Jan Wagner

Sitzungen

6/1 6/5 6/8 6/9 6/13 6/15 6/19 6/20 6/24 6/27 6/28 6/30 6/31 6/32 6/35 6/37 6/41 6/42 6/43 6/44 6/45 6/50 6/53 6/55 6/57 6/58 6/61 6/62 6/65 6/66 6/68 6/69 6/70 6/76 6/77 6/81 6/88 6/90 6/91 6/94 6/96 6/98 6/104 6/107

Letzte Beiträge

Herr Präsident! Durch eine Steuerneubewertung für das Studentenwerk Halle ergeben sich Preiserhöhungen in den vom Studentenwerk angebotenen Mensen und Cafeterien. Nach Zeitungsmeldung soll dies mit der Anwendung des vollen Umsatzsteuersatzes für Leistungen für Bedienstete und Gäste begründet sein.
Ich frage die Landesregierung:
Gilt diese Steuerneubewertung auch für das Studentenwerk Magdeburg, sodass auch hier mit Preiserhöhungen zu rechnen ist?
Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, diese Erhöhung zu vermeiden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem 22. Oktober dieses Jahres ist die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie seit dem 27. Oktober dieses Jahres die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next-Generation-Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt“ in Kraft.
In den letzten Wochen gab es mehrere Konsultationen der Staatskanzlei bzw. des Landesverwaltungsamtes mit Vertretern kommunaler Gebietskörperschaften zu möglichen Förderanträgen gemäß genannter Richtlinien.
Danke schön, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung:
1. Für welche der drei in Punkt 3.2. der Bundes
richtlinie ausgeführten Betreibermodelle wirbt das Land gegenüber den Kommunen?
2. Welchen Kommunen ist bisher in Aussicht ge
stellt worden, ohne Eigenanteil Förderung zu erhalten, da sie sich in Konsolidierung befinden?
Danke, Herr Präsident. - Ich habe zwei Nachfragen.
Zu 1. Sie haben das jetzt explizit auf Gewerbegebiete bezogen. Das Thema Gewerbegebiete hatten wir auch schon in der Ausschussbehandlung. Gibt es auch für Unternehmen, die sich nicht in Gewerbegebieten angesiedelt haben, bzw. die Kommunen Möglichkeiten, entsprechende Förderung zu erhalten, um synchrone Datenverbindungen auch dort gewährleisten zu können?
Der zweite Punkt: Sie sprachen das Marktversagen an. Habe ich das richtig verstanden, dass bei der Beurteilung des Marktversagens geschaut wird, dass es sich um 30 Mbit/s nach der Bundesrichtlinie handelt? Steht das im Widerspruch oder in Konflikten zu unserem Ziel, flächendeckend 50 Mbit/s zu erlangen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als wir unseren Antrag im April 2015 eingebracht haben, haben wir sehr deutlich Kritik an diesem Vorhaben geübt. Heute kann ich feststellen, dass diese Kritik im Wesentlichen richtig war. Unsere Befürchtungen, die wir damals artikuliert haben, haben sich entweder bestätigt oder wurden zum größten Teil nicht ausgeräumt.
Im Zuge der Verhandlungen über diesen Letter of Intent im Bildungsausschuss haben wir parallel in einer verbundenen Beratung unter dem Motto „Schule 4.0“ über ein Konzept mit dem Titel „Lehren, Lernen, Managen 2.0“ beraten. Es lag zunächst als Exzerpt vor, und es dauerte dann noch zwei Monate, bis die Gesamtfassung fertig geschrieben war. Letztlich konnte dieses Konzept im Bildungsausschuss vorgestellt werden.
Das Konzept selbst sagt allerdings wenig dazu aus, warum sich ausgerechnet der in Rede stehende Letter of Intent in dieses Konzept einbetten soll. Die Ausführungen dazu haben uns nicht überzeugt. Im Bildungsausschuss hat sich nicht ergeben, warum es zu diesem Vertragsabschluss kommen soll. Weder das Kultusministerium noch das Finanzministerium haben hierfür entsprechende Argumente liefern können.
Beredet wurde insbesondere das Bekenntnis zum Datenschutz. Es war einer unserer Hauptkritikpunkte an diesem Vorhaben, dass im Letter of Intent viel geregelt wurde, aber keine einzige Aussage dazu getroffen wurde, wie zukünftig mit dem Datenschutz in unseren Schulen umgegangen werden soll.
Ich muss davon ausgehen, dass der Stand der Verhandlungen mit Microsoft zumindest bis zum März 2015 den Punkt Datenschutz nicht enthalten hat. Mir ist diesbezüglich auch nicht widersprochen worden. Umso besser finde ich es, dass zumindest jetzt auf unterschiedlicher Ebene Bekenntnisse zum Datenschutz formuliert werden. Allerdings gehört zu dieser Geschichte auch, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz noch vor zwei Wochen an die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Kultur herangetreten ist, um explizit darauf hinzuweisen, dass er aus seiner Sicht im Vorfeld nicht hinreichend konsultiert worden ist.
Es bleiben einige Kritikpunkte, das habe ich schon gesagt. Es ist mir unklar, wie ein solcher Vertrag, der über das ganze Land ausgerollt werden soll, die Möglichkeit beinhalten soll, andere technische Systeme, wie Moodle, den Landesbildungsserver etc. gleichberechtigt zu nutzen.
Ich weiß auch nicht, wie bislang mit den meisten Schulträgern diskutiert wurde. Viele Landkreise haben sich in der letzten Zeit selbst auf den Weg gemacht, haben sich um Partnerschaften bemüht,
um zum einen die technische Ausstattung sicherzustellen. Zum anderen spielt auch Bildungsmanagement bei vielen Schulträgern, insbesondere auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte, mittlerweile eine große Rolle. Aber diese Schulträger setzen selbst auch auf offene Systeme. Moodle wird eben mittlerweile nicht mehr nur hier und dort eingesetzt. Es ist gut, dass solche Angebote auf dem staatlichen Bildungsserver weiterhin angeboten werden sollen.
Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt - auch dieser wurde nicht ausgeräumt; im Gegenteil, er hat sich erhärtet - ist die zu gründende IT-Academy. Sie haben immer wieder formuliert, dass die Aus- und Fortbildung am Lisa Schwächen zeige. Ich kenne diese Argumente. Dann ist es aus meiner Sicht aber zunächst die Aufgabe des Kultusministers, dafür zu sorgen, dass sich die Qualität in dieser Landesbehörde erhöht, bevor eine neue Lehrerbildungsakademie gegründet werden soll, die dann ausschließlich privat getragen wird.
Was brauchen wir? - Natürlich brauchen wir eine entsprechende technische Grundausstattung an allen Schulen. Das ist eine Intention, die wir durchaus teilen. Ja, wir brauchen auch die Vernetzung unserer Schulen. All das ist schon gesagt worden; all das ist richtig.
Aber wir brauchen nicht nur irgendeine beliebige Technik, sondern wir benötigen eine Technik an unseren Schulen, die die Offenheit und eben auch den Datenschutz zu gewährleistet weiß. In dieser Hinsicht ist das Zentralverzeichnis mit Personendaten von allen Schülerinnen und Schülern sowie von allen Lehrerinnen und Lehrern nach wie vor Thema und ein wesentlicher Bestandteil unserer Kritik.
Vor allem aber brauchen wir Pädagogik, pädagogische Konzepte und Lehrer, die diese Konzepte mit moderner Informationstechnik in den Schulen umzusetzen wissen. Wir brauchen die Einbringung von Medienpädagoginnen und Medienpädagogen. Wir brauchen eine Offenheit für unterschiedliche informationstechnische Systeme in der Schule und für unterschiedliche Software, auch und insbesondere freier Software, in der Erfahrungswelt unserer Schülerinnen und Schüler. Und wir brauchen Open Educational Resources und freie Bildungsmaterialien.
Mir ist schon ganz klar geworden, dass diese Worte nicht umsonst auch in der politischen Debatte immer fallen, um zumindest so zu tun - aber vielleicht ist es auch ernst gemeint -, als ob die Tür für solche Themen nicht ganz zu ist. Aber das hat aus meiner Sicht die Vorstellung des Konzepts im Bildungsausschuss zum Thema LLM 2.0 nicht gezeigt.
Wie geht es jetzt weiter? - Es gibt - das habe ich vorgestern erfahren - eine Petition zu diesem Thema, welche in den Bildungsausschuss überwiesen werden soll. Das Thema bleibt also auf der Tagesordnung. Es würde ohnehin auf der Tagesordnung bleiben, weil wir noch einmal um das Einvernehmen gebeten werden, wenn es zu dem entsprechenden Vertragsabschluss kommen soll.
Wir können der heute vorliegenden Beschlussempfehlung - Herr Präsident, ich komme zum Ende - nicht folgen. Wir werden diese ablehnen und bitten Sie, Selbiges zu tun. - Danke schön.
Ich bin Ihnen für die Antwort sehr dankbar. Ich möchte einmal plastisch darstellen, was aus meiner Sicht Medienkompetenz in dem Bereich tatsächlich bedeutet, nämlich dass die Kompetenz besteht, ohne Probleme mit unterschiedlichen Dateiformaten umzugehen.
Das ist zum Beispiel eine Eigenschaft, die wir gerade unsere Schülerinnen und Schülern lehren wollen.
Ich habe bei Ihnen herausgehört - ich bin jetzt einmal wohlwollend -,
dass Sie in der nächsten Legislaturperiode planen, die von uns aufgeworfenen Fragen, wie es mit der Medienpädagogik und dem Datenschutz weitergeht, noch einmal neu beantworten wollen. Können Sie ungefähr skizzieren, in welche Richtung das gehen soll? Heißt das bei Ihnen auch, mehr Pädagogik? Oder ist das für Sie nach wie vor eine Frage der technischen Ausstattung und der Rahmenverträge?
Herr Präsident, vielen Dank! - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist sehr schön, einmal einen Antrag vorliegen zu haben, bei dem ich lange suchen muss, um etwas zu finden, von dem ich sage, dass ich damit nicht ganz einverstanden bin. Das ist mir nicht ganz gelungen. Nein, ich freue mich heute sehr, dass die Koalitionsfraktionen diesen Antrag, den Herr Thomas soeben eingebracht hat, stellen. Wir sehen allerdings, dass dieser Antrag eine kleine Schwäche hat, die tatsächlich nicht in der Gesetzgebung des Landes liegt, die uns allerdings gleichwohl betrifft.
Das nehmen Sie im zweiten Punkt Ihres Antrages mit auf. Die Fraktion DIE LINKE ist allerdings der Auffassung, es benötigt einer besonderen Handlungsanweisung an die Landesregierung bezüglich Ihres Verhaltens zu dieser Novelle, die gerade eben angesprochen wurde, das sogenannte
WLAN-Gesetz. Wir müssen konstatieren, WLAN in Deutschland, das ist eher eine Wüste - nicht weil wir nicht viele WLANs zur Verfügung stellen. Es gibt Wohnblocks, da findet man 40 oder
50 WLANs, weil jeder seines nutzt. Aber keines davon ist frei verfügbar, und das muss so nicht sein.
Warum wird es aber zusehends immer entscheidender, dass das WLAN frei wird? Natürlich findet der meiste Konsum von Internet, gerade was die entsprechenden Datenvolumina anbelangt, mit dem leitungsgebundenen Internet statt. Es findet zu Hause und in den entsprechenden Büros statt. Nebenbei gibt es dann noch mobiles Internet. Mobiles Internet, das ist heute oftmals Mobilfunk. In der Perspektive und in einer immer mobiler werdenden Gesellschaft werden wir allerdings nicht umhin kommen, auch freie WLANs als Teil der mobilen Infrastruktur zu begreifen. Insofern ist Mobilfunk eine gute Ergänzung und freies WLAN wird ebenfalls eine gute Ergänzung sein.
Wenn wir uns heute den Ist-Stand anschauen, lohnt der Blick über den Tellerrand, lohnt ein Blick über die Grenzen. Egal wo man unterwegs ist, insbesondere in den Ländern der europäischen Union, ist es gang und gäbe, freie WLANs anzutreffen. Das wird oftmals unterschiedlich geregelt, aber Rechtsunsicherheit aufgrund der Zurverfügungstellung von Internet, das ist eine Eigenschaft, die man nur aus Deutschland kennt.
Eine kleine Anekdote: Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheit sowie Medien war im
Juni zur auswärtigen Sitzung in Brüssel. Da habe ich über die digitale europäische Agenda gesprochen, habe den Wunsch geäußert: Liebes Brüssel, macht einmal etwas Druck auf Deutschland, damit wir hier mit der Störerhaftung zu Rande kommen. Sie kannten das Problem gar nicht. Das ist so ein kleines deutsches Einzelproblem. Es wird international gar nicht wahrgenommen. Die Folge ist aber, dass wir uns mit dieser Störerhaftung international weiter abkapseln.
Warum gibt es so wenige freie WLANs in Deutschland? Das liegt daran, dass wir ein Haftungsprivileg haben, ein Haftungsprivileg, welches es Providern, also Personen und Institutionen, die einen Internetzugang zur Verfügung stellen, nicht gestattet, nicht für die sogenannte Störung, sprich: eine Rechtsverletzung im Wegerecht, zu haften.
Jetzt ist die Frage: Was ist ein Provider? Das ist schon in der Einbringung zum anderen Antrag ein bisschen klar geworden. Oftmals gelten Provider als Unternehmen, als Firmen, die ein Geschäftsmodell dahinter betreiben. Tatsächlich sagt das Telemediengesetz aus, Provider, das muss nicht notwendigerweise eine große oder kleine Firma sein, Provider sind auch bürgerschaftliche und genossenschaftliche Initiativen. Freifunk ist hierfür das beste Beispiel. Aber nein, Provider werden in dem Sinne auch Bürger und Bürgerinnen.
Ja, Freifunk hat eine gute Lösung gefunden, die Störerhaftung zu umgehen. Wir wollen tatsächlich mehr. Wir wollen auch, dass Bürgerinnen und Bürger ihre WLANs zur Verfügung stellen können. Wir wollen, dass Cafés und andere Einrichtungen der Begegnung ohne Probleme die Möglichkeit haben, ihre WLANs zu öffnen, ohne sich größere Gedanken zu machen, weil ihr Geschäftsmodell schlicht und ergreifend woanders liegt.
Wie kommt es jetzt in Deutschland dazu, dass wir eine so komplizierte Rechtssituation haben? Das liegt am Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2010. Das Urteil hat bei der Frage der Haftung beim Zugriff auf sogenannte Hostingdienste die Grundlage gesetzt, dies auch auf die Zurverfügungstellung via WLAN anzuwenden. Das ist nicht sehr sinnträchtig. Das ist auch fünf Jahre danach nicht sehr sinnträchtig, weswegen jetzt in dem unteren Gerichtsbereich dieses BGH-Urteil kaum noch Anwendung bei der Rechtsfindung findet. Es nützt uns nur deswegen nichts, weil dieses Urteil des Bundesgerichtshofs auf der Ebene des TMG nach wie vor bindend ist.
Aber das ist nur die rechtliche Dimension. Es gibt auch noch eine politische Dimension. Das ist grob zusammengefasst die: Wenn wir hier in Deutsch
land die WLANs aufmachen, dann haben wir es nur noch mit Terrorismus und Kriminalität zu tun.
Das ist eine Angstdebatte, die in Deutschland teilweise nach wie vor auf dieser Ebene geführt wird.
Ich will ein Beispiel nehmen, weil es jetzt auch in Sachsen-Anhalt in der letzten Woche eine Rolle gespielt hat. Der Stadtrat in Magdeburg hat auf Initiative der dortigen SPD-Fraktion einen Antrag auf Zurverfügungstellung des Freifunks in der Stadt Magdeburg angestrebt. Ein lokaler Internet
serviceprovider hat sich daraufhin zu einer Stellungnahme bemüßigt gesehen, aus der ich kurz zitieren muss:
Erstens dass
„dies zu einer erheblichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führt“.
Weiter:
„Mit Freifunk ist der Möglichkeit, über diesen Internetzugang ungeahnte schwere Straftaten zu begehen, Tür und Tor geöffnet.“
An dieser Stellungnahme dieses lokalen Internetserviceproviders ist einzig und allein sympathisch, dass sie Tor öffnen wollen. Aber ich glaube, sie meinten das nicht in unserem Sinne, dass wir mehr Tor-Exit-Nodes zur Verfügung stellen. Tatsächlich handelt es sich um eine Polemik, die der Realität nicht standhält.
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat seit zwei oder drei Jahren ein Pilotprojekt mit dem privaten Betreiber Kabel Deutschland aufgelegt. Im Ergebnis dieses Projektes ist klar herausgekommen, dass es über die Zurverfügungstellung freier WLAN-Zugänge gerade nicht zu mehr Rechtsverstößen kommt.
Mir ist überhaupt nicht einsichtig, warum das in der Diskussion immer wieder angebracht wird. Warum soll ich denn, nur weil ich es über WLAN mache statt über Mobilfunk oder über leitungsgebundenes Internet, sagen: Jetzt bin ich einmal richtig kriminell? Das ist Quatsch, aber es dominiert teilweise leider immer noch die politische Debatte und wahrscheinlich auch die politische Debatte bei der Gesetzgebung im Bund.
Wie sieht es tatsächlich aus? Hier möchte ich eine Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins aus dem März 2014 kurz zitieren. Das ist die Stellungnahme 13 aus dem Jahr 2014. Hierin schreibt der Deutsche Anwaltsverein:
„Da von außen nicht feststellbar ist, welcher der WLAN-Nutzer unter welchem Zugangsdatum auf welche Internetseite zugreift, müsste zur Ermittlung von Rechtsbrechern zumindest gespeichert werden, wer wann
welche Internetauftritte besuchte oder
welche Dienstleistungen nutzte. Dies wäre ein sehr viel intensiverer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als die Vorratsdatenspeicherung und daher wohl kaum grundrechtlich zulässig. Registrierungsmaßnahmen sind daher unwirksam, wirksame Maßnahmen verfassungswidrig.“
Das heißt, wir müssen aufhören, diese Angstdebatte zu führen. Das heißt auch: Wir müssen endlich die Scheu vor den Potenzialen der Digitalisierung aufgeben; denn diese nützt wirklich nicht, wenn wir darüber diskutieren, wie wir Grundrechte im Digitalen zukünftig ausgestalten wollen.
Die rechtliche Lösung ist an dieser Stelle sehr einfach. Im Jahr 2012 haben wir als Landtagsfraktion genau dieses Thema schon einmal in den Landtag eingebracht. Damals haben wir gesagt, dass es jederzeit möglich ist, dieses Haftungsprivileg komplett zu streichen. Dies wäre auch heute noch möglich. Zudem wäre es tatsächlich - dies ist durchaus eine Ausnahme - eine einfache Lösung für ein scheinbar komplexes Problem.
Es gibt auch andere Lösungen, zum Beispiel das Provider-Privileg aufrechtzuerhalten und prinzipiell für Privatpersonen zu eröffnen. Dies ist ein Beispiel, das die Digitale Gesellschaft e. V. - kurz DigiGes - im Jahr 2012 in der öffentlichen Debatte in den Raum gestellt hat. Sie sehen, dass es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, an dieses Problem heranzugehen.
Der politische Anspruch, den wir heute formulieren, ist, dass es einfach sein muss und dass es niedrigschwellig sein muss, einen Zugang zum Netz zu gewähren. Dies ist das Entscheidende in der Debatte. Es darf nicht zu irgendwelchen Verkrampfungen und Verrenkungen kommen, um zu begründen, warum etwas nicht möglich sei. Wir haben den einfachen politischen Anspruch, den Zugang zu WLANs letztlich auch umzusetzen.
All das, was ich gerade beschrieben habe, gilt prinzipiell für WLANs, weil unser Anspruch ist, diese Möglichkeit prinzipiell zu schaffen.
Die Initiative Freifunk ist an dieser Stelle etwas ganz Besonderes. Lassen Sie mich kurz darauf eingehen.
Ich finde die Initiative Freifunk toll. Die Zivilgesellschaft macht sich hierbei auf den Weg, einfach Internet unter die Leute zu bringen. Selbstverständlich ist Freifunk viel mehr, als einfach nur Internet zur Verfügung zu stellen. Aber von außen betrachtet, ist allein diese Funktion schon richtig viel wert.
Aber mein Dank an die Initiative Freifunk fällt insbesondere in Sachsen-Anhalt viel größer aus; denn die bestehenden Freifunkinitiativen in Sachsen-Anhalt - vorrangig seien an dieser Stelle Halle, Magdeburg und der Harz genannt - stellen Geflüchteten, die so dringend auf eine Internetverbindung angewiesen sind, ein Netz ohne große Bürokratie und unverzüglich zur Verfügung.
Vielen Dank dafür; denn genau dieses gesellschaftliche Engagement brauchen wir.
Freifunk - und nicht nur das Netz daran - ist auch ein essenzieller Teil der Netzkultur. Wir sind uns im Hohen Hause - diesen Eindruck habe ich im Moment - durchaus darin einig, dass wir diese Netzkultur weiter fördern wollen. Bei den Sozialdemokraten, bei den Bündnisgrünen und auch bei der LINKEN ist das seit jeher gang und gäbe. Wir haben uns erst neulich in unserem Landeswahlprogramm wieder dafür ausgesprochen.
Bei der Einbringung des Antrages der Fraktionen der CDU und der SPD zum Freifunk durch Herrn Thomas ist deutlich geworden, dass es dafür jetzt auch bei der CDU viel Sympathie gibt.
Im Grunde genommen ist es einfach nur eine Reaktion darauf, dass wir die Freifunkinitiativen in den letzten Jahren noch nicht so gewürdigt haben, wie es - so haben wir heute feststellen können - tatsächlich notwendig ist.
Ich danke der Koalition für diesen Antrag, und ich danke der Koalition insbesondere für den vierten Punkt, in dem sie eine Würdigung für die digitale Flüchtlingshilfe einbringt.
Ich sage ganz klar: Wir brauchen die digitale Flüchtlingshilfe. Ich will kurz darstellen, worum es hierbei geht. Viele Geflüchtete, die zu uns kommen, sind es gewöhnt, über das Internet kurze Kommunikationen mit ihren teilweise zu Hause gebliebenen Familienangehörigen und Freunden zu führen. Dies ist auf der Flucht sehr schwer.
Die ersten Begehren nach der Ankunft in Deutschland sind es, sicher zu sein, eine Unterkunft zu haben, versorgt zu sein. Aber gleich danach stellt sich die Frage, wie man mit Zuhause telefonieren kann. Dies geht oftmals nicht über den klassischen Mobilfunk, sondern dafür ist das Internet essenziell.
Natürlich kann man über den klassischen Mobilfunk telefonieren, aber über Facebook - dies ist in anderen Ländern, insbesondere im arabischen Raum gang und gäbe - und über Skype kann man auch telefonieren. Diese beiden Beispiele seien an dieser Stelle genannt. Diese Möglichkeit müssen
wir den Geflüchteten, die hier Schutz suchen, dringend gewähren.
Deswegen finde ich den Änderungsantrag der GRÜNEN richtig. Wir werden diesem natürlich zustimmen.
Die Koalitionsfraktionen gehen im zweiten Punkt ihres Antrages auf die Crux in Bezug auf die Störerhaftung ein. Wir stellen heute nicht umsonst noch einen Antrag, der sich speziell mit dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren im Bundestag beschäftigt.
DIE LINKE ist der festen Überzeugung, dass dieses Gesetzgebungsverfahren WLAN eher verhindern wird, als dass es tatsächlich zu einer Öffnung führt. Deswegen der dringende Appell an die Landesregierung, das ihr Mögliche im Bundesrat zu unternehmen, um diesbezüglich eine Änderung zu erreichen.
Das Gesetz muss auch deswegen modifiziert werden, weil dort ein völlig neuer Punkt eingebracht wurde, nämlich der der gefahrengeneigten Dienste. An dieser Stelle möchte ich kurz aus dem Internetportal Golem zitieren:
„Die neue Regelung ‚könnte sich potenziell auf die gesamte Host-Provider-Branche negativ auswirken und zahlreiche etablierte und allgemein anerkannte Geschäftsmodelle wie Cloud-basierte Services, Medien-Plattformen und Social-Media-Dienste kriminalisieren.’, teilte Eco …“
- also der Verband der Internetwirtschaft -
„ … mit. Nach Ansicht des Bitkom ‚wird die Regelung nicht dazu führen, Urheberrechtsverstöße einzudämmen oder gar zu verhindern.‘“
Das heißt, in diesem Punkt wird ein Problem angegangen, welches ohne Lösung ausgeht. Aber es werden neue Probleme geschaffen. Das kennen wir in der Gesetzgebung teilweise; es muss aber nicht sein. Daher besteht diesbezüglich Handlungsbedarf, auch über den Bundesrat.
Es gab auch häufig Diskussionen dahin gehend: Wir brauchen die europäische Cloud und wir brauchen die europäischen Services und das europäische Facebook. Das ist aus meiner Sicht überholt.
Aber wenn das alles stimmt, dann müssten wir eher eine Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass sich solche Dienste tatsächlich in der deutschen Jurisdiktion weiter etablieren können. Genau das passiert durch die Bundesgesetzgebung gerade nicht. Deswegen müssen wir unseren Antrag stellen. Wer heute wirtschaftliche Digitalkompetenz zeigen will, der muss dringend unserem Antrag zustimmen.
Noch ein paar Worte zum Alternativantrag. Ich will jetzt nicht darüber urteilen, inwieweit der Alternativantrag, den Sie stellen, tatsächlich mit dem zweiten Punkt Ihres Antrages zum Freifunk in Übereinstimmung zu bringen ist.
Sie fordern unter Punkt 2 Buchstabe a und b ganz konkrete Änderungen. Unter Punkt 3 formulieren Sie die Forderung, dass das Gesetz, wenn es dem Bundesrat vorgelegt wird, nicht verändert werden darf. Das müssen Sie mir bitte einmal in der anstehenden Debatte erklären.
Ich sehe dort nur einen schwarzen Balken. Aber wer weiß, was das ist. - Herr Präsident, ich komme zum Schluss.
Der aktuelle Gesetzentwurf, das WLAN-Gesetz, steht der Förderung von freien WLANs eher zurückhaltend gegenüber. Wir würden damit weitere Schritte der Digitalisierung verschlafen.
Ich freue mich trotzdem über Ihren Antrag und wir werden ihm auch zustimmen. Bitte überdenken Sie noch einmal Ihren Alternativantrag; denn dieser tut der Sache nicht gut.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist jetzt bedauerlich; denn ich wollte unbedingt noch einmal meine Frage formulieren, die ich schon bei der Einbringung unseres Antrags formuliert habe, mit der Bitte, dass Sie in der Debatte darauf eingehen, nämlich inwiefern Sie dem Widerspruch widersprechen können, den Sie in Ihrem Änderungsantrag zu unserem Antrag und zu Ihrem zweiten Punkt im Ursprungsantrag enthalten haben.
Im letzten Satz haben Sie eine Ausschussdebatte angeregt. Ich hatte die Hoffnung, dass über diese Anträge heute direkt abgestimmt werden könnte. Ich wüsste zumindest nicht, worüber wir im Ausschuss so kurz vor dem Ende der Legislaturperiode noch großartig befinden sollten.
Ich habe es schon gesagt, wir werden den Anträgen der GRÜNEN und auch Ihrem Antrag zustimmen. Ich muss im Grunde genommen nur noch einmal darauf eingehen, dass der Kollege Kurze in seinem Beitrag das, was ich in meiner Einbringung schon formuliert habe, noch einmal sehr stark ausgeführt hat, nämlich warum in den politischen Diskussionen freies WLAN gerade nicht gefördert wird. Das ist nämlich die Frage der möglichen Kriminalität, die über solche Netzzugänge möglich ist.
Wagen wir einen kleinen Realitätsabgleich: Ich mache das schon heute - nicht im Freifunk, nicht im privaten WLAN, sondern beim Telekom-Hotspot, beim Hotspot von Kabel Deutschland. Wenn ich wirklich will, finde ich schon heute ein freies WLAN; ich muss nur ein bisschen länger suchen, um ein Netzwerk zu finden, in dem ich meine Rechtsverletzung tatsächlich begehen kann. Das kann also keine Begründung dafür sein, den Providern, denen wir das jetzt neu ermöglichen wollen, diese Grundverschlüsselung tatsächlich zuzumuten.
Jetzt die Frage, die ich Ihnen, Herr Kurze, gern gestellt hätte: Wenn Sie so stark betonen, dass diese Grundverschlüsselung zumutbar ist, heißt das, dass die CDU dafür plädiert, dass demnächst auch die Freifunkzugänge einer Passwortverschlüsselung unterliegen?
- Aber er hat es gerade eben so ausgeführt.
- Ich hoffe, er hat es verstanden. - Ich sage aber auch ganz klar: Wir brauchen diese Privilegierung sicherlich für Private, sicherlich auch für die kleinen Cafés, aber natürlich auch für den Freifunk. Dann sind wir nämlich bei der aktuellen Gesetzgebung auf der Bundesebene: Sie macht eventuell den Freifunk zu, weil nach wie vor - Herr Herbst hat es angesprochen - zumutbare Maßnahmen ergriffen werden sollen, um tatsächlich den Zugang zu beschränken, da das WLAN-Gesetz zurzeit noch den Vorschlag unterbreitet, prinzipiell zwischen autorisierten und nicht autorisierten Nutzern zu unterscheiden.
Das andere ist: Unser Antrag beschäftigt sich eben nicht nur mit Freifunk. Den finden wir alle toll, das können wir auch ordentlich lobhudeln. Das haben wir auch getan; das ist gerechtfertigt.
Aber wenn wir auf die konkrete Gesetzgebung schauen, dann verbauen wir dieser Initiative, die wir alle so toll finden, in der Zukunft die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln.
Niemand hier im Haus kann sagen, dass Freifunk nicht ein solcher gefahrengeneigter Dienst ist, der
jetzt in der Novelle angepackt wird. Deswegen ist es umso wichtiger, dass Änderungsbegehren auch in die Diskussion im Bundesrat eingebracht werden.
Herr Robra, wo ich sitze, in welchem Parlament, und was daran richtig und was falsch ist, darüber kann man diskutieren. Aber Ihr Plädoyer war im Grunde genommen: Wenn etwas im Bundestag fertig vorhanden ist, dann sollten die Länder nicht mehr mit Änderungsbegehren kommen. Ich habe ein anderes Verständnis von Föderalismus.
Ich möchte gerade, dass der Bundesrat diese Chance nutzt, eine Fehlentwicklung in der Gesetzgebung des Bundestages zu korrigieren.
Ich denke, ansonsten ist in der Debatte alles gesagt worden. Ich freue mich, dass Sie den Freifunk prinzipiell unterstützen. Ich glaube, ich habe auch deutlich gemacht, dass dieses Gesetz, zu dem beim Bund gerade das Gesetzgebungsverfahren läuft, den Bundestag so nicht passieren sollte. - Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, niemand hat in Abrede gestellt, dass es einer Landesregierung möglich sein muss, Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.
Insofern hat es mich gewundert, dass Sie einen Großteil Ihres Beitrags in dieser Aktuellen Debatte auf diesen Umstand verwendet haben.
Ich habe nach Ihrem Beitrag und auch nach der Antwort auf die Frage der Kollegin Lüddemann nach wie vor nicht verstanden, wie sich die Regierung zu dem in Rede stehenden Vorwurf äußert, dass über die Absprache für einen Werbespot eine Vorgabe aus dem Bereich der Landesregierung in die redaktionelle Hoheit hinein erfolgt ist. Dazu hätte ich gern eine eindeutige Aussage der Landesregierung in dieser Aktuellen Debatte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits seit längerer Zeit erreichen mich Klagen über eine schlechte Unterrichtsversorgung an der Grundschule Lützen. Erschwerend tritt hinzu, dass die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters nicht besetzt ist.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Was gedenkt die Schulbehörde zu unterneh
men, um in absehbarer Zeit die Unterrichtsversorgung an dieser Schule zu verbessern?
2. Welche Schritte sind eingeleitet, um die Stelle
der Schulleiterin/des Schulleiters wieder zu besetzen?
Ich weiß nicht, ob Sie es gesagt haben. Es war akustisch nicht so gut zu verstehen. Sind bei der Unterrichtsversorgung von 102,2 % die Langzeiterkrankungen berücksichtigt worden oder handelt es sich dabei um die Vollzeitstellen an der Schule?
Ich bedanke mich für diese Antwort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, ich habe das jetzt richtig verstanden, dass wir von 1,5 Vollzeitäquivalenten auf 1 Vollzeitäquivalent heruntergegangen sind, weil die Initiationsphase vorbei ist? Gleichzeitig haben Sie jetzt begründet, dass der technische Wartungsaufwand deswegen nur eine Vollzeitstelle rechtfertigt, weil das System bislang nur von 68 Schulen genutzt wird.
- 48. Pardon. - Ich hielte es für gut, wenn es auch Bestrebungen aus dem Kultusministerium, aus dem Lisa gäbe, diesen Anteil relevant zu erhöhen. Falls das gelingt, würde dann aus Ihrer Sicht der personelle Mehrbedarf für Moodle wieder steigen?
Danke schön, Herr Präsident. - Herr Minister, ich hoffe, ich habe Sie richtig verstanden, dass Sie einen Teil Ihrer Rede auch dafür verwendet haben, das Instrument des Venture Capital grundsätzlich zu verteidigen.
Ich frage Sie dazu: Kennen Sie Personen im Land, vielleicht sogar hier im Raum, die sich grundsätzlich gegen das Instrument Venture Capital, gegebenenfalls auch unter der Maßgabe öffentlicher Beteiligungen, ausgesprochen haben?
Aber Sie glauben, dass es Leute gibt, die diese Meinung haben?
Auch hier?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. von Bose, das war ein längeres parlamentarisches Verfahren für diesen Tätigkeitsbericht und
diese Stellungnahme der Landesregierung. Es ist jetzt Mitte 2015 und wir diskutieren den Tätigkeitsbericht für die Zeit von 2011 bis 2013. Aus meiner Sicht ist dieses parlamentarische Verfahren zu lang; denn demnach werden wir den nächsten Tätigkeitsbericht genauso wieder im parlamentarischen Verfahren haben; darauf komme ich gleich noch einmal zurück.
Prinzipiell dankt auch die Fraktion DIE LINKE dem Landesdatenschutzbeauftragten für seinen unermüdlichen Einsatz im Sinne des Datenschutzes insbesondere im Berichtszeitraum.
Herr Dr. von Bose ist wirklich umtriebig, wenn es darum geht, uns zu aktuellen Datenschutzthemen - auch zwischendurch - eine Stellungnahme zukommen zu lassen, auch zu Themen, die wir hier im Gesetzgebungsverfahren oder in regulären Antragsverfahren haben. Dabei haben sich für den Berichtszeitraum - auch im Vergleich zu vorher - noch einmal deutliche Schwerpunkte herauskristallisiert.
Sowohl der Bericht als auch die Stellungnahme der Landesregierung haben sich mit deutlich mehr Themen beschäftigt, die die Digitalisierung und Vermittlung von Medienkompetenz anbelangen. Das ist insofern trivial, als wir - auch während des Berichtszeitraums - hier immer wieder über die Digitalisierung reden. Hierin liegen sicherlich auch die größten Datenschutzherausforderungen, die wir zurzeit zu bewältigen haben.
Nun ist der Landesdatenschutzbeauftragte nicht nur für den Datenschutz, sondern auch für die Informationsfreiheit zuständig. Hierbei gibt es auch Schnittmengen.
Ich will auf den Informationszugang nicht im Detail eingehen, will aber sagen, dass sich - wir haben das Thema Open Data ursprünglich eingebracht - Informationszugang und Datenschutz nicht ganz trennen lassen. Beides ist jedoch miteinander vereinbar und gehört in einer politischen Diskussion auch immer zusammen. Daher werden wir in der Zukunft an einem Transparenzgesetz nicht vorbeikommen, was Herr Dr. von Bose in seiner Funktion ebenfalls schon angeregt hat.
Wenn ich von einem langen parlamentarischen Verfahren rede, dann rede ich ausdrücklich nur vom Umstand des Tätigkeitsberichts und seiner Behandlung sowie der Stellungnahme der Regierung.
Was jetzt noch fehlt, ist eine parlamentarische Behandlung der vielen Stellungnahmen, die uns der Landesdatenschutzbeauftragte in den regulären Verfahren mit an die Hand gibt. Aus meiner Sicht
spielen sie bei den meisten Anträgen eine noch viel zu untergeordnete Rolle.
Ich nehme ein Beispiel heraus: Wir werden heute etwas pro Integrität informationstechnischer Systeme beschließen, wissen aber ganz genau, dass es - das fällt auch in den Berichtszeitraum - beim Polizeigesetz durchaus Wünsche gibt, diese Integrität zu brechen.
Wir werden heute - darüber bin ich sehr glücklich - noch einmal herausarbeiten, was es eigentlich für die Medienkompetenzvermittlung zum Beispiel im Schulbereich bedeutet, wenn wir fordern, dass Datenschutz elementarer Bestandteil der Medienbildung an Schulen sein soll. Nach meiner Kenntnis ist das im Prinzip in diesem Hohen Haus strittig.
Trotzdem bin ich froh darüber, dass das Plenum unter der Federführung des Innenausschusses eine einstimmige Beschlussempfehlung hat erarbeiten können. Wir werden dieser natürlich zustimmen. - Nochmals Danke an Herrn Dr. von Bose.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
„Medienbildung gehört zum Bildungsauftrag der Schule; denn Medienkompetenz ist neben Lesen, Rechnen und Schreiben eine weitere wichtige Kulturtechnik geworden.“
Dieser vermeintlich triviale Satz stammt nicht von mir, sondern wurde von der Kultusministerkonferenz 2012 in ihrem Papier „Medienbildung in der Schule“ formuliert.
Weil durch die Vernetzung und durch die Digitalisierung heutige Medien sich unlängst zu einer neuen Kulturtechnik entwickelt haben, steht die Frage im Raum, wie wir besonders unsere Schülerinnen und Schüler mit dieser Kulturtechnik betrauen.
Wir wollen dabei darauf achten, dass der hohe Anspruch an die Persönlichkeitsbildung auch bei der Medienbildung erhalten bleibt. Das ist das zentrale Bildungsziel, welches DIE LINKE bei der Implementierung der Medienbildung im Schulbereich formuliert.
Ein Beispiel, an dem deutlich wird, wie schwierig das mit der Vernetzung insgesamt ist, will ich gleich einmal darlegen. Es ist durchaus so, dass es für Politik und Verwaltung tatsächlich schwer ist, auf gesellschaftliche Umwälzungen unverzüglich oder vielleicht auch nur schnell zu reagieren.
Zur Frage Digitalisierung im Schulbereich gab es im Jahr 2012 eine Debatte. Diese wurde kurz geführt. Diese wurde bundesweit geführt. Dabei ging es um das Urheberrecht im Schulbereich, weil die Länder mit Verwertungsgesellschaften vereinbart hatten, einen Schultrojaner in den Schulen zu nutzen.
DIE LINKE hatte im Zuge dieser Debatte einen Antrag eingebracht und nicht nur den Stopp des Schultrojaners gefordert. Die Forderung nach freien Bildungsmaterialien fand sich schon damals im Antrag wieder. Zugegebenermaßen war sie damals noch nicht in der Form formuliert, wie wir das heute machen können.
Das Schlagwort Open Educational Resources bestand natürlich schon damals. Aber das, was in den letzten drei Jahren unter dem Fachbegriff OER erarbeitet wurde, ist durchaus beachtlich.
Auf einem Weltkongress zu Open Educational Resources der Unesco im Juni 2012 formuliert sie den Anspruch, weltweit OER voranzutreiben. Die Unesco formuliert hierbei zehn Ziele: die Bekanntheit und Nutzung von OER zu fördern, günstige Rahmenbedingungen für den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zu schaffen, die Entwicklung von OER-Strategien und Regelungen zu verstärken, das Verständnis und die
Nutzung offener Lizenzen zu fördern, den Kapazitätsaufbau für die nachhaltige Entwicklung hochwertiger Lehrmaterien zu unterstützen, strategische Allianzen zugunsten OER zu fördern, die Entwicklung und Bearbeitung von OER in einer Vielzahl an Sprachen und kulturellen Kontexten anzuregen, Forschung zu OER anzuregen, das Auffinden, Abrufen und Verarbeiten von OER zu erleichtern und offene Lizenzen für öffentlich finanzierte Bildungsmaterien zu fördern.
Im Jahr 2013 veröffentlichte die deutsche UnescoKommission den Leitfaden „Was sind Open Educational Resources? Und andere häufig gestellte Fragen zu OER“.
Die für die oberste Schulbehörde wohl wichtigste Schrift beschloss die Bund-Länder Arbeitsgruppe zu OER im Januar dieses Jahres. Dabei motiviert die Arbeitsgruppe OER wie folgt:
„Vor allem aber ermöglichen OER einen einfachen Austausch von Materialien unter Lehrenden und Lernenden und können so eine deutliche Erleichterung bei der Vorbereitung von Schulstunden, Vorträgen, Seminaren usw. sein. Durch das gemeinsame Arbeiten an den Materialien kann ein motivierendes Gemeinschaftsgefühl aufgebaut werden. Mit der Weiterverarbeitung von Materialien erfahren die Ersteller oder Bearbeiter von Materialien Wertschätzung für ihre Arbeiten. Zugleich erwerben die Lernenden Fähigkeiten zum Bewerten und zum kritischen Umgang mit Materialien aus dem Internet.“
Auch beschließen Bund und Länder in dem Papier:
„Die Potenziale von OER sollen auch für Deutschland gezielt nutzbar gemacht werden.“
Hierin hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Recht. - Letztlich gibt das „Bündnis für freie Bildung“ im Februar dieses Jahres noch ein Positionspapier heraus, das dezidiert auf die Schulsituation in Deutschland eingeht.
Meine Damen, meine Herren! Sie sehen also, es ist in der letzten Zeit wirklich viel passiert. Es wird Zeit, diese Entwicklung nach Sachsen-Anhalt zu holen.
Bevor ich unseren Antrag näher begründe, erlauben Sie mir noch einige wenige Zitate aus anderen Papieren, in denen man sich im Vorfeld damit beschäftigt hat.
Der Bundestag hat in der letzten Legislaturperiode die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ einberufen und in einer Unterarbeitsgruppe einen Zwischenbericht verfasst, der sich ausdrücklich auf die Medienkompetenz stützt und den Ländern natürlich Handlungsempfehlungen
gibt, weil wir in den meisten Fragen die Hoheit haben.
Zwei Zitate. Das erste Zitat lautet:
„Technische Fähigkeiten sollten dabei technologieneutral und unabhängig von Herstellern vermittelt werden.“
Das war Konsens im Bundestag.
Das zweite Zitat. Förderung des Peer-to-Peer-Lernens:
„Die Enquete-Kommission empfiehlt den Ländern, Rahmenbedingungen für selbständiges medienbezogenes Handeln zu schaffen. Dabei sind sowohl Räume für formelle als auch informelle Bildungsprozesse vorzusehen.“
In einem Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2012, den ich zu Beginn zitiert hatte und der mit „Medienbildung in der Schule“ betitelt ist, heißt es darüber hinaus weiter:
„Wichtiges Ziel der Medienbildung ist die altersangemessene Fähigkeit, das wachsende Medienangebot kritisch zu reflektieren, daraus sinnvoll und bedürfnisbezogen auszuwählen und Medien sowohl für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit als auch für die individuelle Lebensgestaltung angemessen kreativ und sozial verantwortlich zu nutzen.“
Ich komme nun zum Antrag im Konkreten. In Punkt 1 möchte DIE LINKE, dass sich der Landtag im Grundsatz positiv zur Pariser Erklärung der Unesco sowie auf den Bund-Länder-Bericht bezieht.
Den Verzug, den Politik und Verwaltung angesichts der sehr schnell ändernden gesellschaftlichen Bedingungen natürlicherweise haben, habe ich schon dargestellt. Es bietet sich an, dann aber jene, die bereits in den letzten Jahren verstärkt am Thema freie Bildungsmaterialien gearbeitet haben, als Partner des Landes zu gewinnen.
Daher fordern wir im zweiten Punkt, die Zusammenarbeit mit dem „Bündnis für freie Bildung“ zu suchen. Ob das - ähnlich wie bei dem Eintritt in das „Bündnis für Bildung" - in einen Eintritt mündet, soll diese Zusammenarbeit zeigen.
Drittens. Die heute in Rede stehenden Bildungsziele lassen sich aus meiner Sicht nur schwer mit den Partnern des „Bündnisses für Bildung“ erreichen. Ich habe darüber hinaus wenig beobachten können, wie die Mitgliedschaft des Landes - nicht nur des MK, sondern des gesamten Landes - im Hinblick auf die Bildungsziele nützt, sodass ein Austritt aus meiner Sicht doch unschädlich ist.
Im vierten Punkt wollen wir einen konkreten Vorschlag der unterschiedlichen Handlungsempfeh
lungen herausnehmen, weil aus unserer Sicht die Frage nach einer neuen digitalen Lernkultur an unseren Schulen im Wesentlichen an einem Punkt krankt. Das ist das noch nicht flächendeckende Bewusstsein dieser Herausforderung vor Ort. Wir müssen also als Land, welches sich grundsätzlich für OER ausspricht, einen Hebel nutzen, um OER bekanntzumachen. Beliebt wird es - darin bin ich mir sicher - dann von allein.
Dieser Hebel soll sein, einen Wettbewerb zu den Materialien auszuloben. Am Ende steht sogar die Möglichkeit, dass Sachsen-Anhalt im Länderkonzert tatsächlich einmal die berühmte Spitze der Bewegung sein könnte. Dann wäre die Rückkoppelung in den Gremien der KMK naheliegend. - Das ist die Forderung in unserem fünften Punkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich ist dieser Antrag auch eine Redaktion auf die rasante Gegenentwicklung in Sachsen-Anhalt seit der CeBIT. DIE LINKE war dazu bereits im April 2015 parlamentarisch aktiv. Ich möchte aus dieser Debatte noch einmal zwei Aspekte betonen:
Erstens. Wir haben im Land Infrastruktur und Köpfe, die das Thema Medienbildung in der Schule voranbringen. Wir haben den Landesbildungsserver. Dieser ist sogar ein Teil der OER-Suchmaschine Elixier. Es liegen bereits digitale Lehrmaterialien vor. Der tatsächliche Arbeitsaufwand, um mit OER zu starten, ist nicht mehr so hoch.
Zweitens. Wir haben ausgebildete Medienpädagogen, die im Vorfeld des Abkommens mit Microsoft nicht konsultiert worden waren. IT-Ausstattungen als notwendige Herausforderung ist das eine,
Personen, die eine digitale und gegebenenfalls mit Mitteln informeller Bildung oder der Einbeziehung von Peer-to-Peer-Lernprozessen leisten, sind das andere.
Deswegen sage ich auch: DIE LINKE weiß, dass Infrastruktur - sowohl in technischer Hinsicht als auch verfügbare Lehr-/Lerninhalte - allenfalls die notwendige Grundlage moderner Medienbildung ist. Wir werden also an den Themen Medienkompetenz in der Lehrerausbildung und der -fortbildung sowie im außerschulischen Bildungsbereich genauso dran bleiben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, mit Ihnen über dieses Thema im Ausschuss für Bildung und Kultur diskutieren zu können. Wir brauchen kollaboratives Arbeiten im Schulbereich. Wir brauchen ein vielfältiges Angebot an Bildungsmaterialien und Maßnahmen, die sich von unseren Bildungszielen ableiten. Mithin brauchen wir in Sachsen-Anhalt OER. - Haben Sie vielen Dank.
Eine kurze Intervention, weil Frau Professor Dalbert ein paar Sachen angesprochen hat, die wir nicht mit in unseren Antrag aufgenommen haben. Kurz gesagt: Ja, das haben wir ganz bewusst nicht, weil wir uns dezidiert auf OER im Schulbereich konzentriert haben, auch mit dem Ziel, dass dieser Antrag gegebenenfalls sogar noch in dieser Legislaturperiode in eine Beschlussempfehlung münden kann.
Ich stimme Ihnen in allen Ihren Ausführungen zu. Ich habe keinen einzigen Punkt, wo ich anderer Meinung bin. Aber wir wollten uns speziell auf einen Kernbereich konzentrieren und sicherlich auch in Reaktion auf den Letter of Intent.
Ich beziehe mich auf Ihre Aussage, dass sich bestimmte Punkte nicht in unserem Antrag befinden. Das bezieht sich insbesondere auf die Frage der didaktischen Forschung, die die Frage beantworten muss, wie digitale Lernkultur langfristig aussehen wird.
Also, Herr Gürth, ich habe Herrn Robra verstanden. Ich weiß nicht, was es daran zu meckern gibt.
Das bleibt also interpretierungsbedürftig. - Als ich den Antrag bekommen habe bzw. auch die Pressemitteilung der CDU-Fraktion in der letzten Woche gelesen habe, habe ich mich geärgert. Ich habe sonst immer sehr gern gemeckert; das kann ich leider heute nicht mehr so machen.
Sie gehen auf einige Punkte ein, die wir in den letzten vier Jahren immer angesprochen haben. Ich bin durchaus froh, dass wir jetzt einen Stand der Debatte erreicht haben, der, genauso wie der Ausbau selbst, auf einem völlig anderen Niveau ist und auf der Grundlage völlig anderer Zielen als noch im Jahr 2011 stattfindet.
Als wir im Jahr 2011 begonnen haben, hieß es noch, wir brauchen eine Gesamtstrategie. Wir haben über eine Grundversorgung gesprochen, die damals bei 2 MBit/s lag, weil die EU das so vorsah.
Wir haben als wesentliches Instrument die Wirtschaftlichkeitslücke gesehen. Mittlerweile werden seit 2013 auch Leerrohre gefördert. Durch den
Drive nach der Bundestagswahl im Jahr 2013 und durch die Digitale Agenda hat das Thema insgesamt im politischen Raum die notwendige Wertschätzung erreicht. Dass Sie es in den Prioritätenblock mit aufgenommen haben, macht diese Entwicklung ebenfalls deutlich.
Die Herausforderung der letzten Jahre bestand nicht darin, die Frage des Breitbandausbaus auf reinen Ausbauzielen zu deklinieren, sondern auch auf die neuen technischen Entwicklungen einzugehen. Leerrohre habe ich bereits angesprochen.
Ich will es jetzt noch einmal betonen, ich habe es zuletzt im Dezember 2014 gemacht: Für DIE LINKE steht fest, dass die Zukunft der Netzversorgung durchaus dezidiert in der Glasfasertechnik liegt. Denn die Ausbauziele, bis 2018 oder bis 2020 50 MBit/s flächendeckend zu erreichen, sind schon ambitioniert. Aber wir können heute schon prognostizieren, dass der Netzausbau bis zum Jahr 2018 insgesamt nicht abgeschlossen ist und die tatsächliche Zukunftsfestigkeit des Internets im Wesentlichen von der Verfügbarkeit an Glasfaser im Land abhängen wird.
Wir sprechen uns weiterhin - und haben das in den letzten Jahren auch immer gemacht - für den leitungsgebundenen Netzausbau aus. Ich stelle deswegen auch mit Freude fest, dass die Koalitionsfraktionen heute beantragen, dass insbesondere Glasfasertechnologie gefördert werden soll.
Sie wissen - wir haben das mehrfach im Plenum behandelt -, dass sich DIE LINKE grundsätzlich für die Netzneutralität ausspricht und einen tatsächlichen Hebel, den das Land hat, darin sieht, in den Verträgen, die wir machen, tatsächlich eine Garantie für die Wahrung der Netzneutralität in den Förderausbaugebieten zu verankern. Deswegen stellen wir es heute noch einmal in unserem Änderungsantrag zur Debatte.
Wir wollen - das ist auch zum Glück schon angesprochen worden - den Netzausbau so weiterführen, dass wir bei den 50 MBit/s nicht nur von reinen Download-Geschwindigkeiten reden. Wir müssen vielmehr beachten, dass sich das Netznutzungsverhalten insbesondere im wirtschaftlichen Bereich so entwickeln wird, dass wir dieselbe Qualität der Internetverbindung auch im Upload benötigen. Das ist eine Debatte, bei der ich sehr froh bin, dass sie jetzt den allgemeinen politischen Raum erreicht hat.
Wir stellen im Änderungsantrag auch noch einmal unsere Vorstellungen dar, wie wir insgesamt mit den Kommunen umgehen wollen. Die Geschichte mit dem zinsfreien Kredit habe ich deswegen aufgenommen: Es stimmt, Herr Robra, was Sie sagen, dass man darüber prinzipiell immer reden kann. In ihrem Ausgangsantrag folgt die Koalition dem Ziel, Eigenanteile gegebenenfalls noch weiter
über die Erlöse der digitalen Dividende II senken zu können.
Nun hat es mich sehr verwundert, aber auch gefreut, dass wir mit Stand heute schon bei 2,4 Milliarden € stehen, was tatsächlich die Frage aufwirft, was wir mit den Chargen selbst machen. Herr Robra ging darauf ein, dass weitere Digitalisierungsprojekte und weitere WLAN-Förderungen in Aussicht stehen. Trotzdem halte ich es für geboten, über diese Maßnahme erst dann zu reden, wenn das Bieterverfahren tatsächlich abgeschlossen sein wird.
Deswegen halte ich es für sinnvoll, über diese Fragen mit Abschluss des Bieterverfahrens im Ausschuss zu reden, und beantrage deswegen die Überweisung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien.
Meine Damen und Herren! Bei den Digitalisierungsprojekten insgesamt kann man sich viel vorstellen. Wir sind nicht nur auf Platz 16 beim Netzausbau, was Herr Weihrich gesagt hat, sondern wir haben auch einen Rückstand bei Digitalisierungsprojekten jenseits des Netzausbaues. Ich will exemplarisch die Digitalisierung unserer Bibliotheken und Museen erwähnen. Ich kann mir dabei vieles vorstellen, aber ich sehe trotzdem auch Bedarf, das Ganze im Fachausschuss zu thematisieren.
Am Ende freue ich mich, dass wir einige Ideen, die wir in den letzten vier Jahren aufgerufen haben, zumindest so weit gebracht haben, dass sie jetzt in den Antrag der Koalitionsfraktionen münden. Ich könnte jetzt sagen, links wirkt. Das stimmt auch. Vielleicht tun Sie uns den Gefallen und stimmen dem Überweisungsantrag zu. - Haben Sie vielen Dank.
Zwei Sachen, Herr Herbst. Das Erste sind die Zuständigkeiten. Auch ich gebe zu, dass es sicherlich schwierig ist, wenn hierbei tatsächlich fünf Ministerien irgendwo involviert sind. Es gibt aber trotzdem eine klare Zuständigkeit.
Inwiefern ist aber diese Zuständigkeitsstruktur zurzeit ausschlaggebend dafür, dass die Landesregierung zumindest in den letzten vier Jahren - darin sind wir uns ja einig - bestimmte Aspekte des Netzausbaus nicht in unserem Sinne vorangetrieben hat, insbesondere die Leitungsgebundenheit, mithin die Aufgabe des Gebots der Technikneutralität, aber auch, was ja Ihr Punkt ist, die Ziele verfehlte?