André Schröder
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Herr Vizepräsident, ich nehme die Entschuldigung als Minister a. D. gern an. Ich mache es auch nicht lang. Die Argumente wurden ja ausgetauscht.
Ich möchte den Redebeitrag nutzen, um im Namen meiner Fraktion auf etwas hinzuweisen. In den Gesundheitsbehörden und den Laboren arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derzeit mit einem besonderen Einsatz. Ich möchte meinen Redebeitrag nutzen, um mich im Namen
der CDU-Landtagsfraktion für diesen besonderen Einsatz in dieser Zeit zu bedanken.
Wir haben - das sagt selbst der Antragsteller von der Opposition - frühzeitig eine Teststrategie auf den Weg gebracht. Sie ist wissenschaftlich fundiert. Sie ist mit dem Landesamt für Verbraucherschutz sowie mit den Gesundheitsämtern abgestimmt worden und sie beinhaltet auch die Testung von Personen, die noch keine Symptome zeigen, also vorsorgliche Testungen. Insofern sind wir, glaube ich, mit dem, was wir landespolitisch tun konnten, sehr gut aufgestellt.
Wir bedauern als CDU-Landtagsfraktion, dass im Bevölkerungsschutzgesetz keine rechtliche Grundlage für die Datenübertragung und die regionalisierte Auswertung gegeben ist. Wir werden also auch bei negativen Testergebnissen immer auf das Robert-Koch-Institut und die freiwillige Aufbereitung der Daten angewiesen bleiben.
In unserem Alternativantrag, für den ich gern werben möchte, fordern wir deswegen, die Teststrategie natürlich kontinuierlich an die epidemiologische Lage anzupassen und zu überarbeiten. Wir wollen uns im Sozialausschuss weitergehend damit beschäftigen. Wir wollen dort, wo es rechtlich möglich ist, abgestimmt mit dem Datenschutzbeauftragten anonymisiert die relevanten Daten und Informationen öffentlich zugänglich machen - Stichwort: Open Data.
Wir wollen - das ist Punkt 1 -, dass sich der Bund dort, wo es möglich ist, an weiteren Kosten beteiligt, insbesondere dann, wenn Personen getestet werden, die noch keine Symptome aufweisen. Insofern kann man die sehr apodiktisch von Stefan Gebhardt gestellte Frage durchaus beantworten.
Das „Wumms-Programm“, wie es heute hieß, das Konjunkturprogramm der Bundesregierung, beinhaltet als eine zentrale Aussage, dass die Lohnnebenkosten konstant bei der 40-%-Grenze bleiben sollen. Deswegen kann es natürlich nicht sein, dass sich in der gesetzlichen Krankenversicherung sehr viele Zusatzkosten anhäufen. In diesem Punkt wird der Bund nachsteuern müssen, wenn sich das ergibt. Insofern werbe ich noch einmal für unseren Alternativantrag, der nichts umgeht. - Herzlichen Dank.
Dazu kann ich gern etwas sagen und das auch noch einmal verdeutlichen. Das gibt mir zusätzliche Redezeit. Die CDU-Landtagsfraktion teilt die Auffassung der CDU auf der Bundesebene, dass es völlig unsinnig ist, Konjunkturmaßnahmen einschließlich einer temporären Mehrwertsteuerabsenkung vorzunehmen und gleichzeitig keine Gewähr dafür zu treffen, dass die Lohnzusatzkosten nicht ansteigen, zum Beispiel
durch mehr Vorsorgekosten. Deswegen ist die Festlegung des 40-%-Ziels als Teil des Konjunkturpaktes etwas, was die CDU-Landtagsfraktion mitträgt. Deswegen wird man schauen, was passiert.
Auf die Verordnungslage ist hingewiesen worden. Es ist eine Verordnung des Bundes. Es muss beachtet werden, dass man insbesondere dann, wenn man Personengruppen testet, die keine Symptome aufweisen, also wenn man aus Vorsorgegründen testet, diese Kosten wahrscheinlich nicht ausschließlich bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird abladen können.
In diesem Punkt muss der Bund nachsteuern und einen größeren Anteil der Kosten übernehmen, um das Ziel, die Lohnzusatzkosten nicht ansteigen zu lassen und die Krankenversicherung nicht über Gebühr zu belasten, einzulösen. Diese Übereinstimmung in der politischen Auffassung der Bundes-CDU und der Landes-CDU haben wir auch in diesem Punkt.
- Das habe ich hier vorgetragen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich will es ganz kurz machen. Ich befürworte es ausdrücklich, dass mit dem runden Tisch zur Deckung des Aufklärungsbedarfes beigetragen werden soll.
Trotzdem folgt meine Frage: Sie haben zu Recht erwähnt, dass es ein Ablassen aus Hochwasserschutzgründen gibt. Vor Ort wird immer wieder das Thema Vogelschutz als vorrangig vermutet. Der Konsens war, dass es eine Hochwasserschutznotwendigkeit gibt, also ein Stauvolumen zu haben. Vielleicht könnten Sie das noch einmal darstellen.
Die andere Frage ist: In den Vorjahren, in denen es auch zu einem Ablassen des Stausees kam, fand dieses Ablassen immer in den Herbstmonaten statt. Dieses Jahr sind wir da relativ spät. Je später der Stausee wieder angestaut werden kann, desto schwieriger wird es, den Uferbereich wieder für Camper, Radfahrer, Angler, Segler und andere Nutzer zur Verfügung zu haben.
Deswegen folgt hier noch einmal die Frage: Ist denn aktuell, also trotz der Sondersituation und der Niederschlagsmengen der vergangenen Tage, ein völliges Ablassen geplant? Oder wird tatsächlich wieder planmäßig angestaut, damit der Nutzung des Stausees nichts im Wege steht?
Sehr geehrter Herr Lippmann, Sie haben ja die Trägervielfalt unserer Krankenhauslandschaft
scharf kritisiert, weil Sie Privatisierungen grundsätzlich für einen Fehler halten.
Ich möchte Sie darauf hinweisen und daran die Frage knüpfen, dass Ihre Parteigenossin, Landrätin Klein, vor Kurzem erst einen Beteiligungsbericht vorgelegt hat, auch zu den Helios Kliniken im Landkreis Mansfeld-Südharz. Aus diesem Beteiligungsbericht geht hervor, dass im letzten Jahr mehr als 32 000 Patienten in den Helios Kliniken stationär betreut werden konnten und etwa 1 200 Arbeitsplätze dauerhaft gesichert sind.
Die positive Geschäftsentwicklung wird von Ihrer Parteigenossin in diesem Beteiligungsbericht ausdrücklich gelobt. Deswegen möchte ich Ihnen die Frage stellen: Wie passt diese von Teilen Ihrer Partei gelobte positive Geschäftsentwicklung zu Ihrer Grundsatzkritik an Privatisierungen?
Die zweite Frage. Sie möchten ja eine Rückführung in die öffentliche Hand. Wie stellen Sie sich ganz konkret die Verstaatlichung der Helios Kliniken im Landkreis Mansfeld-Südharz vor?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle tragen das verfügbare Wissen der Welt in unseren Taschen. Wir haben Smartphones und Tablet-PCs in unseren Händen. Manchmal hat man das Gefühl, die Dinger haben auch uns ein wenig in der Hand.
Ich führe deswegen so ein, weil die Digitalisierung der Abläufe natürlich auch etwas mit uns und mit der Art, wie wir zusammenarbeiten, zu tun hat. Das ist nicht nur im Parlament, sondern natürlich auch in den Dienstleistungsbereichen, in der Verwaltung und in der Wirtschaft so. Mit der Digitalisierung der Arbeitsprozesse verkomplizieren sich die Informationsketten.
Vor allen Dingen beschleunigen sich die Abläufe. Was vielleicht in der Vergangenheit noch möglich war, nämlich dass man eine wichtige Information für einen Kollegen, den Chef oder den Arbeitgeber am nächsten Tag übergab, geht nicht mehr. Viele Entscheidungen müssen schnell getroffen werden. Es kann auch stärker überprüft werden, wann man welche Information wie weitergegeben oder empfangen hat.
All das führt vor allen Dingen im Zusammenhang mit einer längeren Lebensarbeitszeit natürlich zu neuen Anforderungen an einen modernen Arbeitsschutz. Deswegen teilt die CDU-Landtagsfraktion die Ansicht, dass es sich bei diesem Anliegen um ein wichtiges Thema handelt. Insofern hat die Antragstellerin, die Fraktion DIE LINKE, das unter Punkt 5 sehr schön formuliert: Arbeit befindet sich in einem stetigen Wandel; der Arbeitsschutz muss dem folgen. Das sieht die CDU-Landtagsfraktion ausdrücklich auch so.
Natürlich sind, wie es die Ministerin schon ausgeführt hat, gute Arbeitsbedingungen und ein guter Arbeitsschutz immer auch ein Wettbewerbsvorteil für die Unternehmen. Sie spielen eine wichtige Rolle, wenn es um die Gewinnung von Fachkräften geht. Natürlich trägt ein moderner Arbeitsschutz immer auch dazu bei, Unfälle zu vermeiden. Auch das ist alles richtigerweise schon gesagt worden. Das effizient zu organisieren, ist wichtig.
Ich möchte noch die Feststellung treffen, dass sich der Arbeitsschutz in Sachsen-Anhalt gut entwickelt hat. Die Anzahl der Betriebskontrollen mag rückläufig gewesen sein. Trotzdem hat sich der Arbeitsschutz gut entwickelt. Es ist auch nicht jede psychische Belastungssituation in ihrer Auswirkung so schwerwiegend, dass die Politik unmittelbar darauf reagieren muss.
Ich glaube, wichtige Fragen, die hierbei eine Rolle spielen, sind die Fortentwicklung des Fachkonzeptes und die Personalbedarfe im Bereich des Arbeitsschutzes. Damit sollten wir uns im Ausschuss intensiver beschäftigen. Deswegen plädiert meine Fraktion dafür, den Antrag in den Sozialausschuss zu überweisen. Dort können wir dann die Diskussion vertiefend fortsetzen. - Herzlichen Dank.