Ich danke dem Abgeordneten Vogelsänger. - Das Wort erhält die Fraktion der DVU. Herr Ab geordneter Schuldt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr interessant hört er sich ja an. der Antrag der PDS-Fraktion zur Erweiterung der Aufgaben der Regionalen Planungsgemeinschaften. Ihre Ausführungen. Frau Kollegin Tack. dagegen nicht. Vordergründig soll eine bessere Abstimmung einer gleichwertigen Entwicklung zwischen den fünf Regionen untereinander und dem Land ermöglicht werden. Wer also sollte etwas gegen effektive regionale und bürgernahe Planungskompetenz einzuwenden haben? Doch Vorsicht. ganz so einfach echt es nun wirklich nicht!
Zwei Dinge möchte ich nennen, die uns als DVU-Fraktion veranlassen. diesem Antrag nicht zuzustimmen. Zuerst einmal möchte ich feststellen. dass es weniger an den fehlenden politischen Entscheidungsebenen oder deren Zusammenarbeit liegt. wenn sich einzelne Regionen wirtschaftlich nicht nur nicht weiter entwickeln, sondern, im Gegenteil. sogar zurückfallen.
So wie sich jedes privatwirtschaftliche Unternehmen bei rückläufigen Einnahmen immer mehr auf die so genannten Kernbereiche zurückzieht. folgen nunmehr etwas zeitverzögert auch die öffentlichen Körperschaften. Damit ist es schon kein Wunder mehr. wenn die berlinfernen Re gionen bis auf wenige städtische Ballungszentren erstärkt verarmen und veröden. Die PDS. die dank alter Strukturen m den einzelnen Regionen noch relativ
Bedenklich scheint mir dieser PDS-Antrag. da die zentralistisehe SED :PDS jetzt eine drastische Wende zu einem übersteigerten Regionalismus ollzogen zu haben scheint.
Denn es übersteigt die Kompetenz der Regionalen Planungsgemeinschaften. wenn sie quasi als Moderator von Interessen zwischen sich selbst und dem Land antreten sollen. Eine Ausweitung der Kompetenzen in dieser Richtung ist auch nicht hinnehmbar.
Damit. meine Damen und Herren. komme ich schon zum zweiten Punkt meiner Kritik. Die ständige Erwähnung der zweifellos wichtigen Regionen lässt uns an ein altes Europa-Modell der Re gionen denken. welches selbst in den Brüsseler Amisstuben
gegenwärtig unauffällig beerdigt wird. Denn auch dort sollten die Regionen eine Aufwertung gegenüber den Mitgliedsstaaten erfahren und diese somit zugunsten einer europäischen Superregierung schwächen. Dass gerade die PDS dieses Modell zur politischen Schwächung des Landes Brandenburg und damit der politischen Struktur der Bundesrepublik Deutschland begeistert aufgreift.
entlarvt sie ein weiteres Mal. Denn durch den Hintereingang als Vertreter von Regionen bekäme sie größere und schnellere Einflussmöglichkeiten als über den steinigen und opportunen Weg von Regierungsbeteiligung.
stehen für ein starkes Bundesland Brandenburg innerhalb der bewährten föderalen Strukturen Deutschlands und lehnen daher eine stärkere politische Regionalisienme zugunsten von Strukturen ab, die Entscheidungskompetenzen des Landes betreffen.
Im Übrigen ist es sehr bemerkenswert, wenn sich die linke PDS mit ihrer Forderung nach einem Europa der Regionen im gleichen Chor wie die angeblich konservativen Politiker Edmund
Ich danke dem Abgeordneten Schuldt. - Das Wort erhält nun die Fraktion der CDU. Herr Abgeordneter Dombrowski.
Herr Präsident! Sehr erchne Damen und Herren! Die Regionalen Planungsgemeinschaften sind 1993 mit dem Gesetz zur Einführune der Regionalplanung und der Bratinkohlensanierungsplanting im 1_and Brandenburg ins Leben gerufen worden. Aufgabe der Regionalen Planungsgemeinschaften war und ist es. die Regionalpläne als übergeordnete und zusammenfassende Landesplanung im Gebiet einer Region zu erarbeiten. Mit den Regionalplänen sollten die Grundsätze der Raumordnung des Landesentwicklungsprogramms für eine bestimmte Region vertieft und werter entwickelt werden. Mit der Konkretisierung der Grundsätze der Raumordnung und der Landesplanung für die jeweiligen Regionen sollte zugleich ein Beitra g zur Sicherung und Entwicklung der natürlichen und wirtschaftlichen Lebensgrundlagen erarbeitet werden.
Diese Aufgabe ist in den zurückliegenden sieben Jahren \ an den regionalen Planungsstellen in einer fleißigen Arbeit geleistet worden. Die Aufstellung der Regionalpläne ist in einer wahren Sisyphusarbeit vollbracht worden. Diese Arbeit ist im Wesentlichen abgeschlossen. Dafür ist den Betroffenen zu danken: Vorredner haben dies auch schon getan.
Das Gesetz zur Einführung der Regionalplanung bat dem Umstand. dass in der ersten Erarbeitung der Regionalpläne die Hauptarbeit zu leisten ist, insofern entsprochen. als es der Landesplanungsbehörde ermöglicht hat, jeder regionalen Planungsbehörde bis zu zwei Mitarbeiter zur Verfü gung zu stellen. Es war also schon hei der Einrichtung dieser Stellen klar. dass es nach der Aufstellung der Pläne einen Rück gang im Arbeitsumfang gehen würde. Davon gehen Sie. meine Damen und Herren. mit Ihrem Antrag letztlich auch aus. Sie zielen aber mit Ihrem Antrag auf eine Erweiterung der Aufgaben der Regionalen Planun gsgemeinschaften. Wir meinen. dies ist der falsche Weg. Vor dem Hintergrund knapper Kassen über eine Erweiterung des Aufgabenspektrums für die Re gionalen Planungsgemeinschaften nachzudenken und damit krampfhaft nach Aufgaben zu suchen ist falsch. nach unserer Auffassung jedenfalls.
Die Regionalen Planungsgemeinschaften haben ini Wesentlichen ihre Arbeit getan. Dafür gebührt ihnen Dank und Anerkennung. Zugegeben. ein Regionalplan ist nicht für die Ewigkeit. er ist fortzuschreiben, so wie es im * 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Einführung der Regionalplanung auch festgelegt ist. Aber diese Fortschreibung der Regionalpläne hat natürlich längst nicht den Arbeitsumfang und ist längst nicht mit diesem Wust von Problemen behaftet wie bei der erstmaligen Erarbeitung. Fortschreibung der Regionalpläne in jedem Fall. ja. Korrektur da und dort, wo es notwendig ist.
Auch für die Aufgabenbestimmung der Regionalen Planungsgemeinschaften gilt der gleiche Grundsatz wie für die Optimierung der Landes erwaltungen. Das bedeutet. das Entscheidungskriterium muss heißen: Wie viel Personal brauche ich für die Lösun g einer klar definierten Aufgabe? Und nicht: Wie viel Aufgaben brauche ich. um eine bestimmte Menge an Personal auszulasten?
Lassen Sie mich an dieser Stelle auf ein anderes Problem hinweisen. Das Land Brandenburg hat eine positive Bevölkerungsentwicklung. die überwiegend im Zuzug in das Umland von Berlin ihre Ursache hat. Trotz einiger zweifelhafter Folgen und einzelner baulich zweifelhafter Entscheidungen ist diese Entwicklung insgesamt zu befürworten. Es zeigt sieh aber auch. dass der Landesentwicklun gsplan enger Verflechtungsraum LEPeV - in Teilen von der Realität überholt wurde. Die Vorgaben des LEPeV haben sich teilweise als Hindernis für die Entwicklung einiger Regionen herausgestellt. Die Planungshoheit der Kommunen wird durch Vorgaben des LEPeV in teilweise sachlich nicht nachvollziehbarer Weise eingeschränkt. Ein aktuelles Beispiel, das vielleicht nicht repräsentativ ist:
Wenn Bürger im Ortsteil Brückenkopf der Stadt Ketzin. einer Wochenendsiedlung. in der Bürger seit 70 Jahren sowohl am Wochenende als auch dauerhaft wohnen, mit Räumungsverfügungen und Räumungsklagen des Landkreises überzogen werden, da der LEPeV die Planungsabsichten der Kommune nicht zulässt. ist zu hinterfragen. welchen Wen die Planungshoheit der Kommune hat. auf die auch Mitglieder der Landesregierung in der Beantwortung von Beschwerdebriefen immer wieder hinweisen.
Ich denke deshalb - und schließe mich auch Vorrednern an -dass Kommunen und Landkreise mittelfristig einen größeren Ermessensspielraum und größeres Mitspracherecht hei der Regionalplanung haben sollten.
Meine Damen und Herren. zurück zum eigentlichen Antrag. dem Antrag der PDS: Auch die CDU-Fraktion lehnt den Antrag der PDS auf Erweiterung der Aufgaben der Regionalen Planungsgemeinschaften ab. - Danke.
Ich danke dem Abgeordneten Dornbrowski und gehe das Wort an die Landesregierung. Herrn Minister Birthler.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Tack. für die Absicht. die Ihrem Antrag zugrunde liegt. den Regionalen Planungsgemeinschaften weitere Aufgaben zuzuweisen, ist keine Änderung des Regionalplanun gsgesetzes notwendig. Eine Erweiterung der Aufgaben lässt das bestehende Gesetz schon jetzt zu.
Das Problem liegt primär darin, dass das Land schon allein aus Haushaltsgründen nur die Pflichtaufgabe, also die Aufstellung,
die Fortschreibun g und Ergänzung des Regionalplanes, finanzieren kann und nicht weitere Aufgaben. Eine Gesetzesänderung. die dieses. also mehr Aufgaben verbunden mit mehr Geld, künftig zulassen würde. wird vor dem Hintergrund des Landeshaushalts nicht für möglich und auch nicht für nötig gehalten.
Ich möchte aber ausdrücklich Ihre Einschätzung der Aufgaben und der Rolle der Regionalen Planungsgemeinschaften unterstützen. Ich halte die Regionalen Planungsgemeinschaften auch über die Erfüll iing der Pfliehtaufgabe hinaus für ein wichtiges Instrument für die Regionalentwicklung.