Protokoll der Sitzung vom 16.03.2000

Diese neu geschaffene Ebene macht es auf der anderen Seite zugleich möglich, dass das Aktionsbündnis, wie es ja viele seiner Mitglieder wollen, seine Aktivitäten auf die Bekämpfung rechter Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus begrenzt.

Meine Damen und Herren, eines möchte ich noch sagen: Es geht doch darum, dass wir den guten Willen in unserem Land bündeln und nicht zerstreiten. Das Ziel ist es doch, dass wir gemeinsam Handlungsmöglichkeiten schaffen, um mit diesen Herausforde

rungen umgehen zu können. Wenn sich das Bündnis aus der staatlichen Zuordnung löst und diese Aufgaben wirklich wahrnimmt, dann unterstützen wir das. Jedoch werden wir ergänzend hinzufügen: Die Aufgaben des Staates müssen wir weiterhin wahrnehmen.

(Beifall bei der CDU)

Ich bin davon überzeugt, dass das Aktionsbündnis nach der jetzigen Diskussionsphase seinen Aufgaben gewachsen ist. Wenn Sie gestern in einer Zeitung lesen konnten, das Aktionsbündnis sei praktisch „klinisch tot" - so lautete die Überschrift dann gehe ich davon aus, dass dies gerade auch angesichts der Diskussion, die wir hier geführt haben, nicht der Fall sein wird und dass das Aktionsbündnis seine Aufgaben selbstständig wahrnehmen wird. Es geht auch darum, dass dieses Bündnis jenes Maß an Staatsferne und Unabhängigkeit aufweist, das es immer beansprucht hat.

Lassen Sie mich abschließend Folgendes sagen: In vielen Gesprächen in den letzten Wochen und Monaten habe ich weitgehende Zustimmung zu der Idee erhalten, die Kräfte zu bündeln. Erst gestern haben wir in der Innenministerkonferenz beschlossen, einen Präventionsrat im Zusammenhang mit dein Beschluss der Staats- und Regierungschefs von Tampere zu einer Sicherheitspartnerschaft in Europa einzurichten. Ich denke, dass damit deutlich geworden ist, dass auch in der Europäischen Union das Thema „Kriminalitätsverhütung" ganz oben aufder Taeesordnung steht. Es ist festgelegt worden, einen Informationsaustausch zu diesen Fragen aufgrund der Erfahrungen auf europäischer Ebene und der Prävention vor Ort herbeizuführen. Das werden wir tun.

Wenn wir an der Diskussion auf europäischer Ebene teilnehmen wollen, müssen wir selbst auch Erfahrungen gesammelt haben. Dazu wollen wir einen Beitrag leisten. Wie Sie wissen, sind die Überlegungen hierzu nicht neu. Wir werden diese Vorhaben gemeinsam umsetzen.

Es hat kritische Anmerkungen gegeben, unter anderem vorn DGB-Vorsitzenden Scholz. Ich vermute, dassdie Überlegungen, die wir bisher regierungsintern angestellt haben, im Einzelnen noch nicht bekannt sind. Das Engagement kann man auch dadurch stärker ausdrücken, dass man regelmäßig an den Sitzungen des Präventionsrates teilnimmt.

Meine Damen und Herren, zusammenfassend möchte ich feststellen, dass es nicht um ein Gegeneinander, sondern um ein Miteinander und ein Bündeln der Kräfte geht. Ich gehe davon aus, dass sich der DGB auch weiterhin an der Lösung dieser Aufgabe beteiligen wird, denn ihre Bewältigung ist für unser Land wichtig.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister, es gibt noch Klärungsbedarf. Bitte sehr, Herr Prof. Schumann!

Herr Minister, stimmen wir darin überein, dass sich die Landes

regierung auf eine autorisierte Äußerung des DGB und nicht auf irgendwelche Meldungen aus zweiter Hand berufen sollte, wenn sie dem Parlament Auskunft über einen Sachverhalt, in diesem Fall die Haltung des DGB betreffend, gibt?

(Beifall hei der PDS)

Ich komme zu meiner zweiten Frage. Sie haben den Präventionsrat selbst angesprochen. Nach Ihren Äußerungen darf ich davon ausgehen, dass Sie die Bündelungsfunktion dann verwirklicht sehen, wenn sich möglichst mehrere Gremien einer ähnlichen Aufgabe widmen.

Minister Schönbotin]:

Herr Prof. Schumann, zu Ihrer Frage kann man unter Rückgriff auf die Gesetze der Logik auch sagen: lncurvatus in se ipse, in sich selbst gekrümmt.

Um ihre Frage zu beantworten: Es geht nicht darum, möglichst viele Gremien zu schaffen, sondern das Ziel muss es sein, die Aktivitäten so zu bündeln, dass die Gremien aufgabenorientiert vorgehen. Das Aktionsbündnis hat sich selbst entschieden und will sich aus der „staatlichen Bevormundung" befreien und sich auf dieses eine Spektrum. nämlich Gewalt von rechts und Rechtsextremismus, konzentrieren.

Aber das Bündnis, das ich dargestellt habe, geht noch sehr viel weiter. Es geht doch um alle kriminologischen Erscheinungen, besonders im Bereich der Jugendgewalt, der Drogenkriminalität und des Opferschutzes. Die damit zusammenhängenden Aufgaben hat der Staat wahrzunehmen, wenn niemand anderes sich dafür zur Verfügung stellt. Genau das wollen wir machen.

(Beifall hei der CDU)

Von daher gesehen, Herr Prof. Schumann, läuft beides parallel. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns dabei unterstützten. Wir sind beide der Auffassung, dass wir nicht sagen können, es ist alles paletti und der Staat braucht nichts zu tun. Wir haben eine gemeinsame Herausforderung.

Zur Äußerung des DGB: Wenn Sie über ein künftiges Verhalten sprechen, dann können Sie nur dann sicher sein, wenn sich der DGB endgültig entschieden hat. Wenn ich es richtig weiß, dann hat sich der DGB noch nicht endgültig entschieden. Er hat gesagt, dass er dem Bündnis weiterhin angehören werde, wenn klar ist, dass der Schwerpunkt gegen Rechts ist. Das war die Aussage. Das haben wir eindeutig gesagt. Das ist die Auffassung der Landesregierung, das ist auch die Auffassung des Innenressorts.

Von daher gesehen habe ich in einem weiteren Schritt und auf der Basis der Aussage des DGB nach diesem Gespräch gesagt, dass dies weiterhin der Schwerpunkt sei. Darum habe ich im logischen Schluss gesagt, das ist die Aussage.

(Prof. Dr. Schumann [PDSI: Sie haben den Eindruck er- weckt, der DGB würde das mittragen!)

Meine Herrschaften! Den Dialog sollten Sie bilateral weiterfüh

ren. Die beiden Fragen wurden gestellt. Ich denke, der Minister hatte Gelegenheit, darauf zu antworten.

Herr Prof. Schumann, in einem Punkt haben Sie Recht: Ich habe meine Rede vom DGB nicht mitzeichnen lassen. Das werde ich auch in Zukunft nicht tun. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind bei der Frage 158 (Gesetzentwurf der Landesregierung zur Übertragung der Haft ausländischer Straftäter in die jewei- ligen Heimatländer der Gefangenen), gestellt von der Abgeordneten Frau Fechner. Bitte!

Am 12. Dezember 1999 erschien in der „Berliner Morgenpost" ein Artikel unter der Überschrift „Ausländische Straftäter sollen Haft in ihrer Heimat absitzen". In diesem Artikel wurde berichtet, dass das Brandenburger J ustizministeri um an einem Gesetzentwurf arbeite, der die Übertragung der Haft in die jeweiligen Heimatländer der ausländischen Straftäter regeln soll.

Ich frage die Landesregierung: Wann ist nach Ihren Erkenntnissen damit zu rechnen, dass die ersten rechtskräfti g verurteilten ausländischen Strafgefangenen zur Verbüßung ihrer Strafen in Justizvollzugsanstalten ihrer jeweiligen Heimatländer abgeschoben werden?

Herr Minister Schelter, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident' Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete, das Bundesjustizministerium hat am 22. Dezember des vergangenen Jahres den Entwurf eines Gesetzes zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls vom 18. Dezember 1997 zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen an die Länder zur Kenntnisnahme und zur Stellungnahme zugeleitet.

Das Land Brandenburg hat, wie alle anderen Länder auch, dem Gesetzentwurf zugestimmt. Wann das Verfahren zur Verabschiedung dieses Bundesgesetzes abgeschlossen sein wird, lässt sich nicht genau vorhersagen. Die von mir angekündigte weitergehende Initiative des Landes mit dem Ziel, auf die derzeit grundsätzlich erforderliche Zustimmung unter bestimmten rechtsstaatlich einwandfreien Voraussetzungen zu verzichten, muss zwischen den Ländern und dem Bund im Einzelnen noch abgestimmt werden.

Bei dieser Initiative handelt es sich nicht uni einen Gesetzentwurf, sondern um den Entwurf eines Zweiten Zusatzprotokolls zu dem genannten Übereinkommen, das der Bundesregierung als Arbeitsgrundlage zur Verfügung gestellt werden soll. Die Bundes

regierung soll gebeten werden, einen solchen Entwurf an die Signatarstaaten des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen und des Ersten Zusatzprotokolls heranzutragen.

Herr Minister, es gibt noch Klärungsbedarf. - Die Frage wird zurückgezogen.

Wir sind damit bei der Frage 159 (Beobachterstatus für Regio- nen der Beitrittskandidaten beim Ausschuss der Regionen), gestellt vorn Abgeordneten Petke, wenn er denn so weit ist. - Gut. Dann sind wir bei Frage 160 (Beschäftigungswirksamkeit von Wirtschaftsförderung), gestellt von der Abgeordneten Frau Dr. Schröder. Bitte!

Um zu erfahren, wie beschäftigungswirksam Wirtschaftsförderung in Brandenburg im Jahr 1999 betrieben wurde, frage ich die Landesregierung: Welcher Summe an finanziellen Mitteln zur Wirtschaftsförderung stand im Jahr 1999 welche Anzahl neu geschaffener regulärer Arbeitsplätze, die unmittelbar aufdie Förderung am so genannten ersten Arbeitsmarkt zurückzuführen sind, gegenüber?

Herr Minister Fürniß. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Schröder, gern nenne ich Ihnen die konkreten Zahlen, damit sichtbar wird, dass die Beschäftigungswirksamkeit für die Förderung Brandenburger Unternehmen gegeben ist. Die in der Mehrzahl kleinen und mittleren Unternehmen, die Förderungen aus dem Programm der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" im Jahre 1999 erhielten, haben in diesem Jahr insgesamt 3,85 Milliarden DM investiert. Die dafür ausgereichten Fördermittel betrugen knapp eine Milliarde DM. Damit sind fast 5 400 neue Dauerarbeitsplätze im Jahre 1999 geschaffen worden.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass mit den Förderungen im Bereich der Konsolidierung von Unternehmen in Brandenburg darüber hinaus bereits bestehende Arbeitsplätze gesichert werden konnten. Auch hierzu kann ich Ihnen eine sehr beeindruckende Zahl nennen: Es sind allein 1999 20 600 Arbeitsplätze. die mit Hilfe von Konsolidierungsmitteln gesichert werden konnten. Dabei ist noch nicht der Multiplikationseffekt, also die Drittwirkung - Zulieferer und ähnliche Dinge mehr die 6 % bis 7 % der Arbeitsplätze in Brandenburg ausmacht, berücksichtigt.

Wenn Sie das zusammennehmen, kann man, glaube ich, guten Gewissens sagen: Wirtschaftsförderung in Brandenburg heißt nicht nur finanzielle Förderung von Unternehmen, sondern heißt ganz wesentlich die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in diesem Land.

(Beifall hei der SPD)

Es gibt noch Klärungsbedarf. Bitte, Frau Schröder!

Frau Dr, Schröder (PDS):

Herr Minister, welche Kennziffer streben Sie für das Jahr 2000 an? Damit meine ich die Höhe der Fördermittel je neu geschaffenen Arbeitsplatz.

Im Bereich der Konsolidierung weiß man das vorher nie. Man hofft, dass man möglichst wenig Geld dafür braucht. Je weniger Geld wir für die Konsolidierung einsetzen müssen, desto sicherer ist, dass die Arbeitsplätze stabil sind und die Unternehmen effektiv wirtschaften. lin Bereich der Ansiedlung gehen wir davon aus, dass wir im Jahre 2000, da die Förderkulisse sehr hoch ist, diese Zahlen noch übertreffen werden.

Herzlichen Dank. - Wir sind bei der Frage 161 (Beteiligung des Landes Brandenburg an Beitrittspartnerschaften der EU), gestellt von Frau Barbara Richstein. Bitte!

Die zügige Heranführung der Beitrittskandidaten an den rechtlichen Besitzstand der EU ist eine notwendige Voraussetzung für die Aufnahme dieser Länder in die Gemeinschaft. Die EU unterstützt diesen Prozess durch so genannte Beitrittspartnerschaften.

Ich frage die Landesregierung; An welchen Projekten hat sich das Land Brandenburg bisher beteiligt?