Verena Späthe

Sitzungen

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde vom Landtag in der 80. Sitzung am 11. Dezember 2014 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Inneres und Sport eingesetzt.
Mit dem Antrag soll für Asylbewerberinnen und Asylbewerber eine Vereinfachung des Arztzugangs in Sachsen-Anhalt erreicht werden. Schneller und unkomplizierter sollen damit Behandlungen gewährleistet werden. Damit einhergehend soll das Personal der öffentlichen Verwaltung entlastet werden.
Die Obleute des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales haben sich am 26. März 2015 darauf verständigt, zu diesem Antrag ein Fachgespräch durchzuführen. Dieses Fachgespräch fand in der 53. Sitzung am 13. Mai 2015 statt.
Auf die Vorschläge der Fraktionen hin wurden unter anderem die kommunalen Spitzenverbände, die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Medinetz Magdeburg und Halle, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, der Verband der Ersatzkassen e. V. und die AOK SachsenAnhalt eingeladen. Auch die AOK Bremen/Bremerhaven, die das sogenannte Bremer Modell anwendet - die Nutzung einer elektronischen Gesundheitskarte für Personen mit Leistungsbezug nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes - wurde zur Vorstellung ihres Modells eingeladen.
Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Medinetz Halle und Magdeburg sowie das Psychosoziale Zentrum für Migrantinnen und Migranten St. Johannis GmbH Halle unterstützten die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende ausdrücklich, da sie ihrer Meinung nach die Situation für die Betroffenen, die Ärzte
und die Mitarbeiter in den Sozialbehörden erleichtert.
Der Landkreistag Sachsen-Anhalt gab zu bedenken, dass das Bremer Modell nicht unverändert auf einen Flächenstaat übertragbar ist. Bei der Einführung der Gesundheitskarte in einem Flächenland müssten vorher bestimmte Fragestellungen geklärt werden, zum Beispiel die des Abrechnungsverfahrens.
Der Landkreistag plädierte für eine bundeseinheitliche Lösung, ebenso die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt. Auch die AOK Sachsen-Anhalt sah die Übertragung des Bremer Modells auf ein Flächenland eher skeptisch.
Der Verband der Ersatzkassen, Landesvertretung Sachsen-Anhalt, ließ über eine schriftliche Stellungnahme wissen, dass er aufgrund von leistungsrechtlichen und finanziellen Abgrenzungsproblemen eine Beteiligung beim Einsatz von Krankenkarten für Asylsuchende ablehne.
Die AOK Bremen/Bremerhaven, die am Fachgespräch nicht teilgenommen hat, übersandte dem Ausschuss eine Stellungnahme mit Erläuterungen zum Bremer Modell.
Darüber hinaus ergab sich im Ausschuss jedoch weiterer Erläuterungsbedarf. Deshalb vereinbarte der Ausschuss im Anschluss an das Fachgespräch, die AOK Bremen/Bremerhaven um die schriftliche Beantwortung der offen gebliebenen Fragen zu bitten. Das entsprechende Schreiben des Ausschusses an die AOK Bremen/Bremerhaven wurde am 4. Juni 2015 herausgeschickt. Die Beantwortung dieser Fragen ist dem Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Schreiben der AOK Bremen/Bremerhaven vom 27. Juli 2015 zugegangen.
Die nächste Beratung über den Antrag in der Drs. 6/3570 führte der Ausschuss für Arbeit und Soziales in der 56. Sitzung am 9. September 2015 durch. Dazu lag ihm einerseits das Antwortschreiben der AOK Bremen/Bremerhaven und andererseits der Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE vor.
In diesem wurde in Punkt 1 des Antrages vor dem Hintergrund, dass nun im Flächenland NordrheinWestfalen seit Ende August 2015 ein unterzeichneter Rahmenvertrag für die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber vorliegt, eine Änderung vorgenommen.
Die Landesregierung empfahl mit Blick auf das Ziel, eine bundeseinheitliche Regelung zu finden, die Ergebnisse des Flüchtlingsgipfeltreffens am 24. September 2015 abzuwarten. Die Koalitionsfraktionen befürworteten diesen Vorschlag. Die
Oppositionsfraktionen hingegen sprachen sich gegen eine weitere Schiebung der Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung aus.
Die Fraktion der CDU beantragte daraufhin die Vertagung der Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung auf die nächste Sitzung. Dieser Antrag wurde mit 8 : 5 : 0 Stimmen angenommen.
In der darauffolgenden 57. Sitzung am 7. Oktober 2015 stand der Antrag vereinbarungsgemäß wieder auf der Tagesordnung. Zu Beginn dieser Sitzung beantragten die Koalitionsfraktionen jedoch, diesen Punkt wieder von der Tagesordnung abzusetzen, da es in den Fraktionen der CDU und der SPD noch Beratungsbedarf gebe. Diesem Antrag wurde mit 8 : 5 : 0 Stimmen gefolgt.
Die nächste Beratung zum Antrag in der Drs. 6/3570 fand in der 59. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 2. Dezember 2015 statt. Dazu lag dem Ausschuss ein weiterer Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung vor, eingereicht von den Fraktionen der CDU und der SPD.
Inhaltlich sah dieser Entwurf die Prüfung der Voraussetzungen für die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte sowie die regelmäßige Berichterstattung im Ausschuss dazu vor. Die Landesregierung berichtete über den aktuellen Sachstand auf Bundesebene sowie über ihre Aktivitäten im Land zur Vorbereitung der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und beantwortete Nachfragen.
Die Anregung der Fraktion DIE LINKE, in dem Entwurf der Koalitionsfraktionen einer vorläufigen Beschlussempfehlung den Passus „die Voraussetzungen zu prüfen“ durch „die Voraussetzungen zu schaffen“ zu ersetzen, wurde von der Koalition nicht aufgegriffen.
Der Beschlussvorschlag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE wurde bei 5 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt. Dagegen wurde der Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen mit 7 : 5 : 0 Stimmen beschlossen und als vorläufige Beschlussempfehlung dem mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport zugeleitet.
Dieser hat den Antrag in der 73. Sitzung am 17. Dezember 2015 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss auf seine Tagesordnung gesetzt.
Zu Beginn dieser Sitzung beantragte die Fraktion der CDU, den Punkt wieder von der Tagesordnung abzusetzen, da noch Beratungsbedarf bestehe. Dieser Antrag wurde mit 7 : 5 : 0 Stimmen angenommen und der Punkt somit von der Tagesordnung abgesetzt.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat das Thema in der 60. Sitzung am 13. Januar 2016 erneut zur Beratung aufgerufen. Das Ziel der Beratung war die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag.
Die Landesregierung berichtete zunächst über den aktuellen Stand der Vorbereitung der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte im Land. Der Ausschuss kam dann überein, eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten, auch wenn der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport kein Votum abgegeben hat.
Somit wurde die unveränderte Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung zur Abstimmung gestellt und mit 9 : 3 : 0 Stimmen als Empfehlung an den Landtag verabschiedet.
Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Empfehlung zu folgen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/438 und der dazugehörige Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/469 wurden vom Plenum in der 11. Sitzung am 7. Oktober 2011 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.
Mit ihrem Antrag zielt die Fraktion DIE LINKE darauf ab, die Landesregierung aufzufordern, eine Bundesratsinitiative zu starten, die Taubblindheit als Behinderung eigener Art amtlich anzuerkennen. Dafür soll ein spezielles Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden, was jedoch einer Verankerung im SGB IX bedarf.
Mit dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD soll die Landesregierung zunächst gebeten werden, im Ausschuss für Arbeit und Soziales zu dieser Thematik zu berichten, insbesondere bezüglich der Aufnahme des besonderen Merkzeichens „TBI“ im Schwerbehindertenausweis vor dem Hintergrund der Erklärung des Europäischen Parlaments zu den Rechten von Hör- und Sehbehinderten.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich erstmals in der 8. Sitzung am 30. November 2011 mit beiden Anträgen befasst. Die Fraktion DIE LINKE erklärte, an ihrem Antrag festzuhalten. Eine Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss, wie es der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vorsieht, hielt sie nicht für zielführend.
Die Vertreter der Landesregierung und der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen gaben dem Ausschuss zunächst über die grundsätzlichen Ausführungen im Plenum hinausgehende Informationen zu dieser auf der auf Bundesebene zu regelnden Problematik.
Sie wiesen hierbei auch auf eine wissenschaftliche Untersuchung der Lebenssituation Taubblinder hin, die durch das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales zwischenzeitlich in Auftrag gegeben wurde, und empfahlen, die Ergebnisse dieser Untersuchung abzuwarten, ebenso die Ergebnisse der Beratungen der Behindertenbeauftragten der Länder im April 2012.
Der Ausschuss stimmte dem Vorschlag einvernehmlich zu, die Ergebnisse der erwähnten wissenschaftlichen Studie abzuwarten und danach zu entscheiden, wie weiter verfahren werden soll.
In der 55. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 25. August 2015 wurden die Anträge erneut beraten. Dazu lag dem Ausschuss eine schriftliche Stellungnahme der Landesregierung vom 23. Juni 2015 vor.
Die Landesregierung berichtete unter anderem, dass sich auf der Bundesebene keine Mehrheiten für die Einführung eines eigenen Merkzeichens für die Taubblindheit finden ließen; sie gehe aber davon aus, dass die derzeit bestehenden Zeichen für „sehblind“, „gehörlos“ und „eingeschränkt“ ausreichend seien, um entsprechende Unterstützungsleistungen zu gewähren.
Nach der Ansicht der Koalitionsfraktionen haben sich sowohl der Antrag der Fraktion DIE LINKE als auch der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD mit dem Bericht der Landesregierung erledigt. Insbesondere wies die Fraktion der CDU darauf hin, dass Hilfsmittel, die benötigt würden, bereits bezahlt würden, unabhängig von der Existenz des Merkzeichens. Die Fraktion der SPD erinnerte zudem daran, dass sich selbst der Behindertenbeauftragte des Landes im Jahr 2011 gegen die Einführung eines solchen Merkzeichens ausgesprochen habe.
Die Oppositionsfraktionen teilten die Ansicht nicht, dass sich die Anträge erledigt hätten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betrachtet die Einführung eines solchen Merkzeichens als einen ersten Schritt zum Nachteilsausgleich für taubblinde Menschen. Die Fraktion DIE LINKE sprach sich gegen eine Erledigterklärung des Antrages auch vor dem Hintergrund dessen aus, dass von der Landesregierung bisher kein Bericht über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von speziellen Nachteilsausgleichen für Taubblinde vorlag.
Im Ergebnis der Diskussion folgte der Ausschuss mit 7 : 3 : 0 Stimmen dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD, der zum Inhalt hat, im Ausschuss für Arbeit und Soziales über die Systematik der Merkzeichen im Schwerbehindertenrecht und über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von speziellen Nachteilsausgleichen zu berichten.
Zusätzlich beantragten die Koalitionsfraktionen, mit der Beschlussfassung im Plenum gleichzeitig den Antrag für erledigt zu erklären, da die Berichterstattung der Landesregierung bereits stattgefunden hatte. Dieser Antrag wurde mit 7 : 4 : 0 Stimmen angenommen.
Bei der im Nachgang zu dieser Sitzung durchgeführten Prüfung der Beschlussempfehlung hin
sichtlich der Rechtmäßigkeit in Bezug auf die Geschäftsordnung traten Bedenken auf, da einerseits eine Entscheidung über den Antrag in der Sache getroffen, gleichzeitig dieser jedoch für erledigt erklärt wurde, was einen Widerspruch ergab.
Die Abstimmung über die Drucksachen wurde deshalb in der folgenden 56. Sitzung am 9. September 2015 erneut durchgeführt mit dem Ergebnis, dass der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/469, der eine Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Arbeit und Soziales vorsieht, mit 7 : 4 : 0 Stimmen angenommen wurde.
Dieser liegt nun dem Plenum als Beschlussempfehlung vor. Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Empfehlung zu folgen. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE sowie der dazugehörige Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden, wie bereits erwähnt, in der 88. Sitzung des Landtages am 23. April 2015 eingebracht und zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss
für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht bestimmt.
Mit dem Antrag zielt die Fraktion DIE LINKE darauf ab, die konduktive Therapie, welche Logopädie, Ergo- und Physiotherapie sowie Pädagogik kombiniert und bei den betroffenen Kindern sichtbare Fortschritte in relativ kurzer Zeit bringt, leichter zugänglich zu machen. Die Petö-Therapie ist zwar als Leistung der Eingliederungshilfe anerkannt, jedoch gestaltet sich die Umsetzung in der Praxis aufgrund der Vorgehensweise verschiedener Behörden oftmals problematisch.
Mit ihrem Änderungsantrag in der Drs. 6/4004 beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die leichtere Zugänglichkeit dieser Therapie im Rahmen der Eingliederungshilfe auch auf weitere Krankheiten auszuweiten, die bei den Bewilligungsbehörden für die Therapie anerkannt werden.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 53. Sitzung am 13. Mai 2015 mit dem Antrag und dem Änderungsantrag befasst. Die Fraktion DIE LINKE regte an, zu diesem Thema zunächst Anbieter dieser Therapie und Bewilligungsbehörden zu einer Anhörung in den Ausschuss einzuladen. Die anderen Fraktionen griffen diesen Vorschlag jedoch nicht auf; sie sahen keine Notwendigkeit für eine Anhörung. Außerdem wurde festgestellt, dass im Ausschuss fraktionsübergreifend Einigkeit hinsichtlich der Anerkennung der Fachlichkeit dieser Therapie besteht.
Nach einer kurzen Beratung kam der Ausschuss in der 53. Sitzung überein, eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten. Zunächst wurde der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/4004 zur Abstimmung gestellt, mit dem im Antragstext die Worte „für Menschen mit infantiler Cerebralparese“ gestrichen werden sollen. Dieser Antrag wurde vom Ausschuss einstimmig angenommen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3976 wurde mit dieser Änderung ebenfalls einstimmig beschlossen. Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Empfehlung zu folgen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde vom Landtag in der 72. Sitzung am 18. Juli 2014 in erster Lesung behandelt und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Wissenschaft und Wirtschaft sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die EURichtlinie 2011/24 umgesetzt werden, die Patientenrechte in grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung zum Inhalt hat. Dabei fallen Bestimmungen in die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die sich auf die Berufsausübung als Gesundheitsdienstleister beziehen, soweit nicht das Bundesrecht schon Regelungen trifft.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales führte seine erste Beratung zu diesem Gesetzentwurf in der 44. Sitzung am 10. September 2014 durch. Dazu lag ihm eine schriftliche Stellungnahme der Berufsverbände der Deutschen Kieferorthopäden und der Deutschen Oralchirurgen vor.
Die Landesregierung erläuterte einleitend die Notwendigkeit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs. In der anschließenden Beratung wurde auch die Frage der Durchführung einer Anhörung zum Gesetzentwurf diskutiert.
Die Fraktion DIE LINKE hielt es für geboten, zumindest die Krankenhausgesellschaft zur Verlängerung des Zeitraums der Fortentwicklung der Krankenhausplanung von zwei auf vier Jahre anzuhören.
Die Koalitionsfraktionen sahen dagegen keine Notwendigkeit, eine Anhörung durchzuführen, da aus ihrer Sicht ein Gesetzentwurf vorlag, der wesentliche Anregungen und Bedenken der Verbände bereits aufgenommen hat.
Der Ausschuss einigte sich auf den Kompromiss, statt einer umfangreichen Anhörung ein Fachgespräch mit der Krankenhausgesellschaft, den beiden Berufsverbänden der Deutschen Kieferorthopäden und der Deutschen Oralchirurgen sowie der Zahnärztekammer durchzuführen.
Dieses Fachgespräch fand in der 47. Sitzung am 5. November 2014 statt. Hier erläuterten die Ver
treter der beiden Berufsverbände zunächst das Anliegen ihrer eingereichten Stellungnahme. Sie sahen durch die geplante Ergänzung des § 20 des Kammergesetzes für Heilberufe um einen neuen Absatz 3 die Erkennbarkeit der tatsächlichen Qualifikation durch die Patienten gefährdet und vertraten die Meinung, dass die Unterscheidung zwischen Fortbildung und Weiterbildung gewahrt bleiben müsse.
Die Zahnärztekammer dagegen konnte die Bedenken beider Berufsverbände nicht teilen. Eine Verwechslungsgefahr zwischen Fort- und Weiterbildung der Zahnärzte sah die Kammer nicht gegeben.
Die Krankenhausgesellschaft äußerte sich zur Krankenhausplanung und hielt einen Planungsturnus für die Überprüfung des Krankenhausplans und der Rahmenvorgabe von vier Jahren und nicht mehr, wie bisher, von zwei Jahren für zu lang.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales führte noch in der 47. Sitzung nach dem Fachgespräch und entsprechend der vorherigen Vereinbarung eine Beratung durch mit dem Ziel, die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung vorzunehmen.
Die Fraktion DIE LINKE beantragte, die von den Berufsverbänden der Deutschen Kieferorthopäden und der Deutschen Oralchirurgen vorgeschlagene Ergänzung des neuen § 20 Abs. 3 um einen Satz 2 im Gesetz über die Kammern für Heilberufe aufzunehmen. Die Ergänzung lautete:
„Fortbildungszertifikate dürfen von der Kammer nicht für die Fachgebietsbezeichnungen gemäß § 44 sowie mit diesen Bezeichnungen verwechslungsträchtige Fortbildungsinhalte verliehen werden.“
Diesem Antrag schloss sich auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an.
Die Koalitionsfraktionen sahen hingegen keinen Grund, diesen Satz aufzunehmen. Somit wurde dieser Antrag bei 5 : 6 : 0 Stimmen abgelehnt.
Abgelehnt wurde ebenfalls bei 5 : 6 : 0 Stimmen der Antrag der Fraktion DIE LINKE, in § 26 Abs. 4 des Gesundheitsdienstgesetzes und in § 14d Abs. 1 des Krankenhausgesetzes jeweils das Wort „barrierefrei“ einzufügen.
Auch der Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Änderung in § 3 Abs. 5 des Krankenhausgesetzes zu streichen, das heißt, den zweijährigen Turnus für die Überprüfung des Krankenhausplans und der Rahmenvorgaben beizubehalten, wurde in der 47. Sitzung bei 5 : 6 : 0 Stimmen abgelehnt.
Die vorläufige Beschlussempfehlung lautete somit, den vorliegenden Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen. Sie wurde mit 6 : 5 : 0 Stimmen beschlossen und an die mitberatenden Ausschüsse weitergeleitet.
Der mitberatende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich in der 44. Sitzung am 26. November 2014 mit dem Gesetzentwurf und mit der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst und sich dieser mit 7 : 4 : 1 Stimmen angeschlossen.
Der mitberatende Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft hat sich in der 41. Sitzung am 27. November 2014 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Dazu lag ihm auch ein Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD vor, der die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs beinhaltete. Im Ergebnis seiner Beratung schloss sich auch der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft mit einem Abstimmungsergebnis von 8 : 3 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales führte seine abschließende Beratung zu diesem Gesetzentwurf in der 48. Sitzung am 3. Dezember 2014 durch. Ihm lagen dazu ein Anschreiben und eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit Empfehlungen vor, welche mit den Ministerien für Arbeit und Soziales sowie für Wissenschaft und Wirtschaft einvernehmlich abgestimmt wurden. Diese Empfehlungen waren überwiegend rechtsförmlicher Art und wurden vom Ausschuss einvernehmlich zur Beratungsgrundlage erhoben.
Neben den Beschlussempfehlungen der beiden mitberatenden Ausschüsse lag dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der die bereits in der ersten Beratung beantragten Änderungen in den Artikeln 1, 2 und 3 des Gesetzentwurfes zum Inhalt hatte.
Bei jeweils 5 : 7 : 0 Stimmen wurde die Aufnahme eines zusätzlichen Satzes in § 20 Abs. 3 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe sowie die Einfügung des Wortes „barrierefrei“ in § 26 des Gesundheitsdienstgesetzes und in § 14d des Krankenhausgesetzes abgelehnt.
Einstimmig angenommen wurde jedoch der Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Änderung des § 3 Abs. 5 des Krankenhausgesetzes zu streichen, sodass nunmehr der zweijährige Turnus für die Überprüfung des Krankenhausplans und der Rahmenvorgaben beibehalten wird.
Der so geänderte Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss mit 7 : 0 : 5 Stimmen in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgelegten Fassung, ausgenommen die Änderung in § 3 Abs. 5 des Krankenhausgesetzes - das betrifft Artikel 3 Nr. 1 des Gesetzentwurfes -, beschlossen.
Die entsprechende Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute mit der Bitte um Zustimmung vor. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich berichte wie folgt. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/2545 und der dazugehörige Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2575 wurden vom Plenum in der 54. Sitzung am 14. November 2013 erstmals behandelt und zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.
Mit dem Antrag soll auf das Thema Sucht im Alter aufmerksam gemacht werden mit dem Ziel, eine stärkere und verbindliche Kooperation von Altenhilfe und Suchthilfe zu bilden. Diese soll einen fachlichen Austausch beider Bereiche ermöglichen und sowohl die Ausbildung als auch die Fortbildung an diese Problematik anpassen.
Zur Bestandsaufnahme zu bereits bestehenden Kooperationen sollte laut Punkt 3 des Antrages ein Fachgespräch auf der Landesebene durchgeführt werden.
Der Änderungsantrag in der Drs. 6/2575 sah die ergänzende Aufnahme des Begriffes „Altenpflege“ sowohl im Titel des Antrages als auch in den Punkten 2 und 3 vor. Außerdem wurde beantragt, dass zum Kreis der Teilnehmer am Fachgespräch auch die Vertreter der bundesweit sieben Modellprojekte zum Thema Sucht im Alter gehören sollen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 47. Sitzung am 5. November 2014 mit dem Antrag befasst. Zu Beginn der Beratung fand zunächst eine Beratung zur weiteren Verfahrensweise statt, bei der unterschiedliche Vorstellungen geäußert wurden. Die Koalitionsfraktionen sprachen sich dafür aus, zunächst einen Sachstandsbericht der Landesregierung zu hören, um sich eine Meinung bilden zu können. Dem Antrag in der vorliegenden Fassung hätten sie nicht zustimmen können. Die Oppositionsfraktionen hingegen plädierten dafür, über den Antrag ohne vorherige Berichterstattung durch die Landesregierung abzustimmen.
Der Ausschuss einigte sich daraufhin, bereits in der 47. Sitzung zur Unterstützung der Meinungsbildung einen Bericht der Landesregierung entgegenzunehmen. Die Landesregierung hatte im Zuge der Diskussion signalisiert, dass sie auf das Thema vorbereitet sei und einen entsprechenden Sachstandsbericht geben könne. Der Ausschuss nahm daraufhin den Bericht der Landesregierung entgegen.
Unter anderem wurde darüber informiert, dass das in Rede stehende Thema bereits seit vielen Jahren im Gesundheitszieleprozess verankert ist. Außerdem berichtete die Landesregierung über die Arbeit der unterschiedlichen Gremien und Einrichtungen des Landes im Bereich der Problematik Sucht im Alter und wies auf die verschiedenen Veranstaltungen hin, die diesbezüglich durchgeführt wurden. Der Ausschuss wurde außerdem über geplante Vorhaben und Veranstaltungen in Kenntnis gesetzt.
Die Koalitionsfraktionen sahen sich nach der Berichterstattung in ihrem Eindruck bestätigt, dass sich an der Situation im Land im Vergleich zum Zeitpunkt der Antragstellung im November 2013 nichts geändert habe. Aus ihrer Sicht bedürfe es keines gesonderten Antrags, um das Thema in den Fokus der Arbeit der Landesregierung zu stellen. Die Landesregierung habe sich des Themas bereits umfassend angenommen.
Dieser Meinung konnten sich die Oppositionsfraktionen nicht in Gänze anschließen. Aus ihrer Sicht sei insbesondere der Bereich der Fort- und Weiterbildung noch kritisch zu betrachten. Auch die Personalausstattung sei nicht ausreichend, um für die Betroffenen eine Verbesserung der Lebenssituation zu erreichen.
Der Ausschuss trat sodann in die Abstimmungsphase ein. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilte mit, dass sie die in der Drs. 6/2575 von der Fraktion DIE LINKE beantragten Änderungen - die Aufnahme des Begriffes „Altenpflege“ und die Untersetzung des Fachgespräches - übernehmen werde. Außerdem sollten in Punkt 1 des Antrages ergänzend die Worte „bei Anerkennung aller bisher
erfolgten Leistungen und Maßnahmen“ aufgenommen werden. Der Punkt 4 sollte entfallen.
Der so von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mündlich geänderte Antrag in der Drs. 6/2545 fand bei 5 : 6 : 0 Stimmen keine Mehrheit und wurde somit abgelehnt. Das Plenum wird gebeten, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Gesetzentwurf in der Drs. 6/1018 wurde vom Plenum in der 24. Sitzung am 26. April 2012 in erster Lesung behandelt und zur Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Eine Mitberatung durch weitere Ausschüsse war nicht vorgesehen.
Auf europäischer und nationaler Ebene wurden zur Erhöhung der Sicherheit von Arzneimitteln und Medizinprodukten bzw. zur Verhinderung, dass unsichere Produkte überhaupt auf den Markt gelangen, die Rechtsvorschriften für diese Produktgruppen verschärft. Aus diesem Grund ist das in Deutschland bestehende Staatsvertragsabkommen zur Gründung der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten anzupassen. Insbesondere geht es um die Zuweisung neuer Aufgaben.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales in der 15. Sitzung am 27. Juni 2012 behandelt. Dazu lag ihm eine mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales abgestimmte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Diese enthält keine Änderungsvorschläge.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzentwurf in der Drs. 6/1018 ohne Änderungen einstimmig beschlossen, und empfiehlt dem Landtag, das Gesetz in unveränderter Fassung zu verabschieden. - Vielen Dank.