Eckhard Ohl
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beginne dort, wo Herr Lemke aufgehört hat und sage gleich im Auftrag meiner Fraktion, dass auch wir gern hätten, dieses Thema im Ausschuss zu erörtern, im Ausschuss zu behandeln. Weil die Problematik Schienenpersonennahverkehr und des regionalen Schienengüterverkehrs, überhaupt die ganze Problematik, auf die Tagesordnung gekommen ist, denke ich mir mal, dass Theorie und Praxis doch in der Wahrnehmung zweierlei Dinge sind. Der Herr Minister hat aus meiner Sicht einen Bericht abgegeben, so wie das, denke ich, auch in Ordnung ist, aber, ich sage, man muss Theorie und Praxis sehen. Wie gesagt, was für
den Abgeordneten in der Region vielleicht schwer nachzuvollziehen ist und man auch in Erklärungsnöte in dieser und jener Situation kommt. Um das ganz einfach zu vermeiden und Fehler der Vergangenheit zu vermeiden und in der Zukunft vieles besser zu machen hinsichtlich dieses wichtigen Themas, sehen wir die Problematik also auch, dass es dementsprechend im Ausschuss behandelt werden sollte.
Ich greife nicht allzu weit in die Vergangenheit, aber aus eigenem Erleben sage ich ganz einfach, die Stilllegung der Bahn zwischen Schlotheim und Mühlhausen hat zumindest etliche Millionen Mark gekostet. Das hätte nicht nötig sein müssen, weil die Stilllegung der Bahn nicht zu verhindern war, aber im Jahr vor der Stilllegung drei moderne Schienenübergänge, eine Ortsumgehung zur Stilllegung eines Bahnübergangs etc. gebaut worden sind. Damit sich solche Dinge nicht wiederholen und die Zusammenarbeit eine bessere wird, denke ich, ist es nötig über dieses Thema zu reden.
Es wurde bereits die Problematik Hohenebra-Ebeleben angesprochen. Hier geht es nicht nur darum weiterzubauen bis Menteroda, sondern auch weiterzubauen in Richtung Schlotheim, um eventuell den Flughafen, wo es ja doch diese oder jene Anfrage in jüngster Zeit gibt, vielleicht doch noch mit dem Highlight zu versehen, an den Flugplatz einen Bahnlinienanschluss zu bringen. Aber ich persönlich sehe die Sache trotzdem sehr von der praktischen Seite her, und sage, jede Mark, die man hier anfasst, muss man ordentlich und sauber beleuchten und dafür ist der Ausschuss der richtige Platz. Ich bin einer von drei Bürgermeistern, die eine regionale GmbH dort gegründet haben, um von der Bahn diese Strecke zu erwerben, einen Betreiber zu suchen, der hier einspringt. Die Tonnage momentan nachzuweisen wird sehr schwierig sein. Wir benötigen für die Entwicklung die Mithilfe des Wirtschaftsministeriums bzw. der LEG, um dort auch Ansiedlungen stärker zu betreuen und voranzutreiben, aber das muss im dementsprechenden Ausschuss behandelt werden, weil es durchaus ein sehr feinfühliges, diffiziles Thema ist. Allein schon zu trennen, wo die Notwendigkeit, den Personennahverkehr in den Vordergrund zu stellen, überwiegt und wo die Notwendigkeit überwiegt, das Thema des Schienengüterverkehrs stärker ins Auge zu fassen. Deswegen von unserer Fraktion der Wunsch, tragen Sie bitte mit, dass wir uns im Ausschuss diesem Thema ganz einfach ernsthaft widmen und gemeinsam für die Zukunft Lösungswege finden, die Fehler der Vergangenheit zu vermeiden helfen und zukunftsorientiert das knappe Geld, was da ist, so effektiv wie möglich einzusetzen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, die Kollegin von der CDU unterstellte uns, welche Debatte wir hier in das Haus tragen und sprach von leeren Kassen. Ich kann mich nur an eins erinnern, die Debatte wurde durch eine Regierungserklärung hier in das Haus getragen. Hier wurde ganz einfach von der Verwaltungsreform gesprochen, von einer Reform, und in diesen Reformbegriff wurde ganz einfach das Problem der Schließung eines Landgerichtsstandorts eingebettet. Mir wäre es ebenfalls lieber gewesen, wenn Sie vor der Wahl mit diesem Problem rübergekommen wären, wenn Sie vor der Wahl so manchem Bürger die Wahrheit gesagt hätten, dass sich ganz einfach hinter einer Verwaltungsreform die Schließung von Landgerichten verbirgt. Das haben Sie aber nicht getan, Sie haben davon gesprochen, dass in Mühlhausen gebaut wird nachweislich noch vor der Wahl. Sie haben auch vor der Wahl nicht von leeren Kassen gesprochen, Sie haben zum Beispiel im April/Mai noch 26/27 Kommunen aufgenommen in das Dorferneuerungsprogramm. Heute erfahren wir, dass für zwei Jahre überhaupt kein Geld mehr da ist. Ich als Bürgermeister weiß, dass ich im Jahr 2003 in dieses Dorferneuerungsprogramm aufgenommen wurde und ganz einfach eine Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2006 und 2007 bekomme, und dort überhaupt Geld zu bekommen und so lange vorzustrecken. Also wissen Sie, wenn man den Anspruch erhebt, den Sie so manchmal erheben - das ist das, was mich verwundert und da möchte ich der Kollegin ganz einfach sagen: Was erwarten Sie eigentlich von dem Souverän Thüringens, von dem Souverän des Freistaats, dass er solche Meldungen
hinnimmt? Was erwarten Sie von der Öffentlichkeit, dass man die Hacken zusammenknallt mit den Händen an der Hosennaht und ganz einfach stillschweigend abwartet, bis irgendeine Kommission, was weiß ich, wer, wie, so in alt gewohnter Manier hier ein Ergebnis unterbreitet und noch dazu derjenige, der das angeordnet hat, das Ergebnis ganz einfach von vornherein mitteilt. Den Verdacht spreche ich mal aus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, Sie haben die Schwere dieses Anliegens - Herr Köckert, Sie waren Innenminister, ich glaube, Sie müssten ein bisschen herzhafter mit diesem Thema umgehen - ganz einfach rechtsstaatlich nicht verstanden. Hier geht es nicht um die Schließung von Forstämtern, hier geht es auch nicht um die Schließung einer Denkmalbehörde,
hier geht es ganz einfach in erster Linie um etwas, was ethisch einen gesellschaftlichen Wert verkörpert, was ich in solchen Dingen auch bedauere, eben nicht gleichsetzen kann. Sicherlich, was ist passiert? Der Ministerpräsident stellt sich hierhin und erwartet ganz einfach emotionslos, dass das alle miteinander schlucken. Argumente zählen nicht, es zählt kein Argument, dass sich Menschen dort ein Haus errichtet haben, es zählt kein Argument, dass Kinder das zweite oder dritte Mal ihren Schulstandort verändern, es zählt kein Argument, das man sachlich und fachlich vorbringt, was dann ganz einfach lautet: In ganz Deutschland hat ein Landgerichtsstandort ca. 500.000 Einwohner und wenn Thüringen ganz einfach dem demographischen Faktor unterliegt und wir kommen auf 1,8 Mio. Einwohner, dann haben wir immer noch Landgerichtsstandorte von 350.000 Einwohnern. Wir liegen immer noch in einem unwahrscheinlich hohem Schnitt in der Bundesrepublik. Also alles Dinge, die ganz einfach nicht zählen. Das sind zwei Dimensionen, die die ganze Geschichte hat. Bei der einen Dimension bin ich eben gewesen, die trifft natürlich zugegebenermaßen, wenn eine dementsprechende Kommission arbeitet und man egal zu was für einem Ergebnis kommt, die zählt für alle. Diese Dimension zählt für Gera, die zählt für Meiningen, die zählt für Erfurt. Aber das ist es nicht, um was es mir geht. Mir geht es um die zweite Dimension, für die stehe ich hier. Und auch wenn Mühlhausen nicht zur Debatte stehen würde, wenn es um Meiningen oder um Gera oder um Erfurt ginge, würde ich genauso hier stehen und würde die Dimension vertreten. Hier geht es um die Unantastbarkeit der Gerichte, hier geht es um die Unantastbarkeit der Judikative.
Einer, der sich dieses erlaubt von der Politik her gesehen, der vergeht sich ganz einfach an den Menschen, die zum heutigen Zeitpunkt nach 15 Jahren Wiedervereinigung etwas anderes feiern wollen. Das muss man doch mal festhalten dürfen, meine Damen und Herren. Ich will Ihnen aber an ein paar Beispielen beweisen, ich will Ihnen belegen Herr Kretschmer, Sie können mit dem Kopf schütteln, das müssen Sie tun, das ist alles Ihr Bier, ich vertrete hier meine Meinung und ich schüttele nicht mit dem Kopf. Ich schüttele ganz einfach über die Art und Weise, wie Sie alle hier gemeinsam diese Debatte hinnehmen, den Kopf, allein das ist schon eine Blamage. Das muss man mal sagen dürfen.
Kommen Sie wieder runter. Zum Beispiel der 02.03.2004 in Nordrhein-Westfalen, dort sind Sie selbstverständlich Opposition, verstehe ich. Aber in Nordrhein-Westfalen tritt man ganz einfach anders für die Stärkung und Unabhängigkeit der Justiz ein, in der Form, dass der Landtag in Nordrhein-Westfalen beschließen möchte, dass es auf Bundes- und Länderebene für eine Änderung des § 146/147 Gerichtsverfassungsgesetzes... der Landesverwaltung ein Riegel vorgeschoben wird, dass die Staatsanwaltschaft ganz andere Rechte bekommt. Dort geht man viel, viel weiter in der Forderung, und das, bitte schön, durch eine CDU-Fraktion in Nordrhein-Westfalen. Ein Beleg, den ich Ihnen ganz einfach mal vorhalten wollte.
Eine zweite Tatsache, die ich Ihnen ganz einfach empfehle, dieser Kommission, die Sie eingesetzt haben, mal mitzugeben, damit das wirklich umfassend auch alles beurteilt wird: Es gibt zum Beispiel vom 16. September 2004 eine Studie der Universität Kassel und der Universität Marburg unter der Überschrift "Unabhängige Justiz beflügelt die Wirtschaft". Hier wird ein Zusammenhang hergestellt, wie wertvoll eine unabhängige Justiz für einen Wirtschaftsstandort ist. Hier wird der Beweis angetreten, dass sich die Wachstumsrate eines Landes von 1,5 bis 2,1 Prozentpunkte erhöhen kann nur dadurch, dass Unternehmer Vertrauen haben, und eine Verdoppelung des Einkommens nach 33 bis 47 Jahren zur Folge haben kann. Diese ökonomischen Wirkungen sind in 80 Ländern durch die Universitäten in Marburg bzw. in Kassel untersucht worden. Und hier steht, nur wenn Gerichte so unabhängig sind, dass sie auch gegen die Regierung eines Landes entscheiden können und diese Entscheidungen auch umgesetzt werden, vertrauen Private den Politikversprechungen von Regierungen. Diese Erkenntnis der Professoren Feld und Vogt ist eine Voraussetzung für Investitionen und Wachstum. Geben Sie bitte Ihrer Kommission bzw. Ihrer Arbeitsgruppe auch einmal
solche Dinge mit auf den Weg zu untersuchen, damit hier wirklich etwas Allumfassendes kommt.
Und hier habe ich mir aus dem Bildungsserver vom Internet das Primitivste rausgesucht, was sich jeder als Grundwissen so aneignen kann, was man jedem Bundesbürger an Grundwissen empfiehlt unter dem Wort "Demokratie". Dort stehen die Eckpunkte: Wahlen, Opposition, Parlament, Regierung und zum Schluss der Rechtsstaat. Vom Rechtsstaat sind dort 12 Abhandlungen und eine Abhandlung davon ist die Unabhängigkeit der Justiz. Dieses Thema möchte ich Ihnen wörtlich verlesen: "Unabhängigkeit der Justiz - Die rechtsstaatliche Verfassung eines Gemeinwesens beruht zunächst vor allem auf der institutionellen Unabhängigkeit der Rechtsprechung. In ihrem Verhältnis zu den anderen Gewalten muss die strikteste Gewaltenteilung herrschen. Exekutive wie Legislative muss es versagt sein, in die Tätigkeit der Richter einzugreifen oder sie gar unter Druck zu setzen. Persönliche Unabhängigkeit bedeutet für den Richter, dass er nicht gegen seinen Willen aus seinem Amt entfernt oder versetzt werden kann." - man höre - "Nur bei offensichtlicher Rechtsbeugung oder persönlicher Korruption kann er durch ein spezielles gerichtliches Verfahren seines Amtes enthoben werden. Die sachliche Unabhängigkeit garantiert dem Richter, dass er in seinem Wirken keinerlei Weisung unterworfen ist. Er hat einzig Recht und Gesetz zu dienen. Diese hat er auszulegen, ohne dass ihm der Staatsanwalt oder die Regierung oder ein höheres Gericht eine Entscheidung vorschreiben darf."
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ganz einfach das Wissen, was man jedem Durchschnittsbürger vermittelt, was es aber in diesem Thüringer Landtag nicht mehr gibt. Sie sind es, die durch Ihre Handlungen, durch Spekulationen jeglichem Sumpf Tür und Tor öffnen, indem Sie alle Vermutungen zulassen. Ich stelle die Frage, meine Damen und Herren: Was ist los in Thüringen? Lassen wir uns doch nicht in dieser Art und Weise zu Handlangern irgendwelcher Träume oder irgendwelcher Dinge machen, die ganz einfach so nicht umzusetzen sind. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, ich befürchte, dass Sie so manche Sponsorenmark zurücktragen müssen, wenn Sie den Slogan nicht halten werden: "Es ist schön in Thüringen, uns gefällt es in Thüringen". Wenn wir das alle gemeinsam umsetzen, was hier angedacht ist, da wird es vielen in Thüringen nicht mehr gefallen. Danke schön.
Herr Köckert, wenn Sie noch Lust haben...
Herr Köckert, jeder mittelmäßig intelligente Mensch hat Thüringer Dialekt im Sprachenkurs gelernt. Ich verstehe den Eisenacher, ich verstehe den Nördlichen. Ich gebe Ihnen vielleicht Nachhilfeunterricht, vielleicht können Sie es gebrauchen.
Das tut mir Leid, ich kann Ihnen mit Ihrem Eisenacher nicht dienen.
Werte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, wer die Regierungserklärung des Thüringer Ministerpräsidenten Herrn Althaus aufmerksam verfolgt hat, der konnte feststellen, dass das Thema Verkehrspolitik in Thüringen schlichtweg nicht vorkam. Das war für uns Anlass für diesen Antrag. Erstaunlich, wenn man bedenkt, mit welchen blumigen Ausführungen Ministerpräsident Althaus über vermeintliche Defizite der Bundesregierung bei den Verkehrsprojekten "Deutsche Einheit" und dem Bundesverkehrswegeplan urteilt. Warum diese Zurückhaltung in der Regierungserklärung, oder wurde dieses Thema schlicht und einfach vergessen? Das wäre sehr schlimm. Der qualifizierte Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist die wesentlichste und dringlichste Aufgabe in Thüringen, um im Rahmen des europäischen Verkehrsnetzes als Wirtschaftsstandort attraktiv zu sein. Der Nachholbedarf in Ostdeutschland war immens und ist nach wie vor sehr groß, was auch in dem Abschlussbericht der Enquetekommission zum Ausdruck kommt.
Ich denke aber, dass heute hier im Thüringer Landtag nicht Thema ist, über die Fortschritte bei der Umsetzung des HDE oder des Bundesverkehrswegeplans zu sprechen. Vielmehr sollte heute der Fokus auf Thüringen gerichtet sein, schwerpunktmäßig auf den Landstraßenbau, den ÖPNV und den SPNV.
Herr Minister Trautvetter, Ihren Ausführungen habe ich grundsätzlich entnommen, Leitziel ist, wir müssen Schwerpunkte setzen, aber das, was wir fordern, jegliche Verbindlichkeit ähnlich dem Bundesverkehrswegeplan, dass die Städte, Gemeinden, Kommunen ganz einfach einrichten können, Regionen einrichten können in ihrer Territorialplanung, fehlt.
Lassen Sie mich mit dem ÖPNV beginnen. Betrachtet man ganz nüchtern die Zahlen im Landeshaushalt, so stellt man fest, dass beim Verlustausgleich für den ÖPNV die Landeszuschüsse in den Jahren 2001 bis 2004 auf null gefahren wurden. Die Folgen
sind steigende Fahrpreise, Ausdünnung der Linien im ländlichen Raum, was auch der Tatsache geschuldet ist, dass Sparpotenziale bei den Verkehrsbetrieben direkt auf den Kunden durchschlagen und auch weiterhin ihre negativen Auswirkungen haben werden.
Mit der Änderung des ÖPNV-Gesetzes wurde wiederum in die Trickkiste Regionalisierungsmittel gegriffen, denn bei den 45a-Mitteln, unter anderem für Behindertentransporte, fährt die Landesregierung den Eigenanteil des Landes auf null und bedient sich gleichzeitig aus Bundesmitteln. So saniert die CDULandesregierung ihren Haushalt auf Kosten des Bundes und zu Lasten der Bevölkerung. Wie gut, dass es Regionalisierungsmittel gibt, stammen sie doch anlassmäßig aus dem Mineralsteueraufkommen. Man kann nicht, wie Sie es ständig tun, meine Damen und Herren, die Bundesregierung wegen hoher Benzinpreise kritisieren, aber mit der großen Kasse Regionalisierungsmittel den Haushalt schönrechnen. Wie soll sich der ÖPNV in Thüringen in den kommenden Jahren entwickeln? Dazu hat Herr Ministerpräsident Althaus - und auch heute nicht vernommen - leider kein Konzept in der Vorlage bisher von uns Kenntnis erlangt. Schweigen in der stillen Hoffnung, dass das, was nach unten weggetreten wird, dort unten schon sortiert wird.
Nun zum SPNV: Thüringen verfügt über ein sehr dichtes Nebenstreckennetz. Wenn ich die Zahlen aus dem Landesentwicklungsbericht 2004 heranziehe, so beläuft sich das Eisenbahnstreckennetz auf rund 1.700 km. Der Verkehrsträger Eisenbahn nimmt aus meiner Sicht innerhalb des Verkehrswegesystems innerhalb Thüringens eine wesentliche Rolle ein, wie Sie auch bemerkten. Er trägt dazu bei, den Individualverkehr sowie die Straßen durch Güterverkehr zu entlasten und ist die einzige sinnvolle ökologische Alternative zum Individualverkehr. Das Verkehrssystem Schiene wird aber nur dann eine Zukunft haben, wenn das Schienennetz modernisiert wird, das rollende Material auf den neuesten Stand der Technik gebracht wird und es dadurch seinen Beitrag im Verkehrssystem Mittelthüringen auch leisten kann. Es kann aber nur angehen, dass das Land, wie bereits erwähnt, die Regionalisierungsmittel für die Kassenkonsolidierung ihres Haushalts einsetzt bzw. nicht. Diese Mittel gehen der Bestellung der Verkehre auf den Nebenstrecken ganz einfach verloren.
Ich komme zum Thüringer Landstraßennetz, zu einem besonders pikanten Thema, denn auch hier fährt das Land entgegen aller Zukunftsbeteuerungen seine Mittel sukzessive zurück. Wie aus der Kleinen Anfrage 3/3874 des ehemaligen Abgeordneten Dr. Müller hervorgeht, liegt der durchschnittliche Mittelbedarf zur Substanzerhaltung des derzeitigen Landstraßennetzes in Baulast des Freistaats bei rund
74,6 Mio. "$ 66 :straßen, 8,4 Mio. > %! " @. wege an Landstraßen. An diesen Zahlen wird sich wohl im Großen und Ganzen in den letzten zehn Monaten wenig geändert haben. Und jetzt, meine Damen und Herren, legen Sie den Landeshaushalt neben diese Aussagen. Sie werden unschwer erkennen, dass wir vom Substanzverzehr leben. Es ist auch folgerichtig, dass die Landesregierung in der Anlage der soeben erwähnten Kleinen Anfrage eine Streichliste von 58 Maßnahmen allein für das Haushaltsjahr 2003/2004 beigefügt hat. Es wäre interessant zu erfahren, wie viele zusätzliche Maßnahmen auf dieser Streichliste seit dem Dezember 2003 hinzugekommen sind. Man kann das ja auch tun, solange es keine Verbindlichkeiten in der Planung bzw. dem entsprechenden Dokumenten gibt. Während also der Bund seine Mittel für das Jahr 2004 - und das findet überhaupt keine Erwähnung - auf ein Rekordniveau anhebt, reduziert das Land und begründet dies mit notwendigen Einsparmaßnahmen. Dieser Substanzverzehr, meine Damen und Herren, wird mittelfristig zum Ergebnis haben, dass wir auf absehbare Zeit über eines der modernsten Fernstraßenund Schienenverkehrsnetze verfügen, aber kaum mehr intakte Wege haben, um dorthin zu gelangen.
Das Radwegenetz ist im Rahmen des gesamten Verkehrswegenetzes in Thüringen ein nicht zu unterschätzendes Potenzial. Sowohl das straßenbegleitende Radwegenetz als auch das rein touristische Radwegenetz stellt in nicht wenigen Fällen eine deutliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr dar. Aus dem bereits erwähnten Landesentwicklungsbericht ist eine imposante Zahl zu entnehmen, die die Entwicklung des Radwegenetzes in Thüringen widerspiegelt. Von 1993 bis 2003 verzehnfachte sich die Länge des überörtlichen Radwegenetzes an Bundes- und Landstraßen in Thüringen - sehr löblich. Wichtig ist aber auch, dass die Radwegenetze qualitativ instand gehalten werden und auch deutlich gut ausgeschildert sind. Hier ist noch ein erheblicher Nachholbedarf. Ich warne davor, dies als Kleinigkeit abzutun und somit einen Ansatzpunkt für den Rotstift zu schaffen, denn dort, wo Tourismus ein Wirtschaftsfaktor ist, ist es eine unbedingte Voraussetzung der Attraktivität der Standorte.
Es gäbe noch viel zu anderen Verkehrsträgern zu sagen. Ich habe da vernommen, dass der Luftverkehr in Altenburg erwähnt wurde. Was noch vor einem Vierteljahr ganz einfach nicht gewollt war, wird heute als Erfolg verkauft. Man sehe, man höre, man staune, wie wunderlich, wie wunderlich, aber allen gemeinsam ist, dass ein qualifizierter Landesverkehrswegeplan ganz einfach fehlt. Hierbei sind nicht die Maßnahmen gemeint, die als Anlage dem Lan
deshaushalt beigefügt sind. Wir verstehen darunter eine Mittelfristige Finanzplanung für alle Verkehrsträger in Verantwortung des Landes. Eine Aufstellung der Investitionsbedarfe für die einzelnen Maßnahmen einer Ziel- und Erreichungsvorgabe - im Gegensatz zu manchem - erwarten wir nicht - in Richtung des Bundes geschaut - die Umsetzung der Maßnahmen jetzt und sofort. Wir erwarten aber eine ehrliche Bestandsaufnahme und eine abgestimmte Konzeption auf der Basis eines soliden Landesentwicklungsplans. Es gibt ja ein Sprichwort, das heißt: "Die Hoffnung stirbt zuletzt." Aber wenn man sich die Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD zur Initiative Mitteldeutschland für den Bereich länderübergreifender Verkehrsmaßnahmen in der letzten Legislaturperiode vergegenwärtigt, weiß man nicht, ob überhaupt noch Hoffnung besteht, denn die Antworten waren kurz, bündig und ernüchternd. Im Gegensatz dazu, wenn man eine Forderung erhält, was man da so alles in der Kürze versucht zusammenzutragen. Auf die Frage nach einem länderübergreifenden gemeinsamen Verkehrskonzept wurde geantwortet: Ist nicht vorgesehen. Die Antwort auf die Frage nach der Abstimmung des Landstraßenbauprogramms: Ist nicht erforderlich. Die Antwort auf die Frage nach der verstärkten Zusammenarbeit der Landesstraßenbauämter: Kein weiterer Handlungsbedarf. Und die Antwort auf die Frage der Abstimmung der Güterverkehrszentren aufeinander: Es besteht kein Anlass.
Also, meine Damen und Herren, scheint es doch seinen Grund gehabt zu haben, warum Ministerpräsident Althaus das Thema "Verkehrspolitik" aus seiner Regierungserklärung ausgeklammert hat, denn der Landesregierung scheinen die Konzepte tatsächlich zu fehlen.
Ich weiß, Sie kommen im Anschluss wieder, Sie kamen schon mit dem ICE, aber der kommt wie das Amen in der Kirche, aber bitte, machen Sie uns dann nicht zum Vorwurf, dass der Flughafen Erfurt darunter leidet, aufgrund der wenigen Zugverbindungen das Fluggastaufkommen in Erfurt deutlich sinkt und in Leipzig deutlich steigt.
Ich denke, meine Damen und Herren, das Thema "Die Zukunft der Landesverkehrspolitik" ist ein ernst zu nehmendes Thema, ein wichtiges Thema und ist ein Thema, das jedem Einzelnen in unserem Land in irgendeiner Form täglich begegnet. Das Thema ist ganz einfach zu schade, stückchenweise, oberflächlich, im Zusammentragen von Fakten behandelt zu werden. Hier gehören ordentliche nachvollziehbare, auch für die Opposition nachvollziehbare Verbindlichkeiten auf den Tisch, die auch Ihrerseits begleitet werden können, so, wie wir das gern tun in einer der wichtigsten Fragen, nämlich der Verkehrspolitik in unserem Freistaat. Danke.
Sehr geehrter Herr Kollege, Sie sprachen soeben zum zweiten Mal die große Verantwortlichkeit der Kommunen an. Sie haben Recht. Ich bin seit 1990 Bürgermeister und weiß, was man bei dem Thema Straßenwesen bzw. verkehrsmäßig an Verantwortung trägt. Glauben Sie, dass die Kommunen perspektivisch mit einer Mittelkürzung von 16 Prozent im Haushaltsjahr 2005, das macht das nämlich für die Kommunen aus, wie die Kommunen mit dieser Finanzkürzung in der nächsten Zeit dieser Aufgabe, die Sie gerade das zweite Mal angesprochen haben, gerecht werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, ich muss auch noch mal an den Diskussionsbeitrag von Herrn Fiedler anknüpfen. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Regierungsbank, Sie machen sich das mit der Problematik Wasser und Abwasser sehr einfach. Sie sind beteiligt an der Bildung der Verbände und wissen, was in den Regionen Thüringens passiert ist. Sie sind beteiligt und wissen um das anschließende unvertretbare Tempo, womit Investitionen in Thüringen durchgezogen wurden und auch die zeitweise unverlässliche Höhe der Förderprogramme für diejenigen Verbände, die ganz einfach ein Versprechen mit 80 oder 90 Prozent Förderung und dann bei 38 oder 40 Prozent der Förderung dasaßen und so Finanzierungslücken in Größenordnungen entstanden sind. Wenn wir am heutigen Tag nun nach 14 Jahren endgültig entdecken, dass das die Bürgerinnen und Bürger, auch die Geschäftsmänner und die Wirtschaft über alle Gebühr strapaziert, dann stellen wir uns hin und spielen den Retter. Das, was an Gesetzesvorlage da ist, ist keine Rettung, das ist ganz einfach nur eine Umverteilung, eine Umverteilung in Größenordnungen, die, denke ich mir, auch von den dementsprechenden Verbrauchern, die demonstriert haben, erst noch einmal richtig erkannt werden muss. Wir gehen in dem Gesetz überhaupt nicht an das Thema Struktur - unser Antrag - und erkennen überhaupt nicht, dass über diese Struktur, über die Abwasserzielplanung bis hin zur Globalkalkulation die Reserven liegen, was die, die demonstriert haben, von uns verlangen, dass wir das ganz einfach regulieren.
Darüber steht aber in dem Gesetzentwurf nicht ein einziges Wörtchen. Was tun Sie? Sie nehmen einen Tag, machen einen Schnitt, an dem Schnitt sagen Sie, wir zahlen zurück, wir bezahlen dafür die Zinsen und was wird weiter? Wo bleibt die Zukunftsfähigkeit eines solchen Gedankens? Wo bleibt die Zukunftsfähigkeit dieses Gesetzentwurfs? Ich sage es Ihnen, bei null - ganz einfach bei null.
Mit dem, was jetzt passiert ist, müssen wir ganz einfach die Verbände verurteilen Kredite aufzunehmen und sie so ganz einfach in die Zahlungsunfähigkeit zu treiben oder in eine Investitionsunfähigkeit zu bringen für die nächsten Jahre. Das belastet doch die Verbände. Kommunalrechtlich wird es diesen und jenen Verband geben, dass er von dem Gesetzgeber gesagt bekommt, du bist bankrott, du bist
kaputt. Was es dann für Ausreden gibt, die möchte ich hören. Was passiert, wenn jemand ein Grundstück hat, 130 Prozent haben wir gehört. Es tritt ein Privilegierungstatbestand in Kraft, der ganz einfach demjenigen, der große Flächen hat, demjenigen, der die kleinen Flächen hat, eine Umverteilung passiert. Und die ganzen Flächen, die dann in eine Neubewertung kommen und derjenige, der demonstriert hat mit seinen 2.000 oder 2.500 Quadratmetern, der wird nicht - ich sage nur ein Beispiel - demnächst 3,60 6 $ nämlich für die Summe von oben nach unten und wird noch mal bestraft, indem die Gebühr ganz einfach ansteigt. Das steht in Ihrem Gesetzentwurf. Das ist Kern dieses Gesetzentwurfs und das im Wasser und Abwasser. Das ist genau nicht das, was die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen von uns hier erwartet haben, das wir auf den Weg bringen. Da beginne ich ganz einfach und bringe noch einmal ein und verweise noch einmal auf unseren Antrag hinsichtlich der Strukturen, sie zu begreifen, die Strukturen neu zu ordnen, Abwasserzielplanung neu anzuschauen, die Globalkalkulation neu vorzunehmen, hier die Reserven zu entdecken und dann mit dem Bürger über das zu reden und das dann fair, sauber und ehrlich, was der Bürger wirklich verdient und was er wirklich in der Tasche hat. Was wir momentan machen, was wir jetzt einbringen, worüber wir Kommissionen beschäftigen und auch Ausschüsse, das ist weiter nichts als Vertuschung, das ist ganz einfach die Hand vor die Augen halten vor den eigenen Problemen. Das kann so nicht sein. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf trägt überhaupt keine verwandtschaftlichen Züge mit der Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten am heutigen Vormittag. Der aktuelle Gesetzentwurf rechtfertigt nicht die positive Einschätzung der Landesregierung und erfüllt nicht die versprochenen Erwartungen in die angesprochene Reform - vollkommen kontraproduktiv, wie ich schon sagte, zur Regierungserklärung. Das Gesetz berücksichtigt nicht die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Katasterämter und der sich daraus ableitenden Möglichkeiten für den Landeshaushalt. Die von der Landesregierung in der letzten Legislaturperiode begonnene und nicht zu Ende geführte Katasterreform ist völlig missglückt und ein Paradebeispiel für die Konzeptlosigkeit der Landesregierung in Sachen Verwaltungsreform.
Gegen diese Reform, von der dieses Gesetz ein Teil ist, bestanden in der letzten Legislaturperiode auch bei der CDU so viele Bedenken, dass es schließlich und endlich der Diskontinuität anheim fiel. Vollkommen unverständlich, wie die Landesregierung vor diesem Hintergrund die so genannte Neuorganisation des Katasterwesens fortsetzen will und den alten Gesetzentwurf unverändert einbringt. Wenn man die Sachen gegenüberstellt und liest, sind, glaube ich, drei Wörter verändert. Auf dieser Grundlage ist die bisherige Verfahrensweise durch Verord
nungen verschiedenster Art hinsichtlich der Katasterämter unverständlich, z.B. dass die Katasterämter personell auf Personalstärken reduziert werden, wo bis zum Jahre 2009 z.B. 50 Prozent des Personals angestrebt werden, wobei in Wirklichkeit das Land, wie ich schon eben sagte, Wirtschaftlichkeit erreichen könnte und somit den Landeshaushalt entscheidend schonen würde. Im Rahmen der von der Landesregierung beschlossenen Reform der Katasterverwaltung kam es zu einer Verringerung der Katasterämter auf 8 und 9 Stützpunktämter, zur Änderung der Aufgabenstruktur der Katasterämter und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Aufgaben der Katasterämter sind künftig z.B. Katasterführung, Katastererneuerung, Geodaten, Marketing. Sie übernehmen auch weiterhin die Vermessungsaufgaben aus der Landesverwaltung. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure übernehmen das übrige operative Vermessungsgeschäft aller privaten und kommunalen Anbieter und werden auch künftig staatliche Aufgaben übernehmen, z.B. Katasterauskunft geben. Die Umorganisation des Berufs des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs in ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis regelt das vorliegende Gesetz. Aufgrund dieser Übernahme von staatlichen Aufgaben soll den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ein öffentliches Amt, vergleichbar mit einem Notariat, übergeben werden. Amtsbezirke werden gebildet, eine Berufsordnung erlassen etc. Das bedeutet die Aufgabe des privaten Berufsbildes des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs. Es bestehen große Zweifel, ob die vorgeschlagene Umgestaltung des Berufsbildes Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur dem Ziel einer Verschlankung der Katasterverwaltung dient. Die neue Aufgabenverteilung führt vielmehr dazu, dass der Verwaltung Einnahmemöglichkeiten genommenen und Arbeitsplätze abgebaut werden.
Gegen diese Katasterreform bestehen verfassungsrechtliche Einwände, weil die Landesregierung unter anderem darauf verzichtet hat, die neue Struktur der Ämter und die Standorte durch Gesetz zu regeln. Damit könnte sie gegen Artikel 90 der Thüringer Landesverfassung verstoßen haben, was einer Prüfung unterzogen wird. Die Auswahl der Standorte ist weder unter inhaltlichen, landesplanerischen noch fiskalischen Gesichtspunkten vertretbar und wird zu unnötigen Mehrbelastungen im Landeshaushalt führen,
weil teilweise neue Liegenschaften angemietet, umgebaut und renoviert werden müssen. Auf der anderen Seite werden Liegenschaften der bisherigen Katasterverwaltung, die teilweise frisch renoviert sind, leer stehen, weil die Standorte nicht mehr bedient werden. Als Beispiel nehmen wir uns einmal
die Karte Thüringens vor, Nordhausen, Eisenach, Erfurt, Suhl, Jena, Gera, also sprich, dort, wo wirtschaftliche Potenzen vordergründig in der Entwicklung stehen, finden wir keine Ämter durch die dementsprechenden Erlasse. Weiter gehende zukunftsweisende Strukturfragen spart dieser Gesetzentwurf völlig aus. Es gibt viele Gründe, warum die Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse auch weiterhin Bestandteil der Katasterämter sein sollten. Katasterämter besitzen langjährige Erfahrungen. Katasterämter haben Personal mit ausgeprägtem Sach- und Fachverstand, zumindest von der Zeitdauer ihrer Arbeit her. Eine Vielzahl von Verfahren wurde bereits bearbeitet. Das automatisierte Liegenschaftskatastersystem ist bereits angesprochen. Verwaltungs- und behördeninterne Synergieeffekte sparen Kosten für die Kommunen. Die Unabhängigkeitsvermutung ist bei der Behörde stärker. Einwirkungsmöglichkeiten des Vorsitzenden auf die Geschäftsstellen sind optimal. Durch Träger öffentlicher Belange und Beteiligungen der Katasterämter haben die Geschäftsstellen frühzeitig Kenntnis von Planungsvorhaben und können beratend tätig werden. Dienstliche Kontakte zwischen den verschiedenen Verwaltungen verkürzen und vereinfachen die Verfahrensbearbeitung. Von Bayern lernen, heißt siegen lernen. Aus all den eben genannten Gründen gibt es in Bayern aber z.B. überhaupt keine Zuweisung auf privater Ebene, was nicht unbedingt richtig sein muss. In Thüringen ist nach Auskunft von Fachleuten die Bearbeitungszeit von Anträgen z.B. von vier Wochen auf sechs Monate gestiegen. Anstatt mit der Verwaltungsreform neue Wege zu versuchen, wie die Angleichung von Katasterämtern und Grundbuchänderungen, läuft die Entwicklung kontraproduktiv auseinander. Kein Platz für solche Gedanken wie die Einrichtung einer Bodenmanagementbehörde, Flurneuordnung, Kataster, Grundbuch z.B.
Die Kritik könnte mit Nebenaspekten fortgesetzt werden. Von zuletzt 55 ausgebildeten Fachleuten in Gotha wurde keiner von einer öffentlichen Verwaltung oder von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur übernommen, was bei einer ordentlichen gesetzlichen Regelung des Kataster- und Vermessungswesens sicherlich nicht der Fall wäre, weil langfristige Planungen von Personal und Aufgaben Sicherheit bekämen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Abschluss ein Zitat von Gajus Petronius, einem römischen Offizier ca. 100 Jahre nach Christi: "Geübt mit aller Macht, aber immer, wenn wir begannen zusammengeschweißt zu werden, wurden wir umorganisiert." Ich habe später gelernt, dass wir oft versuchten, neuen Verhältnissen durch Umorganisation zu begegnen. Es ist eine phantastische Methode. Sie erzeugt die Illusion des Fortschritts, wobei sie gleichzeitig Verwirrung schafft, die Effektivität vermindert und demoralisierend wirkt. Deshalb
schließt sich die SPD-Fraktion dem Antrag auf Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Bau und Verkehr an, mit dem Ziel, durch eine dort intensiv geführte Debatte und die Anhörung der vom Gesetzentwurf Betroffenen eine Ablehnung des jetzigen Gesetzentwurfs und eine komplette Neufassung zu erreichen. Danke schön.