Protokoll der Sitzung vom 12.07.2000

Frau Abgeordnete. bitte kommen Sie zum Schluss Ihres Beitrages!

Ja, Herr Präsident. Ich bin auch am Schluss. - Ich bin wirklich der Überzeugung. dass uns der vorliegende Entwurf eine akzeptable Grundlaue dafür bietet. dass wir im Ausschuss darüber diskutieren können. Deswegen wird dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft. Forschung und Kultur überwiesen. Ich bitte jedenfalls um Ihre Zustimmung dafür. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU Präsident Dr. Knohlich: Das Wort geht an Herrn Abgeordneten Firneburg. Er spricht für die DVU-Fraktion. Firneburg (DVU):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Violine ist Schrott. Ein glatter Bruch. direkt durch die Mitte. Die Saiten sind für immer verstummt.

Das ist genau das, was der Landesverband der Musikschulen verhindern will. Die so arg geschändete Violine Ziel'( die Plakate. die für ein Musikschulgesetz im Land Brandenburg werben.

Kommt es nicht zu diesem Gesetz - so die Beffirchtungen der Musikschulen -. werden die Instrumente im Lande bald leiser und leiser. Im März startete deshalb die "Initiative für ein Musikschulgesetz" ein Volksbegehren in Brandenburg. Nach Aussage von Manfred Uhlmann. Vorsitzender des Landesverbandes der Musikschulen. gibt es noch einige Probleme.

Ein Problem liegt in der Haltung bestimmter offizieller Stellen.

"Wir werden in eini gen Regionen des Landes spürbar stark behindert von den Lrägeni der Musikschulen. den Landkreisen".

kritisiert Herr Uhlmann.

Das Gesetz. das die Musikschulinitiative fordert, soll durch festgelegte Leistungsparameter die Qualität des Unterrichts gewährleisten. Gefordert wird dafür auch ein höheres Maß an hauptamtl ichen Lehrkräften. Auch ist die Absicherung der Finanzierung sowohl durch Landesmittel als auch durch die Festlegung der Zuschüsse von Landkreisen und Kommunen festzusetzen. Und genau das ist der Kritikpunkt einiger Landkreise. Ihr Argument ist. dass ihnen durch das Gesetz die Hoheit für Musikschulpolitik entzogen und der Handlungsspielraum genommen wird. Nach Auffassung von Herrn Uhlmann. dem Vorsitzenden des Landesverbandes der Musikschulen. ist hier jedoch nicht Spielraum für gute Politik, sondern Spielraum für Sparmaßnahmen gemeint.

Diese Vorgänge sieht Herr Jürgen Schröter, SPD-Landrat im Kreis Oder-Spree. etwas anders:

"Der Brandenburgische Landkreistag hat sich klar gegen das Gesetz ausgesprochen und das ist auch unsere Meinung. Schließlich sind wir das Gremium zur Selbstverwaltung der Gemeinden. Es macht wenig Sinn. wenn uns ständig durch irgendwelche Gesetze dazwischengepfuscht wird.

Wir haben bei den freiwilligen Aufgaben, wozu die Musikschulen zählen, sowieso schon einen geringen Freiraum. Durch ein Musikschulgesetz wäre die Entscheidungsfreiheit noch erheblich weiter eingeschränkt. Schließlich haben wir als jahrelange Träger der Musikschulen doch bewiesen. dass wir die Einrichtungen wollen und auch weiter finanzieren werden."

Schließlich hat die Landesregierung zu dieser Thematik einen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir als Fraktion der Deutschen Volksunion sind der Meinung. dass der vorliegende Entwurf quasi eine Aushöhlung des Gesetzes ist. Zwar sind die Zahlungsverpflichtungen des Landes festgeschrieben - 6,5 Millionen DM sind eine annehmbare Summe -, aber die Verbindlichkeiten der Landkreise sind darin nicht verankert. Somit steht t 5 des Entwurfes auf wackligen Füßen.

Bezüglich 4. in dem der Namensschutz bzw. die Form der Anerkennung näher erläutert wird. meinen wir als Fraktion der Deutschen Volksunion, dass im Land Brandenburg die Bezeichnung "Anerkannte Musikschule" vollkommen ausreichend ist. Denn die Zeit, in der viele Bezeichnungen mit "Staat" oder "Staatlich" beginnen, sollte vorbei sein.

Man sollte aber hei der ganzen Sache nicht außer Acht lassen. dass dieser Gesetzentwurf und das Volksbegehren eine einmalige Chance für das Volk darstellen. Es kann eine Forderung stellen. die die Landesregierung erfüllen muss. Diese Chance sollte man nicht ungenutzt verstreichen lassen.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung sollte in dem dafür zuständi gen Ausschuss eingehend behandelt werden. Einer Überweisun g in den Ausschuss Eu Wissenschaft. Forschung und Kultur stimmt die Fraktion der Deutschen Volksunion zu. - Ich danke Ihnen.

Beifall bei der DVU I

Das Wort geht an die CDU. Herr Abgeordneter Werner. bitte!

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

"Man darf nur die rechten Tasten zur rechten Zeit treffen, so spielt das Instrument von selber."

Der dies sagte. war kein Geringerer als Johann Sebastian Bach. Er hat es wohl einfach gehabt. das Spielen seiner Musikinstrumente zu erlernen. Leider nicht alle, die das Spielen eines Musikinstruments erlernen wollen, sind solche Genies wie Bach oder Mozart. Deshalb haben die Götter bekanntermaßen vor den Erfolg den Schweiß gesetzt.

( Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Man erlernt ein Instniment größtenteils in einer öffentlichen Musikschule. Dafür gibt es in Deutschland ein flächendeckendes System. Dies hat historische Gründe.

1072 1.andiag Brandenhurg - 3. Wahlperiode - Nena rpmtokoll 3;18 - 12. Juli 2000

Ein Phänomen ist allerdings, dass es für dieses System der öffentlichen Musikschulen fast keine rechtlichen Regelungen gibt. Nur in fünf Bundesländern gibt es, wie Minister Hackel schon angedeutet hat. rechtliche Regelungen. die jedoch nicht eigenständig sind. Wir betreten also mit einem eigenständigen Musikschulgesetz rechtliches Neuland. Für die anderen Bundesländer dürfte es in der Tat interessant sein, wie wir damit umgehen.

Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass dies als ein Erfolg zweier Volksinitiativen und eines Volksbegehrens zu bewerten ist. Ich sage den Initiatoren beider Volksinitiativen noch einmal Dank dafür. dass sie für ein solches Gesetz die Grundla ge geschaffen haben.

Herr Trunschke, man hätte dies natürlich als Grundlage für den Gesetzentwurf heranziehen können. Nur, ein halbes Jahr später noch einmal einen theoretischen Diskurs darüber zu führen halte ich für überflüssig. Die Gründe dafür sind bereits genannt worden_

Insofern können wir froh sein. dass wir jetzt diesen Gesetzentwurf vorliegen haben. Der erste Referentenentwurf vom Dezember vergangenen Jahres kam dem Anliegen der entsprechenden Volksinitiative größtenteils entgegen. Gleichwohl wurde ein Volksbegehren in Gang gesetzt. Dies geschah zum einen aus Termingründen. Dies ist zum anderen auf ein gegenseitiges Geben und Nehmen zwischen einerseits dem Kulturministerium wid andererseits den Initiatoren zurückzueihren. Denn die Signale aus dem Kulturministerium gingen eindeutig in die Richtung, dieses Volksbegehren durchzuführen, da e; das Kulturministerium in seinem Bemühen iinterstütztr, ein Musikschulgesetz vorzulegen. Für die Initiatoren des Volksbegehrens war es darüber hinaus sehr hilfreich_ dass diese Signale aus dem Kulturministerium gekommen sind.

Ich will nicht verhehlen, dass der jetzige Gesetzentwurf in einigen wenigen Punkten nicht mehr ganz dem entspricht, was in diesem Zusammenhang im Dezember letzten Jahres vorgelegen hat. Aber ich denke. wir können im zuständigen Ausschuss noch über Einzelheiten sprechen und den einen oder anderen Punkt nachbessern.

In diesem Zusammenhang möchte ich nur wenige Beispiele anreißen. Im Landesvorstand des Musikschul verbandes wurde darüber gesprochen. ob man die Fördervoraussetzungen nicht an die Kriterien des Verbandes der Musikschulen anlehnen sollte. ob man also die Zahl der Wochenstunden nicht auf 190 erhöhen sollte und ob man mindestens fünf Fachbereiche anbieten und das Angebot uni einige Fachbereiche. zum Beispiel Popularmusik. bildende und darstellende Kunst. ergänzen sollte. Ebenso sollten wir noch einmal über den Abschluss der Lehrkräfte und über die Anstellung von hauptamtlichen Lehrkräften sprechen. Zudem sollten wir die Ausnahmeregelungen für die Musikschulen, die sich im Aufbau befinden, auf maximal drei Jahre begrenzen.

Ein ganz wichtiger Knackpunkt, der hier auch schon angesprochen worden ist. ist natürlich die Förderung durch das Land. Dass eine Drittelfinanzierung utopisch ist. wissen wir. Insofern sind wir sehr froh darüber, dass in dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Dynamisierung vorgesehen ist. Aber wir sollten uns in der Tat noch einmal darüber unterhalten. ob im Zusammenhang mit der Dynamisierung ein Haushaltsvorbehalt beschlossen werden sollte oder ob wirnicht eher die Fördervoraussetzungen nach ti 3 als Vorbehalt einführen sollten.

Entgegen der Meinung des Landesvorstandes des Musikschul

verbandes sind wir in der CDU-Fraktion der Auffassung. dass der Bereich der Musikschulen keine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen werden sollte. Es ist schon angeführt worden, dass dann das Konnexitätsprinzip greifen würde. Das, was wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf geschafft haben. ist, so denke ich. die Quadratur des Kreises. Wir schaffen keine neue Aufgabe. sondern wir beschreiben einen vorhandenen Zustand. Dies läuft darauf hinaus, dass wir a ) eine Qualitätssicherung betreiben. dass wir damit b) Namensschutz gewähren und dass wir c) die Grundlagen der Finanzierung festschreiben. Wenn wir das so durchhalten bzw. durchsetzen. dann haben wir ein ganzes Stück weit dem entsprochen, was die Initiatoren wollten und was die Erwartungshaltung hier im Land ist.

Über weitere Einzelheiten werden wir uns noch im Ausschuss zu verständigen haben. Ich bin optimistisch, dass dieses erstmals eigenständig in einem Bundesland in Deutschland bestehende Musikschulgesetz zu einem guten Abschluss kommen wird. dass Brandenburg hier Vorreiter sein wird und dass wir damit den vielen Erwartungshaltungen, die im Land Brandenburg in den letzten Wochen. Monaten und Jahren bestanden haben. entsprechen und diese dann auch umsetzen werden.

Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Schluss!

ich freue mich auf sicherlich einvernehmliche Beratungen im Ausschuss und im Rahmen der 2. Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt hei der SPD)

Wir sind damit am Ende der Rednerliste zu diesem Tagesordnungspunkt. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Es wird beantragt, den Gesetzentwurf. Drucksache 311402. an den Ausschuss für Wissenschaft Forschung und Kultur zu überweisen. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgt. der möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetz zur Fortentwicklung des Schlichtungsrechts im Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/1426

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Schelter. Sie haben das Wort.

Landiag Brandenbuht - 3. Wahlperio.cle - PIerfaulrotnkeil 3 18 - 20e1 1073

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf begeben wir uns auf den Weg. den Standort Brandenburg int Bereich der Justiz zu verbessern. Die Landesregierung empfiehlt Ihnen mit diesem Gesetzentwurf den Einstieg in die obli gatorische Streitschlichtung. Dazu hat uns der Bundesgesetzeeber im letzten Jahr ermächtigt. Wir schlagen Ihnen vor. diese obligatorische Streitschl ichtune in Brandenburg zu eiproben. und zwar beginnend mit dem nächsten Jahr und endend mit dem Jahr 2005.

Ich möchte mich bei der Vorsitzenden und den Mitgliedern des Rechtsausschusses für die Beratung der Eckpunkte der Landesregierung und auch für eine sehr umfangreiche und aufschlussreiche Anhörung zu diesen Eckpunkten bedanken. die mein Haus in den Stand gesetzt haben. diese zu verbessern und diese Verbesseningen in den Ihnen nun vorliegenden Gesetzentwurf einfließen zu lassen.

Worum geht es hei diesem Gesetzentwurf' Es geht darum. dass Parteien in vermögensrechtlichen Streitigkeiten, in bestimmten nachbarrechtlichen Streitigkeiten und in Streitigkeiten. die Ehrverletzungen außerhalb der Angelegenheiten von Presse und Rundfunk betreffen, so weit sie im gleichen Landgerichtsbezirk wohnen. eine Streitschlichtung außerhalb des Gerichts versuchen sollen.

Wir erwarten uns von diesem Einstieg in die obligatorische Streitschlichtung eine Verbesserung der Streitkultur in unserem Land. zum Beispiel die Überlegung anzustellen, ob es wirklich sinnvoll ist. wegen eines sehr geringfügigen Betrages vor Gericht zu ziehen. und wir versprechen uns von diesem Einstieg in die obligatorische Streitschlichtung auch mittel- und langfristig eine Entlastung unserer Gerichte. Ob diese Entlastung tatsächlich eintreten wird, muss die Erfahrung mit diesem Gesetz zeigen. Wir sollten die Erwartungen - jedenfalls in der ersten Zeit der Geltung dieses Gesetzes - nicht zu hoch schrauben.