Michael Schneider
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Im angefragten Zeitraum ist ein Mitarbeiter versetzt worden, und zwar an ein Finanzamt, weil da ein Sachgebietsleiter gebraucht wurde.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel wie folgt:
Zu Frage 1: Wie richtig dargelegt, wurde die Landesregierung der 3. Wahlperiode aufgefordert, dem Landtag halbjährlich über den Stand der Verwaltungsmodernisierung Bericht zu erstatten. Berichtsstichtag war folglich der 30.06. bzw. der 31.12. eines Jahres. Die letzte Sitzung des Landtags der 3. Wahlperiode fand am 3. und 4. Juni 2004, also vor Ablauf des Berichtszeitraums statt. Zu diesem Zeitpunkt war folglich noch nichts zu berichten und nach der konstituierenden Sitzung des Landtags der 4. Wahlperiode am 8. Juli 2004 war die Landesregierung an das Berichtsersuchen aus der 3. Wahlperiode wegen des Grundsatzes der Diskontinuität nicht mehr gebunden.
Zu Frage 2: Vorausschicken, sehr geehrter Herr Kuschel, möchte ich, dass ein Bericht an sich gar keine Wirksamkeit entfaltet, sondern lediglich die Maßnahmen, über die berichtet wird. Dazu werden wir heute unter TOP 9 im Rahmen eines Sofortbe
richts zum Antrag der Fraktion der SPD zu den Grundlagen und Auswirkungen der Behördenstrukturreform der Landesregierung Aussagen treffen. Die Modernisierung der Verwaltung ist grundsätzlich eine originäre Aufgabe der Landesregierung und nicht der gesetzgebenden Gewalt. Aber natürlich berichtet die Landesregierung gern dem hohen Haus über die Fortschritte, die hier erzielt werden. Ein Berichtsersuchen des Landtags sollte dabei neben dem eigenen Informationsbedürfnis und dem Erkenntnisgewinn auch den damit verbundenen Zeitaufwand für die Landesregierung berücksichtigen. Die Landesregierung würde es deshalb begrüßen, wenn ein mögliches Berichtsersuchen des Landtags sich auf ein Intervall von einem Jahr erstrecken würde, wie dies ja auch bei der Berichtspflicht zum Thüringer Haushaltsstrukturgesetz - Drucksache 4/681 - der Fall ist.
Zu Frage 3: Die Landesregierung hat zu Beginn der neuen Wahlperiode bekanntlich eine umfassende Behördenstrukturreform sowie die konsequente Fortführung der Verwaltungsmodernisierung in Thüringen angekündigt. Das Berichtsersuchen des Landtags aus der 3. Wahlperiode ist für die neue Landesregierung, wie bereits dargelegt, nicht bindend. Insofern haben wir zunächst das Hauptaugenmerk auf die Vorbereitung der Maßnahme der Vorbereitung der Verwaltungsreform gelegt. Die Landesregierung würde jedoch selbstverständlich, wie schon gesagt, einem Berichtsersuchen des Landtags nachkommen.
Herr Abgeordneter, jetzt fällt es mir aufgrund biologischer Abwesenheit relativ schwer, über die 3. Wahlperiode etwas zu sagen. Wenn wir am 23. Dezember im letzten Jahr berichtet haben, dann heißt das, dass wir 7 Tage vor dem Termin waren, und zeigt mir nur, dass die Landesregierung alles daran gesetzt hat, vor Ablauf dieses halben Jahres zu berichten. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der nächste Bericht am 30.06. fällig gewesen wäre und da war die letzte Sitzung des Landtags bereits beendet und ein neuer Landtag gewählt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten wie folgt:
Zu Frage 1: Die Verhandlungen werden intensiv vorangetrieben. Es ist im Interesse beider Seiten, so schnell wie möglich die Verhandlungen abzuschließen.
Zu Frage 2: Es nicht möglich, Details aus noch laufenden Verhandlungen bekannt zu geben.
Zu Frage 3: Insgesamt hat die erste Thüringer Spielbankgesellschaft mbH & Co. KG zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten aus dem Mietvertrag Mittel in Höhe von 364.362,83 , Finanzierung erfolgte aus Gesellschaftsmitteln.
Zu Frage 4: Im Haushaltsplan 2005 wurden bekanntlich Einnahmen aus der Spielbankabgabe und den weiteren Leistungen in Höhe von insgesamt 920.100 , dem
Thüringer Spielbankengesetz für die Thüringer Ehrenamtsstiftung und die Spielbankgemeinde, in dem Fall die Stadt Erfurt, vorgesehen.
Der Freistaat Thüringen ist Gesellschafter der ersten Spielbank GmbH...
Das war das Kommanditkapital von, ich denke, 200.000 * " 200.000 oder 250.000 % Jahr gut 150.000
Es ist nicht üblich, Details aus laufenden Verhandlungen bekannt zu geben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Als Eigentümer/in ist das Land Thüringen im Grundbuch eingetragen.
Zu Frage 2: Eine kurzfristige Veräußerung ist derzeit nicht absehbar. Seit Anfang 2004 wurde mit 41 Interessenten Kontakt aufgenommen und auch entsprechende Verkaufsgespräche geführt. Die Schlossanlage wird in regelmäßigen Abständen bundesweit ausgeschrieben. Daneben wird auf den Internetseiten des Thüringer Finanzministeriums und des Thüringischen Landesamts für Denkmalpflege auf den Verkauf der Schlossanlage hingewiesen. Weiterhin sind Immobilienmakler eingeschaltet und die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen in die Vermarktung mit einbezogen.
Zu Frage 3: Bei der Schlossanlage handelt es sich um 15 denkmalgeschützte Gebäude, die seit mehreren Jahren leer stehen und einer grundhaften Sanierung bedürfen. Zur Erhaltung der Bausubstanz werden die erforderlichen Notsicherungen durchgeführt. Maßnahmen zur Trockenlegung des Saalgebäudes und zur Sicherung des Uhrenturms auf dem Marstallgelände wurden auch eingeleitet.
Zu Frage 4: Die Schlossanlage wird für landeseigene Zwecke nicht benötigt. Nutzungskonzeptionen können deshalb nur durch potenzielle Erwerber bestimmt werden.
Wir haben damals nicht ausgeführt, dass er kurz bevorsteht, sondern wir haben gesagt, wir verhandeln sehr konkret mit zwei Interessenten. Wie in Immobiliendingen nicht ganz unüblich, der potenzielle Erwerber, der in der damals heißen Auswahl war, wollte nur einen symbolischen Kaufpreis bezahlen und erwartete eine Förderung, die wir von der Höhe her nicht leisten konnten.
Herr Abgeordneter, die Frage ist insofern schwer zu beantworten, weil ich die von Ihnen angesprochene Vorbildfunktion, die das Land bei Denkmälern hat, nicht konkret genug kenne, um darauf Einblick zu nehmen. Fakt ist allerdings eines, dass wir hier ein Objekt vor uns haben, was einen gewaltigen Sanierungsstau hat, der derzeit, da wir, wie ich gesagt habe, die Immobilie für den Landesbetrieb nicht benötigen, so nicht erbringen können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, im Dezember haben wir das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen, besser bekannt unter Ausführungsgesetz zu Hartz IV, relativ ausführlich diskutiert. Offensichtlich sollten wir trotzdem noch mal einige Grundlagen wiederholen, damit sie vergegenwärtigt sind.
Herr Abgeordneter Wehner, Sie haben das "Experimentalgesetzgebung" genannt. Ich nenne es Neuland, was wir hier betreten, denn die finanziellen Auswirkungen 2005 beruhen ausschließlich auf Schätzgrößen. Den Kommunen wird nach § 46 Abs. 5 SGB II eine Gesamtentlastung von 2,5 Mrd. & desweit gesetzlich zugesichert. Diese Entlastung ist auch garantiert. Nur, zum jetzigen Zeitpunkt kann auf der Basis von vorläufigen Zahlen gearbeitet werden. Das heißt, die Landesregierung hat im Ausführungsgesetz entsprechend dem Finanzierungstableau des Vermittlungsausschusses zunächst 20 Mio. vorgeschlagen. Diese werden im Übrigen quartalsweise im Voraus, das heißt zum 15. des ersten Monats eines Quartals, an die Kommunen ausgezahlt. Die Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen, die SoBEZ, werden bekanntermaßen am 15. des letzten Monats eines Quartals ausgezahlt. Um hier für die Kommunen diese Vorfinanzierungslast zu reduzieren, hat die Thüringer Landesregierung einen Antrag im Bundesrat gestellt, einen erfolgreichen Antrag im Bundesrat gestellt, dass eine monatliche Auszahlung ermöglicht wird. Dieser liegt jetzt im Bundestag zur Entscheidung vor. Wir hoffen, dass ihm da gefolgt wird.
Tatsache ist auch, dass sich auch das Bundesministerium nur auf Schätzgrößen beruft. Ich komme später noch darauf. Das zeigt unter anderem auch die Tatsache, dass die Entlastung des Landes nur als Saldo aus Einsparungen beim Wohngeld und bei den Eingliederungsleistungen angegeben werden konnte. Das führt letztlich dazu, dass sicherlich je nach Interessenlage im Moment mit vollkommen unterschiedlichen Zahlen gehandelt wird. Es sind das wurde eben angesprochen - zwei Überprüfungstermine nach SGB II vorgesehen - Revisionstermine. Dann soll an Ist-Daten überprüft werden, ob den Kommunen tatsächlich eine gesamte Entlastung von 2,5 Mrd. & ' " , " tung nicht vorliegt, wird nachgebessert. Das heißt, der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft wird ent
sprechend angepasst. Die CDU-Fraktion - auch das wurde erwähnt - hat Ende 2004 den Änderungsantrag gestellt zum Ausführungsgesetz, nach dem die Höhe der Landeszuweisung auf der Basis von IstDaten jeweils zum 1. November des Jahres überprüft und auch angepasst wird. Die Anpassung wird dann nach oben oder nach unten erfolgen, aber sie wird auf gar keinen Fall als Einbahnstraße zulasten des Landeshaushalts erfolgen. Die Kommunen erhalten die ihnen zugesicherten Einsparungen des Landes beim Wohngeld.
Mit dem Gesetz ist aus unserer Sicht alles veranlasst, um sicherzustellen, dass die Landesregierung zu ihrem Wort stehen kann und sie wird sowieso zu ihrem Wort stehen. Zum jetzigen Zeitpunkt - ich wiederhole das - kann aber nur mit Schätzgrößen operiert werden. Und das führt zu ganz erheblichen Verunsicherungen, die in der Diskussion nicht hilfreich sind, vorausgesetzt, man will hier nicht ganz bewusst verunsichern, um aus Sorgen Angst zu machen, um dann anderweitige politische Ziele damit zu verfolgen.
Darf ich bitte ein Beispiel nennen, auf welchen unsicheren Pfad sich alle begeben im Bereich des SGB II? Im Rahmen der Kosten für Unterkunft schätzten die Kommunen selbst im Übrigen Mitte 2004 eine Jahresbelastung von 444 Mio. , des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft für den Monat Januar hätten die Kommunen anteilig rund 11 Mio. "& -nen, 29,1 Prozent. Tatsächlich abgerufen wurden 6,57 Mio. ' > nun auch, dass sich die Zahl im Jahresverlauf noch ändern wird und sehr wahrscheinlich zum heutigen Tag noch nicht geeignet ist, um ein Jahres-Ist-Ergebnis darauf hochzurechnen. Sie ist aber ein Indikator dafür, dass auch Fehleinschätzungen selbst bei den Sachverständigen vor Ort vorliegen. Es gilt, erst einmal abzuwarten, was an Kosten tatsächlich auf die Kommunen zukommt, welche gesicherten Erkenntnisse letztlich vorliegen.
Wenn Sie mir erlauben, Frau Präsidentin, es ist jetzt so viel aus dem Brief des Herrn Anzinger aus Berlin zitiert worden, merkwürdigerweise genau die Passagen, die Ihnen ins Konzept passen, deshalb möchte ich jetzt auch die Sätze noch vorlesen, die Ihnen nicht ganz so ins Konzept passen, die aber auch in diesem Brief drinstehen. Zum einen spricht der Kollege Anzinger aus Berlin von Eingliederungsleistungen in Höhe von 52 Mrd. -" $ erklären, dass in Berlin inzwischen Millionen/Milliarden alle völlig durcheinander gehen, aber ich bin sehr froh, dass Sie keinen Antrag auf 52 Mrd. haben.
Punkt 2: Wir haben in der Vordiskussion lange über die SoBEZ diskutiert, ob die brutto oder netto durchgeleitet wurden. Hier war ein Wort, ein Begriff "der
klebrigen Finger" in der Gegend, dass das Land sich hier 28 Mio. & 0 " weise schreibt das Bundesministerium jetzt selber: "Dem Land Thüringen stehen daraus Mittel in Höhe von 148 Mio. zu." Das ist die Netto-SoBEZ. Genau, wie wir gesagt haben, auch vom Bund war zu keinem Zeitpunkt eine Bruttodurchleitung geplant. Wir haben hier an der Stelle dem widerstanden, nachzugeben. Es hätte 28 Mio. 1" " " - %'" nie Teil des Vermittlungsausschusses war.
Punkt 3, Frau Abgeordnete Enders, jetzt lese ich den einen Satz noch nach, den Sie vorhin nicht vorlesen wollten. Sie lasen vor - ich darf zitieren: "Die Länder haben sich im Vermittlungsausschuss lediglich darauf verständigt, ihre Entlastung durch die HartzIV-Reform vollständig an die Kommunen weiterzuleiten. Die Höhe der weiterzuleitenden Entlastung wurde nicht festgelegt und muss sich nunmehr an den tatsächlichen Einsparungen orientieren." Hier schafft es ein Berliner Kollege in einem Satz, das zusammenzubringen, wofür ich jetzt zehn Minuten gebraucht habe, das zu erklären.
Das heißt im Fazit, meine Damen und Herren, für die Kommunen besteht kein finanzielles Risiko. Sie sind nicht die Verlierer, an gar keiner Stelle, Frau Abgeordnete. Die Landesregierung wird selbstverständlich zu ihrem Wort stehen. Etwas anderes ist nie Thema gewesen. Umgangssprachlich möchte ich eines hinzufügen: Bange machen gilt nicht, insbesondere nicht bei Hartz IV, dafür ist das Thema zu ernst. Danke.
Herr Abgeordneter Gerstenberger, ich hatte nicht vor, um diese Uhrzeit noch ein zweites Mal dieses hohe Pult zu betreten, aber wenn Sie einen Bänker mit Zinsen locken, lassen Sie mir keine andere Chance dazu.
Höchsteventuell für den Fall, dass die von Ihnen genannte Zahl richtig wäre, was ich bezweifle, weil es eine Experimentalgesetzgebung ist, reden wir von einer Differenz von 13 Mio. , " kredit kostet
im Moment durchschnittlich 3,25 Prozent. Es käme eine Vorfinanzierungslast von ungefähr einem Quartal auf die Kommunen zu.
Nach überschlägiger Rechnung reden wir an der Stelle von 90.000 +" " & der Betrag, um eine Angst zu schüren, dass die Kommunen zusammenbrechen wegen der Vorfinanzierung einer höchsteventuellen Zinslast. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Abgeordneter, nicht nur für das Finanzministerium, auch namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Für 21 der insgesamt 32 Beteiligungsunternehmen der TIB wurden unmittelbare Bürgschaften des Landes bzw. Rückbürgschaften über die KfW, die Bürgschaftsbank Thüringen sowie über die Thüringer Aufbaubank als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Landesbeteiligung gewährt. Es handelt sich bei 16 Beteiligungsunternehmen um Landesbürgschaften sowie bei acht Beteiligungsunternehmen um Rückbürgschaften, hiervon vier Rückbürgschaften gegenüber der Thüringer Aufbaubank. Für drei Beteiligungsunternehmen wurde daher sowohl eine Landesbürgschaft als auch eine Rückbürgschaft über die TAB gewährt. Von den 21 verbürgten Beteiligungsunternehmen sind sieben von einem Gesamtvollstreckungsverfahren bzw. Insolvenzverfahren betroffen gewesen. Bei diesen fünf Landesbürgschaften wurden fünf Landesbürgschaften und drei Rückbürgschaften gewährt, hiervon eine Rückbürgschaft über die TAB. Von den 21 verbürgten Beteiligungsunternehmen sind weiterhin neun veräußert worden. Bei diesen wurden sieben Landesbürgschaften und drei Rückbürgschaften gewährt, hiervon zwei Rückbürgschaften über die TAB.
Zu Frage 2: Bei neun der 21 verbürgten Beteiligungsunternehmen wurde der Freistaat aus Bürgschaften oder Rückbürgschaften in Anspruch genommen. Hiervon waren sechs insolvente Beteiligungsunternehmen und drei veräußerte Beteiligungsunternehmen betroffen. Bei einem der insolventen Beteiligungsunternehmen wurde das Land sowohl aus
einer Bürgschaft als auch aus einer Rückbürgschaft über die Thüringer Aufbaubank um Erstattung gebeten. Von den daher insgesamt zehn Inanspruchnahmen entfallen auf insolvente Beteiligungsunternehmen fünf Bürgschaften und zwei Rückbürgschaften, davon eine über die Thüringer Aufbaubank. Weiterhin wurde der Freistaat bei den veräußerten Beteiligungsunternehmen aus zwei Bürgschaften und einer Rückbürgschaft der Thüringer Aufbaubank in Anspruch genommen.
Zu Frage 3: Aus den in Anspruch genommenen Bürgschaften und Rückbürgschaften hat der Freistaat Zahlungen von insgesamt 44.599.782,03 geleistet. Hiervon entfallen 1.802.120,63 Rückbürgschaften über die Thüringer Aufbaubank. Es kommen dazu Bürgschaftszahlungen der Aufbaubank von 450.530,16 aus dem eigenen Risiko der Thüringer Aufbaubank, das nicht durch Rückbürgschaften des Landes gesichert war.
Es ist noch mit nicht beglichenen Zahlungsverpflichtungen von rund 35 Mio.
Ja.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Fragen 2 bis 4: Im Zuge des Vermittlungsverfahrens wurden Berechnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesfinanzministeriums über die Be- und Entlastungen aufgrund der Hartz-IV-Reform angestellt. In die Berechnungen sind die Ergebnisse des Bund-Länder-Arbeitskreises "Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe" eingeflossen. Dort liegen aber außer für die Daten zu den Bedarfsgemeinschaften und zur Hilfe zum Lebensunterhalt keine regionalisierten Daten vor. Im Zuge des Vermittlungsverfahrens hat der Bund die Einzelpositionen zur Berechnung nicht aufgeschlüsselt. Insofern ist uns nur der Saldobetrag, wie vom Finanztableau ausgewiesen, bekannt. Der Bund hat im Frühjahr 2004 eine landesweite Datenabfrage über die Länder veranlasst. Hierbei wurden die Landkreise und die kreisfreien Städte gebeten, ihre Be- und Entlastungen anzugeben. Darin haben wir eine Angabe zu den Ein
gliederungsleistungen im Rahmen der Hilfe zur Arbeit abgefragt und die Kommunen in Thüringen würden hier nach eigenen Angaben rund 22 Mio. sparen. Diese Zahlen sind aber Einschätzungen, keine exakten Berechnungen. Dies war von den Kommunen in der Kürze der damals vorgegebenen Zeit auch nicht leistbar. Mehr Klarheit über die konkreten Auswirkungen von Hartz IV wird uns der erste Revisionstermin am 1. März 2005 bringen. Die Landeszuführung von 20 Mio. Berechnungen des Bundes. Sie wird auch Grundlage der Revision sein und ist für dieses Verfahren von Bedeutung.
Auch zukünftig hat das Land übrigens Aufwendungen für Wohngeldberechtigte. Im Jahr 2005 sind dafür 67 Mio. $2 1 3 $ veranschlagt. Es darf nicht der Eindruck entstehen, es gäbe zukünftig für niemanden mehr Wohngeld, denn das wäre falsch.
Die Zahl 20 Mio. $ 20 Mio. !5 1 $ ! Übrigen nicht nur nicht genau 20 Mio. $ dern die Zahl ist ungeschickterweise in Milliarden ausgegeben, so dass sie nach der zweiten Stelle gerundet bei 0,02 ausläuft. Die konkrete Zahl des Bundes war 0,017 und noch irgendetwas und daher haben die dieses Bundestableau übernommen für den Revisionstermin und auf 20 Mio.
Nein.
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter, ich beantworte die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Von den Thüringen im Fonds Aufbauhilfe im Rahmen der Programme zur Verfügung stehenden Mitteln einschließlich der so genannten freien Spitze wurden bisher Mittel in Höhe von insgesamt 24.313.260
Zu Fragen 2 und 3: Die Bewilligungen bereits vorliegender Anträge können im Rahmen der im Wirtschaftsplan des Fonds Aufbauhilfe zur Bewirtschaftung übertragenen Mittel erfolgen. Antragschluss hierfür war bereits im Mai 2003. In Abhängigkeit vom gegebenen Bedarf wurden innerhalb der Thüringen übertragenen Haushaltsstellen des Wirtschaftsplans des Fonds Aufbauhilfe gemäß Haushaltsvermerk im Wirtschaftsplan Umschichtungen bereits beantragt und bestätigt. Damit wurden alle in einzelnen Programmen nicht benötigten Mittel bereits in andere Programme umgeschichtet. Bei bestehendem Bedarf können weitere Umschichtungen aus der so genannten freien Spitze finanziert werden. Ausschließlich im Programm "Wiederherstellung der Infrastruktur im ländlichen Raum" liegen noch Anträge zur Bewilligung vor. Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt als bewilligende Behörde bearbeitet derzeit die noch offenen Anträge. Mittel der so genannten freien Spitze finden dabei im Rahmen von Umschichtungen zur Deckung von nachgewiesenen Mehrausgaben Berücksichtigung.
In allen übrigen Programmen wurden alle vorliegenden Anträge bewilligt.
Zu Frage 4: Der Fonds Aufbauhilfe unterliegt keiner zeitlichen Befristung.
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter, namens der Landesregierung antworte ich wie folgt:
Zu Frage 1: Im Ergebnis des Vermittlungsverfahrens vom Dezember 2003 war beschlossen worden, die 3. Stufe der Steuerreform teilweise auf das Jahr 2004 vorzuziehen. Der Bund wollte die damit verbundenen Steuerausfälle über Privatisierungserlöse finanzieren. Die Ländergesamtheit sollte an diesen Privatisierungserlösen teilhaben. Dies wurde umgesetzt, indem die Ländergesamtheit einmalig für 2004 einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer erhält, und zwar 2,65 Mrd. 5 rd. 74 Mio.
Zu Frage 2: Ja.
Zu Frage 3: Die Verteilungsschlüssel für die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuer sind im Gemeindefinanzreformgesetz geregelt. Die Kommunen erhalten auf Basis dieser gesetzlichen Vorgaben ihre Anteile an den genannten Steuerarten. In der Fragestellung wurde die Umsatzsteuereinnahme in eine fiktive Einkommensteuer umgedeutet, die mit einem Schlüssel von 42,5 Prozent für das Land und 15 Prozent für die Kommunen zu verteilen wären. Ein solches Vorgehen ist rechtlich nicht haltbar. Hätte der Gesetzgeber eine
solche Rechnung zulassen wollen, hätte er das Gemeindefinanzreformgesetz entsprechend anpassen müssen. Da dies aber nicht geschehen ist, sind die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.
Zu Frage 4: Die Thüringer Kommunen werden im Saldo durch das anteilige Vorziehen der 3. Stufe der Steuerreform nicht belastet. Der Anteil Thüringens an den Lohnsteuereinnahmen in Deutschland beträgt derzeit 1,3 Prozent. Daraus ergeben sich im Jahre 2004 für die Kommunen Mindereinnahmen aus dem anteiligen Vorziehen der Steuerreformstufe von 17 Mio. 2 geglichen, dass die Kommunen anteilig an den erhöhten Umsatzsteuereinnahmen des Landes über den Kommunalen Finanzausgleich partizipieren. Diese bringen den Kommunen Mehreinnahmen von ebenfalls 17 Mio. 7 8 ! ! Kommunalen Finanzausgleich kompensieren somit die Mindereinnahmen aus dem teilweise Vorziehen der 3. Stufe.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Den Mietvertrag schloss die erste Thüringer Spielbank GmbH & Co KG und die Firma Transaktio GmbH & Co KG. Die Firma Transaktio GmbH & Co KG gehört zur Firmengruppe Baumhögger. Die Vertragspartner des Mietvertrags haben sich seither nicht geändert.
Zu Frage 2: Der Mietvertrag wurde im Februar/März 2002 abgeschlossen. Nach dem damals geltenden Spielbankgesetz hatte die Landesregierung über die Standorte für die Errichtung einer Spielbank in Thüringen zu beschließen. Sie hatte sich am 23.10.2001 auf den Standort Erfurt verständigt. Bei In-Kraft-Treten der Novelle des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes am 10. Februar bestand keine Veranlassung, den Vertrag zu lösen, da im Interesse einer alsbaldigen Spielbankeröffnung die erforderlichen und technisch speziell ausgestatteten Räume gesichert werden mussten. Der Mietvertrag sieht im Übrigen kein Kündigungsrecht für diesen Fall vor und von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage konnte nicht die Rede sein.
Zu Frage 3: Die Laufzeit des Mietvertrags beträgt 10 Jahre. Bis der zukünftige Betreiber der Spielbank im Rahmen des derzeit laufenden Ausschreibungsverfahrens feststeht, entstehen monatliche Kosten in Höhe des vereinbarten Mietzinses von 30.965, 68 Der zukünftige Betreiber steht voraussichtlich Ende dieses Jahres fest.