Protokoll der Sitzung vom 10.04.2014

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Für die heutige Plenarsitzung hat als Schriftführer Herr Abgeordneter Koppe neben mir Platz genommen. Die Rednerliste führt Frau Abgeordnete Holzapfel.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Fiedler, Herr Abgeordneter Günther, Herr Abgeordneter von der Krone, Frau Abgeordnete Lukasch, Herr Abgeordneter Metz und Herr Minister Geibert - zeitweise.

Wir haben ein Geburtstagskind: Herr Abgeordneter Ralf Kalich aus der Fraktion DIE LINKE. Meinen herzlichsten Glückwunsch zum Geburtstag, alles Gute, Gesundheit und Kraft wünsche ich Ihnen.

(Beifall im Hause)

Bevor wir in die Debatte eintreten, gestatten Sie mir noch folgende Hinweise zur Tagesordnung:

Zu TOP 8 wurde eine Neufassung des Antrags verteilt.

Gibt es weitere Anmerkungen zur Tagesordnung? Das sehe ich nicht, dann treten wir in die Tagesordnung ein.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2

Thüringer Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Thürin- ger Anerkennungsgesetz - ThürAnerkG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6963 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drucksache 5/7592

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE - Drucksache 5/7637

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Hartung zur Berichterstattung aus dem Ausschuss.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 19. Dezember 2013 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen. Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Gesetzentwurf in seiner 52. Sitzung am 16. Januar 2014, in seiner 55. Sitzung am 13. März 2014 und in seiner 56. Sitzung am 3. April 2014 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Es bestand die Möglichkeit, im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags zu Fragen des Gesetzentwurfes Stellung zu nehmen.

In seiner 56. Sitzung am 3. April hat der Ausschuss Änderungsanträge von Linken, FDP und Grünen abgelehnt sowie einen Änderungsantrag der Koalition angenommen und dementsprechend dem Landtag den Gesetzentwurf wieder zugeleitet. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Dr. Hartung. Ich eröffne die Aussprache und als Erste hat Frau Abgeordnete Berninger von der Fraktion DIE LINKE das Wort.

Aber nicht zur Aussprache, mit Verlaub, Frau Präsidentin. Ich möchte gern unseren Änderungsantrag einbringen. Vielen Dank.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, guten Morgen. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf, der am 19. Dezember 2013 eingebracht wurde, ist schon am 19. Dezember in der Kritik zumindest von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Linken gewesen, weil er umsetzt, was das Bundesgesetz auch vorschreibt, bloß eben nicht auf bundesrechtlicher, sondern landesrechtlicher Ebene. Ich selbst habe im Dezember kritisch angemerkt, dass die Bilanz des Bundesgesetzes, an die sich dieser Gesetzentwurf anlehnt, um es freundlich auszudrücken, mager ist, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich hatte sich im Dezember in der Debatte kurzgefasst, weil Herr Abgeordneter Grob angedeutet hatte, man wolle sehr gern - ich will das einmal zitieren: „wollen wir gern ausführlich im Ausschuss (...) diskutieren“. Was jetzt aber der Berichterstatter, Herr Dr. Hartung, vorgetragen hat, dass nämlich dieser Gesetzentwurf zweimal im Ausschuss beraten worden sei, das stimmt so nicht ganz. Er ist zweimal aufgerufen worden als Tagesordnungspunkt, das stimmt. Beim

ersten Mal ist eine Anhörung beschlossen worden und beim zweiten Mal wurde die Beschlussempfehlung beschlossen, nicht aber die Stellungnahmen der Anzuhörenden kritisch ausgewertet bzw. ausführlich diskutiert. Das finden wir sehr schade und deswegen haben wir bereits in der Ausschussberatung einen Änderungsantrag eingebracht, in dem wir einige Bemerkungen, einige Vorschläge und Kritiken der Anzuhörenden aufgreifen. Wir wollen beispielsweise in Artikel 1 den § 1 Satz 1 des Gesetzentwurfs ändern, nämlich den Zweck. Wir wollen, dass nicht der Nützlichkeitsgedanke für die thüringische Wirtschaft im Vordergrund steht, sondern die Anerkennung der Berufsqualifikationen

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

als Vorraussetzung für soziale Teilhabe der Menschen am gesellschaftlichen Leben als Zweck in das Gesetz hineingeschrieben wird, wie es beispielsweise der thüringische Flüchtlingsrat angemerkt hatte. Wir wollen in § 1 a einen Beratungsanspruch formulieren, wie ihn beispielsweise die Anzuhörenden von Arbeit und Leben vorgeschlagen haben und wie er auch in Hamburg zum Beispiel im Gesetz steht. Wir haben in § 17 den Vorschlag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft aufgenommen, keine Gebühren festzuschreiben, sondern im Gegenteil die Gebührenfreiheit für das Anerkennungsverfahren festzuschreiben. Wir haben beispielsweise in § 15 den Vorschlag des DGB Bildungswerks Thüringen aufgenommen, den Amtsermittlungsgrundsatz hineinzuschreiben und nicht, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, diesen Amtsermittlungsgrundsatz, der im Verwaltungsverfahrensgesetz ein Verfahrensgrundsatz ist, umzudrehen, dass die Antragstellenden, die eine Berufsqualifikation anerkannt haben wollen, ermitteln und vorlegen müssen, sondern in zumutbarer Weise die zuständige Stelle ermitteln soll. Wir haben zum Beispiel in unseren Änderungsantrag hineingeschrieben, dass auch berufspraktische Erfahrungen anerkannt werden sollen, außerdem, wie es der Verband der Wirtschaft Thüringens e.V. in der Stellungnahme gefordert hat, die Feststellung, welche Maßnahmen die wesentlichen Unterschiede zu vergleichbaren Berufsabschlüssen hier in Deutschland ausmachen und welche Maßnahmen diese Unterschiede ausgleichen können. Das sind einige der Anzuhörendenvorschläge, die wir in unseren Änderungsantrag aufgenommen haben. Wir bitten, dass, wenn schon nicht im Ausschuss geschehen, so doch heute hier, diese Vorschläge, diese Änderungsvorschläge ausführlich diskutiert werden, Herr Grob, das wäre sehr schön, damit wir im Plenum zu einer guten Beschlussfassung zu diesem Gesetzentwurf kommen. Ich freue mich sehr auf die Debatte.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke schön. Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Manfred Grob von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ist bundesweit seit Jahren ein wichtiges Thema, denn sie leistet einen entscheidenden Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Integration hier lebender Bürger. Seit dem 1. April 2012 sind die Möglichkeiten zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für bundesgesetzlich geregelte Berufe erheblich besser geworden. Das Anerkennungsgesetz des Bundes schafft erstmalig einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Referenzberuf. Das Bundeskabinett hat erst kürzlich am 2. April 2014 den ersten Bericht zum Anerkennungsgesetz beschlossen. Die Erfahrungen nach zwei Jahren zeigen, dass das Gesetz ein Erfolg ist. Es wurden eine Vielzahl von Beratungen durchgeführt und Tausende von Anträgen gestellt und viele davon mit voller Gleichwertigkeit beschieden. Somit ist es folgerichtig, dass Thüringen nun die Anerkennung der durch Landesrecht geregelten Berufe gesetzlich normiert. Wir haben in den vergangenen Jahren mehrfach darauf gedrängt, zügig die gesetzlichen Grundlagen für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse zu schaffen. Arbeit und Sprache sind wesentliche Integrationsfaktoren und somit ist die Anerkennung der im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüsse neben den sprachlichen Bildungen eines der wichtigsten Themen, und zwar sowohl arbeitsmarktpolitisch als auch integrationspolitisch. Denn generell sprechen wir uns dafür aus, bei der Fachkräftesicherung zunächst die Möglichkeit im eigenen Land auszuschöpfen und erst in zweiter Linie durch qualifizierte und integrationswillige Zuwanderer vorhandene Lücken zu füllen. Insofern bietet dieses Gesetz auch die Chance, vielen Menschen, die teilweise schon lange in diesem Land leben und unter ihrem tatsächlichen Qualifikationsniveau beschäftigt waren, eine bessere Zukunft zu ermöglichen.

Meine Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit nutzen, die Änderungen im Gesetzentwurf kurz zu erläutern. Während der Gesetzentwurf der Landesregierung im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beraten wurde, trat eine Änderung der Berufsanerkennungsrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates in Kraft. Sie sieht für die berufliche Anerkennung ein elektronisches Verfahren vor. Die EU-Mitgliedstaaten haben demnach sicherzustellen, dass alle Verfahren und Formalitäten, die unter die Richtlinie fallen, leicht aus der Ferne und elektronisch über die jeweiligen zuständigen Behörden abgewickelt werden

(Abg. Berninger)

können. Die Änderung greift daher den Wortlaut der Richtlinie auf und stellt klar, dass die jeweiligen zuständigen Behörden nur ausnahmsweise im Falle des begründeten Zweifels und soweit unbedingt geboten für die Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen von den Antragstellern beglaubigte Kopien verlangen können.

Innerhalb der Anhörung im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde auch angeregt, eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene in Thüringen zu schaffen. Dies wird von uns jedoch für nicht notwendig erachtet, da es eine solche Erstanlaufstelle mit den drei regionalen Beratungsstellen des IBAT das ist Informations- und Beratungsangebotsanerkennung - in Thüringen bereits gibt.

Insofern bitte ich um die Annahme des Gesetzentwurfs mit den bekannten Änderungen, also um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit bei meiner Rede. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke schön. Es spricht jetzt Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich war jetzt etwas irritiert, welche Änderungen der Kollege Grob konkret meint,

(Beifall DIE LINKE)

da vonseiten der Koalition mitnichten substanzielle Änderungsbedarfe angemeldet oder gar vorgetragen oder eingereicht wurden. Aber vielleicht kommt das noch; die Hoffnung will ich bis zuletzt nicht aufgeben.

Zunächst grundsätzlich zum Gesetzentwurf. Meine Kollegin Sabine Berninger hat schon darauf hingewiesen, dass ich mich bei der ersten Beratung recht kurz gefasst habe, weil zugesagt war, dass wir eine ausführliche Beratung im Ausschuss vornehmen werden. Unter einer ausführlichen Beratung verstehe ich, dass man sich die Stellungnahmen aufgrund der schriftlichen Anhörung und auch der Diskussion im Online-Forum des Thüringer Landtags vornimmt, im Einzelnen durchgeht und die Vorschläge, Anregungen, Kritikpunkte etc. entsprechend würdigt und bewertet.

(Beifall DIE LINKE)

Allerdings hat dies nur recht einseitig stattgefunden, wenn ich das so sagen darf. Einseitig heißt, dass die Kolleginnen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, also ich selbst, und auch von der Fraktion DIE LINKE durchaus Änderungspunkte benannt haben, auch die Stellungnahmen angesprochen haben, seitens der Koalitionsfraktionen aber faktisch kein Diskussionsbedarf bestand. Unter Debatte verstehe ich etwas anderes, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Fakt ist auch, dass es hier um sehr viele Menschen in unserem Land geht, bundesweit etwa 3 Millionen Menschen, die einen ausländischen Abschluss besitzen, darunter etwa 800.000 Akademikerinnen und Akademiker. Nur ein ganz kleiner Teil dieser Menschen nimmt hier bei uns den erlernten Beruf wieder auf; die Gründe dafür sind vielfältig. Hintergrund dafür ist zum einen, dass es intransparente Verfahren und eine Vielzahl zuständiger Stellen gibt, das ist genau der Punkt, den Herr Grob eben angesprochen hat. Wir waren und sind der Meinung, dass es eine Beratungsstelle mit Lotsenfunktion geben soll, die konsequent denjenigen oder diejenige begleitet, berät und bis zu der Anerkennung des Abschlusses bringt, während von anderen darauf verwiesen wurde, dass es beispielsweise die Welcome Center gäbe und man die Beratung deswegen nicht zentralisieren sollte.

Ein zweiter Punkt sind Defizite in rechtlicher, verfahrenstechnischer und auch in finanzieller Hinsicht - darauf werde ich noch zu sprechen kommen -, denn ein großes Problem, welches dieses Gesetz beinhaltet, ist, dass diejenigen, die sich die Abschlüsse anerkennen lassen wollen, dafür bezahlen müssen. Es sind nicht wenige, bei denen die Anerkennung der Berufsabschlüsse genau daran scheitert, dass sie nicht die notwendigen Mittel aufbringen können, obgleich uns allen bewusst sein müsste, dass aufgrund insbesondere auch des Fachkräftemangels, den wir in Thüringen verzeichnen, wir über jede und jeden froh sein müssten, der hier, nachdem er oder sie mit seiner Qualifikation anerkannt wurde, auch tätig werden kann, Steuern zahlt und sich die Anerkennung vielfach für die gesamte Gesellschaft rechnet. Deswegen, meinen wir, sollte man diejenigen nicht auch noch mit Gebühren belasten, die vielleicht dazu führen, dass nicht der eigentlich erlernte Ingenieurberuf ausgeübt wird, sondern der- oder diejenige beispielsweise als Taxifahrerin arbeitet, weil er oder sie keine Chance für die Anerkennung sieht.

Ein dritter Punkt, den habe ich schon in meiner Einführung angesprochen, ist, dass die Beratungsmöglichkeiten aus unserer Sicht nicht ausreichen. Wir erleben immer wieder, dass vertröstet wird, dass hinausgeschoben wird und das ist aus unserer

(Abg. Grob)

Sicht nicht hinnehmbar. Weiterhin ist wichtig, dass die Zertifizierungsstellen, Brückenmaßnahmen und Anpassungsqualifizierungen relativ schnell angeboten werden, damit nicht lange Hängepartien entstehen.

Insgesamt kommen wir zu dem Schluss, dass das Anerkennungswesen in seiner Gesamtheit intransparent, ungerecht und undurchlässig ist. Das führt dazu, dass die Abschlüsse nicht qualifikationsentsprechend anerkannt werden und die gesellschaftliche Teilhabe der betroffenen Menschen und die Möglichkeiten der eigenständigen Existenzsicherung, die wir wollen für diese Menschen, deutlich erschwert oder sogar verunmöglicht wird.

Jetzt zum Gesetzentwurf selbst. Herr Grob, wenn Sie hier von zügig reden, finde ich das relativ mutig zu behaupten, dass dieser Gesetzentwurf zügig auf den Weg gebracht wurde.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will noch einmal erinnern, dass bereits am 1. April 2012 im Bund das Anerkennungsgesetz in Kraft getreten ist. Dort ist ein Anspruch auf ein Verfahren zur Bewertung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für bundeseinheitlich geregelte Berufe geschaffen worden. Und darauf aufbauend, das war relativ zügig, hatten alle 16 Bundesländer ein sogenanntes Mustergesetz abgestimmt, das für die von den Ländern zu erlassenden Ländergesetze als Grundlage dienen sollte. Damit wiederum sollte sichergestellt werden, dass es trotz der Länderzuständigkeiten und 16 eigenen Ländergesetzen bundesweit vergleichbare Standards gibt und eine einheitliche Verfahrensweise bei der Anerkennung der Berufsqualifikation. Ganz zentral war und ist das Ziel, einen besseren Berufszugang für die Menschen zu schaffen, die ihre Berufsqualifikation im Ausland erlangt haben, insbesondere bei Berufen, die im Landesrecht geregelt sind. Außerdem wird mit dem Gesetz der Anspruch geschaffen, dass innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit durch die jeweils zuständigen Stellen des Landes entschieden werden muss.

Jetzt nach Thüringen geblickt: Es ist wirklich schön aber auch überfällig, dass wir es als neuntes Bundesland geschafft haben, ein eigenes Gesetz zur Anerkennung auf den Weg zu bringen. Wenn Sie allerdings den Thüringer Entwurf neben das Mustergesetz legen, muss man sich schon fragen, warum die, ich nenne es so, Kopie des Mustergesetzes auf einen Thüringer Antragsbogen derart lange gedauert hat. Aber nun liegt er vor.

(Beifall DIE LINKE)