Aus diesem Grunde haben wir als PDS-Fraktion unseren Antrag zur Antidiskriminierungs gesetzgebung als ein begleitendes zivilrechtliches und sozialpolitisches Instnimentari urn j egi icher Strafrechtsverschärfungsdiskussion eingebracht. tun nicht einseitig die Täter. sondert die Opfer rechtsextremistischer und fremdenfeindlicher Gewalt in den Mittelpunkt des politischen Handelns zu stellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, von der Politik werden Signale in allen Lebensbereichen erwartet. nicht nur - wenn überhaupt - Verschärfungen im Straf- oder Polizeirecht. die letztlich in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus auch den Verlust oder die Einschränkung von Freiheitsrechten aller Menschen bedeuten können. Die geplante Videoüberwachung öffentlicher Plätze ist hierfür ein Beispiel.
In der _Vor Ort--Sendung des ORB sind Sie, Herr Minister, von den Anwesenden auf eine Vielzahl von Problemen im gesellschatilichen Klima gegenüber anders aussehenden oder anders liebenden Menschen. Minderheiten und Schwachen in der Gesellschaft hingewiesen worden. So wurde dort zu Recht die Frage nach einem strukturellen Rassismus bzw. nach der Diskriminierung durch Behörden aufgrund konkreter ausländerrechtlicher Vorschriften gestellt.
Ich nehme Bezug auf den Landtagsbeschluss..Gegen Rechtsextremismus und fremdenfeindliche Gewalt - vom 21. September, in dem es mit Blick auf Opfer fremdenfeindlicher Gewalt heißt. dass sie die Unterstützung der Gesellschaft und des Staates brauchten und Gewalt. Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit unter Nutzung aller geeigneten Mittel entschieden entgegengetreten werden müsse. Diese politische Erklärung von SPD, CDU und PDS ist zu gleich programmatische Erklärun g und bedingt unserer Auffassung nach ein weiteres Tätigwerden von Landtag und Landesregierung im Sinne des von uns vorgelegten Antrags zur Antidiskriminieningsgesetzgebung. gerade weil Verschärfungen des Strafrechts allein noch kein verändertes gesellschaftliches Klima schaffen, in dem rechtsextremistische und fremdenfeindliche Gewalttaten und Handlungen geächtet sind.
Der politische und juristische Ansatz einer allgemeinen Antidiskrim erunusgesetzgebung bzw. von Chancenul ei chheits-, Nachteilsausgleichs- oder Teilhabesicherungsgesetzen ist nicht neu und die Zielrichtun g, bekannt. Artikel 12 unserer Landesverfassung. insbesondere Absatz 2. verpflichtet uns auch als Gesetzgeber. Benachteiligungen bzw. Diskriminierungen wegen Rasse. Abstammung. Nationalität. Sprache, Geschlecht. sexueller Identität, sozialer Herkunft oder Stellung. Behindenme, religiöser. weltanschaulicher oder politischer Überzeugung zu
verhindern. Verfassungsauftrag und Verfassungswirklichkeit sind aber noch immer viel zu oft nicht in Übereinstimmung.
Dies muss der Grund gewesen sein. weshalb die vorhergehende Landesregierung. insbesondere Justizminister Bräutigam, auch in Reflexion auf den Gesetzentwurf der PDS zur Herstellung von Chancengleichheit für Menschen mit Beeinträchtigungen im Land Brandenburg - Brandenburgisches Chanceneleichheitsgesetz -. Drucksache 2/612 I anre gte. die allgemeine Diskriminierung von gesellschaftlichen Gruppen wie Ausländerinnen und Ausländern. Lesben und Schwulen sowie behinderten Menschen zu thematisieren. Diese Arbeit sollte unbedingt fortgesetzt werden. Ich hoffe nicht. dass unter der Leitung des neuen Justiznmusters Schelter dieses Gesetzgebungsvorhaben nicht mehr verfolgt wird und mit dem Anliegen AraidiskFlminierunusuesetz daher nichts mehr angefangen werden kann.
Ich gebe zu. dass ich darüber irritiert war. Herr Minister. dass Sie sich am 16. Oktober an meine Fraktion wandten. uni die Vorstellungen der PDS hierzu dargelegt zu bekommen.
Sehen Sie es bitte nicht als Unhöflichkeit an. Herr Minister, dass ich erst in dieser Debatte dazu vortrage und im Vorfeld nicht geantwortet habe. Ich bin gern bereit. auch schriftlich Eckpunkte und Mindestinhalte einer solchen Bundesratsinitiative zuzuarbeiten und im Rechtsausschuss, wenn der Antrag überwiesen werden sollte. zu erläutern.
Nun zu den wesentlichen Inhalten eines allgemeinen Antidiskriminierungsgesetzes. An gehörige der bereits erwähnten gesellschaftlichen Gruppen und Minderheiten werden im täglichen Leben häufiger mit Diskriminierungen konfrontiert als andere. Im Privatrechtsverkehr sind Ungleichbehandlungen in Form von Benachteiligungen und Herabsetzungen allgegenwärtig. Ich möchte hinweisen auf das faktische Arbeitsverbot von Flüchtlingen, das Asylbewerberleistungsgesetz. die Residenzpflicht, Gemeinschafisunterkünfte und die Abschiebung Minderjähriger. Aber auch im alltäglichen Rechtsverkehr. etwa bei der Anmietung einer Wohnung. bei der Bewirtung in Gaststätten und anderen Dingen sind häufig Benachteiligungen zu verzeichnen.
Aufgabe eines allgemeinen Antidiskriminieningsuesetzes muss es daher sein. Betroffenen die Möglichkeit zu geben und zu verbessern. sich gegen Diskriminierungen wirksam zur Wehr zu setzen. In Betracht kommt hierfür die Aufnahme eines gesetzlichen Diskriminierungsverbots mit Regelbeispielen und Beweiserleichterungen. das ein Schutzgesetz im Sinne des ti 823 Abs. 2 BGB sein sollte. Wer gegen das Diskriminierunesverbot verstößt. kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Auch über ein Verbandsklagerecht. über Antidiskriminierungsbeauftragte und Antidiskri mi n ierungskommissionen sollte wenigstens nachgedacht werden. Des Weiteren sind bestehende Diskriminierungen in Gesetzen zu beseitigen. Allerdings würde eine Aufzählung zu ändernder Gesetze schon jetzt meinen zeitlichen Rahmen sprengen.
Deshalb möchte ich abschließend auf die Bundestagsdrucksache 1473516, einem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, _Gegen Rechtsextremismus. Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt-. verweisen. Auch in dieser Drucksache wird
dem Schutz der Opfer und dem Schutz von Minderheiten vor Diskriminierng besondere Bedeutung beigemessen. Denn mit Blick auf die Integration von Migrantinnen und Migranten wird - ich verweise auf die Schaffung eines modernen Staatsangehörigkeitsrechts - jetzt ein Amidiskriminierungsgesetz und das Gesetz zur Schaffung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft als dringend und als nächster Schritt angesehen. während gleichzeitig auch das Arbeitserlaubnisrecht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber neu gestaltet werden soll.
Somit sollte sich auch das Land Brandenburg, diese Anliegen befördernd. über den Bundesrat einbringen und sie im Bundesrat. wenn sie eingebracht sind, unterstützen. Dies ist ein Beitrag zu einem toleranten und weltoffenen Brandenburg. - Ich danke Ihnen und hoffe, dass der Antrag überwiesen wird.
ich danke dem Abgeordneten Sarrach und erteile das Wort der Fraktion der SPD, Herm Abgeordneten Muschalla.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der PDS hat zweifellos ein gutes Ziel. Wir haben uns als SPD mit diesem Problem schon oft befasst. Aber den vorliegenden Antrag kann man - so scheint mir - so nicht unterstützen. Wir können ihn an den Ausschuss überweisen, um vielleicht in der Fol ge einen vernünftigen Antrag daraus zu machen. Aber so geht es nicht. schon gar nicht mit diesen zwei Antidiskriminferungsgesetzen, einmal auf Landes- und einmal auf Bundesebene.
tiver Liste, SPD, PDS usw. Man muss aber immer beachten, dass alle anderen auch andere Zielgruppen hatten: allgemein oder Ausländer oder bestimmte Personengruppen. Sie hatten es auch anders ausgestaltet hinsichtlich der Ansprüche: zivilrechtliche Sanktionen. Schmerzensgeldanspruch. Schikaneverbot, Ordnungsgeld. strafrechtliche Re gelungen und Ähnliches. Man muss also vorher wissen, was man eigentlich will und für welche Räume das Gesetz gelten soll, von Wohnräumen bis zu Gaststätten. Diskotheken. Veranstaltungen im öffentlichen Raum usw. Auch das muss geklärt werden. wenn man so etwas machen will. Man kann nicht sagen: „Liebe Landesregierung, nun mach mal!" Man müsste sa gen, in welche Richtung man tatsächlich gehen will. Das verlangen wir dann. wenn wir einen entsprechenden Entwurf im Ausschuss beraten.
Die Grundlage für ein solches Gesetz ist gegeben. lm Bundesrat wird auch an einem Referentenentwurf gearbeitet, und zwar als Gleichbehandlungsgesetz nach Artikel 3 des Grundgesetzes. also nach dem Grandsatz der Gleichheit aller Menschen. Dieser Gesetzentwurf ist in Arbeit. aber noch nicht auf dein parlamentarischen Weg. Wir könnten dazu also eine Initiative starten. Dann würde sich wahrscheinlich der Prozess beschleunigen. Ich stelle mir vor. dass von einem allgemeinen Antidiskriminierungsgesetz alle Personengruppen und bestimmte öffentliche Räume erfasst werden.
Ich meine, wir sollten den Antrag trotz seiner _.Macken" in den Rechtsausschuss überweisen und insbesondere den Punkt 2 - um den geht es mir im Wesentlichen - beraten und ausgestalten. Das Wie muss dann sicher noch geklärt werden. Ich meine. wir werden dazu die Unterstützung unseres Ministers erhalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD) Der Arbeitskreis _Recht" der SPD hat sich mit dem Problem der Gesetzesinitiative zur verbesserten Bekämpfung extremer Gewalttaten und anderer strafbarer Handlungen befasst und einen Arbeitsvorschlag erarbeitet. Leider war das Kabinett schneller und hatte schon einen Antrag beschlossen und eingebracht. bevor wir mit unserem Antrag aktiv werden konnten. Dieser Antrag sah im Punkt 5 vor, eine Antidiskriminierunusregelung auf Bundesebene zu schaffen: dass bei Abschluss und Ausgestaltung von Rechtsgeschäften und bei unerlaubten Handlungen Personen. die wegen ihrer Abstammung. Religion. Nationalität und anderem benachteili gt werden. einen Schadenersatzanspruch gewährt bekommen. Es ist das zivilrechtliche Antidisknnlinierungsgebot. das wir hier mit aufnehmen wollten. Es ist uns leider nicht gelungen. Das Problem der Antidiskriminierung ist nicht neu. Herr Bräutigam hatte 1997 ein Antidiskriminienmgsgesetz erarbeitet. 1998 wurde es beraten. aber vom Kabinen und vorn zuständigen Ausschuss abgelehnt. Das war aber etwas anderes. Es war eine Antidiskriminierungskommission. bestehend aus unabhängigen Persönlichkeiten. die im Kommissionsverfahren Enniftlungsbefugnis hatte. Ziel dieser Kommission waren Ennittlung. Beobachtung. Schlichtung und Beratung. Das wurde damals abgelehnt. Ich hielt es auch nicht für ausreichend und sinnvoll. Wenn, dann schon auf Bundesebene ein allgemeines _richtiges" Antidiskrinninerungsgesetz. Auf Bundesebene ist man eigentlich schon seit 1995 tätig. Es gibt seitdem die Entwürfe von Bündnis 90/Die Grünen. Grüner Alterna Vizepräsident Habermann: Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Muschalla. - Das Wort erhält die Fraktion der DVU. Bitte, Herr Abgeordneter Firneburg! Firnehurg (DVU):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 30.08. dieses Jahres habe ich die Kleine Anfrage 669 an die Landesregierung gerichtet. Ich habe die Landesregierung gefragt. ob es im Land Brandenburg befreite Zonen oder ausländerfreie Zonen gibt oder gegeben hat.
Nach verschiedenen Presseberichten sollen in so genannten befreiten Zonen Extremismus und Ausländerfeindlichkeit eine Rolle spielen. Herr Minister Schönbohm hat in seiner Antwort für die Landesregienmg allen Abgeordneten schriftlich mitgeteilt, dass es im Land Brandenburg befreite Zonen weder gibt noch in der Vergangenheit gegeben hat.
Die Fraktion der Deutschen Volksunion hat sich immer dafür eingesetzt. dass der freiheitliche demokratische Rechtsstaat vor Straftätern nicht zurückweichen darf. Besonders verwerflich sind Straftaten gegen die Schwächsten der Gesellschaft, gegen Obdachlose, Minderheiten oder Andersdenkende.
Im letzten Landtagswahlkampf wurden von politischen Gegnern fast täglich Gewaltstraftaten ge gen Wahlhelfer der Deutschen Volksunion verübt. Über extremistische Straftaten gegen die DVU verliert die PDS kein Wort. Linksextremisten haben am 5. September letzten Jahres gewählte Abgeordnete der Deutschen Volksunion im Landtagsgebäude verfolgt und bedroht.
Wie ist es zu erklären, dass ein Extremist, der wegen versuchten Mordes vorbestraft war, in Königs Wusterhausen sogar vorn Verfassungsschutz an geheuert wurde? Wie ist es zu erklären. dass in Thüringen ein vorbestrafter Neonazi vom Verfassungsschutz über mehrere Jahre finanziert wurde und unter der Aufsicht dieser Behörde Wehrsportübungen und Ku-Klux-KlanAktivitäten inszenieren konnte? Der damalige Innenminister Ziel ist sogar auf die so genannte Heldin von Potsdam hereingefallen. eine behinderte Frau. die eine Straftat...
Herr Firneburg, wir sprechen jetzt zur Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg zur verbesserten Bekämpfung extremistischer Gewalttaten und anderer extremistischer Handlungen.
Wie ist es zu erklären, dass an der Spitze des Bundesamtes für Verfassungsschutz ein Mann namens Pfahls stand, der inzwischen unter anderem wegen Betruges um über 17 Millionen DM von Interpol steckbrieflich gesucht wird?
Ohne den geringsten Beweis wurden schon in der Vergangenheit Straftaten so genannten Rechtsextremisten in die Schuhe geschoben. Auch wenn die tatsächlichen Täter. die an ganz anderer Stelle anzusiedeln waren, später überführt wurden. erfolgte, wenn überhaupt, ein Dementi nur am Rande.
Die abscheuliche Hakenkreuzschmiererei von Weihnachten 1959, die zunächst den Rechten in die Schuhe geschoben wurde. hat sich später als eine Tat des sowjetischen Geheimdienstes KGB herausgestellt.
Herr F imeburg, ich mahne Sie noch einmal. zur Sache dieses Tagesordnun gspunktes zu sprechen, sonst muss ich Ihnen das Wort entziehen.
Durch die augenblickliche Berichterstattung in gewissen Medien werden wieder einmal Nachahmungstäter erzeugt. Dabei hätten die Medien genügend Anlass, mit sich selbst kritisch ins
Gericht zu gehen. Gewalttaten in den Medien bis hin zu Mord. Raub und Totschlag werden uns täglich vor Augen geführt. Wumm nimmt sich die Landtagsmehrheit nicht endlich des Themas _Gewalt in den Medien- an und sorgt für eine Änderung der Gesetzgebung?
Herr Abgeordneter Firneburg. jetzt waren Sie zum ersten Mal wenigstens bei einem Wort des Antrages. Gestatten Sie aber eine Zwischenfrage?
Herr Kollege Firneburg. ich möchte Sie fragen. inwiefern Sie das. was Sie hier sauen. unter Berücksichti g ung des Tagesordnungspunktes. zu dem wir sprechen. auch durchdacht haben. Oder lesen Sie nur das ah. was man Ihnen aufgeschrieben hat?
Es geht hier um den so genannten Rechtsextremismus. Niemand konnte mir bisher wirklich erklären, was rechts ist. Auch Sie können das wahrscheinlich nicht. An diesem Punkt müssen wir nämlich anfangen.
Dann muss ich Sie darauf aufmerksam machen. dass das Wort _Rechtsextremismus- im Titel dieses Tagesordnungspunktes nicht einmal vorkommt.