Auch ich bedanke mich. - Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. Tninschke. Er spricht für die PDS-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kampf fiir ein Brandenburgisches Musikschulgesetz hat schon eine lange Tradition. Bereits 1996 gab es die erste Volksinitiative dazu. Ich erinnere daran, dass damals, obwohl die
Mehrzahl der Landtagsabgeordneten diese Volksinitiative mit unterschrieben hat. die Initiative dennoch im Landtag scheiterte.
Die geplante Drittelfinanzierung - ein Drittel vom Land. ein Drittel von den Trägern der Musikschule und ein Drittel von den Eltern konnte damals nicht erreicht werden. Aber immerhin konnten 6 Millionen DM als Landeszuschuss für die Musikschulen bis 1999 festgeschrieben werden. Trotz dieser Festschreibung sank der Anteil des Landes an der Finanzierung der Musikschulen weiter. Die Belastung für die Kreise und die Eltern dagegen wuchs. Es kam zu einer Ausdünnung des Angebots und einer teilweisen Ausgrenzung von Kindern aus sozialen Gründen sowie zu Personalabbau.
Zwangsläufig musste die nächste Volksinitiative folgen. Wieder kamen im letzten Jahr in kürzester Zeit über 60 000 Unterschriften zusammen. Daraufhin erklärten alle Parteien dass sie für ein Musikschulgesetz sind. Schließlich standen Wahlen bevor. Trotzdem wurde die Volksinitiative im Landtag wieder ab gelehnt. Herr Hacket ist bereits darauf eingegangen. Herr Hacke]. ich kann Verständnis dafür aufbringen. dass die Volksinitiativen aus fonnalen Gründen abgelehnt wurden. es ist mir aber immer noch schleierhaft, wanim wir nicht an dem Entwurf, den die Volksinitiative vorgelegt hat. weiterarbeiten konnten. Musste man die Leute wirklich so brüskieren? Liegt der Grund nicht einfach darin. dass jetzt nicht ein Gesetz des Volkes die Basisdarstellen soll, sondern ein Gesetz der Landesregierung? Das verstehe ich nicht.
Der Weg, den Sie, Herr Hackel. skizziert haben, ist nicht alternativlos gewesen. Auf jeden Fall aber liegt jetzt gemäß Wahlversprechen. Koalitionsvereinbarung und Auftrag des Landtags ein Gesetzentwurf vor. Damit kann ich feststellen: Endlich einmal hatte eine Volksinitiative Erfolg. Die beiden Volksinitiativen und das laufende Volksbegehren haben sich also gelohnt.
gesetzliche Schutz mehr wert sein wird. als der, den wir einmal im OPNV- und im Kita-Gesetz verankert hatten.
Herr Minister Hacke], ich hoffe, dass die 6,5 Millionen DM nicht Opfer einer Haushaltssperre werden.
Drittens schließlich wurde die Forderung der Volksinitiative aufgegriffen und ein Qualitätsstandard einschließlich des Namensschutzes festgeschrieben.
Ungeachtet dieser Erfolge haben die Initiatoren dieses Volksbegehrens gemeinsam mit dem Vorstand des Musikschulverbandes beschlossen. das Volksbegehren fortzusetzen. Auch Sie, Herr Hacket - ich erinnere daran -. hatten anfangs andere Vorstellungen. Beides hatte natürlich seine Gründe.
Der Hauptmangel des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs besteht darin. dass die Förderung der Musikschulen eben nicht als Pflichtaufgabe der Kreise und der kreisfreien Städte fest geschrieben wird. Ich glaube nicht, dass das Konncxitätsprinzip gegriffen hätte. weder aus formalen Gründen noch praktisch. ich glaube nicht. dass sich die Landkreise das gewagt hätten. Wir hätten cs ja auch einmal darauf ankommen lassen können.
Der Verzicht auf die Förderung der Musikschulen als Pllichtaufgabe heißt nichts anderes als: Auch mit diesem Gesetz können Musikschulen, wie wir sie kennen und fördern wollen, weiter aus den Kreisen verschwinden.
Sicher lockt eine Landesförderung. Die hatten wir aber auch bisher. Angesichts der Finanzlage werden viele Kreise. auch Ihr Kreis, Herr Schippe]. sich sehr gut überlegen. ob sie sich nicht von diesen Musikschulen verabschieden.
Das Volk hat sich sozusagen ein Brandenburgisches Musikschulgesetz erzwungen. indem es die Politiker zur Jagd getragen hat.
Natürlich - auch das will ich erwähnen - hat der Erfolg viele Väter neben den Initiatoren. den Aktiven, den Unterzeichnern des Volksbegehrens und vor allem den Musikschülem natürlich auch Sie, Herr Minister Hackel.
Was wäre mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. wenn er denn angenommen wird, realistisch erreicht? Erstens hätte das Gesetz erhebliche Signalwirkung. Mit ihm erklärt das Land. dass ihm Musikschulen als wesentlicher Bestandteil der kulturellen Infrastruktur außerordentlich wichtig sind. Das Gesetz hätte auch bundesweite Signalwirkung, denn es wäre das erste Gesetzdieser Art. Ich will allerdings eines hinzufügen: Es gibt bessere Regelungen in anderen Ländern, z. B. in Bayern. Insofern sind wir nicht nur Vorläufer, wir haben zwar als Erste ein Gesetz, aber nicht die besten Regelungen.
Zweitens bringt dieses Gesetz etwas mehr Landeszuschuss. und diesen vor allem gesetzlich abgesichert. Ich hoffe nur, dassdieser
Und wenn der Landtag in dieser Frage nicht nachbessert. muss das weiterhin in jedem Jahr in jedem Kreis neu ausgefochten werden.
Das Hauptproblem der Musikschulen. nämlich der Geldmangel. bleibt mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung bestehen. Der ohnehin viel zu geringe Anteil des Landes an der Finanzierung der Musikschulen kann sogar noch sinken, wenn sich das Land nicht an den Tarifsteigerungen beteiligt.
Im Übrigen verstehe ich an der Stelle den geradezu dramatisierenden Widerstand einiger Landräte gegen ein Musikschulgesetz nicht: denn der Gesetzentwurf der Volksinitiative zielte eindeutig darauf das Land stärker in die Pflicht zu nehmen und die Kreise und die Eltern zu entlasten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Volksinitiative hat alles in allem einen großartigen Teilerfolg errungen, Es liegt jetzt an uns, durch eine fundierte Debatte. durch eine Anhörung im Ausschuss und gegebenenfalls durch Veränderung des Gesetzes dafür zu sorgen, dass dieser Teilerfolg ein ganzer Erfolg wird. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Brandenburg hat sich für ein Musikschulgesetz entschieden. um der Bedeutung und Eigenständigkeit der Musikschulen in der Bildrings- und Kulturlandschaft besonderen Ausdnick zu verleihen. Unsere 30 Musikschulen sind Teil derkulturellen Grundversorgung, ergänzen den Musikunterricht der allgemein bildenden Schulen und fördern den Nachwuchs.
Von der Qualität unserer Musikschulen konnte ich mich erst am Montag wieder auf dem Empfang des Ministerpräsidenten für die Preisträger des Bundeswettbevierhs "Jugend musiziert" überzeugen. Die Darbietungen der jun gen Künstlerinnen und Künstler waren erfrischend und von hoher Qualität.
Das Ziel des Gesetzes ist es, flächendeckend das Musikschulangebot zu sichern und das hohe Niveau dieser Einrichtungen zu erhatten. Mehr als 61 000 Bürgerinnen und Bürger, meine sehr verehrten Damen und Herren haben sich im Sommer vergangenen Jahres durch ihre Unterschrift für solch ein Gesetz ausgesprochen. Das ist hier schon vom Minister und natürlich auch von Herrn Trunschke erwähnt worden. Zurzeit läuft das Volksbegehren. Nun liegt uns als Folge der Volksinitiative und des laufenden Volksbegehrens der Kabinettsentwurf des Musikschul gesetzes vor.
Ich denke, das ist Ausdruck lebendiger Demokratie in Brandenburg. Herr Trunschke. Sie müssen das nicht immer kleinreden. Ich denke, die Volksinitiative hat wesentlich dazu beigetragen. dass dieser Gesetzentwurf ins Rollen gekommen ist.
Warum wir aber vor einem halben Jahr den Gesetzentwurf der Volksinitiative abgelehnt haben, möchte ich noch einmal betonen: Wir taten es nicht, weil wir ihrem Grundanliegen widersprechen wollten - ich habe das damals auch ganz deutlich gesagt -, sondern weil wir Kläningsbedarf hatten. besonders im Hinblick auf einige inhaltliche und normative Gestaltungsfragen.
Gerade weil wir das Grundanlie gen der Volksinitiative als in so hohem Maße berechtigt anerkennen. weil wir als SPD schon unter unserem damaligen Kulturminister Steffen Reiche ein Musikschulgesetz befürwortet haben und weil die Erarbeitung des Gesetzes Teil der Koalitionsvereinbannig ist. hat der Landtag die Landesregierung bereits im Dezember vergangenen Jahres aufge
fordert. einen Entwurf vorzulegen. der folgende Punkte berücksichtigt: 1. den Namensschutz, 2. den Status der Musikschulen. 3. die Regelung zur Finanzierung und Kostendeckung.
Die eben angesprochenen Fragen hat der Gesetzentwurf aufgegriffen und zufrieden stellend gelöst. Ich möchte nur einige wesentliche Punkte herausgreifen:
Erstens: Das zu beschließende Gesetz berechtigt alle Musikschulen des Landes, den Titel ''Anerkannte Musikschule im Land Brandenburg" zu führen. wenn sie die in diesem Gesetz geforderten Qualitätsmerkmale ertii 11 en.
Zweitens: Der Gesetzentwurf enthält in diesem Sinne umfangreiche Anerkennungsvoraussetzungen. die eine hohe Qualität der Musikschulausbildun g sichern sollen. Über die Details des ;.,; 3 im vorliegenden Entwurf. über die Voraussetzungen. können wir immer noch im Ausschuss beraten. und wir können dort vielleicht auch noch an dieser oder jener Stelle eine Verhessening herbeiführen.
Drittens: Der Kabinettsentwurf legt die vorn Landtag geforderte Kostenbeteiligung des Landes verbindlich fest. Die jährliche Fördersumme- haben wir gehört - beträgt 6.5 Millionen DM. Dazu habe ich eine kleine Anmerkung: Diese Mittel sollen im Kapitel 06 810 in zwei Titelgruppen vorgesehen sein. Wer aber das Haushaltsgesetz ansieht, kann das nicht genau finden. Herr Minister Hacket, vielleicht ist es noch möglich. dass man das wieder in der Form macht, wie es unter Minister Reiche der Fall war. damit man das auf einen Blick findet: Musikschulfinanzierung.
Im Moment nicht. - Der Gesetzentwurf erfüllt die Forderung des Landtages. das Konnexitätsprinzip zu umgehen. Herr Dr. Trunschke, darüber haben wir so viele Male diskutiert, auch im Vorstand des Landesmusikschulverbandes. Wenn Sie nicht einsehen. dass das an dieser Stelle gegriffen hätte, dann kann ich das heute noch nicht nachvollziehen, weil Sie heute genau dasselbe sagen. Wir wären als Land nicht herausgekommen, wenn wir es zu einer pflichtigen Aufgabe gemacht hätten.
Der vorliegende Entwurf ist so gestaltet. dass auch Kritiker dieses Musikschulgesetzes mit ins Boot genommen worden sind. So viel muss man hier im Landtag in der Politik gelernt haben: dass ich viele Leute mit ins Boot bekommen muss. damit ich ein Gesetz durchbekomme. Es nutzt mir nichts. hier den Status quo auszurufen. und dann fallt letzten Endes dieses Gesetz durch. Ich denke, wir haben etwas geschaffen.