Protokoll der Sitzung vom 13.04.2000

Drucksache 3/221

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 3/856

Rechnung des Landesrechnungshofes Brandenburg für das Rechnungsjahr 1997 (gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 3/857

Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 1997 (gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 3/858

Ich beginne die Aussprache mit dem Beitrag der PDS-Fraktion. Herr Abgeordneter Warnick, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle Jahre wieder beschäftigt sich der Landtag mit einer Situation, die bereits drei Jahre zurückliegt. Mitte 2000 behandelt der Landtag einen Bericht, der die Lage und Entwicklung der Landesfinanzen auf der Grundlage des Haushaltsplanes 1997 und einer mittelfristigen Finanzplanung von 1998 bis 2002 einschätzt und bewertet - Ergebnisse von Kontrollen des Rechnungshofes aus dem Jahre 1997.

Da sollte schon die Frage erlaubt sein, wie effektiv das ist, was wir heute tun. Oder es wäre vielleicht besser zu fragen, wie wir den Abstand zwischen Kontrollergebnissen und Wertungen des Landesrechnungshofes auf der einen Seite und ihrer Bewertung durch das Parlament auf der anderen Seite verkürzen und damit zu zeitnahen Schlussfolgerungen kommen können.

Diese Frage sollten wir einmal ernsthaft stellen. Sie ist selbstverständlich nicht für heute relevant, sodass ich mich wohl oder übel in die Vorzeit zurückversetzen muss, in eine Zeit, in der ich noch nicht dem brandenburgischen Landtag angehörte, sodass ich die Fakten nur mühsam aus der vorgelegten Papierlage nachvollziehen kann.

Ich möchte erstens zu den Fakten und Bewertungen etwas sagen, die der Landesrechnungshof aus dem Landeshaushalt 1997 ableitet.

So werden wir zum Beispiel daran erinnert, dass die Finanzministerin im Jahre 1997 zweimal Haushaltssperren verfügte. Im Mai sollten damit 486 Millionen DM Steuermindereinnahmen kompensiert werden und ab November gab es Geld nur noch für gesetzliche und unabwendbare Verpflichtungen.

Offensichtlich wurde hier jedoch überreagiert, denn der Jahresabschluss ergab dann tatsächlich einen Überschuss von 630 Millionen DM bei einer um 320 Millionen DM geringer in Anspruch genommenen Nettokreditaufnahme. Das Ergebnis: Wichtige Landesaufgaben wurden nicht zu Ende geführt, Förder- und Investitionsprogramme wurden gekürzt, und gerade die Ministerien waren von den Streichungen besonders betroffen, die für die Landesentwicklung besonders wichtig waren - aus heutiger Sicht eine grobe Fehlentscheidung.

Die 97er Haushaltsanalyse des Rechnungshofes warf Ihnen hohe über- und außerplanmäßige Ausgaben von mehr als 500 Millionen DM vor, darunter nicht genehmigte Mehrausgaben in zweistelliger Mill ionenhöhe. Auch hier gibt es Bezüge zum Heute und zu unserem Vorwurf, dass Ihr Regieren am Parlament vorbei bereits eine unrühmliche jahrelange Tradition hat - Ausdruck einer unsoliden Haushaltspolitik.

Schließlich war im Haushalt des Jahres 1997 eine Koppelung der Senkung der Nettokreditaufnahme an den Investitionsabbau zu erkennen - eine gefährliche Entwicklung, auf die die demokratischen Sozialisten damals ohne Erfolg hingewiesen hatten, die Sie aber mit dem Haushalt 2000/2001 nicht weiterführen wollen.

Ich möchte zweitens auf einige Erkenntisse eingehen, die die Arbeit an den Teilen der Beschlussempfehlung ergeben hat, für die mein Fraktionskollege und ich als Berichterstatter fungierten.

Aufgrund des großen Zeitabstandes zwischen der Kontrolle und dieser Berichterstattung kann man erfreulicherweise feststellen, dass in den meisten Fällen positive Veränderungen eingetreten sind. Sie werden deutlich, wenn man die Teile des Jahresberichtes mit den jeweiligen Beschlussempfehlungen vergleicht. Man wird zum Beispiel feststellen können, dass die erste Einschätzung nach der Veröffentlichung des Berichtes im November 1999 heute, im April 2000, relativiert werden muss und dass eine Reihe der genannten Mängel abgestellt wurde. Darin sehe ich übrigens den eigentlichen Effekt der Arbeit, die wir uns gemein

sam mit den Kontrolleuren und Kontrollierten im Haushaltskontrollausschuss gemacht haben.

Trotzdem komme ich auf meine Ausgangsüberlegung zurück und verordne uns ein Nachdenken darüber, wie zeitliche Nähe von Kontrolle und Auswertung erreicht werden kann.

Unter anderem bei unserer Berichterstattung zum Punkt 2 - Haushaltslage - wird deutlich, dass wir bei den in vielen Diskussionen erstrittenen Änderungen bis an die Grenze unserer Kompromissfähigkeit gegangen sind. Diese Grenze wäre für uns überschritten gewesen, wenn es uns nicht gelungen wäre, bei gravierenden Aussagen, die mit unserer Wahrnehmung der Wirklichkeit nicht übereinstimmen, doch noch Änderungen zu erreichen.

Ein Beispiel: Ursprünglich war im Bericht formuliert:

„Der Ausschuss erkennt an. dass sich die Landesregierung mit den vorgelegten Eckdaten ihres Haushaltsentwurfsauf dem richtigen Weg befindet."

Dieser Satz lautet jetzt neu:

„Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Landesregierung durch die vorgelegten Eckzahlen für den Haushaltsentwurf 2000/2001 die im Bericht angesprochenen Schwachstellen erkannt hat und auf deren Beseitigung hinarbeitet."

Ich will damit auch aufzeigen, dass im Ausschuss eine sachliche Atmosphäre vorhanden war.

An mehreren Stellen wurde deutlich, dass wichtige politische Ziele mit dem Haushaltsrecht kollidieren. Das war so bei den von uns zu verantwortenden Berichten zur Förderung der Soziokultur oder zur Zuwendung an ältere landwirtschaftliche Arbeitnehmer.

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss Ihrer Rede!

Ich bin sofort fertig. - Hier wurden entsprechende Formulierungen in den Berichten beschlossen, die ich in der Kürze der Zeit nicht mehr zitieren kann, die aber die erkannten Probleme einer Lösung zuführen können.

Meine Redezeit ist zu Ende. Ich habe versucht, Ihnen deutlich zu machen, warum wir unserer Fraktion empfohlen haben, der Drucksache 3/221 zuzustimmen. Für die anderen in diesem Paket enthaltenen Drucksachen habe ich das ohne große Begründungen ebenfalls getan. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort geht an die SPD-Fraktion. Frau Ziegler, bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch in diesem Jahr ging es bei den eingehenden Beratungen in den Arbeitskreisen für Haushaltskontrolle, in den Fraktionen und im Ausschuss für Haushaltskontrolle um die Entlastung der Landesregierung gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung.

Mit seinem Prüfungsergebnis ist der Landesrechnungshof seinem Verfassungsauftrag, wonach die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesverwaltung einer Nachprüfung unterliegt, umfassend nachgekommen. Er hat in seinem Bericht eine umfangreiche Prüfung in sehr übersichtlicher Form und eine umfassende Bewertung der Recht- und Zweckmäßigkeit spezieller finanzwirtschaftlicher Abläufe vorgenommen. Dafür wie in jedem Jahr unser herzlicher Dank!

Der Landesrechnungshof hat auch umfassend von seinem Prüfungsrecht von Stellen außerhalb der Landesverwaltung Gebrauch gemacht. Im Ergebnis der Beratungen des Landesrechnungshofberichtes mussten neben Beanstandungen von relativ rasch abzustellenden Mängeln auch Verstöße gegen das geltende Haushaltsrecht festgestellt werden. Zumindest in einem Fall wurden vom Ausschuss die Prüfung von Verantwortlichkeiten und gegebenenfalls auch die Weiterverfolgung von Ansprüchen gefordert.

Es bleibt aber doch festzustellen, dass es keine erheblichen Verstöße gab. Weder die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen des Landes noch die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses wurden erforderlich. Es besteht auch kein Grund, Missbilligungen auszusprechen.

Es konnte festgestellt werden, dass vom Landesrechnungshof empfohlene Maßnahmen bereits im Verlauf des Entlastungsverfahrens von der Landesregierung umgesetzt worden sind, beispielsweise bei der querschnittlichen Untersuchung zu Kauf, Miete und Leasing technischer Geräte sowie bei der Umsetzung der Raum- und Flächennorm in Bezug auf die Erarbeitung einer zusätzlichen baufachlichen Richtlinie durch das Finanzministerium.

Von besonderer Bedeutung für die weiteren Haushaltsverhandlungen und die weitere Haushalts- und Wirtschaftsführung war, dass der Haushaltskontrollausschuss einstimmig zu einer sehr wesentlichen Aussage gelangt ist.

Im Berichtspunkt 2 - Haushaltslage - kam der Haushalt nämlich zu der Erkenntnis, dass beim Maßnahmenpaket der Landesregierung zur strukturellen Entlastung des Landeshaushaltes und bei der Schwerpunktsetzung der vorrangigen Einsparungen im konsumtiven Bereich der Schritt in die richtige Richtung gelungen ist.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren? Es gehört zu den besonders demokratischen Rechten einer Volksvertretung, über die Verwendung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben sowie über die Verwendung des Vermögens selbst zu bestimmen. Schließlich sind wir dem Steuerzahler gegenüber verpflichtet, über einen sinnvollen Einsatz der Steuern und sonstigen Abgaben zu wachen. Das Kontrollorgan ist der unabhängige Landesrechnungshof. Die Entscheidung über die Entlastung

der Landesregierung trifft jedoch in Auswertung des Berichts allein der Landtag.

Der zuständige Ausschuss für Haushaltskontrolle hat sehr eifrig gearbeitet, um seine Arbeit noch vor Beginn der Haushaltsverhandlungen abschließen zu können. Das ist uns ja auch gelungen.

Spezielle Prüfungsergebnisse werden uns auch im Tagesgeschäft stets gegenwärtig sein. Dazu gehört zum Beispiel die Beseitigung von Mängeln und Schwachstellen bei der Bewirtschaftung von Fördermitteln, zum Beispiel im Bereich des Kurssystems „Kontra Langzeitarbeitslosigkeit".

Aber auch im Hinblick auf die anstehende Änderung der Gemeindeordnung werden wir verstärkt auf eine Beschränkung der Kommunen auf unmittelbar daseinsvorsorgende Tätigkeiten im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betätigung achten müssen. Natürlich gilt Gleiches auch bei der wirtschaftlichen Betätigung des Landes.

Ich bitte Sie, den vorliegenden Beschlussempfehlungen zu folgen und der Entlastung der Landesregierung Ihre Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Das Wort geht an die DVU-Fraktion. Herr Abgeordneter Claus, bitte!