Matthias Graner

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die Haushaltsrechnung haben meine Vorredner bereits Bezug genommen. Deswegen möchte ich die zukünftige Haushaltsaufstellung im Spannungsfeld zwischen Legislative, Exekutive und Rechnungshof ein Stück weit näher beleuchten.
Wie Sie wissen, hat der Finanzausschuss eine Erfahrungsreise nach Österreich unternommen und damit ein deutliches Zeichen für die zukünftige Haushaltsaufstellung und die Durchführung des Haushaltes gegeben. Ich selbst konnte an der Reise leider nicht teilnehmen, aber ich habe in den Wochen und Monaten danach gemerkt, dass eine strategiegerichtete und mit Wirkungszielen versehene Haushaltsführung bei allen Mitgliedern des Finanzausschusses Gefallen gefunden hat.
Ich selbst war gegenüber dem Projekt SPM lange Zeit skeptisch und habe auch mit dem Finanzminister des Öfteren darüber diskutiert. Ich habe aber inzwischen eingesehen, dass das eine breite Zustimmung bei allen Fraktionen gefunden hat. Ich möchte Ihnen das im Folgenden ein wenig erläutern.
Ich habe mich mit den Wahlprogrammen beschäftigt. Die Fraktion DIE LINKE spricht davon: Wir wollen hin zu einer geschlechtergerechten, budgetorientierten Steuerung der Landesfinanzen durch das Parlament unter Einbeziehung gesellschaftlicher Akteure.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schreiben: Verantwortungsvolle Politik muss sich immer auch an der Frage messen lassen, ob die ihr zur Verfügung stehenden Mittel sinnvoll und effizient im Sinne des Allgemeinwohls eingesetzt werden.
Meine Partei, die SPD, schreibt unter dem Thema „Unser Bild von Staat und Verwaltung“: Wir wollen die Finanzpolitik durch die Einführung eines strategischen Haushalts für die Bürger transparenter machen.
Die CDU-Fraktion hat dieses Thema nicht im Programm verankert, aber ich weiß aus vielen Gesprächen
mit Mitgliedern des Finanzausschusses, dass auch in der CDU-Fraktion viele das SPM-Projekt begrüßen.
Das zeigt also, meine Damen und Herren, dass der strategische Haushalt in der nächsten Wahlperiode kommen wird. Wir müssen uns angesichts begrenzter finanzieller Mittel über die Wirkung unseres Haushaltes Gedanken machen. Das
heißt auch, dass wir die Wirkungen der Förderung durch Landesmittel gegeneinander abwägen müssen.
Ich möchte dazu nur ein Beispiel nennen: die Investitionsquote. Eine hohe Investitionsquote gilt gemeinhin als Ausweis einer guten Politik. Aber wir müssen auch prüfen, ob wir mit dieser Förderung wirklich gute Arbeitsplätze schaffen,
und zwar im Sinne von guter und gut bezahlter Arbeit, und das Ganze möglichst in innovativen Bereichen. Es macht also Sinn, die mittelfristige Finanzplanung durch das Parlament verbindlich zu gestalten.
Controlling, sehr verehrte Damen und Herren, ist für manche ein Albtraum; für manche bedeutet es aber auch große Chance, künftig effizienter zu arbeiten. Haben die Ministerien die beschlossenen Ziele tatsächlich erreicht? Bisher haben wir nur die Abflusslisten, und diese sind von begrenzter Aussagekraft, jenseits der reinen finanziellen Parameter.
Meine Damen und Herren! Ich denke, dass aus diesen Gründen der Landtag zu Beginn der nächsten Legislaturperiode einen verbindlichen Fahrplan aufstellen sollte, und diesen Prozess, zu dem sich alle hier vertretenen Parteien bekannt haben, starten sollte. Dazu gehört für den Landtag auch die Einrichtung eines Budgetdienstes. Damit kann der Landtag die Leitlinien vorgeben und das Verfahren steuern.
Ich möchte mich an dieser Stelle ebenfalls bei der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bedanken, darüber hinaus bei den Mitarbeitern des Rechnungshofes, des Ausschusssekretariats und des Finanzministeriums. Das war eine spannende Arbeit, die manchmal sogar auch Spaß gemacht hat.
Erlauben sie mir noch ein Wort zum Schluss. Mit Ihrer Zustimmung zur Beschlussempfehlung nehmen Sie, meine Damen und Herren, auch den Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2013 zur Kenntnis. Ich denke, das ist die korrekte Formulierung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Am 5. Dezember 2015, also in der vergangenen Woche, war der Internationale Tag des Ehrenamts. Morgen wird dazu eine Veranstaltung in der Staatskanzlei stattfinden. Viele weitere Veranstaltungen hat es schon gegeben. Auch meine Fraktion hat in der vergangenen Woche bereits Ehrenamtliche eingeladen und ihnen für ihr Engagement gedankt.
Auch anderswo gibt es diesen Dank der Politik. Ich habe in diesen Tagen gelesen, dass sich das Abgeordnetenhaus in Berlin, und zwar alle Fraktionen, für das Engagement bedankt, indem am 31. Januar 2016 alle Ehrenamtlichen freien Eintritt in Museen, in den Zoo, in Theater, in den Tierpark und in alle anderen landeseigenen Einrichtungen haben werden. Wir müssen das, glaube ich, nicht nachmachen, aber das zeigt, dass es eine ganze Reihe origineller Ideen gibt, um das Ehrenamt zu würdigen.
Aber, meine Damen und Herren, ich höre hin und wieder auch Kritik von den Ehrenamtlichen. Sie lautet dann in etwa so: Einmal im Jahr werden wir hofiert, werden wir gewürdigt - und an den restlichen 364 Tagen werden wir mehr oder weniger
alleingelassen; da dürfen wir dann unserer Arbeit nachgehen. Ich finde diese Kritik ein bisschen überzogen; dennoch sollten wir sie, denke ich, ernst nehmen.
Ich glaube, meine Damen und Herren, dass das Engagement der kirchlichen und der weltlichen Sozialverbände im Bereich der Flüchtlingshilfe wichtig und unverzichtbar ist. Es ist ein freiwilliges verbandliches Engagement, das die Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen dort unermüdlich erbringen. Wir sollten den Dank an die Ehrenamtlichen und an die hinter ihnen stehenden Verbände also nicht nur routiniert aussprechen oder weil es sich so gehört, sondern weil das Land, weil wir ganz unmittelbar davon profitieren.
Anderenfalls wären wir nämlich selbst verantwortlich. Hierbei greift das Subsidiaritätsprinzip ganz unmittelbar. Anderenfalls wären wir als Staat nämlich selbst und unmittelbar verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen, um das Gemeinwohl auch in dieser schwierigen und herausfordernden Situation zu stabilisieren und die zwingend erforderlichen Leistungen im Bereich der Flüchtlingshilfe zu erbringen. Wir müssen uns vor der Annahme hüten, dass dieses Engagement selbstverständlich ist. Aber, wie gesagt, es ist für uns und für die Bewältigung der Herausforderungen unverzichtbar.
Meine Damen und Herren! Was können wir darüber hinaus tun, um ehrenamtliches Engagement zu würdigen? - Viele Ehrenamtliche sind in festen gesellschaftlichen Strukturen verwurzelt, in großen Sozialverbänden, in den Hilfsorganisationen, in den Kirchen, aber auch in vielen Vereinen und Verbänden.
Aus diesen Verbänden und auch aus den Kirchen hat es in den letzten Monaten eine Reihe von Stellungnahmen, Positionspapieren und Resolutionen gegeben. Damit möchte ich mich im Folgenden ein bisschen beschäftigen; denn wenn wir ehrenamtliche Arbeit würdigen wollen, dann sollten wir uns auch mit dem auseinandersetzen, was die Organisationen, die hinter den Ehrenamtlichen stehen, in die politische Diskussion einbringen und was sie von der Politik fordern.
Zu den Hilfsorganisationen. Der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes, Dr. Rudolf Seiters - er ist sicherlich dem einen oder der anderen noch bekannt als Kanzleramtsminister in der Ära des Bundeskanzlers Helmut Kohl - sagte kürzlich - ich zitiere -:
„Wir haben in der Verfassung ein Grundrecht auf Asyl und dafür gibt es keine Obergrenze. Ein Asylberechtigter hat Anspruch darauf, dass wir uns um ihn kümmern.“
„Diese Definition“
- so Rudolf Seiters weiter -
„wird heute zu Recht auf Menschen ausgeweitet, die in Lebensgefahr sind und aus ihrer lebensbedrohlichen Situation aus Bürgerkriegen fliehen. Das halte ich für richtig.“
Um auch die andere politische Seite zu Wort kommen zu lassen, zitiere ich Franz Müntefering, den Präsidenten des Arbeiter-Samariter-Bundes:
„Wir können nicht alle Menschen retten. Aber es geht um jeden Einzelnen.“
Dann, meine Damen und Herren, gibt es natürlich die Position der Kirchen, auch bei uns in SachsenAnhalt. So haben die Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland Frau Junkermann, der katholische Bischof des Bistums Magdeburg Gerhard Feige und der Kirchenpräsident der Evangelischen Landeskirche Anhalts Joachim Liebig in der vorigen Woche ein Gemeinsames Wort zur Flüchtlingssituation veröffentlicht. Dieses Gemeinsame Wort beginnt mit dem ersten Satz des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Weiterhin würdigen die drei Bischöfe das Engagement vieler in Sachsen-Anhalt und sagen:
„Sie alle geben ein Beispiel dafür, was es heißt, in den Menschen, die zu uns kommen, den Bruder und die Schwester zu sehen, die in Not sind. […] unsere Gesellschaft“
- so formulieren es die Bischöfe -
„steht vor tiefgreifenden Veränderungen, ob wir es wollen oder nicht. Wir möchten dazu ermutigen, diese Veränderungen konstruktiv aufzugreifen und zu gestalten.“
Meine Damen und Herren! Veränderungen aufzugreifen und zu gestalten, dafür sind wir als Parlament zuständig. Die Bischöfe rufen des Weiteren dazu auf, sich menschenfeindlichen und rechtsextremen Parolen entgegenzustellen. Zitat:
„Wo immer die Würde des Menschen angetastet wird, werden unsere grundlegenden gemeinsamen Werte mit Füßen getreten.“
Auch die Laienorganisationen, auch die Laienverbände innerhalb der Kirchen äußern sich. Der Katholikenrat des Bistums Magdeburg hat kürzlich einen Denkzettel veröffentlicht, in dem es heißt:
„Es gilt, die Menschen in Not als Mitmenschen anzunehmen, miteinander zu reden, persönliche Kontakte und Begegnungen zu ermöglichen.“
Dann möchte ich noch ein Zitat des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken anführen. Dieses hat Ende November 2015, also etwa vor 14 Tagen,
eine Resolution mit dem Titel „Recht auf Familiennachzug erhalten“ veröffentlicht. Darin heißt es - Zitat -:
„Wir fordern darum die politisch Verantwortlichen auf, den aus humaner und christlicher Sicht unbedingt gebotenen und im Grundgesetz verankerten Schutz der Familie auch im Umgang mit Geflüchteten zur Grundlage ihrer Entscheidungen zu machen.“
Schon im Mai 2015, also vor einem halben Jahr, hat das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken erklärt:
„ […] fremdenfeindlichen Tendenzen treten wir mit aller Entschiedenheit entgegen. Die Definition dessen, was christliche Werte bedeuten, überlassen wir nicht Populisten und Brandstiftern.“
Meine Damen und Herren! Das sind ganz wichtige Aussagen, die auch für unsere politische Arbeit, denke ich, von großer Bedeutung sind.
Ich möchte noch einen weiteren Aspekt in die Diskussion über den Umgang mit Flüchtlingen, über das Engagement der Ehrenamtlichen und über die Äußerungen der Verbände einführen. Immer wieder diskutieren wir hier im Parlament auch über das Thema der Staatsleistungen. Staatliche Leistungen an die Kirchen werden mit juristischen Argumenten begründet, die auf 200 Jahre alte historische Zusammenhänge zurückführen. Ich bin überzeugt davon, dass diese juristischen Begründungen im politischen Alltag immer weniger greifen werden. Sie sind zwar juristisch wasserdicht, aber die Akzeptanz der Staatsleistungen lässt sich mit dem Rückgriff auf den Reichsdeputationshauptschluss aus dem Jahr 1803 kaum noch herstellen.
Aber wir sehen an dieser Stelle ganz deutlich, dass es für uns in Sachsen-Anhalt ohne das Engagement der Kirchen nicht so einfach möglich wäre, den Umgang mit den Flüchtlingen weiterhin zu gestalten. Es werden Fortbildungen im Bereich der Flüchtlingsseelsorge angeboten, es gibt die Flüchtlingshilfe Sachsen-Anhalt, es gibt Engagement im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und vieles mehr. Diese Aufgaben, meine Damen und Herren, erledigen auch die Kirchen. Sie helfen damit uns als Staat und uns als Gesellschaft bei unserer Aufgabe.
Ich glaube, wenn wir die Diskussion über die Staatsleistungen eines Tages wieder aufgreifen werden, vielleicht weil der Bund sich dafür entschieden hat, das Thema anzugehen, dann müssen wir die Leistungen an die Kirchen nicht aussetzen oder absetzen, sondern wir müssen sie auf
eine neue normative Grundlage stellen. Diese kann für mich nur heißen: Wir brauchen die Kirchen innerhalb der Gesellschaft, wir brauchen ihr Engagement und wir brauchen auch ihre Äußerungen, um Werte, um die Grundwerte unserer Gesellschaft zu erhalten. Dafür ist ihre Rolle unverzichtbar.
Meine Damen und Herren! Wenn es uns gelingt, die Positionen, Denkschriften und Stellungnahmen von Hilfsorganisationen und Kirchen umzusetzen, wenn es uns gelingt, Flüchtlinge weltoffen, solidarisch, menschenwürdig und - ich füge hinzu - auch christlich aufzunehmen und zu integrieren, wenn wir auch als Abgeordnete hier im Landtag gemeinsam hinter dieser Politik stehen, dann, meine Damen und Herren, werden die Grundwerte unserer Gesellschaft, über die derzeit so viel diskutiert wird, auch in Zukunft tragen. - Ich danke Ihnen.
Mit dem am 22. Oktober 2015 verkündeten Haushaltsgesetz 2015/2016 wurde in § 17 Abs. 1 die Auszahlung der Kosten für die Aufnahme an die Landkreise und kreisfreien Städte geregelt. Danach werden für jedes Quartal 2 150 € je zugewiesener Person erstattet.
Ich frage die Landesregierung:
1. An welchem Tag erfolgten bzw. erfolgen die
Auszahlungen von jeweils 2 150 € für das dritte und vierte Quartal an die Kommunen?
2. Auf welcher Grundlage werden die jeweiligen
Auszahlungsbeträge für die Landkreise und kreisfreien Städte ermittelt?
Herr Minister, im Gesetz ist im Zusammenhang mit Quartalsanfangs- und Quartalsendwert vom Ausländerzentralregister die Rede. Sie haben das Ausländerzentralregister jetzt nicht erwähnt. Können Sie das bitte noch erläutern?
Werden die Zahlen des Ausländerzentralregisters den Auszahlungen zugrunde gelegt?
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Nur kurz zwei Themen: Die Transparenz der Vorstandsgehälter. Den überraschenden Meinungswandel der Landesregierung haben meine Vorredner bereits angesprochen. Warum sollten wir trotzdem an der Transparenz der Vorstandsgehälter festhalten? - Wir haben im öffentlichen Bereich einfach eine Entwicklung, dass auch bei kommunalen Unternehmen die Gehälter der Vorstandsmitglieder offengelegt werden.
Zwar sind Anstaltslast und Gewährträgerhaftung weitgehend beseitigt, aber nach wie vor besteht eine faktische Einstandspflicht der Träger der Anstalten, das heißt der Kommunen, für ihre Sparkassen. Damit ist es im Interesse der Öffentlichkeit, dass die Bürgerinnen und Bürger, die über ihre Steuern die Träger der Sparkassen finanzieren, auch die Höhe der Vorstandsvergütungen erfahren.
Die Stellungnahme des OSV hat der Kollege bereits erwähnt. Wir müssen alle, wie wir hier sitzen, damit leben, dass unsere Diäten öffentlich sind. Warum ist das so? - Weil wir ein Mandat vom Wähler erhalten haben und damit rechenschaftspflichtig sind. Das betrifft Sparkassenvorstände, die ebenfalls im öffentlichen Raum ihre Arbeit leisten, genauso. Deswegen gibt es keinen Grund, irgendwelche Sorge zu haben. Ich denke, mit den gelegentlichen Anfeindungen können wir alle umgehen.
Ich fand einen Blog von Friedhelm Ost interessant, den ich im Netz gefunden habe - Sie kennen ihn vielleicht noch, er ist der ehemalige Regierungssprecher von Bundeskanzler Helmut Kohl -, und der vor wenigen Tagen sehr wortreich die Selbstbedienung der Sparkassenvorstände beklagte und dazu auch ein paar Zahlen nannte. Diese will ich Ihnen aber heute ersparen.
Wir werden uns in der kommenden Wahlperiode - das ist bereits angesprochen worden - mit dem Thema noch einmal intensiver beschäftigen müssen.
Ich möchte aber noch auf einen anderen Punkt eingehen. Es geht um die Ausschüttung an die Träger und die Rolle, die die Träger bei der Aufsicht über die Sparkassen haben. Vielleicht ist Ihnen bekannt, dass in Düsseldorf seit einigen Monaten zwischen dem Oberbürgermeister der Stadt und dem Sparkassenvorstand ein heftiger Streit tobt. Dabei geht es um die Ausschüttung der Sparkasse. Diese hatte durch den Verkauf von Immobilien einen unerwartet hohen Gewinn gemacht. Der Gewinn war damit wesentlich höher als ursprünglich erwartet. Der Bürgermeister hatte
etwas mehr über 20 Millionen € an Ausschüttungen von der Sparkasse gefordert. Der Sparkassenvorstand war nur bereit, 3,5 Millionen € auszuschütten. Das muss jetzt vom Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen geklärt werden. Das wird eine spannende Entwicklung.
Ich will Sie noch kurz auf den Kommunalbericht des Präsidenten des Niedersächsischen Landesrechnungshofes, Richard Höptner, vom Sommer 2015 hinweisen. Er hat den Einfluss der Kommunen auf die Sparkassen geprüft - nicht die Sparkassen selbst, sondern den Einfluss der Kommunen. Ich zitiere aus seinem Bericht:
„Vielen geprüften Kommunen waren ihre Informations- und Einflussmöglichkeiten hinsichtlich ihrer Sparkassen nicht voll bewusst.“
Das ist eine Thematik, meine Damen und Herren, mit der sich auch der kommende Landtag noch einmal auseinandersetzen sollte. Es geht um eine intensive Diskussion über das Verhältnis der Sparkassen zu ihren Trägern im Land Sachsen-Anhalt. - Ich danke Ihnen.
Am 15. Oktober 2015 hat der Landtag in der Drs. 6/4493 einstimmig beschlossen, das digitale bürgerschaftliche Engagement im Land zu unterstützen. Auch durch ehrenamtliches Engagement soll die Netzinfrastruktur in Flüchtlingsunterkünften und anderen öffentlichen Orten aufgebaut bzw. verbessert werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Maßnahmen unternimmt die Landes
regierung, um beim Ausbau digitaler Infrastrukturen im Bereich öffentlicher Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie in Flüchtlingsunterkünften die ehrenamtlichen Aktivitäten zu berücksichtigen und einzubeziehen?
2. Gibt es bereits Pläne oder Absprachen zur Um
setzung der Versorgung der ZASt-Standorte mit Wifi-Infrastruktur?
Herr Staatsminister, Sie sprachen jetzt von Angeboten der Telekom. Liegen Ihnen auch Angebote von Freifunkinitiativen vor, die Flüchtlingsunterkünfte auszustatten und, wenn ja, wie reagiert die Landesregierung darauf?
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Frau Professor Dalbert, ich stelle fest, dass wir hin und wieder durchaus ein anderes Politikverständnis haben. Aber das ist nicht verkehrt.
Deswegen sind wir in unterschiedlichen Parteien und hier in diesem Hohen Hause in unterschiedlichen Fraktionen.
Erstens. Wir sind weiter. Ich habe mir vorhin Ihre Aussage notiert, wir seien seit der letzten Debatte nicht weiter gekommen. Ich finde das durchaus. Wir haben jetzt eine konkrete Beschlussempfehlung vorliegen. Der Minister hat es bereits erwähnt. Gerade im Bereich Datenschutz, aber auch in Verhandlungen mit der Firma Microsoft ist meines Erachtens einiges geschehen.
Ich finde, neben den Diskussionen hier sollte man sich auch mit den Praktikern vor Ort unterhalten. Ich habe bereits im Ausschuss erwähnt - ich glaube, das, was ich selbst im Ausschuss gesagt habe, darf ich nach der Geschäftsordnung auch hier sagen -: Ich habe mich mit den vier weiterführenden Schulen in Burg zusammengesetzt, und ich werde mit den Lehrern, die in den Schulen jeweils für die IT verantwortlich sind, im November das Landesdemonstrationszentrum für Schul-IT und digitale Lernwerkzeuge hier in Magdeburg in der Otto-vonGuericke-Universität besuchen.
Das heißt, ich finde es auch wichtig, nicht nur hier zu diskutieren und tolle Konzepte vorzustellen, sondern auch vor Ort mit den Lehrerinnen und Lehrern - das sind nämlich diejenigen, die damit umgehen müssen - zu diskutieren und sie zu fragen: Was habt ihr denn eigentlich für Wünsche? Was wollt ihr für Unterricht gestalten? Wie wollt ihr Digitales im Unterricht einsetzen?
Darauf sind die Antworten sehr verschieden. Ich habe einmal an den Schulen herumgefragt, konkret am Roland-Gymnasium, an der Carl-vonClausewitz-Sekundarschule, an der DiesterwegSekundarschule und an den Berufsbildenden Schulen „Conrad Tack“ in Burg. Davon arbeiten drei Schulen mit Microsoft und eine arbeitet überwiegend mit Google.
Manche unterstützen die Zusammenarbeit mit Microsoft und sagen ganz klar: Das ist toll; das finden wir gut; wir wollen das gern machen. Und die Schulträger bedanken sich tatsächlich. Sie haben das ironisch gemeint. Nein, die Schulträger bedanken sich sogar in einzelnen Fällen.
Andere sind aber auch skeptisch gegenüber Microsoft. Diese arbeiten überwiegend mit Google; sie haben wiederum keine Probleme mit dem Datenschutz. - Der Herr Minister hat es eben erwähnt, die Situation vor Ort ist sehr heterogen.
In diesem Zusammenhang begrüße ich, dass die Landesregierung sagt: Wir bieten euch ein einheitliches System an. Ich bin nicht so einer der ideologischen Kritiker von Microsoft.
Frau Professor Dr. Dalbert, ich darf Sie noch einmal zitieren. Sie sagten: Wir wollen uns nicht Großgiganten wie Microsoft an die Brust schmeißen. - Nein, Microsoft ist ein Konzern mit einer Marktdurchdringung von im Moment noch 85 %. Das kann ich gut oder schlecht finden, aber das muss ich zur Kenntnis nehmen.
Wenn unsere Schüler etwas lernen sollen, dann könnten sie vielleicht auch lernen, wie man mit weit verbreiteter Software, die in den meisten Firmen, in denen unsere Schüler einmal arbeiten werden, eingesetzt wird, umgeht. Sie tun das ab, als ob sie dort nur den Umgang mit Excel lernen würden. Ich halte das als Bildungsmaßnahme an unseren Schulen für wichtig. Das können wir damit machen.
Aber wir sollten auch vermeiden, von oben herab alles zu diktieren und zu sagen: Ihr müsst das jetzt nehmen. Wenn also eine Schule mit Google Docs gut arbeitet, die dann mit dem Datenschutz - ich kann es nur noch einmal sagen - keine großen Probleme haben, und auch die Eltern offensichtlich nicht die Notwendigkeit für einen Wechsel sehen - in Klammern füge ich hinzu: wir müssten noch einmal über Medienkompetenz reden; das ist aber ein anderes Thema -, dann sollten sie meines Erachtens mit Google Docs weiterarbeiten können.
Abschließend: Bei den weiteren Verhandlungen - in der Beschlussempfehlung steht, dass noch weiter verhandelt wird und die Konzepte wiederum in den Ausschüssen vorgestellt werden und in den Ausschüssen Einvernehmen herzustellen ist -
müssten wir Microsoft zum Beispiel fragen: Wie haltet ihr es mit den Voreinstellungen von Windows 10, der Übertragung von Nutzerdaten an die Microsoft-Server? Wie ist das mit dem Opt-out- statt dem Opt-in-Prinzip? - Experten wissen, was ich meine. Man muss bestimmte Datenschutzeinstellungen, die die Datenübertragung erlauben, positiv bewusst abwählen und darf sie nicht einfach übernehmen.
Werden Informationen zum Schreibverhalten an Microsoft gesendet? - Das sind die Fragen, die ich gern geklärt haben möchte. Aber ich bin dagegen, aus ideologischen Gründen, weil es ein Großkonzern aus Seattle ist, dem wir uns nicht an die Brust schmeißen wollen, nicht dafür zu sorgen, dass wir den Schülern ein kompetentes, ein gutes System an die Hand geben.
Ich arbeite gern damit. Die meisten im Landtag tun das, glaube ich, auch. Lasst uns dabei die Kirche im Dorf lassen! - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Abschlussbericht der 7. Enquete-Kommission - eine schwierige Stunde kurz vor vier. Ich habe mich gefragt: Wie gestalte ich diesen Beitrag, damit es wenigstens halbwegs interessant ist?
- Ja, machen wir uns nichts vor: Verwaltungsabläufe sind nicht für jeden in diesem Haus das Thema, bei dem er gleich aufspringt.
- Ich habe ja gesagt: „nicht für jeden“, das heißt natürlich für andere durchaus.
Ich werde versuchen, die Arbeit der Kommission kurz einzuordnen, noch einmal einige Punkte hervorheben, die die SPD-Fraktion besonders betont wissen will, um schließlich einen Ausblick zu geben.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Seit der Wiedervereinigung hat sich in der Landesverwaltung und in den kommunalen Verwaltungen ein gewaltiger Reformprozess vollzogen. Das ist eine Herausforderung sowohl für Regierungen als auch für Verwaltungen.
Die Zahlen kennen Sie. Aber es ist immer wieder dramatisch, sich diese Zahlen noch einmal vor Augen zu führen. Im Jahr 1995 hatten wir im Land Sachsen-Anhalt eine Einwohnerzahl von 2,7 Millionen Menschen und dafür eine Personalausstattung von 88 000 Bediensteten.
Im Jahr 2014 hatten wir 2,3 Millionen Einwohner - die Tendenz ist sehr stark sinkend - und nur noch 47 000 Bedienstete. In Relation betrachtet ist die
Zahl der Bediensteten also stärker zurückgegangen als die Zahl der Einwohner.
Bei den Kommunen des Landes wurde die Anzahl der Beschäftigten seit 1990 sogar um mehr als 75 000 Bedienstete zurückgeführt.
Diese Personalanpassung bzw. Personalrückführung war wegen des Rückgangs der Bevölkerung und der Anpassung der Finanzausstattung unseres Bundeslandes auf ein gesamtdeutsches Niveau notwendig. Wie sich diese Situation durch die aktuelle Entwicklung ändern wird und was das für die Verwaltung an Auswirkungen haben wird, das werden wir sicherlich in den nächsten Tagen und Wochen zu diskutieren haben.
Ein Personalabbau war und ist aber nur zu bewältigen, weil alle Beteiligten seit der Wiedervereinigung an der Optimierung von Verwaltungsprozessen, insbesondere im Bereich IT, und damit an dem bestmöglichen Einsatz des Personals arbeiten.
Der Landtag hat dazu, finde ich, auch seine Beiträge geleistet. Besonderes Verdienst ist es daher, dass nunmehr eine umfassende Bestandsaufnahme vorliegt. Diese hat die Enquete-Kommission erarbeitet, und zwar zu der Frage, wie der Anpassungsprozess in den öffentlichen Verwaltungen des Landes vorgenommen wurde.
Nun besteht unsere zentrale Aufgabe für die Zukunft darin, den Fokus von der quantitativen hin zur qualitativen Personalentwicklung zu legen. Wir haben zwar immer noch nicht das gesamtdeutsche Niveau erreicht, aber wir wissen bereits, dass schon ab dem Jahr 2017 jedes Jahr mehr als 2 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes in den Ruhestand eintreten werden. Das heißt ganz klar: Der quantitative Personalanpassungsprozess ist planmäßig abgeschlossen.
Auf die hohen Altersabgänge, von denen ich eben sprach, muss sich das Land aber aus der Sicht der SPD-Landtagsfraktion planvoll vorbereiten, insbesondere an den Stellen, an denen das Land seinen Nachwuchs selbst ausbilden kann.
Vor allem in den Bereichen der Lehrer, der Polizei und der gewerblichen Ausbildung müssen die Ausbildungskapazitäten bedarfsgerecht erhöht werden. Die ersten Schritte dazu wurden mit der Anhebung von Neueinstellungsmöglichkeiten in den Bereichen Schule, Polizei, Justiz und Finanzverwaltung bereits getan, und zwar in dieser Legislaturperiode. Nachhaltige Erhöhungen der Neueinstellungsmöglichkeiten in die Landesverwaltung müssen ab 2017 folgen.
Ganz wichtig ist der SPD-Fraktion dabei, dass die Erhöhung der Ausbildungsplatzkapazitäten für Lehramtsreferendare zeitnah in Einklang gebracht werden muss mit der universitären Ausbildung von
Lehramtsstudenten. Wir wissen alle, dass ein Problem in diesem Zusammenspiel existiert.
Wir müssen darauf achten, dass nicht nur die Anzahl der Studierenden erhöht, sondern insbesondere mittelfristig auch das Problem der sogenannten Mangelfächer behoben wird. Dazu, meinen wir, sind die Zielvereinbarungen mit den Universitäten zeitnah anzupassen.
Was heißt das für die nächste Legislaturperiode? - Die aufgabengerechte Gewinnung von Fachkräften und damit die Bindung von jungen Leuten an das Land müssen im Fokus der Personalentwicklung stehen. Das ist bereits mehrfach erwähnt worden. Ich denke, hierzu scheint sogar Konsens unter den Fraktionen zu bestehen. Dies ist ein aktiver Beitrag des Landes zur demografischen Entwicklung Sachsen-Anhalts.
Der öffentliche Dienst muss zudem noch attraktiver werden. Wir haben dazu in der Sitzung des Landtages im September mit einem Antrag zum Thema Fachkräftegewinnung für den öffentlichen Dienst, der auch die Mehrheit fand, bereits einen ersten Ansatz vorgelegt. Das ist also das Thema, das uns auch in der Zukunft bewegen wird.
Es gibt in der Stellungnahme der SPD-Fraktion zum Abschlussbericht der Enquete-Kommission - in der Mitte etwa - noch einige weitere Punkte, auf die ich an dieser Stelle nicht im Einzelnen eingehen will.
Als Sprecher für Netzpolitik möchte ich das Thema Digitalisierung noch einmal kurz behandeln. Auch die SPD-Landtagsfraktion hält eine E-GovernmentStrategie und vor allem auch ein E-GovernmentGesetz in der kommenden Legislaturperiode für zwingend notwendig. Frau Edler ist darauf bereits eingegangen. E-Akte, elektronische Verwaltung, Informations- und Datenschutz, elektronische
Kommunikation usw. - das sind die Dinge, die wir zunehmend verwenden müssen und für die wir auch die nötigen Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen schaffen müssen.
Ich gebe zu, dass ich meine Meinung unter dem Eindruck der Erkenntnisse, die wir auch von den Experten gewonnen haben, geändert habe. Wir werden uns auch mit Open-Data intensiver beschäftigen müssen. Das heißt, den Zugang zu öffentlichen Daten müssen wir gewährleisten. Die Daten müssen wir leicht und barrierefrei zur Verfügung stellen.
Grundlage dafür ist der Breitbandausbau im Land. Das ist ein anderes Thema, auf das ich nicht noch einmal eingehen möchte. Aber die Forderung lautet: Glasfaseranschlüsse bis in die Häuser hinein müssen wir auch in Zukunft sicherstellen.
Ein kurzer Ausblick in die Zukunft. Ich habe interessanterweise gestern einen Artikel in der Zeitung mit der Überschrift „Google will den Staat neu programmieren“ gelesen. Google hat - mit dieser Zukunft müssen wir uns ebenfalls auseinandersetzen - in Kalifornien das sogenannte Government Innovation Lab gegründet. Dabei geht es darum, Verwaltungsangestellte von Google ausbilden zu lassen.
Was heißt das? - Ich zitiere aus dem Artikel. Das können Sie in der „FAZ“ vom 14. Oktober 2015 nachlesen - das steht auch im Internet -:
„Staaten sind für Google überkommene Konstruktionen, die mit der richtigen Software programmiert werden müssten. Die Tech-Giganten im Silicon Valley sind von der Idee beseelt, dass sich alle Probleme dieser Welt durch eine App oder technologische Innovation lösen lassen.“
Meine Damen und Herren! Google wird versuchen, in den nächsten Jahren das Betriebssystem für die Politik zu liefern. Das wird meines Erachtens auch die Legitimationsgrundlage der Demokratie verändern. Darauf werden wir eine Antwort finden müssen. Ich glaube nicht, dass es dazu einer EnqueteKommission in der nächsten Wahlperiode bedarf. Aber das Thema wird uns alle vor völlig neue Herausforderungen stellen.
Auch ich schließe mich dem Dank insbesondere an die Vorsitzende Frau Gorr an. Frau Gorr, Sie haben den Ausdruck „Dompteuse“ gebraucht. Ich habe einmal nachgeschaut, woher das kommt. Der Begriff kommt aus dem Französischen; dessen bin ich leider nicht mächtig. Das hat etwas mit Zähmen zu tun. Ich glaube, Abgeordnete lassen sich nicht zähmen, aber Sie haben, wenn ich das an dieser Stelle so sagen darf, einen verdammt guten Job gemacht. Herzlichen Dank dafür!
Es war nämlich nicht immer ganz einfach.
Mein Dank geht auch an die Verwaltung, an die Hochschule Harz und an die Kolleginnen und Kollegen, die sich regelmäßig in der Enquete-Kommission beteiligt haben.
Auch ich hoffe, dass die Ergebnisse der EnqueteKommission nicht in Bücherregalen und Festplatten verschwinden, sondern dass sie eine Rolle spielen, auch für die Politik in diesem Lande.
Gestern haben wir über das Organisationsgesetz diskutiert. Der Innenminister hat bereits in seiner Rede dazu auf die Enquete-Kommission Bezug genommen. An dieser Stelle haben wir einen ersten konkreten Ansatz, wie auch die Erkenntnisse dieser Kommission umgesetzt worden sind.
Ich appelliere an diejenigen Fraktionen, die nach dem 13. März des kommenden Jahres den Koalitionsvertrag aushandeln werden, dass sie sich auch die Erkenntnisse, die wir in der EnqueteKommission gewonnen haben, zu eigen machen und zumindest das eine oder andere davon auch in den Koalitionsvertrag niederschreiben, damit das in der kommenden Wahlperiode umgesetzt wird. Damit haben die Kolleginnen und Kollegen auch in den kommenden Jahren noch genügend zu tun. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns die Digitalisierung unserer Gesellschaft und der Welt ansehen, dann stellen wir fest, dass sich zunehmend eine Überlegenheit datengetriebener Unternehmen herausbildet. Facebook oder Google sind in diesem Zusammenhang nur die Stichworte. Ich habe bereits eben in meiner Rede zum Thema Enquete-Kommission kurz darauf Bezug genommen.
Freifunk schafft dazu eine Alternative für die Bürgerinnen und Bürger, und zwar auf lokaler Ebene.
Das heißt, dies ist ein klassischer basisdemokratischer Ansatz. Meine Vorredner sind darauf bereits eingegangen.
Aber es geht darüber hinaus; denn diese Initiativen helfen auch bei der Vermittlung von Wissen über digitale Infrastrukturen beim Aufbau dieser Technik. Die Freifunkgruppen, die wir bereits in Sachsen-Anhalt haben, vor allem in der Altmark, im Harz, in Magdeburg und in Halle, vermitteln damit ganz konkret praktische Medienkompetenz.
Aktuell sind es insgesamt über 500 freie Zugangspunkte im Land, die durch dieses ehrenamtliche Engagement entstanden sind. Besonders hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang auch die Initiative meines Kollegen Steppuhn in Quedlinburg, wo bereits eine Flüchtlingsunterkunft mit freiem WLAN ausgestattet worden ist. Das ist ein Ansatz und das ist ein Weg, den wir weitergehen müssen.
Aber Freifunk und freies Internet sind viel mehr als kostenloses Internet. Durch die Teilung eines Internetzugangs entsteht tatsächlich auch eine neue Zusammenarbeit innerhalb der Gesellschaft. Damit wird ein gesellschaftlicher Mehrwert geschaffen.
Der Landwirtschaftsminister ist leider nicht anwesend. Es gibt den Begriff der „digitalen Allmende“ für dieses Freifunkengagement. Das heißt, hierbei handelt es sich tatsächlich um gemeinschaftlich genutztes Eigentum.
Für diejenigen, die jetzt nicht so genau wissen, worum es dabei eigentlich geht. Es ist ganz simpel: Jeder hat seinen Router, der das WLAN zu Hause bereitstellt. Man kann einen zweiten Router daneben stellen, an die Steckdose anschließen, die Software herunterladen, das Ganze verbinden und schon hat man einen Freifunkknoten. Das ist relativ unaufwendig, preiswert und leicht zu handhaben.
Ich möchte einfach einmal an die hier anwesenden Kolleginnen und Kollegen appellieren: Überlegen Sie sich, ob Sie so etwas nicht auch alle in Ihren Bürgerbüros einrichten können!
Das wäre durchaus eine Chance, auch dieser Digitalisierung der Gesellschaft weiter Vorschub zu leisten.
- Einige haben das schon. Ich weiß, ich will sie nicht alle aufzählen.
Dann hat der Staatsminister bereits erwähnt, man könne doch einfach bei den kommunalen Behörden anfragen, das sei ganz einfach. Ich glaube, dass durch die Unterstützung des Landtages für die Freifunkinitiativen, diejenigen, die vor Ort arbeiten - also die lokalen Gruppen -, der Zugang zu
den Behörden noch einmal erheblich erleichtert wird.
Es ist nämlich etwas anderes, ob jemand beim Bürgermeister oder in der Verwaltung oder im Landratsamt anklopft und sagt: „Guten Tag, ich bin Freifunker!“, und die Antwort ist: „Was ist denn das überhaupt?“, oder ob man sagen kann: Hier ist ein Beschluss des Landtages, mit dem das landesweit unterstützt wird. Damit werden auch neue Türen im Land geöffnet. Das ist ganz, ganz wichtig.
Deswegen möchte auch ich an dieser Stelle den Freifunkern für ihre Initiativen danken.
Zum Thema WLAN ist schon allerhand gesagt worden. Das will ich nicht weiter ausführen.
Aber ich möchte die Gelegenheit nutzen, weil ich weiß, dass auch viele der Engagierten, die sich in der Digitalpolitik auskennen, heute hier zuschauen, teilweise über den Stream. Die Freifunk-Community verfolgt diese Debatte sehr intensiv. Ich möchte einmal etwas dagegen sagen, dass die Netzpolitik der Parlamente und Parteien häufig von dieser Community mit einer gewissen Herablassung behandelt wird.
Ich finde, ehrlich gesagt, diesen Vorwurf anmaßend. Ein paar Experten gibt es schon hier im Parlament. Es sitzen nicht nur digitale Deppen in den Parlamenten.
Mancher Experte hat auch wiederum gute Berater, die ihm helfen, das eine oder andere noch besser zu durchdringen.
Liebe Freifunkengagierte und andere, die ihr digital engagiert seid, geht auch in die Parlamente! Geht in die Parteien oder gründet neue und macht eine noch bessere Digitalpolitik! Aber - das ist meine ganz große Bitte - vergesst dabei die analoge Politik nicht!
Analoge Politik ist genauso wichtig. Dabei geht es, wie in dieser Sitzung, vom Betreuungsgeld über das Streikrecht bis zum Waldgesetz. Auch diese Themen sind wichtig für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, nicht nur Digitalisierung.
Ich möchte nicht, dass Politik - also das, was wir hier betreiben, das Ringen um den besten Weg - eines Tages abgelöst wird durch einen Algorithmus und dann aus dem Silicon Valley bestimmt wird.
Ich fordere auch die digitale Community auf: Engagiert Euch politisch! Es lohnt sich. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema 4.0 ist derzeit ein bisschen en vogue und viele Trends werden mit diesem Zusatz geschmückt. Die GRÜNEN zum Beispiel bezeichnen sich als Wirtschaftspartei 4.0 Sie streben eine ökologisch-soziale Marktwirtschaft
mit fairem Wettbewerb für die Unternehmen an. - So die „FAZ“ vom 9. Juni.
Schule 4.0 ist die Zukunft, sagt die CDU. Das steht in einer Pressemitteilung der Fraktion.
Auch die LINKEN haben das Thema aufgegriffen, auch wenn ich festgestellt habe, dass dort die Be
zeichnung 4.0 nicht ganz so oft verwendet wird. Aber der Inhalt ist der gleiche.
Schließlich werfen sogar die Piraten der Digitalpolitik der Bundesregierung vor, dass man damit ins Mittelalter 4.0 käme.
Das Bundesministerium für Arbeit - um damit auch meine eigene Partei ins Spiel zu bringen - hat sogar eine eigene Website mit dem Titel „www.arbeitenviernull.de“ eingerichtet und auch ein Grünbuch zum Thema produziert.
Das heißt, das Thema ist derzeit en vogue; es ist in. Aber es gibt auch gute Gründe, warum das so ist.
Wenn wir schauen, warum wir von Arbeit 4.0 und von Industrie 4.0 sprechen, dann stellen wir fest, dass das natürlich auch einen historischen Zusammenhang hat. Wir bezeichnen heute die Phase der Industrialisierung am Ende des 18. Jahrhunderts als die Phase der Arbeit 1.0. Es war der Beginn der Industriegesellschaften. Es gab die Einführung der Dampfmaschine und die Einführung mechanischer Produktionsanlagen. Damit hat sich natürlich auch die Arbeit, also die Arbeitsstruktur und die Arbeitsweise, verändert.
Ich bin in der Schule mit dem Werk von Gerhart Hauptmann „Die Weber“ traktiert worden, das im Schlesien des Jahres 1840 spielt.
- Viele andere offensichtlich auch, wie ich merke.
Heute habe ich auch begriffen, welche gesellschaftliche Relevanz dieses Werk hat. Es zeigt die Auswirkungen der Industrialisierung auf den Arbeitsmarkt sehr eindringlich.
Als Arbeit 2.0 bezeichnen wir den Beginn der Massenproduktion. Damit entstanden auch neue soziale Probleme und es kam zur Verschärfung der gesellschaftlichen Probleme. Aber in diesem Zuge entsteht auch die erste Sozialversicherung im deutschen Reich.
In das Zeitalter von Arbeit 3.0 fielen gewissermaßen auch die erfolgreichsten Jahre der alten Bundesrepublik. Es gab eine Konsolidierung des Sozialstaates. Es wurden Arbeitnehmerrechte auf der Grundlage der sozialen Marktwirtschaft eingeführt.
In den 80er-Jahren des vorigen Jahrhunderts begann bereits eine Entwicklung, die durch eine weitere Automatisierung der Produktion und durch den Einsatz von Informationstechnologie und Elektronik den Anteil von Dienstleistungen zunehmen lässt und damit auch Europäisierung und Globalisierung ermöglicht hat. Heute also Arbeit 4.0 - vernetzt, digital, flexibel. Wie die zukünftige Arbeitwelt im Einzelnen aussehen wird, ist heute noch offen.
Wir stehen vor einem grundlegenden Wandel der Produktionsweisen. Wachsende Vernetzung und zunehmende Kooperation von Mensch und Maschine ändern nicht nur die Art, wie wir produzieren, sondern schaffen auch ganz neue Produkte und Dienstleistungen.
Welche Auswirkungen diese Entwicklungen auf die Organisation von Arbeit und vor allem auch von sozialer Sicherung haben, ist offen, aber wie in den vergangenen Phasen auch durch Gesellschaft und Politik gestaltbar. Das, meine Damen und Herren, ist sicherlich unsere Aufgabe.
Wir müssen dafür sorgen, dass in diesem Prozess der Mensch im Mittelpunkt steht und nicht die Kommunikation zwischen Maschinen das alleinige Allheilmittel für die Wirtschaft ist.
Wir werden uns anschauen müssen, wie die Digitalisierung unsere Arbeit verändert. Vor allem müssen wir uns fragen, wie es sich verhindern lässt, dass durch die Digitalisierung noch mehr prekäre Lebens- und Arbeitsbedingungen entstehen. Welche Auswirkungen hat das auf die einheimische Wirtschaft? Meine Vorredner sind darauf bereits eingegangen. Gelingt es uns, das Schlagwort der guten Arbeit auch auf den Prozess der Digitalisierung zu übertragen, oder werden wir dort ein digitales Prekariat haben, die sogenannten Crowdworker, die für Pfennig- oder Centbeträge ihre Arbeitskraft auf dem digitalen Markt anbieten?
Das sind Themen, meine Damen und Herren, die uns auch hier in Sachsen-Anhalt bewegen. Auch die Arbeitssicherheit wird dabei eine Rolle spielen. Vielleicht haben Sie es in der Presse gelesen: Am Montag ist im VW-Werk in Baunatal ein Arbeiter zu Tode gekommen; er wurde von einem Roboter zerdrückt. Auch darauf wird man achten müssen.
Schließlich besteht die Frage, was eigentlich passiert, wenn Maschinen untereinander kommunizieren. Auch dies ist ein Trend, der heute bereits absehbar ist. Die Maschinen sind mit künstlicher Intelligenz ausgestattet und mit ihnen können die Arbeitsabläufe immer weiter optimiert werden. Was daraus für unsere Arbeitswelt entsteht, ist noch völlig offen.
Meine Damen und Herren! Industrielle Revolutionen in der Vergangenheit haben immer mehr Arbeit und mehr Reichtum geschaffen, wenn auch zum Teil nach großen Anpassungsprozessen. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass dies so weitergeht. Wir müssen die Chancen der Digitalisierung nutzen. Und wir müssen die Risiken der Digitalisierung beherrschen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als in der ersten Sitzung des Finanzausschusses in dieser Wahlperiode, wie es Usus ist, der Unterausschuss Rechnungsprüfung eingesetzt wurde, hatte die damalige Vorsitzende des Finanzausschusses ihrer Hoffnung Ausdruck gegeben, dass die Beschlussempfehlungen des Unterausschusses Rechnungsprüfung mehr Aufmerksamkeit im Plenum erlangen würden.
Ich stelle fest: Die Aufmerksamkeit ist heute da. Ich vermute, dass die damalige Vorsitzende das eigentlich etwas anders gemeint hatte. Aber sei es drum, heute ist zumindest die Aufmerksamkeit da.
Ich möchte an dieser Stelle nicht wiederholen, was bereits von meinen Vorrednern gesagt worden ist. Ich nehme lediglich einige Ergänzungen zu den Abläufen im Rechnungsprüfungsausschuss vor. Dass die Kosten von 14 Millionen € auf 31 Millionen € angestiegen sind, ist gesagt worden. Das
Problem ist: Eigentlich zuwendungsfähige Ausgaben im Umfang von mehreren Millionen Euro konnten nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden. Insofern waren wir durchaus gespannt auf die Ergebnisse der Verwendungsnachweisprüfung, allein schon wegen der Rückforderungen.
Wir hatten dann den Antrag gestellt und auch hier im Landtag beschlossen: Berichterstattung bis zum Juni 2013. - Wir sind heute noch immer an diesem Thema dran.
Im Mai 2015 haben wir uns erneut damit beschäftigt und das MLV gebeten, zur nächsten Sitzung über den Stand der Bearbeitung der Verwendungsnachweisprüfung zu berichten. Das ist eine Sitzung später, am 10. Juni 2015, tatsächlich in Ansätzen geschehen. Meine Vorredner haben bereits gesagt, was dazu vorgetragen wurde: Personalproblematik, fehlendes Fachkapitelpersonal, Umsetzung des Personalentwicklungskonzeptes, man könne leider keine befriedigende Antwort geben. Dann merkte man, dass die Zornesader bei einigen Abgeordneten langsam zu schwellen begann. Die weiteren Ausführungen, die der Vertreter des Ministeriums gemacht hat, waren leider auch nicht dazu geeignet, für Beruhigung zu sorgen. Ohne ausdrückliche Forderung könne man ja schließlich nicht die ganzen Akten durchsehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, Sie alle kennen das: Man erlebt im Ausschuss gelegentlich, dass jemand ein bisschen in Bedrängnis gerät und dann zu strampeln anfängt, aber nicht merkt, dass er schon so tief im Sumpf steckt, dass das Strampeln eher kontraproduktiv ist. Diese Situation hatten wir im Unterausschuss Rechnungsprüfung in der letzten Sitzung. Die Möglichkeit einer Kleinen Anfrage, auch eines Missbilligungsantrages wurde schon angesprochen.
Der ursprüngliche Grund für die Missbilligung hat seine Ursache tatsächlich darin, dass das MLV am 13. Mai 2015 die Klärung bis zur Sitzung am 10. Juni 2015 zugesagt hatte, sich aber in der Sitzung am 10. Juni ohne Lösung und vor allen Dingen mit einer, wie ich sagen möchte, nicht akzeptablen Einstellung gegenüber dem Ausschuss präsentiert hat. Dass darüber hinaus der zuständige Abteilungsleiter zugeben musste, dass man über die Verjährungsfristen der vorliegenden Verwendungsnachweisprüfungen nicht im Bilde war, war schon ein starkes Stück.
Aber jetzt bekommen wir mit der Vorlage 17 zur Drs. 6/1940 vom vergangenen Montag plötzlich all die geforderten Informationen. Darin wird umfangreich über die Verwendungsnachweisprüfung im kommunalen Straßenbau berichtet, darin wird ein konkreter Lösungsvorschlag für das Personalproblem formuliert, und auch die im Ausschuss bereits angesprochene Übertragung auf einen Dritten, der
die Unterlagen prüfen soll, ist weit fortgeschritten. - Dann frage ich: Warum nicht einfach vier Wochen früher, Herr Minister?
Was jetzt sehr zügig ging, wäre vier Wochen früher vermutlich genauso zügig gegangen. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hätten uns vielleicht den Tagesordnungspunkt 20 der 45. Sitzungsperiode sparen können und vielleicht sogar ein bisschen früher mit dem Sommerfest beginnen können.
Wir haben eine konkrete Aussage. Ein Grund, eine Missbilligung auszusprechen, liegt deswegen nicht mehr vor. Ich denke, die Kritik ist angekommen. Als SPD-Fraktion wollen wir von einer Missbilligung des Ministers absehen. - Ich danke Ihnen.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Die Aufforderung, kein Fachchinesisch zu sprechen und das Thema nicht den Geeks und Nerds zu überlassen, habe ich gestern Abend auch gehört. Ich habe mich gefragt: Gehörst Du auch zu den Geeks und Nerds? - Das müssen Sie beurteilen. Ich glaube, altersbedingt habe ich da ein bisschen Schwierigkeiten. Ich be
mühe mich wieder einmal, das Thema allgemein verständlich rüberzubringen.
Ich fange ausnahmsweise einmal mit einem Zitat, das ich heute früh gelesen habe:
„Die in der Digitalen Agenda vorgetragene Breitbandstrategie ist nicht bloß Quark, sondern Traditionsquark seit 2005.“
Derjenige, der das so behauptet, ist einer der kompetentesten Internetfachleute in Deutschland, Sascha Lobo. Einige kennen ihn vielleicht wegen seiner markante Frisur. Er ist aber wirklich einer derjenigen, die in dem Thema kompetent sind. Ich ärgere mich nur darüber, dass dies immer so pauschal behauptet wird; denn ich finde, dass wir in der Digitalen Agenda im Bund und auch in der Breitbandstrategie wesentlich weiter sind, als dort behauptet wird.
Ich will versuchen, das an einigen Fakten festzumachen. Gründe, warum wir schnelles Internet brauchen, sind in der Debatte bereits genug genannt worden. Ich muss nicht mehr ausdrücklich betonen, dass sich auch die SPD-Fraktion für das schnelle Internet in Sachsen-Anhalt einsetzt. Ob das die Privathaushalte, die Schulen oder Unternehmen sind, sie brauchen schnelles Internet.
Ich will stattdessen zwei, drei Beispiele aufzählen, um die Debatte ein bisschen zu illustrieren. Das Erste, was ich anmerken möchte, ist die digitale Dividende. Ich habe vom Staatsminister und auch von Herrn Wagner so eine gewisse Freude darüber gehört, wie viel Geld zusammen kommt und wie viel für Sachsen-Anhalt übrig bleibt.
Ja, das ist zunächst einmal positiv. Aber so eine Entwicklung hat, wie alles im Leben, auch eine Kehrseite. Wenn wir uns zurück erinnern an die erste große Versteigerung, die im Bund stattgefunden hat, damals UMTS - das war etwa um die Jahrtausendwende -, da hat der damalige Finanzminister Hans Eichel den schönen Spruch geprägt: „UMTS, das steht für unerwartete Mehreinnahmen zur Tilgung von Staatsschulden.“ Die hat es tatsächlich gegeben. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass die Unternehmen, die damals diese horrenden Gebühren zahlen mussten, sich das Geld hinterher von ihren Kunden zurückgeholt haben.
Wenn wir uns anschauen und vergleichen, was Internetnutzer in Deutschland für Internetverbindungen zahlen und was sie teilweise im Ausland zahlen, dann stellen wir fest, dass diese Kosten in Deutschland relativ hoch sind. Das heißt, es gibt dabei einen gewissen Zusammenhang. Man kann nicht nur sagen, hurra, wir bekommen da viel Geld, sondern man muss auch schauen, von wem das hinterher bezahlt wird.
Ein zweiter Punkt, den ich ganz kurz ansprechen möchte: Ich war in den vergangenen Tagen in mehreren Schulen in Burg, weil ich mich eigentlich über die Geschichte mit Microsoft informieren wollte und wie sie dazu stehen. Sie wissen, das war eine andere Debatte, die wir hier hatten. Dort habe ich gehört, was ich schon geahnt und befürchtet habe, aber noch einmal konkret nahe gelegt bekommen habe: Wir können Office 365 gar nicht nutzen, solange wir für die ganze Schule einen 2-MBit-Anschluss haben. Das geht nicht.
Darin ist auch der Appell an den Landtag enthalten: Macht die Dinge nacheinander. Bevor Ihr über die Ausstattung der Schulen mit Software, die Schüler und Lehrer benutzen können, redet, müssen wir auch schauen, wie sind die Schulen angebunden. Die Anbindung ist zunächst einmal wichtiger.
Ein letzter Punkt, den ich noch kurz erwähnen möchte. Herr Kurze, Sie haben gesagt, Breitbandausbau ist Aufgabe des Bundes und des Landes. Ja. Aber ich füge hinzu, es ist auch Aufgabe der Kommunen. Ich habe ein bisschen Bedenken dabei, wenn wir jetzt sagen, wir müssen den Kommunen unbedingt dabei helfen, diese Kosten zu stemmen. Ich weiß um die Finanzsituation vieler Kommunen. Da müssen wir tätig werden. Aber auch die Kommunen denken über Investitionen nach.
Ich kenne so manche Kommune - Sie vielleicht auch -, die durchaus Geld in die Hand nimmt, um zum Beispiel Grundstücksflächen zu erwerben, in der Hoffnung, diese dann später gewinnbringend verpachten oder veräußern zu können. Warum kann die gleiche Kommune nicht eigenes Geld in die Hand nehmen und Leerrohre verlegen, um diese dann wiederum an Provider, an Internetanbieter zu verpachten? - Auch dies wäre eine Möglichkeit, um in dieser Debatte voran zu kommen.
Ein paar letzte Worte noch zum Antrag der LINKEN. Diese Gemütsäußerungen: der Landtag freut sich - ob es das wirklich braucht? Okay, das können wir machen.
Aber ein Problem habe ich bei den zinsfreien Krediten. Ja, zinsfrei ist schön, aber Kredite sind Kredite. Auch wenn es hierbei offensichtlich um Investitionen geht, hinterher müssen das doch zukünftige Generationen bezahlen. Ich finde, wir sollten ihnen das nicht zusätzlich erleichtern.
Der Prüfauftrag für freie WLAN ist bereits in unserem Antrag enthalten. Wir haben zwar Land und Kommunen nicht gesondert erwähnt, aber das ist darin enthalten.
Schließlich die Netzneutralität. Ach, bitte doch die Anträge nicht unnötig mit weiteren Themen befrachten. Ich bin ja schon froh, dass Sie nicht