Monika Hohmann
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2805 wurde mit dem Änderungsantrag in der Drs. 6/2837 und dem Entschließungsantrag in der Drs. 6/2806 in der 61. Sitzung des Landtages am 27. Februar 2014 federführend in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Zur Mitberatung wurden die Drucksachen an die Ausschüsse für Bildung und Kultur, für Recht, Verfassung und Gleichstellung, für Finanzen sowie für Inneres und Sport überwiesen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE soll die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an demokratischen Prozessen ausgeweitet und verbindlich festgeschrieben werden. Unter anderem werden die Herabsetzung des Wahlalters bei Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahre sowie mehr Demokratie an Schulen angestrebt. Außerdem soll die Anerkennung der Kinder und Jugendlichen als eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und eigener Individualität verfassungsrechtlich verankert werden.
Mit dem Änderungsantrag in der Drs. 6/2837 beabsichtigt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wahlalter und die Beteiligung an, Volksbegehren, -initiativen und -bescheiden bereits für 14-Jährige festzuschreiben.
Der Entschließungsantrag in der Drs. 6/2806 ergänzt den in Rede stehenden Gesetzentwurf um Regelungen, die im Gesetz selbst nicht vorgenommen werden können, unter anderem um das Anhörungsrecht der oder des Vorsitzenden des Landesjugendhilfeausschusses im zuständigen Landtagsausschuss.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales verständigte sich in der 44. Sitzung am 10. September 2014 zunächst zum Verfahren. Er vereinbarte, am 3. Dezember 2014 - nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Parlamentsreform 2014 - unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse eine Anhörung zu den drei Drucksachen durchzuführen. Zu dieser Anhörung am 3. Dezember 2014 wurden, entsprechend den Vorschlägen aller Fraktionen, neben den Jugendämtern aller Landkreise und kreisfreien Städte verschiedene mit Belangen von Kindern und Jugendlichen befasste Verbände und Gremien, wie unter anderem der Kinder- und Jugendring, das Deutsche Kinderhilfswerk e. V., der Landeselternrat, Landesschülerrat und die GEW Sachsen-Anhalt, eingeladen. Des Weiteren wurden Vertreter von
Ganztagsschulen und Herr Professor Dr. Klundt von der Fachhochschule Magdeburg-Stendal eingeladen.
Anstelle der jeweils eingeladenen Jugendämter der Landkreise hat der Landkreistag an der Anhörung teilgenommen, der eine gemeinsame Stellungnahme für alle Landkreise erarbeitet und im Ausschuss vorgetragen hat.
Diese Vorgehensweise nahm der Ausschuss zur Kenntnis, jedoch merkten die Fraktion DIE LINKE und auch die der SPD an, dass sie eine Anhörung der jeweiligen Jugendamtsleiter der Landkreise für sinnvoller gehalten hätten, da es sich um diejenigen handele, die ein beschlossenes Gesetz letztlich umsetzen müssten.
Der Gesetzentwurf stieß in der Anhörung neben einigen kleinen Änderungsempfehlungen auf überwiegend breite Zustimmung. Der Landkreistag gab aber zu bedenken, dass mit der Umsetzung des Gesetzentwurfes in der vorgelegten Fassung Kostenfolgen zulasten der Landkreise zu erwarten seien.
Die nächste Beratung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales fand in der 50. Sitzung am 18. Februar 2015 mit dem Ziel statt, eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Hierzu erklärten die Koalitionsfraktionen, dass sie den Gesetzentwurf ablehnen wollen. Zudem teilten sie mit, den Entschließungsantrag für entbehrlich zu halten.
Der federführende Ausschuss empfahl den mitberatenden Ausschüssen mit 7 : 4 : 0 Stimmen, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wurde der Entschließungsantrag abgelehnt.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 82. Sitzung am 11. März 2015 mit den Drucksachen und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Mit 8 : 4 : 0 Stimmen folgte er der Empfehlung des federführenden Ausschusses, den Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag abzulehnen.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 59. Sitzung am 12. März 2015 mit den vorgenannten Drucksachen. Im Ergebnis seiner Beratung lehnte auch er mit jeweils 6 : 5 : 0 Stimmen den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und auch den Entschließungsantrag in der Drs. 6/2806 ab.
Auch der mitberatende Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung schloss sich in der 50. Sitzung am 10. April 2015 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales mit. Mit 6 : 3 : 0 Stimmen wurden der Änderungsantrag, der Gesetzentwurf und der Entschließungsantrag abgelehnt.
Der mitberatende Ausschuss für Bildung und Kultur hat in der 61. Sitzung am 30. September 2015 die vorgenannten Drucksachen beraten. Auch er hat sich der vorläufigen Beschlussempfehlung angeschlossen. Mit 7 : 4 : 1 Stimmen wurde die Ablehnung der Drucksachen beschlossen.
Die abschließende Beratung im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales fand in der 58. Sitzung am 4. November 2015 statt. Mit einem Stimmenverhältnis von 7 : 5 : 0 Stimmen verabschiedete er die heute vorliegende Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf in der Drs. 6/2805 abzulehnen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde in der 96. Sitzung des Landtages am 18. September 2015 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht bestimmt.
Die Intention des Antrags war es, dass die im Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld eingeplanten und durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld vom 21. Juli 2015 nun zur Verfügung stehenden Mittel nicht in den allgemeinen Bundeshaushalt fließen sollen, sondern auf die Länder verteilt und für Verbesserungen im Bereich der Kindertagesstätten eingesetzt werden sollen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 57. Sitzung am 7. Oktober 2015 mit dem Antrag befasst. Hier berichtete die Landesregierung zunächst darüber, dass das Ansinnen, die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel den Ländern zur Verfügung zu stellen, von allen Ländern unterstützt werde. Seit dem 24. September 2015 gebe es dazu den gemeinsamen Beschluss der Länder, das Geld zu nutzen, um Länder und Kommunen bei Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung zu unterstützen.
Der Ausschuss beriet dann über den Wortlaut der Beschlussempfehlung. Die Koalitionsfraktionen
teilten mit, dass sie Punkt 2 des Antrags, der bereits konkrete Vorschläge zur Verwendung des Geldes enthält, nicht zustimmen könnten. Sie plädierten auch dafür, den Einleitungstext des Antrages zu streichen.
Die Fraktion DIE LINKE erklärte sich bereit, Punkt 2 zurückzuziehen. Sie stimmte auch der Streichung des Einleitungstextes zu. Darüber hinaus bekundete sie die Absicht, den unter Punkt 1 enthaltenen Passus zur Verteilung der Mittel nach dem jeweils gültigen Schlüssel zu streichen.
Im Ergebnis der weiteren Diskussion über den Text der Beschlussempfehlung einigten sich alle Fraktionen auf die nun in der Drs. 6/4457 vorliegende Empfehlung des Ausschusses, die Landesregierung aufzufordern, die aus dem Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld eingeplanten und in das Land Sachsen-Anhalt fließenden Mittel für Verbesserungen im Bereich der Kindertagesstätten einzusetzen.
Diese Empfehlung wurde vom Ausschuss einstimmig beschlossen. Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Empfehlung ebenfalls zuzustimmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3178 wurde vom Plenum in der 69. Sitzung am 20. Juni 2014 erstmals behandelt und zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht bestimmt.
Der Antrag zielt darauf ab, dass die bisher von der Landesstelle für Kinder- und Jugendschutz wahrgenommenen Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes beim Auslaufen der institutionellen Förderung der Landesstelle durch das Land auch weiterhin vom Land wahrgenommen und die Projekte entsprechend finanziell untersetzt werden.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales beschäftigte sich in der 46. Sitzung am 22. Oktober 2014 - im Vorfeld der Haushaltsberatungen zu dem Einzelplan 05 - mit diesem Antrag. Hier informierte die Landesregierung den Ausschuss über den aktuellen Sachstand. Auf Nachfrage sicherte die Landesregierung zu, dass ab dem 1. Januar 2015 neben den Aufgaben des Jugendmedienschutzes auch die Aufgaben, die bisher bei der Landesstelle für Kinder- und Jugendschutz angesiedelt waren, von dem neuen Träger wahrgenommen werden. Die dafür notwendigen Mittel wurden in den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2015 und 2016 eingestellt.
Aufgrund dieser Sachlage wurde im Ausschuss einstimmig beschlossen, den Antrag für erledigt zu erklären. Das Plenum wird gebeten, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Danke schön.