem habe ich eine weitergehende Frage. Warum lag die Förderrichtlinie so lange auf Eis, bevor sie überhaupt veröffentlicht wurde?
Dann ist sie in einem Zeitraum, der an Aktionismus kaum zu überbieten ist und in dem es von den Beteiligten kaum zu schaffen gewesen ist, auf den Weg gebracht worden. Sie räumen sich nach dem 18. August noch eine Bearbeitungsfrist von vier Wochen ein. Dann sollen 200 Stunden abgeleistet werden. Das halte ich für fast unmöglich. Meiner Kenntnis nach ist das auch nur sehr wenigen Antragstellern gelungen.
Die Dickstoffversatzanlage in Staßfurt befand sich von 2008 bis 2011 im Probebetrieb. Im Anschluss daran gab es eine Verlängerung um ein Jahr bis 2012. Von 2012 bis 2015 gab es erneut eine Genehmigung zum Probebetrieb, der wiederum nun nochmals um ein Jahr verlängert wurde, trotz erheblicher Verfahrenszweifel.
Ich frage die Landesregierung:
1. Aus welchem Grund wurde der Probebetrieb
nochmals verlängert?
2. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die
erneute Verlängerung des Probebetriebes?
Herr Minister, genau dies trifft eben in Staßfurt nicht zu, weil wir über einen Probebetrieb von 2008 bis 2011 reden. Dann gab es die Verlängerung um höchstens ein Jahr. Ich kenne das Gesetz auch. Ich habe es vom Landesamt für Geologie und Bergbau bekommen. Dann gab es erneut eine Verlängerung um drei Jahre und jetzt wieder um ein Jahr. Das ist die rechtliche Diskrepanz, die ich hier sehe.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gleichberechtigter Zugang in der beruflichen Bildung für alle. Ich freue mich außerordentlich, dass dieses wichtige Thema in den Fokus gerückt wird und dass sich daraus neue Handlungsoptionen ergeben sollen oder sollten.
Die Zielrichtung einer wirklich gelebten Inklusion bedarf vieler Partner und deren Bereitschaft, in effizienter Weise zusammenzuarbeiten, um die Inklusion auf den bestmöglichen Weg zu bringen.
Eines dürfte klar sein: Wir stehen noch am Anfang eines langen Weges. Umso wichtiger ist es, jetzt die Weichen richtig zu stellen, damit die Fahrt
möglichst zügig vorangehen kann. Das Ziel lautet: Inklusion in allen Bereichen und für alle. Meine Damen und Herren! Lediglich die oberste Handlungsempfehlung auszugeben, dass es gelingen muss, mehr junge Menschen mit Behinderungen in das duale Ausbildungssystem zu integrieren, ist zu wenig und überfordert das duale System in seiner jetzigen Struktur.
Die Antragssteller sprechen selbst von einer partnerschaftlichen Erarbeitung eines Handlungskonzeptes „Inklusion“. - Ja, große Übereinstimmung in diesem Punkt. Für ein Gelingen muss die duale Ausbildung durch ein kompetentes Netzwerk unterstützt werden. Dieses Netzwerk sollte aber zwingend einen wichtigen Zweck erfüllen. Es muss früher greifen und es muss sowohl alle allgemeinbildenden Schulen als auch die Förderschulen als Partner benennen.
Ein individualisiertes schülerbezogenes Informationsheft genügt eindeutig nicht; kann als unterstützendes Mittel aber sinnvoll erscheinen, wenn es uns gelingt, die vorhandenen Kompetenzen in den Vordergrund zu rücken und nicht die monetären Aspekte.
Aber diese Kompetenzen müssen wir zuallererst erkennen, fördern und entsprechend in die berufliche Bildung einbringen. Es darf nicht dazu kommen, dass der Auszubildende dem Arbeitgeber suggeriert: Ihr bekommt etwas, wenn ihr mich nehmt. Der Wert des Menschen sollte anders betrachtet werden.
Auch die Eltern, die einen wesentlichen Anteil an der beruflichen Orientierung ihrer Kinder haben, müssen gleichberechtigte Partner sein. Unser wissenschaftlicher Referent gab mir gestern eine interessante Bertelsmann-Studie, die beweist, dass mehr Information auch zu mehr Sicherheit und mehr Offenheit führt. Wenn Eltern über die Möglichkeiten anderer Wege als Werkstätten informiert sind, dann trauen sie sich auch, diese Wege zu beschreiten.
Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde am 15. Juni 2011 ein nationaler Aktionsplan beschlossen. Ziel und Leitgedanke ist die Inklusion, Teilhabe von Anfang an in allen Bereichen. Denn wer Inklusion auf einzelne Lebensbereiche beschränken will, der muss bereits im Ansatz scheitern.
Die Beschäftigungssituation behinderter Menschen hat sich in den vergangenen Jahren zwar etwas verbessert, auch wegen zahlreicher Initiativen, aber gerade bei der Ausbildung liegt noch sehr viel Potenzial brach. Deshalb begrüße ich jedwede
Initiative, die diesen Schwerpunkt fördert, jedoch nie den Blick auf das Gesamtbild verliert.
Es muss uns gelingen, eine Inklusionskompetenz zu entwickeln, angefangen bei den Schulen bis hin zu den Kammern, den Ämtern und natürlich den Ausbildungsbetrieben selbst.
Oft geht noch die Mär um, Behindertsein bedeute, nicht in vollem Umfang leistungsfähig zu sein. Zuerst sollte man mit diesen Stereotypen aufräumen; denn die Lebenspraxis beweist nur allzu oft, dass das nicht so ist. Im Gegenteil, die UN-Behindertenrechtskonvention bescheinigt Deutschland schlechte Noten auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft. Der Parallel- oder auch Schattenbericht der Behindertenrechtskonvention in Deutschland hat in Bezug auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ernüchternd festgestellt, dass sich Deutschland in puncto Inklusion eher rückwärts gerichtet bewegt.
Insbesondere die Integration in den ersten Arbeitsmarkt scheint für viele Betroffene zu Recht eine reine Worthülse zu sein. Es muss gelingen, die Bedingungen für die Umwandlung des derzeitigen separierenden Berufsbildungssystems in ein inkludierendes zu schaffen. Dafür ist ein gesellschaftlicher Wandel notwendig. Barrieren müssen zunächst in den Köpfen abgebaut werden, und das bei jedem von uns.
Ob Menschen eine Behinderung aufweisen oder sonderpädagogischer Förderung bedürfen, wie es in der Schule festgestellt wird, ist dabei sekundär.
Da meine Redezeit zu Ende geht, lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zu bedenken geben. In der letzten Landtagssitzung stand auch schon die Inklusion zur Debatte, nämlich die von Migrantinnen und Asylsuchenden. Heute reden wir wiederholt über die Inklusion, über die Inklusion behinderter Menschen.
Das unbestimmte Numerale „alle“, das wir in der Überschrift der heutigen Debatte finden, involviert in meinen Augen jeden Menschen.
Indem wir Kategorien schaffen, trennen wir, und Trennung ist alles andere, aber keine Inklusion.
Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag zur Ergänzung des von den Fraktionen der CDU und der SPD eingebrachten Antrags zuzustimmen. Auch den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN kann meine Fraktion mittragen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wenn ich es vermag, gern.
Das Problem ist mir bekannt. Nicht umsonst sprechen wir davon, behördliche Hürden zu überwinden. Der Antrag der Fraktion der GRÜNEN besagt ja auch, dass Integrationshelfer benötigt werden. Sie unterstützen gerade mit Ihrer Einlassung den Antrag der GRÜNEN, was auch wichtig ist.
Die Risiken, die sich später ergeben und mit denen Sie momentan allein stehen, wie Sie gerade fest
gestellt haben, können Integrationshelfer natürlich positiv beeinflussen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bildung wirkt - und ich möchte an dieser Stelle noch ausdrücklich hinzufügen: nachhaltig. Das ist ein aus der Sicht der LINKEN besonders wichtiges Wesensmerkmal von Bildung. DIE LINKE hat nicht umsonst in der Vergangenheit beharrlich darauf verwiesen, dass einem Land ohne eine nachhaltige Infrastruktur im Bildungsbereich, sei diese nun im frühkindlichen, schulischen, betrieblichen, volkshochschulischen oder universitären Bereich angesiedelt, sehr schnell - salopp gesagt - die Puste ausgehen kann. Einen langen Atem gewinnt man durch Kondition, und diese beinhaltet im bildungspolitischen Ressort auch und gerade eine Chancengleichheit,
Chancengleichheit selbstverständlich auch für jugendliche Flüchtlinge, die in unserem Land Zuflucht und, wenn möglich, auch Zukunft und ein Zuhause finden. Nun bedürfen sie dringend einer beruflichen Perspektive, um aktiv dazu beitragen zu können, ihre eigene Zukunft zu sichern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hilft uns derzeit leider auch nicht weiter, dass der Bund durch seine Gesetzgebung den jugendlichen Flüchtlingen zwar per se den Zugang zu Ausbildung ermöglicht, die reale Umsetzung jedoch daran scheitert, dass die finanzielle Unterstützung bis heute gesetzlich nicht geregelt ist. In unseren Augen ist das nichts weiter als ein Kartenhaus, das bei der ersten Betrachtung zwar recht schön aussieht, aber beim ersten Windhauch leider wieder in sich zusammenfällt.
Dabei möchte ich betonen, dass wir die Änderungen im Asylverfahrensgesetz und in der Beschäftigungsverordnung für durchaus gute Schritte in die richtige Richtung halten, aber sie greifen zu kurz bzw. behindern sich mitunter sogar gegenseitig. Gedacht sei hier auch an die sogenannte BAföGFalle.
Was nutzt uns eine Verkürzung der Zugangsfristen zum Arbeitsmarkt und zur Ausbildung, wenn dieses Ziel dadurch ad absurdum geführt wird, dass die Fristen des Zugangs zu den Instrumenten der Ausbildungsförderung nicht entsprechend verändert wurden? - Dies ist ein Widerspruch, der zugunsten der jungen Menschen dringend aufgehoben werden muss.
Auch die Unterteilung in die verschiedensten Aufenthaltstitel macht es Betroffenen und auch Behörden nicht leicht. Damit jugendliche Flüchtlinge aber überhaupt in die Lage versetzt werden können, einen Ausbildungsplatz anzunehmen, sind sie
- wie übrigens auch viele deutsche Auszubildende - auf Ausbildungsbeihilfe oder auf Leistungen nach dem BAföG angewiesen.
Nach unserer Auffassung ist die Landesregierung dringend dazu aufzufordern, auf der Bundesebene, unter anderem im Bundesrat, aktiv darauf einzuwirken, dass sich hierbei schnellstmöglich etwas tut. Die Zeit drängt. Sie konnten es mitverfolgen: Die Bundesagentur für Arbeit selbst startete einen Appell an die Politik, verbindliche, einfachere Regelungen zu schaffen, die eine Arbeitsmarkt- und Ausbildungsintegration möglich machen.
Gestatten Sie mir, unseren Forderungen durch ein Beispiel, das hier nur exemplarisch - Herr Kollege Herbst konnte es gestern auch verdeutlichen - für viele andere Schicksale stehen kann, ein Gesicht zu verleihen. Das von mir nun angeführte Beispiel lenkt den Fokus explizit auf die Defizite in der Berufsausbildung von Asylantragstellerinnen und -antragstellern und Flüchtlingen, ohne natürlich die besondere Situation in ihren Lebensumständen gänzlich außen vor zu lassen. Beide Problemfelder sind in diesen Fällen oft untrennbar miteinander verknüpft und sollten stets gemeinsam gedacht werden. Das bedarf natürlich auch einer besonderen Sensibilität bzw. einer besonderen interkulturellen Kompetenz in der öffentlichen Verwaltung.
Zu meinem Beispiel: Im Jahr 2012 reiste ein junger, damals 22-jähriger, Mann aus dem Iran nach Deutschland ein und beantragte Asyl. Er wurde in eine Unterkunft für Asylsuchende in Magdeburg aufgenommen. Durch den Kontakt in seinem näheren Umfeld erfuhr er vom Projekt „Jobbrücke“, das junge Menschen bei der Berufsfindung aktiv unterstützt. Die Möglichkeit, eine Berufsausbildung aufzunehmen, hatte er nach damaligen Regularien noch nicht. Da er aber nicht untätig sein wollte, konnte er durch externe Hilfe und ein hohes Maß an Eigeninitiative zwei integrative Deutschkurse erfolgreich absolvieren. Möglich machte dies unter anderem ziviles Engagement, das die Kursbesuche ermöglichte.
Durch die Novellierung des Asylverfahrensgesetzes in Verbindung mit der Beschäftigungsordnung wurde es Menschen in seiner Situation dann - zumindest theoretisch - ermöglicht, eine Ausbildung zu beginnen. Welche Odyssee, angefangen vom Eintrag seines geänderten Aufenthaltsstatus bis hin zu dem bereits vorher feststehenden Berufsausbildungsvertrag, damit verbunden war, möchte ich nicht in allen Etappen aufführen. Hoch motiviert, guten Mutes und mit viel Elan startete er seine Ausbildung bei einem Magdeburger Unternehmer, der ihn bereits in einem Vorpraktikum getestet und für gut befunden hatte. Ein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe wurde gestellt, da es aus nachvollziehbaren Gründen schier unmöglich ist, in einer Gemeinschaftsunterkunft den stres
sigen Alltag einer dualen, theoretischen und praktischen, Berufsausbildung zu absolvieren.
Erst jetzt wurde augenfällig, dass die Nachbesserungen zum Zugang in die Berufsausbildung nicht leistungsrechtlich flankiert worden waren. Nur mit der Ausbildungsvergütung allein war es ihm schier unmöglich, ein Zimmer und den Lebensunterhalt zu finanzieren; Eltern sind in diesem Fall nicht erreichbar. Neben den theoretischen und praktischen Ausbildungsteilen musste er zudem beständig seine Deutschkenntnisse festigen und diese ausbauen. Wie unschwer zu erkennen ist, erforderte auch dies einen hohen Zeit- und Kostenaufwand.
Jedoch lagen die immensen Defizite der Gesetzesnovelle nicht allein im monetären Bereich. Auch die Instrumentarien der Berufsförderung wie Stütz- und Einzelunterricht standen ihm nicht zu. Erst nach vier Jahren Aufenthalt in Deutschland dürfen auch diese berufsbegleitenden Hilfen in Anspruch genommen werden. Das ist unfassbar und logisch überhaupt nicht nachvollziehbar.
Nein, logisch nachvollziehbar wäre es nur, wenn man grundsätzlich davon ausgeht, dass am Ende des Asylverfahrens grundsätzlich die Abschiebung steht - ein zynischer Ansatz, den ich hier im Hohen Hause natürlich niemandem unterstellen mag.
Tatsächlich hat man hiermit jungen Flüchtlingen nun Zutritt zu einem schönen Palast, den ich einmal Berufsausbildung nennen will, gewährt, gleichzeitig aber alle Räume und Flure versperrt und die Schlüssel weggeworfen. Nun steht er da und will in die oberste Etage, die ich als Ausbildungsziel, Erlangung der Ausbildungsreife bzw. bestandene Ausbildungsprüfung bezeichnen möchte, kommt aber nicht dorthin.
Trotz großer Anstrengungen konnte der junge Mann die Defizite, die ihm durch die sprachliche Benachteiligung in der theoretischen Ausbildung erwachsen waren, nicht ausgleichen. Die bis dahin absolvierten Deutschkurse reichten für Fach- und Spezialbegriffe der berufstheoretischen Ausbildung eben nicht aus, da die Kurse erst einmal sehr allgemein angelegt sind. Der junge Mann isolierte sich zunehmend, da er die Ziele nicht erreichen konnte, aus Schamgefühl über sein vermeintliches Versagen. Schließlich gab er auf. Und, ja, es bleiben auch Blessuren auf der Arbeitgeberseite. Im Regen stehen gelassen von der Politik fühlten sich beide Seiten.
Eine Geschichte, die so schön, so hoffnungsfroh begann, und dem MDR-Fernsehen sogar eine Reportage wert war, hatte eben kein Happy End. Gescheitert an der Realität, an bürokratischen Hürden
und an nicht aufeinander abgestimmten Regelungen.
Ich frage Sie: Sieht so eine gerechte Zukunftsförderung in einem Land aus, das an allen Ecken und Enden mehr und mehr die Folgen des Fachkräftemangels spürt? Wenn schon nicht die Interessen des jungen Mannes für manchen Politiker im Mittelpunkt stehen - können wir uns einen solchen Umgang aus wirtschaftlicher Sicht tatsächlich leisten? - Unsere Antworten auf beide Fragen lauten: nein.
Der ungehinderte Zugang zu Bildung und damit auch zum gesellschaftlichen und kulturellen Leben, zu Informationen und Kommunikation sind entscheidende Elemente für Chancengleichheit, für ein selbstbestimmtes Leben, für die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit und Ressourcen. Er ist eine elementare Voraussetzung für eine Wissensgesellschaft, die sich frei, solidarisch und kreativ entwickeln kann. Das, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete dieses Hohen Hauses, schließt alle Menschen ein, ungeachtet ihrer ethnischen oder sozialen Herkunft. Bildungspolitik ist für DIE LINKE inklusiv, demokratisch und selbstbestimmt.
Wir sehen daher die Landesregierung in der Pflicht, nach Kräften darauf einzuwirken, dass es auf der Bundesebene zu gesetzlichen Vorlagen kommt, mit deren Hilfe Länder und Kommunen in die Lage versetzt werden, die bisherigen Lippenbekenntnisse in die Tat umzusetzen. Ich möchte an dieser Stelle einige Problemfelder benennen.
Die in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum BAföG geplante Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten für ausländische Staatsangehörige und zur Ausbildungsförderung nach dem SGB III ist zu begrüßen.
In mehr Fällen als zuvor werden ausländische Staatsangehörige künftig eine Ausbildung absolvieren können, die gegenwärtig noch von der Ausbildungsförderung ausgeschlossen sind. Allerdings gehen die Änderungen nicht weit genug: Es bleiben auch nach einer Verabschiedung des Gesetzentwurfs weiterhin Förderungslücken für bestimmte Gruppen bestehen, die aus integrations-, arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Gründen nicht nachvollziehbar sind.
Angesichts des Fachkräftemangels ist es nicht nachvollziehbar, dass weiterhin Personen, die über eine zumindest zukunftsoffene Aufenthaltsperspektive verfügen, von den Leistungen der Ausbildungsförderung weiterhin ausgeschlossen bleiben sollen. Diesbezüglich besteht im weiteren Gesetzgebungsverfahren konkreter Nachbesserungsbedarf.
Zudem bedarf die Novelle bezogen auf die ausländerrechtlichen Änderungen eines vorgezogenen Inkrafttretens. Es ist den von Leistungsausschlüssen Betroffenen nicht zumutbar, noch bis zum Jahr 2016 mit der Aufnahme einer Ausbildung zu warten.
Personen mit einer Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren bleiben in aller Regel vollständig von den Leistungen der Ausbildungsförderung sowohl nach dem BAföG als auch nach dem SGB III ausgeschlossen. Hierfür gibt es keinen nachvollziehbaren Grund. Ein erheblicher Teil der Asylantragstellenden erhält nach Abschluss des Asylverfahrens einen Aufenthaltsstatus in Deutschland. Daher wäre es sinnvoll, so früh wie möglich auch eine Integration in den Arbeitsmarkt und insbesondere in ein Ausbildungsverhältnis zu ermöglichen.
Dieses politische Ziel ist unbestritten und wird etwa in der Neufassung der Beschäftigungsverordnung umgesetzt. Hiernach haben Personen mit einer Aufenthaltsgestattung nach einem neunmonatigen Voraufenthalt die Möglichkeit, eine betriebliche Ausbildung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit aufzunehmen. Diese Ausbildungsmöglichkeiten müssen nun aber auch endlich leistungsrechtlich flankiert werden.
Auch in dem Pilotprojekt der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur frühzeitigen Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden kommt der genannte politische Wille zum Ausdruck. Insofern ist es wenig zielführend, Asylantragstellende vollständig von der Ausbildungsförderung auszuschließen.
Verschärfend wird nämlich die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes hinzukommen. Nach dem vorliegenden Entwurf werden nur noch für 15 Monate und nicht mehr wie bisher für vier Jahre die Grundleistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erbracht werden. Danach besteht Anspruch auf die sogenannten Analogleistungen entsprechend dem SGB XII. Diese Verbesserung führt jedoch zu einer Verschärfung der Förderungslücke im BAföG - ich sprach es vorhin schon an: die sogenannte BAföG-Falle.
Während bislang vier Jahre lang auch während einer dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung die Sicherung des Lebensunterhalts über die Grundleistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erfolgen konnte, wird dies künftig nur noch 15 Monate lang möglich sein. Im Gegensatz zu Personen mit Duldung schließt sich für die Betroffenen an diesen Zeitraum aber kein Anspruch auf Ausbildungsförderung an.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die von mir aufgeführten Probleme sollten bei der Novellierung des bestehenden Gesetzes unbedingt Berücksich
tigung finden, da sonst wieder Barrieren aufgebaut werden, wo eigentlich Integration stattfinden soll.
Dies kann nicht im Sinn von Bund und Ländern sein; denn die Menschen, die in unserem Land eine neue Heimat finden, müssen die Chance bekommen, ihr Leben und ihr neues Zuhause mitzugestalten. - Ich bitte um Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Das Arbeitsbündnis Jugend und Beruf zielt auf die Kompetenzbündelung verschiedener Träger zur Förderung der beruflichen Integration junger Erwachsener. Einige Bundesländer sind in der Umsetzung des Arbeitsbündnisses, zum Beispiel bei Stellenbesetzungen sowie bei der Schaffung rechtlicher Grundlagen, weiter fortgeschritten als Sachsen-Anhalt.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welchem Umfang leistet die Landesregie
rung einen Beitrag zur Umsetzung des Arbeitsbündnisses Jugend und Beruf?
2. Wodurch und in welchen Punkten ergeben sich
Unterschiede im Verfahrensstand im Vergleich zu anderen Bundesländern, insbesondere zum Freistaat Thüringen, der von derselben Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit betreut wird?
Vielen Dank. - Ich hätte gern noch gewusst, ob die dafür vorgesehene Stelle inzwischen besetzt werden konnte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste! Das Thema ist von immenser Bedeutung. Ich denke, darin sind wir uns alle einig. Deshalb danke ich der einbringenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausdrücklich, auch wenn ich hervorheben möchte, dass wir selbst sehr viel und sehr oft an diesen Themen arbeiten. Aber ich glaube, auch darin sind wir uns sicherlich einig: Ein Zuviel kann und wird es diesbezüglich wohl kaum geben.
Zu den konkreten Maßnahmen, genauer gesagt, zu den Problemen und derzeit noch bestehenden Hürden bei der beruflichen Ausbildung von Flüchtlingen und Asylantragstellerinnen und -antragstellern werde ich - das sehen Sie mir bitte nach - morgen im Plenum ausführlich zu unserem diesbezüglichen Antrag sprechen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle einige Schwerpunkte benennen, die ich zu bedenken geben möchte, um die Integration in der Zukunft weiterhin zielführend und erfolgreich voranbringen zu können.
Ja, die Maßnahmen müssen konkret sein, auch darin stimme ich Ihnen zu 100 % zu. Aber sie müssen auch verbindlich, rechtssicher und vor allen Dingen flächendeckend sein. Gleiche Chancen und Bedingungen setzen zuallererst gleiche Mindeststandards voraus. Hierzu gehört auch - Sie sagten es bereits - eine bessere Ausstattung der Erstaufnahmestellen. Ob das in Halle oder in Halberstadt geschieht, sei dahingestellt. Es müssen qualitativ und vor allen Dingen personell untersetzt optimale Bedingungen geschaffen werden, um sowohl ankommen zu können und auch Lust aufs Bleiben zu verspüren.
Der Aufenthalt in den Erstaufnahmestellen sollte zwar so kurz wie möglich sein, aber gerade hier sollten die ersten notwendigen Schritte in Richtung Integration unternommen werden. Fachlich versiertes Personal ist eine Grundvoraussetzung; denn es geht bei der Kenntnisfeststellung eben nicht nur um einen Verwaltungsakt.
Es darf auch nicht dazu kommen - dies ist in den Landkreisen bei allen Bemühungen, auch des Personals, häufig der Fall -, dass Verwaltungsmitarbeiter feststellen sollen, ob ein Mensch eine Facharztbehandlung nötig hat oder nicht. Es darf in den Erstaufnahmestellen nicht dazu kommen; dass die Feststellung, ob jemand die Kenntnisse schon hat oder ob er einen besonderen Bedarf hat,
durch Verwaltungsmitarbeiter getroffen werden. Das überfordert - ich denke, darin sind wir uns einig - beide Seiten gleichermaßen.
In der Begründung des Antrages heißt es, dass es einen deutlichen Anstieg der Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber gab. Auch das ist eine unstrittige Tatsache. Gleichwohl möchte auch ich darauf hinweisen, dass es in unserem Land sehr wenige Asylbewerber gibt. Wir haben im Vergleich der Bundesländer einen sehr niedrigen Stand.
Zur Wahrheit gehört auch, dass es in den Jahren, in denen es rückläufige Zuwanderungszahlen gab, nicht gelungen ist, konkrete Konzepte einer dezentralen Unterbringung zu erstellen und eine Willkommens- und Bleibekultur zu schaffen, wie es in dem Antrag gefordert wird.
Jetzt müssen wir darauf achten, dass es nicht planlosen und lediglich punktuellen Aktionismus, sondern längerfristige tragfähige Lösungsansätze gibt, die die unterschiedlichen Partner, aber auch die Rechtskreise effizient verankern.
Eine sprachliche Bildung vom ersten Moment an können wir nur begrüßen. Sprachkenntnisse und die Möglichkeit, sich verständlich zu machen, ändern alles. Es zeigt den Integrationswillen auf beiden Seiten und führt zu mehr Selbstbewusstsein und Selbstverständlichkeit im Umgang miteinander.
Mein Lieblingszitat von Anton Semjonowitsch Makarenko lautet:
„Ich achte Dich, indem ich Dich fordere.“
- Das zeichnet die Aula Ihrer Schule aus.
Was trägt mehr Potenzial an Achtung und gleichzeitig Herausforderungscharakter als Bildungsmaßnahmen? Das frage ich Sie. Die Förderung des Spracherwerbs vom ersten Tag an muss sich an alle - Herr Kolze, an dieser Stelle haben wir einen anderen Denkansatz -, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, richten. An dieser Stelle darf nicht bereits eine ökonomisch kalkulierte Selektion stattfinden.
Ein gemeinsames Aufnahme- und Integrationskonzept muss Netzwerkstrukturen von Beginn an etablieren. Genauso zwingend gehört für uns auch eine umfassende Evaluation der Weiterbildungs- und Schulungsangebote für Verwaltungsmitarbei
ter, Schulsozialarbeiterinnen, Lehrerinnen und Erzieherinnen dazu. Beim pädagogischen Personal geht es selbstverständlich um alle Lernorte, egal ob Grundschule, Gymnasium, Hochschulen oder freie Bildungsträger.
Die Arbeit mit Asylbewerbern und Flüchtlingen ist in erster Linie eine staatliche Aufgabe und sollte auch federführend beim Staat angesiedelt sein. Dennoch bedarf es für ein gutes Gelingen auch eines selbstverständlichen Miteinanders und einer Unterstützung des freiwilligen Engagements der Zivilgesellschaft, und zwar durch Privatpersonen, Vereine, Kirchengemeinden und Bildungsträger - um nur einige zu nennen. Wir alle haben bereits jetzt jede Möglichkeit der Kommunikation und sind der Sprache mächtig, also können wir sie auch nutzen.
Das Ansinnen einer besseren Integration und Teilhabe sollte für uns alle selbstverständlicher Teil unseres politischen Ansatzes einer inklusiven Gesellschaft sein. Unser Land befindet sich unübersehbar im demografischen Wandel, welcher ein Umdenken in der Ausrichtung erfordert. Erst heute konnte ich wieder in der „Volksstimme“ lesen, dass die Wirtschaft den Fachkräftemangel beklagt. Die Forderungen des Antrages zielen meiner Meinung nach in eine zukunftsfähige Richtung.
Ja. Ich komme zum Schluss. - Ich möchte aber auch an unsere Forderung erinnern, das Sozialministerium als Integrationsministerium zu stärken und Zuwanderung eben nicht als ordnungspolitische Maßnahme zu sehen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, gestatten Sie mir eine Nachfrage. Sie wiederholten eigentlich die Antwort auf die Kleine Anfrage, die ich dahingehend anzweifele, dass die UVP nicht notwendig ist. Ich möchte meine Zweifel begründen.
Ihnen ist sicherlich bekannt, dass das Oberverwaltungsgericht Magdeburg bereits festgestellt hat, dass eine stoffliche Veränderung, die durchaus beim Herstellen des Dickstoffes vorliegt - - Diese Abfälle werden mit Sole vermischt, dadurch wird schon Übertage ein chemischer Prozess in Gang gebracht. Dies führte das Oberlandesgericht zu einem Beschluss, der besagt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend notwendig ist. Dasselbe Verfahren wird in Staßfurt angewandt. Also könnte man doch davon ausgehen, dass auch in
diesem Fall die Umweltverträglichkeitsprüfung unabdingbar ist.
Darüber hinaus sagten Sie, die Steinsalzkavernen hätten eine ganz besondere Eigenschaft. Darin gebe ich Ihnen Recht. Als Bewohner der Stadt Staßfurt kennen wir uns alle ein wenig mit Bergbau aus. Insbesondere die Steinsalzkavernen galten immer als standsicher. Es ist auch kein großes Geheimnis, dass die Firma Minex als ihren Geschäftszweck die Beseitigung von Abfällen angibt. Das habe ich der Homepage entnommen. Zufälligerweise wird in diesem Jahr die Versatznotwendigkeit festgestellt.
Entweder hat das Bergamt bis dahin grob fahrlässig gehandelt, indem es uns Staßfurter mit einsturzgefährdeten Kavernen hat leben lassen, obwohl gerade dieses Gebiet aus der latenten Bruchgefahr wieder herausgenommen wurde. oder aber es wurde nachträglich irgendetwas geändert. Mir ist die Versatznotwendigkeit nach wie vor sehr schleierhaft. Sie konnten mich dahingehend auch nicht erhellen.
Ist Ihnen bekannt, warum die Einwender dieses Gutachten niemals zu sehen bekommen? - Ich bin eine der Einwenderinnen. Ich habe auch nach mehrmaligem Nachfragen dieses Gutachten nicht sehen dürfen. Alles, was sich auf stoffliche Veränderungen bezieht, ist in den ausgelegten Unterlagen geschwärzt und als Geschäfts- und Betriebs
geheimnis gekennzeichnet worden. Das ist also eine Offenlegung ganz besonderer Art.
Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen, dass die Genehmigung vorliegt. Am Dienstag ist der Erörterungstermin. Dabei geht es genau um die Erteilung der Genehmigung. - Das vorweg.
Ich frage Sie: Würden Sie mir darin Recht geben, dass Intransparenz nur dazu dienen kann, genau solche Vermutungen anzustellen? - Denn wenn mir keine Unterlagen vorliegen, kann ich nur Vermutungen anstellen. Mir bleibt gar nichts anderes übrig.
Ich wollte ihm eigentlich antworten, was ich unter maximaler Transparenz verstehe: Offenlegung der Unterlagen.
Es geht um den Dickstoffversatz. In den Kavernen der Sodawerke Staßfurt ist die Verbringung von gefährlichen Abfällen im Dickstoffverfahren als Dauerbetrieb beantragt. Seit 2008 erfolgte der Probebetrieb des damals noch unbekannten Verfahrens zur Herstellung des Versatzmaterials und dessen Versatzes in den Kavernen. Der Versatz von
 siehe Anlage zum Stenografischen Bericht
Dickstoffen wurde an anderen Stellen in SachsenAnhalt praktiziert bzw. beantragt. Die Landesregierung beantwortete eine Kleine Anfrage zur Problematik in der Drs. 6/3778 am 22. Januar 2015.
Ich frage die Landesregierung:
1. Warum wurde dem Unternehmen keine Auflage
erteilt, ein alternatives Verfahren zu prüfen?
2. Welche Behörden wurden seitens der Landes
regierung beteiligt?
Herr Präsident! Herr Minister, Sie kritisierten Frau Dirlichs Aussage, wonach Hartz IV bedeutet, dass Armut per Gesetz verordnet wird. Aber ist es nicht um ein Vielfaches zynischer, den namensgebenden Berater zu holen, der nicht einmal in die Nähe der Lebensverhältnisse derer kam, die er reformieren will? Ist es nicht sehr viel zynischer, über Menschen zu reden, deren Einkommensgrößen man als Beraterriege nicht einmal tangiert? Haben Sie sich einmal vorgestellt, wie sich die Leute dabei fühlen? - Noch heute sagen wir alle „Hartz IV“. Das empfinde ich als sehr viel zynischer.
Eigentlich hat mir meine Kollegin Paschke meine Frage schon ein wenig vorweggenommen. Sie suggerieren, dass wir, weil das Wort „Bedarf“ in dem Antrag vorkommt, grundsätzlich nur auf den Einzelfall abstellen. Daraus resultiert Ihre ablehnende Haltung. Aber geben Sie mir nicht dahin gehend Recht, dass Bedarfe auch grundsätzlich vorhanden sein können, dass also Ihre Lesart nicht die allumfassende sein muss?
Die ESF-Mittel aus dem Jahre 2013 wurden dem Vernehmen nach nicht ausgeschöpft. Restmittel
von ca. 1 Million € sollen demnach in diesem Jahr noch ausgereicht werden. Nach entsprechenden Informationen hätten Träger von Erwachsenenbildungsmaßnahmen für diese Mittel auch entsprechende Projekte beantragt. Es wird berichtet, dass das Landesverwaltungsamt sich nicht im Stande sehe, die vorliegenden Anträge fristgemäß zu bearbeiten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
Was wird sie unternehmen, damit die in Rede stehenden Mittel fristgemäß an förderwürdige Projekte ausgereicht werden können?