(Beifall bei der PDS - Zuruf des Abgeordneten Helm [CDU]1 Präsident Dr. knnblich: Das Wort geht an die SPD-Fraktion. Herr Dellmann. bitte schön! Dellniarm (SPD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass wir mit dem vorliegenden § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes ein gutes Ergebnis für die bundesdeutsche Naturschutzpolitik erreicht haben. ein Ergebnis unserer rot-grünen Bundesregierung. Es ist den Lindem damit ein Angebot gemacht worden. ein Angebot, das vom Land Brandenburg im Rahmen seiner Möglichkeiten angenommen wird.
In Brandenburg wird es sich uni etwa 20 000 ha handeln. die wir vom Bund aus dem BVVG-Bestand übernehmen werden. Sie wissen, das sind etwa 17 (10(1 ha Forstflächen und etwa 3 (100 ha landwirtschaftliche Flächen.
Mich freut es besonders. dass wir das machen können. weil ich davon ausgehe. dass hiermit auch das eine oder andere lokale oder regionale Problem in Großschutzgebieten gelöst werden kann. Denn ich glaube. es ist immer gut und richtig. wenn sich Eigentum auf derselben Seite befindet. auf der auch Großschutzverwaltun gen angesiedelt sind. Ich will drei Beispiele nennen:
Beim Biosphärenreservat..Schortheide-Chorin" wird es sich um etwa 4 000 ha handeln. im Nationalpark „Unteres Odenan durchaus mit Problemen belastet, sind es etwa 2 600 ha und im Naturpark..Westhavelland" werden es etwa 1 100 ha sein.
Diese kostenlosen Übertragungen sind eine Sache, bei der es keinen Dissens mit der PDS gibt. Vielmehr geht es uni den anderen Teil, uni die Frage: Kann das Land auch von dem zweiten Angebot Gebrauch machen. Flächen zum Verkehrswert zu übernehmen?
Ich sagte vorhin, dass das Land Brandenburg nur im Rahmen seiner Möglichkeiten davon Gebrauch machen könne. Frau Dr. Enkelmann. ich sehe leider im Moment keine Möglichkeit. seitens des Landes Brandenburg mehr Gebrauch hiervon zu machen: denn die Situation des Landes lässt das von ihnen Gewünschte nicht zu. Sie sprechen in einem Szenario - Sie sagten. oberer Wert - von 60 Millionen DM als Einmalinvestitionen, die dafür maximal notwendig seien. Sie haben uns leider keinen Vorschlag gemacht. aus welchem Kapitel des Landeshaushalts das finanziert werden soll.
Selbst wenn es sich um eine Zwischenfinanzierung handelte. müsste das auch im Haushaltsplan dargestellt werden. Solch ein Vorschlag fehlt.
Sie sprachen auch davon. dass Flächen vielleicht beliehen werden könnten. Das ist mir neu. Mir ist nicht bekannt. dass wir das schon einmal gemacht hätten oder dass es zulässig wäre. Landesflächen, die wir übernehmen würden. ^ iellcicht zu finanzieren, indem wir hier einen Kredit bei der Bank aufnehmen und es dort gnmdbuchlich absichern ließen. Ich glaube. das. was Sie hierzu ausführen. geht deutlich an den Realitäten vorbei.
Ich glaube. ein weiterer Punkt, der ansteht - das muss man auch so deutlich sagen -. eine kostenlose Übertragun g. die für uns richtig und wichtig ist, zieht natürlich auch gewisse Folgekosten nach sich: denn es ist ja nicht so. dass man aus einem Grundstück. gerade wenn es im Naturschutzgebiet liegt. große Erträge herausziehen kann, sondern es ist mit Mehrkosten zu rechnen.
Frau Dr. Enkelmann - Folgendes scheint mir auch wichtig zu sein -. Sie zitieren leider eine Sache nicht. Ich zitiere einmal aus dem Gesetz:
„Die Privatisierungsstelle kann das Eigentum an den Flächen auch unmittelbar auf einen vom Land benannten Naturschutzverband oder eine vom Land benannte Naturschutzstiftung übertragen.
Genau darin sehe ich auch die Aufgabe des Landes Brandenburg. in Abstimmung mit den in unseren Großschutzgebieten verfolgten Zielen als Moderator aufzutreten. damit diese Chance, die im Gesetz vorhanden ist. dann auch tatsächlich mit genutzt wird. Es ist mir bekannt, dass die eine oder andere Stiftung wirklich Interesse hat. Wir sollten uns in dem Bereich darauf konzentrieren. eine Moderatorenfunktion zu übernehmen. damit ausreichend von diesen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden kann. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren'. Brandenburg darf sich rühmen. nicht gerade Schlusslicht in Deutschland zu sein, was die Belange des Naturschutzes angeht, zumindest nicht. wenn man die Benennung von Schutzgebieten als Maßstab nimmt. Bundesweit stehen erheblich welliger als 3 % der Flächen unter Naturschutz. während es in unserem Land Brandenburg fast 8 % sind. Auch bei den Landschaftsschutzgebieten liegen wir mit fast 33 über dem Bundesdurchschnitt, der ungefähr bei 27 9' -o liegt. Insgesamt stehen mit fast 60(1 einzelnen Schutzgebieten mehr als 40 (1/1) der Fläche Brandenburgs unter dem Schutz von Gesetzen und Verordnungen. die dem Naturschutz und dem Landschaftsschutz dienen sollen.
Wir als Fraktion der DVU gehen davon aus, dass diese Gesetze und Verordnungen wirklich dem Zweck des Naturschutzes dienen und dass dieses der Wille der Landesregierung ist. die
Meine Damen. meine Herren von der PDS! Welche Verbesserungen sollte es bringen. wenn das Land Brandenburg jetzt weitere Schutzgebiete erwirbt, wenn die brandenburgische Landesregierung die Richtlinien für den Naturschutz innerhalb der Landesgrenzen nicht für alle unter Naturschutz stehenden Flächen durchsetzen kann. was Sie als PDS der Landesregierung zu unterstellen scheinen? Dann würde sie die für teures Geld erworbenen landeseigenen Flächen kaum besser verwalten könneu.
Meine Damen und Herren, als Fraktion der DVU sind wir der Ansicht. dass die Landesregierung die zur Verfügung stehenden Mittel besser oder auch sinnvoller verwenden kann. Gerade im Ministerium des Herrn Binhler gibt es mehr als genug Löcher. die dringend zu stopfen sind. Sie sprachen von 60 Millionen DM. Aber vielleicht haben die Kollegen der PDS wieder einen grandiosen Finanzierungsvorschlag an die Landesreg ierung zu unterbreiten. Ich weiß ja nicht. vielleicht wollen Sie diesmal den öffentlich Bediensteten das Weihnachtsgeld streichen oder die Gehaltserhöhungen für die nächsten zwei Jahre einfrieren. Aber. wie gesagt. wir dürfen gespannt sein, wie Sie das regeln wollen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Änderung des Artikels 3 des Entschädieungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes durch das neue Vennögensrecluserg,änzungsgesetz eröffnet den neuen Bundesländern die Möglichkeit, Flächen in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Biosphärenreservaten zu beanspruchen. In Brandenburg können die Flächen von der BVVG an das Land oder an einen vorn Land benannten Naturschutzverband oder eine benannte Naturschutzstiftun g übertragen werden.
Bei den Flächen handelt es sich um zwei Tranchen zu jeweils circa 15 000 ha. Die Flächen der ersten Tranche - diese sind vorwiegend Waldflächen in Totalreservaten und Kernzonen von Nationalparks und Biosphärenreservaten - können unentgeltlich übertragen werden, während die Flächen der zweiten Tranche zum Verkehrswert gekauft oder gegen gleichwertige Flächen des Landes getauscht werden können.
Einem kostenneutralen Tausch von Naturschutzflächen der BVVG gegen Flächen des Landes, der zur Arrondierung der Eigentumsarten führt. stimmen wir zu. Mit dem Antrag der PDS soll das Land jedoch verpflichtet werden. alle Flächen vollständig zu erwerben, soweit sie nicht durch Träger von Naturschutzvorhaben übernommen werden. Diesem Begehren können wir nicht zustimmen. da dadurch auf das Land einmalige und laufende Kosten in Millionenhöhe zukommen würden.
Ein paar Zahlen dazu: Neben einmaligen Kosten von circa 2 Millionen DM auf 1 000 ha für die Flächen. die zum Verkehrswert von der BVVG gekauft werden können. also maximal 50 000 ha. fallen für alle Flächen. die vorn Land gegebenenfalls übernommen würden. Übertra gungskosten für Gnmderwerbssteuer und Notarkosten ton etwa 5 0 des Verkehrswertes an. was circa 100 000 DM auf 1000 ha entspricht. Zusätzlich ‘‘ (irden noch nicht konkret bestimmbare einmalige Vermessungskosten anfallen. da die Übertragungsmöglichkeit nach dem Vermögensrechtsereänzungsgesetz nur für Flächen in Naturschutzgebieten gilt. diese Flächen aber nach naturschutzfachliehen Gegebenheiten und nicht nach Flurstücksgrenzen ausgewiesen werden. Je nach Schutzstatus. Bewirtschaftun gsmöglichkeit und -Intensität müssten für die laufenden Kosten durchschnittlich 200 DM je ha und Jahr kalkuliert werden. Diese setzen sich aus Be%\ inschafiungskosten sowie fixen Kosten wie zum Beispiel Beiträgen zu Wasser- und Bodenverbänden zusammen. Hier möchte ich anmerken: Auch für die so genannten geschenkten Flächen fallen selbstverständlich die laufenden Kosten in unserem Landeshaushalt an.
Meine Damen und Herren \ an der PDS. unserer Fraktion ist im Moment nicht ersichtlich. woher das Geld hierfür aus unserem Haushalt kommen soll. Mein Vorredner hat das auch schon gesagt. Die von Ihnen vorgeschlagenen Lottomittel können auch nur einmal ausgegeben werden.
Der Ausreichung eines - wie in Ihrem Antrag gefordert - Blankoschecks zum Erwerb der Naturschutzflächen können wir auch aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht zustimmen. Daher lehnen wir den Antrag der PDS ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat sich in den vergangenen Wochen in intensiver Zusammenarbeit mit den Vertretern der anderen betroffenen Bundesländer. mit dem Bundesfinanzministerium und der BVVG über den Flächenbedarf und die konkrete Flächenaufteilung der kostenfrei zu übertragenden Flächen abgestimmt. Zu den einzelnen Zahlen und Größenordnungen muss ich mich hier nicht äußern. Das ist schon mehrfach getan worden. Das Potenzial der kostenfrei übertragenen Flächen kann damit für Brandenburg voll ausgeschöpft werden.
Zu diesen Flächen wird es in den nächsten Wochen eine Vereinbarun g. der Landesregierung mit der BVVG geben. uni eine Grundsatzvereinbarung zu schließen. die dann als Grundlage für die Erarbeitun g eines Mustervertrages zur Flächenübertragung dienen soll.
Brandenburg etwa 11 000 ha BVVG-Flächen in Naturschutzgebieten in die Kategorie der zum Verkehrswert erwerbbaren Flächen. Dabei handelt es sich ausschließlich uni landwinseligfliehe Flächen. die in der Regel extensiv bewirtschaftet werden. Diese Flächen sind prinzipiell von der BVVG erwerbbar. aber nur dann. wenn die Pächter nicht von ihrem gesetzlich verankerten Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Auch das würde einer vollständigen Übernahme entgegenstehen. Gegenwärtig bedarf es noch einer umfan greichen Prüfung. welche landw inschafthchen BVVG-Flächen in Naturschutzgebieten von besonders herausragenden naturschutzfachlichem Interesse sind und ob die Pächter auf diesen Flächen nicht von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Ein Vorkaufsrecht des Landes nach 69 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes besteht in diesen Fällen ohnehin nicht.
Selbstverständlich prüft die Landesregierung auch für diese BVVG-Flächen in den Brandenburger Schutzgebieten verschiedene Möglichkeiten mit dem Ziel. eine langfristig tragfähige Lösung zu finden. Es wurde schon darauf hingewiesen: Mehrere Naturschutzstiftungen und -verbände haben bereits Interesse am Kauf von naturschutzfachlich hochwertigen Flächen der BVVG bekundet, die in den Flächenpool der per Kaufvertrag zu erwerbenden Flächen fallen. Die Landesregierun g wird in den nächsten Wochen mit den Vertretern der Naturschutzstiftungen und -verbände intensiv die Möglichkeit des Flächenerwerbs durch diese Einrichtungen prüfen.
Des Weiteren wird die Landesregierung unterstützend tätig werden. uni den Flächenerwerb mithilfe von Projektgeldern. zum Beispiel im Rahmen von Naturschutzgroßprojekten. oder durch Mittel des Naturschutzfonds zu ennöglichen. Insbesondere durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt. die kürzlich per Satzungsänderung ihre Fördermöglichkeiten auf den Bereich Naturschutz erweitert hat. wird eine finanzielle Unterstützung erwartet.
Es ist für mich selbstverständlich. auch wenn der Antrag der PDS keine Mehrheit zur Überweisun g findet. dass der Landtag und der ‚Ausschuss weiter über dieses Verfahren unterrichtet werden. Ich meine. damit hat Ihr Antrag auch seinen Zweck erfüllt. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Die PDS-Fraktion beantragt die Überweisung des.Antrages. Drucksache 3/968. an den Ausschuss für Landwirtschaft. Umweltschutz und Raumordnung. der federführend sein soll, sowie an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt. möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag in der Sache fol gt. möge die Hand aufheben. -Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag auch in der Sache abgelehnt.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt und mit ihm gleichzeiti g Wir sehen uns morgen an gleicher Stelle um 10 Uhr zur 26. Sitdie heutige Sitzung. zung. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.
Ich erinnere Sie daran, dass uns die Jä ger und Angler heute in die Kantine zum parlamentarischen Abend einladen. Ende der Sitzung: 18.22 Uhr
Schriftliche Antworten der Landesregierung auf Mündliche Anfragen in der Fragestunde im Landtag am 15. November 20011