Claudia Scheerschmidt
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Externer Finanzbeauftragter für den Unstrut-Hainich-Kreis
In der Antwort des Thüringer Innenministeriums Drucksache 5/7404 - auf die Kleine Anfrage 3665 der Abgeordneten Kuschel und Kubitzki mit dem Titel „Externer Finanzbeauftragter für den UnstrutHainich-Kreis?“ erfolgten unter Frage 3 folgende Ausführungen zur Vergütung des Beauftragten:
„Die Vertragsregelungen sehen eine Vergütung von 6.000 € brutto (incl. Mehrwertsteuer) pro Kalendermonat vor. Für angefangene Kalendermonate erfolgt eine tageweise Abrechnung, wobei pro Kalendertag eine Pauschale von 200 € brutto (incl. Mehr- wertsteuer) gezahlt wird. Nach Ablauf eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit des Beauftragten wird über die Vergütung neu verhandelt.“
Ich frage die Landesregierung:
1. Haben zwischenzeitlich neue Vertragsverhandlungen mit dem Beauftragten stattgefunden?
2. Wenn ja, welche Vergütung ist nunmehr für diesen vorgesehen? Wenn nein, erhält er weiterhin eine Vergütung entsprechend den Ausführungen wie in der Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 3665 genannt?
3. Wie hoch ist die Summe der Zahlungen, die bis heute insgesamt an den Beauftragten geleistet worden sind (Stand: 2. April 2014)?
Vorfinanzierung der Planungsleistungen für den Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung (MDV) durch den Freistaat Thüringen
Über die Vorfinanzierung der Planungsleistungen für den Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung durch den Freistaat Thüringen gibt es bislang widersprüchliche Angaben.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wann und wie beabsichtigt die Landesregierung, den weiteren zweigleisigen Ausbau der MitteDeutschland-Verbindung und deren Elektrifizierung vorzufinanzieren?
2. Gibt es dazu Gespräche mit der Deutschen Bahn AG und dem Bundesverkehrsministerium? Wenn nein, wann ist vorgesehen, diese aufzunehmen?
3. Arbeitet die Landesregierung an einer konkreten Stellungnahme bzw. Zuarbeit zum Bundesverkehrswegeplan 2015?
4. Wann und wie werden in diesem Prozess auch die lokalen Bahnbündnisse einbezogen?
Danke schön.
Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Gäste - keine mehr da -, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst ein Danke an die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass Sie durch diesen Antrag das Thema überhaupt auf die Agenda gehoben haben. Das Transatlantische Freihandelsabkommen - ein spannendes Thema. Es ist mittlerweile bei den Bürgern dieses Landes angekommen, es bewegt sie, es rückt in den Fokus der Öffentlichkeit. Wir könnten es uns natürlich leicht machen, denn, wie Sie auch sagen, es ist eine europäische Angelegenheit und nicht einmal die Bundesregierung sitzt hier unmittelbar am Verhandlungstisch. Zum anderen, das wurde bereits mehrfach gesagt, es gibt bereits zwei Bundesratsbeschlüsse zu diesem Thema, das heißt, die Landesregierungen haben sich bereits entsprechend damit befasst und beide Beschlüsse im Juni letzten Jahres vorangebracht und ihnen zugestimmt. Aber auch das wurde hier bereits mehrfach ausgeführt wir wissen, dieses Thema bewegt die Menschen in unserem Land Thüringen und wir erkennen sehr wohl, dass es hier an Transparenz und Offenheit im Verfahren bzw. durchaus bei den Verhandlungen mangelt. Deshalb ist es gut, dass wir diese Plenardebatte nutzen, um uns über dieses Thema auszutauschen und es so auch einer breiteren Öffentlich
keit zugänglich zu machen. Wir haben uns deshalb auch mit dem Koalitionspartner darauf verständigt, Ihren Antrag nicht einfach abzulehnen, denn - auch das wurde mehrfach gesagt - aufgrund der Bundesratsbeschlüsse ist der eigentlich obsolet, sondern wir haben einen Alternativantrag gestellt. Wir wollen damit unter anderem weitere Transparenz schaffen, indem wir uns informieren und berichten lassen, Mitwirkungs- und Diskussionsstrukturen einfordern und inhaltlich deutliche Botschaften hier vom Thüringer Landtag aus senden. Dazu verweise ich auf die Punkte 4 bis 6 der Ziffer II unseres Alternativantrags, wo wir die Landesregierung in Punkt 4 auffordern, deutlich zu machen, dass bei einem Handelsabkommen europäische Sozial- und Umweltstandards insbesondere des Arbeits-, Verbraucher-, Umwelt- und Naturschutzrechts zu beachten sind;
in Punkt 5, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass die deutsche und die EU-Gerichtsbarkeit nicht durch nichtstaatliche Schiedsgerichte ersetzt werden; in Punkt 6, die Bundesregierung aufzufordern, unzweifelhaft deutlich zu machen, dass das geplante Transatlantische Freihandelsabkommen als ein sogenanntes gemischtes Abkommen zu betrachten ist, welches von den einzelnen Mitgliedstaaten zu ratifizieren ist.
Für uns als SPD-Fraktion möchte ich darüber hinaus Folgendes nochmals deutlich ansprechen: Internationale Handelsabkommen haben für uns als Sozialdemokraten immer eine hohe Priorität gehabt. Die Globalisierung braucht international anerkannte und durch internationales Recht durchsetzbare Regeln. Das ist nicht zuletzt auch eine Lehre der Finanz- und Wirtschaftskrise. Wenn wir in Regierungsverantwortung im Bund waren, haben wir vielfältige Anstrengungen unternommen, neue internationale Standards zu entwickeln, um mit unseren Partnern zu Rechtssicherheit zu kommen. Daher ist das Transatlantische Freihandelsabkommen wichtig. Es ist eine gute Chance, gemeinsam globale Standards zu definieren, die sich maßgeblich an europäischen Werten und Normen orientieren. Im Idealfall dient es als gutes Beispiel, um etwa mit dem asiatischen Raum ähnliche Abkommen zu entwickeln, die auch den dortigen Arbeitnehmern und der Umwelt zugute kommen können.
Die fortschreitende Globalisierung wird das Leben künftiger Generationen noch stärker bestimmen als bisher. Wir Sozialdemokraten wollen jede Chance nutzen, dies positiv zu beeinflussen. Deshalb gelten für uns folgende Maximen:
1. Wir sind nicht für Aussetzung, wir sind für Verhandlungen. Wir halten Verhandlungen für notwendig und alternativlos. Das Abkommen bietet gerade in der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise und bei der hohen Arbeitslosigkeit in einigen EU-Mitgliedstaaten gute Chancen für die europäische und
US-amerikanische Wirtschaft. Ein einfacher Marktzugang, der Abbau von Zöllen und die Harmonisierung industrieller Normen würden nicht nur dem Unternehmen helfen, Kosten einzusparen, sondern könnten auch Preisvorteile für Verbraucher bringen. Viele deutsche Unternehmen erhoffen sich zudem ganz konkrete Verbesserungen und Vereinfachungen zum Absatz ihrer Produkte im weltgrößten Absatzmarkt. Qualitativ hochwertige Arbeitsplätze könnten so gesichert und auch auf beiden Seiten des Atlantiks geschaffen werden. Das kann man nicht einfach so ausblenden und einfach wegwischen.
2. Wir fordern, dass das geplante Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen konsequent an bestehenden Standards ausgerichtet wird. Die Verhandlungen dürfen die Errungenschaften der EU und der einzelnen Länder und Regionen im Bereich der Sozial-, Arbeits-, Umwelt-, Agrar-, Lebensmittel- und vor allem der Gesundheitsstandards nicht infrage stellen. Im Gegenteil, das hohe Schutzniveau für die Verbraucher, Umwelt und Arbeit muss erhalten bleiben. Dasselbe gilt für das europäische Niveau von Verbraucherrechten und auch Datenschutzstandards. Die EU basiert auf einem sogenannten gemeinschaftlichen Besitzstand, also einem gemeinsamen Fundament aus Rechten und Pflichten, die für alle Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Union verbindlich sind. Darin enthalten sind ebenso hohe Bestimmungen zur Produktsicherheit wie auch die des Arbeitsschutzes und die Standards der ILO. Gerade die Berücksichtigung der ILO Kernarbeitsnormen bei europäischen Handelsabkommen haben wir im Koalitionsvertrag verankert. Denn Freihandeln darf nicht zum Einfallstor für Lohn- und Sozialdumping werden.
Die Sonderorganisationen der Vereinten Nationen stellen soziale Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte sicher. Die Beibehaltung dieser Standards ist im Verhandlungsmandat ausdrücklich vorgesehen. Uns ist wichtig, dass das auch während der ganzen Verhandlungen und im Ergebnis so bleibt.
3. Wir sind für die Einbeziehung der Anliegen von Gewerkschaften, Zivilgesellschaften, Wirtschaftsverbänden und Forschungseinrichtungen. Ihre Einbeziehung ist für einen erfolgreichen Abschluss des transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaftsabkommens außerordentlich wichtig. Denn dieses Abkommen ist ein Projekt, welches der breiten Bevölkerung und den Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks zugutekommen soll. Sowohl die EU-Kommission als auch die EU-Mitgliedstaaten stehen daher in engem Kontakt mit den unterschiedlichen Interessenvertretern und informieren jetzt regelmäßig über den Fortgang der Verhandlungen. Wir setzen uns dafür ein, dass auch die
amerikanische Seite der Veröffentlichung ihrer Dokumente für die EU-Mitgliedstaaten zustimmt. Das Transatlantische Freihandelsabkommen ist längst in der öffentlichen Debatte angekommen und das ist gut so. In der jetzigen Phase vor den eigentlichen Verhandlungen sind vor allem kritische Stimmen zu vernehmen. Auch deshalb wird sich die SPD für größtmögliche Transparenz auch über sensible Verhandlungspunkte wie den Investorenschutz einsetzen. Klar ist, dass noch offener auf die insbesondere von den Gewerkschaften geäußerten Anliegen eingegangen werden muss, denn gerade Arbeitnehmerrechte müssen gesichert bleiben. Wir wollen unvoreingenommen jeden Kritikpunkt prüfen, aber auch falsche Behauptungen über das Transatlantische Freihandelsabkommen aufklären, tatsächlich strittige Fragen identifizieren und die Verhandlungen konstruktiv begleiten.
4. Wir begrüßen die öffentliche Konsultation zum Thema „Investitionsschutz“. Die Bundes-SPD hatte bereits im September 2013 gerade vor diesen Gefahren in einem Brief an die EU-Kommission ausdrücklich gewarnt. Wir begrüßen, dass die EUKommission Ende Januar 2014 bekannt gegeben hat, gerade zum Bereich des Investitionsschutzes eine dreimonatige öffentliche Konsultation zur Klärung des Vorgehens zum Thema Investitionsschutz in den Verhandlungen mit den USA über ein transatlantisches Freihandelsabkommen zu beginnen. Im Anschluss will die EU-Kommission mit den EUMitgliedstaaten die EU-Verhandlungsposition zu diesem Thema festlegen. Dieser Prozess sollte auch genutzt werden, um ein Modell zu entwickeln, damit künftige EU-Abkommen transparenter sind, klarer definieren, wie weit der Investitionsschutz reichen darf, ohne die politische Gestaltung demokratisch gewählter Regierungen einzuschränken. Sie sehen, wir sind bei diesem Thema, denke ich, sehr nah beieinander. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. So kann die Landesregierung aus einer starken Position heraus bei Bund und EU für unsere Interessen eintreten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.