Die regionalen Arbeitsstellen für Ausländerfragen, Jugendarbeit und Schule im Land Brandenburgarbeiten seit dem Jahr 1991 in Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe einen Satz
Ich habe in diesem Raum heute eher eine große Nachdenklichkeit statt einer Parteiendiskussion kennen gelernt. Ich möchte nur noch die folgende Bemerkung machen: In Frankfurt (Oder) gibt es mehr oder weniger eut arbeitende Stadtteil konferenzen, in denen sich die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zusammengefunden haben, uni die Probleme mit den Kindern und Jugendlichen komplex zu besprechen.
Die Schulen halten sich eigentlich immer relativ fern. Mit anderen Worten: Es geht ein Stück weit darum, dass sich die Schule sozusagen der Gesellschaft und dem Leben öffnet und nicht mehr so stark hierarchisch funktioniert. Ich denke, dass das beispielsweise ein Ansatz sein kann,
Eine zweite Bemerkung: Ich glaube, dass auch die Familie im Umbruch ist und dass wir die Familie nicht immer nur pauschal belasten können. Ich glaube auch, dass wir insgesamt auf der Suche nach neuen Wegen sind und dass das insbesondere unsere Kinder und Jugendlichen ausleben. Ich weiß nicht, ob die Paarbeziehung die Beziehung der Zukunft ist. Ich möchte wenigstens einmal laut darüber nachgedacht haben, ob es in einer Situation, in der diese Findung stattfindet, nicht kontraproduktiv ist, wenn die Familie immer mit Erwartungen überfrachtet wird.
Ich möchte das, was Frau Siebke gesagt hat, bestätigen. Nichts motiviert mehr als Erfolge. in diesem Sinne möchte ich ausdrücklich sagen: Vielleicht sollten wir dem Beispiel von Mecklenburg-Vorpornmern folgen und ein Bildungsforum einberufen, so wie es Herr Minister Reiche eben mitgeteilt hat. Schönen Dank.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Hammer. - Das Wort geht noch einmal an die Fraktion der SPD. Frau Abgeordnete Siebke, wünschen Sie noch einmal das Wort? - Dann bedanke ich mich dafür. Somit geht das Wort an die Landesregierung, an Herrn Minister Scheiter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn sich die Justiz um die Schule kümmern muss, dann hat das seinen Grund: Wir haben offenkundig ein Problem an unseren Schulen, das dort mit pädagogischen Mitteln allein nicht bewältigt werden kann. Gewalt in der Schule ist kein Problem, das Brandenburg in besonderem Maße betrifft. Es wäre auch falsch, den Eindruck zu erwecken, die Gewalt in den Schulen nehme stetig zu.
rücken das Problem immer wieder in den Mittelpunkt der Öffentlichkeit und das ist auch gut so: denn Öffentlichkeit schafft Problembewusstsein und Dynamik und beides brauchen wir, wenn wir der Gewalt in den Schulen wirklich entschlossen entgegentreten wollen.
Meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor: Ohne die Mithilfe der Justiz werden wir das in einzelnen Fällen nicht schaffen, selbst wenn der eine oder der andere das gern möchte. Denn Gewalt in den Schulen heißt auch immer wieder: strafrechtlich relevantes Verhalten. Es geht eben leider nicht nur um Verstöße gegen das Ordnungsrecht in unseren Schulen, um Dummejungenstreiche. Deshalb ist jede Diskussion darüber, ob die Staatsanwaltschaften und Gerichte in unseren Schulen überhaupt etwas zu suchen haben, im Ansatz verfehlt.
Es gibt. meine Damen und Herren, kein Argument - weder den Erziehungsauftrag der Schule noch die Anforderungen irgendwelcher noch so gut gemeinter pädagogischer Konzepte. Schule ist kein rechtsfreier Raum und darf auch nicht dazu werden.
Wenn wir aber, meine Damen und Herren, vermeiden wollen, dass die Justiz in der Schule tätig werden muss, dann müssen wir unsere Kinder und Jugendlichen zur Gewaltfreiheit erziehen. Hierzu gehört auch: Wer Gewalttaten, wie zum Beispiel in Littleton geschehen, zum Thema des Unterrichts inacht, muss ein pädagogisches Konzept haben, das zu Ende gedacht ist.
Er darf die Schüler mit dem unvorstellbar Schrecklichen nicht allein lassen. Das muss die Justiz aus Erfahrung heraus einfordern, denn das gehört auch zur Prävention im Bereich der Justiz.
Die Justiz in Brandenburg, Richter und Staatsanwälte wissen sehr wohl, dass die Schule und ihr Umfeld ein sensibler Raum sind und sie handeln auch danach.
Aber, meine Damen und Herren, Sensibilität fordern, darf nicht Untätigkeit meinen. Das gemeinsame Aufatmen darüber, dass Erwogenes, Überlegtes oder gar Geplantes nicht geschehen sind, darfnicht darin enden, Vorgänge zu bagatellisieren und der Justiz gänzlich zu entziehen.
Gewalt in der Schule ist auch ein Aspekt des weiten Feldes der Kriminalität von Jugendlichen, die zu häufig, noch viel zu häufig Gewaltkriminalität ist. Wer der Gewaltkriminalität von Jugendlichen entgegentreten will, darf deshalb die Schule nicht aussparen. Und wer weniger Gewalt in unserer Gesellschaft will, darf nicht erst in der Schule dafür streiten. Wir müssen in der Familie damit anfangen.
Wer konsequentes Handeln der Justiz beklagt, muss sich auch uni die Familien und um ihre Erziehungskraft kümmern - und dazu sind wir alle zusammen aufgefordert.
Meine Damen und Herren, noch eines zum Schluss: Wer Gerechtigkeit in unserem Land einfordert - mit Recht -, der darf den Rechtsstaat nicht diskriminieren und diejenigen, die für ihn arbeiten, Tag für Tag, sehr oft unter sehr schwierigen Verhältnissen, nicht herabwürdigen. Darum möchte ich Sie herzlich bitten. - Vielen Dank.
Ich danke Herrn Minister Schelter. - Das Wort geht jetzt noch einmal an die Fraktion der CDU, an Frau Abgeordnete Richstein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zuerst möchte ich mich an Frau Fechner wenden. Sie haben zwar in Ihrer Rede ausdrücklich gesagt, dass Sie keine Prügelstrafe wollen, aber bei Ihrem Vortrag konnte ich mich doch nicht des Eindrucks erwehren, dass genau das von Ihnen gefordert wird.
Sie möchten hörige Schüler, die Weisungen befolgen, ohne zu reflektieren, warum sie keine Gewalt ausüben sollen.
Reine Repression und die Kinder Druckmitteln auszusetzen sind falsch. Ein Kind muss auch lernen, warum es bestimmte Dinge tun darf oder warum nicht.
Ich habe mich sehr gefreut, als Kollege Hammer noch einmal das Stichwort „Familie" in die Diskussion einbrachte, wurde dann aber leider enttäuscht, weil er gerade der Familie nicht die Verantwortung übertra gen möchte, die sie tragen muss.
Allerdings ist eine Fokussierung der Verantwortlichen nur auf das Elternhaus und auf die Schule - wie größtenteils angeklungen - nicht korrekt. Es bietet zwar den Vorteil, Schuldige zu benennen, aber verführt auch leicht zur Rechtfertigung für eigenes Untätigsein.
Meine Damen und Herren, wir als Gesellschaft sind gefordert, Einfluss auf die Entwicklung der nachfolgenden Generation zu nehmen. Insofern liegt es in unserer Verantwortung, die Zukunft unserer Kinder zu sichern. Es liegt in unserer Verantwortung, der Entstehung von Gewaltbereitschaft vorzubeugen: es liegt aber auch in unserer Verantwortung, bereits vorhandener Gewaltbereitschaft entgegenzutreten.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle, dass ich den Blickwinkel ein bisschen erweitere und nicht nur die Gewalt an Schulen thematisiere, denn es ist lediglich ein Ausdruck gestiegener und immer weiter steigender Kriminalität und Gewaltbereitschaft von Kindern und Jugendlichen.
Zwar mag die polizeiliche Kriminalstatistik keine Anhaltspunkte für einen solchen Anstieg liefern, aber das subjektive Sicherheitsbedürfnis und -empfinden der Schüler zeichnet hier ein anderes Bild.
Nach der Studie der Forschungsgruppe Schulevaluation des Fachbereiches Erziehungswissenschaften an der TU Dresden erleben 74 % der Jungen und 64 % der Mädchen mehrmals im Monat verbale A ggressivität. Mehr als einmal im Monat sind 27 % der Jungen und 15 % der Mädchen in eine Prügelei verwickelt. Erpressungen erleben sogar 6% der Jungen und 3 % der Mädchen mehrmals im Monat. Aber - das zeigt auch das fehlende Zahlenmaterial - dies scheint ein Tabu-Thema zu sein, vielleicht auch, weil dann Teile eigenen Versagens eingestanden werden müssten. Falsche Rücksichtnahme auf Schüler, die kriminell handeln, oder gar auf den Ruf der Schule ist hier fehl am Platz.
Ich kann und will keine Ursachenanalyse vornehmen. Dieses obliegt den Fachleuten, deren Erkenntnisse dann zügig umgesetzt werden müssen. Und wenn in Mecklenburg-Vorpommern ein Bildungsforum geschaffen wird, dann mag dieses dort möglich sein. Ein solches verzögerte aber letztendlich nur unser Handeln, denn wir müssen jetzt auf das Problem reagieren.
Denn dort, wo das Problem Gewalt an Schulen bereits existiert, muss es auch angegangen werden. Jedem gewaltbereiten Schüler muss bewusst sein, dass sein Verhalten nicht geduldet werden kann. Das Aufzeigen von Grenzen erlaubten Tuns ist eine grundsätzliche erzieherische Notwendigkeit. Dabei muss auch gelten, dass die Strafe der Tat auf dem Fuße zu folgen hat, denn nur eine zeitnahe Bestrafung hat erzieherische Wirkung.
Ich unterstreiche hier die Ausführungen des Kollegen Muschalla zumindest in der Hinsicht, dass wir ausreichende Reglementierungen haben. Aber wo erzieherische Maßnahmen nicht greifen. ist letztendlich der Staat gefordert. Ich plädiere hier nicht für eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze und auch nicht für eine Verschärfung unseres Strafrechts, aber ich plädiere hier für eine konsequente Umsetzung vorhandener Strafnormen. Dabei ist mir durchaus die richterliche Unabhängigkeit bewusst und ich verwahre mich auch an dieser Stelle ausdrücklich gegen jegliche Kritik an Einzelentscheidungen der Justiz insbesondere vonseiten der Politik. Ich erinnere jedoch an die große Verantwortung der Richter. die bei ihren Entscheidungen die gesellschaftliche Entwicklung und den Anstieg von Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen entsprechend zu gewichten haben.
Auch wenn eine rasche und konsequente Sanktionierung gewalttätigen Handelns unabdingbar ist, muss das Hauptaugenmerk bei der Behandlung des Gewaltproblems auf der Prävention liegen. In diesem Zusammenhang kann ich nur die Pläne der Landesregierung begrüßen, einen breit gefächerten Landespräventionsrat einzurichten.
Einen Aspekt der Ursachenbekämpfung möchte ich noch kurz ansprechen: Nach vorliegenden Erkenntnissen sind die Konfliktunfähigkeit und eine niedrige Hemmschwelle bei Gewaltanwen
dung Ursache von Gewaltbereitschaft. Gewaltdarstellende, kriegs- und gewaltverherrlichende Filme, Bücher und Spiele führen zu einem Realitätsverlust bei unseren Kindern und Jugendlichen. Hier ist bereits ein konkreter Ansatzpunkt, an dem die Politik aktiv werden kann und muss. So haben die Länder Bayern und Baden-Württemberg bereits eine Bundesratsinitiative gestartet, gewaltverherrlichende Videofilme für Kinder und Jugendliche unzugänglich zu machen.