Sabine Dirlich

Sitzungen

6/73 6/103 6/106

Letzte Beiträge

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der
Drs. 6/1667 wurde in der 37. Sitzung des Landtages am 14. Dezember 2012 - ich mache hier einmal eine kleine Pause - in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Der ebenfalls von der Fraktion DIE LINKE stammende Antrag in der Drs. 6/4089 wurde in der 91. Sitzung des Landtages am 5. Juni 2015 auch in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es zu beiden Anträgen nicht.
Der Antrag in der Drs. 6/1667 zielt darauf ab, die Landesregierung zu beauftragen, im Bundesrat und auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass ein Rentenkonzept umgesetzt wird, mit dem die Lebensstandardsicherung gewahrt und der Altersarmut entgegengewirkt wird. Dazu sollen unter anderem die Einführung einer solidarischen Mindestrente für alle, der bessere Schutz von Erwerbsgeminderten, die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, die Abschaffung der Rente mit 67 und die Angleichung der Rentenwerte Ost und West gehören.
Im Fokus des Antrages in der Drs. 6/4089 steht ausschließlich die Problematik der Angleichung der Rentenwerte Ost und West. Hintergrund war auch die Äußerung der Bundesregierung, dass sich der Angleichungsprozess weiter hinausziehen wird. Ziel soll es deshalb sein, dass sich der Landtag von Sachsen-Anhalt eindeutig zu dieser Problematik positioniert und im Sinne der ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner die Einhaltung des Koalitionsvertrages fordert, der die Vollziehung der endgültigen Angleichung zum Ende des Solidarpaktes im Jahr 2019 festschreibt.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich mit dieser Problematik erstmals in der 28. Sitzung am 22. Mai 2013 befasst. Auf der Tagesordnung stand der Antrag in der Drs. 6/1667. Die Koalitionsfraktionen teilten mit, dass sie es zu diesem Zeitpunkt - vier Monate vor der Bundestagswahl - nicht für hilfreich hielten, das Thema inhaltlich tiefer zu diskutieren oder dazu gar eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten.
Der Vorschlag seitens der Landesregierung, hierzu nach der Bundestagswahl einen Workshop oder ein Expertinnengespräch durchzuführen, wurde von der großen Mehrheit im Ausschuss befürwortet. Der Ausschuss beschloss mit 10 : 0 : 1 Stimmen, so zu verfahren.
Die nächste Beratung über den Antrag in der Drs. 6/1667 fand in der 53. Sitzung am 13. Mai 2015 statt. Zuvor hatten sich die Obleute der Fraktionen im März 2015 darauf verständigt, zunächst die Landesregierung um einen schriftlichen Bericht zu den im Antrag in der Drs. 6/1667 aufgeführten elf Grundsätzen für die gesetzliche Rente zu bitten. Der Bericht wurde vom Sozialministerium in der
53. Sitzung zunächst mündlich vorgetragen, im Nachgang dazu auch als Papier verteilt. Die Landesregierung berichtete zudem über ihre bisherigen Aktivitäten im Bundesrat und auf der Bundesebene.
Die Koalitionsfraktionen erklärten daraufhin, dass der vorliegende Antrag als erledigt betrachtet werden könne, auch wenn die Ergebnisse der Aktivitäten der Landesregierung nicht zufriedenstellend seien. Diese Meinung teilte die Fraktion DIE LINKE nicht; sie plädierte dafür, eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten, auch weil der mündlich vorgetragene Bericht der Landesregierung überwiegend nur den Punkt 11 des Antrages, nämlich die Rentenangleichung, betraf.
Der Ausschuss folgte sodann einer Anregung der Vorsitzenden, zunächst die von der Landesregierung in Aussicht gestellte schriftliche Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und in der darauffolgenden Sitzung am 24. Juni 2015 eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten.
In der 54. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales fand die Beratung über den Antrag in der Drs. 6/1667 im Zusammenhang mit dem zwischenzeitlich ebenfalls überwiesenen Antrag in der Drs. 6/4089 statt. Im Zuge der Beratung schlugen die Koalitionsfraktionen vor, zur Gesamtthematik Rente ein Fachgespräch durchzuführen. Dieser Vorschlag fand auch die Zustimmung der antragstellenden Fraktion. Der Ausschuss kam überein, das Fachgespräch im Oktober 2015 durchzuführen.
Zu diesem Fachgespräch, das in der 57. Sitzung am 7. Oktober 2015 stattfand, wurden sowohl Vertreter von Gewerkschaften, der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland und der Liga sowie weitere Expertinnen als auch Vertreter der Gruppe der Rentner selbst wie die Volkssolidarität und die AG Renten beim Seniorinnenrat Halle eingeladen.
Einige Eingeladene haben sich aufgrund ihrer Terminlage entschuldigen lassen. Am Fachgespräch haben die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, die AG Renten beim Seniorinnenrat Halle und als Experte Herr Matthias Birkwald, Mitglied des Bundestages, teilgenommen.
Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland bewertete die einzelnen Punkte des Antrages in der Drs. 6/1667 unterschiedlich. So befürwortete sie zum Beispiel die Ausweitung der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung auf alle Erwerbstätigen und die Absicherung des Lebensstandards als Mittelpunkt der Rentenpolitik. Auch bei den Erwerbsminderungsrenten sah sie unbedingten Änderungsbedarf. Skeptisch wurde von der Deutschen Rentenversicherung jedoch die Einführung der solidarischen Mindestsicherung gesehen.
Hinsichtlich der Rentenwerte Ost und West stellte auch die Deutsche Rentenversicherung eine Ungleichbehandlung fest, allerdings zugunsten der ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner. Deshalb sprach sie sich gegen eine Höherbewertung der ostdeutschen Entgelte aus. Jedoch hielt sie eine rechtliche Angleichung für erforderlich.
Sowohl die AG Renten beim Seniorenrat Halle als auch Herr Birkwald äußerten sich zustimmend zu beiden in Rede stehenden Anträgen.
Auch die Liga der freien Wohlfahrtspflege und der Deutsche Gewerkschaftsbund, die eine schriftliche Stellungnahme einreichten, unterstützten die Anliegen der beiden Anträge.
Der Ausschuss verständigte sich im Anschluss an das Fachgespräch darauf, in der Dezembersitzung eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten.
In der 59. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 2. Dezember 2015 standen beide Anträge vereinbarungsgemäß auf der Tagesordnung. Dem Ausschuss lag als weitere Beratungsgrundlage ein von den Fraktionen der CDU und der SPD erstellter Entwurf einer Beschlussempfehlung vor. Nach kurzer Beratung wurde dieser Entwurf mit der Überschrift „Angleichung der Rentenwerte Ost und West jetzt durchsetzen“ zur Abstimmung gestellt und mit 7 : 4 : 1 Stimmen als Beschlussempfehlung in der Drs. 6/4718 an den Landtag verabschiedet. Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Empfehlung zu folgen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erstatte Bericht im Namen meiner Kollegin Frau Zoschke, die leider erkrankt ist und deshalb heute leider nicht hier sein kann.
Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/3040, der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/3041 und der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3048 wurden vom Landtag in der 67. Sitzung am 16. Mai 2014 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und
Soziales überwiesen. Mit der Mitberatung wurden die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung betraut.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll das Bestattungsrecht in Sachsen-Anhalt angepasst werden bzw. das bisher geltende Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt modernisiert werden. Insbesondere soll für die Mitglieder der israelitischen Religionsgemeinschaften sowie für Musliminnen und Muslime die Möglichkeit zur Ausübung ihrer Traditionen und Kultur verbessert werden. Darüber hinaus soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, welche die Verwendung von Grabsteinen und Grabeinfassungen, die in ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt worden sind, verbietet.
Mit dem Entschließungsantrag in der Drs. 6/3041 zielt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf eine breite gesellschaftliche Debatte zum Thema Friedhofszwang ab. Außerdem soll die Landesregierung aufgefordert werden, die Friedhofsträger in Sachsen-Anhalt umfassend über die neuen Handlungsmöglichkeiten hinsichtlich des Verbots von in ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellten Grabsteinen und Grabeinfassungen zu informieren.
Mit ihrem Antrag unter der Überschrift „Reform des Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt“ in der Drs. 6/3048 möchte die Fraktion DIE LINKE eine breite parlamentarische und gesellschaftliche Debatte zur Reform des Bestattungsgesetzes in Sachsen-Anhalt anregen. Der Antrag bezieht sich auf die Bereiche Leichenschau, Friedhofszwang, Berücksichtigung religiöser Bedürfnisse verschiedener Religionsgemeinschaften und Möglichkeiten der würdevollen Bestattung aller totgeborenen Kinder.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales verständigte sich in der 44. Sitzung am 10. Dezember 2014 zunächst auf das Verfahren. In der 48. Sitzung am 3. Dezember 2014 fand in einem öffentlichen Sitzungsteil eine erste Beratung über die genannten Beratungsgegenstände statt. In jener Sitzung berichtete die Landesregierung ausführlich über den aktuellen Sachstand des Bestattungswesens in Sachsen-Anhalt.
In der 51. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 18. März 2015 fand vereinbarungsgemäß eine Anhörung zu den in Rede stehenden Beratungsgegenständen statt. Dazu wurden auf die Vorschläge aller Fraktionen hin verschiedene mit den Themen Bestattungskultur, Trauerbewältigung, Friedhofsverwaltung oder Steinmetzhandwerk mittelbar oder unmittelbar befasste Einrichtungen, Vereine, Verbände und Vertreter von Universitäten eingeladen. Insgesamt wurden mehr als 30 Einladungen verschickt.
Die Anhörung hat gezeigt, dass das Thema Bestattung derzeit gesamtgesellschaftlich intensiv diskutiert wird. Auf überwiegend breite Zustimmung stieß beispielsweise die Aufhebung der Sargpflicht. Das Bestattungsrecht sollte sich interkulturell öffnen, so die breite Meinung. Jedoch wurde auch Bedenken dagegen vorgetragen, zum Beispiel bezeichnenderweise natürlich von der Bestatterinnung. Unstrittig war aber die Forderung nach Grabsteinen und Grabeinfassungen, die nicht aus Kinderarbeit stammen.
Der Beitrag des Vereins Xertifix e. V. hat die Problematik der Kinderarbeit und die Schwierigkeiten bei den Kontrollen in den Exportsteinbrüchen deutlich aufgezeigt. Der Verband der Friedhofsverwalter sah aber Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Vorgaben in der Praxis.
Auch zum Thema Friedhofspflicht wurden unterschiedliche Meinungen geäußert.
Reformbedarf bei der Leichenschau hielten insbesondere die Staatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt, die Ärztekammer Sachsen-Anhalt und das Institut für Rechtsmedizin für erforderlich.
Keine Notwendigkeit einer Gesetzesreform, sondern lediglich Nachbesserungsbedarf sahen aber die Bestatterinnung und der Landesverband Gartenbau Sachsen-Anhalt.
In der 52. Sitzung am 15. April 2015 befasste sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales erneut mit den in Rede stehenden Beratungsgrundlagen. Im Vordergrund der Diskussion stand das weitere Vorgehen. Dem Ausschuss lag zu dieser Sitzung eine Synopse mit Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Im Ergebnis dieser Beratung stand die Übereinkunft, in der darauffolgenden Sitzung eine Zeitschiene für das weitere Beratungsverfahren festzulegen.
In der 53. Sitzung am 13. Mai 2015 legte der Ausschuss für Arbeit und Soziales auf einen Vorschlag der Koalitionsfraktionen hin fest, in der darauffolgenden 54. Sitzung am 24. Juni 2015 eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Zu dieser Sitzung lag dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, der den Gesetzentwurf an einigen Stellen konkretisierte und den Entschließungsantrag in der Drs. 6/3041 für erledigt erklärte. Außerdem lag dem Ausschuss ein Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Antrag in der Drs. 6/3048 vor. Hierin wurden die im Rahmen der Anhörung geäußerten Vorschläge bezüglich der Leichenschau aufgegriffen.
Die Koalitionsfraktionen führten aus, dass sie keine Veranlassung dafür sähen, das geltende Bestattungsgesetz zu ändern. Sie verwiesen darauf, dass die geltende Rechtslage es erlaube, die wichtigsten Probleme schon jetzt zu lösen. Die Landes
regierung wies zudem darauf hin, dass die Finanzierung einer zweiten Leichenschau noch ungeklärt sei. Die Oppositionsfraktionen haben in den Ausschüssen auch dargelegt, dass sie darüber verwundert seien, dass die Koalitionsfraktionen so hartleibig seien, was die Änderungen an diesem Gesetz betreffe, da doch eine sehr breite Diskussion in der Gesellschaft stattfinde und die Notwendigkeit von Veränderungen immer wieder deutlich gemacht werde.
- Ich habe mich mit der Ausschussassistentin besprochen. Das, was mir die Ausschussassistentin übermittelt hat, ist ein Redeentwurf. Und ich habe nichts weiter getan, als die Situation, die zwischen Koalition und Opposition im Ausschuss bestand, hier darzustellen.
- Das ist es. Aber egal. - Im Ergebnis der Beratung am 24. Juni 2015 lehnte der Ausschuss den vorgelegten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Gesetzentwurf mit 8 : 5 : 0 Stimmen ab. Der Gesetzentwurf in der Drs. 6/3040 wurde dann in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt und mit 8 : 0 : 5 Stimmen abgelehnt. Der dazugehörige Entschließungsantrag in der Drs. 6/3041 wurde mit 8 : 4 : 1 Stimmen ebenfalls abgelehnt. Auch der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3048 wurde mit 8 : 4 : 1 Stimmen abgelehnt. Die Beratungsergebnisse wurden den mitberatenden Ausschüssen als vorläufige Beschlussempfehlung zugeleitet.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport hat sich in der 65. Sitzung am 9. Juli 2015 mit den vorgenannten Beratungsgegenständen und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Im Ergebnis der Beratung folgte er der vorläufigen Beschlussempfehlung. Sowohl der Gesetzentwurf und der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurden mit jeweils 6 : 5 : 0 Stimmen abgelehnt.
Der mitberatende Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung befasste sich in der 53. Sitzung am 10. Juli 2015 mit den vorgenannten Beratungsgegenständen und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Auch er lehnte den Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag mit 7 : 5 : 0 Stimmen und den Antrag in der Drs. 6/3048 mit 7 : 4 : 1 Stimmen ab.
Die nächste Beratung im federführenden Ausschuss, in der eine Beschlussempfehlung an den Landtag erarbeitet werden sollte, war für die 57. Sitzung am 7. Oktober 2015 vorgesehen. Aufgrund einer Bitte der Koalitionsfraktionen zu Beginn dieser Sitzung wurde dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt. Die Koalitionsfraktionen begründeten ihre Bitte mit dem noch bestehenden Beratungsbedarf innerhalb ihrer Fraktionen.
Die vorgenannten Beratungsgegenstände fanden in der 59. Sitzung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales am 2. Dezember 2015 wieder Eingang in die Tagesordnung. Die Obleute der Fraktionen hatten sich zuvor darauf verständigt, dem Landtag eine gemeinsame Willensbekundung oder Entschließung als Beschlussempfehlung zuzuleiten.
Zu Beginn der Beratung lag dem Ausschuss ein Formulierungsvorschlag der Koalitionsfraktionen vor. Die Fraktion DIE LINKE begrüßte den Textvorschlag, allerdings hielt sie den darin enthaltenen Satz: „Das kann in der Friedhofssatzung geregelt werden“, der sich auf das Ergreifen von Maßnahmen gegen Handel und Nutzung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit bezog, für problematisch.
Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sah diesen Satz kritisch. Ihrer Meinung nach habe das von der Koalition vorgelegte Papier insgesamt nicht den Charakter einer Beschlussempfehlung; in eine solche müsse zum Beispiel eine Aussage zur Möglichkeit der Bestattung ohne Sarg oder zur Informationspflicht der Friedhofsträger hinsichtlich der Problematik von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit aufgenommen werden.
Nachdem sich der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst auf eine Bitte des Ausschusses hin zu der Frage geäußert hat, ob in Friedhofssatzungen die Verhinderung des Handels und die Nutzung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit geregelt werden könne, und er dies verneint hat, wurde dieser Passus von den Koalitionsfraktionen aus dem Textvorschlag zurückgezogen.
Der Ausschuss verständigte sich darauf, die so geänderte Fassung des Beschlussvorschlages der Koalitionsfraktionen zur Abstimmung zu stellen. Der so geänderte Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3048 wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales mit 11 : 0 : 1 Stimmen angenommen und liegt dem Plenum heute als Beschlussempfehlung zur Verabschiedung vor.
Allerdings ist noch in Bezug auf diese Beschlussempfehlung noch eine geringfügige redaktionelle Änderung angezeigt. Ich möchte diese kurz vortragen. In Absatz 2 der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung ist der erste Halbsatz, der lautet: „Die im Landtag von Sachsen-Anhalt vertrete
nen Fraktionen stimmen überein“, durch die Formulierung „Der Landtag von Sachsen-Anhalt stellt fest“ zu ersetzen. Der Satz würde dann lauten:
„Der Landtag von Sachsen-Anhalt stellt fest, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden sollen, um den Handel und die Nutzung von Steinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verhindern.“
Des Weiteren muss im dritten Absatz der Passus „sind sich die Fraktionen darüber einig, dass“ durch das Wort „soll“ ersetzt werden. Demzufolge fällt das Wort „soll“ am Ende des Satzes weg. Das bedeutet, dass der Satz dann heißen würde:
„Des Weiteren soll im ganzen Land für alle fehlgeborenen Kinder, unabhängig von Größe und Alter, die bereits bestehende Möglichkeit einer würdevollen Bestattung gegeben sein.“
Nun zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/3040 und dem dazugehörigen Entschließungsantrag in der Drs. 6/3041. Beide Beratungsgegenstände wurden mit 7 : 3 : 2 Stimmen abgelehnt. Auch diese Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute zur Verabschiedung vor.
Das Plenum wird im Namen der Mehrheit des Ausschusses darum gebeten, diesen Empfehlungen zu folgen. - Vielen Dank.
Offen gesagt, ja.
Einleitende Sätze wie „Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag“ werden vom Landtag ja nicht beschlossen.
Der Beschlusstext beginnt mit den Worten: „‘Das Gesetz über das‘“. Das ist dann der erste Absatz.
Ich stehe damit aber nicht ganz allein. Die Ausschussassistentin sieht es offenbar auch so.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag in der Drs. 6/3890 und der Änderungsantrag in der Drs. 6/3917 wurden vom Landtag in der 86. Sitzung am 26. März 2015 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mit der Mitberatung wurden die Ausschüsse für Finanzen, für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Inneres und Sport betraut.
Der Antrag zielt auf eine ökonomische Stärkung Alleinerziehender ab. Vor allem wird eine steuerliche Besserstellung dieser Familien und der Ausbau der Unterhaltsvorschussleistungen angestrebt. Außerdem sollen alle in Rede stehenden Pläne, Alleinerziehende im Rahmen des SGB-II-Verein
fachungsgesetzes noch weiter zu belasten, abgelehnt werden.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3917 beinhaltet eine Erweiterung von Nr. 1 des Ursprungsantrages um die Einführung einer armutsfesten Kindergrundsicherung.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich mit den beiden Beratungsgegenständen erstmals in der 57. Sitzung am 7. Oktober 2015 befasst. In dieser Sitzung berichtete die Landesregierung zunächst über den aktuellen Sachstand hinsichtlich dieser Problematik.
Die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zog Nr. 1 ihres Antrages zurück, da mit dem Bundesgesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16. Juli 2015 bereits eine stärkere steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden beschlossen worden ist.
Die Landesregierung ließ hinsichtlich Nr. 3 des Antrages wissen, dass sie es nicht für realistisch halte, die Rückgriffquote durch die Einrichtung einer Arbeitsgruppe auf 25 % bis zum Jahr 2020 zu steigern. Der Ausschuss erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung. Mit 8 : 5 : 0 Stimmen wurde der Antrag in der Drs. 6/3890 abgelehnt.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 93. Sitzung am 28. Oktober 2015 mit den vorgenannten Beratungsgegenständen und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Mit 7 : 5 : 0 Stimmen folgte er der vorläufigen Beschlussempfehlung und lehnte den Antrag ab.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport beschloss in der 71. Sitzung am 29. Oktober 2015 mit 6 : 5 : 0 Stimmen ebenfalls die Ablehnung dieses Antrages. Ebenso beschloss der mitberatende Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der 56. Sitzung am 30. Oktober 2015 mit 7 : 4 : 0 Stimmen.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 59. Sitzung am 2. Dezember 2015 abschließend mit dieser Thematik befasst. Nach kurzer Beratung verabschiedete er mit 6 : 4 : 0 Stimmen die Empfehlung an den Landtag, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/3890 abzulehnen. Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Empfehlung zu folgen. - Vielen Dank.
Ich weiß, es könnte schon der Eindruck entstehen, dass ich meine allerletzten Gelegenheiten zu reden jetzt weidlich nutze.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag in der Drs. 6/4353 wurde in der 96. Sitzung des Landtages am 18. September 2015 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht eingesetzt.
Intention des Antrags ist es, die Anzahl von atypischen Beschäftigungsverhältnissen, insbesondere die der befristeten Arbeitsverträge, zu senken, um die damit einhergehenden Unsicherheiten beim Einkommen und in der Berufsperspektive von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abzubauen. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, das Teilzeit- und Befristungsgesetz dahingehend zu ändern.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 58. Sitzung am 4. November 2015 erstmals mit diesem Antrag beschäftigt und das Verfahren zur Beratung festgelegt.
Die Koalitionsfraktionen plädierten dafür, eine Beschlussempfehlung erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erarbeiten, um der Landesregierung die Möglichkeit zu geben, dieses Thema weiter im Bundesrat zu „betreiben“. Zudem bestehe noch weiterer Klärungsbedarf.
Die antragsstellende Fraktion sprach sich jedoch für eine zügige Abstimmung über diesen Antrag im Ausschuss aus. Der Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, in der 58. Sitzung noch keine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten, wurde mit 7 : 4. 0 Stimmen angenommen.
Der Antrag in der Drs. 6/4353 wurde in der 59. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 2. Dezember 2015 erneut zur Beratung aufgerufen. Hierzu lag dem Ausschuss als Tischvorlage von den Fraktionen der CDU und der SPD ein Entwurf für eine Beschlussempfehlung an den Landtag vor.
Dazu führte die Fraktion DIE LINKE aus, dass man den Feststellungen in dem vorgelegten Text durchaus zustimmen könne, dass daraus aber nicht hervorgehe, dass Handlungsbedarf in diesem Bereich bestehe, so wie er in Nr. 2 des Antrags in der Drs. 6/4353 ausgeführt ist.
Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte das Fehlen von Handlungsaufträgen an die Landesregierung in diesem Entwurf. Beide Oppositionsfraktionen kündigten deshalb an, sich bei der
Abstimmung über das vorgelegte Papier der Stimme zu enthalten.
Der Ausschuss verabschiedete sodann den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Text als Beschlussempfehlung an den Landtag mit 6 : 0 :5 Stimmen.
Ich bitte im Namen des Ausschusses um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag in der Drs. 6/4352 wurde in der 97. Sitzung des Landtages am 14. Oktober 2015 zur Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.
Danke. - Intention des Antrages ist die Verhinderung wesentlicher Beschränkungen des Streikrechts für die Beschäftigten in öffentlichen Einrichtungen und in der Daseinsvorsorge. Deshalb soll die Landesregierung aufgefordert werden, den Bundesratsantrag des Freistaates Bayern - BRDrs. 294/15 - abzulehnen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag in der 58. Sitzung am 4. November 2015 erstmals beraten. Hier plädierte die antragstellende Fraktion dafür, über den Antrag bereits in dieser Sitzung abzustimmen. Die Koalitionsfraktionen teilten jedoch mit, dass sie zu diesem Thema noch Gesprächsbedarf hätten und man die weitere Entwicklung der Beratung in den Ausschüssen des Bundesrates abwarten möchte.
Der Ausschuss kam auf einen Vorschlag der Koalitionsfraktionen hin einvernehmlich zu dem Ergebnis, zunächst den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft um eine fachliche Stellungnahme zu bitten, auch wenn er vom Landtag nicht als mitberatender Ausschuss eingesetzt wurde.
Dieser hat aufgrund des Schreibens des Ausschusses für Arbeit und Soziales den genannten Antrag in der 52. Sitzung am 26. November 2015 in seine Tagesordnung aufgenommen. Es fand jedoch keine inhaltliche Befassung mit dem Thema statt. Der Ausschuss vereinbarte, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales schriftlich mitzuteilen, dass er von einer fachlichen Stellungnahme absieht.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales befasste sich in der 59. Sitzung am 2. Dezember 2015 abschließend mit diesem Antrag. Nach einer kurzen Diskussion über die Zuständigkeit für diese Problematik - Sozial- oder Wirtschaftsausschuss? - trat der Ausschuss in das Abstimmungsverfahren
ein. Die Koalition plädierte dafür, den Antrag für erledigt zu erklären, da mit der Verabschiedung des Tarifeinheitsgesetzes nicht mehr damit zu rechnen sei, dass ein Bundesland die Beschlussfassung zum Antrag des Freistaates Bayern im Bundesrat weiter vorantreiben werde.
Da sich die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen eine Erledigterklärung des Antrages aussprachen, wurde der Antrag in der Drs. 6/4352 in der Sache zur Abstimmung gestellt. Bei 5 : 7 : 0 Stimmen fand die Annahme des Antrages im Ausschuss keine Mehrheit.
Mit der heute vorliegenden Beschlussempfehlung wird dem Landtag somit empfohlen, den Antrag abzulehnen. Ich bitte im Namen der Mehrheit des Ausschusses um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/76 wurde in der 4. Sitzung des Plenums am 9. Juni 2011 in erster Lesung behandelt und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Zur Mitberatung wurde er an die Ausschüsse für Finanzen sowie für Inneres - heute für Inneres und Sport - überwiesen.
Der Antrag zielte darauf ab, das am 3. März 2011 von allen Parteien verabredete Moratorium zu bekräftigen und zu beschließen, dass die Förderung der Beratungsstellen auf dem damals bestehenden Niveau beibehalten werden soll. Damit sollten Verhandlungen über die Neustrukturierung der Beratungsstellen ohne zeitlichen und finanziellen Druck ermöglicht werden.
Gleichzeitig sollte die Landesregierung aufgefordert werden, die Arbeit am Prozess der Neustrukturierung aktiv zu unterstützen und dem Landtag bis zum Frühjahr 2013 eine entsprechende Entscheidungsgrundlage zu übergeben.
Schon an dieser Stelle will ich einen Cut machen, und ich widerstehe der Versuchung, Ihnen die Ge
schichte dieses Antrags in ganzer Länge und „Schönheit“ zu erzählen. Immerhin sind 16 Seiten angedroht; so lang ist der von der Ausschusssekretärin erarbeitete Bericht des Ausschusses.
Entlastend wirkt an dieser Stelle die Tatsache, dass der Fraktion DIE LINKE Mitte 2013 der Kragen platzte und sie von der Möglichkeit eines Berichterstattungsverlangens Gebrauch machte. Dem vorausgegangen waren erstens zwei gescheiterte Versuche, vor Haushaltsaufstellungen Beschlussempfehlungen zu erarbeiten - dies in den Jahren 2012 und 2013 -, zweitens drei Fachgespräche mit Trägern der Beratung unter verschiedenen Gesichtspunkten und drittens eine viermalige Verschiebung der Erarbeitung und vor allem der Verabschiedung einer Beschlussempfehlung durch die Koalitionsfraktionen im Sozialausschuss.
Die Fraktion DIE LINKE machte daraufhin gemäß § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags von der Möglichkeit eines Berichterstattungsverlangens Gebrauch. Dieses Berichterstattungsverlangen wurde in der Drs. 6/2127 auf die Tagesordnung der 46. Landtagssitzung am 21. Juni 2013 gesetzt. Die Vorsitzende berichtete ausführlich über das bisherige Beratungsverfahren bezüglich dieses Antrags; danach haben wir debattiert.
In der 30. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 4. September 2013 wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ein weiteres Mal über den Umgang mit diesem Antrag beraten. Die Oppositionsfraktionen sprachen sich dafür aus - bereits zum dritten Mal -, noch vor den anstehenden Beratungen zum Haushaltsplanentwurf 2014 eine Beschlussempfehlung zur Neustrukturierung der Beratungsstellenlandschaft zu erarbeiten.
Dies lehnten die Koalitionsfraktionen vor dem Hintergrund ab, dass man vorhabe, sowohl die Jugendpauschale und das Fachkräfteprogramm als auch die Beratungsstellenlandschaft ab 2015 gesetzlich zu regeln. Im Jahr 2014 sollte die Förderung zunächst wie bisher erfolgen.
In der 37. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 19. Februar 2014 wurde im Rahmen der Beratung zum Sicherstellungsplan für die Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß § 4 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Schwangerschaftskonfliktgesetz ein Fachgespräch durchgeführt. In dieser Sitzung wurde im Zusammenhang damit der in Rede stehende Antrag zur Beratung aufgerufen.
Dem Ausschuss lag der Entwurf einer Beschlussempfehlung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Dieser hatte zum Inhalt, die Landesregierung zu beauftragen, für den abschließenden Prozess der Neustrukturierung und der Neugestaltung der Finanzierung der vom Land institutionell geförderten Träger noch im Frühjahr 2014 eine Entscheidungsgrundlage für den Land
tag zu erarbeiten. Im Einzelnen wurde im Entwurf der Beschlussempfehlung auf den Prozess selbst, auf die Finanzierung sowie auf die Jugendpauschale und auf das Fachkräfteprogramm eingegangen.
Wir Oppositionsfraktionen haben dafür plädiert, in dieser Sitzung auch eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten. Dies lehnten die Koalitionsfraktionen wiederum ab, da dies nicht auf der Tagesordnung stand und außerdem noch Gespräche stattfinden sollten und die zukünftige Ausgestaltung der Beratungsstellenlandschaft zwischen den Koalitionsfraktionen im März 2014 offenbar immer noch nicht ganz klar war.
Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE beschloss der Ausschuss mit 5 : 0 : 1 Stimmen in der darauf folgenden Sitzung am 19. März 2014, eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten; ich glaube, das war das sechste Mal. In dieser 38. Sitzung am 19. März 2014 lag dem Ausschuss neben dem Entwurf der Oppositionsfraktionen auch ein Entwurf der Koalitionsfraktionen zur Beratung vor. Darin wurde beantragt, den Antrag im Hinblick auf den zu erwartenden Gesetzentwurf für erledigt zu erklären.
Das haben die GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE für problematisch erachtet, weil uns der angekündigte Gesetzentwurf inhaltlich noch nicht bekannt war. Daraufhin haben die Koalitionsfraktionen angeregt, die Thematik selbst auf der Grundlage des angekündigten Gesetzentwurfs weiter zu diskutieren, und haben kurz die Eckpunkte des Gesetzentwurfs vorgestellt. Es wurde dann vorgeschlagen, in dieser Sitzung keine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten und die Thematik im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf weiter zu beraten.
Die abschließende Beratung zu dem Antrag in der Drs. 6/76 führte der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales in der 44. Sitzung am 10. September 2014 durch; Sie merken, ich komme langsam zum Punkt. Dazu lagen ihm die beiden genannten Entwürfe der Beschlussempfehlung vor. Zur Beratungsgrundlage wurde der Entwurf der Koalitionsfraktionen erhoben, der mit der Erledigterklärung im Punkt 1 der weitergehende Entwurf war.
Die Koalition teilte auf Nachfrage seitens der Fraktion DIE LINKE mit, dass Punkt 2 des Entwurfs, der die institutionelle Förderung in Sachsen-Anhalt aufgreift, zurückgezogen wird. In Anbetracht des am 18. Juli 2014 verabschiedeten Familienförderungsgesetzes stimmte die Fraktion DIE LINKE der Erledigterklärung des Antrags in der Drs. 6/76 zu.
Von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde dann noch kritisch angemerkt, dass es im Land
nach wie vor keine Vorstellungen darüber gibt, in welche Richtung sich die institutionelle Förderung entwickeln wird. Seitens der Landesregierung wurde empfohlen, zu diesem Thema und weiteren aufgetretenen Fragen einen oder mehrere gesonderte Anträge zu stellen, weil sie mit dem Moratorium im engeren Sinne nichts zu tun hätten.
Schließlich wurde dem Landtag mit 10 : 0 : 2 Stimmen empfohlen, den Antrag für erledigt zu erklären, da mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Familienförderung und zur Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebote am 18. Juli 2014 der Intention des Antrages insoweit Rechnung getragen worden sei. Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Empfehlung zu folgen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine ganz kurze Bemerkung neben der reinen sachlichen Berichterstattung, da eine Debatte dazu ja nicht vorgesehen ist.
Wir, die Fraktion DIE LINKE - -
Gut. - Ich wiederhole den letzten Satz: Das Hohe Haus ist gebeten, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.