Cornelia Lüddemann

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde in der 69. Sitzung des Plenums am 20. Juni 2014 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht bestimmt.
Mit dem Antrag zielte die einbringende Fraktion darauf ab, die Aktivitäten der Landesregierung im Bereich der Sozialplanung zu intensivieren und öffentlich zu diskutieren sowie die Sozialplanung in Sachsen-Anhalt umfassend aufzuwerten.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 57. Sitzung am 7. Oktober 2015 mit diesem Antrag befasst. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, dass sich einige Teile ihres Antrags inzwischen erledigt hätten, da sie bereits abgearbeitet worden seien. Andere Teile des Antrags fanden Eingang in den Beschluss des Landtags in der Drs. 6/4407 zum Thema „Gemeinsame sozialpolitische Ziele zukunftsfest finanzieren“.
Aus diesem Grund schlug die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, den Antrag für erledigt zu erklären. Die Fraktionen der CDU und der SPD sowie die Fraktion DIE LINKE stimmten diesem Vorschlag zu. Somit wurde der Antrag in der Drs. 6/3135 vom Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig für erledigt erklärt.
Ich bitte das Hohe Haus, dieser Empfehlung ebenfalls zu folgen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme die Berichterstattung des Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Titel „Kinder und Jugendliche als Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen“ in der Drs. 6/2211 vor.
Dieser Antrag wurde in der 48. Sitzung des Landtags am 11. Juli 2013 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatend war der Ausschuss für Inneres und Sport.
Intention des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN war, das festgeschriebene Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung in unserem Bundesland, insbesondere auf kommunaler Ebene, zu stärken und umzusetzen, was
auch die Einbeziehung bei allen sie betreffenden Entscheidungen beinhaltet. Mit dem Antrag sollten dafür entscheidende Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales befasste sich in der 35. Sitzung am 4. Dezember 2013 erstmals mit dem Antrag. Hier wurden zunächst Verfahrensfragen besprochen. Schließlich wurde mit 9 : 0 : 1 Stimmen beschlossen, den Antrag im Zusammenhang mit dem zeitgleich vom Landtag überwiesenen Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Drs. 6/2216 zu beraten, welcher federführend in den Innenausschuss und mitberatend in den Sozialausschuss und den Ausschuss für Finanzen überwiesen wurde.
Über das weitere Verfahren sollte entschieden werden, nachdem der beim Gesetzentwurf in der Drs. 6/2216 federführende Innenausschuss dazu seine vorläufige Beschlussempfehlung vorgelegt hat.
Der in dieser Sitzung des Sozialausschusses von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterbreitete Vorschlag, gemeinsam mit dem Innenausschuss eine Anhörung zu den beiden Beratungsgegenständen durchzuführen, also zu dem Antrag und zu dem Gesetzentwurf, insbesondere zu den Bereichen der Jugendhilfe und der Stärkung der Kinder- und Jugendrechte, wurde nicht weiter verfolgt.
Die nächste Befassung mit dem Antrag in der Drs. 6/2211 fand in der 47. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 5. November 2014 statt. Hierzu lagen dem Ausschuss von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von den Fraktionen der CDU und der SPD jeweils ein Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung vor.
Während die Koalitionsfraktionen den Antrag im Hinblick auf den sich damals in der Beratung befindlichen Gesetzentwurf zur Parlamentsreform 2014 als erledigt betrachteten, hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Projekt des Kinder- und Jugendrings „Jugend und Impulse“ als einen Punkt des Ursprungsantrages im Entwurf ihrer vorläufigen Beschlussempfehlung umfassender inhaltlich untersetzt. Hierbei geht es um die Förderung von sogenannten Mikroprojekten.
Die Koalitionsfraktionen lehnten jedoch die Aufnahme von Mikroprojekten in die vorläufige Beschlussempfehlung ab. Sie plädierten für den Hinweis auf die Parlamentsreform, weil in diesem Rahmen die Kinderrechte in die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt aufgenommen würden.
Im Ergebnis seiner Beratung am 5. November 2014 verabschiedete der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit 6 : 5 : 0 Stimmen die vorläufige Beschlussempfehlung mit dem Inhalt, den Antrag für
erledigt zu erklären, wie es von den Fraktionen der CDU und der SPD vorgeschlagen worden war.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 54. Sitzung am 27. November 2014 mit dem Antrag und der Beschlussempfehlung. Er schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 6 : 5 : 0 Stimmen an.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales setzte den Antrag in der 50. Sitzung am 18. Februar 2015 erneut auf die Tagesordnung mit dem Ziel, eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach sich weiterhin dafür aus, den Antrag in der Drs. 6/2211 in unveränderter Fassung anzunehmen. Die Fraktion DIE LINKE kündigte angesichts der Tatsache, dass die Haushaltsberatungen zu Einzelplan 05 abgeschlossen seien und Mittel für die Förderung von Mikroprojekten ohnehin nicht mehr eingestellt werden könnten, ihre Enthaltung in der Abstimmung an.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales verabschiedete mit 7 : 1 : 4 Stimmen die Beschlussempfehlung an den Landtag, den Antrag im Hinblick auf das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Parlamentsreform 2014 für erledigt zu erklären.
Da nach § 29 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages bei einem Widerspruch gegen eine Erledigterklärung über den Beratungsgegenstand in der Sache abzustimmen ist, was versehentlich in der 50. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unterblieben ist, wurde der Antrag für eine nochmalige Abstimmung über die Beschlussempfehlung an den Landtag in der 52. Sitzung am 15. April 2015 auf die Tagesordnung gesetzt.
Der Ausschuss stimmte in dieser Sitzung über den Antrag in seiner ursprünglichen Fassung ab. Bei 8 : 1 : 3 Stimmen wurde der Antrag abgelehnt. Die entsprechende Beschlussempfehlung liegt dem Parlament heute mit der Bitte um Zustimmung vor. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/910 neu wurde vom Landtag in der 23. Sitzung am 23. März 2012 erstmals behandelt und zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatend war der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft.
§ 141 Satz 1 SGB IX beinhaltet die Festschreibung der bevorzugten Berücksichtigung von Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Blindenwerkstätten bei der Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand.
Die in Satz 2 des § 141 SGB IX genannten Verwaltungsvorschriften zur Vergabe dieser Aufträge der öffentlichen Hand an die genannten Werkstätten waren jedoch noch nicht erlassen. Deshalb war es Intention des Antrages, die Bundesregierung aufzufordern, diese allgemeinen Verwaltungsvorschriften zügig zu erlassen.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte beabsichtigt, sich erstmals in der 15. Sitzung am 27. Juni 2012 mit dem Antrag zu befassen. Zu Beginn dieser Sitzung beantragte jedoch die Fraktion der SPD, diesen Punkt wieder von der Tagesordnung abzusetzen. Begründet wurde dies damit, dass dieser Aspekt ein Bestandteil des Bundesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sei und dass derzeit, das heißt Mitte des Jahres 2012, entsprechende Verwaltungsvorschriften erarbeitet würden.
Der Ausschuss nahm den Antrag der Fraktion der SPD ohne Widerspruch an und kam überein, das Thema bis zum Herbst 2012 zu vertagen, da bis dahin damit zu rechnen war, dass die Bundesregierung die Richtlinien nach § 141 SGB IX erlassen würde.
In der 18. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 10. Oktober 2012 berichtete die Landesregierung, dass der Bund diese Richtlinien noch nicht erlassen habe bzw. dies in 2012 auch nicht mehr tun werde. Der Erlass der Richtlinien in 2013 war ebenso fraglich.
Der Ausschuss verständigte sich darauf, über den Antrag zu Beginn des Jahres 2013 zu beraten bzw. einen Bericht der Landesregierung zum aktuellen Sachstand entgegenzunehmen. Bis dahin sollte eine Antwort der Bundesregierung auf die Bitte des Ministeriums für Arbeit und Soziales um Auskunft zum Sachstand vorliegen.
Außerdem beabsichtigte die Landesregierung, das Thema auf der bevorstehenden Fachministerkonferenz anzusprechen sowie bei einzelnen Ländern nachzufragen, welche Position sie diesbezüglich verträten.
In der 27. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 10. April 2013 fand die nächste Beratung zu dieser Drucksache statt. Dazu lag dem Ausschuss ein Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des Inhaltes vor, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag in der Drs. 6/910 neu anzunehmen.
Die Landesregierung berichtete in der 27. Sitzung des Ausschusses zunächst zum aktuellen Sachstand. So habe der Bund gegenüber dem Ministerium für Arbeit und Soziales mündlich mitgeteilt, dass er in 2013 eine Länderumfrage zu diesem Thema durchführen und anschließend einen Entwurf der Verwaltungsvorschriften erarbeiten wolle.
Die Koalitionsfraktionen sprachen sich dafür aus, in dieser Sitzung noch keine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten und zunächst die Ergebnisse dieser Länderumfrage abzuwarten. Diesem Antrag wurde mit 8 : 5 : 0 Stimmen gefolgt.
Der Ausschuss nahm in Aussicht, sich Anfang 2014 erneut mit diesem Thema zu befassen. Dies erfolgte in der 42. Sitzung am 11. Juni 2014, nachdem die schon für die 41. Sitzung vorgesehene Befassung auf die darauffolgende Sitzung vertagt wurde.
Die Landesregierung berichtete erneut zum aktuellen Sachstand. Im Zuge der Beratung sprach sich der Ausschuss dafür aus, bundesweit einheitliche Verwaltungsvorschriften zu erlassen.
Der Ausschuss folgte sodann einem von der Fraktion der SPD vorgebrachten Formulierungsvorschlag für eine vorläufige Beschlussempfehlung einstimmig. Die Formulierung lautete:
„Die Landesregierung wird gebeten, die Erfolgsaussichten eines Entschließungsantrages auf Bundesebene für den Erlass von Verwaltungsvorschriften im Sinne des § 141 Satz 2 SGB IX durch die Bundesregierung zu prüfen und gegebenenfalls mit anderen Bundesländern einzubringen.“
Diese vorläufige Beschlussempfehlung wurde an den mitberatenden Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft weitergeleitet. Dieser befasste sich in der 38. Sitzung am 4. September 2014 mit diesem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Er stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung in der vorgelegten Fassung zu.
Die abschließende Beratung zu diesem Antrag führte der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales in der 45. Sitzung am 8. Oktober 2014 durch. Dazu lag ihm die Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft vor.
Der Ausschuss stellte fest, dass sich an der Sachlage nichts geändert hat, und kam nach kurzer Beratung darin überein, den Antrag in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung an den Landtag zur abschließenden Beschlussfassung weiterzuleiten.
Einstimmig wird dem Landtag darin empfohlen, die Landesregierung zu bitten, die Erfolgsaussichten eines Entschließungsantrages auf der Bundesebene für den in Rede stehenden Erlass zu prüfen und gegebenenfalls mit anderen Bundesländern einzubringen.
Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Beschlussempfehlung zu folgen.