Monika Hohmann
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Danke. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/4774 in der 79. Sitzung am 30. August 2019 zur Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen.
Die Fraktion DIE LINKE fordert mit ihrem Antrag die Landesregierung auf, eine Kommission aus Vertretern der Kirchen, der Landesregierung und der Landtagsfraktionen einzurichten. Die Kommission soll die Modalitäten zur Umsetzung des Verfassungsauftrags aus Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 138 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung aushandeln.
Sie soll insbesondere den Umfang des im Rahmen der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts im Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts enteigneten Kirchenbesitzes und der seither geleisteten Entschädigungen evaluieren und einen Vorschlag zur Ablösung der Staatskirchenleistungen erarbeiten. Das Verhandlungsergebnis der Kommission soll dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Staatskirchenverträge sollen entsprechend novelliert werden.
Die antragstellende Fraktion ist der Meinung, dass der Verfassungsauftrag aus dem Jahr 1919 jetzt umgesetzt werden sollte, da sich mit der einhergehenden Dynamisierung der Staatskirchenleistungen für den Landeshaushalt auch eine in der Zukunft kaum planbare finanzielle Belastung ergebe.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Bildung und Kultur hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der 42. Sitzung am 6. Dezember 2019 erstmalig auf die Tagesordnung genommen, um sich zum weiteren Verfahren zu verständigen. Im Rahmen dieser Verständigung wurde vonseiten der Koalitionsfraktionen vorgeschlagen, den Antrag im dritten oder vierten Quartal 2020 inhaltlich zu behandeln. Die Fraktion DIE LINKE machte deutlich, dass dieser Vorschlag darauf hinausliefe, dass der Antrag in dieser Legislaturperiode nicht mehr abschließend behandelt werden würde. Im Ergebnis stellte der Ausschuss für Bildung und Kultur in Aussicht, das Thema möglicherweise auch vor dem dritten oder vierten Quartal zu beraten.
Die im Ausschuss für Bildung und Kultur vertretenen fachpolitischen Sprecher der Fraktionen verständigten sich am Rande der Landtagssitzung am 9. Juli 2020 darauf, über den vorgenannten Antrag in der 51. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 28. August 2020 zu bera
ten und gegebenenfalls eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten.
Zu Beginn der 51. Ausschusssitzung beantragten die Koalitionsfraktionen, das Thema von der Tagesordnung abzusetzen, da innerhalb der Koalition noch Abstimmungsbedarf bestehe. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag überwies den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drs. 7/591 - Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt - in der 13. Sitzung am 23. November 2016 zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Bildung und Kultur.
Mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte die Fraktion DIE LINKE angesichts der Probleme bei der Gewinnung von Lehrkräften zur Sicherung der Unterrichtsversorgung die schulrechtlichen Spielräume zur Einstellung von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen in den Schuldienst des Landes und in den Dienst an Schulen in freier Trägerschaft zu erweitern.
Darüber hinaus sollte der Verwaltungsaufwand für die Genehmigung des Lehrkräfteeinsatzes in Schulen in freier Trägerschaft aufseiten der Schulen und aufseiten der Genehmigungsbehörde deutlich reduziert und in diesem Zusammenhang unter anderem die Genehmigungsvoraussetzungen für die Einstellung neuer Lehrkräfte eindeutiger geregelt werden.
Gleichzeitig sollten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass grundsätzlich alle Quer-
und Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst absolvieren und somit eine vollwertige Qualifikation als Lehrkraft erwerben können.
Die erste Beratung hierzu fand in der 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 9. Juni 2017 statt. Diese Beratung wurde so weit geschoben, da von der Landesregierung eine Schulgesetznovelle angekündigt worden war, zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht vorlag.
Der Ausschuss verständigte sich daher in dieser Sitzung darauf, den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst um eine Synopse zu bitten und den Gesetzentwurf bei Vorliegen des Entwurfs der Landesregierung im November 2017 erneut zu behandeln.
In der 17. Sitzung am 10. November 2017 fand dann die erste Beratung beider heute auf der Tagesordnung stehender Gesetzentwürfe statt. Der Ausschuss verständigte sich in dieser Sitzung ausführlich zum Verfahren und zur geplanten Anhörung sowie zum Kreis der Anzuhörenden.
In der 18. Sitzung am 8. Dezember 2017 fand die geplante öffentliche Anhörung zu beiden vorliegenden Gesetzentwürfen statt. Auf die Inhalte der Anhörung möchte ich an dieser Stelle nicht einzeln eingehen, da die Stellungnahmen und Protokolle öffentlich zugänglich sind.
Im nichtöffentlichen Teil der vorgenannten Sitzung verständigte sich der Ausschuss darauf, die weitere Beratung im Ausschuss in einzelne Abschnitte zu unterteilen und in der nächsten Sitzung mit dem Abschnitt „Freie Schulen“ zu beginnen.
Am 12. Januar 2018 fand daraufhin die nächste Beratung im Ausschuss für Bildung und Kultur statt, und man verständigte sich zu den Problemen und Regelungen bei den freien Schulen.
Bei der Beratung beider Gesetzentwürfe in der 20. Sitzung am 16. Februar 2018 kamen vordringlich die Themenkomplexe Grundschulverbünde sowie Seiten- und Quereinsteiger zur Sprache.
Am 23. März 2018 beschäftigte sich der Ausschuss in der 21. Sitzung mit dem Schwerpunkt „Förderschulen“. Zum Abschluss dieser Beratung kam der Ausschuss überein, mit Blick auf die Zeitschiene der Beratung des Gesetzentwurfes der Landesregierung am 27. April 2018 eine zusätzliche Sitzung durchzuführen und eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse zu erarbeiten. Herr Spiegelberg wird in seiner Berichterstattung zum Tagesordnungspunkt 14 b) darauf näher eingehen.
Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE beschäftigte sich der Ausschuss abschließend in der 22. Sitzung am 27. April 2018. Da der Entwurf der Fraktion DIE LINKE lediglich in den Aus
schuss für Bildung und Kultur überwiesen wurde, konnte über diesen direkt abgestimmt werden. Dabei zog die antragstellende Fraktion mündlich § 1 Nr. 2 ihres Gesetzentwurfes zurück.
Als Abstimmungsgrundlage diente die als Vorlage 1 verteilte Synopse des GBD mit der eben erwähnten mündlich vorgetragenen Änderung. Zu einer Einzelabstimmung der Regelungen kam es nicht, da der Gesetzentwurf in Gänze mit 10 : 2 : 0 Stimmen abgelehnt wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Bildung und Kultur bittet damit mehrheitlich um Zustimmung zu der Ihnen in der Drs. 7/3000 vorliegenden Beschlussempfehlung und damit um Ablehnung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/591. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach Nr. 9 der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden erstattet der Petitionsausschuss dem Landtag jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Der Bericht für den Tätigkeitszeitraum vom 1. Dezember 2014 bis zum 30. November 2015 liegt Ihnen in der Drs. 7/151 vor.
Von dem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag von SachsenAnhalt zu wenden, haben im Berichtszeitraum zahlreiche Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht. Im Berichtszeitraum gingen beim Petitionsausschuss 403 Bürgerbegehren ein. Davon konnten 316 Vorgänge als Petition registriert und bearbeitet werden. 74 wurden als Eingaben im Sinne der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden beantwortet.
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13 Petitionen wurden an den Bundestag oder die Volksvertretung eines anderen zuständigen Bundeslandes weitergeleitet.
Mit ca. 22 % war im Sachgebiet Inneres der höchste Eingang von Petitionen zu verzeichnen, gefolgt von dem Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit ca. 15 %. Der geringste Eingang war im Sachgebiet Landtag mit 0,3 % und im Sachgebiet Wissenschaft mit 0,9 % zu verzeichnen. Einzelheiten können Sie dem Anhang A zum Tätigkeitsbericht entnehmen.
Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit der Einreichung von Sammelpetitionen. Dabei handelt es sich um Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen. 16 Sammelpetitionen mit Unterschriften von insgesamt 14 254 Bürgerinnen und Bürgern gingen im Berichtszeitraum ein.
Als Beispiele seien hier die Themen Überdüngung mit Gülle, grundgesetzliche Alimentationspflicht, Preiserhöhung durch Wechsel des Trinkwasserversorgers und Verhinderung der Schließung des Instituts für Psychologie an der Martin-LutherUniversität Halle-Wittenberg genannt. 16 Sammelpetitionen wurden abschließend behandelt.
Einige der eingegangenen Petitionen wurden als Mehrfachpetitionen, also Eingaben mit demselben Anliegen, die individuell abgefasst sind, behandelt. So wurden drei Mehrfachpetitionen mit insgesamt sechs Zuschriften registriert. Zwei Mehrfachpetitionen wurden abschließend behandelt.
Eine Massenpetition - dies sind Eingaben mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt - zum Thema „Ausnahmeregelung für Jagdhunde im Hundegesetz“ ging im Berichtszeitraum ein und wurde auch abschließend behandelt.
In 17 Sitzungen beriet der Petitionsausschuss über 388 Petitionen, über 323 davon abschließend. Hierbei ist wiederum das Sachgebiet Inneres und Medien mit ca. 21 % der abschließend behandelten Petitionen führend.
9,3 % der abschließend behandelten Petitionen - das sind ca. 30 - konnten als positiv erledigt angesehen werden, sei es, dass behördliches Handeln korrigiert wurde oder dass ein Kompromiss im Sinne der Petenten gefunden wurde. 4,6 % der abschließend behandelten Petitionen wurden zumindest teilpositiv erledigt.
In der überwiegenden Zahl der Fälle war das Verwaltungshandeln der Behörden nicht zu beanstanden oder ein Tätigwerden im Sinne der Petenten nicht möglich. Dies spricht für die überwiegend gute Qualität der Arbeit der Verwaltungsbehörden.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich für die kompetente Unterstützung des Petitionsausschusses durch die Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und der Landtagsverwaltung bedanken. Durch ihre Hilfe
konnte jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend behandelt und beantwortet werden.
Wie sehr der Ausschuss um die Anliegen der Petenten bemüht war, zeigt sich auch darin, dass viele Petitionen mehrfach behandelt wurden, um eine Lösung im Sinne der Petenten zu finden. Auch trugen durchgeführte Ortstermine und Anhörungen dazu bei, Missverständnisse zwischen Bürgern und Verwaltung auszuräumen, akzeptable Lösungen zu finden oder Bürgern die Entscheidung der Verwaltung näher zu bringen.
Als Beispiel für eine Vermittlungstätigkeit des Petitionsausschusses verweise ich hier auf eine Petition aus dem Bereich Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr. Bürgerinnen und Bürger wandten sich gegen eine beabsichtigte Vollsperrung der B 181 im Jahr 2015 für ca. neun Monate wegen Ausbaumaßnahmen.
Da die Straße in den vergangenen Jahren schon einmal für drei Monate voll für den Durchgangsverkehr gesperrt worden sei, sei dies für kleinere Betriebe, die direkt an der B 181 ansässig seien, existenzgefährdend. Eine halbseitige Sperrung mit Ampelregelung sei für sie jedoch akzeptabel.
Die Landesregierung berichtete dazu, dass eine halbseitige Sperrung unter anderem aus Gründen der Sicherheit, der Qualität und gegebenenfalls der Belästigung der Anwohner durch Stau während der Bauzeit nicht erfolgen könne.
Um sich selbst ein Bild von der Situation vor Ort zu machen, beschloss der Ausschuss, einen VorOrt-Termin durchzuführen. Im Ergebnis dessen musste er zur Kenntnis nehmen, dass eine Vollsperrung unumgänglich ist.
Der Ausschuss bat daraufhin die Landesregierung, alle möglichen Maßnahmen zu prüfen und zu veranlassen, die zu einer schnelleren Fertigstellung der Baumaßnahme führen würden. Dabei unterbreitete er konkrete Vorschläge. Die Landesregierung sagte eine Prüfung zu. Zwischenzeitlich berichtete sie, dass sie nur einem Teil der Vorschläge des Ausschusses entsprechen könne. Der Ausschuss lässt sich laufend von der Landesregierung zum Fortgang des Verfahrens berichten.
Ein weiteres Beispiel für die Vermittlungstätigkeit des Ausschusses ist der Erhalt einer Bahnverbindung, hier konkret der Wipperliese. Mit einer Sammelpetition setzten sich 902 Bürgerinnen und Bürger für den Erhalt der Wipperliese ein. Um eine Klärung herbeizuführen und sich ein eigenes Bild von der Lage vor Ort zu machen, lud der Ausschuss die vor Ort Verantwortlichen zu einem Gespräch in den Landtag ein. Das Gespräch fand im Rahmen einer Sitzung statt.
Im Ergebnis der Verhandlungen wurde vereinbart, dass zunächst für ein Jahr ein Gelegenheitsver
kehr auf der in Rede stehenden Strecke eingerichtet wird. Dieser sollte zeitnah nach Einstellung des Regelbetriebes aufgenommen werden. Parallel dazu sollte der Landkreis mit Unterstützung der Nasa und der Landesregierung ein touristisches Konzept für den Landkreis erarbeiten, mit dem Ziel, die Wipperliese touristisch zu fördern und damit den Erhalt zu sichern. Dies ist erfolgt. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Weitere Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss im vergangenen Berichtszeitraum befasste, können Sie den Seiten 9 ff. des Berichtes entnehmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.