Heidemarie Konzack
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Bednarsky hat es schon gesagt: Am 4. März hatten wir die 1. Lesung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf und auch eine Anhörung dazu. Heute steht dieses Gesetz, das es möglich macht, die für den Ausbau der Pflegeheime und der sozial abgesicherten Pflegeplätze geflossenen Fördergelder tatsächlich den Bedürftigen zur Verfügung zu stellen, zur Abstimmung. Das heißt, es geht um die Belegung der geförderten Heime. Ich wollte dies einmal so deutlich sagen, weil die Sprache in diesen Gesetzen recht kompliziert ist.
Ich sage hier klar, dass wir den Forderungen der PDS, die bereits in der März-Sitzung andiskutiert worden sind, nicht nachgeben konnten. Wenn keine Einkommensgrenze festgelegt worden wäre - wobei das keinen zusätzlichen Aufwand für die Behörden bedeutet, weil die gleiche Grenze wie beim sozialen Wohnungsbau gewählt wurde -, wäre der Kreis der Bedürftigen wesentlich eingeschränkter und würde tatsächlich die Sozialkassen belasten. Auch der Vorschlag der PDS, das Vermögen der zu Pflegenden in die Berechnung einzubeziehen, hätte diesen Kreis noch eingeschränkt.
Ich möchte von der Anhörung berichten. Wenn der Landkreistag in der Anhörung die so genannte Landeskinderregelung ohne Ausnahmen wünschte, was Frau Bednarsky gerade umgekehrt dargelegt hat, so meine ich doch, dass gerade Ausnahmeregelungen - Frau Bednarsky, das muss ich noch einmal sagen möglich sind, sodass nicht nur Landeskinder in diesen Heimen untergebracht werden können. Wenn Kinder aus anderen Bundesländern ihre pflegebedürftigen Eltern im Land Brandenburg unterbringen wollen, ist das selbstverständlich möglich.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass wir es zum Ende der Legislaturperiode geschafft haben, die pflegerische Versorgungsstruktur flächendeckend zu sanieren und da
mit einen der heutigen Zeit angepassten Stand zu erreichen. Wir können davon ausgehen, dass jeder Pflegebedürftige einen Pflegeheimplatz bekommen wird. Es wird keine Unzumutbarkeiten geben, dass zum Beispiel jemand seinen Platz wechseln muss, weil er verarmt ist oder Ähnliches, wie es der Bundesverband der privaten Anbieter in der Anhörung vermutete. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Ich bin der Meinung, mit dem vorliegenden Gesetz haben wir auch dazu beigetragen, dass Menschen ohne Angst alt werden können.
Die Vergabe der Plätze erfolgt bereits vor Ort und funktioniert im Großen und Ganzen sehr gut. Wenn es an einer Stelle noch nicht funktioniert, dann ist darauf einzuwirken, dass die Ämter mit den Trägern entsprechend zusammenarbeiten. Ich habe mir aus Cottbus die Information geholt, dass es dort einwandfrei klappt und dass die Belegung sehr zeitnah mit dem Sozialamt abgestimmt wird. Hier kann man nur an die Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten appellieren.
Auch in Zukunft werden wir dieses Gesetz den jeweiligen Gegebenheiten immer wieder anpassen müssen. Dafür sollten stets aktuelle Zahlen aus dem Land zur Verfügung stehen. Dann können wir uns auch dem Pflegemarkt anpassen und alle Horrorszenarien, die von Frau Bednarsky aufgezeigt worden sind, ad absurdum führen.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für mich ist es eine Freude, dass das Gesetz zur Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus noch in dieser Legislaturperiode zustande zu kommen scheint. Das wäre ein Abschluss der langwierigen Diskussion über das Staatstheater und meine Kolleginnen und Kollegen wären froh, wenn ich als Cottbusserin nicht immer dieses Staatstheater erwähnen würde.
Das Land Brandenburg drückt damit das besondere Landesinteresse an den Einrichtungen Staatstheater und Kunstsammlungen Cottbus aus und bekennt sich zum Mehrspartentheater, worunter ich Musik und Schauspiel verstehe. Zum Musiktheater gehören natürlich Orchester und Chor, obwohl sie im Gesetz nicht ausdrücklich genannt werden. Es wäre schön, wenn Sie, Frau Ministerin, uns im Ausschuss bestätigen könnten, dass es wirklich so ist.
Das Staatstheater soll wegen seiner Leuchtturmfunktion und seiner überregionalen Ausstrahlung als leistungsfähiges Mehrspartentheater erhalten bleiben, ebenfalls die Kunstsammlungen, die eine repräsentative Sammlung ostdeutscher Kunst im Bestand haben.
Einige von Ihnen, meine Damen und Herren - meine Fraktion insgesamt -, waren schon selbst in dem wunderschönen Cottbusser Theater und konnten sich von der hohen Qualität der Inszenierungen überzeugen.
Dass das ein Standortfaktor für die Region um und für Cottbus ist, steht außer Frage. Ein Faktor für die Ansiedlung von Vattenfall zum Beispiel war der Bestand des Staatstheaters in der Stadt Cottbus.
Meine Damen und Herren, sosehr ich die Absicht begrüße, mit der Stiftungsgründung das Staatstheater und die Brandenburgischen Kunstsammlungen zu sichern,
sosehr bezweifle ich, dass dies mit dem vorliegenden Entwurf wirklich gelingt. Ich bemängele an erster Stelle, dass dem
Landtag nicht das Finanzierungsabkommen zwischen dem Land und der Stadt vorliegt, auf dem die Stiftung basiert. Ich weiß aber, dass darin zur Finanzierung „nach Maßgabe ihrer Haushaltspläne“ steht. In der Anlage 2 zum Gesetzentwurf steht unter „Rechtsfolgenabschätzung“:
„Für die Finanzplanung soll der Zuschussbetrag für fünf Jahre konstant bleiben.“
Wie kann es da abgesichert sein, dass der Zuschussbetrag fünf Jahre konstant bleibt? Gerade das ist aber das Kriterium, das die Kultureinrichtungen auf sichere und planbare Füße stellt. Ich gebe Herrn Trunschke nicht sehr gern Recht, aber in diesem Fall muss ich es tun. Die Kürzungen um 240 000 Euro im Vorhinein lassen sich wohl kaum durch die eine weggefallene Stelle in der Kunstsammlung erzielen, wie es in einem Interview mit der Ministerin in der „Lausitzer Rundschau“ noch zu lesen war. Zusätzlich gibt es Mehraufwendungen - Herr Trunschke hat sie aufgeführt, ich will es nicht wiederholen -, es ist keine Finanzierung für Tariferhöhungen, abgesehen von der Ost-West-Angleichung, vorgesehen und dies alles soll durch Eigenerwirtschaftung erbracht werden.
Eine Frage noch: Was wird mit dem Personal, wenn die Stiftung aufgelöst werden muss, ein Fall, der hoffentlich nicht eintritt?
Es gibt also noch Klärungs-, Diskussions- und Änderungsbedarf, auch bezüglich der Besetzung des Stiftungsrates. Aber das alles können wir als Abgeordnete noch in Anträge fassen und dann um Mehrheiten in diesem hohen Haus werben.
Positiv erwähnen möchte ich die Theaterpauschale im Finanzausgleichsgesetz, durch die die Stadt Cottbus 50 % ihres Anteils an der Stiftung sichern kann.
Meine Damen und Herren! Ich würde es nicht als Privileg bezeichnen, wie es hier immer zu lesen und zu hören ist, sondern es sollte dem Land zur Ehre gereichen, wenn durch die Stiftungsgründung das Staatstheater und die Kunstsammlungen als Leuchttürme in der Brandenburger Kulturlandschaft erhalten bleiben.
Gestatten Sie mir zum Schluss noch die Bemerkung: Die lange geforderte Konzeption für Theater und Orchester im Land ist dringend erforderlich. Ich glaube, mehr als fünfmal habe ich das angemahnt. Wir haben sogar einmal einen Antrag gemeinsam mit dem Koalitionspartner eingebracht. Es ist bis heute nicht erfolgt, aber es ist dringend notwendig. Mir tut es wirklich Leid, dass der Wahlkampf sich hierbei offensichtlich als Hemmschuh erweist.
Wir wollen dieses Gesetz heute in den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur überweisen. Wir werden dort einige Änderungen einbringen. Ich hoffe, dass Sie als meine Kolleginnen und Kollegen dann einigen Änderungsvorschlägen folgen werden. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, geben Sie mir Recht, dass zu einer Konzeption nicht nur gehört, dass ich alles erhalte und nichts schließe, sondern auch, dass ich das, was ich erhalte, auch finanziell auf sichere Füße stelle?
Herr Minister, ist es möglich, dass sich die Auslandsplattform erledigt hat, wenn das Brandenburg Enterprise Center jetzt dort geführt wird?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die geltende Fassung des Landespflegegesetzes hat ihren Regelungsschwerpunkt in den Vorschriften zur bedarfsorientierten Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen. Der Minister hat es einleitend auch so gesagt. Das Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für das Pflegeinvestitionsprogramm, das für mich eine der größten sozialpolitischen Leistungen unsereres Landes ist. Diese Anerkennung hat sich das IVP redlich verdient; denn die Bedingungen zur Pflege älterer, behinderter und psychisch kranker Menschen waren bei der Gründung Brandenburgs vor fast 14 Jahren katastrophal. Die bestehenden Alten- und Pflegeheime wiesen gravierende bauliche Mängel auf. Dem Standard der so genannten Heimmindestbauverordnung entsprach fast keines von ihnen.
Ich habe nichts anderes erwartet, Frau Bednarsky, als das, was Sie jetzt wieder dargestellt haben. Sie werden nicht einmal achten, was hier in diesem Land auf diesem Gebiet getan worden ist. Wenn etwas gemacht worden ist, dann kommen Sie und auch die Kollegen Ihrer Fraktion ständig noch mit Bedenken, mit neuen Wünschen usw. Sie sind nicht in der Lage anzuerkennen, dass bis Ende des Jahres ca. 14 000 IVP-finanzierte Plätze in unserem Land vorhanden sein werden. Sie vergessen auch immer, dass wir das in der kurzen Zeit seit 1990 geschafft haben. Wer zu DDR-Zeiten in einem Pflege- oder Altenheim gewesen ist, wird wohl nicht die Augen davor verschließen können, dass jetzt eine 1 000-%ige Steigerung der Qualität erreicht worden ist. Jeder von Ihnen, verehrte Kolleginnen und
Kollegen, konnte sich in seinem Wahlkreis sicherlich schon von diesen Tatsachen überzeugen.
Durch das IVP wurde gewährleistet, dass im gesamten Land ausreichend geförderte Plätze zur Verfügung stehen. Somit ist eine gute Pflegeinfrastruktur entstanden, wie sie uns das SGB XI vorgibt. Jetzt bedarf es einer Neuausrichtung des Sicherstellungsauftrags. Nicht mehr Planung und Förderung, sondern Beobachtung und Analyse sollen ihn charakterisieren. Aufgabe des Landes wird es nunmehr sein, Defizite in der Versorgungsstruktur rechtzeitig zu erkennen, drohende Ungleichgewichte zu verhindern bzw. zu beseitigen, falls diese schon eingetreten sind.
Die SPD-Fraktion unterstützt diesen Systemwechsel und die damit verbundene komplette Neuformulierung des Landespflegegesetzes. Vor allem die Zielsetzung, Pflegebedürftigen mit geringer finanzieller Leistungsfähigkeit öffentlich geförderte Pflegeplätze zur Verfügung zu stellen, ist für uns Sozialdemokraten von großer Bedeutung.
Im Zusammenhang mit dieser Zielvorgabe steht das Belegungsrecht der Landkreise und kreisfreien Städte. Ich weiß nicht, weshalb da wieder das Horrorszenario in die Welt gesetzt wird, das werde nicht klappen. Das werden die Vertreter der Kommunen bei der Anhörung, die Sie beantragen wollen, sicherlich genauer darstellen. Die Ausgestaltung des Belegungsrechts als Kannbestimmung ist der Beachtung des Konnexitätsprinzips geschuldet und wird deshalb von uns so mitgetragen.
Ich weiß, dass viele kommunale Gebietskörperschaften bei der Belegung geförderter Plätze schon jetzt eng mit den Einrichtungsträgern zusammenarbeiten. Ich möchte von dieser Stelle aus appellieren: Tun Sie es weiterhin, auch und gerade unter den veränderten Bedingungen!
Von verschiedener Seite sind vor allem gegen das Belegungsrecht und gegen die so genannte Landeskinderregelung Einwände vorgebracht worden. Aber diese Vorschriften verstoßen wahrscheinlich nicht gegen Bundesrecht. Stellen sie gar unzulässige Grundrechtseingriffe dar? Sind sie praktisch durchführbar? - Diese Fragen habe ich jetzt auch, haben auch meine Kollegen. Darüber können wir in den Ausschusssitzungen gründlich beraten.
Allein das Land Brandenburg hat über 600 Millionen Euro in den Bau von Alten- und Pflegeheimen investiert, und zwar auch dort, wohin ein privater Träger mit einer frei finanzierten Einrichtung vielleicht nie gegangen wäre. Die Investition dieser hohen Summe wurde ja gerade mit der sozialpolitischen Zielsetzung verbunden, qualitativ hochwertige Einrichtungen auch für Brandenburginnen und Brandenburger mit geringem Einkommen wohnortnah zur Verfügung zu stellen.
Wir werden den Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren sorgfältig zu beraten haben. Alle Einwände können dann ausgeräumt und alle Unklarheiten angesprochen werden. - Heute bedanke ich mich erst einmal für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte gibt uns erneut die Gelegenheit, die Lebenssituation behinderter Menschen in Brandenburg zu thematisieren. Die uns vorliegende Antwort auf die Große Anfrage ist auch wieder reich an Datenmaterial. Ginge es nach der PDSFraktion, wäre die vor uns liegende Drucksache noch dicker. Frau Bednarsky hat ja gerade bedauernd festgestellt, wie viele Fragen nicht beantwortet worden seien.
Frau Bednarsky, Sie haben die Antworten zu den einzelnen Fragen jetzt aus Ihrer Sicht beleuchtet. Ich möchte das Gleiche jetzt aus meiner Sicht bei einigen Fragen und den Antworten darauf tun.
Die PDS erbat beispielsweise bei der Frage 5 Angaben zur Wohnsituation behinderter Frauen und Mädchen. Worin sich diese von der behinderter Jungen und Männer unterscheiden soll, ist mir nicht ganz klar. Das war wohl auch der Landesregierung nicht ganz klar.
Frage 6 bezieht sich auf den Familienstand, Frage 18 auf das Studium und Frage 43 auf den Anteil behinderter Frauen in öffentlichen Ämtern und Funktionen.
Die PDS-Fraktion hat außerdem gefragt - das haben Sie eben noch einmal ausdrücklich betont -, wie viele behinderte Frauen und Mädchen Opfer von häuslicher Gewalt, von Gewalt im öffentlichen Raum und Opfer von sexuellem Missbrauch in teilbzw. vollstationären Einrichtungen wurden. Die Antwort der Landesregierung lautet: „Eine nach solchen Kriterien differenzierte Kriminalstatistik liegt nicht vor.“
Aber ich sage ganz klar: Mich hat diese Fragewut sehr verwundert. Einige Fragen von Ihnen sind berechtigt, aber einige - so muss ich einmal sagen - sind meiner Meinung nach übertrieben; die habe ich jetzt aufgezählt.
Ist es nicht eigentlich unser Ziel, dass Behinderung vor allem von den Betroffenen selbst nicht mehr als solche wahrgenommen werden muss? Wie kann man sich als Betroffener aber als normales Mitglied unserer Gesellschaft fühlen, wenn man in allen seinen Lebensbereichen statistisch gesondert ausgewiesen wird? Für mich ist das wahrlich kein Beitrag zur Integration, zumal sich mir der Nutzen der Datenerhebung und Datendifferenzierung in diesem Fall nicht erschließen will.
Gerade Sie, Frau Bednarsky, haben immer betont, dass die Behinderten gleichgestellt werden sollen. „Gleichgestellt“ bedeutet auch, dass bestimmte Dinge nicht extra registriert werden. Wie viele Behinderte verheiratet sind - ich werde gleich auch noch zu einer anderen Sache kommen - oder in öffentlichen Ämtern sind oder eine herausragende Funktion haben, sind Fragen, die ich als diskriminierend empfinden würde, wenn ich Betroffene wäre. Ich weiß nicht, was solche Fragen sollen. Sie sollten einmal überlegen, ob Sie damit das, was Sie erreichen wollen, nämlich eine Gleichstellung von Behinderten mit nicht Behinderten, nicht eigentlich konterkarieren.
Eine Frage - das sage ich hier auch ganz deutlich - muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen; diese Frage ist von der Landesregierung auch nicht beantwortet worden. Ich trage sie jetzt einmal wörtlich vor: „Wie viele Sterilisationen sind jährlich bei geistig behinderten Mädchen und Frauen vorgenommen worden?“
Vielleicht ist das ja nur mein Gefühl, aber ich denke, dieses Gefühl teilen einige mit mir,
die auch gestern von der Veranstaltung zum Gedenken an die Häftlinge im KZ Sachsenhausen besonders ergriffen waren. Was suggeriert man mit der Frage, „wie viele Behinderte sterilisiert worden sind“?
Liebe Frau Bednarsky und liebe PDS, vielleicht sollten Sie sich Ihre Fragen ein bisschen überlegen und sich fragen, was Sie damit den Menschen eigentlich suggerieren wollen.
Nein, bei diesem Thema möchte ich keine Zwischenfrage beantworten. Es ist mir nach dem, was ich gestern in Sachsenhausen genau zu solchen Themen gehört habe, einfach zu sehr unter die Haut gegangen, als ich diese Frage jetzt noch einmal las.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte natürlich nicht nur zu den Fragen Stellung nehmen, deren Beantwortung sich die Landesregierung erspart hat.
Vor allem bei der beruflichen Integration behinderter Frauen sehe ich Handlungsbedarf, da sich die Benachteiligung hier im doppelten Sinne bemerkbar macht; nämlich als Frau und als Behinderte.
Aus der Antwort der Landesregierung auf Frage 22 erfahren wir, dass die Verbleibquote der behinderten Frauen, die über das Sonderprogramm SOFIA in den Arbeitsmarkt integriert werden sollten, leider nicht besonders hoch ist. Frau Bednarsky, da gebe ich Ihnen Recht. Das bedauere auch ich sehr, aber dafür kann man nicht die Landesregierung verantwortlich machen. Im Gegenteil: Wir sehen an dieser Stelle, dass alles unternommen wird, um auch behinderte Frauen und Mädchen in Arbeit zu bringen. Gefragt ist da auch wirklich die Gesellschaft, vor allen Dingen die Wirtschaft. Wenn Behinderte mit solch einer großen Unterstützung eingestellt werden, dann ist es die verdammte Pflicht der Wirtschaft, das anzunehmen, und zwar in der Form, dass man diesen Leuten letztlich einen festen Arbeitsplatz bietet.
Dass die Leute erst einmal überhaupt in den Arbeitsmarkt kommen, ist doch wohl eine gute Absicht der Landesregierung. Das sollte man nicht noch klein reden.
Ich hätte noch einiges zu bemerken, aber Sie, Herr Präsident, zeigen mir an, dass meine Redezeit schon zu Ende ist.
Dann möchte ich zum Schluss nur noch Folgendes sagen: Ich habe mich über die Frage zum Sport gefreut. Behinderte treiben ja auch Sport. Es ist sicherlich ein gutes Zeichen für die Förderung des Behindertensports in unserem Lande, dass bei den Paralympics von den Teilnehmern aus der Bundesrepublik Deutschland diejenigen aus Brandenburg am besten abgeschnitten haben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihnen, Herr Präsident, für Ihre Geduld.
Während des Aufmarsches von Neonazis am 13. Dezember 2003 in Cottbus ist es zu Übergriffen der Polizei auch gegen friedlich protestierende Gegendemonstranten gekommen, zu denen zum Beispiel der Kollege Freese und ich gehörten. Der Einsatzleitung ist es offensichtlich nicht gelungen, die durch den verzögerten Beginn des Neonaziaufmarsches entstandene, unübersichtliche Situation in den Griff zu bekommen. Nach nunmehr sechs Wochen sollte der Einsatz innerhalb der Polizei umfassend analysiert worden sein.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Wurde bei diesem Polizeieinsatz gegenüber gewaltfrei demonstrierenden Bürgerinnen und Bürgern das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, also die Wahl des mildesten Mittels, beachtet?
Herr Minister, können Sie sich vorstellen, dass wir nicht zu den Steinewerfern gehört haben und trotzdem in einer Situation, in der nichts darauf hinwies, dass wir es zu einer Eskalation kommen lassen wollen, unangemessen hart attackiert wurden?
Herr Minister, teilen Sie meine Meinung, dass der Bestand des Polizeiorchesters in die Diskussion der Strukturveränderungen der Orchesterlandschaft im Land Brandenburg, die zwingend erforderlich ist und im Kulturressort durchgeführt wird, einbezogen werden muss?
Mit den Brandenburgischen Kunstsammlungen und dem Staatstheater sind in Cottbus zwei Kultureinrichtungen von landesweit großer Bedeutung angesiedelt. Die Kunstsammlungen sind das Museum für die zeitgenössische Kunst in Brandenburg und auch das Staatstheater zieht mit seinem hochwertigen Sprech- und Musiktheater ein breites Publikum an. Wie viele andere auch haben diese beiden Kultureinrichtungen finanzielle Probleme. Eine Lösungsvariante, die seit längerem diskutiert wird, ist die Betriebsformumwandlung.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Betriebsformen bzw. Organisationsstrukturen hält sie für geeignet, damit die genannten Einrichtungen bei gleich bleibender kultureller und künstlerischer Qualität betriebswirtschaftlich kostengünstiger betrieben werden können?
Frau Ministerin, sind zwei Einrichtungen solch unterschiedlicher Art wie die Kunstsammlungen und das Staatstheater geeignet, unter einem Stiftungsdach zu existieren? Denn bei dem Modell in Berlin handelt es sich um drei Opern, die in der Form einer Stiftung zusammengeschlossen worden sind.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Trunschke hat so viel erläutert, dass ich fast nichts mehr hinzuzufügen brauche. Aber ich möchte am Anfang doch noch einmal ganz klar und deutlich auch im Namen der SPD-Fraktion sagen: Mit seinem reichen kulturellen Erbe und seinem schon jetzt attraktiven Ambiente wäre Potsdam zweifelsohne eine würdige europäische Kulturhauptstadt und würde zu gegebener Zeit aller Unterstützung bedürfen. Alles, was Sie aufgezählt haben, unterschreibe ich an dieser Stelle.
Aber, Herr Trunschke, die Aussage, die ich jetzt gemacht habe, konterkariert keinesfalls - ich bitte Sie, das auch so wahrzunehmen -, dass ich gleichzeitig dafür plädiere, heute den Antrag der PDS abzulehnen. Dafür gibt es eine ganz nüchterne Be
gründung. Sie haben durch die Zeitschiene, die Sie genannt haben, auch schon auf diesen Grund hingewiesen. Erst bis zum Ende des I. Quartals 2004 muss die Bewerbung beim Kulturministerium vorliegen. Das bedeutet auch, dass wir Abgeordnete die Landesregierung erst dann bitten sollten, Potsdam bei der Bewerbung zu unterstützen, wenn alle wissen, wovon sie reden. Nebenbei bemerkt: Wir wollen nicht immer nach der Parole, die früher so galt, handeln: „Niemand weiß, was er soll, aber alle machen mit.“ Nach dieser Devise wollen wir nicht handeln. Ich will das nicht ins Lächerliche ziehen, aber das ist unsere Meinung.
Um Missverständnissen vorzubeugen, betone ich noch einmal: Potsdam hat zweifelsohne das Potenzial zur europäischen Kulturhauptstadt und selbstverständlich hat seine Bewerbung die politische Unterstützung verdient. Ich halte jedoch nichts davon, den zweiten Schritt vor dem ersten zu tun, und plädiere deshalb für die Ablehnung des PDS-Antrags. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, stellen Sie Ihre Frage, Herr Trunschke.
Das könnte ich mir vorstellen. Trotzdem plädiere ich heute für die Ablehnung; denn sonst gerieten wir wieder in die Bedrängnis, dass Sie sagten, wir ließen etwas im Ausschuss schmoren und holten es nicht an die Oberfläche. Das wäre eine zweischneidige Sache. Ich bin immer dafür, klar seine Meinung zu sagen. Deswegen sage ich: Heute lehnen wir diesen Antrag ab.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Wann kann das CIC in die Liste der A-Projekte aufgenommen werden und damit mit einer Unterstützung seitens der Landesregierung rechnen?
Herr Minister, sehen Sie Zukunftschancen für die COTEC und, wenn ja, wie sehen diese aus?
Herr Warnick, ist Ihnen bekannt, dass wir in einer Koalition sind und dass wir alle Ergebnisse mit unserem Koalitionspartner abstimmen müssen, und können Sie verstehen, dass das, was jetzt zustande gekommen ist, ein Kompromiss ist,
dass wir also eine andere Meinung haben?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mit einer Zahl in die Debatte über die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion einsteigen. An dieser Zahl wird deutlich, wo die größten Probleme der brandenburgischen Kulturentwicklung liegen: 0,72 % des gesamten Haushalts investiert die Landesregierung in diesem Jahr in die Kulturförderung. Damit ist sie auf dem Niveau der finanzschwachen Westländer angekommen. Unter den fünf neuen Bundesländern waren wir schon im vergangenen Jahr Letzter.
Ich meine, heute bietet sich eine günstige Gelegenheit - deswegen bin ich für die Große Anfrage auch dankbar; so können wir im Landtag wenigstens einmal über die Kultur diskutieren -, vor den übrigen Abgeordenten auf die gravierenden Folgen dieses geringen Prozentsatzes hinzuweisen; denn Kultur wird immer als freiwillige Leistung hingestellt, bei der man immer noch sparen könne. Ich erinnere mich, dass wir uns noch 1995 über das geringe Volumen des Kulturhaushalts sehr beklagt haben. Damals lag der Anteil noch bei 1 % des Gesamthaushalts! Ich halte diese Entwicklung für bedenklich; denn ihr folgt unweigerlich der Abbau kultureller Standards. Davor hat Bundeskanzler a. D. Helmut Schmidt in seinem Buch „Handeln für Deutschland“ schon 1994 gewarnt. Er sagte: Wenn im Kulturbereich gespart wird, kann eine emotionale Destabilisierung eintreten. Dabei bezog er sich insbesondere auf die Jugendlichen.
Ähnlich prekär ist die Lage bei den Kulturausgaben der Kommunen. In der Antwort ist zu lesen, dass vor allem die kreisfreien Städte nicht mehr in der Lage sind, ihre ohnehin überproportional hohen Ausgaben weiter zu steigern. Herr Dr. Trunschke hat bereits darauf hingewiesen. Mit ihren Theatern und Orchestern befriedigen die kreisfreien Städte aber nicht nur die eigenen, sondern auch die kulturellen Bedürfnisse des Umlandes.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich für die Theaterpauschale werben. Ich weiß, wie schwer das ist. Wo ist der Innenminister? Ich kann ihn nicht sehen. Auch an ihn wollte ich das Wort richten. Ich finde es nicht in Ordnung, dass die Diskussion über die Theaterpauschale auf die Abgeordenten verlagert wird. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt im Innenministerium. Die Landesregierung muss den Pflock einrammen.
Wir wissen doch: Wenn in der Landesregierung etwas festgelegt worden ist, können wir kaum noch für Veränderungen sorgen. Herr Schönbohm ist nicht da, aber ich gehe davon aus,
dass ihm das Anliegen übermittelt wird. Auch wenn ein Finanzausgleichsgesetz erarbeitet wird, müssen wir uns Gedanken darüber machen, wie wir die Theater und Orchester in den kreisfreien Städten, die tatsächlich überfordert sind, fördern wollen.
Ich sage es sehr deutlich: Die Theaterpauschale ist vorgeschlagen worden, um zwischen den Kommunen, die diese Einrichtungen vorhalten, und den Kommunen, die zum Nulltarif Mitnutzer sind, einen gerechten Ausgleich zu schaffen. Das muss jedem einleuchten. Ich werbe dafür, auf allen Politikfeldern dafür Sorge zu tragen, dass wir das Vorhaben durchsetzen können.
Dies allein bedeutet nicht die Lösung aller Probleme. Mit der parlamentarischen Beratung über Höhe und Verteilung der kommunalen Kulturfördermittel stellen wir uns der überfälligen Frage, welchen Beitrag Theater, Orchester, Musikschulen, Kulturfeste, soziokulturelle und kulturpädagogische Einrichtungen für die Entwicklung des Landes Brandenburg und die Stärkung seiner Identität leisten können. Ich bin mir dessen bewusst, dass diese Debatte nicht leicht zu führen sein wird; denn Kunst und Kultur haben eher ideellen Wert, was das Wachstum des Landes angeht. Die Bedeutung von Kunst und Kultur lässt sich nicht ohne weiteres in Statistiken darstellen, wie es zur Darstellung von Erfolgen bei der Reduzierung der Arbeitslosenzahl oder bei der Neugründung von Unternehmen möglich ist.
Als Hilfe zum Einstieg in die Debatte möchte ich Ihnen daher einen Ausspruch des spanischen Lyrikers und Dramatikers Garcia Llorca nahe bringen. Er sagte:
„Das Theater ist eines der eindrucksvollsten und nützlichsten Mittel, um ein Land aufzubauen, und das Barometer, das seine Größe und seinen Abstieg zeigt.“
Was das Barometer in Brandenburg in Zukunft anzeigt, liegt in unser aller Hand.
Die konzeptionelle Entwicklung - einen Moment; ich sehe die rote Lampe - der Kultur in Brandenburg ist weit mehr als die künftige Gestaltung der Theater- und Orchesterpauschale. Wir müssen Lösungsvorschläge auf den Tisch legen, wie wir die Kultur im Land Brandenburg gestalten wollen, wie konzeptionell gearbeitet werden soll und welche Einrichtungen von landesweiter Bedeutung sind. Herr Trunschke, ich warte schon darauf, wenn Sie wieder auf der Matte stehen, wenn Entscheidungen im Land getroffen werden, um andere, sehr wichtige Einrichtungen zu stabilisieren. Ich höre schon Ihr Geheule, wenn irgendeine Einrichtung infrage gestellt wird.
Ich wollte nur noch das gute Beispiel nennen.
Herr Präsident, ich werde...
Aber andere Abgeordnete hier im Landtag dann auch nicht. Danke.
Frau Ministerin, ich habe nur eine Nachfrage. Wäre es nicht besser gewesen, bevor der Brief vom Staatssekretär an die Mitarbeiter der OFD über eine andere Struktur in Ihrer Behörde geschrieben worden wäre, den Beirat des Ausschusses für Verwaltungsoptimierung zu informieren?
Am vergangenen Freitag veröffentlichte die Landesregierung eine Studie über die sich dramatisch verschlechternden Lebensbedingungen in den Randregionen Brandenburgs. Die nun beschlossene und am Montag in der Presse verkündete ersatzlose Auflösung der Oberfinanzdirektion mit Sitz in Cottbus und der Wegfall von 100 bis 140 Arbeitsplätzen befördern diesen Prozess statt ihn aufzuhalten, weil dadurch erneut qualifizierte Menschen die Region verlassen werden und weil damit eine weitere Schwächung der Kaufkraft verbunden ist.
Daher frage ich die Landesregierung: Welche in ihrem Hoheits- und Aufgabenbereich liegenden Möglichkeiten wird sie nutzen, um Arbeitsplätze, Kaufkraft und Steuereinnahmen in der Niederlausitz zu erhalten?
Herr Ministerpräsident, Sie sehen sicherlich ein, dass gerade die Bürger von Cottbus sehr betroffen sind, weil zum wiederholten Male eine Behörde abgezogen wird, die die Landesregierung absichtlich in dieser Stadt angesiedelt hatte, um die Randregionen zu stärken. In der Vergangenheit wurden bereits mehrfach Behörden aus Cottbus abgezogen. Haben Sie angesichts dessen für die Aufregung Verständnis?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeits- und Berufsleben ist eine unverzichtbare politische Aufgabe. Sie ist es deshalb, weil wir, die Abgeordneten der Parlamente, die Bundesregierung und die Landesregierungen mit ihren nachgeordneten Einrichtungen dafür zu sorgen haben, dass schwerbehinderte Mitmenschen ihren Lebensalltag produktiv und vor allem selbstbestimmt gestalten können.
Da stimmen wir mit Ihnen, Frau Bednarsky, also völlig überein. Ich habe noch einmal betont, dass auch eine SPD-Politikerin das bewegt, was Sie als PDS-Abgeordnete hier zum Ausdruck gebracht haben.
Diese politische Zielsetzung wurde von der sozialdemokratischen Bundesregierung durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter in einem Bündel konkreter Maßnahmen umgewandelt. Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der PDS soll nun über erste Ergebnisse dieses Gesetzes berichten. Ich möchte hier einleitend feststellen, dass dies keine leichte Aufgabe war; denn wenn wir uns die ersten, sich mit statistischen Angaben befassenden Antworten anschauen, lesen wir häufig die Aussage: Derartige
Statistiken werden seitens der Bundesanstalt für Arbeit nicht geführt.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Die Landesregierung kann nur Informationen weitergeben, die vorliegen bzw. die auch erhoben worden sind. Deshalb kann man schon einmal überlegen, ob man nicht einige Daten grundsätzlich zusätzlich erheben sollte; denn wie soll man die Wirkung einer Maßnahme nachvollziehen können, wenn keine entsprechenden Daten vorliegen? Das bedeutet jedoch nicht, dass alles statistisch zu erfassen ist bzw. dies müsste mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand betrieben werden, was wohl niemand - außer der PDS - verlangen wird. Wenn ich Ihre Fragen 4 a bis 10 betrachte, frage ich mich: Mit welchem Wahnsinnsaufwand soll denn solch eine statistische Erhebung durchgeführt werden, zum Beispiel bezüglich der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt mit tariflicher Bezahlung - untergliedert nach Vollzeit, Teilzeit, unbefristeten und befristeten Arbeitsverhältnissen usw.? Ein bisschen muss man schon auf dem Boden bleiben und zur Kenntnis nehmen, was realistisch ist.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung nennt in ihrer Antwort eine Reihe von Maßnahmen, mit denen die bundesrechtlichen Regelungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter unterstützt und umgesetzt werden. Wie sie berichtet, hat sie im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit über das Anliegen des Gesetzes breit informiert. Alle Beschäftigten des Integrationsamtes wurden durch interne Fortbildungen mit den maßgeblichen Schwerpunkten des SGB IX vertraut gemacht. Für die Mitarbeiter der Integrationsfachdienste wurden Schulungen durchgeführt sowie Erfahrungsaustausche initiiert.
Um die Einrichtungen des Landes bei der Erarbeitung von Integrationsvereinbarungen zu unterstützen, hat das Integrationsamt entsprechendes Informationsmaterial vorbereitet und Schulungen angeboten. Darüber hinaus wurde seit 1998 die materielle und personelle Ausstattung der Werkstätten für Behinderte stetig verbessert und konnte die Zahl der schwerbehinderten Arbeitnehmer in der Landesverwaltung um 177 erhöht werden.
Sie haben es als Schnellschuss bezeichnet - habe ich mir notiert -: das Problem der Integration schwerbehinderter Frauen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Mit dem Sonderprogramm SOFIA sollte dem entgegengewirkt werden. Ich weiß nicht, warum Sie das als Schnellschuss bewerten. Immerhin konnten 547 Frauen auf Arbeitsplätze vermittelt werden. Die Landesregierung hat dieses Programm mit insgesamt 2,5 Millionen Euro ausgestattet und damit die Lohnkosten und den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung übernommen.
Leider liegt, wie wir aus der Antwort erfahren, die Auswertung der Nachhaltigkeit dieses Programms noch nicht vor. Aber auch ich habe die Befürchtung, dass es hierbei zu Mitnahmeeffekten gekommen ist, also dass daraus keine dauerhaften Arbeitsplätze entstanden sind.
Meine Damen und Herren! Die Beispiele zeigen, dass die Landesregierung die Verbesserung der Beschäftigungssituation Schwerbehinderter sehr ernst nimmt und der Vorwurf mangelnden Engagements völlig verfehlt ist. Frau Bednarsky, es ist schon allerhand, wie Sie die Arbeit der Landesregierung bewerten,
indem Sie sagten, dass sich die Landesregierung nicht engagiere. Ich könnte mir vorstellen, dass Frau Lammel, die im Ministerium eine ausgezeichnete Arbeit für Behinderte und Schwerbehinderte leistet, in Tränen ausgebrochen wäre.
Bei all Ihrer Kritik sollten Sie sich doch ein bisschen zurückhalten und den Tatsachen nicht derart widersprechen!
Die Ergebnisse, die in der Umsetzung des Gesetzes erzielt wurden, zeigen aber auch, dass es uns zwar gelungen ist, das Ziel für das Land Brandenburg annähernd zu erreichen, es aber nicht den Anschein hat, als sei dies ein nachhaltiger Erfolg; denn die jüngsten Arbeitsmarktzahlen zeigen leider wieder einen deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter. Da gebe ich Ihnen, Frau Bednarsky, durchaus Recht; das kann ich auch bestätigen. Diese Quote ist aber in allen Bundesländern und merkwürdigerweise am deutlichsten in dem Land, in dem die PDS mitregiert, mehr als zum Beispiel in Brandenburg gestiegen. Also liegt es dann doch wohl nicht nur an der Partei, sondern an den örtlichen Gegebenheiten und an der Realität. Ich denke, wir müssen in Betracht ziehen, dass wir nicht im außerirdischen Raum leben.
An diesem Trend wird zweierlei deutlich. Erstens ist es anscheinend ein mühseligeres Unterfangen als angenommen, Unternehmen dazu zu bewegen, Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen.
Jetzt komme ich auf einen Punkt, den Sie so überhaupt nicht angesprochen haben, nämlich dass es hier nicht nur darum geht, was Politik machen kann, sondern darum, dass ich, wenn ich in Arbeitsplätze vermittle, dann auch diejenigen hinter mir haben muss, die Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Hier geht es also hauptsächlich um Unternehmen.
Ich denke, dass in dieser Hinsicht in den Köpfen noch sehr viel mehr Klarheit geschaffen werden muss: Wenn man einen Behinderten einstellt, gibt es Zuschüsse; es wird sogar ein behindertengerechter Arbeitsplatz bezaht.
Außerdem ist zu beachten, dass Unternehmen nach Auslaufzeit der Förderprogramme die Behinderten sehr schnell wieder entlassen. Ich möchte die Zuschüsse für Arbeitgeber noch einmal nennen, weil ich weiß, dass sich nicht jeder im Parlament damit befasst. Im ersten Jahr sind es 80 %, im zweiten Jahr 70 % und im dritten Jahr immerhin noch 60 %. Es ist sehr viel, was die öffentliche Hand zur Verfügung stellt.
Unerwünschte Mitnahmeeffekte, aber auch Informationsdefizite und Vorurteile aufseiten der Arbeitgeber spielen eine genauso große Rolle wie die äußerst angespannte Situation auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Damit komme ich zu Punkt zwei. Die Arbeitslosenquote Schwerbehinderter hängt natürlich eng mit der allgemeinen Erwerbslosenquote zusammen. Wenn jeder fünfte Erwerbsfähige im Land Brandenburg im Moment ohne Job ist, können wir nicht erwarten, dass, ohne dass ein massiver staatlicher Eingriff erfolgt, die Entwicklung bei der Erwerbslosenquote Schwerbehinderter davon abgekoppelt werden kann. Behauptungen, dass
man entgegen dem, was sich auf dem Arbeitsmarkt abspielt, mehr Behinderte in Arbeit bekomme, ist Augenwischerei.
Was kann man also tun? Die Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeits- und Berufsleben ist eine politische Aufgabe und muss, wenn wir dauerhaft Verbesserungen erreichen wollen, eine gesellschaftliche werden. Das heißt, es muss sich dieser immer wieder zitierte Umdenkprozess in den Köpfen der Menschen Schritt für Schritt vollziehen. In der Praxis bedeutet das vor allem zu informieren, Wissenslücken zu schließen und Klischees abzubauen, zum Beispiel - wie man so hört -, Schwerbehinderte seien weniger leistungsfähig als nicht Behinderte - das ist ein Vorurteil -, Schwerbehinderten mangele es an der richtigen Arbeitseinstellung - das ist ein Vorurteil und Schwerbehinderte seien öfter krank als andere Arbeitnehmer - schlichtweg falsch -; denn die Statistiken weisen hierzu etwas anderes aus.
Jährlich stehen insgesamt ca. 14 Millionen Euro Ausgleichsabgabe zur Verfügung, woraus auch künftig sämtliche Aufwendungen zur Schaffung und Gestaltung behindertengerechter Arbeitsplätze gefördert werden. Voraussichtlich im Juli dieses Jahres wird die Landesregierung ein neues Förderprogramm auflegen, das sich die Vermittlung arbeitsloser Schwerbehinderter ab dem 50. Lebensjahr zum Ziel gesetzt hat.
Obwohl ich mich entschieden gegen jeden Vorwurf verwahre, das Land nehme seine Aufgabe, die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter abzubauen, nicht ernst oder spare allein auf Kosten der Behinderten, glaube ich, dass es all seine Möglichkeiten noch nicht bis zur Neige ausgeschöpft hat. So führt die Landesregierung selbst aus, dass die Inanspruchnahme von Werkstätten für Behinderte bei der Ausführung von Aufträgen verbesserungsfähig ist. Ich hoffe, dass dies nicht nur eine Feststellung bleibt, sondern auch Taten folgen. Ich möchte von dieser Stelle aus alle Abgeordneten bitten, ihre nächsten Briefkopfbögen oder Visitenkarten in einer Behindertenwerkstatt drucken zu lassen und damit die Beschäftigung von Behinderten zu unterstützen.
Des Weiteren erfahren wir, dass die Ressorts der Landesregierung, statistisch gesehen, im Jahr 2001 insgesamt 2,8 Millionen Ausgleichsabgabe zahlen mussten. Sicher ist die Quote der Beschäftigung von Behinderten in der Landesregierung Frau Bednarsky, Sie haben das erwähnt - nicht zufrieden stellend.
Ich bin mir durchaus bewusst, dass der notwendige Stellenabbau in der Landesverwaltung und die Konsolidierung der Landesfinanzen die Bemühungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter stark beeinträchtigen. Ich wünsche mir aber, dass jede Gelegenheit, sei sie noch so klein, genutzt wird.
Wenn Sie sagen, bei über 1 000 Neueinstellungen seien nur 3 % Behinderte eingestellt worden, dann muss man aber auch sagen, dass immer die entsprechende Qualifikation vorliegen muss. Ich kann nicht jemanden bevorzugt auf einen Arbeitsplatz setzen, weil er schwer behindert ist, sondern er muss gleichzeitig die erforderliche Qualifikation haben. Es wäre ein bisschen am Leben vorbei, wenn es anders gewünscht würde.
Ich möchte an dieser Stelle, an der ich sage, dass die Landesregierung noch einige Defizite hat und diese noch beseitigen
kann, auch schildern, wie es passieren kann, dass Schwerbehinderte nicht mehr in Arbeit sind. Ich möchte dafür ein kleines Beispiel aus Cottbus nennen - ich entschuldige mich dafür, dass ich diese Stadt erwähne, aber ich habe nur dieses Beispiel parat. Dort gibt es eine Firma für Grünanlagenbau, die für die Forstwirtschaft Peitz gearbeitet hat. Die Forstwirtschaft Peitz wiederum hat das Geld über ein Förderprogramm aus dem Landwirtschaftsministerium bekommen. Leider sind seitens des Ministeriums Gelder für dieses Programm gestrichen worden. Die Folge ist: Aufträge können nicht mehr erteilt und die Schwerbehinderten nicht mehr beschäftigt werden. Das ist etwas, worüber man noch einmal nachdenken muss. Ich habe mit Minister Birthler schon darüber gesprochen. Vielleicht ist hier Gelegenheit noch einmal zu betonen, dass dadurch natürlich auch wieder Plätze verloren gehen und eine Struktur zusammenbricht. Wenn ein Schwerbehinderter erst einmal seine Kündigung bekommen hat, ist es unglaublich schwer, ihn neu zu vermitteln. Diesbezüglich sollten alle, die in der Landesregierung Verantwortung tragen, nach einer Lösung suchen.
Meine Damen und Herren! Sie haben gestern sicherlich ein McDonald’s-Blatt - Reklame will ich nicht sagen, ich bin immer sehr vorsichtig mit McDonald’s - in der Post gehabt, auf welchem stand: McDonald’s bietet Arbeitsplätze für Behinderte an.
Wenn wir solche Zuschriften auch von anderen Firmen bekämen, wäre das sehr positiv.
Hier leuchtet jetzt die gelbe Lampe.
Ich denke, dass ich das Problem aus Sicht der SPD-Fraktion in der zur Verfügung stehenden Zeit ganz gut dargestellt habe. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Senftleben, ist es nur ein Lapsus gewesen, dass Sie gesagt haben, es gehe nicht nur darum, Alleen zu beseitigen, oder ist das Ihr Ernst?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Kollege Dr. Kallenbach hat in seinem Beitrag die Situation der medizinischen Versorgung im Land Brandenburg sehr gut dargestellt. Der Minister hat es jetzt in seiner ihm eigenen ruhigen Art und Weise noch einmal getan. Auch die anderen Redner haben es getan und trotzdem muss ich sagen: Mir hat es zum Teil fast die Sprache verschlagen.
Frau Birkholz, ich kenne Sie als wirklich sachliche Frau, als unsere Ausschussvorsitzende, und trotzdem reden Sie hier, als ob bereits eine Katastrophe bevorstehe, als ob wir desolate Krankenhäuser hätten.
Frau Birkholz, Sie wissen ganz genau - niemand kann es besser wissen als Sie -, was wir in den letzten 13 Jahren geschafft haben, welche Krankenhäuser saniert worden sind. Von 51 Krankenhäusern in diesem Land sind fast alle saniert. Da können Sie sich jetzt weiterhin aufregen. Sie müssen einmal daran denken, in welchem Zustand wir 1990 die Krankenhäuser übernommen haben.
Sie haben es so dargestellt, als ob jetzt mit der Streckung des Krankenhausinvestitionsprogramms die gesamte stationäre Versorgung im Land den Bach herunterginge. So etwas zu sagen finde ich in höchster Potenz unfair. Sie wissen ganz genau, wie modern diese Krankenhäuser jetzt ausgestattet sind.
Ich weiß genau, dass 1989 an den Krankenhäusern kaum noch Verbandsmaterial vorhanden war. Das darf man nicht vergessen, wenn man heute über das Gesundheitswesen, auch hier im Land Brandenburg, spricht.
Sie, Herr Dr. Wagner, haben den Blick dafür nicht verloren. Sie sind ja als jemand, der im Gesundheitswesen tätig ist, auch ganz genau darüber informiert, was Sie übernommen haben. Trotzdem muss ich Ihnen sagen, dass auch Sie unter einer gewissen Vergesslichkeit leiden,
denn die Gesundheitsminister Ihrer Partei haben eigentlich schon die Weichen für das gestellt, das Sie heute so beklagen. Auch ein Herr Seehofer und besonders sein Vorgänger hätten gut daran getan, die Polikliniken, die wir im Osten Deutschlands hatten, nicht zu zerschlagen. Ich denke, deren Zerschlagung war das Unvernünftigste, was passieren konnte. Regine Hildebrandt
hat mit aller Kraft - gegen Widerstände - einige Gesundheitszentren im Land gerettet. Die Versorgung der Patienten war hier doch zu einem großen Teil gesichert. Heute wird das Ruder wieder herumgerissen, da können wir dankbar sein. Es ist schon ganz schön traurig, wenn man so viele Jahre braucht, um zu begreifen, welchen Schaden man angerichtet hat.
Auf eines möchte ich noch einmal eingehen: Das Gesundheitswesen in Brandenburg hängt natürlich - das wurde hier bereits gesagt - ganz stark von der Bundespolitik ab.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Solidargemeinschaft dafür eintreten muss, dass jedem Menschen die bestmögliche Versorgung, unabhängig vom eigenen Geldbeutel, zur Verfügung steht. Was hier so einfach und vernünftig klingt und normalerweise keiner kontroversen Diskussion bedürfte, scheint einige der am Gesundheitswesen beteiligten Akteure herzlich wenig zu interessieren. Schlimmer noch: Bewusst nutzen sie die unterschwellige Angst, die jeder Mensch in sich trägt, dass er von einer Krankheit befallen werden könnte, um entweder den Status quo beizubehalten und eigene Pfründe zu sichern oder aber um Reformen, die sie nicht aufhalten können, zu verwässern bzw. zu ihren Gunsten zu verändern. Auf genau diese Weise, meine Damen und Herren, wurden sieben Millionen Menschen dazu gebracht, an der Unterschriftenaktion der Apotheker teilzunehmen, weil der Versandhandel mit Arzneimitteln angeblich das Aus für die Apotheke an der Ecke bedeuten würde. Was heißt es anderes, wenn Ärzteverbände der Bundesgesundheitsministerin über die Medien öffentlichkeitswirksam drohen, Dienst nach Vorschrift zu tun, als auf die konkrete Furcht der Menschen, in den Praxen nicht mehr behandelt zu werden, zu setzen?
Meine Damen und Herren, die medizinische Versorgung in unserem Land ist auch deshalb an einigen Stellen problematisch, weil handwerklich begabte Lobbyisten - der Minister hat es in seiner Rede ganz mild ausgedrückt, ich sage es einfach einmal ganz grob - so lange am Reformenmotor im Gesundheitswesen herumgeschraubt haben, bis er mehr stotterte als lief.
Ob die Pharmaindustrie neue, teure Medikamente auf den Markt wirft, die jedoch wenig bewirken, oder die bereits angesprochenen Lobbyisten der Ärzte, Apotheken und Großhandelsverbände jeden Vorschlag zu torpedieren versuchen, der an ihren Privilegien rüttelt: Auf der Strecke bleibt dabei immer der Patient. Um ihn sollten sich jedoch alle Reformanstrengungen drehen. Anstatt den Einzelnen weiter zu belasten, muss die Reformrichtung lauten: Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven bei gleichzeitiger Ausweitung der Finanzbasis der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet: keine Einführung eines Grund- und Wahlleistungskataloges, keine Einführung privater Zusatzversicherungen oder pauschaler Praxisgebühren. Ich bin dafür dankbar, dass der Minister Erläuterungen bezüglich der Praxisgebühren gemacht hat. Davon konnte man schlagwortartig in den Medien lesen.
Da hieß es - und das verunsichert sicherlich die Bevölkerung -, dass jeder, der jetzt zum Arzt geht, 15 Euro zahlen soll. Sie,
Herr Baaske, haben den Sachverhalt dankenswerterweise erläutert, sodass es auch jeder im Land richtig verstehen kann.
Warum sollten nicht alle - diesbezüglich bin ich einer Meinung mit Frau Birkholz
- ja, das ist auch meine feste Meinung -, in die Solidarkasse einzahlen, also auch Beamte, Freiberufler und Selbstständige? Dann wären wir dem Solidarprinzip - so soll es eigentlich sein ein großes Stück näher gekommen. Aber ich höre schon wieder den Aufschrei der Betroffenen.
In meiner Aufregung habe ich das gar nicht gesehen, Herr Präsident.
Gestatten Sie mir einen letzten Satz: Ich hoffe, dass ein Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform auf den Weg kommen wird, der einerseits Vorschläge aus der Rürup-Kommission berücksichtigt, andererseits aber den Patienten in den Vordergrund rückt. Dann könnten wir hier alle zufrieden sein. Hoffentlich wird nicht Ihre Partei, Herr Dr. Wagner, im Bundesrat wieder alles blockieren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man musste wahrlich kein Prophet sein, um schon vor 14 Tagen gewusst zu haben, dass die heute veröffentlichten Arbeitsmarktdaten des Monats Februar für das Land Brandenburg nichts Gutes verheißen, und zwar nicht nur für unser Land. So deutlich und kontinuierlich verläuft die Entwicklung seit dem letzten Quartal des vergangenen Jahres. Deutlich genug haben die Wirtschaftsforschungsinstitute diese Entwicklung vorhergesagt. Hierbei ist absolut nichts zu beschönigen. Jeder fünfte Brandenburger und jede fünfte Brandenburgerin ist arbeitslos.
Eine gute Gelegenheit, müssen sich die Arbeitsmarktpolitiker der PDS gedacht haben, im Plenum mal wieder mit der Landesregierung und den Regierungsfraktionen abzurechnen. Der dafür notwendige Antrag nennt sich „Fortschreibung des Landesprogramms ‘Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg’“.
Meine Damen und Herren, die Gesetze für moderne Dienstleistungen am ersten und zweiten Arbeitsmarkt, auf die sich die PDS in ihrer Antragsbegründung bezieht und die ihrer Meinung nach eine umfassende Überarbeitung des LAPRO notwendig machen, erfordern in Wirklichkeit lediglich die Anpassung einzelner Richtlinien an die veränderten Rahmenbedingungen. Diese Tatsache, auf die ich noch näher zu sprechen komme, müsste aber auch Ihnen, Herr Thiel, bekannt sein, denn das MASGF hat darauf bei mehreren Gelegenheiten hingewiesen; einerseits bei den Arbeitsmarktgesprächen der LASA in der ersten Februarhälfte, andererseits in den Sitzungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen am 15. Januar und am 19. Februar dieses Jahres.
Nein.
- Die Antwort kommt in meinen Ausführungen sicherlich noch.
In diesen Sitzungen wurden alle Ausschussmitglieder darüber informiert, dass die Auswirkungen der Hartz-Vorschläge auf das LAPRO vom MASGF derzeit konkret geprüft würden, diese Prüfung jedoch nicht kurzfristig abgeschlossen werden könne, da alle konkreten Auswirkungen heute noch nicht im Detail bekannt sein dürften.
Die im PDS-Antrag geforderte Stichtagsregelung zum 30. Juni scheint mir unter diesen Voraussetzungen sinnlos, weil weitere Stufen zur Umsetzung des Hartz-Konzeptes wahrscheinlich frühestens zum 01.01.2004 in Kraft treten, da so wichtige Bausteine wie die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe noch vom Bundesrat verabschiedet werden müssen.
Die natürlich notwendige Anpassung des LAPRO an die Vorschläge des Hartz-Konzeptes ist deshalb ein sukzessiver Prozess, der uns als Politiker der SPD-Fraktion in diesem Feld auch am Herzen liegt, den wir aber doch - das ist mehrmals gesagt worden - längst durchlaufen.
Das MASGF berichtet dem Ausschuss regelmäßig zu dieser Frage. Ich erinnere zudem alle, für die es möglicherweise zu lange zurückliegt, an den Beschluss des Landtages vom 19. Oktober 2000, der die Landesregierung unter anderem auffordert, dem Arbeits- und Sozialausschuss einen jährlichen Bericht zur Umsetzung des LAPRO zu geben. Insoweit war aus meiner Sicht die ständige parlamentarische Begleitung bisher stets gewährleistet.
Aus den genannten Gründen halte ich den Antrag der PDSFraktion für nicht notwendig und empfehle seine Ablehnung.
Dringend notwendig ist - darin stimme ich mit den Kolleginnen
und Kollegen und dem, was Herr Thiel hier auch ausführte, überein; denn wir beschönigen hier überhaupt nichts - die Bekämpfung der unvermindert hohen Arbeitslosigkeit im Land. Kurzfristig helfen könnten da das zurzeit viel diskutierte kommunale Investitionsprogramm der Bundesregierung, das wir seitens des Landes ständig angemahnt haben und wofür auch Minister Stolpe immer wieder eintritt, und eine Aufstockung der Mittel für den Arbeitsmarkt über den Bundeszuschuss an die Bundesanstalt für Arbeit. Diesen Leipziger Forderungen - so nennen wir sie - der arbeitsmarktpolitischen Sprecher der ostdeutschen SPD-Landtagsfraktionen, die letzten Montag aufgestellt wurden, schließe ich mich hiermit ausdrücklich an. Diese Forderungen, Herr Thiel, beinhalten ein steuerfinanziertes Sonderprogramm 2004 für Ältere und besonders für Jugendliche, die uns ja besonders am Herzen liegen.
Das Problem Arbeitslosenhilfe gekoppelt an die Sozialhilfe ist ebenfalls ein Punkt der Forderungen. Ich übergebe Ihnen gern diese Erklärung der Tagung, damit Sie sehen, welche Punkte sie des Weiteren beinhaltet, und Ihre Vorstellungen hinzufügen können, damit wir zu vernünftigen Vorschlägen kommen.
Ich denke, Ihrem Antrag wird dadurch, dass das LAPRO in unserem Ausschuss in ständiger Diskussion ist, entsprochen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der 1. Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes zur Gleichstellung behinderter Menschen drängte auch die SPD-Fraktion darauf, über das Gesetz spätestens in der Märzsitzung 2003 abzustimmen. Die Betroffenen und ihre Verbände warten auf das Landesgesetz,
nachdem das Bundesgesetz bereits vor einem Jahr verabschiedet
wurde. Da finde ich es schon komisch, wenn Sie jetzt sagen, wir hätten dieses Gesetz vom Tisch gefegt.
Frau Bednarsky, Sie haben selbst immer angemahnt, dass wir mit diesem Gesetz zu Stuhle kommen müssen. Wir haben eine ordentliche Anhörung durchgeführt. Wir haben uns Zeit gelassen. Ich weiß nicht, warum Sie das als „vom Tisch gefegt“ bezeichnen.
Übrigens haben wir als Ausschussmitglieder ein Schreiben der Landesarbeitsgemeinschaft „Hilfe für Behinderte“ mit der Bitte erhalten, das Gesetz ohne weitere lange Diskussionen um Formulierungen schnellstens zu verabschieden.
Der Regierungsentwurf überträgt nach meinem Dafürhalten den durch das Bundesgleichstellungsgesetz vorgegebenen Rahmen in einer der Haushaltssituation Brandenburgs angemessenen Form auf die Landesebene. Zusätzliche Kosten und höherer Verwaltungsaufwand entstehen in nur geringem Umfang und sind im Hinblick auf die Sache nicht der Rede wert. Darin liegt zwangsläufig auch der Konflikt mit der Opposition.
Zu den Kürzungen, die Sie, Frau Bednarsky, aufgeführt haben, stehen wir. Gleichstellung von Behinderten bedeutet - das ist schmerzlich, aber Sie sagen immer „Gleichstellung“ -, dass man diese dann auch in gleichem Maße an Kürzungen, die im Landeshaushalt vorgenommen werden, beteiligt.
Wir hatten sogar eine Diskussion darüber, das Landespflegegeld womöglich ganz wegfallen zu lassen. Das war aber mit niemandem zu machen; mit der SPD-Fraktion nicht und auch nicht mit den Sozialpolitikern in der Koalition.
Frau Bednarsky, jetzt ist dort eine Kürzung von 20 % vorgesehen. Das ist dann auch eine Gleichbehandlung.
- Dazu muss man stehen. Da können Sie hier verlangen, was Sie wollen: Das Geld in unserem Haushalt wird nicht mehr.
Sie als PDS-Fraktion haben zahlreiche Änderungsanträge, die Sie vorher in Ihrem Gesetzentwurf bereits verankert hatten, eingebracht. Diese haben Sie jetzt noch einmal als Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung eingereicht. Alle diese Vorschläge waren mit einem nicht abzuschätzenden Finanzbedarf verbunden. Als Mitglieder der SPD-Fraktion mussten wir im Einvernehmen mit dem Koalitionspartner „mussten“ unterstreiche ich jetzt - diese Anträge im Sozialausschuss aus der Verantwortung für das finanziell Machbare heraus ablehnen. Dieses Vorgehen verteidige ich auch heute und nenne dafür drei Gründe.
Erstens: Die PDS wollte gesetzliche Regelungen für die Kommunen. Aber, meine Damen und Herren, bei der Formulierung aller Bestimmungen war auf die Einhaltung des Konnexitätsprinzips zu achten. Dass wir keine zusätzlichen Aufgaben auf die kommunalen Gebietskörperschaften übertragen haben, wur
de von deren Spitzenverbänden in der Anhörung ausdrücklich begrüßt.
Zweitens: Spezielle gesetzliche Vorschriften sollen dort geregelt werden, wo sie hingehören. Deshalb verweise ich ausdrücklich auf § 45 des Bauordnungsentwurfs, der die Verpflichtung zum barrierefreien Bauen enthält.
Drittens: Längere Betreuungszeiten für behinderte Kinder, die Ausdehnung der integrativen Beschulung, ein vollständig barrierefreier ÖPNV usw. - alles was Sie beantragt haben - wären finanzträchtig, also in der derzeitigen Haushaltssituation unmöglich zu realisieren.
Meine Damen und Herren, als Sozialpolitikerin begrüße ich im Gesetzentwurf der Landesregierung ausdrücklich die Anerkennung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen, das Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt, die behindertengerechte Gestaltung von Bescheiden, Vordrucken und Internet-Auftritten, die Einführung eines abgestuften Verbandsklagerechts, die gesetzliche Verankerung des Landesbehindertenbeauftragten und des Landesbehindertenbeirats sowie die Änderung der Vorschriften über Wahlen und Abstimmungen, die behinderten Menschen die Teilnahme an der politischen Willensbildung - gleich Wahlen - erleichtern.
Auch wegen dieser Punkte haben zum Beispiel Herr Haar vom Blinden- und Sehbehindertenverband und Herr Gräfe vom Gehörlosenverband diesen Gesetzentwurf begrüßt.
Der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Änderungsantrag zum Artikel 1 § 10 Abs. 3 des Entwurfs soll gewährleisten, dass in die im Zusammenhang mit dem Verbandsklagerecht erforderliche Anerkennung von Verbänden eine Instanz eingebunden ist, die den Belangen behinderter Menschen nahe steht.
Meine Damen und Herren, um den Entwurf der Landesregierung schnellstmöglich Wirklichkeit werden zu lassen, bitte ich Sie um Ihre Zustimmung dazu und gleichzeitig um die Ablehnung des Gesetzentwurfs der PDS. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung des AG BSHG in der Fassung der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung stellt die Kostenerstattungsregelung zwischen den überörtlichen und den örtlichen Trägern der Sozialhilfe auf eine neue, den Vorgaben des Landesverfassungsgerichts entsprechende Vorgabe.
Natürlich haben die Spitzenverbände der Kommunen und der freien Wohlfahrtspflege in der Anhörung des Sozialausschusses noch einmal ihre Forderungen vorgetragen, die bei der Kompromissfindung mit dem Sozialministerium während der Erarbeitung des Gesetzentwurfs nicht berücksichtigt werden konnten. Es wundert nun nicht, dass die PDS als Opposition genau diese Forderungen in Änderungsanträgen für den Ausschuss formuliert hatte und Herr Domres es auch heute noch einmal so explizit vorgetragen hat.
Meine Damen und Herren, wir sind der Meinung, dass dem Urteil des Landesverfassungsgerichts Genüge getan wurde, indem die Kosten zur Unterbringung Behinderter bzw. chronisch Kranker in Pflegeeinrichtungen für das Jahr 2003 in voller Höhe vom Land erstattet werden. Ab 2004 wird den Kommunen über eine Pauschale, basierend auf den im Jahr 2003 tatsächlich entstandenen Kosten, der Anreiz gegeben, verstärkt in ambulanten Strukturen für diese Betroffenengruppe zu sorgen. Also findet unser Grundsatz „ambulant vor stationär“ seinen Niederschlag. Das alles haben wir im Ausschuss noch einmal ganz deutlich erläutert. Ich meine, es muss auch etwas vorgegeben werden, damit die Kommunen „ambulant vor stationär“ umsetzen.
Eine Forderung der PDS war, dass die Personal- und Sachkostenerstattung auf 1,5 % der ermittelten Pauschalbeträge erhöht werden soll, wie es der Städte- und Gemeindebund und der Landkreistag gefordert haben. In diesem Zusammenhang und mit Bezug auf die Aktuelle Stunde heute Vormittag möchte ich nur erwähnen, dass allein die Anhebung um ein Zehntelprozent die Summe von 300 000 Euro bedeutet. Sie behaupten, Herr Domres, dass dies nicht ausreiche. Das Ministerium hat erläutert - und dem muss man Glauben schenken -, dass die Kostenermittlungen ergeben haben, dass 0,9 % ausreichend sind. Nach zwei Jahren werden wir das Ganze beleuchten und feststellen, ob es dann an dem ist.
Meine Damen und Herren, dort, wo wir es für vertretbar hielten, sind wir mit der PDS mitgegangen, so wie es bei der Beteiligung der örtlichen Sozialhilfeträger nach § 2 a Abs. 2 Nr. 3 des AG BSHG der Fall ist.
Die Beschlussempfehlung stellt einen ausgewogenen Kompromiss dar. Ich sage es noch einmal: Die Spitzenverbände der Kommunen und der freien Wohlfahrtspflege haben an dem Gesetzentwurf mitgearbeitet. Den Gesetzentwurf jetzt infrage zu stellen finde ich nicht in Ordnung. Wir sind hier verfassungsgerecht verfahren und wir haben einen Anreiz zur Beachtung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ gegeben. Der Landtag
sollte der Beschlussempfehlung heute zustimmen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Ihnen vorliegenden Antrag der PDS-Fraktion haben wir im Sozialausschuss eine Anhörung durchgeführt - Frau Birkholz erwähnte es eben -, einerseits, um uns von ausgewiesenen Rentenexperten die Komplexität der Rentenformel erläutern zu lassen, und andererseits, um in die Abwägung dieses emotional bewegenden Themas alle Argumente pro und kontra zur Anpassung des aktuellen Rentenwertes Ost an West einfließen zu lassen. Ich muss sagen: Je mehr erläutert wurde, umso mehr Fragen und Probleme taten sich auf und machten deutlich, welch Schaufensterantrag Ihr Antrag, liebe PDS-Fraktion, so kurz vor der Bundestagswahl im vergangenen Jahr gewesen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Entscheidung basiert maßgeblich auf einem feinen, aber gewichtigen Unterschied zur PDS. Die Rentenangleichung muss ebenso wie die Lohnangleichung kommen. Dafür haben wir uns eingesetzt und werden es auch weiterhin tun.
Die Kopplung der Renten an die Lohnentwicklung hat gute Gründe. Sie aufzuheben, wie die PDS es fordert, würde bedeuten, die Interessen der heutigen Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland über die der arbeitenden Menschen in den neuen Bundesländern zu stellen. Ist das vielleicht Generationengerechtigkeit?
Die geforderte Änderung der Rentenformel würde darüber hinaus zu einer weiteren Belastung des Bundeshaushaltes führen - neue Steuern müssten erhoben werden bzw. Umschichtungen wären erforderlich -, die im Endeffekt alle träfen oder - im Falle einer Beitragsfinanzierung - die Lohnnebenkosten weiter in die Höhe trieben.
Lassen Sie mich dies an einigen Zahlen verdeutlichen. Die Kosten für eine kurzfristige Rentenangleichung lägen bei ca.
5,5 Milliarden Euro bzw. beitragsfinanziert bei etwa 0,4 Prozentpunkten. Die Anpassung des Rentenniveaus Ost an West ist mit rund 88 % heute schon viel weiter vorangeschritten als die des Lohnniveaus, das im Schnitt noch unter 80 % liegt.
Des Weiteren würde eine sofortige Rentenangleichung in Bezug auf die Löhne zu einem deutlich höheren Rentenniveau in den neuen gegenüber den alten Bundesländern führen. Eine weitere Folge wäre die geringere Rentenanpassung im Westen. Wie würden diese Fragen der deutsch-deutschen Gerechtigkeit wohl beantwortet?
Was Sie vorschlagen, Frau Birkholz, und was Sie in Ihrer Rede dargestellt haben, hat eigentlich die Komplexität des Themas bewiesen. Sie haben bei der Anhörung auch mitbekommen, dass die Existenz des Rentensystems, das wir in Deutschland haben, durch Ihre Forderung und die von Ihnen vorgeschlagene Änderung völlig infrage gestellt würde.
Noch einen Punkt möchte ich erwähnen, der mir vor allem in der Anhörung klar wurde. Natürlich ist die hier diskutierte Frage eine direkte Folge der Geschichte der beiden deutschen Staaten bis 1990. Sie hat ihre Ursache in der fundamentalen Gegensätzlichkeit beider Wirtschaftssysteme. Zu der Argumentation des Kollegen von der Volkssolidarität, dass die heutigen Rentner als Berufstätige in der DDR keine Aktien erwerben und keine Altersvorsorge treffen konnten, weshalb eine Änderung des gesamten Rentensystems erfolgen müsse, möchte ich Folgendes sagen: Dass es solche Möglichkeiten in der DDR nicht gegeben hat, gehört zur Geschichte und kann nicht über die Rente aufgearbeitet werden.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, Ihnen anhand dieser Argumente deutlich gemacht zu haben, dass der im PDS-Antrag vorgeschlagene Weg zur Anpassung der Ost- an die Westrenten von der Mehrheit dieses hohen Hauses nicht mitgegangen werden sollte. Ich bitte deshalb, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zuzustimmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Genau das, was Sie als Schlusssatz sagten, Frau Bednarsky, ist das Ansinnen unserer Sozialpolitik im Land Brandenburg gewesen. Orientierungsmaßstab für die Bewertung der Versorgung der Brandenburgerinnen und Brandenburger mit Leistungen der Pflegeversicherung ist das Landespflegegesetz. Dort heißt es, dass eine integrierte, leistungsfähige und zahlenmäßig ausreichende, ortsnahe, regional gegliederte und wirtschaftliche Versorgungsstruktur vorgehalten werden muss. All das, liebe Frau Bednarsky, was Sie jetzt gesagt haben, steht darin geschrieben.
Diese komplexe Zielsetzung zieht viele Fragen nach sich: Entspricht das Angebot an Pflegeplätzen der Nachfrage? Erfüllt die regionale Verteilung der Einrichtungen die gesetzlichen Anforderungen? Ist das Versorgungsangebot von ambulanten, teilund vollstationären Pflegeeinrichtungen aufeinander abgestimmt? Existiert eine effiziente Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung der Pflegebetreuung? Entspricht der bauliche Zustand der Einrichtungen den gesetzlichen Anforderungen? Steht die Betreuung pflegebedürftiger Menschen im Land Brandenburg auf sicheren finanziellen Füßen? - Hinter all diesen Aussagen stehen Fragezeichen.
Meine Damen und Herren, alle diese Fragen werden durch die Antwort der Landesregierung nach meinem Verständnis zufrieden stellend beantwortet. Aufgrund der begrenzten Redezeit kann ich diese Aussage leider nur durch einige Beispiele untermauern. Frau Bednarsky hat alle negativen Beispiele gebracht; lassen Sie mich einmal die positiven hervorheben.
Die deutlich überwiegende Zahl der Einrichtungen der teil- bzw. vollstationären Pflege sind in den letzten Jahren auch dank des Pflegeinvestitionsprogramms neu erbaut bzw. generalsaniert worden. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und die Heimaufsicht führen regelmäßig angemeldete Qualitätskontrollen durch. Ich begrüße es sehr, dass nach der Novellierung
des Heimgesetzes jetzt auch die unangemeldete Besichtigung erfolgen kann. Das hätte ich schon immer für selbstverständlich gehalten. Es werden gegebenenfalls Mängel festgestellt. Die Einrichtungsträger werden bei der Mängelbeseitigung beraten und durch Wiederholungsprüfungen wird garantiert, dass die Vorgaben eingehalten werden.
Die Landesregierung wird zum Start des Ausbildungsjahres 2003 das Altenpflegegesetz des Bundes in Brandenburg umsetzen. Das hat Minister Baaske neulich auf eine mündliche Anfrage hin so beantwortet: Wichtigstes Ziel ist der Abschluss möglichst vieler Ausbildungsverträge, um in Zukunft einen Pflegeengpass zu vermeiden.
Auf der Grundlage des Landespflegeplanes wird mit Abschluss des IVP Teil A in jedem Landkreis wohnortnah die geförderte Zahl stationärer Pflegeplätze zur Verfügung stehen. Das sind ca. 14 000 Plätze in modernen Heimen.
Meine Damen und Herren, die momentane Situation ist das eine, die künftige Entwicklung das andere. Frau Bednarsky hat besonders auf das Künftige abgehoben. Mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung wird auch die Zahl der Pflegebedürftigen steigen und damit die Zahl notwendiger Heimplätze. Da es aber leider kein neues Bund-Länder-Programm geben wird, begrüße ich die jüngste Ankündigung von Minister Baaske, in die für das nächste Jahr vorgesehene Neufassung des Landespflegegesetzes einen Passus aufzunehmen, der vorschreibt, dass Menschen mit geringem Einkommen geförderte Plätze erhalten.