Sven Petke

Sitzungen

3/7 3/9 3/15 3/19 3/20 3/21 3/23 3/25 3/26 3/27 3/28 3/29 3/30 3/31 3/33 3/34 3/35 3/37 3/38 3/39 3/40 3/41 3/43 3/46 3/50 3/51 3/53 3/55 3/56 3/59 3/61 3/62 3/63 3/65 3/66 3/67 3/69 3/70 3/71 3/72 3/73 3/74 3/75 3/76 3/77 3/78 3/80 3/82 3/83 3/84 3/85 3/89 3/91 3/92 3/93 3/94 3/95 3/96 3/97

Letzte Beiträge

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf für ein Finanzausgleichsgesetz ist für die Kommunen ein großer Schritt hin zu mehr Transparenz und zu mehr Planungssicherheit bei der Finanzierung ihrer Haushalte.
Das vorliegende Finanzausgleichsgesetz ist zugleich ein wichtiger und großer Schritt, um nach Jahren des knappen Geldes auf der kommunalen Ebene in unseren Städten und Gemeinden, in unseren Landkreisen zu einem Mehr an Landesmitteln zu kommen, zu einer Entspannung der kommunalen Haushaltssituation, was die Schlüsselzuweisungen der allgemeinen und investiven Art betrifft.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist zugleich ein Stück Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen,
ein wichtiger Schritt der Neuordnung weg von den jährlich zu verabschiedenden Gemeindefinanzierungsgesetzen hin zu einem dauerhaft geltenden Finanzausgleichsgesetz, auf das sich die kommunalen Vertreter, die Damen und Herren, die auf der kommunalen Ebene Verantwortung tragen, dauerhaft verlassen können.
Bevor ich auf die einzelnen Punkte eingehe, möchte ich Ihnen, verehrte Kollegen von der PDS, Folgendes sagen: Dass Sie heute Kritik üben, mag ja im Selbstverständnis der Opposition begründet liegen. Dass Sie dann aber gleichzeitig wiederholt - das war schon heute Morgen bei der Aktuellen Stunde zu Hartz IV der Fall, aber jetzt eben wieder - sozusagen hier fröhliches und lustiges Geldverteilen spielen und uns dann den Vorwurf machen, dass wir einen Gesetzentwurf vorlegen, der natürlich nicht ohne den Hintergrund der bedauerlicherweise nicht so vonstatten gehenden wirtschaftlichen Entwicklung und der damit zusammenhängenden Einnahmeausfälle stattfindet,
das grenzt schon wirklich
an Täuschung der Menschen im Land Brandenburg.
Aber zurück zum Gesetzentwurf. Verehrter Kollege Schippel, ich widerspreche ausdrücklich, was die Frage der zusätzlichen Mittel betrifft. Wenn Sie anmahnen, dass man das konkret sagen muss, dann mahne ich an, dass man das auch konkret lesen muss. Die 250 Millionen Euro mehr beziehen sich auf den heutigen Stand, das GFG 2004 in der novellierten, in der um ca. 50 Millionen Euro aufgestockten Version. Dann sind es tatsächlich, wenn man allein die Summen vergleicht, für unsere Kommunen im Vergleich zur heutigen Situation ab dem 01.01.2005 ca. 250 Millionen Euro mehr. Das Land wird nach dem heute zu verabschiedenden Gesetz im Jahr 2005 2,065 Milliarden Euro an die kommunale Ebene überweisen. Ich wiederhole: 2,065 Milliarden Euro. Im Jahr 2006 werden das voraussichtlich 2,066 Milliarden Euro sein und im Jahr 2007 2,143 Milliarden Euro. Daran wird schon deutlich, dass wir bei einem Gesamthaushalt von ca. 10 Milliarden Euro vor einem wichtigen Gesetzentwurf stehen. Darauf soll sich auch die kommunale Ebene verlassen können. - Die 250 Millionen Euro stimmen, wenn man es denn nur richtig lesen will.
Zu den Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen: Ich anerkenne sehr wohl die Entscheidung des Landeskabinetts, den Kommunen 100 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Im Gegensatz zur Kritik von der PDS und vielleicht auch im Gegensatz zur Kritik des einen oder anderen Spitzenverbandes ist das für das Land eine wichtige und vielleicht auch schmerzhafte Entscheidung. Wir werden bei den Haushaltsverhandlungen für den Haushalt 2005 sehen, dass diese 100 Millionen Euro an der einen oder anderen Stelle sicher Schmerzen bereiten werden, nämlich dort, wo sie nicht mehr fließen. Diese 100 Millionen Euro sind ein ganz klares Bekenntnis der Regierungskoalition und des Landeskabinetts zu den finanziellen Belangen der kommunalen Ebene. Wir bauen mit dem Gesetz gleichzeitig Zweckbindungen ab. Hier wird ein
elementarer Unterschied zur Oppositionsfraktion PDS deutlich. Dieser Unterschied besteht nicht nur darin, dass Sie sich hier zum Retter der Kommunalfinanzen ausrufen, insbesondere Ihr Fraktionsvorsitzender, der, wenn wir diskutieren, zum wiederholten Mal nicht anwesend ist. Ich bin gespannt, welche Begründung der Kollege Bisky dieses Mal für seine Abwesenheit ins Feld führen wird.
Aber er kann ja versuchen, das dann durch diverse Interviews wettzumachen, in denen er sich für die kommunale Finanzebene einsetzt, jedenfalls vorgibt, dieses zu tun.
Wir setzen auf Dezentralität. Wir trauen der kommunalen Ebene etwas zu. Wir stehen für den Abbau von Zweckbindungen. Sie setzen auf Zweckbindungen. Sie haben kein Vertrauen in die kommunale Ebene,
offensichtlich nicht einmal in Ihre eigenen Vertreter bei den Landkreisen, Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen. Das unterscheidet fundamental das Herangehen der Koalition von dem der PDS-Opposition.
Ein nächster wichtiger Punkt ist das Geben von Anreizen für die kommunale Ebene. Wir berechnen jetzt die allgemeinen und die investiven Schlüsselzuweisungen gleich und geben denen, die das auf der kommunalen Ebene in der Vergangenheit vielleicht nicht so, wie es notwendig gewesen wäre, getan haben, gleichzeitig Anreize, mehr eigene Einnahmen zu generieren. Wir wissen, dass es vor Ort oftmals zu schwierigen Entscheidungen kommen wird. Aber schwierige Entscheidungen sind nicht nur auf der kommunalen Ebene zu finden, sondern auch auf der Landesebene. Wir sind alle dazu aufgerufen, Anstrengungen zu unternehmen, um unsere Haushalte zu konsolidieren und den nachwachsenden Generationen nicht Schulden zu hinterlassen, die ihrem Umfang nach nicht mehr tragbar sind. Dazu sind wir nicht nur im Land, sondern auch auf der kommunalen Ebene aufgerufen.
Gleichzeitig erhalten wir Bewährtes, zum Beispiel die Theaterpauschale, eine Einrichtung, die gerade vor Ort die interkommunale Zusammenarbeit im Land Brandenburg fördern soll. Hier bekennen sich Regierungskoalition und Landesregierung ausdrücklich zum Weiterbestand dieser für die kulturelle und die Kunstszene so wichtigen Vorschrift.
Wir schaffen Anreize, selbst tätig zu werden; das habe ich bereits ausgeführt. Dennoch bleibt natürlich einiges zu tun. Ich darf erwähnen, dass eine Neuordnung der Landesplanung vor uns liegt. Kollege Schippel hat fast verschämt darauf hingewiesen, dass wir, was die Einteilung in Mittelzentren, Grundzentren, regionale Entwicklungszentren und Oberzentren nach der demographischen Entwicklung, nach dem Einwohnerweggang im Land Brandenburg, aber vor allen Dingen nach dem Abschluss eines ganz wichtigen Reformvorhabens, der Gemeindereform, angeht, vor Veränderungen stehen. Diese Verände
rungen müssen angegangen werden. Davor kann man sich nicht verstecken und sagen: Das braucht noch viel Zeit. Den gleichen Elan, den wir bei der Gemeindereform vorgelegt haben, erwarte ich an dieser Stelle, um dem Reformbedarf, der von vielen Kommunen zu Recht eingefordert wird, entsprechend Rechnung zu tragen.
Zur allgemeinen Situation der Kommunalfinanzen ist zu sagen, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Verantwortung des Landes in einem schwierigen wirtschaftlichen und sehr schwierigen finanziellen Umfeld gerecht werden. Wir verabschieden ein Gesetz, auf das sich die Kommunen ab dem 01.01.2005 verlassen können, das ein deutliches Mehr an finanziellen Leistungen des Landes bringt und das vor allen Dingen ein deutliches Bekenntnis der Landesebene zur Verpflichtung der auskömmlichen Finanzierung unserer Kommunen in Brandenburg ablegt. Dieses Gesetz ist ein ganz klares Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung; denn kommunale Selbstverwaltung ist nur dann möglich, wenn auch die finanzielle Ausstattung hinreichend gegeben ist. Deswegen bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Bestätigungsgesetz zur Gemeindegebietsreform tragen wir Urteilen des Landesverfassungsgerichts zur Gemeindegebietsreform Rechnung und treffen Vorsorge dafür, dass die hohen Maßstäbe, die das Landesverfassungsgericht in seinen Urteilen an das Verfahren angelegt hat, auch bei noch nicht vor dem Landesverfassungsgericht behandelten Neugliederungssachverhalten beachtet werden.
In den Anhörungen haben sich in allen von uns behandelten und in das Gesetz eingeflossenen Fällen keine neuen Anhaltspunkte ergeben, die eine andere Entscheidung als in den ursprünglich verabschiedeten sechs Neugliederungsgesetzen erforderlich gemacht hätten.
Wir schaffen mit dem Bestätigungsgesetz Rechtssicherheit dafür - ich bin dem Kollegen Schippel außerordentlich dankbar dafür, dass er darauf hingewiesen hat -, dass die Handelnden vor Ort, dass die Bürgerinnen und Bürger, aber insbesondere auch die gemeindlichen Vertreter, diejenigen, die in der Kommunalpolitik an verschiedensten Stellen aktiv sind, wissen, woran sie sind, wissen, dass der Landtag Brandenburg nach wie vor zur Gemeindegebietsreform steht, gerade in den angesprochenen Fällen.
Dass die Gemeindegebietsreform ein Erfolg war, mag vielleicht die PDS-Fraktion stören, mag vielleicht auch den einen oder anderen Skeptiker, der uns viel unterstellt hat, der mit Kritik an den Anhörungen nicht gespart hat, ärgern; aber es ist letzten Endes so.
Ich kann die Zusammenfassung meines Vorredners, nach der das bürgerschaftliche Engagement zurückgehe, das Vereinsle
ben zum Erliegen komme, nach der Anhörung im Innenausschuss nicht bestätigen. Ja, es gibt an der einen oder anderen Stelle Reibungsprobleme und man kann auch bestätigen, dass es Probleme der Akteure gibt; aber es gibt keine Probleme, die ursächlich mit der Reform im dem Sinne zusammenhängen, dass das gemeindliche Leben, wie das eben hier beschrieben worden ist, zum Erliegen gekommen ist.
Vielmehr muss man ganz klar einen Dank an all diejenigen aussprechen, die von gesetzlichen Neugliederungssachverhalten betroffen waren, dass diese Reform vor Ort relativ reibungslos über die Bühne gegangen ist, dass sie ihre Pflicht getan und vor Ort die gesetzlichen Vorschriften umgesetzt haben, dass aber auch insbesondere bei den Kommunalwahlen, bei den Wahlen zu den Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und bei den Bürgermeisterwahlen, die Neugliederungssachverhalte von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen wurden. All die Kritik, die es gegeben hat, all die Untergangsszenarien, die dort gezeichnet worden sind, haben sich nicht bewahrheitet.
Ich darf auch feststellen, dass insbesondere dort, wo es immer noch eine Unsicherheit gibt, wo man möglicherweise noch im Klageweg gegen die Neugliederungssachverhalte vorgeht, immerhin der Wille zu erkennen ist, die gerichtliche Auseinandersetzung zu beenden und hier zu einem - so möchte ich sagen - gütlichen Übergang zu kommen, weil die handelnden Personen durchaus auch akzeptieren, dass die Vorteile von gemeindlichen Zusammenschlüssen, von stärkeren Gemeinden, die ehemalige Skepsis doch überwiegen und wir hier eine Reform gemacht haben, die sich jetzt schon bewährt hat und bei der vor allem die richtigen Maßstäbe angelegt wurden.
Deswegen eine klare Absage gegenüber dem Antrag der PDSFraktion und meine Bitte um Zustimmung zu dem Bestätigungsgesetz. - Bitte, Frau Osten.
Ja, Herr Präsident. - Ich wollte auch nicht selbst das Wort erteilen.
Verehrte Kollegin Osten, es ist gerade mit Blick auf die Probleme, die wir in Brandenburg haben - diesbezüglich möchte ich die demographische Entwicklung sowie unsere finanziellen und wirtschaftlichen Probleme nennen -, wichtig, dass wir notwendige Entscheidungen treffen. Im Umland von Berlin - dazu gehören ohne Frage Königs Wusterhausen und das anliegende Amt - ist es, denke ich, gerechtfertigt, einen Zusammenschluss anzustreben, und damit eine richtige Abwägungsentscheidung zu treffen. Vom Verfahren her wäre man ja vor Ort möglicherweise in der Lage gewesen, auf freiwiligem Weg aus dem Amt eine amtsfreie Gemeinde zu machen. Man hat sich nicht dafür entschieden. Wir haben uns nach langen Beratungen, vor allen Dingen nach Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort - dazu gehörte natürlich auch, dass zum Beispiel das ehemalige Amtsgebäude auf dem Stadtgebiet von Königs Wusterhausen liegt, dazu entschlossen, das Amt, die amtsangehörigen Gemeinden und die Stadt Königs Wusterhausen zusammenzuschließen. Die damalige Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen hat sich für diesen Zusammenschluss entschieden und die neue Stadtverordnetenversammlung hat sich nach der Kommunalwahl dagegen entschieden.
Nun muss man natürlich wissen - das finden Sie auch in der Begründung zum Gesetzentwurf und in der Beschlussvorlage des Innenausschusses -, dass die Mehrzahl der Abgeordneten der neuen Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen aus den umliegenden Gemeinden kommt.
- Frau Osten, lassen Sie mich doch bitte ausreden! - Das widerlegt übrigens viele Argumente Ihres geschätzten Kollegen Sarrach, der uns ja immer wieder unterstellte, dass Abgeordnete aus den kleinen Gemeinden dann nicht mehr vertreten sind. Sie haben in Königs Wusterhausen sogar die Mehrheit. Diese Entscheidung - da haben Sie Recht - ist so getroffen worden, aber Sie haben eben Unrecht, wenn sie meinen, dass das der alleinige Maßstab ist.
In die Entscheidung, wie ein gemeindlicher Zusammenschluss zu erfolgen hat, fließt eine Vielzahl von Grundlagen ein. Eine dieser Grundlagen ist die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, aber - da beißt sich eben die Katze in den Schwanz nicht nur Königs Wusterhausen hat Schulden, auch einige der ehemals selbstständigen Gemeinden im Umland haben enorme Schulden. Auf die Fragen im Innenausschuss, was würdet ihr denn tun, wenn ihr selbstständig wäret, kam eben keine Antwort. Insofern kann ich Ihnen da nicht zustimmen. Wir tun das Notwendige. Ich glaube, wir tun für diese Region auch etwas Gutes, gerade mit Blick auf die Zukunft des Landes. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Land Brandenburg ist in den letzten Jahren deutlich sicherer geworden. Wir haben dies erreicht, obwohl die Herausforderungen und die Bedrohungen der Sicherheit nicht geleugnet werden können. Als Herausforderung möchte ich an dieser Stelle nennen die Erweiterung der Europäischen Union um zehn neue Mitgliedstaaten, darunter unser Nachbar Polen mit einer immerhin fast 260 km langen gemeinsamen Grenze, und als Bedrohung - wir haben im Plenum und im Innenausschuss mehrfach darüber diskutiert - den internationalen Terrorismus, der uns auch in Zukunft als Bedrohung gegenübersteht.
Dies haben wir insbesondere deswegen erreicht, weil wir unseren Polizeibeamtinnen und -beamten immer das Gefühl und die Sicherheit gegeben haben, dass die Politik, dass die Landesregierung, der Innenminister, aber auch die Koalitionsfraktionen hinter ihnen stehen, wenn sie im öffentlichen Bereich für Recht
und Ordnung sorgen. Darauf, dass wir dies in Brandenburg gemeinsam erreicht haben - das kann ich mit Fug und Recht sagen -, können wir stolz sein.
Die Fakten sprechen für sich. Die Zahl der Straftaten ist in den letzten Jahren zurückgegangen. Wir haben in Brandenburg eine Aufklärungsquote von fast 58 %, ein Wert, der sich in Ostdeutschland, aber auch in Deutschland insgesamt sehen lassen kann. Vor allen Dingen - das ist sehr wichtig, und zwar nicht deswegen, weil es die PDS immer angezweifelt hat, sondern weil es natürlich auch für das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat spricht - ist festzustellen: Die Brandenburger Bürgerinnen und Bürger haben ein sehr großes Vertrauen in die Arbeit der Polizei vor Ort.
Wir haben uns bemüht, gerade für die Sicherheit der Schwachen einzustehen. Als Schwache möchte ich die nennen, die alt sind, die sich nicht mehr so wehren können, die sich zum Teil auch deswegen bedroht fühlen, weil sie in den Medien das Bild präsentiert bekommen, dass in unserer Gesellschaft die Bedrohung ihres Eigentums, die Bedrohung ihrer körperlichen Unversehrtheit doch enorm gewachsen seien. Als Schwache möchte ich insbesondere auch die Kinder nennen, die mit einer großen Erwartung und mit einem großen Vertrauen in die Erwachsenen auf die Welt kommen, dann heranwachsen und in vielen Fällen leider enttäuscht werden, und zwar gerade von Erziehungsberechtigten.
Deswegen ist an dieser Stelle die Änderung des Polizeigesetzes von besonderem Wert, weil wir hiermit sicherstellen, dass die Polizei, wenn es zu einer Tat im häuslichen Bereich kommt, zwischen der Tat und einem Gerichtsurteil durch das zuständige Amtsgericht für zehn Tage einen Platzverweis für den Täter, den Störer, der ja meist männlichen Geschlechts ist, sprich: der Ehemann bzw. Vater ist, aussprechen kann, der dann die Wohnung nicht mehr betreten darf, und diesem Täter auch der Umgang mit den Opfern, mit den Kindern und mit der Frau, untersagt werden kann. Das alles haben wir durch mehrere Änderungen des Polizeigesetzes erreicht.
Vieles ist damals sehr kontrovers diskutiert worden. Ich erinnere an die Videoüberwachung. Darüber hat es auch in der Koalition große Auseinandersetzungen gegeben. Wir haben uns dann auf einen gemeinsamen Weg zur inneren Sicherheit des Landes verständigt. Ich meine, man kann heute sagen: Dieser gemeinsame Weg hat sich bewährt. Gerade die Videoüberwachung vor Ort zeigt große Erfolge und hat in der Bevölkerung eine sehr hohe Akzeptanz.
Aber es gibt Punkte, die noch Sorge bereiten. Das ist zum einen die Kriminalitätsbelastung pro 100 000 Einwohner. Diese ist für ein Flächenland doch sehr beachtlich. Dieses Problem müssen wir gesellschaftlich angehen. Zum anderen ist es die Kriminalität unter Jugendlichen, insbesondere die Gewaltkriminalität, im Übrigen auch die Kriminalität an Schulen. Das ist kein Problem der Polizei allein. Hier bedarf es des Zusammenwirkens vieler Partner: der Schulverwaltung, der Lehrer, der Polizei, der Justiz, der Jugendämter, also all derjenigen, die mit Jugendlichen zu tun haben. Sie alle müssen an einem Strang ziehen und für mehr innere Sicherheit sorgen.
Wir können auf etwas besonders stolz sein. Das ist die Verstärkung der Präventionsarbeit. Mit der erfolgreichen Polizeireform haben wir sichergestellt, dass die Präventionsarbeit in den
Landkreisen und kreisfreien Städten sozusagen institutionalisiert wird, dass dort Ansprechpartner zur Verfügung stehen, die dies dann bündeln und die Prävention voranbringen können.
Die Änderung des Polizeigesetzes wird für ein weiteres Mehr an innerer Sicherheit sorgen, sie wird vor allem für ein Mehr an Schutz von Polizeibeamten sorgen. Der Kollege Schippel hat bereits darauf hingewiesen. Deswegen stimmen wir dieser Änderung des Polizeigesetzes aus voller Überzeugung zu.
Ebenso wie die Kollegen der SPD lehnen wir den Antrag der PDS-Fraktion ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 1. Mai traten zehn Staaten Ost- und Südosteuropas in die Europäische Union ein. Wir alle erinnern uns noch an die bewegenden Bilder der Beitrittsnacht; sie sind, denke ich, noch allen Kolleginnen und Kollegen und der Bevölkerung präsent.
Diese Erweiterung hat eine historische und eine wirtschaftliche Dimension. Es entsteht damit ein bedeutend größerer Raum des Rechts und ein bedeutend größerer Raum der Freiheit.
Gleichzeitig ist die Erweiterung um zehn Staaten natürlich auch eine große wirtschaftliche Herausforderung und neben den wirtschaftlichen Aspekten auch eine große Herausforderung für die innere Sicherheit: für die innere Sicherheit in unserem Land, für die innere Sicherheit auch in Berlin und in Deutschland insgesamt.
Grenzüberschreitende Kriminalität, vor allem die organisierte Kriminalität, die illegale Zuwanderung, der Drogenschmuggel bereiten Probleme, auf die wir hier in Brandenburg, auf die die Politik eine Antwort finden muss.
Das Vertrauen der Bevölkerung gerade im grenznahen Raum ist beeinträchtigt durch jahrelange Staus, durch Anfang der 90er Jahre zu findende sehr hohe Kriminalitätsbelastung und durch teilweise unverständliche Entscheidungen auch der polnischen Behörden in der Vergangenheit. Diese Verunsicherung hat gerade der eine oder andere, der sich in der Grenzregion informiert hat, wie es da mit der Verkehrsführung, mit den Staus, mit Kriminalität ausschaut, auch wahrgenommen. Die Verunsicherung sitzt bei einigen tief.
Ich möchte nur kurz auf Umfragen hinweisen, die diese Verunsicherung wiedergeben. Da gibt es in der Bevölkerung gewisse Skepsis. Aber es kann und darf nicht Aufgabe der Politik sein, allein auf diese Verunsicherung hinzuweisen. Ich bin mit meiner Fraktion der Meinung, dass wir Antworten auf die Frage finden müssen, wie wir damit umgehen, wie wir die Dinge so gestalten, dass die Bevölkerung wieder in einem höheren Maße Vertrauen haben kann.
Natürlich haben Grenzen Filterfunktion, auch für Kriminelle. Mit dem Wegfall der Zollkontrollen hat der eine oder andere gefragt: Ist die deutsch-polnische Grenze, ist die brandenburgisch-polnische Grenze damit unsicherer geworden? An dieser Stelle sei mir die Feststellung erlaubt, dass wir nicht vergessen dürfen: Kriminelle Organisationen haben auch vor der Erweiterung und ohne Rücksicht auf bestehende Grenzen, ohne Rücksicht auf bestehende Hoheitsgebiete ihr Unwesen getrieben. Wir finden zum Beispiel die organisierte Kriminalität fast überall in Deutschland dort, wo sich schnell und illegal viel Geld verdienen lässt. Natürlich können wir nicht ausschließen, dass die Vorteile der Europäischen Union, die Vorteile von Freizügigkeit, von engerer Zusammenarbeit vor allem und gerade im wirtschaftlichen Bereich, aber auch in anderen Bereichen auch von Kriminellen genutzt werden.
An dieser Stelle möchte ich zu den Maßnahmen kommen. Eine erste Maßnahme ist in der Erweiterung selbst zu finden. An dieser Stelle sei klar gesagt: Der Beitritt zur EU bedeutet nicht den Abbau der Personenkontrolle an der deutsch-polnischen Grenze. Der Bundesgrenzschutz kontrolliert heute genauso wie vor dem 1. Mai. Die Erweiterung und der Abbau der Personenkontrollen wurden zeitlich voneinander getrennt. Der Wegfall der Personenkontrollen darf erst dann erfolgen, wenn vor Ort festgestellt worden ist, dass die hohen Sicherheitsanforderungen des Schengener Abkommens erfüllt werden. Das gilt auch für die 258 Kilometer lange Grenze zwischen Brandenburg und Polen.
Die Beitrittsstaaten, aus unserer Sicht insbesondere Polen, haben in der Vergangenheit erhebliche Anstrengungen unternommen und deutliche Fortschritte erzielt. All diese Anstrengungen und Fortschritte reichen jedoch noch nicht aus, ein sicheres Europa zu garantieren. Deswegen werden in den nächsten Jahren die Personenkontrollen auch an der deutsch-polnischen Grenze erhalten bleiben müssen. Hier darf es keine Kompromisse zulasten der Sicherheit geben.
Was können wir konkret in Brandenburg tun? Was kann Deutschland konkret tun? Wir müssen die Beitrittsstaaten unterstützen, insbesondere Polen. Die Beitrittsstaaten müssen in die Lage versetzt werden, von unseren Erfahrungen in der Polizeiarbeit, aber auch von unseren Erfahrungen in der Justizarbeit zu profitieren. Die Beitrittsstaaten müssen dadurch in die Lage versetzt werden, das Niveau ihrer Polizei und Justiz zu erhöhen. Wir müssen auf einen starken Informationsaustausch setzen, sodass die Polizeien in Brandenburg und in Polen über dieselben Informationen verfügen.
Wir müssen - das sei auch selbstkritisch gesagt - natürlich auf Fremdsprachenausbildung setzen. Wir dürfen nicht erwarten, dass die Kollegen auf der polnischen Seite nun alle Deutsch lernen. Wir müssen auch hier investieren und haben investiert, dass immer mehr Kollegen, gerade die, die an der Grenze eingesetzt werden, auch über Fähigkeiten in der polnischen Sprache verfügen. Wir brauchen gemeinsame Fortbildung.
Wir brauchen gemeinsame Übungen. „Dzien dobre“ wird da eben nicht reichen, sondern da geht es auch um polizeispezifisches Polnisch. „Guten Tag“ und „Auf Wiedersehen“ sind, glaube ich, für die Polizeiarbeit deutlich zu wenig. Wir brauchen gemeinsame Präventionskonzepte und vor allen Dingen brauchen wir Dienststellen, wo polnische und deutsche Kollegen zusammenarbeiten. Im Landeskriminalamt Brandenburg in Eberswalde arbeiten bereits polnische Mitarbeiter. Es hat sich immer mehr gerade im grenznahen Raum als gutes Beispiel herausgestellt, gemeinsam Streife zu gehen, gemeinsam den Tagesdienst zu verrichten.
Wir brauchen weiterhin eine Stärkung von Eurojust und Europol auf der europäischen Ebene. Gerade diese beiden Einrichtungen sind für die innere Sicherheit von großer Bedeutung im europäischen Raum. Aber es geht hier nicht nur um Polizei, es geht hier nicht nur um Justiz, es geht natürlich auch um die gemeinsame Arbeit beim Katastrophenschutz. Wir haben erst gestern das Brand- und Katastrophenschutzgesetz hier im Landtag verabschiedet. Jedem wird noch das Oderhochwasser in Erinnerung sein. Das war nicht nur ein Brandenburger, nicht nur ein deutsches Problem, sondern war ein deutsch-polnisches Problem. Deswegen muss es auch hier gemeinsame Anstrengungen geben.
Gestatten Sie mir ein Wort zu den Risiken. Ein Risiko für uns ist zum Beispiel - daran denkt man oft nicht - der Lkw-Verkehr. Wenn die Zahlen der Europäischen Union zutreffen und die Steigerungsraten beim Lkw-Verkehr in den nächsten Jahren, die entsprechende wirtschaftliche Entwicklung vorausgesetzt, so eintreten, dann wird auf unsere Verkehrsinfrastruktur, aber auch auf unsere Sicherheitsinfrastruktur eine große Herausforderung im wahrsten Sinne des Wortes „zurollen“. Wir sind - so kann ich hier sagen - gut vorbereitet. Hier bewährt sich die Po
lizeireform mit der Einführung der Autobahnpolizei. Mit der Polizeireform haben wir organisatorisch und personell die richtigen Voraussetzungen geschaffen, um diese Herausforderung anzunehmen.
Eine zweite Bedrohung ist die terroristische Bedrohung. Der Chef der Gewerkschaft der Polizei, Freyberg, hat vor einigen Tagen gewarnt, dass die Gefahr durch den Terrorismus unterschätzt wird. Meine Damen und Herren, wir brauchen nach wie vor äußerste Wachsamkeit. Wir haben hier in Brandenburg nach dem 11. September 2001 reagiert. Der Verfassungsschutz wurde verstärkt, die Polizei wurde verstärkt und wir arbeiten mit anderen Sicherheitsbehörden zusammen. In diesem Zusammenhang gilt es auch eine Forderung an den Bund zu richten; denn innere Sicherheit funktioniert ja nicht allein in Brandenburg. Notwendig ist nicht nur die internationale Zusammenarbeit, sondern auch die Zusammenarbeit in Deutschland selbst, zwischen den Ländern, aber auch zwischen unserem Land und dem Bund. Wir haben auf Bundesebene trotz zweier Sicherheitspakete noch immer Sicherheitslücken. Diese Lücken betreffen insbesondere die Frage, wie wir mit erkannten Unterstützern von terroristischen Vereinigungen, die legal in Deutschland leben, umgehen. Es kann bei den Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz keine Kompromisse geben, was die Frage der Sicherheit betrifft. Ich verstehe an dieser Stelle ausdrücklich nicht die Unbeweglichkeit der Grünen im Deutschen Bundestag. Es muss möglich sein, gewaltbereite extremistische Ausländer und Personen, die den Terrorismus unterstützen, aus unserem Land leichter abzuschieben.
Wir haben kein Verständnis dafür, dass Extremisten, die Terrorismus unterstützen, in Deutschland legal leben, teilweise von deutschem Steuergeld hier leben und die Regierung auf der Bundesebene nicht das Notwendige unternimmt. Wir brauchen in Deutschland eine Zentraldatei zum islamischen Extremismus. Wir brauchen weiterhin die Einführung von Ausweisen und Dokumenten, die biometrische Merkmale enthalten. Ich bin der Meinung, die Bevölkerung erwartet, dass den Worten des Bundesinnenministers in Kürze auch Taten folgen.
Gestatten Sie mir ein Wort zur Architektur unserer Sicherheitsbehörden. Wir brauchen in Deutschland ein Miteinander, kein Nebeneinander von Sicherheitsbehörden. Die Zusammenarbeit muss intensiviert werden. Die Zusammenarbeit muss auch auf einem höheren Vertrauen aufgebaut werden. Wir brauchen zum Beispiel durch den Bund ein bundesweites Gefährdungslagebild. Wir brauchen eine bundesweite Analyse und wir brauchen - das gehört zur EU-Erweiterung - natürlich auch eine Zusammenarbeit mit dem Ausland, die der Bund koordinieren und gestalten kann.
Was wir nicht brauchen, ist ein deutsches FBI. Wir brauchen keinen Bundesverfassungsschutz, der die Länder ausschaltet. Wir brauchen effiziente Landesbehörden, und zwar in Brandenburg. Wir wenden uns gegen alle Vorhaben, die föderale Struktur des Verfassungsschutzes anzutasten.
Ein nächster Punkt betrifft die Grenze zwischen innerer und äußerer Sicherheit. Diese Grenze ist fließend geworden. Die Kräfte für die innere Sicherheit und die Kräfte für die äußere Sicherheit müssen sich ergänzen. Aus unserer Sicht muss es Ziel sein, die Bundeswehr bei besonderen Gefährdungslagen
ergänzend - ich betone „ergänzend“ - zu Polizei und Bundesgrenzschutz einzusetzen.
Der 11. September - das sagen alle Analysen - hat gezeigt, dass die Polizei beim Kampf gegen den Terrorismus an einigen Punkten personell und materiell an ihre Grenzen stößt. Hier bedarf es aus unserer Sicht einer Grundgesetzänderung. Der Schutz ziviler Einrichtungen, der Schutz vor Anschlägen mit biologischen oder chemischen Giftstoffen bedarf einer klaren Regelung im Grundgesetz. Auch die Bedrohung aus der Luft und von See bedarf einer klaren Regelung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Der Schutz des Lebens und des Eigentums der Menschen in Brandenburg wird auf einem sehr hohen Niveau gewährleistet. Wir haben eine Aufklärungsquote nahe an 60 %. Dazu haben wir mit der Polizeireform, mit dem Polizeigesetz hier im Landtag auch Voraussetzungen geschaffen. Das war eine gemeinsame Anstrengung vor allem in der Landesregierung und in der Koalition. Aber daneben sorgen unsere 8 000 Polizeibeamten im Land für die innere Sicherheit. An dieser Stelle sei mir gestattet, für diese schwere Arbeit Dank zu sagen.
Meine Damen und Herren, wir nehmen die Herausforderung an, die von der dauernden Bedrohung durch den Terrorismus ausgeht. Wir nehmen die Herausforderung an, die von einer sich ständig ändernden Kriminalität ausgeht. An dieser Stelle nur ein Hinweis auf die Gewaltkriminalität, die in Deutschland gerade in den großen Städten gestiegen ist, oder auf die Internet-Kriminalität, deren Steigerungsraten einem teilweise den Atem nehmen. Die Internet-Kriminalität ist es zum Beispiel, über die man nur schwer kommunizieren kann, weil ein Großteil der Bevölkerung immer noch denkt: Wie kann man denn mit dem Internet betrügen?
Man kann mit dem Internet betrügen. Kriminelle haben hier die Möglichkeiten des Internets erkannt und leider für ihre kriminellen Machenschaften genutzt. Wenn dann die Bemerkung kommt: Was tut Brandenburg?, dann sei mir gestattet, darauf zu antworten: Wir haben Antworten, wir haben reagiert, wir haben unsere Polizei, unseren Verfassungsschutz und unsere Justiz im Land so aufgestellt, dass wir effektiv gegen Kriminalität jeder Art kämpfen können und dass wir vor allen Dingen das belegen die Zahlen und die Aussagen in der Bevölkerung dies auch so deutlich gemacht haben.
Eines ist mir an dieser Stelle noch wichtig zu sagen: Wir müssen die Menschen mitnehmen - natürlich führt Kriminalität immer zu Verunsicherung - und wir nehmen die Menschen mit. Ich darf auf die Umfrage zur Qualität der Arbeit der Polizei verweisen. Wir haben ein sehr, sehr positives Ergebnis zu verzeichnen und wollen diesen Weg weitergehen.
Als Letztes sei mir die Aussage gestattet: Brandenburg ist vorbereitet. Brandenburg ist ein sicheres Land. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Kaiser-Nicht, Ihr Beitrag war so blamabel wie der Sturz Ihrer PDS-Jugend gestern vom Kamel. Genau dieses Niveau - Sturz vom Kamel - hatte Ihr Beitrag.
Sie sagen hier, innere Sicherheit sei in Brandenburg kein Problem. Aber doch nicht, weil Sie es behaupten, sondern weil wir, weil dieser Innenminister auf der Regierungsbank und weil 8 000 Beamte vor Ort ihren Job gemacht haben. Es geht um all das, was wir hier beschlossen haben. Natürlich weiß ich, Kollege Schippel, wie in diesem Haus eine Mehrheit zustande kommt. Aber all das, was wir hier an Haushaltsdingen, an Polizeistrukturreformen, an Polizeigesetz beschlossen haben, ist gegen Ihren ausdrücklichen Willen, gegen Ihre Stimme erfolgt.
Wenn wir das nicht beschlossen hätten, dann hätten wir in Brandenburg nicht die Situation, dass die große Mehrheit unserer Bevölkerung mit der Arbeit unserer Polizei zufrieden ist. Wir werden uns auch nicht beirren lassen, Frau Kollegin Kaiser-Nicht, von Ihrem Gerede von dem Sozialen usw. Die einzige richtige Wahlkampfrede, die ich hier heute gehört habe, stammt von Ihnen.
Deshalb geht der Vorwurf auch fehl, dass wir hier Wahlkampf machen.
Ich habe es Ihnen bereits einmal gesagt und sage es erneut: Mich als Ostdeutschen beschleicht ein Kribbeln, wenn Sie von Menschenrechten reden, wenn Sie von Demokratie reden und wenn Sie davon reden, dass wir hier einen Weg gingen, der sich außerhalb der Rechtsstaatlichkeit bewegt.
Ich glaube, ich muss dazu keine weiteren Ausführungen machen. Vielleicht sollten Sie an dieser Stelle doch einmal ein wenig darüber nachdenken, wie weit man angesichts Ihrer Geschichte, die Sie selbst zu verantworten haben, gehen darf.
Kollege Schippel, was Bundesinnenminister Schily betrifft: Gelegentlich möchte ich einen schönen Sonntag haben. Dann lese ich die Sonntagszeitung. Und da lese ich von unserem Bundesinnenminister regelmäßig Forderungen, wie wir denn mit ausländischen Extremisten umzugehen hätten.
Deswegen, glaube ich, geht die an uns gerichtete Aufforderung fehl, uns hier abzustimmen. Vielleicht klärt das die SPD einmal selbst. Vielleicht klären einmal der Bundesinnenminister auf der einen Seite und die Bundestagsfraktion der SPD auf der anderen Seite, was die SPD denn will.
Es gibt auch gute Zeichen, zum Beispiel bezüglich der Zuwanderung. Da kann man es ja direkt sagen. In dieser Hinsicht befinden sich CDU und SPD fast auf einer Linie; da liegt es nur an den Grünen. Deswegen ist der Vorwurf wirklich unberechtigt. Hier geht es um etwas anderes.
Man sollte sich wirklich noch einmal überlegen, ob man die Irakfrage in die Diskussion einbezieht.
Ich möchte mit folgendem Satz schließen: Innere Sicherheit ist für die Existenz Deutschlands, für die Existenz Brandenburgs von ganz hoher Bedeutung. Wir werden uns nicht beirren lassen, darauf hinzuweisen. Wir werden uns auch nicht beirren lassen, immer das Notwendige zu unternehmen, um unsere Menschen zu schützen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende Bestätigungsgesetz setzt einen Beschlusspunkt unter die Gemeindegebietsreform. Ich kann dem Kollegen Schippel nur zustimmen: Hier geht es um Rechtssicherheit, die man...
- Kollegen Bochow, Entschuldigung!
- Sie sehen nicht gleich aus; der Fehler lag bei mir. - Ich kann dem Kollegen Bochow also nur zustimmen in der Frage, dass durch die Verabschiedung des Gesetzes Rechtssicherheit geschaffen wird. Es ist ein guter Anlass, an dieser Stelle einmal die Gemeindegebietsreform Revue passieren zu lassen, und auch ein guter Anlass, um sich vor allem mit den Kritikern auseinander zu setzen, die hier heute wieder in einer sehr schwer verständlichen Sprache ihrer Linie treu geblieben sind, die Gemeindegebietsreform in Abrede zu stellen.
Wir hatten gestern Abend in diesem Hause eine Debatte zur demographischen Entwicklung. Die Demographie hat ja den Vorteil, dass man mit großer Genauigkeit voraussagen kann, wie sich die Bevölkerung in den nächsten Jahrzehnten entwickeln wird. Stellen wir uns einmal vor, vor dem Hintergrund dieser Entwicklung hätten wir die Gemeindegebietsreform nicht durchgeführt, hätten wir alles so gelassen, wie es war!
Ja, bitte.
Verehrter Kollege Sarrach, man ist als Mensch nicht gern allein. Ich möchte trotzdem etwas aus den Anhörungen im Ausschuss für Inneres wiedergeben. Dort hat ein Anzuhörender auf eine Ihrer Fragen gesagt: Ich habe Ihre Frage nicht verstanden. Das ging mir häufiger so. Auch heute, bei Ihren Ausführungen zum vorliegenden Gesetzentwurf, geht es mir so, dass ich trotz mancher Bemühung nicht dahinter komme, worum es Ihnen eigentlich geht.
Nun könnte ich den kurzen Schluss ziehen: Ist halt Wahlkampf. - Sarrach kann, wie die PDS, nicht damit umgehen, dass die Koalition, dass Schönbohm die Gemeindegebietsreform erfolgreich umgesetzt hat, dass diese Reform sogar vor dem Landesverfassungsgericht Bestand hat, dass all das, was Sie hier gesagt haben, was passieren wird, nicht eingetreten ist, dass nicht einmal die Leute vor Ort mitgespielt haben, wie Sie es sich gewünscht hätten, sondern sie sogar in vielen Gemeinden, wo die Gemeindegebietsreform gesetzlich umgesetzt wurde, eine höhere Wahlbeteiligung an den Tag gelegt haben, als das ansonsten im Land der Fall gewesen ist und vor allen Dingen was uns ganz besonders wichtig ist -, dass es überall, wo man sich freiwillig verändert hat bzw. wo wir Gesetze gemacht haben, vor Ort funktioniert, dass das Leben in den Gemeinden erhalten geblieben ist, dass die Feuerwehr und die Kirche im Dorf geblieben sind, wie es Herr Schönbohm angekündigt hat. Offensichtlich geht es Ihnen nicht um die Fakten, sondern darum, hier ein Rückzugsgefecht zu führen, damit Sie Ihr Gesicht in der Frage der Kritik an dieser Reform nicht ganz verlieren.
- Darf er noch eine Frage stellen?
Lassen Sie mich auf das Verfassungsgerichtsurteil eingehen. Viele Klagen sind abgewiesen worden. Es hat uns natürlich zufrieden gemacht, dass sich unsere Arbeit gelohnt hat. Gerade
im Innenausschuss haben wir viel Zeit darauf verwandt, die rechtlichen Grundlagen für unser Vorgehen zu prüfen. Das war vor dem Hintergrund der großen Aufgabe, die dort vor uns gelegen hat, auch notwendig.
Auf der anderen Seite hat das Verfassungsgericht jetzt für die Frage der Anhörung einen sehr hohen Standard angesetzt. Ich glaube, nichts liegt uns näher, als zu sagen: Wir setzen diese Urteile des Verfassungsgerichts um. Wir schauen all die Fälle durch, wo wir möglicherweise eine ähnliche Entscheidung des Verfassungsgerichts zu erwarten haben, und wir heilen dort. Nichts anderes tun wir. Ich glaube, das müsste sogar auf Ihrer Linie liegen, für die Bürger Rechtssicherheit zu schaffen.
Mich hat das Urteil an einigen Stellen ein wenig überrascht; denn es ist ja gerade das moniert worden, wo das Ministerium aus der Anhörung heraus eine andere Entscheidung getroffen hat bzw. wo wir im Innenausschuss nach der Anhörung durch den Ausschuss eine andere Entscheidung getroffen haben, als ursprünglich im Regierungsentwurf vorgesehen war.
Da beziehe ich mich auch auf Ihre Kritik, Herr Sarrach. Damals haben Sie im Innenausschuss gesagt, wir würden nur das umsetzen, was uns Schönbohm vorgibt. Wir haben im Innenausschuss an zahlreichen Stellen Veränderungen vorgenommen, und von daher zieht Ihre Kritik an keiner Stelle. Sie ist auch in sich widersprüchlich.
Zusammenfassend kann man sagen: Mit diesem Gesetzentwurf und mit den Beratungen, die hier noch einmal im Innenausschuss vor uns liegen - es wird ja eine Reihe von Anhörungen geben -, setzen wir tatsächlich den Schlusspunkt unter die Gemeindegebietsreform. Wir folgen damit den Empfehlungen, den Urteilen des Landesverfassungsgerichts. Mich hat schon sehr gestört und es ist mir bitter aufgestoßen, dass gerade Sie, Herr Kollege Sarrach, hier sagen, wir würden vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem Landesverfassungsgericht üben. Nein, es ist umgekehrt! Wir nehmen das Landesverfassungsgericht ernst in den Urteilen, die es spricht, aber nicht nur in den Einzelfällen, sondern auch in den Auswirkungen, die diese Urteile möglicherweise auf andere Fälle haben.
Insofern freue ich mich auf die Beratungen im Innenausschuss. Wir haben vor, das Gesetz im Juni zu verabschieden. - Vielen Dank.
Ich habe zwei Fragen an die Ministerin, zum einen zu den in Rede stehenden Sturmhauben: Liegen dem Ministerium Erkenntnisse darüber vor, dass ähnliche Hauben in anderen Justizvollzugsanstalten des Landes bzw. Deutschlands verwandt wurden?
Zweitens: Welche Maßnahmen sind vonseiten des Ministeriums, der Staatsanwaltschaft sowie der Anstalt selbst getroffen worden, um solche Vorkommnisse - der Arzt wurde nicht gerufen bzw. der Meldepflicht wurde nicht hinreichend nachgekommen - für die Zukunft auszuschließen?
Zum 01.01.2005 soll das so genannte Hartz-IV-Gesetz in Kraft treten. Es geht hierbei um die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Hiervon sind die Personen betroffen, die diese Hilfe empfangen, aber natürlich auch die Bundesagentur für Arbeit, die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Verwaltungen im Land. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung deutlich gemacht, dass er sich vom Hartz-IVGesetz eine deutliche Entlastung der gemeindlichen Ebene verspricht. Brandenburg soll 190 Millionen Euro erhalten. Mittlerweile sagt jedoch die Mehrheit der Experten, dass diese 190 Millionen Euro nicht ausreichen werden.
Ich frage die Landesregierung, ob sie Prognosen bzw. feste Berechnungen darüber hat, wie sich das Hartz-IV-Gesetz ab dem 01.01.2005 auf unsere Gemeinden auswirken wird. Wird es eine Entlastung geben? Wird es eine Belastung geben? Hat die Landesregierung Zahlen darüber, wie sich das in den Folgejahren entwickelt?
Vielen Dank, Herr Minister, für die Antwort. - Um es noch einmal klarzustellen:
Wenn die 190 Millionen Euro zu einer Belastung der Kommunen führen, weil sie nicht ausreichen, wer soll das dann bezahlen? Soll das Land den Kommunen das Geld geben, damit es nicht zu einer Belastung, sondern zu plus/minus null bzw. zu einer Entlastung kommt? Wer wird dann die Verantwortung übernehmen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zu Beginn meiner Rede dem Dank anschließen, den der Kollege Schippel in Richtung der Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren, aber natürlich auch den Berufsfeuerwehren im Land ausgesprochen hat. Wir schulden ihnen tatsächlich Dank. Es kann nicht oft genug gesagt werden, dass auch der Landtag ihr Engagement entsprechend würdigt.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf tun wir einen wichtigen Schritt, um das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg sicherer zu machen. Der Schutz des Menschen vor Gefahren ist eine wichtige, wenn nicht sogar die wichtigste Aufgabe des Staates. Wir beschließen mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf eine Reihe ganz wichtiger Maßnahmen in dieser Richtung.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass der Einzelne bei Katastrophen, bei Bränden überfordert ist, sich selbst zu helfen. Er ist darauf angewiesen, dass die Gemeinschaft hilft, und er ist natürlich darauf angewiesen, dass ihm Menschen zu Hilfe kommen, die etwas von dem Handwerk verstehen. Er ist darauf angewiesen, dass ihm Menschen zu Hilfe kommen, die über die entsprechende Ausrüstung verfügen. Das sind eben in der Regel und in der großen Mehrheit zum Beispiel die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr in Brandenburg.
Wir setzen in Brandenburg, aber auch in Deutschland insgesamt beim Brand- und Katastrophenschutz auf das Engagement Ehrenamtlicher. Die Ehrenamtlichen sind in Brandenburg in ganz großer Zahl diejenigen, auf deren Rücken die Verantwortung für den Brand- und Katastrophenschutz lastet.
Wir haben aber zur Kenntnis nehmen müssen, dass - wie in vielen anderen Bereichen auch - beim Brand- und Katastrophenschutz die Entwicklung nicht statisch verläuft. Wir haben durch den 11. September und die nachfolgenden Ereignisse, durch die Hochwasser zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Organisation des Brand- und Katastrophenschutzes in Brandenburg, aber auch in Deutschland insgesamt natürlich auch einem gewissen Veränderungsdruck unterworfen ist. Da ist es zum Beispiel richtig, wenn wir in der Begründung des Gesetzes die Aussage finden, dass die Aufteilung, dass der Bund den Zivilschutz übernimmt und die Länder den Katastrophenschutz übernehmen, in der heutigen Zeit so nicht aufrechtzuerhalten ist. Ich glaube, dass wir dann, wenn alle - Bund und Länder entsprechend Kompromissbereitschaft an den Tag legen, in den nächsten Jahren noch weitere Veränderungen in der Systematik des Brand- und Katastrophenschutzes in Deutschland zu verzeichnen haben werden.
Was ändert sich in Brandenburg durch den vorliegenden Gesetzentwurf bzw. mit der Verabschiedung des Gesetzes? Wir fassen zunächst einmal den Brand- und Katastrophenschutz zusammen. Wir werden gewährleisten, dass es eine einheitliche Führung gibt. Wir werden einheitliche Regelungen für die Behörden, die Feuerwehren, die Hilfsorganisationen beim Brandschutz, bei den Hilfeleistungen und beim Katastrophenschutz haben. Das sind auch Lehren und Konsequenzen aus den eben von mir angesprochenen Ereignissen. Wir werden auch, was die Gefahren- und Risikoanalysen betrifft, diese nicht mehr für den einzelnen Bereich erstellen, sondern für einen weiter gehenden Bereich, für größere regionale Zusammenhänge. Wir werden diese Analysen den Anforderungen der Praxis anpassen.
Der Kollege Schippel hat es bereits angesprochen: Was haben wir im Parlament geändert? Die gerade vom politischen Gehalt am weitesten gehende Änderung betrifft die fünf Rettungsleitstellen. Wir haben uns entschlossen, nachdem wir beide uns in Cottbus vor Ort informiert haben, als ein wissenschaftliches Gutachten über die gemeinsame Rettungsleitstelle in Cottbus, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz vorgestellt wurde, diesen Schritt zu gehen, obwohl dies - das ist auch bereits so offen angesprochen worden - auf der kommunalen Ebene bei den Landräten natürlich auf Widerstand stößt.
Aber wenn man sich einmal die Situation vor Ort anschaut, dann wissen wir: Wir haben Investitionsbedarfe in Größenord
nungen, Investitionsbedarfe, die sich aus der Einführung des Digitalfunks ergeben, Investitionsbedarfe, die sich daraus ergeben, dass einige Landkreise in ihrer Technik hinterherhinken. Da kann man sich gerade auch mit Blick auf die Kommunalfinanzen die Frage stellen: Fasst man da etwas zusammen, arbeitet man da zusammen, um möglicherweise auch Kosten zu minimieren, oder lässt man das alles so laufen?
Wir sind diesen Schritt zunächst in der Koalition und dann im Innenausschuss gegangen. Ich denke, das ist ein mutiger Schritt, und er wird vor Ort die gewünschten positiven Effekte haben. Dabei geht es nicht allein um die Frage der Kostensenkung, sondern auch und gerade um die Frage der Qualitätssicherung. In diesen Rettungsleitstellen arbeiten nämlich Kolleginnen und Kollegen, die natürlich über die entsprechende Ausbildung verfügen müssen, die sich, was die Fortbildung betrifft, auch immer auf dem Laufenden halten müssen. Von daher haben wir im Parlament einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass dieses Gesetz an dieser Stelle fortentwickelt werden konnte.
Wir wollen das Ehrenamt stärken. Frau Kollegin Kaiser-Nicht, ich wehre mich immer gegen Pauschalurteile. Als Sie von den Jugendfeuerwehren sprachen, gab es in meiner Fraktion insbesondere beim Kollegen von Arnim Widerspruch. Sie haben ja Recht. Die Nachwuchssorgen im Land sind auch für uns Grund, darüber zu diskutieren und über Wege nachzudenken. Aber dass junge Menschen Brandenburg verlassen, werden wir nicht mit einem solchen Gesetz verhindern können. Im Übrigen ist auch in den entfernteren Regionen, die unter dem Bevölkerungswegzug leiden, die Situation nicht überall gleich. Wir brauchen kreative Ideen. Ich glaube, das Land, die Landesregierung haben hier sehr Wichtiges geleistet. Ich möchte an den Ausbau und die Modernisierung der Feuerwehrschule und andere Schritte erinnern.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Ich denke, wir gehen heute einen wichtigen Schritt, um unser Land sicherer zu machen, um das Leben unserer Menschen sicherer zu machen. Ich darf mich auch bei allen bedanken, die in der Diskussion zu diesem Gesetzentwurf ihren Beitrag geleistet haben, zuvörderst dem Landesfeuerwehrverband, aber auch den Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Ich hoffe und wünsche, dass wir uns auch in Zukunft auf das ehrenamtliche Engagement dieser Menschen in Brandenburg verlassen können. - Vielen Dank.
In diesen Minuten debattiert der Deutsche Bundestag in 1. Lesung über den Gesetzentwurf der Koalition zur Einführung der Ausbildungsplatzabgabe in Deutschland. Es ist vorgesehen, dass nicht nur Unternehmen, sondern auch Verwaltungen - somit auch die Verwaltungen von Ländern und Kommunen - die Ausbildungsplatzabgabe zu zahlen haben. In die Berechnung werden die Beamten nicht einbezogen.
Ich frage die Landesregierung: Welche finanziellen Auswirkungen wird die geplante Einführung der Ausbildungsplatzabgabe auf die Haushalte des Landes und der Kommunen in Brandenburg haben?
Herr Minister, kommen wir zurück nach Brandenburg. Ich habe zwei Fragen. Erstens zum Verfahren: Wenn man tatsächlich ein solches Gremium einrichten möchte, wäre es aus Ihrer Sicht dann nicht erforderlich gewesen, alle, die es angeht, im Vorfeld zu beteiligen?
Zweite Frage: Herr Minister, wie bewerten Sie die Tatsache Sie sprachen Härtefälle an -, dass sich in Brandenburg in der Zeit von 1999 bis 2003 die Zahl von Abschiebungen mehr als halbiert hat?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Mich beschleicht der Eindruck, je näher wir dem 19. September, dem Tag der Landtagswahl, kommen, desto weniger Realismus greift in einigen Redebeiträgen Raum.
Deswegen möchte ich den Versuch unternehmen, kurz vor der Mittagspause die tatsächlichen Gegebenheiten des FAG-Entwurfs zu beleuchten.
Wie sieht die finanzielle Situation unserer Kommunen aus? Unsere Kommunen haben schwierige, ja magere Jahre hinter sich.
Diese mageren Jahre hat auch der Landeshaushalt hinter sich. Die Kommunen sind wie auch wir mit sinkenden Einnahmen bei den Steuern und natürlich auch bei den Zuweisungen des Bundes konfrontiert worden. Die Kommunen sind ebenfalls mit zum Teil deutlich sinkenden Zuweisungen des Landes konfrontiert worden. Frau Finanzministerin hat gestern den Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Einnahmen des Landes und denen der Kommunen dargestellt. Steigen sie, steigen sie auch für die Kommunen.
- Wir regieren hier gemeinsam,
Frau Dr. Enkelmann. Bei so manchem Redebeitrag und vor allen Dingen bei der Aussicht, Sie als Spitzenkandidatin zu haben,
ist es sehr gut, dass wir hier regieren und Sie die Opposition sind.
Zu den Tatsachen: Neben den sinkenden Einnahmen wurden unsere Kommunen trotz aller Bemühungen, Personal abzubauen, mit steigenden Ausgaben im Personalbereich konfrontiert, insbesondere aber mit steigenden Ausgaben bei den Sozialleistungen.
Die Höhe der sozialen Leistungen hängt natürlich mit der hohen Arbeitslosigkeit in Brandenburg zusammen. Ich darf erinnern: In Prenzlau sind es über 30 %, in Lauchhammer und Spremberg 25/26 %. Dies wirkt sich auf die sozialen Leistungen aus.
Wo tragen wir nun Verantwortung? Wo übernehmen der Landtag und die Landesregierung Verantwortung für die Kommunalfinanzen? Natürlich im Zusammenhang mit den Gemeindefinanzierungsgesetzen der letzten Jahre, aber auch im Zusammenhang mit den Standards, die wir unseren Kommunen vorgeben, die sie mit ihren finanziellen Mitteln zu erfüllen haben.
Ich betone: Bei all dem, was am FAG kritisiert worden ist, bedeutet der vorliegende Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes für die Finanzsituation unserer Kommunen ab 01.01.2005 eine Trendwende. Er bedeutet eine Trendwende dahin gehend, dass es im Vergleich zum GFG mehr Geld geben wird. Die Summe von 250 Millionen Euro ist genannt worden. Er bedeutet insbesondere eine Trendwende bezüglich der Sonderbedarfsergänzungszuweisungen des Bundes. Dies sollten Sie, Kollege Domres - Sie sind ja eine Art Dampfwalze; so möchten Sie sich am Rednerpult sehen - beachten. Uns ist es gelungen, aus dem Landeshaushalt 100 Millionen Euro zugunsten unserer Kommunen umzuschichten.
- Das steht im Gesetz. Lesen bildet. Versuchen Sie es doch einfach einmal! Das gilt nicht nur für Grundschüler, sondern offensichtlich auch für die PDS-Fraktion hier im Landtag Brandenburg.
Das war eine Leistung.
Ich darf auch ganz deutlich sagen: Das eigentliche Ziel der Innenpolitiker der Koalitionsfraktionen, in Größenordnungen Geld aus den Drittmitteln, die vom Land an die Kommunen direkt überwiesen werden, einzusetzen, haben wir nicht erreicht. Aber wir erkennen an, dass dies ein schwieriger Prozess ist, bei dem sowohl EU-Recht als auch die Investitionen im Zusammenhang mit Steuerungseffekten zu beachten sind.
Der vorliegende Gesetzentwurf gibt den Kommunen Sicherheit. Wir werden im nächsten Jahr, im übernächsten Jahr und im Jahr darauf steigende Einnahmen auf der kommunalen Ebene durch das Land haben. Dieses Gesetz bedeutet eine Trendwende zum Positiven für die Kommunalfinanzen in Brandenburg.
Zu der Frage, warum dieser Gesetzentwurf jetzt eingeführt wird: Herr Domres, Sie widersprechen sich ja selbst. Schauen Sie sich doch einmal das Drama in Berlin bezüglich Hartz IV an, wo es um das Optionsmodell geht. Die Opposition, die Koalition und die Bundesregierung haben sich kurz vor Heiligabend im Vermittlungsausschuss auf das Kooperations- und auf das Optionsmodell - beides Hartz IV - verständigt.
Das Kooperationsmodell liegt jetzt vor. Wir bekommen vom Bund 190 Millionen Euro, Kollege Schippel, die etwas mit dem Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen zu tun haben.
Dann war noch die Frage, welche Regelung es beim Optionsmodell gibt. So wie es jetzt ausschaut, wird die Bundesregierung, die rot-grüne Mehrheit in Berlin, wortbrüchig. Es soll keine Grundgesetzänderung geben. Es soll der Weg der Organleihe gegangen werden und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, auf das Know-how der Kommunen bei der Betreuung der Sozialhilfeempfänger zurückgegriffen werden. Ich finde das bedauerlich; denn ich meine - der Sozialminister hat hier gestern Ähnliches ausgeführt -, dass wir es uns nicht leisten können, bei der Betreuung der betroffenen Menschen auf dieses Know-how zu verzichten, und dass die Bundesagentur mit der Betreuung dieses Personenkreises überfordert ist. Hoffentlich gibt es in diesem Bereich der Bundespolitik ja noch eine Änderung.
Gestatten Sie mir, jetzt noch wenige Punkte anzusprechen, die in der öffentlichen Diskussion ebenfalls eine Rolle gespielt haben. Wir finden in dem Gesetz die Theaterpauschale, für die 13 Millionen Euro vorgesehen sind. Es gab gerade öffentliche Verlautbarungen von SPD-Abgeordneten dahin gehend, dass dies möglicherweise strittig sei.
An die Potsdamer gewandt sage ich, dass sich in dem Gesetz auch die Hauptstadtpauschale findet, und zwar ausgestattet mit 2,5 Millionen Euro.
Alles, was wichtig ist, was sich auch bewährt hat, wird also vom GFG in das FAG übernommen.
Jetzt noch einige Gedanken vor der anschließenden Ausschussberatung, wobei das Ziel bekanntlich darin besteht, das Gesetz spätestens im Juni dieses Jahres zu verabschieden.
Zu § 8 ist zu sagen, dass wir eine neue Landesplanung benötigen. Wir müssen unsere Landesplanung dringend überarbeiten, dringend die Antwort auf die Frage einfließen lassen, wie sich die Gemeindereform, Schulschließungen und der Weggang von großen Teilen der Bevölkerung unter anderem insgesamt ausgewirkt haben; denn was ein Mittelzentrum, ein Kleinzentrum oder ein Grundzentrum ist, ist von großer Bedeutung für das Finanzausgleichsgesetz, weil über die entsprechende Einstufung über die Verteilung einer beachtlichen Menge Geldes entschieden wird.
Wir dürfen von den Kommunen aber auch etwas erwarten, nämlich dass sie in verstärktem Maße Anstrengungen zur Mitteleinsparung unternehmen, dass sie enger zusammenarbeiten, dass der eine oder andere egoistische Gedanke zurückgedrängt wird, dass sie in verstärktem Maße gemeinsam den Weg gehen.
Ich bin sehr froh, dass der Gesetzentwurf auf den Weg gebracht worden ist. Wir werden das Gesetz sicherlich verabschieden. Ich freue mich auf spannende Ausschussberatungen. Die Kommunen unseres Landes warten auf das Finanzausgleichsgesetz. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird tatsächlich, Herr Kollege Sarrach, keine 2. Lesung des Gesetzentwurfs geben, aber nicht, weil wir mit Blindheit geschlagen wären, sondern weil hierzu keine Notwendigkeit besteht. Ich werde mich kurz fassen, möchte allerdings auf folgenden Punkt eingehen.
In Ihrem Gesetzentwurf heißt es unter C - Rechtsfolgenabschätzung -:
„Die Regelung ist rechtlich erforderlich, um eine humanitär angemessene und verfassungskonforme Lage herzustellen.“
Nun sind wir ja gewohnt - ob es die erste Novellierung des Polizeigesetzes war oder die Gemeindegebietsreform, ob es um Kommunalfinanzen oder anderes ging -, dass Sie hier sofort den Knüppel der Verfassungswidrigkeit herausholen und uns dann Klagen androhen usw. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass das bei Ihnen - ich glaube, aus Mangel an anderen Möglichkeiten - zum Standardrepertoire sozusagen Ihres Versuchs, Politik zu machen, gehört. Wir haben aber glücklicherweise auch die Erkenntnis gewonnen, dass das Verfassungsgericht diesem Ansinnen der PDSFraktion nur in den seltensten Fällen folgt. Das heißt, Sie haben oft eine Klatsche vom Gericht kassiert. Diese Gesetzesinitiative jedoch würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass das, was in Eisenhüttenstadt täglich auf der Grundlage von Gesetzen, von richterlichen Entscheidungen geschieht und was dort Menschen im Dienste des Landes vollziehen, mit der Verfassung nicht im Einklang stehe und mit Humanität nicht vereinbar sei.
Was Sie - auch in der bisherigen Ausschussberatung - zu dieser Frage schuldig geblieben sind, ist der Beweis, dass im Rahmen des Gesetzesvollzuges gegen diese Rechtsgrundsätze verstoßen wird. Daher, Herr Kollege Sarrach, empfinde ich es einfach als Frechheit gegenüber den Bediensteten vor Ort, die diesen Dienst, der an vielen Stellen menschlich sehr hart ist, vollziehen müssen, aber auch als Frechheit gegenüber der Landesregierung, dass Sie behaupten, dass hier gegen die Verfassung und humanitäre Grundsätze verstoßen wird.
Ich kann mich den Worten des Kollegen Muschalla anschließen: An der Praxis in Brandenburg ist nichts auszusetzen. Wenn es an der einen oder anderen Stelle möglicherweise zu Fragen kommen sollte, werden wir sie im Innenausschuss diskutieren. Wir sehen keine Notwendigkeit, diesen Gesetzent
wurf weiter zu diskutieren. Deswegen wird ihn die CDU-Fraktion ablehnen. - Vielen Dank.
Die für Inneres und Justiz zuständigen Mitglieder der Landesregierung haben übereinstimmend erklärt, dass das geltende Ausländerrecht keine so genannte Härtefallkommission vorsieht. Innenminister Jörg Schönbohm hat sich in der Vergangenheit immer deutlich für die Einführung einer Härtefallregelung im Ausländerrecht ausgesprochen.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie ist der Stand der Verhandlungen auf Bundesebene zum Zuwanderungs- und Integrationsgesetz und wie wird das Anliegen des Innenministers zur Einführung einer Härtefallregelung dabei berücksichtigt?
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es stimmt, dass sich die kommunale
Ebene vor dem Hintergrund der finanziellen Situation in Schwierigkeiten befindet. Es stimmt auch, dass wir uns als Land vor dem Hintergrund einer ähnlichen Situation, was den Landeshaushalt betrifft, ebenfalls in Schwierigkeiten befinden. Deswegen ist es so wichtig, dass wir bei der Diskussion über dieses Thema nicht ausschließlich die Termine der Landtagswahl oder der Europawahl vor Augen haben, sondern dass wir über dieses Thema im Blick auf die Frage diskutieren, was die Ursachen dafür sind und welche Möglichkeiten wir im Landtag Brandenburg haben, um dieser Situation gerecht zu werden.
Ich bin Thomas Lunacek außerordentlich dankbar dafür, dass er als erster Redner in dieser Debatte überhaupt darauf hingewiesen hat - darüber, warum die anderen beiden Redner das nicht erwähnt haben, mag sich jeder Gedanken machen -, dass es im Wesentlichen die mangelnde wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland, in Brandenburg ist, die uns in diese finanziellen Schwierigkeiten geführt hat.
Ich könnte natürlich noch eins draufsetzen. Wenn ich mir die Diskussion in Berlin zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium sowie zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium zu den Themen Emissionshandel oder Ausbildungsplatzabgabe vor Ohren führe, kann ich mir erklären, warum wir uns in Deutschland in dieser wirtschaftlichen Situation befinden.
Neben der wirtschaftlichen Situation ist es - da wird mir die Mehrheit dieses Hauses Recht geben - auf der kommunalen Ebene die Ausgabensituation, die den Kommunen Schwierigkeiten bereitet. Kollegin Osten, lesen Sie den Kommunalbericht! Darin steht zum Beispiel, dass die Erfolge, die auf kommunaler Ebene beim Personalabbau erreicht worden sind, durch die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst kompensiert und sogar konterkariert wurden. Was an Einsparungen erzielt wurde, ist also durch die Tarifabschlüsse mehr als aufgezehrt worden.
Ein Bereich sollte uns wirklich Sorgen bereiten, nämlich die Sozialausgaben. Die Sozialausgaben auf der kommunalen Ebene haben in den letzten Jahren Steigerungsraten erfahren, die den Kämmerern vor Ort schmerzliche Gedanken bereiten.
Ich sage Ihnen ganz offen: Wir haben mit diesem Nachtragshaushalt - der Kollege Schippel hat es dankenswerterweise ausgerechnet - in Bezug auf die Berechnung der Nachsteuerungssumme Wort gehalten. Die Kollegen auf der kommunalen Ebene konnten sich auf die Koalition, auf die Mehrheit in diesem Landtag, verlassen, was die Nachsteuerungssumme von 55 Millionen Euro angeht. Wir haben auch bei den Entlastungsgesetzen Wort gehalten.
Da mag es Sie freuen, dass kommunale Selbstverwaltung in der Praxis eben auch bedeutet, dass in Märkisch-Oderland, Teltow-Fläming und Havelland unterschiedliche Regelungen zum Tragen kommen. Das liegt daran, dass in den Kreisen unter
schiedliche Bedingungen vorliegen, unterschiedliche Personen Kreistagsabgeordnete oder Landräte sind. Wir als CDU bekennen uns ganz klar zur kommunalen Selbstverwaltung, auch und gerade, weil sie bedeutet, dass man die Dinge vor Ort unterschiedlich regeln kann.
Wir werden weiterhin Wort halten. Dazu werden wir im Zusammenhang mit dem FAG noch kommen. Lieber Kollege Schippel, mit dem FAG - das weiß die SPD-Fraktion, das weiß die CDU-Fraktion und, Frau Kollegin Osten, das weiß auch die Fraktion der PDS, die dieses Gesetz ebenfalls in den Fächern hat - werden die Kommunen im nächsten Jahr, verglichen mit diesem Nachtragshaushalt, 250 Millionen Euro mehr erhalten. Mit dem FAG werden sie in den Jahren 2006 und 2007 ebenfalls mehr Mittel erhalten.
Niemand wird behaupten, dass damit die Probleme auf der kommunalen Ebene über Nacht gelöst werden. Aber es ist vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, über die wir oft diskutiert haben...
... ein sehr seriöses und vor allen Dingen ehrliches Herangehen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es steht gut um die innere Sicherheit in Brandenburg. In den letz
ten Jahren ist die Zahl der Straftaten gesunken. In den letzten Jahren ist die Aufklärungsquote gestiegen. Wir verfügen über eine motivierte und gut ausgestattete Polizei.
In den letzten Jahren ist, finde ich, im Umgang zwischen Politik und Polizei eines klar geworden: Die Politik, das Kabinett, sowie die Mehrheit dieses Hauses stehen hinter der Arbeit der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Die Politik würdigt diese Arbeit, indem wir wissen, welcher wertvolle Dienst für unsere Bürgerinnen und Bürger von den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten geleistet wird.
In diesem Zusammenhang ist bei der jetzt vorzunehmenden Novellierung des Polizeigesetzes auch eine Normalisierung eingetreten. Diese Novellierung ist eine Fortschreibung der ersten Novellierung im Jahr 2000. Es gab damals hier im Haus, aber auch in der Öffentlichkeit bei den Fragen bezüglich der Einführung der Videoüberwachung, des finalen Rettungsschusses bzw. des erweiterten Platzverweises durchaus kontroverse Diskussionen. Wir werden diese Diskussionen, so wie ich es wahrnehme, nicht mehr haben.
Wir wissen, dass ein konsequentes Polizeirecht für die Arbeit der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Brandenburg notwendig ist. Das hat nicht nur mit den Anschlägen vom 11. September in den Vereinigten Staaten und den danach verübten Anschlägen zu tun, sondern eben auch damit, dass, wer, Frau Kollegin Kaiser-Nicht, die Augen aufmacht im Land, weiß, dass wir Vertrauen zu unserer Polizei haben können.
Die vorgesehenen Änderungen im Polizeigesetz sind dargestellt worden. Mir ist es ganz besonders wichtig, darauf hinzuweisen, dass es uns darum geht, ähnlich wie bereits beim Ordnungsbehördengesetz die Schwachen unserer Gesellschaft zu schützen. Bei der Erweiterung des Gewaltschutzes im häuslichen Bereich geht es insbesondere um die Frage, wie wir Frauen und Kinder vor Tätern schützen können, wie wir somit Opfer schützen können.
Bei zahlreichen Besuchen in Frauenhäusern haben mir dort die oftmals ehrenamtlich handelnden Personen gesagt, sie seien sehr froh über die Zusammenarbeit zwischen Verein, Frauenhaus und Polizei. Sie haben auch kritisiert; oftmals wünschten sie sich, dass zum Beispiel Richter in diesem Bereich eine höhere Sensibilität an den Tag legten, als das heute in manchen Fällen geschieht.
Es ist also zu vermelden: Wir haben in diesem Bereich viel erreicht. Wir haben die Polizei geschult, was das Gewaltschutzgesetz und die Umsetzung dieses Gesetzes vor Ort betrifft, aber wir schaffen hier eine wichtige Rechtsgrundlage, um unseren Polizisten die Möglichkeit zu geben, auf einer belastbaren gesetzlichen Grundlage zu handeln.
Ein anderer Punkt im Polizeigesetz betrifft den Eigenschutz. Nach Angaben der Polizeigewerkschaft GdP sind seit 1945 1 395 Kolleginnen und Kollegen in Ausübung ihres Polizeidienstes ums Leben gekommen. Wir haben in Brandenburg im Polizeibereich viel erreicht. Wir sind eines der wenigen Länder, welches persönliche Schutzwesten für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten kostenlos zur Verfügung stellt. In anderen Ländern wird von den Beamten oftmals ein Eigenanteil verlangt. Wir tun dies - wie ich finde, zu Recht - nicht. Wir werden mit der vorgesehenen Aufzeichnung von Kontroll- und anderen
Maßnahmen erreichen, dass es auch eine Abschreckung gibt, und zwar bei denjenigen, die möglicherweise versucht sind, gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Dienst zu handeln.
Wir schützen also mit dieser Novelle insbesondere die Schwachen, die Opfer von Straftaten und Gewalt geworden sind. Wir führen außerdem eine weitere Möglichkeit ein, dass sich unsere Beamten im Dienst besser schützen können.
Von daher gesehen ist diese vorgesehene Novellierung des Polizeigesetzes ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der inneren Sicherheit in Brandenburg, in unserem Land. Sie wird unsere Polizei stärken. Sie gibt den potenziellen Opfern von Gewalt mehr und bessere Möglichkeiten, sich vor Gewalt zu schützen. Insofern wird sie dazu beitragen, dass die innere Sicherheit in Brandenburg weiterhin ein Thema ist, sodass wir sagen können: Hier ist Brandenburg wirklich Spitze in Deutschland. - Vielen Dank.
Im Februar startete das Bundesinnenministerium eine Initiative zur SMS-Fahndung. Auf der Internetseite des Bundeskriminalamtes können Interessierte, insbesondere Taxifahrer, Busfahrer und andere, die viel in der Öffentlichkeit unterwegs sind, ihre Handynummer registrieren lassen. Sie werden dann an Fahndungen via SMS beteiligt.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist Brandenburg in dieses Projekt einbezogen?
Der Deutsche Bundestag wird heute abschließend den Entwurf des Bundesrates für ein Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz beraten. Diese Gesetzesinitiative hatte das Land Brandenburg im vergangenen Jahr in einer überarbeiteten Fassung erneut in den Bundesrat mit dem Ziel eingebracht, dass der Bund künftig auch die Kosten für die Bergung alliierter Munition aus dem Zweiten Weltkrieg übernehmen soll.
Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen hätte eine Ablehnung des Gesetzentwurfs durch den Deutschen Bundestag insbesondere für das Land Brandenburg und für die betroffenen Kommunen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Es ist richtig, dass im Bildungssystem in Brandenburg manches verbesserungsbedürftig ist.
Aber wenn die PDS auf die Kinderzahlen und auf die Schulschließungen abstellt, dann ist sie natürlich auch in der Pflicht, im Plenum und im Land die Frage zu beantworten: Wie soll denn unser Bildungswesen auf die zurückgehenden Schülerzahlen reagieren?
Sollen wir als Land Brandenburg vor dem Hintergrund drastisch zurückgehender Schülerzahlen die bisherige Schulstruktur tatsächlich aufrechterhalten? Ist das tatsächlich machbar und wird das in den Ländern, in denen die PDS Verantwortung trägt bzw. getragen hat, so gemacht?
Von daher möchte ich die PDS warnen, anhand solcher Themen, bei denen es auch um die Betroffenheit unserer Kinder und Jugendlichen geht, bei denen es auch um die Betroffenheit von Eltern geht,
ein falsches Bild von der tatsächlichen Situation zu zeichnen.
Ich möchte an die Begründung zum Entwurf des ersten Entlastungsgesetzes erinnern. Dort heißt es: Es sollen Gestaltungsspielräume geschaffen werden im Anspruch, bei den Eigenanteilen, bei den Höchstbeiträgen, in der Frage der nächst erreichbaren Schule und es soll differenziert werden zwischen verschiedenen sozialen Kriterien.
Meine Damen und Herren von der PDS, ich kann dem Kollegen Schippel in dieser Frage wirklich nur zustimmen.
Kommunale Selbstverantwortung bedeutet eben zu entscheiden und kommunale Selbstverwaltung bedeutet, in 14 Landkreisen, in vier kreisfreien Städten festzustellen, dass da auch Unterschiede deutlich werden. Diese Unterschiede sind vor Vorliegen des ersten Entlastungsgesetzes deutlich geworden, diese Unterschiede werden immer deutlich, wenn es um Satzungen für Volkshochschulen und für die Inanspruchnahme anderer kommunaler Einrichtungen geht. Von daher haben wir nichts getan, was nicht mit der Verfassung vereinbar wäre, sondern wir haben der kommunalen Selbstverwaltung tatsächlich eine Aufgabe gestellt, die in den Landkreisen, in den Kreistagen und in den Stadtverordnetenversammlungen zu erfüllen ist.
Unsere Gesetzesvorlage steht ausdrücklich im Einklang mit der Landesverfassung und die PDS ist mit Klagen vor dem Landesverfassungsgericht schon mehrfach auf die Nase gefallen.
- Ja, wir werden sehen, welche Klagen nur rein wahlkampfmäßig motiviert sind. - Ich glaube, wir sind in einem sehr sicheren Bereich, was die Verfassungsgemäßheit des Entlastungsgesetzes betrifft.
Lassen Sie uns doch mal einen Ausflug in das nahe Berlin machen! Wir hatten das Thema heute schon in der Diskussion zur Hochschulpolitik. - Dort tragen Sie, Ihre Genossinnen und Genossen, Verantwortung. Wie steht es denn mit den Entscheidungen des Berliner Senats zu den Kita-Gebühren? Wie steht es denn seit gestern mit den Entscheidungen des Berliner Senats unter einem PDS-Senator zu den Studiengebühren, die Sie „Studienkonten“ nennen,
die aber für den Einzelnen, glaube ich, nichts anderes als Studiengebühren sind?
Wie steht es denn in Berlin mit der Frage des Abbaus der inneren Sicherheit, die gerade die Menschen am meisten trifft, für deren Interessen Sie sich immer wieder, wie Sie zumindest sagen, einzusetzen versuchen?
Auf den Kollegen Vietze freue ich mich.
Herr Kollege Vietze, ich kann Ihnen darin zustimmen, dass wir uns 14 Jahre nach der Wende hier in Brandenburg, in Ostdeutschland, in Deutschland insgesamt immer noch mit zahlreichen Problemen herumschlagen müssen - diese Probleme belasten die Menschen -, die eindeutig mit der Partei zusammenhängen, die 40 Jahre dieses Land regiert hat.
Von daher wäre ich an Ihrer Stelle doch sehr vorsichtig
mit dieser Art von Schuldzuweisung.
Aber lassen Sie mich zurückkommen auf die kommunale Situation.