Marcus Spiegelberg
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Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Der Landtag überwies in der 36. Sitzung am 26. Oktober 2017 den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/1992 mit dem Titel „Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt“ zur Beratung und Beschlussfassung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie den Ausschuss für Finanzen.
Mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte die Landesregierung eine Novelle folgender Eckpunkte des Schulgesetzes: erstens die Einführung von Grundschulverbünden zur Sicherung von Schulstandorten in ländlichen Regionen mit geringer Einwohnerdichte, zweitens die Öffnung des Vorbereitungsdienstes zur Qualifizierung neuer Lehrkräfte, drittens die Umsetzung des KMK-Beschlusses zur Sicherung der Mobilität von Lehrkräften bei Einstellungen in den Vorbereitungsdienst und in den Schuldienst, viertens die Anpassung der Regelungen für Ersatzschulen, fünftens die Anpassung der Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten an die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung.
Der Änderungsantrag in der Drs. 7/2047 wurde vom Plenum ebenfalls überwiesen und schlug in sieben Punkten Änderungen am Gesetzentwurf
vor. Es ist davon auszugehen, dass die Fraktion DIE LINKE nachher in ihrer Rede noch näher darauf eingehen wird.
Die erste Beratung zu beiden Gesetzentwürfen und zum Änderungsantrag fand in der 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 10. November 2017 statt. Frau Hohmann hat bereits in ihrer Berichterstattung darauf hingewiesen, dass beide Gesetzentwürfe in der Folge gemeinsam im Ausschuss beraten wurden. Auf die 18., 19. und 20. Sitzung möchte ich daher an dieser Stelle nicht noch einmal gesondert eingehen; Frau Hohmann hat bereits erwähnt, welche Themenschwerpunkte in diesen Sitzungen im Ausschuss behandelt wurden.
In der 22. Sitzung am 27. April 2018 erarbeitete der Ausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für die mitberatenden Ausschüsse.
Neben dem vom Landtag mit überwiesenen Änderungsantrag in der Drs. 7/2047 lagen dem Ausschuss zur Beratung bis dahin zwölf Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, zehn Änderungsanträge der Fraktion der AfD sowie 13 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor.
Als Beratungsgrundlage diente die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.
In die vorläufige Beschlussempfehlung fanden mehrheitlich lediglich die vorgeschlagenen Änderungen der Koalitionsfraktionen Eingang.
Über die Änderungsanträge der LINKEN und der AfD wurde einzeln abgestimmt und beide wurden abgelehnt, wobei die Fraktion DIE LINKE drei Änderungsanträge und die AfD einen Änderungsantrag im Laufe der Beratung zurückzog.
Mit 7 : 3 : 2 Stimmen wurde der so geänderte Gesetzentwurf als vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse übergeben.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich daraufhin in der 35. Sitzung am 2. Mai 2018 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Zu dieser Beratung wurde von den Koalitionsfraktionen ein Änderungsantrag als
Tischvorlage vorgelegt, welcher für die Kommunen eine Ermächtigung zum Satzungserlass direkt im Schulgesetz schaffen sollte. Diese Satzung wird für die Festlegung von Kapazitätsgrenzen, aber auch für die Auswahlverfahren benötigt.
Der Ausschuss für Finanzen erarbeitete in dieser Sitzung mit 6 : 0 : 5 Stimmen eine so geänderte Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss für Bildung und Kultur.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration befasste sich in der 24. Sitzung am 9. Mai 2018 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung
und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Zu dieser Beratung legte die Fraktion DIE LINKE fünf Änderungsanträge vor.
Im Ergebnis der Beratungen wurden die Änderungsanträge mehrheitlich abgelehnt, und der Ausschuss empfahl mit 6 : 3 : 2 Stimmen, den Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung anzunehmen.
In der 24. Sitzung am 8. Juni 2018 befasste sich der Ausschuss für Bildung und Kultur abschließend mit dem Gesetzentwurf und den vorliegenden Beschlussempfehlungen. Mit 7 : 3 : 2 Stimmen empfiehlt der Ausschuss für Bildung und Kultur dem Landtag unter Mitwirkung des Ausschusses für Finanzen sowie des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung anzunehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Bildung und Kultur bittet damit mehrheitlich um Zustimmung zu der Ihnen in der Drs. 7/3001 vorliegenden Beschlussempfehlung und damit um Annahme des Gesetzentwurfes der Landesregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass der eingangs erwähnte Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/2027 in diese Beschlussempfehlung keinen Eingang gefunden hat. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! In der 29. Sitzung am 21. Juni 2017 überwies der Landtag den Antrag der Fraktion AfD in der Drs. 7/1485 mit dem Titel „Kostenfreie Mittagskost für Kindergarten- und Schulkinder“ zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Arbeit, Soziales und Integration und den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Der Antrag hatte die Zielstellung, die Landesregierung aufzufordern, Kindern in Kindertagesstätten und Schülern bis zur Klassenstufe 4 kostenlose, qualitativ hochwertige warme Mahlzeiten zur Verfügung zu stellen. Außerdem sollte ein Pauschalbetrag zur Sicherstellung der kostenlosen Mahlzeit in Höhe von 4 bis 6 € pro verpflegtem Kind gewährt werden.
In der 14. Sitzung am 11. August 2017 verständigte sich der Ausschuss zum Verfahren und kam überein, die Beratung in der Novembersitzung vorzusehen.
Nachdem die Beratung dann erstmals für die Dezembersitzung geplant war, wurde sie noch einmal verschoben und fand in der 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 12. Januar 2018 statt. Zu dieser Sitzung lag ein Beschlussvorschlag der Kenia-Koalition vor. Die antragstellende Fraktion der AfD stellte bereits in dieser Sitzung fest, dass man mit dem eigenen Antrag beabsichtige, eine kostenfreie Mittagskost für Kindergarten- und Schulkinder zur Verfügung zu stellen und der Beschlussvorschlag der KeniaKoalition somit der eigentlichen Intention des Antrages widerspreche.
Der Ausschuss erarbeitete dennoch in dieser Sitzung mit 6 : 2 : 2 Stimmen auf Grundlage des Beschlussvorschlags der Koalition eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse.
In der 22. Sitzung am 12. Februar 2018 des Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration beantragte der Vorsitzende, das Thema in der darauffolgenden Sitzung als öffentlichen Tagesordnungspunkt zu behandeln. Mit Hinweis auf die lediglich mitberatende Funktion des Ausschusses sprachen sich die Koalitionsfraktionen dagegen aus, den Antrag in öffentlicher Sitzung zu behandeln, und empfahlen, lediglich eine vorläufige Beschlussempfehlung zu beraten. Der Ausschuss lehnte den Antrag auf Öffentlichkeit bei 2 : 5 : 2 Stimmen ab.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beschäftigte sich in der 21. Sitzung am 21. März 2018 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschuss für Bildung und Kultur. Zu dieser Sitzung lag dem Ausschuss darüber hinaus ein Vorschlag der Koalitionsfraktionen zur Ergänzung der Beschlussempfehlung vor.
Der Ausschuss stimmte dem Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Ergänzung der vorliegenden Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit 7 : 3 : 2 Stimmen zu. Die in dieser Sitzung von der Fraktion der AfD beantragte Ergänzung zur Beschlussempfehlung wurde hingegen bei 3 : 7 : 2 Stimmen abgelehnt. Der Ausschuss erarbeitete damit mit 7 : 3 : 2 Stimmen eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration führte die angestrebte Beratung in der 23. Sitzung am 4. April 2018 durch und erarbeitete eine Beschlussempfehlung an den federführenden
Ausschuss für Bildung und Kultur. Diese Beschlussempfehlung stimmte mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überein und wurde mit 6 : 3 : 2 Stimmen beschlossen.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur befasste sich abschließend mit dem Antrag in der 23. Sitzung am 4. Mai 2018. Er folgte dabei den Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse und verabschiedete mit 7 : 3 : 2 Stimmen eine Beschlussempfehlung an den Landtag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Bildung und Kultur bittet Sie daher um Zustimmung zu der Ihnen in der Drs. 7/2834 vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.