Ralf Geisthardt
Sitzungen
Letzte Beiträge
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Nach einer Verfassungsdebatte bitte ich Sie, wieder in die Niederungen der normalen Politik zurückzukommen.
Den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Drs. 7/1121 hat der Landtag in der 23. Sitzung am 5. April dieses Jahres nebst einem von der Fraktion der AfD in der Drs. 7/1208 vorgelegten Änderungsantrag zur Beschlussfassung an unseren Ausschuss überwiesen. Zu diesem Änderungsantrag werde ich noch ausführen, aber zunächst zu den Inhalten des Gesetzentwurfes.
Der erste Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfes ist in Artikel 1 die Umbenennung von Hörfunkprogrammen des Deutschlandradios.
In Artikel 2 wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum ZDF-Staatsvertrag auch für
die verfassungskonforme Besetzung des Hörfunkrates und des Verwaltungsrates in den Regelungen des Deutschlandradio-Staatsvertrages umgesetzt.
In Artikel 3 ist eine Regelung zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag enthalten. Dabei geht es in erster Linie um eine Stabilisierung des Beitrages bei gleichzeitiger Absicherung der Mittel für den anstehenden Reformbedarf.
Wenn allerdings - das darf ich an dieser Stelle anmerken - heute aus manchen Anstalten die Vorstellung geäußert wird, dass Reformen abgelehnt werden, aber mehr Geld gefordert wird, dann sage ich nur: Achtung, wir sollten an dieser Stelle sehr vorsichtig sein. Reformen sind gerade in diesem Bereich sehr notwendig.
Meine Damen und Herren! Die Inhalte des Gesetzentwurfes kennen Sie aus der ersten Lesung. Sie wurden bei uns ausführlich behandelt und die Fraktionen haben im April auf die für sie besonders wichtigen Punkte Bezug genommen. Deswegen sage ich in dieser Situation: Wir wollen auf die Tagesordnung, die noch sehr lang ist, Bezug nehmen und es deswegen kurz halten.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten hat sich in der 10. Sitzung am 28. April 2017 mit diesem Gesetzentwurf befasst. Als Beratungsgrundlage diente die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Ich möchte mich beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dafür bedanken; denn zwischen der Überweisung an den Ausschuss und der Beschlussfassung im Ausschuss hatten wir nur drei Wochen Zeit. Dies ist für dieses eminent wichtige Gesetz eine sehr kurze Zeitspanne. Deswegen ist es sehr wichtig gewesen, dass uns der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst an dieser Stelle zur Seite gestanden hat.
Der Ausschuss hat es in der ersten Beratung geschafft, eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten.
Im Rahmen dieser Beratung hat die Fraktion der AfD vorgetragen, dass der Änderungsantrag in der Drs. 7/1208 zurückgenommen werde, weswegen er dort nicht behandelt worden ist. Das ist einvernehmlich so besprochen worden.
Im Ergebnis dieser Beratung empfiehlt der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien dem Landtag mit 8 : 3 : 0 Stimmen die Annahme des Entwurfs eines Gesetzes zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der vorliegenden Fassung. Die Beschlussempfehlung ist Ihnen in der Drs. 7/1329 zugegangen.
Ich bitte um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. Da keine Debatte vereinbart worden
ist, können wir darüber direkt abstimmen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erspare es mir, diesen etwas sperrigen Titel, den der Präsident gerade vorgetragen hat, noch einmal vorzutragen. Der Vorschlag ist dem Landtag im Rahmen der Landtagsinformationsvereinbarung durch die Landesregierung zugegangen. In der 7. Sitzung am 27. Januar 2017 hat sich Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien damit beschäftigt und ihn als kritisch hinsichtlich der Einhaltung von Subsidiaritätsprinzipien angesehen.
Grundlage der Beratung war die durch die Informations- und Kontaktstelle in Brüssel vorgelegte Stellungnahme im Rahmen der monatlichen Berichte an den Ausschuss. Dazu darf ich sagen: Wir sind sehr froh, dass wir diese Kontaktstelle in Brüssel durchgesetzt haben; denn damit ist für uns als Ausschuss eine erheblich bessere Information über die Dinge, die in Brüssel und in Straßburg vor sich gehen, möglich.
Schwerpunkt des oben genannten Richtlinienentwurfes ist eine Neuregelung des Notifizierungsverfahrens der Dienstleistungsrichtlinie. Auch hierzu darf ich daran erinnern, dass die Dienstleistungsrichtlinie sehr umstritten war und dass es eine ganze Reihe von sehr wichtigen Beratungen auch bei uns dazu gegeben hat. Wir haben in einigen Bereichen Dinge, die die EU-Kommission hat vorschlagen wollen, auch in einer guten Zusammenarbeit mit anderen Parlamenten ablehnen und eine vernünftige Subsidiarität sicherstellen können.
Mit der Neuregelung soll verhindert werden, dass die Mitgliedstaaten Regelungen erlassen, die der
Dienstleistungsrichtlinie zuwiderlaufen. Das ist an sich gar nicht schlimm, aber so soll die Europäische Kommission künftig gemäß Artikel 7 der Richtlinie per Beschluss die Unvereinbarkeit des Maßnahmenentwurfes mit der Richtlinie 2006/123/EG feststellen sowie dem betreffenden Mitgliedstaat aufgeben können, vom Erlass der Maßnahme Abstand zu nehmen oder die Maßnahme, sofern sie unter Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 3 oder Artikel 6 Abs. 2 schon erlassen worden ist, wieder aufzuheben.
Meine Damen und Herren! Das ist ein wesentlicher Unterschied zum bisherigen Notifizierungsverfahren, in dem das Inkrafttreten mitgliedstaatlicher Regelungen zwar während des Notifizierungsverfahrens gehemmt war, die Kommission aber letztendlich den Erlass der Regelung durch den Mitgliedstaat nicht verhindern konnte, sondern darauf verwiesen war, nach Inkraftsetzung der Regelung den Europäischen Gerichtshof wegen einer behaupteten Vertragsverletzung des Mitgliedstaates anzurufen. Ich nenne das eine Umkehrung der Beweislast.
Die vorgeschlagene Richtlinie ist außerdem aufgrund des ohne ausreichende Rechtsgrundlage normierten Vetorechts der Europäischen Kommission im Notifizierungsverfahren gar nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar. Die angegebene Rechtsgrundlage der Kommission in Artikel 53 Abs. 1, Artikel 62 und Artikel 114 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist nicht geeignet zur Legitimierung der beabsichtigten Einführung eines sogenannten Untersagungsbeschlusses, weil diese zitierten Vorschriften lediglich zur Koordinierung oder zur Angleichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften ermächtigen.
Diese geplante Änderung, die sehr versteckt gewesen ist, nimmt jedoch einen wesensverändernden Eingriff in das vertraglich geordnete Gefüge der europäischen Institutionen untereinander und in die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Union und Mitgliedstaaten vor.
Meine Damen und Herren! Wir haben darüber beraten und haben festgestellt, dass gegen den Richtlinienvorschlag sowohl aus den Gründen, die ich schon angeführt habe, als auch aus den in der Begründung der Beschlussempfehlung aufgeführten Gründen Subsidiaritätsbedenken angemeldet werden.
Wir alle wissen, dass Europa gegenwärtig sehr kritisch gesehen wird, dass die Kommission aber unbeschadet dessen offensichtlich ihre Linie weiterfährt. Wir bemerken, dass der Frust über bestimmte Dinge, die in der Europäischen Union geregelt werden, nicht kleiner wird. Wir müssen dagegen angehen. Es ist dafür notwendig, dass die Europäische Kommission auch auf Dinge ver
zichtet, die zu einer weiteren Ablehnung von europäischen Vorschriften führen.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung soll daher mit der Beschlussempfehlung aufgefordert werden, bei den Beratungen im Bundesrat auf die Abgabe einer begründeten Stellungnahme nach Artikel 6 Nr. 2 des Protokolls über die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit hinzuwirken. Wie wichtig der Ausschuss das genommen hat, zeigt sich daran, dass der Ausschuss mit 11 : 0 : 0 Stimmen, also einstimmig, die Feststellung des Subsidiaritätsbedenkens festgestellt hat. Daher bitte ich Sie im Auftrag des Ausschusses um die Zustimmung zu der Beschlussempfehlung, damit die Landesregierung im Bundesrat eine Handlungskompetenz von uns bekommt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie schon der Herr Präsident ausgeführt hat, ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „TTIP- und CETA-Leaks ermöglichen öffentliche Auseinandersetzung mit transatlantischen Geheimabkommen“ in der Drs. 7/55 in der 4. Sitzung am 1. Juni 2016 vom Landtag in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen worden.
Schwerpunkt dieses Antrages ist die Würdigung der durch die Offenlegung möglichen Auseinandersetzung mit den bisher geheim verhandelten transatlantischen Abkommen TTIP und CETA. Außerdem sollte die Landesregierung aufgefordert werden, beide Abkommen im Bundesrat abzulehnen und die öffentliche Information sicherzustellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hat in der 3. Sitzung am 23. September 2016 eine Beratung zu diesem Antrag durchgeführt. Dazu lagen sowohl eine Beschlussempfehlung der Fraktion DIE LINKE als auch ein Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen vor. In dieser Beratung fand der Beschlussvorschlag der Fraktion DIE LINKE keine Mehrheit.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien empfiehlt auf der Grund
lage des Beschlussvorschlages der Koalitionsfraktionen dem Landtag mit einem Abstimmungsergebnis von 7 : 0 : 5 die Annahme des Antrages in der Fassung der Ihnen in der Drs. 7/407 vorliegenden Beschlussempfehlung.
Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass zu Beginn in den Punkten 1 und 2 dieser Beschlussempfehlung die Formulierung „der Ausschuss“ bzw. „der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien im Landtag von Sachsen-Anhalt“ durch die Formulierung „der Landtag“ ersetzt werden soll, da der Beschluss die Meinung des Landtages widerspiegelt.
Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung mit der gerade von mir erwähnten Änderung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.