Jürgen Scharf

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD wurde in der 95. Sitzung des Landtages am 17. September 2015 an den Ausschuss für Umwelt überwiesen.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Aktivitäten der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zu erweitern und damit das Ansehen und die Wirkungsmöglichkeiten der Stiftung zu stärken. Die Stiftung soll hierzu Aufgaben des Landes aufgrund von Geschäftsbesorgungsverträgen wahrnehmen dürfen.
Im Haushaltsplan 2015/2016 ist vorgesehen, dass der Stiftung die Umsetzung der Verbands- und Vereinsförderung sowie die fachliche Begleitung der Koordinierungsstellen der Naturparke übertragen werden. Die gesonderte Finanzierung der Verwaltungskosten wird für diese Aufgaben durch die bei Kapitel 15 02 Titel 671 03 veranschlagte Erstattung gesichert. In gleicher Weise kann die Stiftung auch andere Aufgaben durch öffentlich-rechtlichen Geschäftsbesorgungsvertrag übernehmen, wenn die Finanzierung gesichert ist.
Dies erfordert eine Ergänzung des Stiftungszwecks und die Änderung des bestehenden Gesetzes.
Die Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss fand in der 55. Sitzung am 7. Oktober 2015 statt. Die Fraktion der CDU machte den Anlass und
den wesentlichen Inhalt des Gesetzentwurfs deutlich und zeigte die voraussichtlichen Kosten und Haushaltswirkungen auf.
Die Wahrnehmung von Aufgaben des Landes setzt jeweils eine gesonderte Finanzierung voraus, was in der Regel eine entsprechende Veranschlagung und Zweckbestimmung im Haushaltsplan erfordert. Der Gesetzgeber bestimmt also auch weiterhin Art und Umfang einer gewünschten Aufgabenerledigung.
Seitens der Landesregierung wurde der Gesetzesvorschlag der Koalitionsfraktionen begrüßt. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst äußerte keine Bedenken hinsichtlich der Rechtsförmlichkeit des Gesetzentwurfs.
Nach kurzer Beratung empfahl der Ausschuss für Umwelt mit 7 : 0 : 4 Stimmen, den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt in unveränderter Fassung anzunehmen.
Für den Ausschuss bitte ich das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.