Protokoll der Sitzung vom 15.11.2000

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Wir sind die Opposition. wir brauchen sie nicht zu spielen!)

so müssen Sie zumindest anhand der letzten Zahlen anerkennen, dass hier eine solide Arbeit geleistet wurde. und das bei einer äußerst an gespannten Haushaltstage.

Lassen Sie mich auf ein paar wesentliche Änderungen eingehen:

Erstens: Aus den Mitteln der Verbundmasse wird ein Betrag in Höhe von 2.245 Milliarden DM für die Aufteilung der Schlüsselmasse zur Verfügung gestellt. Das entspricht einer Erhöhung des Ansatzes gegenüber dem Vorjahr um rund 79 Millionen DM. Zum Ausgleich besonderer Bedarfe wird ein Betrag von 89 Millionen DM - ich rede jetzt nur noch von runden Zahlen - zur Verfügung gestellt. auch hier eine Erhöhung um 13 Millionen DM. Sie haben in dem Zusammenhang kritisiert. dass wir beim Ausgleichsfonds für die Kommunen nicht den Spitzenverbänden gefolgt sind. Aber ich denke. das ist gerecht so. Wir werden hoch verschuldete Kommunen nicht im Stich lassen.

Zur Förderung weiterer investiver Maßnahmen der Landkreise. kreisfreien Städte und der kreisangehörigen Gemeinden wird eine Investitionspauschale von 450 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Bei der Verteilung nach Einwohnern bedeutet das für die kreisfreien Städte rund 160 DM je Einwohner. Das bedeutet eine Erhöhung von 10.72 DM pro Einwohner. bei den Landkreisen von rund 7,50 DM und bei den kreisangehörigen Genleinden von rund 3.30 DM.

Auch das Programm _Schul dendiensthil fe iSchulbaumaßnahmen- - ich denke. das ist eine wichti ge Geschichte. die sich gut bewährt hat - wird mit einer Erhöhun g um 5 Millionen DM gegenüber dem Vorjahr rechnen können.

Einen kleinen Wermutstropfen gibt es, das sind die Investitionen im Rahmen des Sonderprogramms „Fremdem erk-ehr im ländlichen Raum... Hier werden insgesamt 31.5 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Das ist eine Verringerung und letzten Endes. wenn man so will. eine Streichung eines anderen Programms. Das resultiert aber daraus. dass dieser Fördermix in der Vergangenheit aus Ausgaberesten von EU-Mitteln gespeist war. Diese Ausgabereste sind verbraucht. Wir haben eine neue Förderperiode in der EU und infolgedessen ist diese Minderung entstanden.

Wäre dieses Sonderprogramm in der alten Förderperiode von Anfang an ausgeschöpft worden. dann wären dort auch in der Vergangenheit keine höheren Mittel gewesen.

Meine Damen und Herren. bei allen positiven Aspekten des vor uns liegenden Gesetzentwurfes kommt aber eines deutlich heraus: die grundlegenden Probleme der Unterfinanzierung der kreisfreien und der großen kreisangehörigen Städte und das Problem der unterschiedlichen Entwicklung der berlinnahen und der berl internen Räume in den Landkreisen. Dieses Problem muss noch gelöst werden. Im Koalitionsvertrag ist der Weg dazu benannt. Wir brauchen das Gesetz zum kommunalen Finanzausgleich.

Herr Innenminister Schöribohm. wir haben Ihnen bereits signalisiert. dass wir ent gegen dem Koalitionsvertrag eine Verschiebung dieses Gesetzes akzeptieren könnten: denn manche der von Ihnen angeführten Gründe berechtigen dazu. Was wir jedoch nicht akzeptieren können, ist, wenn es in der Zeitlücke, die durch die Verschiebung entsteht. nicht zu Grundsätzen einer Lösung kommt. Ich denke, da brauchen wir auch Sicherheit für die bevorstehende Gemeindereform. Wir können jetzt nicht auf dem Weg bleiben. speziell im Interesse der kreisfreien Städte, h ier müssen wir uns nach Ablauf des Doppelhaushaltes etwas einfallen lassen. wie wir die Zeit bis 2004 überbrücken. - Danke.

(Beifall bei SPD und CDU} Landtag Urandemiurg - VVnfliperiede - 1'lenarprumk021 3 25 - l5, Nxmemher 2000 1461 Präsident Dr. Knüblich: Das Wort geht an die DVU-Fraktion. Herr Abgeordneter Schuldt, bitte! Schuldt (DU!):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleich vorab: In der vorliegenden Form lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Zubilligen will ich ihnen aber. meine Damen und Herren von der Re gierun g. dass Sie in diesem Jahr wenigstens den Entwurf zum Gemeindefinanzierun gsgesetz halbwegs pünktlich vorgelegt haben.

Ich begründe nun meine Ablehnun g wie folgt: Nach § 2 des Entwurfs zum Gemeindermanzieningsgesetz stellt das Land den Gemeinden und Landkreisen einen bestimmten Prozentsatz seines Anteils an der Einkommensteuer. der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer sowie an den Landessteuern einschließlich Gewerbesteuerninlage als allgemeinen Steuerverbund zur Verfügung. Statt. %v ie man hätte annehmen müssen. aufgrund der seit einen) Jahr sich weiter verschlechternden Finanzlage der Kommunen und angesichts der Tatsache. dass viele der Kommunen Brandenburgs nicht nur verschuldet. sondern längst überschuldet sind. dort Vomhundensatz des allgemeinen Steuerverbundes von bisher 26,1 0 `',Ü zu erhöhen. wurde dieser sogar auf 25 0, ‘, abgesenkt. Damit wird sieh die Verbundmasse von 3.34 Milliarden DM im Jahre 2000 auf 3,31 Milliarden DM im Jahre 2001 oder ganz genau uni 32.6 Millionen DM verringern. Die Mittel des allgemeinen Steuerverbundes werden sich um über 10 Millionen DM von 2.35 Milliarden DM auf 2.37 Milliarden DM verrineern.

Hatte unsere Fraktion. meine Damen und Herren, bereits im Vorfahr zu Recht kritisiert. dass diese Verbundmasse für eine auch nur halbwegs funktionierende kommunale Tätigkeit im Land Brandenburg in keiner Weise ausreicht, so gilt dies erst recht für die weiter gesunkene Verbundmasse. welche für 2001 veranschlagt ist. Dass die Verbundmasse 2001 um einen anteiligen Betrag in Höhe von 50 Millionen DM ans der Abrechnung des Steuerverbundes 1999 erhöht werden soll. welcher die Verbundniasse auf 3.358 Milliarden DM erhöht. bewirkt in der Fol ge eine Erhöhung der allgemeinen Zuweisungen um 87 Millionen DM und der investiven Zuweisungen uni 36 Millionen DM. Dass es sich bei dieser Erhöhung der Verbundmasse und damit der allgemeinen und der investiven Zuweisungen um eine Luftbuchung handelt. nämlich einen Rückgriff auf 1999. während man im Jahr 2000 die Verbundmasse aus Abrechnungen für 1997 und 1998 uni insgesamt mehr als 106 Millionen DM reduzierte, dürfte jedem Einsichtigen klar sein. Dass über all dem die als „globale Minderausgabe" bezeichnete Deckungslücke von fast 300 Millionen DM für 2001 steht, ist ohnehin klar. Dafür behielt man die Prozentsätze für die Gemeinden zur Errichtung des Hauptansatzes vom Jahr 2000 bei. und einen Prozentsatz für Kleingemeinden bis 200 oder etwa auch 500 Einwohner gibt es nach wie vor nicht. Stattdessen wurden die Prozentsätze für die Steuerkraftmesszahlen der Grund- und Gewerbesteuer kräftig angehoben - mit dem Ergebnis. dass viele Gemeinden damit keine Schlüsselzuweisungen mehr erhalten haben. Die Ausgleichsmittel sollen uni 12 Millionen DM gesenkt werdun, wobei die Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Landkreise von bisher 62 Millionen auf nunmehr 230 Millionen DM verringert werden sollen.

Positiv zu bewerten ist die Erhöhung der Investitionspauschalen und die Tatsache. dass in diesem Gesetzentwurf zumindest die Sonderzuweisungen für Investitionen im Rahmen der kommunalen Investitionspauschale nach dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost sowie die Kostenerstattun gen für übertragene Aufgaben in Zahlen aufgeschlüsselt %%erden.

Den 26 des Gesetzentwurfes lehnt unsere Fraktion - ähnlich wie im Vorjahr - auch diesmal ab. Wir wehren uns gegen Zwangseingemeindungen und die Schaffung immer größerer. bürgerferner Verwaltungsgemeinden auf Kosten der gewachsenen Gemeindestruktur unseres Landes.

Wie eingangs erwähnt. lehnen wir den Gesetzeinwurf ah. Einer Überweisun g in die Ausschüsse für Haushalt und Finanzen sowie für Inneres stehen wir als DVU-Fraktion selbstverständlich nicht im Wege. - Ich bedanke mich. meine Damen und Herren.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort erhält die CDU-Fraktion. Herr Abgeordneter Petkc. bitte!

Pctke (('DU):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gemeindefinanzierungsgesetz ist - und das sage ich nicht nur als innenpolitischer Sprecher - eines der wichtigsten Gesetze. die wir im Landtag jährlich verabschieden. Die ganze kommunale Familie und ihre Handlungsmöglichkeiten sind abhängig davon, wie viel Geld wir wann zuweisen und ob diese Mittel zweckgebunden oder zur freien Verfügung überlassen werden.

Erstmals in der Geschichte des Landtages Brandenburg ist die Debatte in diesem Jahr nicht ganz so spannend - ich glaube, man hat das bereits bemerkt -: denn im Doppelhaushalt. den wir am 23. Juni 2000 beschlossen haben. sind die Zuweisungen an die Kommunen sowohl in ihrer Höhe als auch in ihrer Aufteilung auf die einzelnen Zuweisungsarten verbindlich fest gelegt. Unsere Möglichkeiten, an dem heute eingebrachten Gesetzentwurf noch etwas zu verändern, sind deshalb an den beschlossenen Haushalt gebunden.

Es handelt sieh bei diesem Gesetzentwurf uni ein Werk, das im Wesentlichen auf dem GFG 20()0 basiert. das wir am 26. Januar verabschiedet haben. Eine wesentliche Neuerung ist. meine ich, _jedoch erwähnenswert. Sie findet sich im § 16 Abs. 1 Nr. 3, nämlich ein Fonds für hoch verschuldete Gemeinden. Insofern, Frau Kollegin Osten. anerkennen wir. dass wir im Land sehr wohl eine Situation haben. bei der nicht für alle Kommunen um Ihre Worte zu gebrauchen - alles in Butter ist. Im Haushaltsjahr 2001 sowie in den beiden Folgejahren soll jeweils ein Betrag von 30 Millionen DM für die Teilentschuldung hoch verschuldeter Gemeinden aus Mitteln der Verbundmasse zur Verfügun g gestellt werden.

Meine Damen und Herren. man mag über diesen Fonds geteilter Meinung sein - heute war Unterstützung dafür zu spüren -. ich fürchte. es geht nicht ohne ihn. Es gibt in unserem Land circa 30 Gemeinden, die derart gravierend verschuldet sind. dass sie keine Chance haben. aus eigener Kraft in die Lage zu kommen.

dass sie ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Kreditgehern nachkommen können. In diesen Fällen kamen die Ihnen allen bekannten Gründe für die Verschuldung von Gemeinden in Betracht, hier jedoch in einem Maße kumuliert. dass die Lage nun als aussichtslos zu bezeichnen ist.

Es handelt sich hier etwa um Kreditaufnahmen in der Hoffnung auf eine rasche Angleichung der Lebensverhältnisse an das Niveau der alten Länder. die Fehleinschätzung der gemeindlichen Entwicklung. falsche Beratungen, nicht ausreichende Einflussmöglichkeiten durch die unmittelbare Kommunalaufsicht in der Phase des Verwaltungsaufbaus. nicht ausreichende Beachtung der konkreten Verhältnisse im Wege der Fördermittelvergabe durch die Zuwendungsgeber und vieles Andere. Sie wissen. denke ich. wovon ich spreche.

Meine Damen und Herren. wir können jetzt trefflich philosophieren_ wie man diese Fehler hätte verhindern können. Das hilft jedoch in der gegenwärtigen Situation nicht weiter: denn diese Situation ist vorhanden und muss überwunden werden. Eine Lösung ist auch im Interesse anderer Gemeinden unseres Landes dringend notwendig: denn es gibt schon Kreditinstitute. die in Erwägung ziehen, im Land Brandenburg keine Kommunalkredite mehr zu vergeben. Käme dies so - und wir müssen teider davon ausgehen -. so hätten im ungünstigsten Fall Land und Gemeinden Mehrbelastungen in Höhe von etwa 2 Milliarden DM zu tragen.

Nicht zuletzt deswegen. aber auch wegen der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts haben wir uns entschlossen, im vorliegenden Gesetzentwurf eine Hilfestellung speziell für diese Gemeinden zu geben. Meine Damen und Herren. ich glaube. dies durch die Einrichtung, eines Sonderfonds für unsere höchstverschuldeten Gemeinden abzuwenden ist auch eine effektive Lösung.

Zum Gesetzentwurf im Weiteren: Einer der großen Spitzenverbände kritisierte die Deckelurig der Verbundquote hei 25 Ich verstehe diese Kritik. denn auch ich würde - hier spreche ich zugleich für den Kollegen Schippe]. aber übergreifend auch für die Kommunalpolitiker - die Verbundquote am liebsten erhöhen. Aber - Kollege Schippe] hat es bereits angesprochen - wir müssen es im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landeshaushalts Brandenburgs sehen. Ich richte an die Opposition den Appell. es auch so zu sehen. dass dort keinerlei Spielraum mehr nach oben vorhanden ist.

Zum Ersten haben wir durch den Doppelhaushalt in dieser Beratung kaum eine Möglichkeit. an der Verbundquote etwas zu ändern bzw. keine Mö glichkeit...

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ja. bine!

zwar den Rahmen des Gesetzes gibt. dass aber durch den Beschluss des Gememdefinanzierun gsgesetzes diese Positionen des Landeshaushaltes auch noch einmal verändert werden können.

Die zweite Frage ergibt sich aus der ersten. Wenn Sie das nicht so empfinden - ist dann die Diskussion. die wir jetzt im Parlament führen. vollkommen sinnlos? Führen Sie sie nicht ad absurdum. wenn Sie meinen, dass alles schon gesetzlich vorbereitet sei und wir gar keinen Spielraum mehr hätten?

Liebe Frau Osten. ich teile weder Ihre erste noch Ihre zweite Aussage. Ich habe die Meinung vertreten. dass wir natürlich Veränderungen im Rahmen des bereits beschlossenen Doppelhaushaltes vornehmen können. Es ist nun einmal so, dass sich die Mehrheit im Haus - die Koalitionsfraktionen - zu diesem Doppelhaushalt bekannt hat. Wir können natürlich in dem Rahmen. die dieser Doppelhaushalt diktiert. zu Veränderungen kommen. aber nicht darüber hinaus. Ich glaube. es ist auch nachvollziehbar. dass wir als Koalitionsfraktionen zu unseren Beschlüssen stehen.

Ich muss Ihnen auch sagen, Frau Osten: Trotz der Verbundquote in Höhe von 25 % wird tatsächlich - Kolle ge Schippet hat bereits darauf hingewiesen - eine Verbesserun g der kommunalen Finanzausstattun g, erreicht. Die Kommunen erhalten im nächsten Haushalt 124 Millionen DM mehr - Sie sagten es selbst - als im Jahr 2000,

Kollege Schippet hat auf die Entwicklung des Jahres 1999 zu der des Jahres 2000 hingewiesen. die ebenfalls eine positive gewesen ist. Ich kann mich deswegen nur den Worten anschließen. ihre damalige Schwarzmalerei - Sie hatten eine eigene Hauptansatzstaffel vorgesehen und manches prophezeit - ist eben nicht eingetreten. Wir können auch in diesem Jahr wieder von einer positiven Entwicklung sprechen.

(Frau Osten [PDS]: Dann wissen Sie nicht Bescheid. tut mir Leid!)

Was Ihre Kritik. Frau Kollegin Osten. an unserer Vorgehensweise betrifft und vor allen Dingen daran, dass hier kein Finanzausgleichsgesetz vorlie gt. dass viele Punkte. die Sie herausgegriffen haben. nicht angegangen werden. so bitte ich um Verständnis. Wir haben im Bereich des Innenministeriums eine Men ge Gesetzesvorhaben vorlie gen. Alles und auch noch gleichzeitig wird nicht machbar sein.

Ich muss Ihnen. auch mit Blick auf die Sitzung am heutigen Morgen, sagen: Von Handlungsunfähigkeit der Regierun g und des Landesparlaments kann wirklich nicht die Rede sein.

Wie gesagt, die Kommunen erhalten im Haushalt 124 Millionen DM mehr als im Jahr 2000. Ich glaube. dies ist ein Zuwachs. der den Kommunen sehr gut tut. Wichtig für die Kornnumeri ist auch, dass dieser Zuwachs keinerlei Zweckbindung unterlie gt und dass somit die Schlüsselzuweisungen auf 2.37 Milliarden DM anwachsen. Das ist gegenüber dein laufenden Jahr eine Steigerung von immerhin 4 %. Herr Petke, genau uni diesen von Ihnen benannten Fakt geht es mir. Ich frage. ob Sie es auch so sehen. dass der Landeshaushalt Ich hoffe. dass durch das geplante und heute bereits mehrfach

angesprochene Finanzausgleichsgesetz mit festen Summen diese Diskussion auch im Parlament endgültig der Geschichte angehört.

Meine sehr verehrten Kollegen! Auf einen anderen Kritikpunkt wurde auf Anregung des Landkreistages im vorliegenden Gesetzentwurf eingegangen. Hinsichtlich der Verteilungsregelung der Schlüsselzuweisungen für die Landkreise wurde die Regelung aus dem GFG 1999 wieder eingeführt. Wie schon vor zwei Jahren wird nun ein Anteil von 40 gleichmäßi g und ein Anteil von 60 % nach der Einwohnerzahl aufgeteilt. Wie Sie wissen. erfol gte im aktuellen Haushaltsjahr die Verteilung ausschließlich über die Einwohnerzahl. Wir haben insofern eine Kritik - ich denke, sie ist berechtigt - aufgenommen und im vorliegenden Gesetzentwurf eine Veränderung vollzogen.

Meine Damen und Herren. die CDU-Fraktion hat die Absicht. ähnlich schnell wie im vergan genen Jahr das GFG im Ausschuss zu beraten. und deshalb vorsorglich für die nächste Woche eine Anhörung des Innenausschusses vereinbart. Ich habe gern zur Kenntnis genommen, Frau Osten. dass Sie das mittragen wollen. dass auch Ihre Fraktion ein Interesse daran hat. das Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 20(11 noch in diesem Jahr zu verabschieden. Ich denke, es ist nicht zu spät.

Ich muss Ihnen auch sagen: Die Kommunen sind bereits mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts im Wesentlichen über die finanziellen Auswirkungen und über die Rahmenbedingungen des GFG 2001 durch das Innenministerium informiert worden. Ich würde mich deshalb freuen. wenn wir unseren Kommunen im Land noch im Dezemberplenum ein fertiges GFG 2001 präsentieren könnten. - Vielen Dank.

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion. Herr Abgeordneter Vogelsänger. bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalition macht heute die ÖPNV-Finanzierung zum zweiten Mal in diesem Jahr zu einem Thema im Landtag. Im Frühjahr haben die Koalitionsfraktionen in enger Abstimmun g mit dem Fachministerium dafür gesorgt. dass für die Grundfinanzierung des straßengebundenen ÖPNV den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten in den Jahren 2000 und 200 I insgesamt 66 Millionen DM und nicht 18 Millionen DM. wie ursprünglich vorgesehen. zur Verfügung stehen. Ich denke, das ist ein gewaltiger Unterschied.

Die zum vorheri gen Tagesordnungspunkt geführte Debatte zur Gemeindefinanzierung ist im Übrigen - dies möchte ich an dieser Stelle sagen - ohne die Erwähnung der Leistungen des Landes für den ÖPNV in den Kreisen nicht ganz vollständig. Zur Grundfinanzierung kommen weitere Leistungen nach dem Personenbeförderungs- und dem Schwerbehindertengesetz sowie erhebliche Investitionshilfen des Landes.

Gemeinsam mit den kommunalen Aufgabenträgem haben wir dafür gesorgt. dass der ÖPNV in Brandenburg von Grund auf modernisiert wurde und dass Hunderttausenden täglichen Nutzern ein leistungsfähiger öffentlicher Personennahverkehr angeboten werden kann. Die Modernisierung des ÖPNV reicht von Haltestelleneinrichtungen über neue Busse und Bahnen bis zu zeitgemäßen Betriebshöfen. Wer das kleinredet. der sollte sich ein Bild vor Ort machen.

(Beifall bei CDU und SPD) (Beifall hei der CDU)