Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist wirklich ein eindeutiger Rückschritt in die Zeit des staatlich verordneten Sozial ismus. Auch wenn einige PDS-Genossen mit Wehmut an vergangene Zeiten denken, so müssen wir doch heute feststellen. dass sich das Rad der Geschichte weitergedreht hat.
Die Verstaatlichungen und Zwangskollektivierungen nach 1945 in der damaligen Ostzone bzw. in der DDR haben tiefe Wunden geschlagen. Etwa 2,5 Millionen Deutsche sind in den Westteil unseres Vaterlandes geflüchtet. weil sie den kommunistischen Terror nicht länger ertragen konnten.
Die menschenfeindliche Theorie des Marxismus und insbesondere die Umsetzung in die Realität hatten zu einer schlimmen Unterdrückung geführt. Marxistische Kurzformen wie "Eigentum ist Diebstahl" gehören nicht mehr in die heutige Zeit.
Zwar ist es notwendig. dass der Staat auch über Gnindstücke verfügt und ausnahmsweise wirtschaftliche Unternehmen gründet und betreibt, aber dies ist nicht seine eigentliche Aufgabe. Die Staatsziele sind in der Verfassung festgeschrieben. Diese zu realisieren ist in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers und der Landesregierung.
Artikel 40 der Landesverfassung spricht von einer Verpflichtung für die Interessen der Allgemeinheit und künfti ger Generationen in Bezug auf die Nutzung des Bodens und der Gewässer. Diese Verpflichtung beinhaltet aber keinesfalls, dass Grund und Boden, sei es auch nur der Landeswald. Eigentum des Staates sein müssen.
Grundsätzlich erlaubt die Landesverfassung die Veräußerung von Grund und Boden. der dem Land gehört. Dies will nun die PDSFraktion bezüglich der forstwirtschaftlichen Flächen ändern. Die DVU-Fraktion ist hier anderer Auffassung. Wir leben in einem freien Wirtschaftssystem mit sozialer Verpflichtung.
Der Bundesgesetzgeber hat als weiteres Staatsziel im Artikel 20 a auch den Umweltschutz genannt. Wir können ja verstehen, dass die forstwirtschaftlichen Flächen für die Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen eine besondere Bedeutung haben. Im Falle einer Veräußerung können entsprechende Auflagen gemacht werden, sodass den Interessen der All gemeinheit Rechnung getragen wird. Wir wissen. dass der Wald ein begrenzt verfügbares Natur- und Kulturgut ist. Dennoch müssen Veräußerungen möglich sein. Allerdings darf im Zuge von Veräußerungen der Anteil des Waldes im Land Brandenburg nicht verringert werden. Durch entsprechende Auflagen und Naturschutzbestimmungen wird gewährleistet. dass dieses Ziel erreicht wird.
Der Wald ist für viele Menschen eine Stätte der Erholung. Er ist in der Tat eine wichtige Lebensquelle, die unter allen Umständen erhalten bleiben muss. Wir müssen abwägen zwischen den Interessen des Staates, der Allgemeinheit und des Einzelnen.
Das Land kann unter Umständen aus fiskalischen Gründen ein Interesse daran haben, Staatswald zu veräußern. Wir möchten deutlich davor warnen, das letzte Tafelsilber zu verhökern. uni Schuldenlöcher des Landes zu stopfen. Allerdings kann es sinnvoll sein, dass Bürgerinnen und Bürger dieses Landes Waldflächen mit dem Ziel aufkaufen, diese ordnungsgemäß zu hegen und zu pflegen. Dass auch wirtschaftliche Gewinnerwartungen dahinter stecken können, ist nicht von der Hand zu weisen. Mit entsprechenden Auflagen kann aber gewährleistet werden, dass die Gesamtfläche des Waldes erhalten bleibt.
Das Land muss bei der Veräußerung von Waldflächen Zurückhaltung zeigen. Die DVU-Fraktion hält aber ein Veräußeninusverbot
für nicht erforderlich und lehnt deshalb Ihren Antrag. meine Damen und Herren von der PDS, ab. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ich habe soeben signalisiert bekommen, dass die Landesregierung auf ihren Debattenbeitrag verzichtet. Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion der PDS beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfes. Drucksache 3/1386, an den Hauptausschuss, der federführend sein soll. sowie an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmt, der möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Hierfür hat die PDSFraktion eine namentliche Abstimmung beantragt. Deshalb bitte ich die Schriftführer. die Namenslisten vorzubereiten. Sobald das geschehen ist. bitte ich. mit dem Namensaufruf zu beginnen. Die Abgeordneten bitte ich um ein klares Votum. Verhalten Sie sich bitte ruhig. so lange Sie nicht aufgerufen werden; wenn Sie aufgerufen worden sind. dann äußern Sie sich bitte unmissverständlich!
Ich gebe das Ergebnis bekannt. Für den Antrag stimmten 18 Abgeordnete. dagegen 43. ein Abgeordneter enthielt sich der Stimme. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt und der Gesetzentwurf in 1. Lesung. gescheitert.
Gesetz zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Musikschulgesetz - Bhg1M Sch u IG )
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Dr. Haekel. Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir Ihnen, so wie wir es zugesagt haben, noch vor der Sommerpause den Entwurf des Musikschulgesetzes zur 1. Lesung vorlegen können. Die Landesregierun g hält insofern ein Versprechen ein. das sie sowohl in der Koalitionsvereinbarung sich selbst - als auch in der Regierungserklärun g, - diesem Landtag - gegeben hat: ordnungsgemäß und so zügi g wie möglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dies ist uinso wichtiger, als die Initiatoren eines Volksbegehrens trotz breiter. fraktionsübergreifender und auch öffentlicher Zustimmung eine Ablehnung ihres Gesetzentwurfes aus formalen Gründen erfahren mussten. Sie kennen die Diskussionen. die wir in diesem Parlament und im Hauptausschuss geführt haben.
Ich möchte in Erinnerung rufen. dass die Volksinitiative für ein Musikschulgesetz im vergangenen Jahr 60 000 Unterschriften, also 40 000 mehr als erforderlich. gesammelt hat. Dennoch ist der eingebrachte Gesetzentwurf auf grundsätzliche Bedenken gestoßen. insbesondere im Hinblick auf das Konnexitätsprinzip und im Hinblick auf die Verpflichtung des Landtages. einen entsprechenden Gesetzentwurf entweder unverändert anzunehmen oder ihn unverändert und kompromisslos abzulehnen. Das sieht das Volksabstimmungsgesetzso vor. Aus diesem Grunde konnte dem Willen der Initiatoren nicht entsprochen werden. Wir haben uns deshalb unverzüglich an die Arbeit gemacht und einen eigenen Gesetzentwurfvorgelegt. in dem der Wille der Koalition zur Zusammenarbeit mit denjenigen, die davon betroffen sind, deutlich wird.
In dem nun vorliegenden Entwurf, meine Damen und Herren, sind zwei Hauptanliegen der Initiatoren in besonderem Maße berücksichtigt und ihnen ist Rechnung getra gen worden. Das ist einmal die von uns auch sehr gewollte Planungssicherheit für die Zukunft und zum anderen die Definition von Qualitätsstandards für die Musikschulen selbst.
Dem Wunsch der Initiatoren des Volksbe gehrens. die Verpflichtung der Kommunen zur Förderung der Musikschulen ausdrücklich in das Gesetz zu schreiben, konnte nicht entsprochen werden. Denn das Land hat in Artikel 97 seiner Verfassung festgeschrieben, dass diese Lasten zusätzlich dem Land aufgebürdet würden. Das ist finanziell nicht zu verantworten und es ist auch nicht vom Land gewollt. weil wir die Kommunen nicht gänzl ich aus der Verantwortung für ihre Musikschulen entlassen wollen.
Wir wissen zwar. dass sich die Kommunen. insbesondere einige Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, dieses gewünscht haben und immer noch wünschen. aber nicht alle Wünsche gehen in Erfüllung. und manche Kinder lernen schon frühzeitig, dass dem so ist. Manche lernen es nie. Schauen wir einmal!
Mit diesem Gesetz werden zum einen die Aufgaben der Musikschulen sowie die Träger von Musikschulen im Sinne eines Gesetzes definiert. Ferner werden Anerkennungs- und Förderungsvoraussermingen beschrieben, beispielsweise die Gemeinnützigkeit. die kontinuierliche pädagogische Arbeit, die Zahl der Wochenunterrichtsstunden auf der Grundlage von Rahmenplänen und Ähnliches. Es ist die wichtige Forderung festgeschrieben worden, dass es einen Namensschutz als anerkannte Musikschule des Landes Brandenburg geben soll. Die Höhe der Zuschüsse des Landes ist fest geschrieben worden, aber auch - das ist wichti g - eine
Beteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände zur Voraussetzung für diese Landesförderung gemacht. ohne dass wir damit das Konnexitätsprinzip berührt hätten.
Wir haben. so denke ich, ein recht kompaktes, übersichtliches. aber gleichzeitig auch sehr schlankes Gesetz geschaffen. Das kann man durchaus betonen. Schlanke Gesetze. die alles Wesentliche enthalten und trotzdem eine klare Sprache sprechen. sind nicht unbedingt etwas Selbstverständliches. Hier ist es gelungen. und ich denke. das steht uns gut zu Gesicht.
Im Übrigen erhalten wir eine ganze Reihe von Anfragen aus anderen Bundesländern. die sich darauf beziehen. ob das Gesetz. wenn es denn verabschiedet wird. oder der Entwurf nicht als Beispiel für andere Initiativen dienen kann. Es gibt in keinem anderen Bundesland ein ausdrückliches Musikschulgesetz. Stattdessen sind Elemente. die auch wir fest geschrieben haben. in anderen Bundesländern z. B. im Schulgesetz festgeschrieben, aber auch das ist nicht überall der Fall.
Wenn es denn gelingen sollte. dass der Landtag den Gesetzentwurf bestätigt, jedenfalls im Wesentlichen, können wir uns als Vorreiter betrachten und das Land Brandenburg dürfte es ein weni g. mit Stolz erfüllen: denn es passiert nicht allzu oft. dass ein neues Bundesland gegenüber den alten Bundesländern lin Vorrang ist. Hier wurde ein Anfang gemacht. Es wird nicht das letzte Mal sein. aber ist dennoch eines der ersten Gesetze dieser Art.
Insofern hofft die Landesregierung auf eine breite Zustimmung für dieses Gesetz im Parlament. Wir hoffen auch - das sagen wir ganz deutlich - auf die Akzeptanz der Verantwortlichen in den Musikschulen selbst. Ich weiß. dass das Volksbegehren von den Initiatoren fortgeführt wird, und zwar insbesondere deswegen. weil die so genannte Drittelfinanzierung in diesem Entwurf. nicht festgeschrieben wird. Wir mussten aber bei der Erarbeitun g, die beiden Ziele berücksichti gen, die ich noch einmal kurz zusammenfasse: Das Konnexitätsprinzip durfte nicht berührt werden, und die Kommunen sollten in der Verantwortung gehalten werden. Deswegen konnten wir über den Bereich. den wir bisher formuliert haben. nicht hinausgehen. Ich denke, mehr wird auch in Zukunft kaum möglich sein.
Sie. die Sie hier im Landtag sitzen. wissen das. Sie wissen auch, dass unterschiedliche Interessen aufeinander prallen. Das heißt für die Politik: Es muss abgewogen werden. Das ist auch geschehen. Deshalb erwarte ich konstruktive Beratungen in den Ausschüssen und im Plenum dieses Parlaments. - Ich bedankemich für Ihre Aufmerksamkeit.
Auch ich bedanke mich. - Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. Tninschke. Er spricht für die PDS-Fraktion.