Wigbert Schwenke
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Sehr geehrte Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Landtagsabgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 102. Sitzung des Landtages am 9. Dezember 2015 in erster Lesung behandelt. Er wurde zur Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.
Mit dem vorliegenden Änderungsabkommen wird der Zentralstelle für Sicherheitstechnik, die Bestandteil des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz ist und die Aufgaben für alle Bundesländer wahrnimmt, die Aufgabe der Anerkennung von Prüfstellen nach § 6 der Rohrfernleitungsverordnung übertragen.
Außerdem erfolgt eine sprachliche Anpassung an den aktuell geltenden Rechtsrahmen vor dem Hintergrund des seit dem 1. Dezember 2011 geltenden Produktsicherheitsgesetzes.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 60. Sitzung am 13. Januar 2016 mit dem Gesetzentwurf befasst. Ihm lag dazu ein Schreiben des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, in dem mitgeteilt wurde, dass es von dort in Bezug auf den Gesetzentwurf keine Änderungsempfehlungen gibt.
Nach einer kurzen Erläuterung durch die Landesregierung hat der Ausschuss dem Gesetzentwurf
in unveränderter Fassung einstimmig seine Zustimmung erteilt.
Ich bitte namens des Ausschussers das Hohe Haus, dieser Empfehlung ebenfalls zu folgen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Berichterstattungsverlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Stand der Beratung zu dem Antrag „Einwanderung als Chance nutzen“ komme ich als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales gern nach.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde vom Landtag in der 89. Sitzung am 24. April 2015 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mit ihrem Antrag zielt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die gesellschaftliche, berufliche und wirtschaftliche Integration von Asylsuchenden und Geduldeten ab, die auch als Chance gesehen wird, die Situation des Arbeitsmarktes zu verbessern bzw. dem sinkenden Fachkräfteangebot entgegenzuwirken. Die Landesregierung soll deshalb aufgefordert werden, die Bundesratsinitiative mit dem Titel „Einwanderung gestalten - Einwanderungsgesetz schaffen“ zu unterstützen.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 53. Sitzung am 13. Mai 2015 zunächst auf das Verfahren zur Behandlung dieses Antrages im Ausschuss verständigt. Die antragstellende Fraktion plädierte dafür, den Antrag möglichst zügig zu beschließen. Die Koalitionsfraktionen gaben jedoch zu bedenken, dass die Ausschüsse des Bundesrates bis September 2015 einen Kompromissvorschlag zur Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz erarbeiten sollen und dass man deshalb das Ergebnis abwarten sollte. Der Ausschuss stellte daraufhin in Aussicht, die vorläufige Beschlussempfehlung in der darauffolgenden 54. Sitzung am 24. Juni 2015 zu erarbeiten.
In dieser Sitzung stand der Antrag vereinbarungsgemäß wieder auf der Tagesordnung des Sozialausschusses. Er wurde im Zusammenhang mit dem zwischenzeitlich ebenfalls an den Sozialausschuss zur Beratung und Beschlussfassung überwiesenen Antrag mit dem Titel „Ausbildung für jugendliche Flüchtlinge ermöglichen“ in der Drs. 6/4057 und dem Antrag mit dem Titel „Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge verbessern“ in der Drs. 6/4058 nebst dem Änderungsantrag in der Drs. 6/4114 beraten.
Die Fraktion der SPD schlug die Durchführung eines Fachgespräches nach der Sommerpause vor, da es offensichtlich noch Beratungsbedarf auf der Bundesebene gebe. Auch die CDU-Fraktion zeigte weiteren Beratungsbedarf an. Von der Integrationsbeauftragten der Landesregierung wurde der Vorschlag, ein Fachgespräch durchzuführen, ausdrücklich begrüßt, da es aus ihrer Sicht nicht vor Anfang 2016 zu einer Zuweisung von Flüchtlingen in größerem Umfang kommen würde. Die Oppositionsfraktionen sprachen sich nach wie vor für eine zügige abschließende Beratung aus und hielten die Durchführung eines Fachgespräches nicht für erforderlich.
Im Ergebnis der Beratung am 24. Juni 2015 verständigte sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales darauf, am 9. September 2015 unter Beteiligung des mitberatenden Ausschusses ein Fachgespräch zu den ihm zur federführenden Beratung überwiesenen Anträgen durchzuführen.
Zu diesem Fachgespräch, das in der 56. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales stattfand, wurden auf die Vorschläge der Fraktionen hin verschiedene mit der Problematik von Einwanderung und Integration befasste Verbände und Einrichtungen sowie weitere Institutionen eingeladen. Dazu gehörten neben dem Flüchtlingsrat, dem Landesnetzwerk der Migrantenorganisationen und dem Internationalen Bund auch die Bundesagentur für Arbeit, die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern Halle und Magdeburg. Des Weiteren wurden Vertreter aus dem Bildungsbereich, zum Beispiel der Landesverband der Volkshochschulen und das Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“, eingeladen.
Vor dem Beginn des Fachgespräches informierte Minister Herr Bischoff den Ausschuss und die anwesenden Gäste zunächst über den aktuellen Stand der Flüchtlingssituation in Sachsen-Anhalt. Er bot dem Ausschuss an, ihn in jeder der folgenden Sitzungen über die aktuelle Situation zu informieren.
Die Teilnehmer des Fachgesprächs begrüßten und unterstützten den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie sahen Einwanderung als Chance für das Land, die genutzt werden sollte. So wiesen die Bundesagentur für Arbeit, Regionalorganisation Sachsen-Anhalt/Thüringen, und die Landesinitiative „Fachkraft im Fokus“ auf die Engpasssituation bei Fachkräften in einzelnen wirtschaftlichen Bereichen im Land hin, der damit entgegengewirkt werden könnte. Sachsen-Anhalt sei sogar verstärkt auf Einwanderung angewiesen.
Es wurde jedoch auch betont, dass die Notwendigkeit bestehe, die schulische und berufliche Kompetenz der Flüchtlinge zügig festzustellen und vorbereitende Kurse, insbesondere Deutschkurse, anzubieten. Hierzu regte der Landesverband der
Volkshochschulen an, auf der Landesebene eine Arbeitsgruppe einzurichten, um eine effiziente Koordination der Maßnahmen und einen effizienten Informationsfluss zu gewährleisten.
In der 57. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales fand die nächste Beratung über den in Rede stehenden Antrag statt, der wiederum im Zusammenhang mit den beiden bereits erwähnten Anträgen in den Drs. 6/4057 und 6/4058 aufgerufen wurde. In der Tagesordnung wurde die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung in Aussicht gestellt. Auch in dieser Sitzung berichtete die Landesregierung zunächst über den aktuellen Sachstand.
Im Ergebnis der sich daran anschließenden Beratung stellten die Koalitionsfraktionen fest, dass es dringend geboten sei, weitere Ausschüsse des Landtages mit dem Thema zu befassen. Mit 8 : 3 : 1 Stimmen sprach sich der Ausschuss dagegen aus, zu den Anträgen bereits in der 57. Sitzung eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Der Ausschuss vereinbarte sodann, die beiden mitberatenden Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Wissenschaft und Wirtschaft und zusätzlich den Ausschuss für Bildung und Kultur zu bitten, sich baldmöglichst intensiv mit den Inhalten der Anträge zu befassen, sich von der Landesregierung Bericht erstatten zu lassen und nach den Inhalten entsprechenden Fachlösungen zu suchen. Den genannten Ausschüssen wurde das entsprechende Schreiben im Nachgang zu der Sitzung zugeleitet.
Die nächste Beratung über den Antrag in der Drs. 6/3977 führte der Ausschuss für Arbeit und Soziales in der 58. Sitzung am 4. November 2015 durch. Auch diese Beratung wurde wieder im Verbund mit den beiden bereits erwähnten Anträgen durchgeführt. Dem Ausschuss lagen dazu die Antworten der um Befassung gebetenen Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Wissenschaft und Wirtschaft vor. Vom Ausschuss für Bildung und Kultur lag hingegen noch keine Antwort auf das Schreiben des Sozialausschusses vor.
Der Ausschuss für Inneres und Sport teilte in seinem Schreiben mit, dass er sich mit den genannten Anträgen befasst und die Integrationsbeauftragte dazu angehört habe. Als mitberatender Ausschuss wolle er sich jedoch erst nach Zugang einer vorläufigen Beschlussempfehlung dazu positionieren.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft teilte mit, dass er sich aufgrund der schwierigen Situation auf Landes- und Bundesebene und der Dynamik der Entwicklung nicht in der Lage sehe, konkrete Empfehlungen auszusprechen oder weitergehende Hinweise zu geben.
Zunächst berichtete die Landesregierung wieder über den aktuellen Stand der Flüchtlingsproblema
tik in Sachsen-Anhalt. Die Koalitionsfraktionen sprachen sich auch in dieser Sitzung dagegen aus, zu den Anträgen eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Aufgrund der ständigen Entwicklung in diesem Bereich sah man sich dazu außerstande. Schließlich befasse sich der Ausschuss mit der Berichterstattung der Landesregierung in jeder Sitzung sachlich mit dieser Problematik, so die Auffassung der Koalitionsfraktionen. Die Oppositionsfraktionen plädierten auch in dieser Sitzung dafür, endlich eine Abstimmung über die Anträge herbeizuführen. Die Koalitionsfraktionen beantragten daraufhin, keine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Dieser Antrag wurde mit 8 : 5 : 0 Stimmen angenommen.
In der 59. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 2. Dezember 2015 standen der Antrag in der Drs. 6/3977 sowie die in diesem Zusammenhang stets ebenfalls aufgerufenen Anträge erneut auf der Tagesordnung. Auch in dieser Sitzung berichtete die Landesregierung zunächst ausführlich über die aktuelle Situation. Die Koalitionsfraktionen sprachen sich auch in dieser Sitzung dagegen aus, eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Zu dieser Verfahrensweise äußerten die Oppositionsfraktionen erneut ihr Unverständnis; sie plädierten für die Abstimmung über die Anträge. Der von den Koalitionsfraktionen daraufhin gestellte Antrag, auch in dieser Sitzung nicht über die Anträge zur Flüchtlingsproblematik abzustimmen, wurde schließlich mit 8 : 5 : 0 Stimmen angenommen.
Die Anträge werden in der nächsten und letzten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 13. Januar 2016 erneut beraten. - Ich danke für Ihre Geduld und Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Landtagsabgeordnete! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/3805 und der Antrag der Fraktion
DIE LINKE in der Drs. 6/3820 wurden vom Landtag in der 85. Sitzung am 27. Februar 2015 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Wissenschaft und Wirtschaft und für Inneres und Sport überwiesen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt mit ihrem Antrag im Wesentlichen darauf ab, Patientinnen und Patienten mit schwersten Krankheiten und Beschwerden einen ärztlich reglementierten Zugang zu medizinischem Cannabis und Cannabisprodukten wesentlich zu verbessern. Dafür sollen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten übernehmen. Zudem soll bei Vorlage eines ärztlichen Attestes der Anbau, Besitz und Erwerb von Cannabis straffrei bleiben.
Der vereinfachte Zugang zu Cannabis als Schmerzmittel wird auch mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE gefordert. Dieser widmet sich darüber hinaus auch dem Thema der Entkriminalisierung des Anbaus und der Nutzung von Cannabis. Beabsichtigt sind unter anderem die Anhebung der Strafverfolgungsfreigrenze, auch vor dem Hintergrund der notwendigen Entlastung der Strafverfolgungsbehörden, sowie die Einführung von Cannabisklubs in Sachsen-Anhalt als Modellprojekte nach spanischem Vorbild. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen.
Die Obleute der Fraktionen im Ausschuss für Arbeit und Soziales haben sich in ihrem Treffen am 26. März 2015 darauf verständigt, zu beiden Anträgen unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse zunächst ein Fachgespräch durchzuführen. Dieses Fachgespräch fand in der 54. Sitzung des Ausschusses am 24. Juni 2015 statt.
Auf die Vorschläge der Fraktionen hin wurden dazu verschiedene mit der Thematik Sucht und Drogen befasste Verbände und Einrichtungen, Krankenkassen sowie Experten aus dem Bereich der Schmerz- und Palliativmedizin eingeladen. Ein großer Teil der Sachverständigen betonte den medizinischen Nutzen von Cannabis und cannabishaltigen Präparaten und befürwortete daher den schnellen und unbürokratischen Zugang zu Cannabis als Medizin und auch die Notwendigkeit der Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen.
Es wurden aber auch Bedenken vorgetragen, insbesondere von den Krankenkassen, die eine generelle Zulassung von Cannabis als Medizin als aus medizinischer und pharmazeutischer Sicht problematisch sahen. So sprach sich die BKK ausdrücklich gegen die Öffnung des derzeitigen Cannabisverbotes aus. Die Landesstelle für Suchtfragen plädierte dafür, auch in präventiver Hinsicht aktiver zu werden, um gegebenenfalls entstehende Abhängigkeiten zu vermeiden. Vonseiten der Experten der Schmerz- und Palliativmedizin wurde
auf die bisher noch wenig vorhandenen Erfahrungen mit der Behandlung mit Cannabis und deren Nebenwirkungen hingewiesen.
Im Nachgang zu dem Fachgespräch vereinbarte der Ausschuss für Arbeit und Soziales, die Krankenkassen in Sachsen-Anhalt schriftlich um die Beantwortung der noch offenen Fragen zu bitten, insbesondere zur Antragssituation bei den Kassen zur Existenz von bundesweiten oder regional verbindlichen Regelungen und hinsichtlich der Absprachen zwischen Krankenkassen und Ärzten. Des Weiteren wurde der Verband der Ersatzkassen, Landesvertretung Hessen, schriftlich um Informationen zu dem von ihm angewandten Lösungsmodell zur Verwendung von Cannabis gebeten.
Die nächste Beratung zu den beiden in Rede stehenden Anträgen führte der Ausschuss für Arbeit und Soziales in der 58. Sitzung am 4. November 2015 durch. Dem Ausschuss lagen dazu die Antwortschreiben der Krankenkassen von SachsenAnhalt und des Verbandes der Ersatzkassen, Landesvertretung Hessen, auf die ihnen zugeleiteten Fragen vor. Des Weiteren lagen dem Ausschuss der gemeinsame Entwurf für eine vorläufige Beschlussempfehlung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der gemeinsame Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Fraktionen der CDU und der SPD vor.
In dem Entwurf der Koalitionsfraktionen wurde das Anliegen der Bundesregierung begrüßt, die Anwendung von Medizinalhanf für schwersterkrankte Menschen möglich zu machen und den Anbau und Handel von Cannabis zur Schmerztherapie in die Hände einer noch zu schaffenden Stelle zu geben. Die Landesregierung soll gebeten werden, den auf der Bundesebene in Arbeit befindlichen Gesetzentwurf positiv zu begleiten bzw. das Anliegen zu unterstützen.
Der Entwurf für eine vorläufige Beschlussempfehlung der Oppositionsfraktionen beschränkte sich auf den Auftrag an die Landesregierung, Cannabis und seine Inhaltsstoffe als verkehrs- und verschreibungsfähig einzustufen und in die Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes zu übertragen sowie sich gegenüber dem Bund für die Einberufung einer Expertengruppe nach § 35c Abs. 1 SGB V einzusetzen, die die zulassungsüberschreitende Anwendung von Cannabispräparaten eruieren und damit die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ermöglichen soll. Auf weitergehende Forderungen verzichteten die Oppositionsfraktionen nach eigenen Aussagen, um den parlamentarischen Verfahrensweg nicht zu verzögern.
Der Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wurde bei 5 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt. Dem Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der Fraktionen der CDU und der SPD
wurde mit 7 : 2 : 3 Stimmen zugestimmt. Dieser Textvorschlag wurde als vorläufige Beschlussempfehlung verabschiedet und den mitberatenden Ausschüssen zugeleitet.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat sich in der 72. Sitzung am 25. November 2015 mit den vorgenannten Anträgen und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Er stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 5 : 0 : 4 Stimmen zu.
Auch der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft hat der vorläufigen Beschlussempfehlung zugestimmt. In der 52. Sitzung am 26. November 2015 hat er seine Beschlussempfehlung mit 8 : 4 : 1 Stimmen verabschiedet.
Die abschließende Beratung im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales fand in der 59. Sitzung am 2. Dezember 2015 statt. Dem Ausschuss lagen dazu die beiden Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor. Da es kein Änderungsbegehren gab, wurde der Text der vorläufigen Beschlussempfehlung als Beschlussempfehlung an den Landtag zur Abstimmung gestellt. Die Koalitionsfraktionen beantragten, die Überschrift des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Cannabis umfassend als Medizin nutzen“ als Überschrift in die Beschlussempfehlung an den Landtag zu übernehmen.
Die Beschlussempfehlung an den Landtag wurde daraufhin mit der genannten Überschrift mit 6 : 5 : 0 Stimmen vom Ausschuss verabschiedet und liegt dem Plenum heute mit der Bitte vor, dieser Empfehlung zu folgen. Ich bitte Sie namens des Ausschusses um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.