Manfred Grob
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Beförderung von Abteilungsleitern an berufsbildenden Schulen in Thüringen
Mit der Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes zum 1. August 2018 wurde die Funktionsstelle eines Abteilungsleiters mit der Besoldungsgruppe A14 bewertet, soweit die Abteilung mehr als 240 Schüler (Vollzeit) umfasst. Es ist anzunehmen, dass insbesondere die Abteilungen kleinerer berufsbildender Schulen im ländlichen Raum diese Mindestgröße nicht erfüllen.
Ich frage die Landesregierung zum letzten Mal:
1. Welche Gründe gibt es für die Festschreibung der besagten Mindestgröße der Abteilung von mehr als 240 Schülern (Vollzeit)?
2. Wäre eine Festschreibung einer Mindestanzahl von Klassen in der Abteilung als Richtgröße sinnvoller, da eher die Anzahl der Klassen und nicht die Klassengröße den Verwaltungsaufwand mit sich bringt, und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
3. An welchen berufsbildenden Schulen in Thüringen gibt es Abteilungen, die 240 Schüler und weniger (Vollzeit) umfassen?
Ich habe nur eine Frage, weil ich das nicht genau weiß: Wie viele Jäger waren denn in diesem Fachausschuss?
In eurem Fachausschuss, wie viele Jäger sind denn da drin?
Ja. Der hat ja dann Mitspracherecht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und liebe Sportfreunde, es ist noch kein Jahr her, da haben wir an dieser Stelle eine große Novelle des Thüringer Sportfördergesetzes beschlossen. Die Vertreter der Koalitionsfraktionen haben damals gejubelt, es sei ein guter Tag für den Sport, weil die unentgeltliche Nutzung der Sportstätten im Gesetz festgeschrieben wurde. Sowohl Anzuhörende als auch die CDUFraktion hatten bereits damals bei der Verabschiedung darauf hingewiesen, dass die Regelungen zur unentgeltlichen Nutzung in der Praxis zu erheblichen Umsetzungs- und Folgeproblemen führen werden. Allerdings schlugen die Koalitionsfraktionen diese Bedenken in den Wind, der nun vorliegende Gesetzentwurf ist die Folge dieser verfehlten Politik.
Künftig soll es nun doch wieder Ausnahmen von der unentgeltlichen Nutzung geben: Wir diskutieren jetzt zum einen über eine spezielle „Lex Jena“, eine Ausnahme, die einzig und allein die Nutzung der neu zu errichtenden Leichtathletikanlage in der
Wöllnitzer Straße in Jena betrifft. Hier soll der Friedrich-Schiller-Universität Jena durch eine Änderung in § 15 Abs. 2 des Gesetzes ermöglicht werden, für die Nutzung dieser Anlage ein Nutzungsentgelt an die Stadt Jena auf gesonderter vertraglicher Grundlage zu entrichten. Zum anderen ist eine solche Ausnahme von der unentgeltlichen Nutzung für die Fälle vorgesehen, in denen die Nutzung der Sportstätte im Landesinteresse liegt und besonderen überdurchschnittlichen Umfang annimmt, da die in § 15 Abs. 3 geregelte Pauschale in diesen Fällen nicht geeignet ist, die aufgrund der genannten Interessen entstehenden finanziellen Belastungen des öffentlichen Trägers angemessen zu kompensieren.
Ich habe mir manchmal überlegt: Ich bin in einem kleinen Ort, 6.000 Einwohner, wir haben eine Schwimmanlage, Sportplätze, eine Sporthalle, und ich überlege gerade, wie wir das packen wollen, das alles entsprechend einzureichen, um da überhaupt ein paar Cent zu bekommen. Das weiß ich nicht. Ich denke mal, wir werden das im Nachhinein doch irgendwo wieder anmelden müssen, dass da wieder Änderungen stattfinden; aber das ist jetzt hier nur ein Fall.
Ein solches besonderes Landesinteresse ist beispielsweise, wie ich gesagt hatte, bei der Nutzung von Sportstätten öffentlicher Träger durch die in Landesträgerschaft stehenden Spezialgymnasien gegeben. Auch für die Nutzung einer Sportstätte öffentlicher Träger durch Spitzensportfachverbände zur Förderung des Nachwuchsleistungssports soll es entsprechende Ausnahmen geben, weil auch diese Nutzung in besonderem Maße dem Landesinteresse entspricht.
Wie ich in meiner Rede zur ersten Lesung des Gesetzes bereits deutlich gemacht habe, hätte diese von Rot-Rot-Grün beabsichtigte Neuregelung jedoch insbesondere den Sportfachverbänden neue finanzielle Lasten auferlegt und sich in haushaltstechnisch schlechteren Zeiten sogar als Todesstoß für den Nachwuchsleistungssport erweisen können. Das kann nicht in unserem Interesse sein, das habe ich damals schon bemängelt. Aus diesem Grund befürworte ich auch ausdrücklich, dass das Land nun die Kosten für die Nutzung der Anlagen durch die Sportgymnasien für den Übungsbetrieb im Nachwuchsleistungssport tragen soll und nicht etwa die Sportfachverbände. Da ich selbst so einen Sportfachverband geleitet habe, weiß ich, wie eng die Finanzen sind. Denn wie schon im Gesetzentwurf erläutert wird: Liegt diese Nutzung im Landesinteresse, dann ist eine solche Regelung eigentlich folgerichtig.
An der Aufzählung der Änderungsbedarfe allein wird deutlich, dass nicht nur die ursprüngliche Än
derung des Sportfördergesetzes im Jahr 2018, sondern auch die erneute Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen nicht ausreichend durchdacht wurde. Auf diese Probleme wurde auch seitens der Fachleute im Rahmen der Anhörung hingewiesen. Daraufhin änderten die Koalitionsfraktionen ihren eigenen Gesetzentwurf noch einmal. So viel zum Verfahren.
Schauen wir noch einmal inhaltlich auf die einzelnen Änderungen, so wie sie uns heute als Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport vorliegen und hier heute zur Abstimmung kommen.
Erstens ist zur Regelung des Einzelfalls in Bezug auf die Nutzung der neu zu errichtenden Leichtathletikanlage in der Wöllnitzer Straße in Jena Folgendes anzumerken: Diese Problematik hätte den Koalitionsfraktionen bereits bei der Verabschiedung der großen Novelle des Sportfördergesetzes im Jahr 2018 eigentlich bekannt sein können, denn noch bevor die Koalitionsfraktionen das Sportfördergesetz in dieser Legislaturperiode geändert haben, hatten die Stadt Jena und die FSU Jena bereits eine entsprechende Nutzungsvereinbarung getroffen. Diese Tatsache und die daraus resultierenden Probleme bei der Änderung des Sportfördergesetzes wurden von den Koalitionsfraktionen im damaligen Gesetzgebungsverfahren aber schlicht nicht beachtet.
Zweitens: Die Regelung von Ausnahmen von der unentgeltlichen Nutzung von Sport- und Spielanlagen öffentlicher Träger, die Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist, steht im grundsätzlichen Widerspruch zur damaligen Intention der Koalitionsfraktionen, den Zusatz „in der Regel“ bei der unentgeltlichen Nutzung zu streichen und generell eine unentgeltliche Nutzung festzuschreiben. Auch eine entsprechende Rechtsverordnung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, die Näheres zur Entgeltfreiheit regeln sollte, fehlt bislang.
Gleichzeitig bleiben auch bei dieser Gesetzesnovelle noch Probleme ungeklärt, die bereits bei der Novelle 2018 bestanden. Hier möchte ich noch einmal ausdrücklich auf die Nutzung der Hallen- und Freibäder für die Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetriebe durch anerkannte Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen verweisen. Diese Frage ist nach wie vor nicht geklärt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDUFraktion steht auf der Seite des Sports, das wissen Sie, deshalb werden wir den Änderungen im Sportfördergesetz nicht entgegenstehen und enthalten uns bei der heutigen Abstimmung. Nicht dass Sie
wieder sagen, das ist keine Meinung dazu. Wir sind für den Sport, aber gegen diese Entscheidung.
Das lasse ich mir von Ihnen nicht sagen, Herr Adams.
Deshalb werden wir den Änderungen des Sportfördergesetzes nicht entgegenstehen und enthalten uns bei dieser Abstimmung. Das habe ich Ihnen gesagt.
Dennoch wird auch die heutige Novelle die sportpolitischen und handwerklichen Fehler nicht beheben, die bei der Novelle des Sportfördergesetzes im Jahr 2018 gemacht wurden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe es schon ein paar Mal angesprochen und ich habe eigentlich geglaubt, es würde vielleicht noch die Chance dazu geben, bevor die Legislatur zu Ende ist – gestatten Sie mir abschließend noch eine kurze persönliche Bemerkung: Ich wünsche mir, dass wir in der nächsten Legislaturperiode im Sinne des Sports wieder zu mehr Konsens in der Sportpolitik finden. Der Freundeskreis Sport war der richtige Ort, die Sportpolitik fraktionsübergreifend und gemeinsam mit den Akteuren zu diskutieren, um zu praktikablen und tragfähigen Lösungen für den Sport zu kommen. Es wäre ein Rückschritt, wenn diese Möglichkeit künftig wegfallen würde. In diesem Sinne sage ich Ihnen ein „Sport frei“. Vielen Dank.
Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, Sie hatten gesagt, die Koalitionsfraktionen haben dieses Sportfördergesetz auf den Weg gebracht? War es nicht ein bisschen anders, Herr Minister, hat nicht die CDU zuerst eingereicht und daraufhin kam das andere? Das ist nur eine Frage. Ich will das nur richtigstellen, damit wir den Leuten nicht etwas Falsches mitteilen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe einzelne Sportfreunde! Ich habe deswegen „einzelne“ gesagt, weil wir eigentlich sonst voller sind. Kaum ein halbes Jahr nach dem Beschluss des Sportfördergesetzes beraten wir heute einen Gesetzentwurf zur Änderung dieses Gesetzes. Streitpunkt zwischen Ihnen, werte Damen und Herren Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, und uns als CDU-Fraktion war bereits im letzten Jahr die Frage, wie die unentgeltliche Nutzung kommunaler Sportstätten künftig im Gesetz festgeschrieben werden soll. Sie kennen die Diskussion, die wir geführt haben, indem der Zusatz „in der Regel“ hinsichtlich der unentgeltlichen Nutzung von Sportstätten gestrichen wurde, haben Sie – darauf hatten wir bereits damals hingewiesen – nur ein Problem geschaffen. Bereits zu Beginn dieses Jahres titelte die „Thüringer Allgemeine“ zum neuen Sportfördergesetz: „Wie entgeltfrei ist entgeltfrei?“
Thematisiert wurden unter anderem die noch ungeklärte Frage der Nebenkosten sowie Probleme, die aus der Übergangsbestimmung des Gesetzes resultierten. Es nützt nichts, wenn zwar die Nutzung entgeltfrei ist, dafür aber zum Beispiel Reinigungskosten für die Turnhalle umgelegt werden. Der Geschäftsführer des Thüringer Gemeinde- und Städtebunds, Ralf Rusch, sagte im Hinblick auf die Diskussion um die Nebenkosten – ich zitiere jetzt, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –: „Ich habe das
Gefühl, dass Rot-Rot-Grün die Tragweite dieses Gesetzes noch nicht ganz klar ist.“ Dieses Gefühl kann man mit dem nunmehrigen Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün als bestätigt ansehen.
Wir haben vorgeschlagen, an dem Zusatz „in der Regel“ festzuhalten und durch eine Verordnungsermächtigung dezidiert Ausnahmen festzulegen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden nunmehr Ausnahmen statuiert, allerdings durch Gesetz. Der Landtag kann nicht alles selbst regeln und den sich ständig ändernden Bedingungen anpassen. Der Staatsrechtler Georg Jellinek schrieb 1887 in seiner Untersuchung über Gesetze und Verordnungen – ich zitiere –: Das Gesetz kann daher unmöglich jedem Einzelfall gerecht werden, kann kraft seiner Abstraktheit nicht alle konkreten nominierten Fälle voraussehen. Mit dem Blick auf diese Worte von Herrn Jellinek ist es schlichtweg nicht nachvollziehbar, warum die Ausnahme für die Friedrich-SchillerUniversität Jena hinsichtlich der Entgeltpflicht oder für die Nutzung der neu zu errichtenden Leichtathletikanlage in der Wöllnitzer Straße in § 15 Abs. 2 – es handelt sich um ein Musterbeispiel eines Einzelfalls – durch ein Gesetz geregelt werden muss. Schlechterdings nicht nachvollziehbar ist allerdings der im Gesetzentwurf neu vorgesehene Satz 5 in § 15 Abs. 2 für Spezialgymnasien: In Trägerschaft des Landes sowie für den Übungsbetrieb im Nachwuchsleistungssport in Verantwortung der Sportfachverbände am Sitz der Spezialgymnasien könnten vertragliche Vereinbarungen zu einer anteiligen Übernahme von Betriebskosten abgeschlossen oder auch Nutzungsentgelte oder Gebühren durch vertragliche Vereinbarungen auf Grundlage bestehender Gebühren- und Entgeltordnungen erhoben werden. Die Regelung ist bereits handwerklich schlecht gemacht, da diese vollkommen widersprüchlich ist.
Immerhin ist zunächst im Satz 5 die Rede davon, dass eine unentgeltliche Nutzung ausgeschlossen ist. Nach dem Semikolon ist davon die Rede, dass vertragliche Vereinbarungen abgeschlossen werden können. Dies suggeriert – zumindest vom Wortlaut – eine Wahlmöglichkeit oder ein Ermessen. Ein solches ist jedoch, wie sich aus dem Ausschluss der unentgeltlichen Nutzung ergibt, gerade nicht gegeben. Mit der vorgesehenen Regelung werden insbesondere den Sportfachverbänden neue Lasten aufgelegt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine langfristige finanzielle Planungssicherheit, soweit – wie Sie bei der Darlegung des Regelungsbedürfnisses betonen – die Förderung des Nachwuchsleistungssports in die Zuständigkeit
des Landes fällt. Fehlt eine Klarstellung, dass sich die Regelung nicht zulasten der Sportfachverbände auswirken darf bzw. die Förderung der Verbände bei steigenden Kosten anzupassen ist. Wenn – und dies wird eines Tages geschehen – wieder haushalterisch schlechtere Zeiten herrschen, können sich die vorliegenden Regelungen als nachteilig, wenn nicht gar als Todesstoß für den Nachwuchsleistungssport, erweisen.
Soweit es in der Begründung des Gesetzentwurfs unter Punkt D. „Kosten“ heißt: „Die für den beabsichtigten Interessenausgleich notwendigen Landesmittel sind im Landeshaushalt 2020 bereits berücksichtigt“ – da würde mich der entsprechende Haushaltstitel interessieren. Ich gehe davon aus, dass Sie in der weiteren Ausschussberatung für Erhellung sorgen. Das hoffe ich jedenfalls. Auch erscheint der vorliegende Gesetzentwurf nebst der Definition von Ausnahmen höchst widersprüchlich. Immerhin wollen Sie – ich rufe es Ihnen noch einmal zur Erinnerung zu –: den Zusatz „in der Regel“ streichen.
Nun schaffen Sie Ausnahmen, entgegen der erst mal stets wiederholten Forderung von Entgeltfreiheit, die Sie fast wie eine Monstranz vor sich hertragen. So war es eigentlich überall bei den Gesetzen. Also Sie wissen schon, dass wir das erste Gesetz eingebracht haben, Sie geschimpft haben, gestritten haben, es wäre alles falsch. Im Nachhinein, als die Diskussion kam mit den Sportverbänden usw., wurden viele Überlegungen, die wir im Gesetz hatten, von Ihnen übernommen. Und das ist nicht schlimm. Ich sage mal so: Wenn Sie es auch auf Ihre Seite schieben – wir sind trotzdem zufrieden, wenn es dem Sport zugutekommt. Warum? Ob der zu Beginn zitierten Presseberichterstattung nicht auch eine Regelung im Hinblick auf etwaige anfallende Nebenkosten folgt, erscheint auch noch schleierhaft. Ebenso fraglich ist, was dann erfolgt, was § 15 Abs. 2 Satz 5, Seite 5 eigentlich vorsieht, „Näheres zu den Sätzen 1 bis 3 zur Entgeltfreiheit wird durch Rechtsverordnung des für den Sport zuständigen Ministeriums geregelt.“
Offen ist immerhin noch ein weiteres im nunmehrigen Gesetzentwurf nicht geregeltes Problem. Ich hoffe, das haben Sie auch noch im Blick: Die Nutzung der Hallen- und Freibäder für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb
durch anerkannte Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen. Dieses ist – hier zeigt sich ein Widerspruch, auf den bereits in den letzten Jahren hingewiesen wurde – nur in der Regel unentgeltlich zu gewähren. Als CDU-Fraktion sehen wir der Beratung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und der durchzuführenden Anhörung entgegen. Wir stehen, wie auch in den Jahren zuvor, an der Seite des Sports in Thüringen. Entsprechend werden wir Änderungen, die dem Sport zugutekommen, mittragen. Das haben wir immer gemacht. Änderungen, die nicht nur handwerklich schlecht sind, sondern auch für einen weiterhin starken und erfolgreichen Sport in Thüringen gefährlich sind, lehnen wir natürlich ab. Ich würde mich freuen, wenn hinsichtlich des vorliegenden Gesetzentwurfs, anders als bei den Beratungen des Sportfördergesetzes im letzten Jahr, der Freundeskreis Sport zusammenkäme, um sich gemeinsam mit dem LSB fraktionsübergreifend und ausschussübergreifend zu verständigen.
Sie als Koalitionsfraktionen lehnen eigentlich alle Vorschläge, Gesetzentwürfe und alles, was von der CDU kommt, ab.
Das haben Sie immer gemacht. Die Situation im Freundeskreis, das möchte ich Ihnen noch mal sagen, die es nicht kennen, war schon einmal viel positiver.
Wir haben diskutiert, wir haben abgewogen, wir haben entschieden und empfohlen. Das war eine Situation, die eigentlich zum Arbeiten sehr angenehm war. Und unsere selbst erkannten Forderungen, ich habe es dann auch so werten lassen, dann brauchen wir heute nicht diesen Gesetzentwurf zu diskutieren. Ich denke mir schon, das ist ganz wichtig, dass der Freundeskreis sich wieder zurückbesinnt, dass wir eigentlich sehr positiv gearbeitet haben. Also an uns als CDU-Fraktion und natürlich auch an mir wird es nicht scheitern. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. Ich freue mich erst mal, dass das wieder geklappt hat, dass Eisenach und der Wartburgkreis wieder einen Schritt aufeinander zugekommen sind. Ich muss als Kreistagsmitglied aber sagen, die Vorgaben, die wir damals für den Vertrag ausgearbeitet haben …
Frau Präsidentin, ich muss das vorher ausführen, was ich fragen will.
Natürlich.
Dieser Vertrag, der dem Stadtrat in Eisenach zugeleitet worden ist und der dann vom Stadtrat auch beschlossen wird, ist das übereinstimmend oder ist eventuell da noch ein Beschluss des Kreistags notwendig?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Sportfreunde, zwar haben sich die Reihen schon ein bisschen gelichtet, aber die Sportfreunde sind ja auch nicht alle immer Sportfreunde, wenn es ums Sportgesetz geht. Wir von der CDU haben, wie jetzt schon oft gesagt worden ist, dem Landtag den Gesetzentwurf schon vor mehr als drei Jahren mit der Maßgabe vorgelegt, hier etwas zu ändern. Da waren verschiedene Punkte dabei, die wir im Grunde genommen am Ende auch erreicht haben. Das freut uns besonders. Es wird natürlich von uns die eine oder andere Kritik kommen, aber, ich denke, im Verlauf der ganzen Arbeit am Gesetz sind auch verschiedene Sachen wirklich eingesehen und vielleicht auch dementsprechend verbessert worden.
Unser Ziel ist gewesen, dem Thüringer Sport eine verlässliche Zukunftsperspektive zu sichern. Auf
Bitte der Koalitionsfraktionen ruhte dieser Gesetzentwurf mehr als ein Jahr im Bildungsausschuss, bis Rot-Rot-Grün im März 2017 endlich einen eigenen Gesetzentwurf vorlegte. Wir haben damals schon bei den Diskussionen gesagt, uns wäre lieber, wenn wir es gemeinsam verabschieden und vielleicht darauf auch die eine oder andere gleiche Richtung bekommen. Im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sind bereits zahlreiche Forderungen aus dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion aufgenommen worden. Es ist hier auch schon gesagt worden, dass man bereits in diesem frühen Stadium der Beratung inhaltlich nicht weit auseinander lag. Daran hat sich auch meine Hoffnung so ein bisschen lanciert, dass wir einen gemeinsamen Entwurf hinbekommen.
Anschließend fanden verschiedene Gesprächsrunden zwischen den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion statt, in deren Ergebnis weitere Annäherungen erreicht werden konnten, die schließlich in den von Rot-Rot-Grün vorgelegten Änderungsantrag einflossen. Sie haben das heute schon oft gehört. Diese betrafen insbesondere den Umgang mit Drogen und die Arbeit gegen Doping. Könnt ihr euch erinnern? Als wir das das erste Mal hier diskutiert haben, war natürlich die Situation so, dass man das gar nicht so konkret gesehen hat. Man wird immer klüger bei Diskussionen. Das ist aufgenommen worden. Ich sage jetzt nicht Danke dafür, sondern wir hätten das auch insgesamt machen können. Die Aufnahme von Ziel- und Leistungsvereinbarungen wurde damals so gar nicht für notwendig befunden. Wir haben gesagt, wir haben das oft, in den Fachverbänden wird das gemacht, beim LSB und so weiter. Und es hat immer Vorteile, genau einzuschätzen, wie weit und wie gut die Arbeit gemacht wird.
Beim Landessportbeirat hatte im Vorfeld fast jeder die Meinung gehabt, irgendwo sind das im Grunde genommen viele Leute, die für nichts da sind. Der Landessportbeirat wird jetzt von allen so angesehen, dass er wirklich behilflich sein kann, als eine Einrichtung, die die Landesregierung in Grundsatzfragen des Sports und in Fragen der Umsetzung des Sportfördergesetzes beraten soll.
Der einzige Streitpunkt zwischen den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion blieb die Frage, wie die unentgeltliche Nutzung kommunaler Sportstätten künftig im Gesetz festgeschrieben werden soll. Ihr könnt euch erinnern, ihr habt auch dieses Beispiel gebracht – nur für die, die jetzt keine Eintrittsgelder zahlen. Auch da haben wir uns unterhalten und gesagt, natürlich grundsätzlich keine Eintrittsgelder, weil ihr wisst, kleine Vereine, die nehmen 2 Euro Eintritt und im Endeffekt geht das nicht in die eigene Kasse, sondern damit wird der Schiedsrichter bezahlt und alles mögliche. Deswegen sollten wir da auch Differenzen reinbringen, welche Eintrittsgelder genommen werden sollen. In
diesem Punkt war man sich in den Zielstellungen durchaus einig, nicht jedoch in den konkreten Umsetzungen. Das war unser Problem. Die CDU-Fraktion ist nach wie vor der Meinung, dass das einfache Streichen des Zusatzes „in der Regel“ bei den unentgeltlichen Nutzungen von Sportstätten das Problem nicht im Geringsten löst. Im Gegenteil, wir sehen in dieser Regelung gleich mehrere Nachteile. Zum einen ist nicht auszuschließen, dass Kommunen durch diese Regelung eher geneigt sein werden, ihre Sportstätten an private Betreibergesellschaften abzugeben, was wiederum Nachteile für die die Sportstätten nutzenden Vereine nach sich ziehen könnte. Ferner sehen wir in der generellen Festschreibung einer kostenfreien Nutzung einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
Die kommunale Selbstverwaltung – ich habe das nicht umsonst so gesagt, wir wissen das, welche Gemeinde weiß um die Bedeutung ihrer Vereine. Meistens ist ein Sportverein der größte Verein im Ort. Die wissen genau, dass solche Sportstätten nicht nur für den Sport allein, sondern auch für Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden. Da wäre ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin total falsch beraten, in Größenordnung dort Gelder zu nehmen.
Die jetzt angestrebten 5 Millionen Euro, die zur Verfügung gestellt werden, werden am Ende – das kann ich auch so sagen – nicht ausreichen. Sie wissen selber, dass Sie angefangen haben mit der Diskussion über 3,8 Millionen Euro, jetzt sagt man über die Statistik 5 Millionen. Aber wenn Sie richtig überlegen, da sind nur die Gelder aufgenommen worden, die bis jetzt irgendwo belastet haben. Aber im Endeffekt wird es so sein – ich hoffe, dass es nicht so ist –, dass die Bürgermeister sagen: Ich bekomme ja Geld für meine Sportanlage, wenn ich – so ungefähr – diese Miete oder diese Benutzungsgebühr dafür anzeige und beim Land melde, und dementsprechend werde ich auch Geld bekommen. Da hoffe ich, dass wir das nicht in diese Richtung bekommen.
Also diese 5 Millionen Euro werden wahrscheinlich bei Weitem nicht reichen. Die Lösung der Koalitionsfraktionen in dieser Frage ist eigentlich für mich kurzsichtig und schadet dem Sport letztlich, davon bin ich überzeugt. Die Evaluierung des Gesetzes – das war, glaube ich, vorgesehen für 2024 – wird das sicherlich bestätigen. Nicht umsonst lehnen auch der Gemeinde- und Städtebund Thüringen sowie der Thüringische Landkreistag diese Regelung nach wie vor ab. Das haben sie in der mündlichen Anhörung gesagt, das haben sie im Nachhinein auch noch mal in der schriftlichen Anhörung verdeutlicht.
Unser Vorschlag sieht hingegen vor, an der Regel festzuhalten und durch eine Verordnungsermächtigung dezidiert Ausnahmen von dieser Regelung
festzulegen, also Verordnungsermächtigung ist bei uns der wichtige Punkt dabei. Damit soll erreicht werden, dass die kostenfreie Nutzung in den Kommunen tatsächlich wieder zur Regel wird, denn in den letzten Jahren wurde diese Regelung zumindest von einigen Kommunen immer wieder ausgehöhlt und letztlich wurden eben noch Nutzungsgebühren von Vereinen verlangt.
Wir sehen in dieser Verordnungsermächtigung die Chance, auf die speziellen Bedingungen vor Ort im Interesse der Beteiligten, nämlich des Sports und der Kommunen, einzugehen.
Lassen Sie mich zum Ende noch auf einen speziellen Punkt eingehen, der mir sehr am Herzen liegt – wir haben darüber gesprochen –: die unterschiedliche Behandlung einzelner Sportfachverbände. Durch den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, was ich als großes Problem ansehe, wie der Thüringer Schwimmverband in seiner Stellungnahme ausführlich darstellt, wird der Schwimmverband durch die jetzig gefundene Regelung massiv gegenüber anderen Sportorganisationen benachteiligt. Ferner erfolgt diese Ungleichbehandlung ohne hinreichende Begründung, und erhöhte Betriebskosten sind kein Alleinstellungsmerkmal von Hallenbädern und Freibädern, wie Sie wissen, sondern die treffen auch beispielsweise auf Eishallen in Größenordnungen zu. Aus diesen genannten Gründen werden wir als CDU-Fraktion die Erarbeitung der entsprechenden Rechtsverordnung äußerst kritisch begleiten, sodass die unentgeltliche Nutzung im Sinne des Gesetzes auch für die Thüringer Schwimmvereine in der Regel bleibt und nicht zur Ausnahme wird.
Bei der Diskussion, Herr Kobelt, als Sie sich freuten, dass jetzt auch die Schulsporthallen in Größenordnung Förderung bekommen, kann ich Ihnen nur sagen: Ich war 1994 bis 1999 Schuldezernent im Wartburgkreis. Ich kann gar nicht mehr sagen, wie viel Sporthallen wir gebaut haben. Damals war die Regelung noch die Drittelfinanzierung – Land ein Drittel, die Kommune ein Drittel, so war das bei uns geregelt, und der Kreis sozusagen ein Drittel.
Ja, genau. Das war auch noch eine Regelung, die damals gesagt wurde, die Sportstättenleitplanung, und das ist eine Sache, die wirklich in Ordnung ist, weil man auch da gesehen hat, wo die Notwendigkeit besteht. Und das war im Grunde genommen genau das Richtige und nicht neu erfunden worden.
Ja, deswegen sage ich ja auch: Wir haben im Grunde genommen bei vielen Sachen, die auch von uns her kamen, gesehen, dass Sie sie mit übernommen haben. Das war auch wirklich nur der einzige
Punkt. Und wenn ich sage, zuallerletzt möchte ich noch den Aspekt des Gesetzgebungsverfahrens ansprechen, der mich nach wie vor in großes Erstaunen versetzt. Es gibt im Thüringer Landtag seit Jahren einen Freundeskreis Sport. Der Freundeskreis ist jedoch im gesamten Gesetzgebungsverfahren nicht ein einziges Mal zusammengekommen, um sich zum Sportfördergesetz gemeinsam mit der LSB fraktionsübergreifend und ausschussübergreifend zu verständigen. Das ist außerordentlich schade und eine verpasste Chance. Ich wollte es eigentlich nicht sagen, aber ich frage mich ernsthaft, welche Bedeutung diesem Gremium überhaupt noch zukommt, weil es wirklich so war, dass der Freundeskreis Sport gerade in Problemfällen mit dem Sport gemeinsam Lösungen gesucht hat. Also dass wir dann als Freundeskreis Sport in so einem wichtigen Gesetzgebungsverfahren im Bereich des Sports außen vor geblieben sind, können wir uns nur gemeinsam vorwerfen.
Es war schade drum.
Ich möchte Ihnen sagen, unser Gesetz ist immer noch das Gesetz, dem wir zustimmen werden. Und da wir sehr eng an dem anderen Gesetz dran sind, werden wir es nicht ablehnen, sondern wir werden uns enthalten. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, es hat mich noch mal hier vorgetrieben, weil Herr Bühl eine wirklich wichtige Sache gesagt hat: die Einzelabstimmung. Das bringt mich dahin, ich hatte vorher keine Chance gesehen, aber über den § 5 – Stadt Bad Salzungen, Ettenhausen an der Suhl, Frauensee und Tiefenort – zu sprechen. Ich bin angerufen worden und mehrmals angeschrieben worden, mich einzusetzen für die Bürgerinitiative zum Bürgerentscheid: Eingliederung von Bad Salzungen. Die haben sich schon gewundert, dass der Gemeinderat so entschieden hat. Da waren im Vorfeld die Bürgermeisterwahlen, wo uns der Staatssekretär noch gesagt hatte, dass die Tiefenorter sozusagen ein Viertel stellen, die dann den Bürgermeister von der neuen Stadt nicht mitwählen durften. Ich hatte damals gefragt und der Herr Höhn antwortete mir: Da dieser Termin nicht festgelegt ist, wird es also am 15. April keine Wahl in Bad Salzungen geben. Also das war eine deutliche Aussage, habe ich gedacht, das teilst du denen mit – war aber nicht so! Im Endeffekt sind die Bürger von Tiefenort, die sich jetzt für Bad Salzungen entscheiden laut Gemeinderat, dann gar nicht an der Wahl des Bürgermeisters mit beteiligt gewesen. Jetzt hat die Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren beantragt, das auch vom Gemeinderat so angenommen worden ist, und es wurde mir gesagt, dass es zulässig ist – aber ab 01.07. Da haben sie sich ein bisschen getroffen gefühlt und gesagt, warum man nicht versuchen kann, wenigstens im Landtag darauf hinzuwirken, dass dies noch mal verschoben wird, dieser Paragraf. Dann könnten wir das Bürgerbegehren machen. Sollte es so ausgehen, wie es ausgehen soll nach Gemeinderat, dann soll es geschehen. Aber wir möchten uns schon daran beteiligen. Und das ist dann schlecht, wenn man …
Diese Antwort habe ich schriftlich nie bekommen.
Ich habe genau diese Aussage, die im Protokoll steht, denen mitgeteilt, die mich da angefragt haben. Und was anderes kann ich nicht sagen.
Die andere Frage ist jetzt: Geht es mir wirklich um den Bürgerentscheid? Das ist für mich das Wichtigere dabei. Und da haben mir die Bürger, also die Initiative, gesagt, man sollte alles versuchen, dass sich dazu bereit erklärt wird, dass dieser § 5 vielleicht noch ausgesetzt wird und dass man dann mit – sagen wir mal – reinem Gewissen dieser Sache zustimmen kann. Ich würde sagen, diese Sache sollte man einzeln abstimmen.
Herr Adams, Sie haben so viel von frei, freiwillig und Freiheit gesprochen. Sie sehen das also so, dass diese Freiheit auch darin besteht, dass man auch über Kreisgrenzen hinaus entscheiden kann? Sehen Sie das grundsätzlich so oder sehen Sie das auch bei Landesgrenzen so?
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich habe jetzt erfahren, dass in Tiefenort noch keine Festlegungen getroffen sind. Ich weiß nicht genau, wie tief Sie da drinstecken, aber mir ist bekannt, dass in Bad Salzungen die Wahlen genau nach Termin stattfinden und Tiefenort im Moment im Entscheidungsprozess ist und daher die Wahlen später stattfinden. Deswegen habe ich mich jetzt gewundert. Die wollen ja zu Bad Salzungen und wenn in Bad Salzungen schon die Wahlen stattfinden, wäre das ja ein bisschen kontrovers.
Vielen Dank.
Dauer der vorübergehenden Schließung der Grundschule Obergrochlitz
Das Staatliche Schulamt Ostthüringen hat im Oktober 2016 den Landkreis Greiz als Schulträger informiert, dass die aktuelle Lehrersituation in der Grundschule „Bertolt Brecht“ Obergrochlitz sehr kritisch sei, sodass die Absicherung des Unterrichts in den vier Klassenstufen nicht mehr gewährleistet werden kann.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Maßnahmen wurden durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingeleitet, um die personellen Engpässe zur vollumfänglichen Absicherung des Unterrichts aufzulösen?
2. Welche Maßnahmen wurden durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingeleitet, um die vakante Stelle des Schulleiters auszuschreiben?
3. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung bei ihren Aktivitäten für den Schulstandort Obergrochlitz den über 10.000 Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger bei, die nach meiner Kenntnis im Wesentlichen vom Kreisverband DIE LINKE Greiz gesammelt wurden und wie begründet sie ihre Auffassung?
4. Welche Aktivitäten und diesbezüglichen Ergebnisse brachte die seitens der Landesregierung in der Antwort auf die Mündliche Anfrage in Drucksache 6/3313 eingeforderte Klärung zwischen Schulträger und Staatlichem Schulamt?
Ich möchte mich erst mal bedanken. Ich will das nicht als Nachfrage sagen, sondern mir war nicht ganz klar, inwieweit es einen Kreistagsbeschluss zur Änderung dieser Schulnetzkonzeption gibt.
Ja. Deswegen habe ich Sie gefragt, ob Sie es mir jetzt bestätigen können.
Gibt es einen Kreistagsbeschluss?
Danke.
Vielen Dank. Ich habe Sie als Berichterstatter gehört und auch die anderen, die zu diesem Gesetz gesprochen haben. Dabei war immer wieder dieser Wesenstest ausschlaggebend bei der Erläuterung. Wer von Ihnen hat denn so einen Wesenstest schon mal – nicht als Person, sondern als Begleiter – mitgemacht?
Wissen Sie, wie der funktioniert und was der für Inhalte hat? Dass man auch sagen kann, wenn man das begründet: Jawohl, das ist genau das, was wir brauchen.
Lehrermangel am Otto-Schott-Gymnasium in Jena
Das Otto-Schott-Gymnasium in Jena ist ein allgemeinbildendes Gymnasium und eines von drei Gymnasien in Thüringen mit bilingualem Zug in englischer Sprache, die am Otto-Schott-Gymnasium Unterrichtssprache in den Sachfächern Geschichte ab Klasse 7 und Geographie ab Klasse 9 ist. Alle Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse werden mit zwei Wochenstunden zusätzlich in englischer Sprache auf den bilingualen Zug vorbereitet. Von circa 70 bis 75 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgangsstufe belegen circa 50 Prozent den bilingualen Zug.
Ich frage die Landesregierung – das sind die letzten Fragen vor den Sommerferien –:
1. Wie stellt sich die Personalsituation im Schuljahr 2017/2018 am Otto-Schott-Gymnasium dar?
2. Welche Bedarfe werden zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 nicht gedeckt werden können?
3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um diese Bedarfe zu decken?
4. Wie kann der bilinguale Zug des Otto-SchottGymnasiums unter diesen Bedingungen aufrechterhalten werden?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Sportfreunde! Ich habe bei Ihrem Eingangsstatement, Frau Pelke, schon genau zugehört. Im Großen und Ganzen sind wir uns im Sport immer einig gewesen. Dass Sie jetzt die Sichtweise haben, das überarbeiten zu müssen, finde ich auch sehr gut. Ich bin aber nicht ganz sicher, ob es nicht gerade die CDU-Fraktion war, die das eingebracht hat. Bereits im September 2015 hat die CDU-Fraktion ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Sportfördergesetzes eingereicht. Auf Bitten der Koalitionsfraktionen ruhte dieser nun mehr als ein Jahr im Bildungsausschuss, bis Rot-Rot-Grün nun endlich im März 2017 einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Dass die Regierungskoalition mehr als eineinhalb Jahre brauchte, um sich eine Position zu unserem Gesetzentwurf zu erarbeiten, zeigt deutlich, dass Rot-Rot-Grün dem Thüringer Vereins- und Verbandssport und seinen aktuellen Problemstellungen nicht die notwendige Aufmerksamkeit einräumt,
oder sei es dem geschuldet, dass die Synopse der Novellierung des Sportfördergesetzes vom LSB noch nicht ganz fertiggestellt war.
Es ist kein Geheimnis, dass wir uns ein anderes Verfahren gewünscht hätten. Wir wollten fraktionsübergreifend über den CDU-Gesetzentwurf sprechen und am Ende der Diskussion gern zu einem gemeinsamen fraktionsübergreifenden Vorschlag kommen. Diese Hoffnung keimt immer noch in mir, aber wir werden es sehen. Der Interessengleichklang und die Gemeinsamkeit auf dem Gebiet des Sports war im Übrigen in den letzten Legislaturen immer breiter Konsens im Thüringer Landtag und das kam auch immer gut an. Der nun durch den LSB erarbeitete und durch die Regierungskoalition vorgelegte Gesetzentwurf gleicht dem CDU-Gesetzentwurf in weiten Teilen. Auch das zeigt, dass eine inhaltliche Annäherung durchaus möglich gewesen wäre. Interessant ist jedoch nicht nur, was im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen steht, sondern auch was dieser im Vergleich zum Entwurf unserer Fraktion weglässt. Das im Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün nicht Enthaltene lässt sich im Wesentlichen in zwei Komplexe zusammenfassen: Die durch uns vorgesehenen Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem Freistaat und dem Landessportbund Thüringen wurden gestrichen. Diese sollten mit Verankerungen gemeinsamer Zielstellungen und Verpflichtungen und darauf aufbauend konkret messbarer Kriterien Grundlage künftiger Sportförderung sein. Dabei ist es für uns als CDU-Fraktion unverzichtbar und unstrittig, dass im Rahmen einer solchen Ziel- und Leistungsvereinbarung die sportfachliche Autonomie und Eigenverantwortung des organisierten Sports gewahrt bleibt. Wer im Sport verankert ist, der weiß, dass die Fachverbände diese Ziel- und Leistungsvereinbarungen gegenüber dem LSB festgeschrieben haben und die auch jährlich vorlegen müssen, und der weiß auch, dass es eine wichtige Grundlage ist, um die Arbeit der einzelnen Fachverbände und hier des LSB genauestens darzulegen. Damit soll der großen sozialen, gesundheits- und bildungspolitischen sowie wirtschaftlichen Bedeutung des Thüringer Vereins- und Verbandssports für das gesellschaftliche Leben im Freistaat Thüringen Rechnung getragen werden. Es ist übrigens auch eine Art Werbung für den Sport, solche Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Öffentlichkeit darzulegen.
Die im Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün vorgesehene Abschaffung der Landessportkonferenz ist für uns in keiner Weise nachzuvollziehen. Frau Pelke stellte dabei auf die wenigen Sitzungen ab, die vorgenommen worden sind. In unserem Gesetzentwurf ist nachzulesen, dass die zumindest einmal im Jahr zu beraten haben. Wenn wir das Gesetz lesen, werden die Einladungen vom für den Sport zustän
digen Ministerium ausgesprochen. Dann müssen wir uns fragen, warum die Ministerien diese Landessportkonferenz nicht einberufen haben.
Im Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün wird – habe ich schon gesagt – die Abschaffung von den Landessportkonferenzen vorgesehen. Ganz im Gegenteil: Anstatt diese abzuschaffen, ist es ein Gebot der Zeit und der Vernunft, diese zu erhalten und gar zu stärken, um so die Aktivitäten des Landessportbundes bei der Entwicklung des Breiten- und Leistungssports, beim Kampf gegen Doping und beim Kinderschutz transparent darzustellen und mit der Erwartungshaltung der Thüringer Öffentlichkeit abzugleichen und gemeinsam zu besprechen. Die Möglichkeit der institutionalisierten Kommunikation zwischen Vertretern des organisierten Sports, Vertretern der Politik aus Legislative und Exekutive und Vertretern der Antidoping Beratungsstelle, des Opferhilfevereins und des Instituts für Sportwissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und des Kinderschutzbundes ist aus unserer Sicht unabdingbar, um die notwendige Transparenz und, damit verbunden, die gegenseitige Akzeptanz zukunftsfähig zu sichern. Das ist eine zwingende Voraussetzung, um für sportfachliche Autonomie und Eigenverantwortung des organisierten Sports ein zukunftsfähiges Fundament zu sichern.
Meine Damen und Herren, auch die, die hier im Sport verankert sind, wissen um den Kinderschutz, wissen um die Dopingverfolgung und wissen aber auch, dass unsere Übungsleiter überprüft werden – ob das das polizeiliche Führungszeugnis oder das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis ist, um diese Sache sicherzustellen. Hundertprozentig kann man es nie, aber das sind einfach Gebote, die wir auch im Sport eingeführt haben, um unsere Kinder zu schützen. Hier machen wir einfach den Strich drunter und sagen: Nein, brauchen wir nicht!
Ich sage es Ihnen hier klar und deutlich: Wer die bisher im Sportfördergesetz verankerte Landessportkonferenz streicht, nimmt dem Sport ein wichtiges Transparenzinstrument und stellt so mittelfristig die Autonomie des organisierten Sports infrage. Wenn ich im Vorfeld dieser Debatte einmal nachgeschaut habe – ich hoffe, dass ich es dabei habe –, da habe ich noch den „Maßnahmeplan des Landessportbunds Thüringen e. V. im Kampf gegen Doping“, und zwar wurde das im Hauptausschuss 2007 beschlossen. Ich darf zitieren. In Punkt 2 ging es darum, die Verpflichtungserklärung abzugeben, und da war wortwörtlich geschrieben: „Ich habe zu keinem Zeitpunkt Sportlerinnen und Sportlern Substanzen weitergegeben, zugänglich gemacht, rezeptiert oder appliziert oder Methoden angewandt, die gegen die jeweils gültigen nationalen oder internationalen Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen haben.“ Das war der Maßnahmeplan von 2007.
2016 ist er natürlich überarbeitet worden. Da steht dieses verbindend nicht mehr drin. Nur noch: „Doping stellt nicht nur ein gesundheitliches Risiko [...] dar“, also Sachen, die normal auch jeder andere Sportler akzeptieren muss, und die Erklärung steht nicht mehr da, die im Vorfeld gegeben wird, sondern: „Ich kenne die einschlägigen Anti-Doping-Bestimmungen, insbesondere den WADA- und den NADA-Code an. [...], demzufolge u.a. der Handel und das Inverkehrbringen sowie der Besitz nicht geringer Mengen von Dopingmitteln strafbar ist.“ Also nur das Anerkennen, was sowieso im Gesetz steht. Es ist nicht eine Verpflichtung schon, dagegen vorzugehen, wer früher mit Doping Umgang hatte.
Wer die Landessportkonferenz streicht, nimmt den Kampf gegen Doping und Sicherung des Kinderschutzes – beides Aufgaben des Sports, die erst in den letzten Jahren eine ganz neue Dimension erreicht haben – ebenso nicht ernst, wie es im Interesse des Sports notwendig ist. Diesen Kurs wird die CDU-Fraktion nicht mittragen.
Also, ich weiß nicht, wie es dir geht, lieber Herr Höhn, aber mir schreibt das niemand auf. Ich habe noch Verbindungen zur Basis im Sport.
Das zweifle ich gar nicht an, man muss aber auch so handeln.
Die von mir eben dargestellten Punkte, die wesentlich den Unterschied zwischen dem Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün und dem von unserer Fraktion ausmachen, werfen folgende Fragen auf: Welche Ziele und Interessen verfolgt Rot-Rot-Grün mit einem derartigen Gesetzesvorstoß wirklich?
Wir wollen den Thüringer Sport und den Landessportbund stärken, wir achten die Arbeit der tausend Ehrenamtlichen im Sport, egal ob das Vereinssport oder als Trainer, Übungsleiter oder als Kampf- oder Schiedsrichter ist – wir achten das, was täglich durch die Vereine und Fachverbände geleistet wird.
Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, um mich im Namen meiner Fraktion auch noch einmal ganz herzlich bei allen Akteuren des Thüringer Sports für ihre tolle Arbeit zu bedanken.
Bei der Frage, wie die Nutzung der Sportstätten durch unsere Sportvereine und Sportfachverbände zukünftig geregelt wird, sind wir mit Rot-Rot-Grün in der Zielstellung einig, aber nicht im Weg. Das einfache Streichen des Zusatzes „in der Regel“ bei der
unentgeltlichen Nutzung von Sportstätten – § 13 Abs. 2 Ihres Gesetzesvorschlags – löst das Problem nicht im Geringsten. Ganz im Gegenteil: Durch diesen Vorschlag entstehen neue rechtliche Probleme und Fragen im Zusammenwirken mit den Kommunen und im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Wenn wir in die Praxis schauen, Sie hatten in Ihrem Gesetzentwurf drin, dass diese Sportstätten grundsätzlich kostenfrei genutzt werden. Ich bin aber auch in der Regel ein Freund, der „in der Regel“ sagt, weil vor Ort alles unterschiedlich ist. Sie wissen, man kann jetzt eine Stadt wie Jena beispielsweise nicht mit meinem Heimatort Kieselbach vergleichen. Der Bürgermeister in Kieselbach weiß, wer im Verein ist, wer dort Sport treibt und was er daran hat, die Jugendlichen und die Kinder im Sportverein zu unterstützen, aber auch mit der unentgeltlichen Nutzung den Erwachsenensport da zu fördern.
Ich weiß nicht, weil ich die Arbeit nicht habe in Jena, wie das in Jena oder in Erfurt oder in anderen großen Städten gehandhabt wird. Deswegen war die Regel für uns ein wichtiges Instrument, um darüber zu diskutieren, wie wir es für jeden – dem Sport entsprechend – gut machen können. Sie wissen auch, wenn – wie Sie schreiben – bei Sportveranstaltungen Entgelte erhoben werden: Haben Sie sich einmal überlegt, wenn in der 2. Kreisklasse zwei Mannschaften gegeneinander spielen und Sie gehen am Sonntag oder am Samstag zum Sportplatz, dann bezahlen Sie halt 1,50 Euro oder 2 Euro für den Eintritt und somit ist die Frage offen: Entgelt bezahlt – also Nutzung der Sportstätte ist erlaubt zu veranschlagen. Also, jetzt könnte der Bürgermeister sagen, wem der Sportplatz gehört: Ich berechne euch mal 200 Euro für die Nutzung des Sportplatzes. Wäre das das, was wir wollen? Was passiert denn? Im Grunde genommen wisst ihr genau, dass mit den 1,50 Euro oder 2 Euro der Schiedsrichter bezahlt werden muss, das eine oder andere wieder angeschafft werden muss. Das wissen wir doch, wie das vor Ort passiert. Wir sprechen doch hier nicht davon, wenn Rot-Weiß Erfurt in der 3. Liga spielt. Davon sprechen wir nicht. Wir sprechen von der Praxis und da ist es wichtig, dass wir zusammensitzen und hier etwas finden, was jedem in der Richtung gerecht wird. Es muss natürlich auch gerecht sein, das wisst ihr auch, dass die Kommunalaufsichten den Gemeinden immer wieder Anforderungen aufdrücken, angefangen von Gewerbesteuern bis hin zur Friedhofssatzung oder sonst etwas, wo die die letzten Gelder holen müssen. Wir müssen auf der einen Seite die Kommunen in Schutz nehmen können und den Sport vor allen Dingen auch, dass dort nicht Ausuferungen kommen, wie ich zum Beispiel bei der Sitzung des Fachverbandes Schwimmen mitbekommen habe, die gar keinen Wettkampf mehr durchführen können, weil sie die Schwimmhalle nicht anmieten können, weil sie das Geld dafür nicht haben. Das sind so zwei Un
terschiede, die wir irgendwo unter einen Hut bekommen müssen. Deswegen heißt es für uns, zusammenzusitzen und hier die richtige Lösung zu finden.
Wir favorisieren nach wie vor den Weg der Ergänzung der Regelung zur Nutzung der Sportstätten im Sportfördergesetz um eine Verordnungsermächtigung für das zuständige Fachministerium – hier rede ich nicht von dem Sozialministerium, sondern wir haben immer von dem Fachministerium geredet; wir wissen, dass sie immer mal wieder wechseln, Wirtschaftsministerium, Sozialministerium und jetzt ist es Bildungsministerium, deswegen reden wir von dem Fachministerium –, da nur so auf die speziellen Bedingungen vor Ort im Interesse aller Beteiligten – nämlich des Sports und der Kommunen – eingegangen werden kann. Das ist eine wichtige Sache. Die von mir eben dargestellten Punkte, die wesentliche Unterschiede zwischen dem Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün und dem von unserer Fraktion ausmachen, werfen folgende Fragen auf – jetzt rede ich wieder von den Zielen und Interessen der Rot-Rot-Grünen bei diesem Gesetzesvorstoß: Ich kann nur sagen, das vorliegende Gesetz ist ein Rückschritt zum bisher gültigen Gesetz.
Das Recht zum Gesetzesvorschlag für die CDUFraktion ist hier gegeben.
Die konkreten Aktivitäten des Landessportbunds bei der Entwicklung des Breiten- und Leistungssports, beim Kampf gegen Doping und beim Kinderschutz werden intransparenter und die Öffentlichkeit bleibt hierbei – und das kann man deutlich erkennen – stärker außen vor.
Da der Gesetzesvorschlag der regierungstragenden Fraktionen jedoch nahezu eins zu eins der Überarbeitung gleicht, die der Landessportbund selbst als Ergebnis seiner Arbeitsgruppe „Sportverein Kommune“ vorgenommen hat, ist dies mehr als verständlich. Der Landessportbund hat darüber in seinem eigenen Newsletter im Juli 2016 berichtet. Hier hat sich Rot-Rot-Grün sprichwörtlich vor den Karren spannen lassen, nicht im Sinne des Vereins- und Verbandssports und nicht im Sinne eines funktionierenden Miteinanders mit den Gemeinden und den Kommunen, sondern im Sinne einzelner Lobbyisten im Landessportbund.
Meine Damen und Herren – und jetzt spreche ich konkret die Sportfreunde an –, nehmen Sie die Chance zur Überweisung an die Ausschüsse wahr, lassen Sie uns darüber reden, lassen Sie uns verhandeln, lassen Sie uns nachfragen, lassen Sie uns die verantwortlichen Leute, die Vereine zur Anhö
rung antreten. Lassen Sie uns gemeinsam vielleicht zu einem Gesetz finden, das dem Sport hilft, aber den Kommunen nicht schadet. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein wirklich von Herzen kommendes „Sport frei!“ Danke.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin! Ich will noch auf zwei, drei Aussagen eingehen. Herr Kobelt, ich bin erst einmal froh, dass die Grünen wieder einen Sportpolitiker haben. Das war lange Jahre nicht so. Wenn ich an den Herrn Meyer denke, der mir noch vorgeworfen hat, als ich hier am Pult „Sport frei!“ sagte, das wäre ein militärischer Ausruf – solche Äußerungen sind da immer gekommen.
Dann bin ich froh, dass Sie jetzt da sind. Ich habe auch versucht, mit Ihnen ab und zu ins Gespräch zu kommen, das wissen Sie. Ich will damit nur sagen, dass auch 1994 andere Zeiten waren als jetzt. Es war wirklich an der Zeit, dieses Gesetz zu überarbeiten, das ist richtig.
Was Frau Pelke sagte, dass wir einen Vorstoß gemacht haben, war auch dem geschuldet, dass man das eigentlich gar nicht so gesehen hat, auch vom LSB, dass man unbedingt ein neues Gesetz braucht. Wir haben das Ganze in diesem Falle angeschoben. Damals in den Ältestenrat zu gehen, um das nicht ganz wegfallen zu lassen, war nur vernünftig im Hinblick darauf, was wir heute vorhaben. Wir haben diesen Antrag seit dieser Zeit im Ausschuss geparkt, das wissen Sie, und es ist doch nicht so, dass der Ausschuss nachher bestimmt, wann er drankommt. Das ist unser Antrag, wir sagen, wann er drankommt. Wir haben die Vernunft gehabt, den Antrag so lange im Ausschuss zu lassen, bis Sie fertig waren. Wir haben vorigen Monat sogar noch gesagt: Kommt langsam zur Sache, wir wollen jetzt darüber verhandeln, ihr dürft das nicht vergessen. Das kann man nicht einfach so abstreiten. Ich war der Meinung, bei unserem neuen Antrag sollten wir extrem darauf achten, dass – so, wie wir es gesagt haben – auch die kostenlose Nutzung ein Thema ist, welches wir dort diskutieren müssen. Wir können nicht vorsehen, das wird die Finanzministerin uns schon sagen, die kostenlose Nutzung dann irgendwo im KFA zu verankern. Das wird eine schwierige Sache. Aber ich will damit auch sagen, Herr Kobelt, Sie sprechen von dem Maßnahmeplan Doping. Sie haben den 2007 zitiert. Der 2016er ist nicht korrekt der gleiche, den Sie jetzt meinen.
Und im 2007er ist das wirklich noch drin, mit der Aussageverpflichtung. Ich habe zu keinem Zeitpunkt, also die Aussage, die in die Vergangenheit geh – der neue Maßnahmeplan spricht nicht von der Vergangenheit, sondern der Zukunft. Deswegen muss man auch mal drauf gucken, was früher passiert ist. Herr Höcke, wir wollen die Landessportkonferenz nicht personell einfach größer ma
chen, das wollen wir nicht. Wir wollen schon, dass dort die Leute reinkommen, die uns auch fachlich weiterhelfen können, Kinderschutzbund, Anti-Doping-Stelle usw., das ist für uns das Wichtige. Dass der ganze Sportfachverband/die Landessportkonferenz vielleicht nicht so groß sein muss, darüber lässt sich doch diskutieren, aber wirklich dann auch die Leute, die uns im Sport weiterhelfen können, das ist für uns dafür die wichtige Voraussetzung.
Nochmals, Herr Korschewsky, die Pflichtaufgabe „Sportstättenleitplanung“ war eigentlich schon immer eine Pflichtaufgabe, um eine Förderung zu erreichen. Das habe ich im Kreis mitbekommen. Wir haben im Kreis eigene verbindliche Aussagen gemacht. Das heißt, wir haben eine Mitfinanzierung der Kommunen, eine Mitfinanzierung des Kreises und der Rest vom Land. Das haben wir festgelegt. Aber nicht nur dazu.
Ja, ich komme zum Schluss. Weil wir das andere bestimmt im Ausschuss diskutieren, deswegen bin ich zufrieden, dass wir hier was angestoßen haben, was auch wichtig für die Zukunft ist. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 20. Mai 2016 wurde die Nummer II des Antrags der Fraktion der CDU in Drucksache 6/1833 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Antrag in seiner 25. Sitzung am 7. Juli 2016, in seiner 28. Sitzung am 23. August 2016, in seiner 29. Sitzung am 1. September 2016, in seiner 33. Sitzung am 29. November 2016, in seiner 36. Sitzung am 17. Januar 2017, in seiner 37. Sitzung am 14. Februar 2017 und in seiner 39. Sitzung am 20. März 2017 beraten sowie die mündlichen Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Ergebnisse werden in die Diskussion einfließen. Ich danke Ihnen. Die Beschlussempfehlung war: Der Antrag wird abgelehnt. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht darf ich – bevor ich anfange – noch jemanden begrüßen, weil die Schulklassen begrüßt worden sind. Ich möchte nicht versäumen, auch mal den ehemaligen Alterspräsidenten hier zu begrüßen. Herzlich willkommen, Siegfried Jaschke.
Das ist übrigens einer der treuen Begleiter unserer Debatten hier.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zurückblickend auf unsere Arbeit zu dem Gesetz würde ich sagen: Es geht doch! Die allgemeine Erwachsenenbildung ist ein wichtiger Bestandteil der Thüringer Bildungslandschaft. Seit elf Jahren verfügt Thüringen über ein Erwachsenenbildungsgesetz, welches die Erwachsenenbildung neben der frühkindlichen Bildung sowie der Schul- und Hochschulbildung als eigenen, gleichberechtigten Bereich des Bildungswesens verankert. Sie verfolgt das Ziel, zur Selbstverantwortung und zur Selbstbestimmung des Menschen beizutragen. Auch hinsichtlich der noch eine Weile bestehenden Herausforderungen bei der Integration von Flüchtlingen ist unser System der Erwachsenenbildung von großer Bedeutung.
Als im September die Gesetzesnovelle vorgelegt wurde, sagte ich, dass es leider noch nicht der große Wurf geworden ist. Im von mir geleiteten Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport konnten wir uns inzwischen eingehend mit dieser Gesetzesnovelle beschäftigen. Im Rahmen einer intensiven und mehrstündigen Anhörung erlangten wir Erkenntnisse, die in einem Änderungsantrag meiner Fraktion aufgegriffen wurden. Dazu zählt eine Verbesserung hinsichtlich der Förderfähigkeit von Schulabschlussklassen ebenso wie Zuschüsse für zahlreiche Integrationsmaßnahmen im Rahmen der Erwachsenenbildung. Denn bisher fehlte eine Regelung, dass bei Kursen zur Erlangung von Schulabschlüssen die Teilnehmerzahl zu Beginn des Kurses für die Förderung zählt. Diese Formulierung ist erst im Rahmen der Novellierung im Jahr 2010 aufgenommen worden und muss unserer Ansicht nach auch künftig unbedingt Bestandteil dieses Gesetzes sein. Mit der Aufnahme dieser Formulierung besteht nämlich für die Teilnehmer an dieser Maßnahme die Verlässlichkeit der Durchführung bis zum Schluss. Wenn im Laufe des Kurses Teilnehmer abspringen, so soll das weiterhin gelten. Außerdem befürworten wir ausdrücklich, dass neben
den Alphabetisierungsmaßnahmen auch die Integrationsmaßnahmen als besondere Aufgabenstellung der Erwachsenenbildung im Gesetz verankert werden. Dies ist gerade in der heutigen Zeit ein wichtiger Ansatzpunkt. Die anerkannte Erwachsenenbildung ist der größte Träger in Thüringen für die Umsetzung von Integrationsmaßnahmen für zugewanderte Menschen. Demzufolge müssen die Einrichtungen auch in die Lage versetzt werden, diese zunehmend wichtige und umfangreiche Aufgabe personell und sachgerecht ausüben zu können.
Ein weiterer Punkt ist eine Flexibilisierung der Mindestteilnehmerzahl bei einer bestimmten Prozentzahl der angebotenen Kurse. Diese ist vor allem für die Volkshochschulen im ländlichen Raum wichtig. Hier setzen wir auf eine Regelung im Sinne der Träger in der entsprechenden Rechtsverordnung, wie es beispielsweise die Thüringer Volkshochschulen in ihrer Stellungnahme ausgeführt haben. Scheinbar durch Gedankenübertragung fanden die Vorschläge der CDU-Fraktion Eingang in einen gestern vorgelegten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, worüber wir ausgesprochen froh sind.
Aber vielleicht der Reihe nach. Auf Drängen der Koalitionsfraktionen fand gestern Mittag, folgerichtig noch vor dem Plenum, eine Sondersitzung des Bildungsausschusses statt. Eine Stunde vor Sitzungsbeginn legten die Koalitionsfraktionen ihren Änderungsantrag vor. Dieser enthält – wie schon gesagt – Punkte unseres Änderungsantrags vom 5. Dezember, was natürlich gut ist. Aber nun komme ich zu dem – wie ich meine – Possenspiel der Koalitionsfraktionen, was dem eigentlich guten Vorhaben eine anrüchige Note gibt. Es ist schon sehr merkwürdig, dass die Ausschussmitglieder der Koalitionsfraktionen den Änderungsantrag der CDUFraktion bis zur gestrigen Ausschusssitzung nicht kannten, weil sie ihn angeblich nicht erhalten haben. Alle anderen haben diesen nämlich bekommen und er lag den nicht zur Regierung gehörenden Fraktionen auch vor. Ich lasse deswegen prüfen, wie es dazu gekommen ist und ob es bei der Verteilung des CDU-Antrags zu einem Fehler gekommen ist. Ich mache das auch deshalb, damit kein begründeter Vorwurf bei der Poststelle hängen bleibt. Die Aussage, Ihr Antrag wäre der weitergehende, wie wir im Ausschuss gehört haben, nehme ich jetzt mal spöttisch hin. Wenn man ein paar Kommas hinzufügt, kann man vielleicht erkennen, dass das der weitergehende ist, aber dazu hören wir noch die Reden im Nachhinein.
Sehr geehrte Damen und Herren, insgesamt herrscht bei dem Anliegen, die Erwachsenenbildung in Thüringen zu stärken, große Übereinstimmung. Die Erhöhung der Grundfinanzierung ist da
bei sicher ein wichtiger Schritt. Es bleibt zu hoffen, dass die Landesregierung dieses wichtige Anliegen dann auch im Haushalt 2018/2019 entsprechend berücksichtigen wird. Die CDU-Fraktion sieht in dem vorliegenden Gesetzesentwurf eine gute Grundlage für die Arbeit der Erwachsenenbildung in den nächsten Jahren. Wenngleich wir bisher einige Punkte kritisierten, die wir in unserem Änderungsantrag aufgriffen haben – der heute vorliegende Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Deshalb stimmt meine Fraktion dem Gesetzentwurf zu. Auch wenn dieser längst nicht alle Probleme in der Erwachsenenbildung berücksichtigt und löst, aber es geht doch. In diesem Sinne hoffen wir auf eine gute Abstimmung. Danke.
Danke.
Bestandsgarantie für die Gemeinde Barchfeld-Immelborn (Wartburgkreis)
In den Jahren 2010 bis 2013 kam es in Thüringen zu insgesamt 55 freiwilligen Zusammenschlüssen von kreisangehörigen Gemeinden. Mit dem Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012 wurde die Gemeinde Barchfeld-Immelborn gebildet. Damit wurde dem Willen nach einer Stärkung der kommunalen
Verwaltungsstruktur auf freiwilliger Grundlage Rechnung getragen. Aufgrund des herbeigeführten Zusammenschlusses der vorherigen Bestandsgemeinden, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung, durften diese auf eine langfristige tragfähige Kommunalstruktur vertrauen.
Ich frage die Landesregierung im Auftrag des Abgeordneten Malsch:
1. Kann die Gemeinde Barchfeld-Immelborn bei einer geplanten Gebietsreform auf Bestandsschutz hoffen und auch nach einer geplanten Gebietsreform ihre Eigenständigkeit behalten und wie begründet die Landesregierung dies?
2. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung – bezogen auf die Gemeinde Barchfeld-Immelborn – im Falle einer zwangsweisen erneuten Neugliederung den verfassungsrechtlichen Maßstäben für Mehrfachneugliederungen zu genügen?
Herr Staatssekretär, wenn Sie sich die Mühe zum Antworten machen, mache ich mir die Mühe, bei Frau Meißner nachzuschauen.
Bestandsgarantie für die Krayenberggemeinde, die Stadt Kaltennordheim und die Stadt Vacha (Wart- burgkreis)
In den Jahren 2010 bis 2013 kam es in Thüringen zu insgesamt 55 freiwilligen Zusammenschlüssen von kreisangehörigen Gemeinden. Mit dem Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2013 – Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 353 – wurden die Krayenberggemeinde und die Stadt Kaltennordheim neu gebildet und die Stadt Vacha erweitert.
Damit wurde dem Willen nach einer Stärkung der kommunalen Verwaltungsstruktur auf freiwilliger Grundlage Rechnung getragen. Aufgrund des herbeigeführten Zusammenschlusses der vorherigen Bestandsgemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung durften diese auf eine langfristige tragfähige Kommunalstruktur vertrauen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Kann die Krayenberggemeinde bei einer geplanten Gebietsreform auf Bestandsschutz hoffen und auch nach einer geplanten Gebietsreform ihre Eigenständigkeit behalten und wie begründet die Landesregierung dies?
2. Kann die Stadt Kaltennordheim bei einer geplanten Gebietsreform auf Bestandsschutz hoffen und auch nach einer geplanten Gebietsreform ihre Eigenständigkeit behalten und wie begründet die Landesregierung dies?
3. Kann die Stadt Vacha bei einer geplanten Gebietsreform auf Bestandsschutz hoffen und auch nach einer geplanten Gebietsreform ihre Eigenständigkeit behalten und wie begründet die Landesregierung dies?
4. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung – bezogen auf die in den Fragen 1 bis 3 genannten Kommunen – im Falle einer zwangsweisen erneuten Neugliederung den verfassungsrechtlichen Maßstäben für Mehrfachneugliederungen zu genügen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, mit Ihrem ersten Satz – wir brauchen eine leistungsstarke Erwachsenenbildung – gehe ich komplett mit, aber wir haben bis jetzt auch keine schlechte Erwachsenenbildung gehabt. Die allgemeine Erwachsenenbildung ist ein wichtiger Bestandteil der Thüringer Bildungslandschaft, die grundsätzlich allen Menschen unseres Freistaats offensteht. Seit dem Jahr 2005 verfügt Thüringen über ein Erwachsenenbildungsgesetz, welches die Erwachsenenbildung neben der frühkindlichen Bildung, Schul- und Hochschulbildung als eigenen gleichberechtigten Bereich des Bildungswesens verankert. Sie verfolgt das Ziel, zur Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des Menschen beizutragen. Denn wer sich heute den Anforderungen flexibler Arbeitswelten stellen will, braucht nicht nur eine qualifizierte berufliche Ausbil
dung, sondern muss auch seine Kenntnisse und Fähigkeiten ein Berufsleben lang weiterentwickeln. Die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen ist daher wichtiger denn je. Gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen bei der Integration von Flüchtlingen ist unser dichtes Netz an Einrichtungen der Erwachsenenbildung von enormer Bedeutung. Denn nimmt man diese Herausforderungen in ihrer gesellschaftlichen Tragweite wirklich ernst, so braucht es möglichst wohnortnahe Angebote für Qualifizierungen aller Art. Der Bedarf an Sprachkursen und Alphabetisierungsmaßnahmen wird weiter steigen. Außerdem werden auch zahlreiche Angebote zum Nachholen von Schulabschlüssen oder zur beruflichen Beratung und Weiterqualifizierung unerlässlich sein.
Mit dem im November 2015 vorgelegten Änderungsgesetz wurde die Geltungsdauer des Erwachsenenbildungsgesetzes lediglich um ein Jahr verlängert, damals verbunden mit dem Ziel, ausreichend Zeit für eine umfassende Novellierung des Gesetzes zu haben. Nun wurde die erwartete Gesetzesnovelle vorgelegt und man muss leider sagen, der große Wurf ist es nicht geworden. Nun ja, es gibt nichts, was man nicht noch besser machen könnte. Die Träger der Erwachsenenbildung in Thüringen hatten eine Reihe von Forderungen, die jedoch nicht Eingang in den vorliegenden Gesetzentwurf fanden. Auch da muss ich sagen: Nicht alle Wünsche können immer erfüllt werden. Es muss immer abgewogen werden. Dazu gehören beispielsweise die Absenkung der Mindestteilnehmerzahl für Kurse und die Aufnahme neuer Formen der Wissensvermittlung. Gerade im ländlichen Raum ist das derzeit geltende Minimum von acht Kursteilnehmern oft nur schwer zu erreichen. Ich war selbst in einem Volkshochschulbeirat und kenne die Situation, wo wir oft händeringend noch nach ein oder zwei Teilnehmern gesucht haben, um dann dementsprechend auch die Förderung zu bekommen. Das war nicht immer leicht. Hier hätte es vielleicht eine etwas differenziertere Möglichkeit gegeben, eine geringere Zahl mit reinzubringen. Aber insofern sind die Träger der Erwachsenenbildung in Thüringen zu Recht enttäuscht, haben sie doch große Hoffnung in die Novellierung gesetzt. Immerhin hatten die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag die Stärkung der Erwachsenenbildung als vierte Säule des Thüringer Bildungssystems versprochen. Zwar ist es erfreulich, dass die Erwachsenenbildung in Thüringen künftig eine höhere Grundfinanzierung erhalten soll, allerdings ist das Verfahren etwas eigenwillig, dass ein Haushaltsvorbehalt Eingang in den Gesetzentwurf der Landesregierung gefunden hat. Dies lässt beinahe die Vermutung zu, dass sich die Bildungsministerin gegenüber der Finanzministerin nicht durchsetzen konnte und nun die Verantwortung an die regierungstragenden Fraktionen überträgt. Aber dies nur am Rande.
Ich möchte betonen, dass wir als CDU-Fraktion dem Anliegen des Gesetzentwurfs grundsätzlich zustimmen können. Die wesentlichen Regelungen des bestehenden Erwachsenenbildungsgesetzes haben sich bewährt und werden daher auch beibehalten. Gleichzeitig wird auf aktuelle Herausforderungen eingegangen, beispielsweise in der Themenfindung, Bildungsberatung und Alphabetisierung.
Diese Alphabetisierung – Frau Ministerin, Sie haben es angesprochen – ist eine ganz schwierige Sache. Es ist nicht die Schwierigkeit, dort auch Leute zu bekommen, nur wie man sie dort hinbekommt, wie man sie anschreibt und wie man überhaupt über dritte, vierte, fünfte Freunde diese Leute heranbekommt – das ist eine wahnsinnige Arbeit, das habe ich selbst kennengelernt. Ich kann nur sagen, wir müssen da dranbleiben, das ist ganz wichtig für uns.
Auch die angedachte Entfristung des Gesetzentwurfs sehen wir positiv, denn die Förderung der Erwachsenenbildung ist und bleibt eine Daueraufgabe in Thüringen. Auch wenn wir uns mehr gewünscht hätten, so empfiehlt doch meine Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Die Einladungen zur Sitzung morgen früh sind schon rausgegangen. Wir tagen morgen um 8.30 Uhr und ich hoffe, dass wir die Einladungen nicht zurücknehmen brauchen. In diesem Sinne eine gute Beratung und unser Vorschlag: Überweisung an den Ausschuss. Vielen Dank.
Vielen Dank.
Auswirkungen der Absenkung des Wahlalters auf die Bürgermeisterwahlen
Am 5. Juni 2016 fanden in zahlreichen Thüringer Kommunen Bürgermeisterwahlen statt. Zur Stimmabgabe waren rund 314.000 Thüringer aufgerufen. Nach der Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre durften erstmals auch mehr als 6.000 Jugendliche wählen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Fand eine landesweite statistische Erfassung dazu statt, wie viele der etwa 6.000 Männer und Frau
en im Alter von 16 oder 17 Jahren an den Bürgermeisterwahlen teilgenommen haben und wenn nicht, aus welchen Gründen?
2. Verfügt die Landesregierung über Erkenntnisse darüber, welche Auswirkungen die Absenkung des Wahlalters auf die Bürgermeisterwahlen hatte und wenn ja, welche?
3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Argument, dass eine statistische Erfassung der Wähler nach Altersgruppen vom Wahlgesetz nicht vorgesehen und damit nicht zulässig sei?
4. Ist eine entsprechende Analyse für zukünftige Kommunalwahlen geplant?
Ja, es ist mir ein bisschen schleierhaft, weil man doch durchaus anhand der Wahllisten zwar nicht die Meinungen erforschen, aber doch sehen kann, wie viele Jugendliche dort gewählt haben, damit man weiß, wie die Wahlbeteiligung ist. Denn ich glaube, das steht so im Wahlgesetz, dass diese Wählerbefragungen zur Stimmabgabe nicht vor Ende der Stimmabgabe veröffentlicht werden dürfen. Aber ansonsten kann man doch so etwas eventuell auch durchführen, das wäre doch ganz gescheit. Ihre Meinung vielleicht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Sport leistet zur Integration von Menschen in Deutschland einen unverzichtbaren Beitrag. Insbesondere der Breitensport ermöglicht eine ganzheitliche Entwicklung der Persönlichkeit und schafft damit auch die individuelle Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Der Sport bringt Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter, sozialem Status, religiöser oder politischer Anschauung, körperlichen Voraussetzungen oder Herkunft zusammen. Außerdem vermittelt er und stärkt wichtige Werte wie Teamgeist, Disziplin und faires Miteinander. Das Erlebnis, sich in der Gemeinschaft körperlich zu bewegen, sowie der Einsatz für ein gemeinsames Ziel schaffen ein Wir-Gefühl, das man kaum in einem anderen gesellschaftlichen Bereich in dieser Form findet. Der Sport kann eine Kultur der Offenheit und des Miteinanders schaffen, doch braucht er dazu eine Unterstützung der Politik. Die gemeinsame Freizeitgestaltung führt dazu, dass insbesondere Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund durch sportliche Betätigung erfahren, ihre eigenen Talente in die Gemeinschaft einbringen zu können. Diese Erfolgserlebnisse und die damit verbundene soziale Anerkennung schaffen die Voraussetzungen für individuelle Entfaltung und eine gelingende Integration. Ein Kennzeichen des Sports ist es, dass er nur eine niedrige Hürde zur Teilhabe hat. Anders als zum Beispiel in der Schule, dem Arbeitsplatz oder dem sozialen Umfeld bedarf es hier nur geringer Voraussetzungen wie Regelkunde und Spielverständnis. Fortgeschrittene Sprachkenntnisse sind anfangs meist entbehrlich. So gelingt Integration im Sport häufig schneller und
weniger problembehaftet als in vielen anderen gesellschaftlichen Bereichen.
Der Thüringer Sport hat sich frühzeitig dazu bekannt, die Integration von Flüchtlingen aktiv zu unterstützen und mit den Mitteln des Sports Flüchtlinge und Migranten in unserem Land willkommen zu heißen. Auch die Landesregierung erkannte das Potenzial des Sports als Integrationsmotto und stellte dem Landessportbund, wie schon gesagt, im Jahr 2015 zusätzlich 90.000 Euro bereit. Damit konnten die Sportvereine beim Aufbau von Angeboten zur Integration unterstützt werden. Zahlreiche Vereine bieten seitdem regelmäßig Sportangebote für Flüchtlinge an. Auch das schon genannte bundesweite Programm „Integration durch Sport“ des DOSB unterstützt Vereine durch zahlreiche Maßnahmen bei der Integration von Zuwanderern. Das Programm wurde 1989 zunächst unter dem Namen „Sport für Aussiedler“ auf Initiative der Bundesregierung ins Leben gerufen und steht mittlerweile unter dem geänderten Namen „Integration durch Sport“ allen Zuwanderergruppen sowie Einheimischen offen. Es wird unter anderem vom Bundesministerium des Innern gefördert und durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterstützt. Die genannte Zahl an Bundeszuweisungen beträgt seit Jahren 5,4 Millionen Euro pro Jahr und konnte auch zu Zeiten einer angespannten Haushaltslage in der Vergangenheit stets stabil gehalten werden. Mit diesen Mitteln werden in sogenannten Stützpunktvereinen integrative Maßnahmen gefördert. Zudem konnten sich alle Sportvereine über die Ziele des Programms beraten lassen. Ehrenamtlich Engagierte erhalten Zugang zu entsprechenden Fortbildungen. Die Umsetzung des Programms erfolgt in den Landessportbünden und den Sportvereinen vor Ort.
Die CDU unterstützt diese Entwicklung ausdrücklich und hat sich in einem bundesweiten Maßnahmenpaket mit dem Titel „Fördern und fordern – Eckpunkte für die Integration von Schutzsuchenden mit Bleibeperspektive“ erst kürzlich dazu bekannt, die Förderung des Programms „Integration durch Sport“ weiter auszubauen.
Die Landessportbünde sollten weiterhin dazu ermutigt werden, zusätzliche Unfall- und Haftpflichtversicherungen für die Flüchtlinge abzuschließen. Damit würde die Teilnahme an Angeboten der Sportvereine auch unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft versicherungstechnisch abgesichert. In Thüringen stellt der Landessportbund über seinen Sportversicherungspartner solch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Sport treibenden Flüchtlinge unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verein bereits zur Verfügung.
Insofern danke ich der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die neuerdings einen Zugang zum Sport gefunden hat. Danke für diese Aktuelle Stunde.
Mein größter Dank gilt den zahlreichen Ehrenamtlichen im Sport für ihr großes Engagement und ihren täglichen Einsatz. Diese Menschen sind es, die täglich Integration leben und erst ermöglichen. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns dazugehören! Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe die Ehre, im Auftrag des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport über den Antrag der CDU-Fraktion „Gute Bildung braucht starke Schulleiter“ Bericht zu erstatten. Der vorliegende Antrag in der Drucksache 6/508 wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 15. Plenarsitzung am 28. Mai 2015 nach einem Sofortbericht der Landesregierung an den Bildungsausschuss zur Beratung überwiesen und dort in vier Sitzungen als Tagesordnungspunkt aufgerufen. In der 18. Sitzung des Bildungsausschusses, am 19. Januar 2016, wurde eine entsprechende Beschlussempfehlung formuliert.
Der Bildungsausschuss befasste sich unter meiner Leitung erstmals in seiner 8. Sitzung am 9. Juni 2015 mit dem Antrag „Gute Bildung braucht starke Schulleiter“. Der Antrag sieht vor, keine Schulleiterstellen länger als drei Monate unbesetzt zu lassen und frei werdende Leitungsstellen frühzeitig bekannt zu machen. Außerdem sollten Schulleiterstellen in Grundschulen durch höhere Leistungszulagen und mehr Entlastungsstunden attraktiver gemacht werden. Weiterhin sollte die Eigenverantwortlichkeit der Schulleiter, zum Beispiel bei Personalfragen, gestärkt werden. Schließlich sollten Schulleitern und künftigen Schulleitern die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen erleichtert wer
den. Mit diesem Bündel an Maßnahmen sollte erreicht werden, die Anzahl der unbesetzten Schulleiterstellen in Thüringen dauerhaft abzusenken und die Stellung des Schulleiters als solche attraktiver zu machen.
Fraktionsübergreifend wurde im Ausschuss anerkannt, dass die Thematik eine große Bedeutung habe, allerdings wurden von Vertretern der Regierungsfraktionen Zweifel an der Umsetzbarkeit der im Antrag formulierten Ideen laut. Es wurde geäußert, dass zum Beispiel einige unbesetzte Schulleiterstellen wegen laufender Klageverfahren, angestrengt von unterlegenen Bewerbern, nicht binnen drei Monaten besetzt werden können.
Es wurde beschlossen, den Antrag nicht abschließend zu beraten, sondern nach Beginn des Schuljahrs 2015/2016 wieder aufzurufen, um etwaige Entwicklungen beobachten zu können. Dies geschah in der 12. Sitzung des Bildungsausschusses am 1. September 2015. In der genannten Sitzung wurden mehrere Bitten an die Ministerin gerichtet, weitere Angaben zur Schulleiterbesetzung vorzulegen. Auch deshalb wurde entschieden, den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufzurufen, was in der 17. Sitzung am 8. Dezember 2015 geschah. Da zu diesem Zeitpunkt durch die Ministerin noch nicht alle von den Ausschussmitgliedern gewünschten Angaben vorgelegt werden konnten, wurde eine erneute Vertagung beschlossen. Der Ausschuss verständigte sich darauf, den Antrag abschließend in dessen 18. Sitzung am 19. Januar 2016 zu beraten.
In der 18. Ausschusssitzung gab die Ministerin die aktuellen Zahlen zu unbesetzten Schulleiterstellen bekannt. Die CDU-Fraktion legte mit der Vorlage 6/862 einen geänderten Antrag vor, verbunden mit der Bitte um Berücksichtigung und Zuleitung des Antrags in der Drucksache 6/508 ans Plenum. Ausschussmitglieder der Regierungsfraktionen betonten zwar die Bedeutung des Themas, doch lehnten sie die Unterstützung des Antrags der CDU ab, da die darin gestellten Forderungen nicht zu erfüllen seien. Somit wurde folgende Beschlussempfehlung gefasst:
„Der Bildungsausschuss lehnt den Änderungsantrag der CDU-Fraktion in der Vorlage 6/862 mehrheitlich ab. Der Ausschuss empfiehlt daher mehrheitlich, den Antrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 6/508 ‚Gute Bildung braucht starke Schulleiter‘ abzulehnen.“
Bevor ich jetzt vielen Dank sage, möchte ich noch kurz meine Meinung sagen. Ich glaube, liebe Abgeordnete, wir sollten wirklich die Chance nutzen, unseren Grundschulen zu helfen. In diesem Sinne möchte ich an Ihr Gewissen appellieren. Jetzt kommt mein „vielen Dank“.
Aktuelle Personalsituation an der Staatlichen Grundschule Martin Luther in Zella-Mehlis
An der Staatlichen Grundschule Martin Luther in Zella-Mehlis herrscht seit September 2014 akuter Personalmangel. In einer dritten Klasse wechselt zum dritten Mal innerhalb eines Halbjahres der Lehrer. Innerhalb der letzten zweieinhalb Jahre ist dies bereits der sechste Lehrerwechsel in dieser Klasse.
Ich frage die Landesregierung:
1. Aus welchen Gründen gibt es an der Staatlichen Grundschule Martin Luther in Zella-Mehlis derartige Personalengpässe?
2. Welche Maßnahmen wurden seitens des Schulamtes zur Lösung der angespannten Personalsituation ergriffen?
3. Aus welchen Gründen kann die Unterrichtsabdeckung nicht durch die eingerichtete Vertretungsreserve geleistet werden?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Lösung der angespannten Personalsituation?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ein bisschen erleichtert trete ich hier schon ans Pult. Ich bin eigentlich froh über die Botschaften aus Kassel: Die massive Verunsicherung Tausender Beschäftigter, und das auch noch so kurz vor Weihnachten, konnte endlich beendet werden. Bis vor Kurzem bangten noch 1.500 Beschäftigte und ihre Familien allein aus Thüringen um ihre Zukunft. Dazu kommen noch die Zubringerbetriebe, die kleinen Handwerker und andere Betriebe aus der Region, die sozusagen auch gebangt haben, und dazu auch noch 300 Azubis, die bei Kali ausgebildet werden. Das Regierungspräsidium hat gezeigt, wie es geht, wenn man wirklich einen Interessenausgleich zwischen dem Schutz von Mensch und Natur und den Belangen der 4.400 Arbeitnehmer der Region will. Das Beharren auf politischen Positionen – wir haben am Mittwoch in der Aktuellen Stunde gehört, wo die Linkskoalition steht – hätte die Zukunft des Werra-Reviers in ernste Gefahr gebracht. Wenn ich in der Zeitung lese, dass da von den Linken Gespräche hinter geschlossenen Türen geführt werden, dann müssen wir mal ins Detail gehen. Herr Kräuter, Sie können mir bestimmt bestätigen, Sie haben sich bemüht, dort ein Gespräch mit dem MdB Lenkert zu organisieren, aber was rausgekommen ist, war im Grunde genommen ziemlich kontrovers, wenn man überlegt, dass dort Vorwürfe in Größenordnungen gemacht werden, dass ein Grubendirektor sozusagen angegriffen wurde und vielleicht noch gefordert wird, dass Pfeilerrückbau betrieben wird. Das war eigentlich etwas, was er schon zu DDR-Zeiten mitgemacht hat, wo damals der Gebirgsschlag war. Da muss man sich wirklich fragen, ob man so an eine so wichtige Sache rangehen kann!
Aktueller Anlass für unseren Antrag war die zum 30. November auslaufende Versenkungsgenehmigung für Salzwässer, die bei der Kaliproduktion des Unternehmens K+S entstehen. Aufgrund der dann eingeschränkten Möglichkeit zur Salzwasserentsorgung drohten Produktionseinstellungen, zahlreiche K+S-Beschäftigte wären davon betroffen gewesen.
Auch wenn die größte Not für die Beschäftigten, ihre Familien und die ganze Region erst einmal beseitigt ist, bleiben wir bei unserem Antrag und verlangen vom Freistaat Thüringen ein klares Bekenntnis zur Kaliproduktion im Werk Werra an den Standorten Unterbreizbach, Merkers, Hattorf und Wintershall. Das, was in unserem Antrag steht, gilt nach wie vor, auch nach der befristeten Übergangsgenehmigung. Wie wir wissen, während der Wirtschaftsminister Tiefensee zu Recht diese Übergangslösung nach Auslaufen der Versenkungsgenehmigung gefordert hatte, haben eine grüne Umweltministerin Siegesmund, die SPD-Abgeordnete Becker oder der Umweltausschussvorsitzende Tilo Kummer von den Linken einer solchen Lösung eine deutliche Absage erteilt.
Wir hätten hier klare Rückendeckung vom Ministerpräsidenten für seinen Wirtschaftsminister erwartet, doch die steht nicht nur aus – der Ministerpräsident hat ganz bewusst geschwiegen. Ich habe vor Kurzem noch ein Schreiben vom Ministerpräsidenten bekommen, der uns da für die Aktion dankt, die wir gestartet haben, und er lässt sich laufend von der Frau Ministerin berichten, wie das sozusagen weiterläuft. Nach großem Interesse sieht das nicht aus. Ich kann es nur wiederholen, ein Ministerpräsident, der sich bis zum heutigen Tag als Kämpfer für die früheren Kumpel von Bischofferode inszeniert, bleibt still. Seine Landesregierung hat faktisch das Ende des Kalistandorts Werra herbeigeredet, mit Ausnahme des Wirtschaftsministers, der offenbar seine Aufgabe kennt. Vielleicht sind ja auch gerade seine Wortmeldungen in Kassel gehört worden, deshalb noch einmal vielen Dank für Ihre klaren Worte, Herr Tiefensee.
Meine Damen und Herren, der Schutz von Mensch und Natur ist zweifelsohne das höchste Gut, aber das Wohlergehen einer Region hängt auch davon ab, ob sie weiter ein starker Industriestandort sein kann, und die Kaliindustrie gehört da zweifelsohne dazu. Deshalb erwarten wir eine breite Mehrheit für unseren Antrag. Er ist auch nach der Entscheidung des Regierungspräsidiums hochaktuell. Der Antrag ist ausgewogen und zeigt auf, wohin wir uns bewegen müssen.
An der Feststellung, dass der Kalibergbau und das Kali-Werra-Revier enorme wirtschaftliche Bedeutung haben und vielen Tausend Menschen Arbeitsplätze bieten, dürfen hier im Hause fraktionsübergreifend keine Zweifel bestehen. Das Unternehmen
K+S trägt wesentlich zur Wertschöpfung in der Region bei. Die Kaliproduktion ist für die gesamte Region unerlässlich.
Ich will es ausführlich begründen.
5 Minuten? Ich bin bei 2 Minuten und 44 Sekunden.
Also, ich wäre froh darüber, wenn Ihr Spiel, Umweltschutz und Arbeitsplätze gegeneinander auszuspielen, misslingt. Dennoch, die Menschen in der Region erwarten ein Signal aus unserem Landtag. Deswegen lassen Sie uns dieses gemeinsam senden. Ich wünsche Ihnen ein gutes und hoffentlich erfolgreiches „Glück auf!“. Danke.
Danke, Herr Kummer. Wie bewerten Sie denn die Aussage Ihres und unseres Ministerpräsidenten, der schreibt: „Die neuen Produktionsmethoden des Unternehmens K+S gehen in die richtige Richtung.“?
Frau Becker, jetzt kommt es mir so vor, also ob Sie sagen wollten, die DDR war umweltfreundlich. Ist Ihnen entgangen oder auch Herr Kummer sagte, bei uns in der DDR gab es damals keine Halden. Kennen Sie nicht die Kieserithalden von Unterbreizbach, die nicht durch Regen abgespült worden sind, sondern mit großen Schläuchen direkt in die Ulster und dann in die Werra gegangen sind? Kennen Sie die nicht mehr?