Dietmar Krause
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Danke schön, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von dem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden, haben im Berichtszeitraum vom 1. Dezember 2019 bis zum 31. Mai 2020 333 Bürger Gebrauch gemacht.
28 Eingaben konnten nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition behandelt werden, wurden jedoch mit einem Rat oder Hinweis an die Einsender beantwortet. Acht Petitionen wurden an das zuständige Landesparlament und den Deutschen Bundestag abgegeben. 297 der eingegangenen Bitten und Beschwerden konnten damit als Petition registriert und bearbeitet werden.
Die höchste Zahl der Eingänge war im Sachgebiet Inneres mit 82 Petitionen zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 37 Petitionen und dem Sachgebiet Gesundheit und Soziales mit 36 eingegangenen Petitionen. Weitere Einzelheiten können Sie der Anlage 15 zu der Beschlussempfehlung entnehmen.
Der Petitionsausschuss befasste sich mit vielfältigen Themen, zum Beispiel mit Beschwerden über Tierschutz, Umsetzung der Tarifverhandlungen, soziale Angelegenheiten, Kriegsgräberstätten, Kommunalabgaben, Denkmalschutz und Geruchsbelästigungen durch die Grube Teutschenthal. Einzelheiten können den Anlagen 1 bis 14 der Beschlussempfehlung entnommen werden.
180 Petitionen wurden im Berichtszeitraum in sechs Sitzungen abschließend behandelt. Führend ist das Sachgebiet Wohnungswesen, Städ
tebau und Verkehr mit 40 Petitionen, gefolgt vom Sachgebiet Inneres mit 35 abschließend behandelten Petitionen.
Viele Petenten nutzten die Möglichkeit der Einreichung einer Sammelpetition. Neun Sammelpetitionen gingen ein, zum Beispiel zu den Themen Neuregelung der Arbeitszeitverordnung für Lehrer, Verbesserung des Justizvollzuges oder Sanierung der L 231/L 232. Zwölf Sammelpetitionen wurden behandelt, fünf davon abschließend.
Etwa 18 % der vom Ausschuss behandelten Petitionen wurden positiv und 4,4 % teilpositiv erledigt.
Eine öffentliche Anhörung zu dem Thema „Zukunft sichern: Jugendarbeit vor Ort retten!“ fand statt.
Fünf Ortstermine wurden durchgeführt. Sie sollten dazu beitragen, vielfach bestehende Missverständnisse zwischen Bürgern und Verwaltung auszuräumen, Entscheidungen der Verwaltung den Petenten näher zu bringen oder auch durch vermittelnde Tätigkeit akzeptable Lösungen für alle Beteiligten zu finden. Dies ist teilweise gelungen.
An dieser Stelle möchte ich mich für die Unterstützung der Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und der Landtagsverwaltung, bedanken. Durch sie war es dem Petitionsausschuss möglich, jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend zu beantworten. Dieser Satz wird aber beim nächsten Bericht nicht mit so viel Lob verbunden sein.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 7/6554 für den Zeitraum vom 1. Dezember 2019 bis zum 31. Mai 2020 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 14 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Hohmann, da Sie immer sehr viel dazu beitragen, dass im Petitionsausschuss sachlich be
raten wird, werde ich auf Ihre Frage natürlich antworten. Etwa 18 % der vom Ausschuss behandelten Petitionen wurden positiv und 4,4 % teilpositiv erledigt.
Vielen Dank, Frau Hohmann, das war noch einmal ein schöner Beitrag; denn im Petitionsausschuss ist es manchmal nicht so einfach mitzuarbeiten. Seit die Sitzungen öffentlich sind, ist es noch ein bisschen schwieriger. Aber das Ergebnis zeigt ja, dass die Verwaltung und die Mitglieder des Petitionsausschusses gute Arbeit leisten.
Dennoch wird es beim nächsten Bericht, wie ich es bereits angedeutet habe, etwas Kritik geben. Wir haben erst jetzt festgestellt, dass wir längere Zeit warten mussten. An dieser Stelle müssen wir noch ein paar Dinge ändern.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Berichtszeitraum vom 1. Dezember 2018 bis zum 31. Mai 2019 machten 297 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch von ihrem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden.
29 Eingaben waren nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition zu behandeln, wurden jedoch mit einem Rat oder Hinweis an die Einsender beantwortet. Elf Petitionen gab der Ausschuss an die zuständigen Landesparlamente und an den Deutschen Bundestag ab. 257 der eingegangenen Bitten und Beschwerden konnten als Petition registriert und bearbeitet werden.
Die höchste Zahl der Eingänge war im Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr
mit 47 Petitionen zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Landtag mit 36 Petitionen. Weitere Einzelheiten können Sie der Anlage 15 zu der Beschlussempfehlung entnehmen.
226 Petitionen wurden im Berichtszeitraum in sieben Sitzungen beraten, 186 davon abschließend. Führend hierbei war das Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 44 Petitionen, gefolgt von dem Sachgebiet Inneres mit 22 Petitionen. Etwa 15,1 % der vom Ausschuss behandelten Petitionen wurden positiv, 5,4 % zumindest teilpositiv erledigt.
Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit der Einreichung von Sammel-, Massen- und Mehrfachpetitionen. 13 Sammelpetitionen mit insgesamt 2 882 Unterschriften gingen ein. Themen sind unter anderem der Straßenausbaubeitrag mit 472 Unterschriften, der AZV Naumburg mit 489 Unterschriften und der Erhalt der JVA Volkstedt mit 794 Unterschriften. Die Ortsumfahrung B 246a Gommern kam auf 604 Unterschriften.
Acht Sammelpetitionen, unter anderem zu den Themen Straßenausbaubeitrag, AZV Naumburg, Änderung des KiFöG-Betreuungsschlüssels und Natura 2000, wurden abschließend behandelt.
Eine Massenpetition mit 50 Unterschriften ging zum Thema Novellierung des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ein. Des Weiteren ging eine Mehrfachpetition mit drei Zuschriften zu einem Verlegungsgesuch ein.
Mitglieder des Ausschusses führten sechs Ortstermine unter Beteiligung der Petenten und der zuständigen Behörden durch. Dabei stellten sie wiederholt fest, dass diese Termine hervorragend geeignet sind, um Bürgernähe zu praktizieren und vermittelnd zwischen Verwaltung und Bürger tätig zu sein. Einzelne Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasste, können Sie den Anlagen 1 bis 14 der Beschlussempfehlung entnehmen.
Durch die Unterstützung der Bediensteten der Landesverwaltung war es dem Petitionsausschuss möglich, jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend zu beantworten. Der Petitionsausschuss möchte an dieser Stelle allen Beteiligten seinen Dank für ihre Unterstützung aussprechen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 7/4787 für den Zeitraum vom 1. Dezember 2018 bis 31. Mai 2019 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 14 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zeitraum 1. Juni 2018 bis 30. November 2018 wandten sich 236 Bürgerinnen und Bürger schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag. Davon gingen 83 Anliegen online ein. 34 Eingaben waren nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition zu behandeln, wurden jedoch mit einem Rat oder Hinweis an die Einsender beantwortet. Neun Petitionen gab der Ausschuss an die zuständigen Länderparlamente und an den Deutschen Bundestag ab. 193 der eingegangenen Bitten und Beschwerden wurden als Petition registriert und bearbeitet.
Die höchste Zahl der Eingänge war im Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 47 Petitionen zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Inneres mit 28 sowie dem Sachgebiet Justiz mit 22 Petitionen. Weitere Einzelheiten können Sie der Anlage 14 zu der Beschlussempfehlung entnehmen.
Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten auch in diesem Berichtszeitraum die Möglichkeit, sich gemeinsam an den Petitionsausschuss zu wenden. So gingen 13 Sammelpetitionen mit insgesamt 8 664 Unterschriften ein. Beispielhaft seien hier genannt Natura 2000, der Erhalt der Freiwilligen Feuerwehr, die Grube Teutschenthal sowie die Stollenanlage Langenstein-Zwieberge.
237 Petitionen wurden im Berichtszeitraum in acht Sitzungen beraten, 197 davon abschließend. Füh
rend hierbei das Sachgebiet Inneres mit 33 Petitionen, gefolgt von dem Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 31 und den Sachgebieten Gesundheit und Soziales sowie Justiz mit 22 Petitionen. - Frau Dr. Späthe freut sich schon immer darüber.
Fünf Sammelpetitionen mit insgesamt 6 173 Unterschriften wurden abschließend behandelt. Themen der abschließend behandelten Sammelpetitionen waren der Erhalt des Harzbades Benneckenstein, der AZV Unstrut-Finne, die Stollenanlage in Langenstein-Zwieberge, der Nitratgehalt im Grundwasser sowie die straßenbegleitende Radwegverbindung zwischen Straach und Wittenberg.
Ein Ortstermin wurde durchgeführt.
Eine Petition, die Stollenanlage in LangensteinZwieberge betreffend, wurde der Landesregierung zur Berücksichtigung überwiesen.
Etwa 13,2 % der vom Ausschuss behandelten Petitionen wurden positiv und 2 % zumindest teilpositiv erledigt.
Einzelne Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasste, können Sie den Anlagen 1 bis 13 der Beschlussempfehlung entnehmen.
Der Petitionsausschuss möchte an dieser Stelle allen Beteiligten danken, die ihn bei seiner Tätigkeit unterstützt haben, besonders natürlich unserer Geschäftsstelle.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen für den Zeitraum 1. Juni 2018 bis 30. November 2018 in der Drs. 7/3875 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 13 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dem Berichtszeitraum 1. Dezember 2017 bis 31. Mai 2018 machten 203 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch von ihrem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden.
27 Eingaben waren nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition zu behandeln, wurden jedoch mit einem Rat oder Hinweis an die Einsender beantwortet.
Zehn Petitionen gab der Ausschuss an die zuständigen Landesparlamente und an den Deutschen Bundestag ab. 166 der eingegangenen Bitten und Beschwerden konnten als Petition registriert und bearbeitet werden.
Die höchste Zahl der Eingänge war im Sachgebiet Inneres mit 27 Petitionen zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 24 Petitionen. Weitere Einzelheiten
können Sie der Anlage 14 zu der Beschlussempfehlung entnehmen.
205 Petitionen wurden im Berichtszeitraum in acht Sitzungen beraten, 170 davon abschließend. Führend war hierbei wiederum das Sachgebiet Inneres mit 35 Petitionen, gefolgt vom Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 33 Petitionen. Etwa 14 % der vom Ausschuss behandelten Petitionen wurden positiv oder zumindest teilpositiv erledigt.
Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit der Einreichung einer Sammelpetition. Drei Sammelpetitionen gingen ein. Themen sind ein geplantes Jugendcamp mit 615 Unterschriften, Schülerkostensätze mit 116 Unterschriften, der AZV Unstrut-Finne mit 2 115 Unterschriften. Zwei Sammelpetitionen zu den Themen Abschiebestopp nach Afghanistan und Verkauf einer öffentlichen Durchfahrt wurden abschließend behandelt.
Mitglieder des Ausschusses führten sieben Ortstermine unter Beteiligung der Petenten und der zuständigen Behörden durch. Dabei stellten sie wiederholt fest, dass diese Termine hervorragend geeignet sind, um Bürgernähe zu praktizieren und vermittelnd zwischen Verwaltung und Bürger tätig zu sein.
Einzelne Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasste, können Sie den Anlagen 1 bis 13 der Beschlussempfehlung entnehmen.
Aufgrund der Unterstützung durch die Bediensteten der Landesverwaltung war es dem Petitionsausschuss möglich, jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend zu beantworten. Der Petitionsausschuss möchte an dieser Stelle allen Beteiligten seinen Dank für die Unterstützung aussprechen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 7/3017 für den Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis zum 31. Mai 2018 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 13 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Zeitraum 1. Dezember 2016 bis 31. Mai 2017 wandten sich 229 Bürger schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag. 36 Eingaben waren nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition zu behandeln. Sie wurden jedoch mit einem Rat oder Hinweis an die Einsender beantwortet.
Zehn Petitionen gab der Ausschuss an die zuständigen Länderparlamente und an den Deutschen Bundestag ab. 183 der eingegangenen Bitten und Beschwerden wurden als Petition registriert und bearbeitet.
Die höchste Zahl der Eingänge war im Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 34 Petitionen zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Inneres mit 28 sowie dem Sachgebiet Gesundheit und Soziales mit 26 Petitionen. Weitere Einzelheiten können Sie der Anlage 15 zu der Beschlussempfehlung entnehmen.
Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten auch in diesem Berichtszeitraum die Möglichkeit, sich gemeinsam an den Petitionsausschuss zu wenden. So gingen neun Sammelpetitionen mit insgesamt 3 900 Unterschriften und eine Mehrfachpetition mit zwei Zuschriften ein. Damit haben sich im Berichtszeitraum ca. 4 121 Bürgerinnen und Bürger an den Petitionsausschuss gewandt.
278 Petitionen wurden im Berichtszeitraum in acht Sitzungen beraten, 222 davon abschließend. Füh
rend an dieser Stelle ist das Sachgebiet Inneres mit 55 Petitionen, gefolgt von den Sachgebieten Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 30 sowie Bildung mit 23 Petitionen.
14 Sammelpetitionen mit insgesamt 11 171 Unterschriften wurden abschließend behandelt. Themen der abschließend behandelten Sammelpetitionen waren unter anderen die grundgesetzliche Alimentationspflicht, Überdüngung mit Gülle, Erhalt des Landgestüts und die Änderung des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit. Zwei Massen- und zwei Mehrfachpetitionen wurden abschließend beraten.
Etwa 8,1 % der vom Ausschuss behandelten Petitionen wurden positiv und 4,5 % zumindest teilpositiv erledigt.
Eine Petition zum Thema Altersteilzeit wurde der Landesregierung Anfang Februar zur Berücksichtigung überwiesen. In der Beschlussrealisierung teilte die Landesregierung im April mit, dass die Möglichkeit eines außertariflichen Abschlusses eines Altersteilzeitvertrages zwischen dem Petenten und dem Landesverwaltungsamt geprüft werde und ein Ergebnis noch nicht vorliege.
Danke, Frau Präsidentin. Ich hoffe meine Stimme hält bis zum Schluss durch. - Eine Antwort der Landesregierung zum Ergebnis ihrer Prüfung steht leider immer noch aus.
Mitglieder des Ausschusses führten auch in diesem Zeitraum Ortstermine durch und nahmen Kontakt mit Petentinnen und Petenten auf, um vermittelnd zwischen Verwaltung und Bürger tätig zu werden.
Etwas lauter geht leider nicht, aber ich kann das Pult etwas höher stellen.
- Noch einmal von vorn?
- Ich weiß nicht, ob das Parlament das aushält.
Einzelne Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasste, können Sie den Anlagen 1 bis 14 der Beschlussempfehlung entnehmen.
Der Petitionsausschuss möchte an dieser Stelle allen Beteiligten, die ihn bei seiner Tätigkeit unterstützt haben, seinen Dank aussprechen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 7/1539 für den Zeitraum 1. Dezember 2016 bis 31. Mai 2017 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 14 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.