Dieser Unterschied ist gravierend. Ist die Pflegeeinrichtung nämlich nicht vollständig öffentlich gefördert worden. dann ist der Träger berechtigt. eine Investitionsumlage von den Pflegebedürftigen zu erheben. Nach An gaben der Landesregierung beträgt dieser Umlagesatz in stationären Einrichtungen zwischen 15,78 DM und 16.01 DM pro Pflegetag. Ich betone: pro Pflegetag. nicht etwa pro Monat. Diese unterschiedliche Situation finden wir selbst unter dem Dach eines Heimes.
Rechtsgrundlage für diese Praxis sind 82 Abs. 3 SGB Xl. ein Bundesgesetz, und die In% estitionsumlage-Berechnimesverordnune. eine Rechtsverordnung des Landes. Die Rechtsverordnung erfasst übrigens auch ambulante Pflegeeinrichtungen. Das erscheint mir wichtig, weil das eingangs beschriebene Problem auch diesen Bereich mit den grundsätzlich gleichen Konsequenzen berührt.
Das Problem kennen wir nicht erst seit heute. Im Fachausschuss hat es mehrfach Diskussionen zu dieser Frage gegeben. es gab Kleine Anfragen und nicht zuletzt wird der Petitionsausschuss immer wieder - und in den letzten Monaten mit stark steigender Tendenz - damit konfrontiert.
Im Sozialministerium denkt man inzwischen. wie wir halb offiziell wissen, über eine Novelle des Landespflegegesetzes nach. Es ist davon die Rede. die bisheri ge Objektförderung. also die Investitionsfördening von Einrichtungen bzw. Plätzen. durch eine Subjektförderung, also die Förderung von Personen. die in Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe leben. zu ergänzen. Das soll dann so aussehen, dass auf geförderte Plätze nur noch Personen kommen. die erstens Sozialhilfeberechtigte und zweitens Brandenburger sind.
Ich will diesen Ansatz nicht völlig verwerfen. Nur sollte man sich schon fragen. ob es legitim ist. dass Bürger aus Berlin oder Thüringen von einer Förderung ausgeschlossen werden. obwohl die Fördermittel zu 80 vom Bund kommen. Zum anderen würde diese Umstellung erst längerfristig wirken und an der jetzigen Ungleichbehandlung nichts ändern.
Meine Damen und Herren. insbesondere die wachsende Zahl von Petitionen zeigt mir, dass wir kurzfristig zu Verbesserungen kommen müssten. Erstens wird immer wieder darüber geklagt. dass pflegebedürftige Personen im Vorfeld nicht ausreichend darüber informiert werden, welche Kosten gegebenenfalls auf sie zukommen. Im stationären Bereich funktioniert das noch einigermaßen; die Träger weisen in aller Regel darauf hin. dass für einen Platz eine Investitionszulage in dieser oder jener Höhe
erhoben wird. Die größten Probleme gibt es aber bei ambulanten Pflegediensten. Darüber. warum das so ist, will ich nicht spekulieren.
Jedenfalls schlauen wir vor festzulegen. dass ein Pflegebedürftiger das Recht haben muss. sich darüber zu informieren. was finanziell auf ihn zukommt. und dass der Anbieter die entsprechenden Informationen zu gehen hat. Der Pflegebedürftige kann dann auch zwischen verschiedenen Angeboten vergleichen. Eine solche Vorschrift wäre übrigens nicht neu, im Vorläufer der jetzigen Rechtsverordnung war sie enthalten.
Ein weiteres Problem ist die rückwirkende Belastung von Pflegebedürftigen. Hintergrund ist zumeist. dass der Träger einen Antrag auf Investitionsförderung eingereicht hat. über den aber noch nicht entschieden worden ist.
Warum das in Brandenburg wesentlich länger dauert als in anderen Ländern. darüber müsste man sich übrigens auch noch unterhalten. Aber es darf einfach nicht sein. dass eine pflegebedürftige Person nach mehreren Monaten plötzlich erhebliche Nachtzahlungen zu leisten hat.
Das Kernproblem ist aber aus meiner Sicht der Punkt 2 des Antrags meiner Fraktion. An der Tatsache, dass der investive Nachholbedarf nicht von einem Ta g auf den anderen befriedigt werden kann. kommen wir nicht vorbei. Auch heute kann sich nicht jeder einfach einen geförderten Platz aussuchen. Die Frage ist aber. ob wir mit der im Bundesgesetz festgelegten Ermächtigung zur Umlage der Kosten so umgehen müssen. wie wir das in Brandenburg tun. Das heißt. wer einen geförderten Platz in Anspnich nimmt. hat eben Glück gehabt. der andere Pech. Die Unterscheidung zwischen „gefördert" und „nicht gefördert" wird zumindest in einigen anderen Bundesländern weniger scharf gezogen. Während es in Brandenburg untersagt ist, Mittel von einem geförderten Platz auf einen nicht geförderten Platz umzulegen. wird dies anderswo erlaubt. Damit wird die Belastung gleichmäßiger verteilt. wobei dann zugegebenermaßen eine Umlage auch dort erhoben werden könnte, wo sie jetzt nicht zu zahlen ist. Um eine Zahl zu nennen. verweise ich auf Mecklenburg-Vorpommern. Dort wird durchgängig pro Pflegetag eine Umlage von 5 DM erhoben, in Brandenburg, wie schon erwähnt. entweder gar nichts oder in Spitzenfällen über 46 DM. Mit der weiteren öffentlichen Investitionsförderung wird natürlich auch die Lücke kleiner, sodass die Umlage auch schrittweise sinken könnte.
Uni einem Missverständnis vorzubeugen: Wir sprechen von bedarfsnotwendigen Plätzen. Das sind Plätze, die gemäß Landespflegeplan zur Versorgung erforderlich sind. Ich betone das deshalb. weil die Amtsvorgängerin von Herrn Ziel einige Schwierigkeiten mit einem Investor hatte. der - so ihre Darstellung - völlig an den Planungen vorbei Mehrkapazitäten geschaffen und hinterher die Hand für Fördermittel aufgehalten hat. Das ist, wie gesagt. nicht Gegenstand unseres Antrags.
Über Einzelheiten sollten wir uns im Fachausschuss unterhalten, weshalb ich Sie um eine Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Arbeit, Soziales. Gesundheit und Frauen bitte. - Danke.
Ich danke Ihnen. Frau Abgeordnete Bednarskv. und erteile das Wort der Fraktion der SPD. Frau Abgeordnete Konzack. bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie wir heute hörten. möchte die Fraktion der PDS mit diesem Antrag die Transparenz der Investitionskostenabrechnung verbessern. die Pflegebedürftigen vor überhöhten Ausgaben schützen und ein Umlagerückwirkungsverbot für Investitionskosten erreichen.
In einem Punkt. liebe Kolleginnen und Kollegen der PDS, kann ich Ihnen zustimmen: ich glaube. dass wir uns darin alle einig sind: Es ist eine wesentliche Aufgabe des Landes. dafür zu sorgen. dass Pflegeheimplätze besonders für sozial Bedürftige bezahlbar bleiben. Deshalb wurde auch ein Landespflegeplan erarbeitet. der ständig fortgeschrieben wurde. und deshalb gibt es einen Landesinvestitionsplan, um eine zahlenmäßig ausreichende Versorgungsstruktur für sozial Bedürftige aufzubauen.
Dazu hat die Landesregierung im August 1994 das Investitionsprogramm..Pflege" mit einem Gesamtvolumen von rund 1.355 Milliarden DM aufgelegt. Zwei Drittel der durch dieses Landesprogramm geförderten Pflegeeinrichtungen sind im Bau bzw. fertig gestellt. Jeder. der sich in seinem Wahlkreis umsehaut. wird neue und sanierte Heime finden und feststellen. wie viel sich im Bereich der Pflege getan hat.
Meine Damen und Herren. die gewaltigen finanziellen Anstrengungen. die das Land bisher unternommen hat und weiterhin unternehmen wird. würden ihres Zieles und ihres Zweckes beraubt. wenn wir dem vorliegenden Antrag zustimmten. Die PDS fordert, dass Investitionskosten für nicht geförderte Plätze auch auf geförderte Plätze umgelegt werden dürfen. was mich an die entsprechende Kampagne im Wahlkampf erinnert. Frau Bednarskv, Sie haben jetzt gesa gt. dass Sie sich davon abgrenzen. Aber für mich entstand diese Verbindung. Ich denke. das haben Sie so nicht gemeint. Sie haben den einen Träger erwähnt, mit dem Regine Hildebrandt Schwierigkeiten hatte. Aber Sie haben jetzt gesagt, das spiele bei Ihnen keine Rolle.
Eine Aufhebung des Umlageverbots hätte nun aber zur Folge. dass die sozial bedürftigen Nutzer der vom Land geförderten Plätze mit zusätzlichen Kosten belastet würden. mit Kosten, die gar nicht durch die Einrichtung dieser Plätze entstanden sind. sondern nur dureh diejenigen Plätze. die der Träger über die Planung des Landes, über den Landespflegeplan hinaus geschaffen hat. Frau Bednarskv. das hatten Sie eben auch so definiert. aher ich hatte den Eindruck - ich habe es im Antrag so nicht gelesen -. dass Sie die ambulante Versorgung hiermit vermengen. Für die ambulante Versorgung ist ja die Kommune zuständig.
Der Übergang zu einer von der PDS geforderten Angleichung der Investitionskostenumlage würde deshalb die volle Absicht des Landes, Pflegeplätze für Bedürftige zu subventionieren. konterkarieren. Das wäre, um mit den Worten des Antrags zu sprechen...eine sozialpolitisch bedenkliche Praxis-.
Zu den Punkten I und 3 des PDS-Antrags möchte ich sagen: Wir machen keine _Regelung der Re gelung". Eine Vorschrift zu der von Ihnen geforderten schriftlichen Aufstellung über Art und Umfang der gesondert berechenbaren Aufwendungen sowie über deren gültige Rechtsgnindlage existiert bereits und ist bundesrechtlich im Heimgesetz normiert. Ebenfalls gehört zum Regelungsgehalt des Heimrechts. wie sich die Träger hei anstehenden Kostenveränderungen gegenüber den Pflegebedürfti
Die Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, vier Wochen im Voraus eine Veränderung anzukündigen und zu begründen. In der Praxis ist es im Übrigen oft so. dass die Träger mehr beantragen, als ihnen von der zuständigen Behörde bewilligt wird. was dann dazu führt. dass die Pflegebedürfti gen eine Rückzahlung erhalten. anstatt finanziell belastet zu werden. In jedem Fall ist die lnvestitionsumlage-Berechnungsverordnung nach unserer Ansicht der falsche Regelungsort.
Meine Damen und Herren. aus den genannten Gründen empfehle ich für die Fraktion der SPD die Ablehnung des Antrags. Aber dies bedeutet nicht, dass uns das Thema Pflege nicht am Herzen liegt, ganz im Gegenteil. Wir können zum Beispiel darüber beraten. wie man mit Trägern umgeht. die die Bedürftigkeit von Menschen zur Abzockerei nutzen. Aber dies war nach meiner Ansicht nicht Gnindlage des Antrags. Deshalb plädiere ich für Ablehnung.
Ich danke Ihnen. Frau Abgeordnete Konzack. - Das Wort erhält die Fraktion der DVU, Frau Abgeordnete Fechner.
Ich möchte hier an einige Worte des ehemaligen CDU-Bundessozialministers Norbert Blüm erinnern. Er sagte:
_Ich habe den Eindruck. dass die Leute vor hundert Jahren mit 35 Jahren zufrieden gestorben sind, während sie heute dem achtzigsten Geburtstag entgegenjammern.
Man könnte diese Aussage seiner flotten Zun ge zuschreiben. Doch leider hat Herr Blüm die gleiche Aussage auch noch auf einigen Parteitagen der CDU getroffen.
Dank dem medizinischen Fortschritt werden die Menschen heute älter als m früheren Zeiten. Der ältere Mitbürger hat einen Anspruch darauf. seinen Lebensabend in Würde zu erleben und zu gestalten. Das sollte auch der Sinn der Pflegeverstehentilg sein. Sie ist die fünfte Säule im System der sozialen Sichemng.
Leistungen der Pflegeversicherung werden nur bis zu der über die Beitragsentnahmen abgesicherten Höhe der finanziellen Mittel erbracht. das heißt, sie sind gedeckelt. Darüber hinausgehende Kosten müssen die Pflegebedürftigen nach wie vor selbst tragen. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt nach dem Unilageprinzip.
Die Pflegeversicherung erfüllt leider nicht das, was der Name zunächst verspricht: zusätzliche Zahlun gen für soziale und medizinische Betreuung sind leider an der Tagesordnung. Angeblich zu teure Fachkräfte werden immer mehr durch einfach qualifizierte und sogar durch ungelernte Pflegekräfte ersetzt. Verschärft werden die Probleme durch einen Investitionsstau bei der Instandhaltun g der Gebäude.
Doch nicht nur die Finanzen, sondern auch die Pflegezeit reicht hinten und Vom nicht. Offenbar von Beamten mit der Stechuhr und fern jeder Realität ennittelt, genügt sie menschenwürdiger Urnsorgun g nicht. Der ältere Mitbürger. der in ein Alters- oder Pflegeheim abgeschoben wird. verspürt so am eigenen Leib. dass er eben nicht mehr zu den gleichberechti gten Mitgliedern der Gesellschaft gehört.
Die Fraktion der Deutschen Volksunion ist der Auffassung. dass staatliche Zuschüsse zur Pflegeversicherung unabdingbar sind. Allein auf die Umlagen zurückzugreifen führt nämlich „.
Herr Abgeordneter Schippel. die Kolle gin Fechner ist eine Abgeordnete. Deshalb bitte ich. in diesem Haus den entsprechenden Ton zu wahren.
(Schippel [SPD]: Ich werde es mir zu Herzen nehmen. Herr Präsident!) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Ausführungen von Frau Bednarsky gibt es von meiner Seite nichts Wesentliches hinzuzufügen. Ich habe meinen Redebeitrag deshalb etwas gekürzt. um Wiederholungen zu vermeiden. Frau Fechner (DVU):
sich und für andere erbracht. Wir halten es für sozial unverträglich, Pflegebedürftigen noch zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. Die Pflege ist eine Gemeinschaftsaufgabe. für die der Staat und seine Organe die Verantwortung tragen.